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Antifaschismus Law & Order

M. K. (M.) zum Letzten — hoffentlich

Pren­zlau- Heute wurde das Urteil im Prozess gegen vier Ange­hörige der recht­en Szene Tem­plins gefällt, die in den frühen Mor­gen­stun­den des 16. Dezem­ber 2007 im Vor­raum ein­er Sparkasse zwei junge Män­ner über­fall­en hat­ten. Damit ist die Phase ver­mehrter rechter Gewalt in Tem­plin in den Jahren 2007 und 2008 fast voll­ständig juris­tisch aufgearbeitet.

Drei Angeklagte wur­den wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu 6 bis 12 Monat­en Haft verurteilt. Ein Angeklagter wurde frei gesprochen.

Auf der Geburt­stagfeier von Timo G. muss es hoch her gegan­gen sein. Fast alles, was in der recht­en Szene Tem­plins Rang und Namen hat­te, war zum Feiern gekom­men. Darunter waren Sebas­t­ian F., Sven P., Patrick K., Matthias M., San­dro L. und vielle­icht auch Mar­tin M.

Patrick K. machte sich gegen zwei Uhr Mor­gens auf den Heimweg, der ihn auch an der Szenekneipe Pub vor­beiführte. Dort fand oder hat­te an diesem Abend ein Punkkonz­ert stattgefunden.

Patrick K. hörte Glas klir­ren und fühlte sich ange­grif­f­en. Er sah zwei Män­ner den Vor­raum der Bank betreten und machte diese als Angreifer aus. Er alarmierte seine Kam­er­aden per Handy und fol­gten den bei­den Män­nern in den Vor­raum. Er pöbelte den ersten Mann an und schlug zu. Der zweite Mann, der zu Hil­fe eilen wollte, bekam eben­falls die Faust ins Gesicht.

Die drei Män­ner kämpften, stürzten zu Boden und rangel­ten dort weiter.

Dann stürmte der Rest der recht­en Meute die Bank. Es gab weit­ere Fausthiebe und Tritte, die bei den Opfern zu Ver­let­zun­gen in Gesicht, Rück­en und Gesäß führten. Kurz darauf erschien die Polizei und been­dete den Spuk. Neben Patrick K. wur­den die Brüder Matthias und Mar­tin M. und Timo G. als Täter ausgemacht.

Die Angeklagten waren vor Gericht geständig. Matthias M. ver­suchte seine Rolle herab zu spie­len. Mar­tin M. bestritt über­haupt vor Ort gewe­sen zu sein und meinte, man könne ihn ja mit Sebas­t­ian F. ver­wech­selt haben. Die drei anderen Angeklagten bestätigten die Aus­sage vom Mar­tin M. Die Aus­sage eines Opfers, das im Zeu­gen­stand unsich­er wurde, ob er Mar­tin M. wirk­lich gese­hen hat, brachte die Wende. Sowohl Staat­san­wältin und der Vertreter der Neben­klage beantragten in ihren Plä­doy­ers Freis­pruch für Mar­tin M.

Gegen Matthias M. wurde außer­dem noch wegen eines Fausthiebes am 19. Mai 2008 ver­han­delt, den er ein­fach mal so vor dem Rewe Getränke­markt direkt gegenüber dem Pub austeilte, weil er sich angemacht fühlte. Er war hier geständig, was dieses Ver­fahren erhe­blich verkürzte.

Der strafrechtlich bish­er nicht in Erschei­n­ung getretene Geburt­stagskind Timo G. (26) wurde zu ein­er Haft­strafe von 6 Monat­en verurteilt. Beim als recht­en Schläger bekan­nten Matthias M. (21) bildete der Vor­sitzende Richter aus dessen früheren Strafen eine Gesamt­strafe von 22 Monat­en und sprach von sein­er let­zten Chance zur Bewährung. Bei­de Haft­strafen wur­den auf drei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt. Patrick K. (22) erhielt ein Jahr Haft und Mar­tin M. (23) durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

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