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MILDES URTEIL GEGEN VORBESTRAFTEN SCHLÄGER

Mit ein­er Bewährungsstrafe endete heute vor dem Amts­gericht Pots­dam der
Prozess gegen einen vorbe­straften Deutschen. Er hat­te im ver­gan­genen
Jahr in Pots­dam einen Keni­an­er ras­sis­tis­chen belei­digt und tätlich
ange­grif­f­en.

Dass Andre P. am 30. Mai 2009 den damals 23-jähri­gen Keni­an­er an ein­er
Straßen­bahn­hal­testelle zu Boden gestoßen und in eine »Rangelei
ver­wick­elte« habe, sah das Gericht als erwiesen an. Dass der Angeklagten
den Geschädigten gewürgt habe, sei jedoch »im Detail« nicht nach­weis­bar.
Nicht angeklagt waren die ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen, die während des
Angriffs gefall­en sein sollen.

In sein­er Ein­las­sung bestritt der Angreifer ein aus­län­der­feindlich­es
Motiv. Die Belei­di­gun­gen wollte er nicht auss­chließen. Er sei von ein­er
Par­ty kom­mend auf den Keni­an­er los­ge­gan­gen. Zuvor hat­te eine sein­er
Beglei­t­erin­nen ihm berichtet, dass sie »schon ein­mal von einem Schwarzen
ange­bag­gert wor­den sei«. Mit seinem Angriff wollte er »klarstellen«,
dass dies nicht gin­ge. Dass seine Beglei­t­erin den an der Bushal­testelle
ste­hen­den Mann noch nie gese­hen hat­te, war ihm dabei egal.

P. weist ins­ge­samt neun Verurteilun­gen wegen Dieb­stahl und
Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten auf. Eine Bewährungsstrafe ist noch offen. Die
zur Auflage gemacht­en Geldzahlun­gen gehen nur unregelmäßig ein. Das
Gericht hegte Bedenken gegen eine erneute Bewährungsstrafe. Zuvor darauf
hingewiesen, dass nur eine Ein­las­sung eine Haft­strafe ver­hin­dern könne,
gab P. am Ende des Ver­fahrens das im Laufe der Ver­hand­lung bere­its
bewiesene zu und verneinte das strittige.

Vor dem Hin­ter­grund dieser Ein­las­sung verurteilte das Gericht den
Angeklagten zu sechs Monat­en, die auf drei Jahre auf Bewährung
aus­ge­set­zt wur­den. Das Gericht entsch­ied sich sowohl gegen eine
Geld­strafe wie auch gegen Schmerzens­geldzahlung an den Geschädigten.
Sein ver­di­entes Geld brauche er schließlich, sich ein neues Leben
aufzubauen, begrün­dete das Gericht seine milde Entschei­dung im Hin­blick
auf die weit­ere Zukun­ft des Verurteilten.

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