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Antifaschismus Law & Order

Die Lichter bleiben aus

Berlin – Am 20. Novem­ber wurde vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Bran­den­burg (OVG) die Klage der soge­nan­nten „Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg“, bess­er bekan­nt als „Spreelichter“ gegen das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um ver­han­delt. Eine Woche später fiel das Urteil: Die Klage wird abgewiesen, die „Spreelichter“ bleiben verboten. 

Die neon­azis­tis­che Grup­pierung, die seit min­destens 2009 immer wieder durch spek­takuläre, größ­ten­teils kon­spir­a­tiv vor­bere­i­t­ende Aktio­nen in Süd­bran­den­burg und dem nahen Sach­sen in Erschei­n­ung trat, wurde im Juni 2012 durch den dama­li­gen bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­ter Diet­mar Woid­ke ver­boten. Dage­gen zogen die einzel­nen Mit­glieder vor Gericht. Sie sehen das Ver­bot als ungerecht­fer­tigt und forderten dessen Annullierung. 

Als rechtlich­er Vertreter der Kläger trat Wol­fram Nahrath in Erschei­n­ung. Der ehe­ma­lige Aktivist der Wik­ing Jugend (WJ) und der Heimat­treuen Deutschen Jugend (HDJ) ist kein Unbekan­nter. Immer wieder tritt dieser als Rechts­bei­s­tand gewalt­tätiger Neon­azis vor Gericht auf und beteiligt sich nach wie vor an neon­azis­tis­chen Aufmärschen, wie zulet­zt in Berlin-Schönewei­de am 23. Novem­ber. Das Innen­min­is­teri­um als Angeklagter war gle­ich mit sechs Per­so­n­en vertreten, darunter drei LKA-Beamte sowie zwei vom Verfassungsschutz. 

Der mut­maßliche Kopf der „Spreelichter“ Mar­cel Forstmeier zeigte sich erst zur Unrteilsverkün­dung. Zu Prozess­be­ginn waren dage­gen aber etwa 15 Neon­azis und Sympathisant_innen, die in dem viel zu kleinen Ver­samm­lungsraum nahezu alle Plätze belegten. Da jedoch das Medi­en­in­ter­esse groß war, musste kurz­er­hand der Prozess in einen größeren Raum ver­legt wer­den. Die Strate­gie der Neon­azis, die Plätze zu beset­zen, um keine kri­tis­che Presse zuzu­lassen ging damit nicht auf.

Kein Vere­in ist doch ein Verein

Das Ver­fahren wurde ins­ge­samt in vier Blöcke unterteilt: Gek­lärt wurde die Zuständigkeit des bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­ums, die Quellen, die für die gesam­melten Dat­en genutzt wur­den, die Vere­in­seigen­schaft sowie die Recht­mäßigkeit der Ver­bots­gründe. Wol­fram Nahrath ver­suchte dabei dem Gericht deut­lich zu machen, dass alle vier Blöcke nicht zuträfen bzw. ver­fas­sungswidrig seien. Dabei bezweifelte er den Organ­isierungss­chw­er­punkt in Süd­bran­den­burg und behauptete die JN Sach­sen sei in Wirk­lichkeit für die nächtlichen Fack­e­laufzüge ver­ant­wortlich. Ins­beson­dere die umstrit­tene G10-Maß­nahme (Beschränkung des Telekom­mu­nika­tion­s­ge­heimniss­es) sowie die Rechts­form der „Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg“ als Vere­in wur­den durch den Neon­azi-Anwalt zurück­gewiesen. Die Neon­azi­grup­pierung sei niemals als Vere­in aufge­treten, son­dern sei eine reine Inter­es­sen­ge­mein­schaft. Als ein Argu­ment dafür gab er an, es habe keine Vere­in­skasse gegeben.

Die Vertreter_innen des Innen­min­is­teri­ums stärk­ten erneut ihre Ver­bots­gründe. So seien sehr wohl alle Aktiv­itäten der „Spreelichter“ in Bran­den­burg geplant gewe­sen. Außer­dem habe es Vere­insstruk­turen, wenn auch nicht im klas­sis­chen Sinn gegeben. Belege dafür waren Aufrufe zu Spenden und Beteili­gung der immer gle­ichen Per­so­n­en an Ver­anstal­tun­gen, die der Neon­azi­grup­pierung zugerech­net wur­den. Des Weit­eren habe sich die Gruppe durch die Kam­pag­nen „Volk­stod“ und „Die Unsterblichen“ der Wieder­betä­ti­gung des Nation­al­sozial­is­mus straf­bar gemacht. Durch ihr kämpferisches Auftreten woll­ten diese, so die Aus­führun­gen der Behördenvertreter_innen, auch mit Gewalt durchsetzen. 

Als Beweis­mit­tel wur­den während der Ver­hand­lung Videos von Aktio­nen vorge­führt, die teil­weise noch immer im Inter­net abruf­bar sind. Dabei freuten sich die anwe­senden Neon­azis sichtlich über die gezeigten Auf­nah­men und bestrit­ten im Fol­gen­den, trotz Ermah­nung durch den Vor­sitzen­den Richter, dass die Videos noch auf den Seit­en der Grup­pierung zu find­en seien.

Auf­grund der Länge der Ver­hand­lung wurde ein Urteil an diesem Tag noch nicht verkün­det und das Gericht ver­schob dieses um eine Woche. 

Pos­i­tives Unentsch­ieden“ und kein Rück­gang rechter Aktivitäten

Am 27. Novem­ber bestätigte das Gericht nun­mehr, dass die Klage der „Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg“ gegen das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um abgewiesen wird und gab dem Innen­min­is­teri­um Recht. Dabei wies das OVG jedoch darauf hin, dass bere­its die Aus­rich­tung gegen die ver­fas­sungsmäßige Ord­nung als Ver­bots­grund aus­re­icht. Eine Aus­rich­tung gegen den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung, wie es das Innen­min­is­teri­um in der Ver­botsver­fü­gung gegen die “Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg” for­mulierte, sahen sie nicht als erwiesen. Auch die eben­falls vom Vor­sitzen­den Richter Wol­nic­ki in Frage gestellte G10-Maß­nahme spielte keine Rolle für das Ver­bot, da bere­its die Inhalte auf den öffentlich zugänglichen Quellen sich gegen die ver­fas­sungsmäßige Ord­nung richt­en. Eine Revi­sion ließ das Gericht in der Urteilssprechung nicht zu. Die Kosten der Ver­hand­lung, sowie den Stre­itwert in Höhe von 15.000 € müssen die Neon­azis zahlen.

Den­noch sprach Wol­fram Nahrath im Anschluss von einem „pos­i­tiv­en Unentsch­ieden“, da in seinem Augen nicht alle Ver­bots­gründe durch das OVG zuge­lassen wur­den. Er schloss aber eine Klage gegen eine Nichtzu­las­sung zur Revi­sion nicht aus. 

Das bestätigte Ver­bot wird aber auch in Zukun­ft nichts an den starken neon­azis­tis­chen Aktiv­itäten in Süd­bran­den­burg ändern. Ger­ade in den let­zten Monat­en nah­men diese wieder zu. So haben Neon­azis vor ein­er Schule in Sen­ften­berg Fly­er verteilt und ein sym­bol­is­ches Grab aufge­hoben auf denen stand: „Demokrat­en brin­gen uns den Volk­stod“. Kurze Zeit später wurde das Schild „Schule ohne Ras­sis­mus“ von der gle­ichen Schule ent­fer­nt und in einem Video von jeman­den im Krümel­monsterkostüm in einem See versenkt. Weit­ere ähn­liche Aktio­nen in der Region wur­den bekan­nt. Den Stil und das Vorge­hen ähneln den Aktio­nen der ver­bote­nen „Spreelichter“. Es ist davon auszuge­hen, dass die gle­ichen Neon­azis weit­er­hin hier aktiv sind, nun aber ohne ver­bot­fähiges Label.

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