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Antifaschismus Geschichte & Gedenken

Gedenkkundgebung für Falko Lüdtke

Am 31. Mai vor 13 Jahren wurde Falko Lüdtke in der Spechthausen­er Straße von einem Recht­sex­tremen vor ein Auto gestoßen und starb.

Es han­delte sich dabei nicht um einen tragis­chen Unglücks­fall, son­dern um einen vorsät­zlich geführten Angriff mit tödlichem Aus­gang. Der Täter wurde zu ein­er mehrjähri­gen Haft­strafe verurteilt.

Falko kam mit dem, der ihn dann umbrin­gen sollte, mit dem O‑Bus aus dem Bran­den­bur­gis­chen Vier­tel. Dort hat­te er diesen auf dessen zur Schau getra­gene Hak­enkreuztä­towierung ange­sprochen. Eine sich entspan­nende Diskus­sion set­zte sich im O‑Bus fort. Eine mögliche Sol­i­darisierung von anderen Pas­sagieren mit Falko will ich nachträglich nicht ein­fordern, vielle­icht war schlecht zu erken­nen, worum es ging, und die Angst, Opfer von Gewalt zu wer­den, spielte mit, als Men­schen wegsahen.

Aber es hätte gar nicht soweit kom­men müssen, wenn der Nazi es nicht als völ­lig nor­mal emp­fun­den hätte, allen ein Hak­enkreuz zu präsen­tieren. Dieses Gefühl hat­te ihm bis dahin seine Umge­bung gegeben, im Kietz und während sein­er ABM.

Wofür ste­ht ein Hak­enkreuz? Der Träger iden­ti­fiziert sich mit dem Nation­al­sozial­is­mus und der Wehrma­cht, has­st Juden und bil­ligt den Holo­caust. Gewalt­tätigkeit gehört zum Nazi-Sein, es ist Teil der poli­tis­chen Kul­tur. Zu den Fein­den eines Hak­enkreuzträgers gehören unter anderem von ihm als „Schmarotzer“ beze­ich­nete Punks und Obdachlose.

Nun sitzen die Fre­unde von Falko und Men­schen, denen das Schick­sal des jun­gen Punks ans Herz geht, an jedem Jahrestag nach­mit­tags an der Bushal­testelle „Spechthausen­er Straße“ und erin­nern sich.

Ja, es war von Falko leichtsin­nig, einen bekan­nten Schläger zu kri­tisieren. Hätte er die Schnau­ze gehal­ten, wäre er heute noch am Leben.

Schweigen macht vieles beque­mer. Wer Nazis nicht hin­nehmen will, bekommt Ärg­er mit denen, und wird nach­her noch als “selb­st schuld daran” abgestraft.

Na da machen wir, um Falko zu ehren, mal das Maul auf.

Seit 1990 wur­den in Bran­den­burg min­destens 27 Men­schen Opfer recht­sex­tremer Gewalt. Neun sind bis­lang davon offiziell anerkan­nt. Falko Lüdtke gehört nicht dazu. Dabei war schon im Urteil klargestellt wor­den, dass „ein der recht­en Szene Zuge­höriger gegen einen Ander­s­denk­enden Gewalt aus­geübt“ hat. Im Auf­trag der Lan­desregierung über­prüft derzeit das Pots­damer Moses Mendel­son Zen­trum alle strit­ti­gen Fälle nochmals.

Die fäl­lige staatliche Einord­nung des Tötungsver­brechens an Falko Lüdtke als recht­sex­trem wirft dann die Frage nach der Form eines öffentlichen Erin­nerns auf.

Innen­min­is­ter Diet­mar Woid­ke erk­lärt zur  „Über­prü­fung umstrit­ten­er Alt­fälle ‚Opfer recht­sex­tremer und ras­sis­tis­ch­er Gewalt’“ u. a.:

Sie wis­sen, dass Medi­en, Opfer­schutzein­rich­tun­gen sowie Opfer­hil­fsvere­ine in ein­er entsprechen­den bun­desweit­en Liste für unser Bun­des­land mit­tler­weile 32 der­art motivierte Tötungs­de­lik­te ausweisen. In keinem anderen Land ist die Dif­ferenz zur ‚offiziellen Sta­tis­tik’ so groß. Unter Umstän­den wer­den noch weit­ere Ver­dachts­fälle bekannt.

Wie soll man mit dieser Sit­u­a­tion umge­hen? Sollen wir auf die sein­erzeit einge­gren­zten Erfas­sungskri­te­rien ver­weisen? Sollen wir uns darauf zurückziehen, dass die betr­e­f­fend­en Ver­fahren von der Jus­tiz recht­skräftig abgeschlossen sind? Sollen wir also die Hände heben mit dem Hin­weis ‚Das war nun mal so, das ist Vergangenheit.’?

Ich denke, das ist aus­geschlossen. Lassen Sie mich noch ein­mal an das Leid, an die Trauer und die Fra­gen erin­nern, die nach und zu jedem einzel­nen dieser Ver­brechen gestellt wur­den. Wir sind es den Opfern, aber wir sind es auch ihren Ange­höri­gen schuldig, dass wir die Zweifel an dem ‚Warum’ dieser men­schen­ver­ach­t­en­den Tat­en so weit es irgend­wie geht ausräumen.

Aus ein­er Pressemit­teilung des Min­is­teri­um des Innern Bran­den­burg (MI): 11.03.2013 Woid­ke: Sind es Opfern und Ange­höri­gen schuldig, Zweifel am ‘Warum’ der Tat­en möglichst auszuräu­men | Nr. 019/2013

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