Das Amtsgericht Potsdam hat gestern das Bußgeldverfahren gegen eine Person, die sich am 1. Mai 2013 an der Gleisblockade zur Verhinderung einer NPD-Kundgebung in Frankfurt beteiligt hat, in der ersten Hauptverhandlung in Potsdam eingestellt. Auf die Prozesserklärung des Betroffenen, der vor Gericht für die Legitimität von Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen Naziaufmärsche eintrat, erklärte die Amtsrichterin, sie müsse Ordnungswidrigkeiten wie das Betreten von Gleisen ohne Ansehen der politischen Motivation der Beteiligten prüfen. Letztendlich stellte sie das Verfahren aber nach § 47 (2) OWiG ein und drückte damit aus, dass sie eine weitere Ahndung nicht für geboten ansehe. Das Verfahren mitsamt Anreise nach Potsdam habe bereits eine „ausreichende Sanktion“ dargestellt, so die Richterin. Die Verfahrenskosten trägt der Staat, eigene Auslagen muss der Betroffene selbst zahlen.
Der geladene Antifaschist und die Unterstützer*innen, die mit nach Potsdam gekommen waren, sehen die Einstellung des Verfahrens als ersten politischen Erfolg in Potsdam an. „Die AntifaschistInnen waren auf den Gleisen genau richtig. Denn auf den Gleisen verhinderten sie den Nazi-Aufmarsch. Und hier und heute zeigen sie, dass sie für die Legitimität ihres Widerstands weiter einstehen und kämpfen“, lautete der letzte Satz der Prozesserklärung, die vor Gericht verlesen wurde. Der Ausgang des Prozesses zeigt, dass man sich gegen Bußgeldforderungen in Folge einer antifaschistischen Gleisblockade erfolgreich zur Wehr setzen kann. Laut Frankfurter Rundschau vom 9.9. wurde am Montag außerdem ein zweites Verfahren, das wegen der Blockade am 1. Mai 2013 in Potsdam zur Verhandlung stand, eingestellt.
Was die beiden Einstellungen für die etwa 100 weiteren Verhandlungstermine im Zusammenhang mit der 1. Mai-Blockade bedeuten, die das Amtsgericht Potsdam bis Jahresende angesetzt hat, werden wir auf dem nächsten Soliplenum am kommenden Freitag, 12.9.14, um 19 Uhr im Klapperfeld diskutieren. Alle Personen mit Bußgeldbescheiden sind eingeladen, mitzuentscheiden, wie wir mit den Verfahren weiter umgehen sollen.
PDF: Prozesserklärung vom 8.9.14
Kategorien