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Nein zum neuen Brandenburger Polizeigesetz!

Umstrittenes Bay­erisches Polizeiauf­gabenge­setz als Blaupause

Die Lan­desregierung in Bay­ern hat vorgemacht, wie schnell Grun­drechte mit einem Polizeige­setz grundle­gend in Frage gestellt wer­den kön­nen. Nun plant neben anderen Lan­desregierun­gen auch in Bran­den­burg der Innen­min­is­ter Karl-Heinz Schröter (SPD) ein neues Lan­despolizeige­setz, das rechtsstaatliche Prinzip­i­en wie die Unschuldsver­mu­tung und die Gewal­tenteilung angreift.

Polizei oder schon Geheimdienst?

Der mit dem Ref­er­ente­nen­twurf im Juli veröf­fentlichte Duk­tus der Geset­zes­nov­el­le ist ein­deutig: im Gewand der Ter­rorab­wehr soll die Polizei neue Befug­nisse bekom­men, die eine lange Liste von Grun­drecht­sein­schränkun­gen bein­hal­ten. Das als Lehre aus dem Faschis­mus einge­führte ver­fas­sungsrechtliche Tren­nungs­ge­bot für geheim­di­en­stliche und polizeiliche Meth­o­d­en wird immer weit­er ad absur­dum geführt. Mit der „Online-Durch­suchung“ kön­nen Ermittler*innen voll­ständig auf die elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion eines Men­schen (und dessen Mit­men­schen), die Aufen­thalt­sorte, die Fotos, die Noti­zen und weit­ere gespe­icherte Dat­en zugreifen. Weit­er­hin soll die Polizei mit Spi­onage­soft­ware, auch Staat­stro­jan­er genan­nt, ver­schlüs­selte Kom­mu­nika­tion überwachen kön­nen („Quellen-TKÜ“). Diese geplanten polizeilichen Befug­nisse gehen weit über bere­its legal­isierte Angriffe auf die Per­sön­lichkeit­srechte wie z. B. Haus­durch­suchun­gen oder Lauschangriffe auf Woh­nun­gen hin­aus und bedro­hen unsere Pri­vat­sphäre auch im dig­i­tal­en Bereich.

Straftaten­wahrsagerei statt Unschuldsvermutung

Die neue Qual­ität des Bran­den­bur­gis­chen Polizeige­set­zes spiegelt sich nicht nur in den neuen Überwachungs- und Repres­sion­s­meth­o­d­en wider. Ähn­lich wie der von der bay­erischen Geset­zesini­tia­tive bekan­nt gemachte Begriff der „dro­hen­den Gefahr“ führt das neue Polizeige­setz mit­tels dif­fusen und unbes­timmten Begrif­f­en eine Gefahren­ab­schätzung durch die Polizei ein. Danach kön­nen Men­schen überwacht wer­den, in Präven­tivhaft genom­men oder Fußfes­seln angelegt bekom­men, auch wenn diese Men­schen noch nicht konkret verdächtig sind. Der Begriff ein­er „dro­hen­den Gefahr“ unter­gräbt das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsver­mu­tung und eröffnet der Polizei eine „Straftaten­wahrsagerei“, die ein­er demokratis­chen Gesellschaft unwürdig und somit in kein­er Weise akzept­abel ist.

Von der „Ter­ror­is­mus­ab­wehr“ zur Ufer­losigkeit von Grundrechtseinschränkungen

Dass die geplanten weit­ge­hen­den Grun­drecht­sein­schränkun­gen nicht im Feld der Bekämp­fung von „Terrorist*innen“ verbleiben, ist schon jet­zt eine Frage der poli­tis­chen Def­i­n­i­tion­s­macht, die sich mit der Zeit und anderen poli­tis­chen Kräftev­er­hält­nis­sen schnell verän­dern kann.

Andere Neuerun­gen im Bran­den­bur­gis­chen Polizeige­setz zeigen, dass schon mit dem jet­zi­gen Entwurf nicht nur der „Ter­ror­is­mus“ im Fokus von präven­tiv­er Überwachung und Repres­sion ist. Die mit der Geset­zesver­schär­fung geplanten Meldeau­fla­gen ermöglichen der Polizei allein zu entschei­den, wer sich bis zu einem Monat regelmäßig bei ein­er Polizeis­ta­tion melden muss. Die Meldeau­fla­gen wer­den expliz­it im Rah­men des Ver­samm­lungs­ge­set­zes. vor allem­für poli­tisch aktive Men­schen, vorgesehen.

Grun­drechte: Opfer eines ver­meintlichen Sicherheitsgefühls

Die Ver­schär­fung der Lan­des­ge­set­ze rei­ht sich ein in einen Sicher­heits­diskurs, der jegliche Fak­ten und Analy­sen über Krim­i­nal­ität oder „Ter­ror­is­mus“ außer Acht lässt. Auch eignet sich das neue Polizeige­setz nicht zur Straftaten­präven­tion. Vielmehr soll mit der rigi­den Geset­zesver­schär­fung die ver­meintliche Erhöhung eines dif­fusen Sicher­heits­ge­fühls erzeugt werden.

Neues Polizeige­setz: Gefahr für die Sicher­heit ganz­er Bevölkerungsgruppen

Nicht nur das Sicher­heits­ge­fühl, son­dern auch die Sicher­heit­slage der­jeni­gen Men­schen wird mas­siv gestört, die schon jet­zt häu­fig im Fokus der Polizei ste­hen. Men­schen mit Migra­tionsh­in­ter­grund sind beson­ders betrof­fen von ras­sis­tis­chen Sicher­heits­diskursen, die Flucht und Migra­tion in einem Atemzug in den Zusam­men­hang mit Krim­i­nal­ität und „Ter­ror­is­mus“ stellen. Das ver­fas­sungswidrige „Racial Pro­fil­ing“, also die anlas­sun­ab­hängige Polizeikon­trolle und Verdäch­ti­gun­gen von beispiel­sweise als Migrant*innen wahrgenomme­nen Men­schen, ist eine Vorstufe der neuen geplanten geset­zlichen Maß­nah­men. Die von Schröter und seinen Innen­min­is­terkol­le­gen geplanten Ver­schär­fun­gen der Polizeige­set­ze gehen uns jedoch alle an. Egal ob poli­tis­che Aktivist*innen, Fußball­fans, Gewerkschafter*innen, Woh­nungslose, Men­schen mit psy­chis­ch­er Erkrankung oder auch ein­fach nur Kapuzenpulli-Träger*innen: die vorgeschla­ge­nen polizeilichen Maß­nah­men kön­nen und wer­den bei allen zur Anwen­dung kommen.
Wir sind ein bre­ites, weltof­fenes Bünd­nis: Wir ste­hen ein für Grun­drechte und Freiheit!
In Bay­ern, NRW und Nieder­sach­sen wen­den sich bre­ite, zivilge­sellschaftliche Bünd­nisse gegen die Ver­schär­fun­gen der Lan­despolizeige­set­ze. Zehn­tausende demon­stri­erten gegen den Angriff auf grundle­gende rechtsstaatliche Prinzip­i­en wie die Unschuldsver­mu­tung und die Gewaltenteilung.

Auch in Bran­den­burg gilt es, unsere Frei­heits- und Grun­drechte gegen die geplante Geset­zesver­schär­fung zu verteidigen:

- Wir wollen über die geplanten Maß­nah­men aufk­lären und eine Gegenöf­fentlichkeit schaffen!

- Wir wollen die Ver­schär­fung im Rah­men des neuen Polizeige­set­zes in Bran­den­burg ver­hin­dern! Auch punk­tuelle Ver­schär­fun­gen des Polizeige­set­zes lehnen wir ab!

- Wir sind ein bre­ites Bünd­nis von demokratis­chen Einzelper­so­n­en, Ini­tia­tiv­en, Organ­i­sa­tio­nen und Parteien, deren Anliegen es ist, die Grund- und Frei­heit­srechte zu schützen. Ras­sis­mus und rechte Het­ze haben bei uns keinen Platz.

- Wir ver­ste­hen uns als Teil des bun­desweit­en Wider­stands gegen die Polizeige­set­zesver­schär­fun­gen. Wir sind sol­i­darisch mit anderen Ini­tia­tiv­en, die es sich zum Ziel geset­zt haben, die neuen Polizeige­set­ze in den Bun­deslän­dern zu verhindern.
Wir zeigen Wider­stand gegen das neue Bran­den­bur­gis­che Polizeige­setz – Über­all und solange, bis das Gesetz vom Tisch ist!
Wenn ihr den Aufruf unterze­ich­nen wollt müsst ihr ein­fach eine Mail an kontakt@nopolgbbg.de schick­en und wir nehmen euch auf die Unterstützer_innenliste! Wir haben uns aus Daten­er­he­bungs- und schutz­grün­den entschlossen kein Online­for­mu­lar bere­it zu stellen.

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