Mit einer Bewährungsstrafe endete heute vor dem Amtsgericht Potsdam der
Prozess gegen einen vorbestraften Deutschen. Er hatte im vergangenen
Jahr in Potsdam einen Kenianer rassistischen beleidigt und tätlich
angegriffen.
Dass Andre P. am 30. Mai 2009 den damals 23-jährigen Kenianer an einer
Straßenbahnhaltestelle zu Boden gestoßen und in eine »Rangelei
verwickelte« habe, sah das Gericht als erwiesen an. Dass der Angeklagten
den Geschädigten gewürgt habe, sei jedoch »im Detail« nicht nachweisbar.
Nicht angeklagt waren die rassistischen Beleidigungen, die während des
Angriffs gefallen sein sollen.
In seiner Einlassung bestritt der Angreifer ein ausländerfeindliches
Motiv. Die Beleidigungen wollte er nicht ausschließen. Er sei von einer
Party kommend auf den Kenianer losgegangen. Zuvor hatte eine seiner
Begleiterinnen ihm berichtet, dass sie »schon einmal von einem Schwarzen
angebaggert worden sei«. Mit seinem Angriff wollte er »klarstellen«,
dass dies nicht ginge. Dass seine Begleiterin den an der Bushaltestelle
stehenden Mann noch nie gesehen hatte, war ihm dabei egal.
P. weist insgesamt neun Verurteilungen wegen Diebstahl und
Körperverletzungsdelikten auf. Eine Bewährungsstrafe ist noch offen. Die
zur Auflage gemachten Geldzahlungen gehen nur unregelmäßig ein. Das
Gericht hegte Bedenken gegen eine erneute Bewährungsstrafe. Zuvor darauf
hingewiesen, dass nur eine Einlassung eine Haftstrafe verhindern könne,
gab P. am Ende des Verfahrens das im Laufe der Verhandlung bereits
bewiesene zu und verneinte das strittige.
Vor dem Hintergrund dieser Einlassung verurteilte das Gericht den
Angeklagten zu sechs Monaten, die auf drei Jahre auf Bewährung
ausgesetzt wurden. Das Gericht entschied sich sowohl gegen eine
Geldstrafe wie auch gegen Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten.
Sein verdientes Geld brauche er schließlich, sich ein neues Leben
aufzubauen, begründete das Gericht seine milde Entscheidung im Hinblick
auf die weitere Zukunft des Verurteilten.