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Flüchtlingsrat Brandenburg stellt Anzeige gegen Focus


Der Flüchtlingsrat Brandenburg
stellt Strafanzeige
gegen Autoren und den Herausgeber
der Zeitschrift Focus
wegen Ver­let­zung des persönlichen
Lebens- und Geheimbereiches

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg hat Strafanzeige gegen Autoren und Her­aus­ge­ber der Zeitschrift “FOCUS” wegen Weit­er­gabe von speziellen Dat­en aus ein­er behördlichen oder gerichtlichen Ver­fahren­sak­te gestellt.

 

In zwei Artikeln (Heft 4/2003, Heft 5/2003 online-Aus­gabe) berichtete der “FOCUS” über die Gewährung von Kirchenasylen in Bran­den­burg. Die Autoren ver­let­zten hierin den Daten­schutz und bracht­en die betrof­fe­nen Asyl­suchen­den in Ver­ruf, “Asyl­trickser” und “Krim­inelle” zu sein. Offen­sichtlich sollen damit Flüchtlinge, die Schutz vor Abschiebung im Kirchenasyl suchen, öffentlich diskred­i­tiert werden. 

Darüber hin­aus richt­en sich diese geziel­ten Pres­sev­eröf­fentlichun­gen aber eben­so auch gegen die Kirchenge­mein­den, die Flüchtlin­gen Bei­s­tand gewähren, und sind somit Begleitwerk zu den Krim­i­nalierungsver­suchen und Ermit­tlungsver­fahren, die von staatlich­er Seite in Bran­den­burg gegen Pfar­rer und betrof­fene Flüchtlinge bere­its ein­geleit­et wurden. 

In bei­den Artikeln wur­den geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­wen­det und veröf­fentlicht. Der Artikel zu Her­rn H. und seinem Sohn umfasst einen Schaukas­ten unter der Über­schrift “Die Asylka­r­riere des Her­rn H.” eine detail­lierte Auf­stel­lung sämtlich­er ver­wal­tungs­bekan­nter, asyl­rel­e­van­ter Dat­en. Die Her­aus­gabe dieser Dat­en zum Zwecke der Veröf­fentlichung wurde jedoch nie von Her­rn H. oder seinem Recht­san­walt genehmigt. 

Im Artikel zu der zweit­en Fam­i­lie wurde unter der Über­schrift “Focus: Kirchenasyl für Krim­inelle” behauptet, Herr N. habe in sein­er Asyl­be­fra­gung gegenüber dem Bun­de­samt angegeben, an ein­er Verge­wal­ti­gung beteiligt gewe­sen zu sein. Dies ist eine unko­r­rek­te Wieder­gabe des Sachver­halts, da es sich in diesem Fall um einen Über­set­zungs­fehler han­delt. Außer­dem han­delt es sich hier eben­falls um Dat­en, dessen Her­aus­gabe der Genehmi­gung von Her­rn N. oder seines Anwalts bedurft hätten. 

Anhand der Detail­liertheit der Dat­en ist davon auszuge­hen, dass diese der asyl ‑oder aus­län­der­rechtlichen Ver­fahren­sak­te entstam­men. Daher erstat­tet der Flüchtlingsrat des Lan­des Bran­den­burg Strafanzeige gegen Autoren und den Her­aus­ge­ber der Zeitschrift “FOCUS”.

Flüchtlingsrat Bran­den­burg

Flüchtlingsrat zeigt Mag­a­zin Focus an

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Der Lan­des­flüchtlingsrat hat gegen das Mag­a­zin Focus wegen der
Veröf­fentlichung ver­traulich­er Dat­en und der Dif­famierung von Asylsuchenden
Strafanzeige gestellt. In Artikeln über die Kirchenasyle Schwante und
Brandenburg/Havel habe Focus geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Daten
veröf­fentlicht, die ver­mut­lich ver­traulichen asyl- und ausländerrechtlichen
Ver­fahren­sak­ten entstammten, teilte der Flüchtlingsrat am Mittwoch in
Pots­dam mit. Die Her­aus­gabe der Dat­en sei wed­er von den betroffenen
Asyl­suchen­den noch von deren Recht­san­wäl­ten genehmigt wor­den. Mit diesen
Veröf­fentlichun­gen sei der Daten­schutz ver­let­zt wor­den. Zudem seien die
Betrof­fe­nen in den Ruf gebracht wor­den, Asyl­trickser und Krim­inelle zu sein. 

Nach Bericht­en über Kirchenasyl

Flüchtlingsrat zeigt «Focus» an

(MOZ) Pots­dam. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg hat nach eige­nen Angaben
Strafanzeige gegen Autoren und den Her­aus­ge­ber des Mag­a­zins «Focus»
gestellt. Grund sei die Weit­er­gabe von «speziellen Dat­en aus einer
behördlichen oder gerichtlichen Ver­fahren­sak­te», sagte Vera Ever­hartz vom
Flüchtlingsrat am Mittwoch in Pots­dam. Die Staat­san­waltschaft Pots­dam konnte
den Ein­gang der Strafanzeige bis­lang nicht bestätigen.
Der Flüchtlingsrat wirft «Focus» vor, in zwei Artikeln über die Gewährung
von Kirchenasyl in Bran­den­burg berichtet und dabei den Daten­schutz verletzt
zu haben. Die Autoren hät­ten die betrof­fe­nen Asyl­suchen­den in Verruf
gebracht, «Asyl­trickser» und Krim­inelle zu sein, sagte Ever­hartz. Die
Berichte hät­ten sich zudem gegen die Kirchenge­mein­den gerichtet, die
Flüchtlin­gen Bei­s­tand gewähren.
In bei­den Artikeln seien geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en veröffentlicht
wor­den, kri­tisierte Ever­hartz. In einem Fall seien sämtliche asylrelevanten
Dat­en über einen Betrof­fe­nen in einem Schaukas­ten aufge­lis­tet wor­den. Im
anderen Fall habe das Mag­a­zin behauptet, der Asyl­be­wer­ber habe in seiner
Befra­gung gegenüber dem Bun­de­samt angegeben, an ein­er Vergewaltigung
beteiligt gewe­sen zu sein. Dabei habe es sich jedoch um einen
Über­set­zungs­fehler gehan­delt. Wed­er die bei­den Betrof­fe­nen noch ihre
Recht­san­wälte hät­ten die Dat­en für eine Veröf­fentlichung freigegeben. Der
Flüchtlingsrat gehe davon aus, dass die Dat­en der asyl- oder
aus­län­der­rechtlichen Ver­fahren­sak­te entstammen.

Siehe auch

Krim­i­nal­ität im Focus der Kirchenasylgegner

(TAZ, 3.2.03)

Anwalt von Tala­ka Ndu­alu will Anzeige erstatten

(Berlin­er Zeitung, 29.1.03)

Kirchenasyl: Pfar­rer wider­spricht “Focus”

(Ver­schiedene, 27.1.03)

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