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Kontinuität des Terrors

Die Angeklagten im Nauen-Prozess ver­suchen, sich als größ­ten­teils unpoli­tisch darzustellen. Dabei han­delt es sich um organ­isierte Neon­azis, ein­er von ihnen ist sog­ar ein vorbe­strafter Rechtsterrorist.
Nur aus dem Suff her­aus, aus Frust, ohne große Ideen dahin­ter und bes­timmt nicht aus Ras­sis­mus – wortre­ich ver­suchen die Neon­azis aus Nauen und Umge­bung, ihre Tat­en kleinzure­den. Fast alle der sechs Män­ner, die zurzeit vor dem Landgericht Pots­dam unter anderem wegen Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung angeklagt sind, bemühen sich, ihr Han­deln zu bagatel­lisieren. Haup­tan­klagepunkt neben etlichen kleineren Tat­en ist der Bran­dan­schlag auf eine Turn­halle im August 2015 in Nauen, die als Unterkun­ft für Geflüchtete genutzt wer­den sollte. Die ras­sis­tis­che Dimen­sion dieser Tat spielt jedoch im Prozess bish­er kaum eine Rolle. Staat­san­waltschaft und Richter hak­en nicht nach, arbeit­en Ide­olo­gie und Motive der Ter­ror­tat­en nicht her­aus. So dro­ht unpoli­tisch und als Ver­fehlung zu wirken, was real hoch­poli­tisch ist.
Alle der sechs Angeklagten beteiligten sich vor und par­al­lel zu ihrer Anschlagsserie im Laufe des Jahres 2015 an den Protesten gegen Flüchtlinge. So liegt es nahe, dass sie ihre Tat­en als mil­i­tan­ten Beitrag zu diesen ras­sis­tis­chen Protesten ver­standen. Der NPD-Kad­er und Haup­tangeklagte Maik Schnei­der mag der Anführer der Gruppe gewe­sen sein – aktiv und getrieben vom Ras­sis­mus waren sie alle.
Im Havel­land gibt es eine regel­rechte Kon­ti­nu­ität des Ter­rors. Schon 1992 zün­de­ten zwei Rechte ein Flüchtling­sheim in Ket­zin an, 44 dort unterge­brachte Men­schen befan­den sich in Lebens­ge­fahr. Am Ende des späteren Prozess­es gegen die Täter erschien dieser Bran­dan­schlag vor allem als eine unpoli­tis­che Hand­lung. Der Richter stellte in sein­er Urteils­be­grün­dung nicht etwa den Ras­sis­mus als zen­trales Tat­mo­tiv her­aus, son­dern die „unbe­friedigte Leben­shal­tung“ der Angeklagten.

Thomas E. - Angeklagter im Nauen-Prozess mit T-Shirt zum Gedenkmarsch für deutsche und ungarische Soldaten.
Thomas E. — Angeklagter im Nauen-Prozess mit T‑Shirt zum Gedenkmarsch für deutsche und ungarische Soldaten.

Ein­er der Angeklagten im derzeit­i­gen Nauen-Prozess ist Thomas E., geboren 1986. Bei sein­er Ein­las­sung vor Gericht unter­strich E., dass er kein son­der­lich poli­tisch denk­ender Men­sch sei. An ein­er Mit­glied­schaft in der NPD habe er beispiel­sweise nie Inter­esse gehabt. Vor allem sei er ein langjähriger und loyaler Fre­und des Haup­tangeklagten Maik Schnei­der. Allen­falls habe er mal Fly­er verteilt und nahm an eini­gen Vor­bere­itungstr­e­f­fen für Demon­stra­tio­nen teil. Seinen Farbbeutel­wurf auf ein Büro der Linkspartei erk­lärte er so: Im Anschluss an einen Kneipenbe­such und mit geschätzten acht Hal­blitern Bier und ein paar Schnäpsen im Blut habe er „die Idee mit den Farbbeuteln“ ganz ein­fach „lustig“ gefun­den. In diesem Zus­tand, so E., sei „poli­tis­che Ein­stel­lung nicht rel­e­vant“ gewesen.
Thomas E. ist bei weit­em nicht die Rand­fig­ur, als die er sich darstellt. Er ist ein verurteil­ter Recht­ster­ror­ist, der bei „Freiko­rps Havel­land“ aktiv war. Zwis­chen 2003 und 2004 über­zog die Gruppe die Region mit ein­er Welle ras­sis­tis­ch­er Bran­dan­schläge, um das Havel­land „von Aus­län­dern zu säu­bern“. Ins­ge­samt zehn Anschläge auf Imbisse gin­gen auf ihr Kon­to. Zu den elf ermit­tel­ten Tätern gehörte auch Thomas E. Über min­destens neun Monate war er Mit­glied des „Freiko­rps Havel­land“, an zwei Tat­en war er direkt beteiligt. Wegen Grün­dung und Beteili­gung an ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung wurde er 2005 zu ein­er Jugend­strafe von einem Jahr und vier Monat­en zur Bewährung verurteilt.
Auch damals insze­nierte sich Thomas E. als unpoli­tis­che Rand­fig­ur. Nur wegen sein­er Fre­und­schaft zum „Freikorps“-Anführer Christo­pher H. habe er sich an den Anschlä­gen beteiligt – von der Grün­dung der Gruppe habe er eigentlich nichts mit­bekom­men. Er habe seine „Fre­unde“ nicht ver­lieren wollen, deren „recht­es Gesabbel“ aber nicht geteilt. Vor Gericht schenk­te man ihm wei­thin Glauben. E. sei „kein­er fes­ten recht­sex­tremen oder aus­län­der­feindlichen Gesin­nung ver­haftet“, hieß es in der dama­li­gen Urteilsbegründung.
Seit dem Freiko­rps-Prozess sind über zehn Jahre ver­gan­gen. In der Zwis­chen­zeit hat E. sich auch weit­er­hin in der Neon­aziszene herumgetrieben, die ihn auch zu inter­na­tionalen Zusam­menkün­ften von Neon­azis führte. Unter anderem nahm er 2014 an einem Gedenkmarsch für deutsche und ungarische Sol­dat­en des zweit­en Weltkrieges in Budapest teil, zur Ehrung jen­er, die sich „helden­mütig gegen die bolschewis­tis­che Rote Armee“ einge­set­zt hätten.
Indi­vidu­elle Lebens‑, Alko­hol- und Dro­gen­prob­leme sind keine aus­re­ichen­den Erk­lärun­gen für die Tat­en der Neon­azi-Gruppe – sie alle eint ein ras­sis­tis­ches Welt­bild. Abzuwarten bleibt, ob Richter und Staat­san­waltschaft im laufend­en Nauen-Prozess nach den Beweg­grün­den und poli­tis­chen Werdegän­gen der Angeklagten fra­gen. Die Ide­olo­gie und damit das Motiv der Grup­pen­tat­en gehören offen gelegt.

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