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Antifaschismus Law & Order

Erster Erfolg in Potsdam

Das Amts­gericht Pots­dam hat gestern das Bußgeld­ver­fahren gegen eine Per­son, die sich am 1. Mai 2013 an der Gleis­block­ade zur Ver­hin­derung ein­er NPD-Kundge­bung in Frank­furt beteiligt hat, in der ersten Hauptver­hand­lung in Pots­dam eingestellt. Auf die Prozesserk­lärung des Betrof­fe­nen, der vor Gericht für die Legit­im­ität von Aktio­nen des zivilen Unge­hor­sams gegen Nazi­aufmärsche ein­trat, erk­lärte die Amt­srich­terin, sie müsse Ord­nungswidrigkeit­en wie das Betreten von Gleisen ohne Anse­hen der poli­tis­chen Moti­va­tion der Beteiligten prüfen. Let­z­tendlich stellte sie das Ver­fahren aber nach § 47 (2) OWiG ein und drück­te damit aus, dass sie eine weit­ere Ahn­dung nicht für geboten anse­he. Das Ver­fahren mit­samt Anreise nach Pots­dam habe bere­its eine „aus­re­ichende Sank­tion“ dargestellt, so die Rich­terin. Die Ver­fahren­skosten trägt der Staat, eigene Aus­la­gen muss der Betrof­fene selb­st zahlen.
Der geladene Antifaschist und die Unterstützer*innen, die mit nach Pots­dam gekom­men waren, sehen die Ein­stel­lung des Ver­fahrens als ersten poli­tis­chen Erfolg in Pots­dam an. „Die AntifaschistIn­nen waren auf den Gleisen genau richtig. Denn auf den Gleisen ver­hin­derten sie den Nazi-Auf­marsch. Und hier und heute zeigen sie, dass sie für die Legit­im­ität ihres Wider­stands weit­er ein­ste­hen und kämpfen“, lautete der let­zte Satz der Prozesserk­lärung, die vor Gericht ver­lesen wurde. Der Aus­gang des Prozess­es zeigt, dass man sich gegen Bußgeld­forderun­gen in Folge ein­er antifaschis­tis­chen Gleis­block­ade erfol­gre­ich zur Wehr set­zen kann. Laut Frank­furter Rund­schau vom 9.9. wurde am Mon­tag außer­dem ein zweites Ver­fahren, das wegen der Block­ade am 1. Mai 2013 in Pots­dam zur Ver­hand­lung stand, eingestellt.
Was die bei­den Ein­stel­lun­gen für die etwa 100 weit­eren Ver­hand­lung­ster­mine im Zusam­men­hang mit der 1. Mai-Block­ade bedeuten, die das Amts­gericht Pots­dam bis Jahre­sende ange­set­zt hat, wer­den wir auf dem näch­sten Soli­plenum am kom­menden Fre­itag, 12.9.14, um 19 Uhr im Klap­per­feld disku­tieren. Alle Per­so­n­en mit Bußgeldbeschei­den sind ein­ge­laden, mitzuentschei­den, wie wir mit den Ver­fahren weit­er umge­hen sollen.
PDF: Prozesserk­lärung vom 8.9.14

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