Seit gut zwei Jahren beschwört die Brandenburger Landesregierung einen so genannten Aufnahmenotstand herauf. Man sucht „händeringend“ nach Unterbringungsplätzen und warnt medienwirksam vor Zeltstädten. Trotz offensichtlich andauernder Krisen und Kriege werden die Augen davor verschlossen, dass auch weiterhin mehr Flüchtlinge nach Brandenburg kommen werden und die meisten von ihnen hier bleiben – und dass man diesen Menschen eine dauerhafte Lebensperspektive bieten muss. Jahrelang wurden Unterbringungskapazitäten konzeptlos abgebaut, statt sich von der Sammelunterbringung zu trennen und auf die flexiblere und menschenwürdige Wohnungsunterbringung umzustellen. Dass die Zahl der Asylsuchenden nicht so niedrig bleiben würde, wie in den Jahren 2005 – 2009, in denen sie weit unter 1000 pro Jahr lag, war spätestens seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien absehbar. Angemessen reagiert wurde darauf weder von den Kreisen noch von der Landesregierung. Wie vergessen ist der Auftrag des Landtags, rechtskräftig die Mindeststandards für die Betreibung kommunaler Unterkünfte anzuheben (derzeit sind 6qm Wohnfläche und ein sozialarbeiterischer Betreuungsschlüssel von 1:120 vorgesehen), Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen und ihre Lebenssituation zu verbessern. Ad-hoc-Scheinlösungen, wie die Eröffnung neuer Großunterkünfte und Außenstellen der Erstaufnahme in abgelegenen Ortschaften oder mitten im Wald zementieren die Ausgrenzung und Mangelversorgung der hier ankommenden Flüchtlinge für Jahre. Die rechtliche Weichenstellung – die Änderung des Landesaufnahmegesetzes zugunsten von mehr Wohnungen und besseren Lebensbedingungen – wird immer weiter verschoben. In der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt wird die alltägliche medizinische Versorgung und die Sozialarbeit trotz jahrelanger Kritik von dem Sicherheitsdienstleister B.O.S.S. erledigt. Die Menschen sind in einer alten umzäunten Polizeikaserne untergebracht – Eisenhüttenstadt ist für Besuch oder AnwältInnen völlig abgelegen und die Landesregierung gibt selbst zu, dort kaum qualifiziertes Personal zu finden. Statt aber dieses verfehlte Konzept aufzugeben, werden weitere Erstaufnahmelager in leer stehenden Kasernen im Nirgendwo geplant. In den Landkreisen werden für neue Großunterkünfte Langzeitverträge geschlossen, die die Verhältnisse auf Jahre hin festlegen. Fragen menschenwürdiger Unterbringung, die Privatsphäre und persönliche Alltagsgestaltung zulässt, ausreichender sozialer Betreuung und qualifizierter Betreibung habe man nun hinter sich gelassen, verlautet seit Monaten aus der Landesregierung. Vorbei die Zeiten, als man darüber „gemütlich“ sinnieren konnte – nun gelte es, Zelte und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Eine fatale Fehleinschätzung, denn nicht erst die rassistischen Misshandlungen in Nordrhein-Westfalen machen deutlich: die strukturelle Mängel der Unterbringung zeitigen bei steigenden Flüchtlingszahlen noch verheerendere Folgen. Wir erwarten, dass die neue Landesregierung nach der letzten vertanen Legislaturperiode nun endlich beginnt, die humane Flüchtlingspolitik umzusetzen, die sie sich auf die Fahnen geschrieben hat: *Erstaufnahme neu organisieren! *Die Erstaufnahmeeinrichtung muss in die Trägerschaft des Sozialministeriums übergeben werden. Standorte neuer Erstaufnahmeeinrichtungen sollten in der Nähe von städtischen Zentren liegen, die über qualifiziertes Personal verfügen. Mindeststandards für die Unterkünfte in den Landkreisen sollten auch für die Erstaufnahme gelten. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung muss gewährleistet sein. *Wohnungs- oder wohnungsähnliche Unterbringung statt Großeinrichtungen:* Flüchtlinge müssen in Wohnungen oder kleinen Sammelunterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden, die in Wohngebieten mit Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten, Schule und Kitas sowie Anschluss an den ÖPNV liegen. Die Wohnungsunterbringung muss durch gut ausgestattete Programme, die die Kommunen bei der Förderung eines integrationsfreundlichen Klimas unterstützen,**flankiert werden.**Unbegleitete Wohnungszuweisungen in Ortschaften, in denen die Neuankömmlinge die einzigen Ausländer sind, führen dagegen zur verschärften Isolation. *Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge gewährleisten: *Pro Landkreis muss den Flüchtlingen eine Personalstelle in freier Trägerschaft für Asylverfahrensberatung zur Verfügung stehen. Der Betreuungsschlüssel in kommunalen Unterkünften muss auf 1:80 herabgesetzt werden.