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Kundgebung ein Erfolg – Protestierenden wurde Essensausgabe durch Heimbetreiber verweigert

Am 02.09.2016 ver­sam­melten sich etwa 60 Flüchtlinge und Unterstützer_innen zur Kundge­bung „Für Men­schen­würde. Gegen ras­sis­tis­che Gewalt.“ am Bahn­hof in Vetschau. Einige Flüchtlinge berichteten dort öffentlich von ras­sis­tisch motivierten Angrif­f­en auf sie in der Stadt. Ras­sis­tis­che Belei­di­gun­gen bspw. auf dem Weg zum Deutschkurs oder zum Einkaufen in Vetschau wur­den als alltäglich beschrieben. Zudem wurde wieder­holt die Lebenssi­t­u­a­tion im Heim durch die Flüchtlinge als nicht men­schen­würdig kri­tisiert. Während der Kundge­bung sam­melte sich am Rand eine Gruppe von Recht­en, und ver­suchte durch Zwis­chen­rufe zu provozieren. Ihre Anwe­sen­heit machte noch ein­mal deut­lich, welchen ras­sis­tis­chen Anfein­dun­gen die Flüchtlinge in Vetschau in ihrem All­t­ag aus­ge­set­zt sind.
Die Flüchtlinge berichteten weit­er­hin, dass vor dem Besuch der Presse und ein­er erneuten Unter­suchung der Umstände im Heim – nach fast neun­monatigem Betrieb des Heims – nun Verbesserun­gen durch den Betreiber ver­an­lasst wur­den. Dieser ver­fügte allerd­ings, dass im Anschluss an die Kundge­bung keine Besucher_innen mehr die Unterkun­ft betreten durften. Eine Inau­gen­schein­nahme der Sit­u­a­tion vor Ort war daher nicht mehr möglich. Die Flüchtlinge berichteten noch am Abend davon, dass den­jeni­gen, die an der Kundge­bung teilgenom­men hat­ten, die Aus­gabe des Aben­dessens ver­weigert wurde, obwohl sie zur reg­ulären Essen­saus­gabezeit vor Ort waren. Dies zeigt, welch­er Willkür die Flüchtlinge in der Vetschauer Notun­terkun­ft aus­ge­set­zt sind. Das grundge­set­zlich geschützte Recht auf freie Mei­n­ungsäußerung und Ver­samm­lungs­frei­heit gilt selb­stver­ständlich auch für Asyl­suchende, und darf durch den Betreiber nicht sank­tion­iert wer­den. Die Flüchtlinge äußerten noch am Abend, dass sie ihren Protest gegen die Sit­u­a­tion in Vetschau weit­er­führen werden.
Pots­dam, 03. Sep­tem­ber 2016

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