Kategorien
Antifaschismus Law & Order

Freispruch für Spremberger Neonazi

INFORIOT — Das Amts­gericht Cot­tbus hat am Dien­stag einen 26-jähri­gen Sprem­berg­er von den Vor­wür­fen der Belei­di­gung und der öffentlichen Auf­forderung zu Straftat­en freige­sprochen. Die gesam­melten Indizien sei unzure­ichend, die Rich­terin urteilte darum “im Zweifel für den Angeklagten”.

Sozialdemokratis­che Menschenjagd”

René T. wurde vorge­wor­fen, im Okto­ber 2011 auf der Neon­azi­seite “Rev­o­lu­tionäres Sprem­berg”, einen Artikel unter dem Titel “Sozialdemokratis­che Men­schen­jagd” veröf­fentlicht zu haben. In dem Artikel wurde dazu aufgerufen, drei SPD-Poli­tik­er_in­nen aus der Region zu bespuck­en. Daneben standen Bilder der­sel­ben. Die Bilder waren offen­bar der SPD-Home­page ent­nom­men, was den SPD-Seit­e­nad­min­is­tra­tor Ben­ny Blatz ver­an­lasste, die Zugänge auf die Seite zu über­prüfen. Auf­fäl­lig war dabei laut Blatz eine IP-Adresse, die nach Abfrage des LKA zum Angeklagten T. führte.

Bei ein­er Haus­durch­suchung wur­den auf Rech­n­ern und Daten­trägern Sys­te­mein­träge gefun­den, die Indizien dafür seien, dass T. an der Erstel­lung des fraglichen Artikels beteiligt gewe­sen sein soll. Aus Reg­is­ter­files sei zu schließen, dass T. sowohl ein Doku­ment mit dem Titel “Sozialdemokratis­che Men­schen­jagd”, als auch die genan­nten Bilder besaß und wom­öglich nutze. Auch wurde aus fest­gestell­ten Chat­pro­tokollen deut­lich, dass T. über Zugangsrechte für den Blog “Rev­o­lu­tionäres Sprem­berg” ver­fügte. Die Bilder als auch Textfrag­mente für den Artikel wur­den jedoch nicht auf den beschlagnahmten Daten­trägern gefunden.

René T. hat­te dafür seine ganz eigene Erk­lärung: Er sei ein “poli­tisch inter­essiert­er Men­sch”, der auf diversen poli­tis­chen Seit­en unter­wegs sei. Für Freund_innen, die nicht über Inter­net ver­fü­gen, drucke er die Texte aus. Einige schicke er regelmäßig an Bekan­nte in den Gefäng­nis­sen in Wriezen und Bautzen.

Während der Ver­hand­lung nutzte René mehrfach die Gele­gen­heit, Zweifel an der Ein­schätzung der Staat­san­waltschaft und des sachver­ständi­gen Foren­sik­ers zu streuen. Zum Abschluss beteuerte er, dass er nicht wisse, warum er hier sitze: man wolle ihm wohl was anhän­gen, weil er der recht­en Szene angehöre.

Unzure­ichende Beweisauf­nahme der Ermittlungsbehörden

Für die Staat­san­waltschaft bestand nach der Anhörung zumin­d­est eine Beteili­gung des Angeklagten an der Erstel­lung des Artikels fest. Die Rich­terin entsch­ied jedoch für einen “Freis­pruch 2. Klasse; im Zweifel für den Angeklagten”, erk­lärte sie in der Urteilsverkündung.

Es sei kein lück­en­los­er Schluss möglich, dass der Angeklagte René T. für den Artikel ver­ant­wortlich sei. Die man­gel­hafte Über­prü­fung durch Polizei und LKA kann ein Grund dafür gewe­sen sein. So gab es u.a. wed­er eine Über­prü­fung des Blogs “Rev­o­lu­tionäres Sprem­berg”, über dessen Zugangs­dat­en T. ver­fügte, noch scheinen alle Daten­träger gesichtet wor­den zu sein.

Neon­azis mussten draußen bleiben

Der Inter­net­blog “Rev­o­lu­tionäres Sprem­berg” ist eine der “Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg”, auch bekan­nt als “Spreelichter”, nah­este­hende Inter­net­seite. Der Angeklagte T. kam zusam­men mit sieben weit­eren Neon­azis im Alter zwis­chen 16 bis 20 Jahren zur Ver­hand­lung. Die jun­gen Neon­azis mussten jedoch draußen bleiben, da der Ver­hand­lungssaal ger­ade ein­mal für acht Zuschauer_innen Platz bot.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot