INFORIOT — Am 23. Mai 2016 demonstrierte die “Alternative für Deutschland” (AfD) zum wiederholten mal auf dem Neuruppiner Schulplatz im Zentrum der Stadt. Als Hauptredner war der damalige AfD-Landeschef und heutiger AfD-Fraktionschef im Bundestag, Alexander Gauland, geladen. Dem gegeüber standen rund 100 Gegendemonstrant*innen, die dem Aufruf von “Neuruppin bleibt bunt” zur vierten Montagsdemonstration folgten. Während einer Rede des AfD-Kreischefs Michael Nehls wurde durch einen Gegenaktivisten das Kabel durchtrennt, mit dem die Lautsprecheranlage auf der AfD-Bühne mit Strom versorgt wurde. Diese Aktion unterbrach die rassistische Kundgebung für einige Minuten. Der Aktivist wurde kurzzeitig festgenommen und seine Personalien wurden aufgenommen.
Am Mittwoch kam es nun zur Verhandlung. Dazu fanden sich, neben den zwei aussagenden Polizisten und vier lokalen AfDler*innen, auch 15 solidarische Unterstützer*innnen um 9:15 im Amtsgericht Neuruppin ein. Am Vorabend hatten Unbekannte den Briefkasten, sowie die naheliegende Bushaltestelle mit dem Slogen “FCK AFD” bestickert, was eine Anspielung auf die Verhandlung gewesen sein wird.
Nach der Anklageerhebung verlas der Beschuldigte eine Einlassung, in der er den Tatvorwurf der Sachbeschädigung und Störung der Versammlung zugab. Er führte weiterhin an, dass er nicht wie in der Vergangenheit passiv bleiben konnte. “Wir werden nicht tatenlos zusehen, wenn Rassisten oder Neonazis gegen Menschen hetzten und wir werden dagegen vorgehen, wenn es uns möglich ist. Verantwortungsbewusste militante Interventionen sind ein aktives Statement und auch ein Beitrag zu einer gesellschaftlichen Debatte”, so der Angeklagte. Dabei verwies er auch auf eine Aktion des damaligen Grünen Lokalpolitikers Wolfgang Freese, der im September 2007 bei einer Neonazidemonstration einem damaligen Redner das Mikrofon entriss um dieses anschließend mit “einem beherzten Wurf auf den Boden” zu zerstören. Das fürte damals dazu, dass die Neonazis keine weiteren Reden halten konnten und bis zum Ende ihrer Demonstration auf Musik zurückgreifen mussten.
Den Tatvorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bestritt der Angelagte und verwies darüber hinaus auf unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch die festnehmenden Polizisten.
Somit waren die Tatvorwürfe der Sachbeschädigung und Störung einer Versammlung im juristischen Sinne geklärt und das anhängige Adhäsionsverfahren [1] durch Michael Nehls konnte abgewickelt werden. Der Anwalt des Angeklagten teilte mit den beanspruchten Betrag von 26,75 € direkt in Bar übergeben zu können. So erging ein Beschluss und das Geld wurde neben den Angeklagten auf den Tisch gelegt. Der Adhösionskläger Michael Nehls schickte daraufhin mit den Worten “hohlst du das Robert, ich fass das Geld nicht an. Kannst gleich in die Kasse packen.” einen seiner Begleiter vor um das Geld zu nehmen und einzustecken.
In der sich daran anschließenden Beweisaufnahme wurde nun versucht die Frage des Widerstands zu klären. Dazu sagten zwei Polizisten aus. Als erstes wurde der 31-jährige Stefan R. von der Dienststelle in Neuruppin vernommen. Dieser gab an, den Angeklagten vor der Aktion hinter der Bühne der AfD-Kundgebung gesehen, erkannt und zugenickt zu haben. Die eigentliche Aktion konnte er beobachten, die darauf folgende Festnahme jedoch nicht. Auf die damalige Kleidung des Angeklagten befragt, teilte er mit, dass die eher nicht dunkel oder schwarz gewesen sei, auch wenn das “vielleicht sinnvoller gewesen” wäre.
Danach wurder der 28-jährige Jannik S. aus dem ersten Zug der Potsdamer Einsatzhundertschaftbefragt befragt. Er habe den Angeklagten schon vor der Tat gesehen und angesprochen, da dieser offensichtlich auf der falschen Kundgebung sei. Da vom Angeklagten aber keine weitere Gefährdung ausging, durfte er sitzen bleiben, stand aber weiterhin unter Beobachtung. So konnte zusammen mit dem Gruppenführer Ferold die Aktion beobachtet werden, woraufhin beide los rannten, um den Angeklagten zu fassen. Der Gruppenführer stürzte dabei während “der Angeklagte relativ geschickt Haken geschlagen [hat] und so konnten [die Kollegen] ihn nicht kriegen”. In der weiteren Befragung widersprach S. seinen vorherigen Aussagen bezüglich der Festnahmegriffe und räumte am Ende sogar ein, dass der Angeklagte sich ein bisschen gesperrt, aber keinen aktiven Widerstand geleistet habe.
Nach der Entlassung des Zeugen, welcher mit einem Dienstfahrzeug angereist war und einer Inaugenscheinnahme von durch die Verteidigung vorgebrachten Pressebildern, wurde der Anklagepunkt des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte fallen gelassen.
In den Abschlussplädoiers führte die Staatsanwältin aus, der Angeklagte “hat sich für aktiven und nicht passiven Protest” entscheiden und forderte eine Strafe von 50 Tagessätzen in Höhe von 30,- Euro. Die Verteidigung hingegen forderte die Höhe der Tagessätze auf 10,- Euro festzusetzen. Eine knappe Minute später verkündete die Richterin das Urteil in dem sie der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte.
Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: No-AfD-Neuruppin
[1] Adhäsionsverfahren schaffen im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, aus einer Straftat (z.B. Sachbeschädigung) entstehende zivilrechtliche Forderungen bereits im Strafprozess zu klären und somit einen nachfolgenden Zivilprozess zu vermeiden.
Kategorien