Der Flüchtlingsrat Brandenburg
stellt Strafanzeige
gegen Autoren und den Herausgeber
der Zeitschrift Focus
wegen Verletzung des persönlichen
Lebens- und Geheimbereiches
Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat Strafanzeige gegen Autoren und Herausgeber der Zeitschrift “FOCUS” wegen Weitergabe von speziellen Daten aus einer behördlichen oder gerichtlichen Verfahrensakte gestellt.
In zwei Artikeln (Heft 4/2003, Heft 5/2003 online-Ausgabe) berichtete der “FOCUS” über die Gewährung von Kirchenasylen in Brandenburg. Die Autoren verletzten hierin den Datenschutz und brachten die betroffenen Asylsuchenden in Verruf, “Asyltrickser” und “Kriminelle” zu sein. Offensichtlich sollen damit Flüchtlinge, die Schutz vor Abschiebung im Kirchenasyl suchen, öffentlich diskreditiert werden.
Darüber hinaus richten sich diese gezielten Presseveröffentlichungen aber ebenso auch gegen die Kirchengemeinden, die Flüchtlingen Beistand gewähren, und sind somit Begleitwerk zu den Kriminalierungsversuchen und Ermittlungsverfahren, die von staatlicher Seite in Brandenburg gegen Pfarrer und betroffene Flüchtlinge bereits eingeleitet wurden.
In beiden Artikeln wurden geschützte personenbezogene Daten verwendet und veröffentlicht. Der Artikel zu Herrn H. und seinem Sohn umfasst einen Schaukasten unter der Überschrift “Die Asylkarriere des Herrn H.” eine detaillierte Aufstellung sämtlicher verwaltungsbekannter, asylrelevanter Daten. Die Herausgabe dieser Daten zum Zwecke der Veröffentlichung wurde jedoch nie von Herrn H. oder seinem Rechtsanwalt genehmigt.
Im Artikel zu der zweiten Familie wurde unter der Überschrift “Focus: Kirchenasyl für Kriminelle” behauptet, Herr N. habe in seiner Asylbefragung gegenüber dem Bundesamt angegeben, an einer Vergewaltigung beteiligt gewesen zu sein. Dies ist eine unkorrekte Wiedergabe des Sachverhalts, da es sich in diesem Fall um einen Übersetzungsfehler handelt. Außerdem handelt es sich hier ebenfalls um Daten, dessen Herausgabe der Genehmigung von Herrn N. oder seines Anwalts bedurft hätten.
Anhand der Detailliertheit der Daten ist davon auszugehen, dass diese der asyl ‑oder ausländerrechtlichen Verfahrensakte entstammen. Daher erstattet der Flüchtlingsrat des Landes Brandenburg Strafanzeige gegen Autoren und den Herausgeber der Zeitschrift “FOCUS”.
Flüchtlingsrat zeigt Magazin Focus an
(Berliner Zeitung) POTSDAM. Der Landesflüchtlingsrat hat gegen das Magazin Focus wegen der
Veröffentlichung vertraulicher Daten und der Diffamierung von Asylsuchenden
Strafanzeige gestellt. In Artikeln über die Kirchenasyle Schwante und
Brandenburg/Havel habe Focus geschützte personenbezogene Daten
veröffentlicht, die vermutlich vertraulichen asyl- und ausländerrechtlichen
Verfahrensakten entstammten, teilte der Flüchtlingsrat am Mittwoch in
Potsdam mit. Die Herausgabe der Daten sei weder von den betroffenen
Asylsuchenden noch von deren Rechtsanwälten genehmigt worden. Mit diesen
Veröffentlichungen sei der Datenschutz verletzt worden. Zudem seien die
Betroffenen in den Ruf gebracht worden, Asyltrickser und Kriminelle zu sein.
Nach Berichten über Kirchenasyl
Flüchtlingsrat zeigt «Focus» an
(MOZ) Potsdam. Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat nach eigenen Angaben
Strafanzeige gegen Autoren und den Herausgeber des Magazins «Focus»
gestellt. Grund sei die Weitergabe von «speziellen Daten aus einer
behördlichen oder gerichtlichen Verfahrensakte», sagte Vera Everhartz vom
Flüchtlingsrat am Mittwoch in Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Potsdam konnte
den Eingang der Strafanzeige bislang nicht bestätigen.
Der Flüchtlingsrat wirft «Focus» vor, in zwei Artikeln über die Gewährung
von Kirchenasyl in Brandenburg berichtet und dabei den Datenschutz verletzt
zu haben. Die Autoren hätten die betroffenen Asylsuchenden in Verruf
gebracht, «Asyltrickser» und Kriminelle zu sein, sagte Everhartz. Die
Berichte hätten sich zudem gegen die Kirchengemeinden gerichtet, die
Flüchtlingen Beistand gewähren.
In beiden Artikeln seien geschützte personenbezogene Daten veröffentlicht
worden, kritisierte Everhartz. In einem Fall seien sämtliche asylrelevanten
Daten über einen Betroffenen in einem Schaukasten aufgelistet worden. Im
anderen Fall habe das Magazin behauptet, der Asylbewerber habe in seiner
Befragung gegenüber dem Bundesamt angegeben, an einer Vergewaltigung
beteiligt gewesen zu sein. Dabei habe es sich jedoch um einen
Übersetzungsfehler gehandelt. Weder die beiden Betroffenen noch ihre
Rechtsanwälte hätten die Daten für eine Veröffentlichung freigegeben. Der
Flüchtlingsrat gehe davon aus, dass die Daten der asyl- oder
ausländerrechtlichen Verfahrensakte entstammen.
Siehe auch
Kriminalität im Focus der Kirchenasylgegner
(TAZ, 3.2.03)
Anwalt von Talaka Ndualu will Anzeige erstatten
(Berliner Zeitung, 29.1.03)
Kirchenasyl: Pfarrer widerspricht “Focus”
(Verschiedene, 27.1.03)