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Die Lausitz23 – eine Übersicht

AKTION

4. Feb­ru­ar 2019: Die Bag­ger ste­hen still: Aktivist*innen von Ende Gelände & Robin Wood beset­zen in der Früh mehrere Bag­ger in den Kohlere­vieren Lausitz und im Leipziger Land. Darunter die Lausitz23 in den Tage­bauen Wel­zow Süd und Jän­schwalde. Die Beset­zung ist Teil ein­er Aktionswoche für den sofor­ti­gen Kohleausstieg und damit gegen den Abschluss­bericht der Kohlekommission.

FESTNAHME&GESA

Sämtliche Aktivist*innen wer­den von der Polizei geräumt und zur Iden­titäts­fest­stel­lung auf Polizeiprä­si­di­en gebracht. Sie mussten sich mehrfach nackt ausziehen. Vie­len Aktivist*innen wur­den die Tele­fo­nan­rufe ver­weigert. In der Lausitz wur­den einige Men­schen unter anderem über fünf Stun­den lang in gepark­ten, unge­heizten Fahrzeu­gen in Hand­fes­seln ohne Wass­er oder Tele­fon­möglichkeit fest­ge­hal­ten. Trotz teil­weise Durch­fall und Peri­ode wurde der Zugang zu Toi­let­ten ver­weigert. Im Gewahrsam wurde Men­schen die medi­zinis­che Behand­lung ohne die Angaben der Per­son­alien ver­weigert. Nach ihrer Ent­las­sung berichteten mehrere der Freige­lasse­nen über erfahrene Polizeige­walt in Form von Schlä­gen und Tritten.

Grüne und Linke fordern eine Aufar­beitung der Polizeimaß­nah­men im Recht­sauss­chuss des Bran­den­burg­er Land­tages: LINK zum Zeitungsbericht.

VORFÜHRUNG VOR DIE ZUSTÄNDIGE HAFTRICHTERIN

5. Feb­ru­ar 2019: Die Lausitz23 wer­den zwis­chen 14 und 23 Uhr der zuständi­gen Haftrich­terin vorge­führt. Unter­suchung­shaft bei leichteren Tat­en nach § 113 StPO wird ange­dro­ht: Der Tatvor­wurf Haus­friedens­bruch nach § 123 StGB ste­ht im Raum. Haft­grund ist Flucht­ge­fahr, da die Per­son­alien nicht bekan­nt sind. 5 Per­so­n­en geben ihre Per­son­alien an und wer­den ent­lassen. Draußen warten über 20 sol­i­darische Men­schen auf die Freige­lasse­nen, um sie in Emp­fang zu nehmen.

Ins­ge­samt 18 Per­so­n­en ver­weigern vor­erst weit­er­hin Angaben zur Per­son wer­den noch in dieser Nacht in JVAs überführt.

Pressemit­teilung von Ende Gelände: LINK

Zusam­men­fas­sung im neuen deutsch­land: LINK (Im Artikel wird fälschlicher­weise der Vor­wurf des Land­friedens­bruchs angegeben, der Vor­wurf lautet aber Hausfriedensbruch.)

UNTERSUCHUNGSHAFT&ENTLASSUNGEN

6. — 8. Feb­ru­ar 2019: Die 18 Men­schen, die die Angabe ihrer Per­son­alien ver­weigert haben, sind auf die JVAs Bran­den­burg (Hav­el), Luck­au-Duben und Cot­tbus-Dissenchen aufgeteilt. 15 Per­so­n­en geben am 6. und 7. Feb­ru­ar ihre Per­son­alien an. Bei der Vor­führung vor die zuständi­ge Haftrich­terin am Tag zuvor war es noch möglich gewe­sen, die Per­son­alien mündlich anzugeben, um frei zu kom­men. Nun ord­net die Rich­terin an, dass die Polizei jede Per­son mit ihrem* Per­son­alausweis abgle­icht und in ihren Daten­banken über­prüft. Die Bürokratie ver­langte dann die Aufhe­bung des Haft­be­fehls durch die zuständi­ge Rich­terin sowie deren Bestä­ti­gung per Fax an die jew­eili­gen JVAs, so dass die Per­so­n­en erst mehr als 24 Stun­den nach der Angabe ihrer Per­son­alien frei gelassen werden.

Artikel im neuen deutsch­land zur U‑Haft: LINK

STANLEY, NONTA & VINCENT

8.Februar 2019: Von den Lausitz23 bleiben am Fre­itag Abend nach wie vor 3 Aktivis­ten anonym und damit in Unter­suchung­shaft. Der erste Brief von Stan­ley, Non­ta und Vin­cent aus der Haft ist hier zu finden.

14. Feb­ru­ar 2019: Die Lausitz3 sind nun seit über ein­er Woche gefan­gen und warten auf die Hauptver­hand­lung. Hier soll der Vor­wurf Haus­friedens­bruch geprüft wer­den. Laut Staat­san­waltschaft Cot­tbus wird diese ein beschle­u­nigtes Ver­fahren nach § 417 StPO beantra­gen, so dass die Ver­hand­lung in der näch­sten Woche zu erwarten ist. Juris­tis­che Hin­ter­gründe dazu fol­gen eventuell.

Die Gefan­genen erfahren seit Beginn ihrer Inhaftierung viel Unter­stützung von außer­halb der Gefäng­nis­mauern. Die Unterstützer*innen ste­hen u.a. tele­fonisch mit den dreien in Kon­takt. Auch die ersten Briefe sind mit­tler­weile angekom­men, die Gefan­genen freuen sich über weitere.

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