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In der Sackgasse der Sammelunterkünfte – die Brandenburger Landesregierung im selbst produzierten Aufnahmenotstand

Seit gut zwei Jahren beschwört die Brandenburger Landesregierung einen
so genannten Aufnahmenotstand herauf. Man sucht „händeringend“ nach
Unterbringungsplätzen und warnt medienwirksam vor Zeltstädten. Trotz
offensichtlich andauernder Krisen und Kriege werden die Augen davor
verschlossen, dass auch weiterhin mehr Flüchtlinge nach Brandenburg
kommen werden und die meisten von ihnen hier bleiben – und dass man
diesen Menschen eine dauerhafte Lebensperspektive bieten muss. Jahrelang
wurden Unterbringungskapazitäten konzeptlos abgebaut, statt sich von der
Sammelunterbringung zu trennen und auf die flexiblere und
menschenwürdige Wohnungsunterbringung umzustellen. Dass die Zahl der
Asylsuchenden nicht so niedrig bleiben würde, wie in den Jahren 2005 –
2009, in denen sie weit unter 1000 pro Jahr lag, war spätestens seit
Beginn des Bürgerkriegs in Syrien absehbar. Angemessen reagiert wurde
darauf weder von den Kreisen noch von der Landesregierung.
Wie vergessen ist der Auftrag des Landtags, rechtskräftig die
Mindeststandards für die Betreibung kommunaler Unterkünfte anzuheben
(derzeit sind 6qm Wohnfläche und ein sozialarbeiterischer
Betreuungsschlüssel von 1:120 vorgesehen), Flüchtlinge in Wohnungen
unterzubringen und ihre Lebenssituation zu verbessern.
Ad-hoc-Scheinlösungen, wie die Eröffnung neuer Großunterkünfte und
Außenstellen der Erstaufnahme in abgelegenen Ortschaften oder mitten im
Wald zementieren die Ausgrenzung und Mangelversorgung der hier
ankommenden Flüchtlinge für Jahre. Die rechtliche Weichenstellung – die
Änderung des Landesaufnahmegesetzes zugunsten von mehr Wohnungen und
besseren Lebensbedingungen – wird immer weiter verschoben.
In der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt wird
die alltägliche medizinische Versorgung und die Sozialarbeit trotz
jahrelanger Kritik von dem Sicherheitsdienstleister B.O.S.S. erledigt.
Die Menschen sind in einer alten umzäunten Polizeikaserne untergebracht
– Eisenhüttenstadt ist für Besuch oder AnwältInnen völlig abgelegen und
die Landesregierung gibt selbst zu, dort kaum qualifiziertes Personal zu
finden. Statt aber dieses verfehlte Konzept aufzugeben, werden weitere
Erstaufnahmelager in leer stehenden Kasernen im Nirgendwo geplant. In
den Landkreisen werden für neue Großunterkünfte Langzeitverträge
geschlossen, die die Verhältnisse auf Jahre hin festlegen. Fragen
menschenwürdiger Unterbringung, die Privatsphäre und persönliche
Alltagsgestaltung zulässt, ausreichender sozialer Betreuung und
qualifizierter Betreibung habe man nun hinter sich gelassen, verlautet
seit Monaten aus der Landesregierung. Vorbei die Zeiten, als man darüber
„gemütlich“ sinnieren konnte – nun gelte es, Zelte und Obdachlosigkeit
zu vermeiden. Eine fatale Fehleinschätzung, denn nicht erst die
rassistischen Misshandlungen in Nordrhein-Westfalen machen deutlich: die
strukturelle Mängel der Unterbringung zeitigen bei steigenden
Flüchtlingszahlen noch verheerendere Folgen.
Wir erwarten, dass die neue Landesregierung nach der letzten vertanen
Legislaturperiode nun endlich beginnt, die humane Flüchtlingspolitik
umzusetzen, die sie sich auf die Fahnen geschrieben hat:
*Erstaufnahme neu organisieren! *Die Erstaufnahmeeinrichtung muss in die
Trägerschaft des Sozialministeriums übergeben werden. Standorte neuer
Erstaufnahmeeinrichtungen sollten in der Nähe von städtischen Zentren
liegen, die über qualifiziertes Personal verfügen. Mindeststandards für
die Unterkünfte in den Landkreisen sollten auch für die Erstaufnahme
gelten. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung muss gewährleistet sein.
*Wohnungs- oder wohnungsähnliche Unterbringung statt Großeinrichtungen:*
Flüchtlinge müssen in Wohnungen oder kleinen Sammelunterkünften mit
abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden, die in Wohngebieten
mit Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten, Schule und Kitas sowie Anschluss an
den ÖPNV liegen.
Die Wohnungsunterbringung muss durch gut ausgestattete Programme, die
die Kommunen bei der Förderung eines integrationsfreundlichen Klimas
unterstützen,**flankiert werden.**Unbegleitete Wohnungszuweisungen in
Ortschaften, in denen die Neuankömmlinge die einzigen Ausländer sind,
führen dagegen zur verschärften Isolation.
*Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge gewährleisten: *Pro
Landkreis muss den Flüchtlingen eine Personalstelle in freier
Trägerschaft für Asylverfahrensberatung zur Verfügung stehen. Der
Betreuungsschlüssel in kommunalen Unterkünften muss auf 1:80
herabgesetzt werden.

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