16. Februar 2019 · Quelle: Opferperspektive

Farid Guendoul: 20. Todestag

Vor 20 Jahren starb der 28-jährige Farid Guendoul als Opfer einer rassistischen Hetzjagd. In Guben wird am kommenden Samstag, dem 16. Februar, um 10 Uhr, im Rahmen einer Gedenkveranstaltung an den jungen Algerier erinnert.

Vor 20 Jahren starb der 28-jährige Farid Guen­doul als Opfer ein­er ras­sis­tis­chen Het­z­jagd. In Guben wird am kom­menden Sam­stag, dem 16. Feb­ru­ar, um 10 Uhr, im Rah­men ein­er Gedenkver­anstal­tung an den jun­gen Algerier erinnert.

Lei­der ist ras­sis­tis­che Gewalt in Guben bis heute vir­u­lent. So verze­ich­nete die Opfer­per­spek­tive im Jahr 2018 fünf ras­sis­tisch motivierte Angriffe in der Stadt, die sich alle gegen Geflüchtete richteten. Mehrere davon ereigneten sich im direk­ten Umfeld der Unterkun­ft für Geflüchtete in der Deu­low­itzer Straße. Bei einem dieser Angriffe vom ver­gan­genen Jahr ist der dama­lige Haupt­täter Alexan­der B. drin­gend tatverdächtig.

Unsere Ausstel­lung „Todes­opfer rechter Gewalt in Bran­den­burg“ erin­nert an Farid Guen­doul und weit­ere 21 Men­schen, die in Folge rechter, ras­sis­tis­ch­er und sozial­dar­win­is­tis­ch­er Gewalt im Land Bran­den­burg star­ben. Wir doku­men­tieren hier den Text der Ausstel­lung zur Tat in der Nacht vom 12. auf den 13. Feb­ru­ar 1999. Aus­führliche Infor­ma­tio­nen zur Tat, dem Gerichtsver­fahren und dem Gedenken an Farid Guen­doul sind auf unser­er Inter­net­seite zur Ausstel­lung Todes­opfer rechter Gewalt in Bran­den­burg zu finden.

Was war passiert?

Am Abend des 12. Feb­ru­ar 1999 besucht der algerische Asyl­suchen­der Farid Guen­doul zusam­men mit zwei Fre­un­den die Diskothek Dance-Club in Guben. Unter den Gästen befind­et sich eine Gruppe jugendlich­er Neon­azis. Diese haben sich am Abend bei Alko­hol, rechter Musik und einem Skin­head­kult­film aufgeputscht.

Einige der recht­en Jugendlichen bedro­hen und belei­di­gen nun Gäste im Dance-Club. Bei der fol­gen­den Auseinan­der­set­zung vor der Tür wird ein­er der Angreifer von einem kuban­is­chen Gast leicht ver­let­zt. Empört sin­nen sie auf Rache und rufen Ver­stärkung, nach­dem sie den Ort ver­lassen haben. Kurz darauf bewe­gen sich die Neon­azis in mehreren Autos durch die Stadt, um „Aus­län­der“ zu jagen. Sie sind bewaffnet, brüllen rechte Parolen, ran­dalieren und bedro­hen Passant_innen.

In den frühen Mor­gen­stun­den des 13. Feb­ru­ar 1999 tre­f­fen sie auf Farid Guen­doul, Issa­ka K. und Khaled B., die auf dem Weg nach Hause sind. Eine Het­z­jagd begin­nt, die drei Fre­unde fliehen. Khaled B. bleibt ver­let­zt zurück. Panisch treten Farid Guen­doul und Issa­ka K. Die Scheiben eines Wohnauf­ganges ein, um von der Straße zu kom­men. Dabei schnei­det sich der 28-jährige Algerier die Haup­tar­terie im Knie auf. Der wer­dende Vater verblutet nach weni­gen Minuten auf der Kellertreppe. Die Neon­azis indes set­zen ihre Jagd nach den bei­den verbliebe­nen Fre­un­den so lange fort, bis ein Teil der Meute am frühen Mor­gen ver­haftet wird. Im Gegen­satz zu ver­gle­ich­baren Gewalt­tat­en bekommt der Fall schnell bun­desweite und inter­na­tionale Aufmerk­samkeit. Lan­desweit find­en Demon­stra­tio­nen, Gedenkver­anstal­tun­gen, Trauer­feiern und Bene­fiza­k­tio­nen statt. Auf antifaschis­tis­che Ini­tia­tive hin wird im Som­mer 1999 in der Nähe des Tatortes ein Gedenkstein für Farid Guen­doul gewei­ht. Er ist ein­er beispiel­losen Zer­störungswut aus­ge­set­zt, bis er Anfang 2000 gän­zlich gestohlen wird. Im Mai 2000 wird der Gedenkstein von der Stadt Guben erset­zt. Im Gegen­satz zum ursprünglichen Stein benen­nt dieser das Tat­mo­tiv Ras­sis­mus nicht.

Im gle­ichen Zeitraum find­et am Landgericht Cot­tbus der Prozess gegen die elf Täter statt. Einige, wie der spätere NPD-Funk­tionär Alexan­der B., sind in der organ­isierten Neon­aziszene aktiv, andere als extreme Gewalt­täter bekan­nt. Medi­en und Bun­de­spoli­tik ver­fol­gen die schlep­pende Gerichtsver­hand­lung von Anfang an kri­tisch. Einein­halb Jahre nach Prozess­be­ginn wird das Urteil gesprochen. Acht der Täter wer­den Ende 2000 wegen fahrläs­siger Tötung in Tatein­heit mit Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Das höch­ste Straf­maß beträgt drei Jahre Jugendstrafe.

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