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Antifaschismus Law & Order

Ich würde es wieder tun.”

INFORIOT — Am 23. Mai 2016 demon­stri­erte die “Alter­na­tive für Deutsch­land” (AfD) zum wieder­holten mal auf dem Neu­rup­pin­er Schulplatz im Zen­trum der Stadt. Als Haup­tred­ner war der dama­lige AfD-Lan­deschef und heutiger AfD-Frak­tion­schef im Bun­destag, Alexan­der Gauland, geladen. Dem gegeüber standen rund 100 Gegendemonstrant*innen, die dem Aufruf von “Neu­rup­pin bleibt bunt” zur vierten Mon­tags­demon­stra­tion fol­gten. Während ein­er Rede des AfD-Kreis­chefs Michael Nehls wurde durch einen Gege­nak­tivis­ten das Kabel durchtren­nt, mit dem die Laut­sprecher­an­lage auf der AfD-Bühne mit Strom ver­sorgt wurde. Diese Aktion unter­brach die ras­sis­tis­che Kundge­bung für einige Minuten. Der Aktivist wurde kurzzeit­ig festgenom­men und seine Per­son­alien wur­den aufgenommen.
Am Mittwoch kam es nun zur Ver­hand­lung. Dazu fan­den sich, neben den zwei aus­sagen­den Polizis­ten und vier lokalen AfDler*innen, auch 15 sol­i­darische Unterstützer*innnen um 9:15 im Amts­gericht Neu­rup­pin ein. Am Vor­abend hat­ten Unbekan­nte den Briefkas­ten, sowie die nahe­liegende Bushal­testelle mit dem Slo­gen “FCK AFD” bestick­ert, was eine Anspielung auf die Ver­hand­lung gewe­sen sein wird.
Nach der Anklageer­he­bung ver­las der Beschuldigte eine Ein­las­sung, in der er den Tatvor­wurf der Sachbeschädi­gung und Störung der Ver­samm­lung zugab. Er führte weit­er­hin an, dass er nicht wie in der Ver­gan­gen­heit pas­siv bleiben kon­nte. “Wir wer­den nicht taten­los zuse­hen, wenn Ras­sis­ten oder Neon­azis gegen Men­schen het­zten und wir wer­den dage­gen vorge­hen, wenn es uns möglich ist. Ver­ant­wor­tungs­be­wusste mil­i­tante Inter­ven­tio­nen sind ein aktives State­ment und auch ein Beitrag zu ein­er gesellschaftlichen Debat­te”, so der Angeklagte. Dabei ver­wies er auch auf eine Aktion des dama­li­gen Grü­nen Lokalpoli­tik­ers Wolf­gang Freese, der im Sep­tem­ber 2007 bei ein­er Neon­azidemon­stra­tion einem dama­li­gen Red­ner das Mikro­fon entriss um dieses anschließend mit “einem beherzten Wurf auf den Boden” zu zer­stören. Das fürte damals dazu, dass die Neon­azis keine weit­eren Reden hal­ten kon­nten und bis zum Ende ihrer Demon­stra­tion auf Musik zurück­greifen mussten.
Den Tatvor­wurf des Wider­stands gegen Voll­streck­ungs­beamte bestritt der Ange­lagte und ver­wies darüber hin­aus auf unver­hält­nis­mäßige Gewal­tan­wen­dung durch die fes­t­nehmenden Polizisten.
Somit waren die Tatvor­würfe der Sachbeschädi­gung und Störung ein­er Ver­samm­lung im juris­tis­chen Sinne gek­lärt und das anhängige Adhä­sionsver­fahren [1] durch Michael Nehls kon­nte abgewick­elt wer­den. Der Anwalt des Angeklagten teilte mit den beansprucht­en Betrag von 26,75 € direkt in Bar übergeben zu kön­nen. So erg­ing ein Beschluss und das Geld wurde neben den Angeklagten auf den Tisch gelegt. Der Adhö­sion­skläger Michael Nehls schick­te daraufhin mit den Worten “hohlst du das Robert, ich fass das Geld nicht an. Kannst gle­ich in die Kasse pack­en.” einen sein­er Begleit­er vor um das Geld zu nehmen und einzustecken.
In der sich daran anschließen­den Beweisauf­nahme wurde nun ver­sucht die Frage des Wider­stands zu klären. Dazu sagten zwei Polizis­ten aus. Als erstes wurde der 31-jährige Ste­fan R. von der Dien­st­stelle in Neu­rup­pin ver­nom­men. Dieser gab an, den Angeklagten vor der Aktion hin­ter der Bühne der AfD-Kundge­bung gese­hen, erkan­nt und zugenickt zu haben. Die eigentliche Aktion kon­nte er beobacht­en, die darauf fol­gende Fes­t­nahme jedoch nicht. Auf die dama­lige Klei­dung des Angeklagten befragt, teilte er mit, dass die eher nicht dunkel oder schwarz gewe­sen sei, auch wenn das “vielle­icht sin­nvoller gewe­sen” wäre.
Danach wur­der der 28-jährige Jan­nik S. aus dem ersten Zug der Pots­damer Ein­satzhun­dertschaft­be­fragt befragt. Er habe den Angeklagten schon vor der Tat gese­hen und ange­sprochen, da dieser offen­sichtlich auf der falschen Kundge­bung sei. Da vom Angeklagten aber keine weit­ere Gefährdung aus­ging, durfte er sitzen bleiben, stand aber weit­er­hin unter Beobach­tung. So kon­nte zusam­men mit dem Grup­pen­führer Fer­old die Aktion beobachtet wer­den, woraufhin bei­de los ran­nten, um den Angeklagten zu fassen. Der Grup­pen­führer stürzte dabei während “der Angeklagte rel­a­tiv geschickt Hak­en geschla­gen [hat] und so kon­nten [die Kol­le­gen] ihn nicht kriegen”. In der weit­eren Befra­gung wider­sprach S. seinen vorheri­gen Aus­sagen bezüglich der Fes­t­nah­megriffe und räumte am Ende sog­ar ein, dass der Angeklagte sich ein biss­chen ges­per­rt, aber keinen aktiv­en Wider­stand geleis­tet habe.
Nach der Ent­las­sung des Zeu­gen, welch­er mit einem Dien­st­fahrzeug angereist war und ein­er Inau­gen­schein­nahme von durch die Vertei­di­gung vorge­bracht­en Presse­bildern, wurde der Anklagepunkt des Wider­stands gegen Voll­streck­ungs­beamte fall­en gelassen.
In den Abschlussplä­doiers führte die Staat­san­wältin aus, der Angeklagte “hat sich für aktiv­en und nicht pas­siv­en Protest” entschei­den und forderte eine Strafe von 50 Tagessätzen in Höhe von 30,- Euro. Die Vertei­di­gung hinge­gen forderte die Höhe der Tagessätze auf 10,- Euro festzuset­zen. Eine knappe Minute später verkün­dete die Rich­terin das Urteil in dem sie der Forderung der Staat­san­waltschaft folgte.
Rote Hil­fe e.V.
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BIC: NOLADE21GOE
Stich­wort: No-AfD-Neuruppin
[1] Adhä­sionsver­fahren schaf­fen im deutschen Prozess­recht die Möglichkeit, aus ein­er Straftat (z.B. Sachbeschädi­gung) entste­hende zivil­rechtliche Forderun­gen bere­its im Straf­prozess zu klären und somit einen nach­fol­gen­den Zivil­prozess zu vermeiden.

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