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Grabschen nach bereits weggeschwommenen Fellen

Neu­rup­pin Der erhoffte let­zte Prozesstag gegen die bei­den wegen Mordes an einem 55-jähri­gen Arbeit­slosen angeklagten Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. und Chris­t­ian W. ging gestern in ein­er Flut von Anträ­gen der Vertei­di­gung unter und endet mit einem Befan­gen­heit­santrag gegen den Vor­sitzen­des Richter.

Ein Ziel der Beweisanträge der Vertei­di­gung war es, Uwe L. , einen Tem­plin­er Alko­ho­lik­er, der seinem Kumpel Bernd K. tot in dessen Werk­stattge­bäude aufge­fun­den hat­te, als möglichen Mörder ins Spiel zu bringen.

Die Kam­mer lehnte diese Beweisanträge alle­samt ab, weil nach allen bish­eri­gen Ermit­tlungsergeb­nis­sen Uwe L. nicht als Täter infrage kam. Der Richter ver­wies aus­drück­lich auf die Schuhe von Uwe L., die kein­er­lei Blut­spuren aufwiesen als der den Leichen­fund bei der Polizei meldete. Gle­ichzeit­ig rügte der Richter die man­gel­hafte Auswer­tung von DNS-Spuren, die es dem Gericht schw­er­er macht, der­ar­tige Beweisanträge abzulehnen.

Das zweite Ziel war es nachzuweisen, dass Chris­t­ian W. und sein Opfer Bernd K. befre­un­det waren und dass bei­de Angeklagte nicht zur recht­en Szene gehörten. Um das zu bele­gen, sollte der Bran­den­bur­gis­che NPD Vor­sitzende Klaus Beier und die Bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutzchefin Win­friede Schreiber geladen werden.

Auch dem schob der Vor­sitzende Richter einen Riegel vor: Dass Chris­t­ian W. und Bernd K. Kumpels waren, sei unstrit­tig und dass die bei­den Angeklagten zur recht­en Szene Tem­plins gehörten und über ein gefes­tigtes neo­faschis­tis­ches Welt­bild ver­fügten, sei eben­falls geklärt.

Weil der Vor­sitzende Richter dann auf ein zügiges Ver­fahren drängte und sich nach einem Wort­ge­fecht zu der Bemerkung hin­reißen ließ, die Beweisanträge seien unqual­i­fiziert, muss sich die Kam­mer nun mit einem Befan­gen­heit­santrag gegen ihren Vor­sitzen­den befassen.

Der Prozess wurde auf Don­ner­stag vertagt. Mit einem Urteil ist allerd­ings auch dann nicht zu rech­nen. Die Vertei­di­gung wird durch weit­ere Beweisanträge ver­suchen, den Prozess in die Länge zu ziehen und in den Ablehnun­gen nach Revi­sion­s­grün­den suchen.

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