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Antifaschismus Law & Order

Noten des Hasses aus Guben

Am Abend des 20. Juli 2002 lösten Beamte des Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA) ein Konz­ert von NS-Met­al-Bands auf, das in Berlin-Marzahn stat­tfind­en sollte. Sie nah­men drei der etwa hun­dert anwe­senden Neon­azis fest. Unter ihnen war der damals 27-jährige Toni Stadler, über Jahre eine zen­trale Fig­ur der Szene in Cot­tbus und Guben. Der Zugriff war kein Zufall. Das LKA hat­te gegen Stadler ermit­telt und ihn überwacht, weil er in die Pro­duk­tion der CD „Noten des Has­s­es“ des Musikpro­jek­ts White Aryan Rebels involviert war. Die Beamten gin­gen offen­bar davon aus, dass an jen­em Abend Pläne für eine zweite Auflage der kon­spir­a­tiv hergestell­ten CD besprochen wer­den soll­ten. In ihren Songs dro­ht­en die White Aryan Rebels Mord und Ter­ror an.

Durch eine Abhör­maß­nahme hat­te das LKA auch erfahren, was Toni Stadler wenig später selb­st einge­s­tand: Er war V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes und fühlte sich dadurch in seinem Han­deln gedeckt und bestärkt. Die Affäre wurde in den fol­gen­den Monat­en zu einem Skan­dal um die Unter­stützung recht­sex­tremer Struk­turen und Straftat­en durch den Ver­fas­sungss­chutz. An ihrem Ende erhielt Stadler eine Bewährungsstrafe und im Zeu­gen­schutz eine neue Iden­tität. Ein Ver­fahren gegen den VS-Mann, der ihn „betreute“ und dem unter anderem Strafvere­it­elung vorge­wor­fen wor­den war, wurde 2005 wegen Ger­ingfügigkeit eingestellt. Etliche Fra­gen blieben offen. Inzwis­chen kom­men neue hinzu. Toni Stadler hat­te auch Kon­tak­te in das Umfeld der Ter­ror­gruppe Nation­al­sozial­is­tis­ch­er Unter­grund (NSU).

Eine Neon­azi-Kar­riere

Toni Stadler entwick­elte sich seit Anfang der 1990er Jahre zu einem Pro­tag­o­nis­ten der Neon­azi-Szene in Cot­tbus und Guben. Als Jugendlich­er soll er Mit­glied der Frei­heitlichen Deutschen Arbeit­er­partei (FAP) gewe­sen sein, die 1995 auf­grund ihrer offen­sichtlichen Nähe zum Nation­al­sozial­is­mus und ihres aggres­siv­en Auftretens ver­boten wurde. Nach seinem Bun­deswehr­di­enst zog er nach Cot­tbus um und wurde in der Musik­szene und in neuen Organ­i­sa­tio­nen aktiv.

Stadler war zusam­men mit dem Cot­tbuser Ivo H. Mitte der 1990er an der Grün­dung der Wan­der­ju­gend Gibor (WJG) beteiligt. Die WJG prak­tizierte eine recht­sex­treme Nach­wuch­sar­beit im Sinne der 1994 ver­bote­nen Wik­ing-Jugend. Sie organ­isierte Wan­der­aus­flüge in die Säch­sis­che Schweiz, Kam­er­ad­schaftsabende und Son­nen­wend­feiern und ver­band dies mit ide­ol­o­gis­chen Schu­lun­gen. Neben den Gemein­schaft­ser­leb­nis­sen und der „kör­per­lichen Ertüch­ti­gung“ ver­mit­telte die WJG ihren Anhängern ein Welt­bild aus ger­man­isch-völkisch­er Mytholo­gie und nation­al­sozial­is­tis­chen Ideen. In Guben zeigte sich eine Gruppe jugendlich­er Neon­azis beson­ders empfänglich für diese Ange­bote. Ein­er von ihnen, Alexan­der Bode, wurde 1999 ver­ant­wortlich für den Tod Farid Guen­douls und ist heute stel­lvertre­tender Vor­sitzen­der des NPD-Kreisver­bands Lausitz.

In Guben grün­dete Toni Stadler 1997 zudem eine Bun­deswehr-Reservis­tenkam­er­ad­schaft (RK). Als Oberge­fre­it­er d.R. war er zeitweise ihr Vor­sitzen­der. Die RK Guben nutzte die Möglichkeit­en des Reservis­ten­ver­ban­des und unter­hielt eigene Räum­lichkeit­en in Jän­schwalde-Ost, ver­anstal­tete Wehrübun­gen und Kam­er­ad­schaftsabende. Immer mit dabei: der harte Kern der Neon­azi-Szene aus Guben und Cot­tbus. Stadler soll intern ins­beson­dere für die Übun­gen auf Schieß­plätzen der Bun­deswehr gewor­ben haben. Erst nach­dem der V‑Mann 2002 aufge­flo­gen war, wurde der Hin­ter­grund dieser Aktiv­itäten dem Reservis­ten­ver­band bekan­nt, der dann intervenierte.

Der Inter­ne­tauftritt der RK Guben war zeitweise unter der sel­ben Domain zu find­en wie die Web­site der Cot­tbuser Neon­azi-Band Frontalkraft. Doch nicht nur als Bun­deswehr-Reservis­ten fan­den Stadler und die Band zusam­men. Nach Aus­sage von Szeneken­nern soll Stadler die Musik­er bei der Pro­duk­tion der ersten Frontalkraft-CD „Wenn der Sturm sich erhebt“ 1996 ins Ton­stu­dio begleit­et haben und ein wesentlich­er Ver­ant­wortlich­er für den Ver­trieb gewor­den sein. Daneben habe Stadler einige Auftritte für den schon genan­nten Ivo H. organ­isiert, der als Lie­der­ma­ch­er unter dem Pseu­do­nym Iwolf unter­wegs war und das WJG-Konzept auch in per­sona ver­mit­telte. Dieses „Schaf­fen“ von Ivo H. war prä­gend für eine Szene jün­ger­er, in hohem Maße völkisch ori­en­tiert­er Neonazis.

Seinen Ein­stieg ins Musikgeschäft erweit­erte Toni Stadler um den Ver­trieb recht­sex­tremer Musik-CDs. Anfangs soll es sich noch um Raubkopi­en gehan­delt haben, aber Stadler pro­fes­sion­al­isierte den Han­del. Er wurde in der Region zu „der Adresse“ für die Szene und eröffnete in Guben-Ober­sprucke das Ladengeschäft Top One (später in Hate­crime umbe­nan­nt), wo er neben den CDs auch szene­typ­is­che Bek­lei­dung und Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­alien anbot. Der Laden Top One wurde ein­er der Anlauf­punk­te für Guben­er Recht­sex­treme. Dort traf man sich und dort kon­nte man sich mit allem ver­sor­gen, was nötig ist, um sich einen All­t­ag als Neon­azi zu gestal­ten: Ideen, Unter­hal­tung und Zugehörigkeit.

1997 wurde Toni Stadler wegen der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zu ein­er Geld­strafe verurteilt. Ab 2001 ermit­telte die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft eben­falls wegen Pro­pa­gan­dade­lik­ten gegen ihn.

Eine V‑Mann-Kar­riere

In den gut zehn Jahren sein­er Neon­azi-Kar­riere machte sich Stadler über die Region hin­aus einen Namen und baute ein umfan­gre­ich­es Netz von Kon­tak­ten auf. Ver­mut­lich war das ein­er der Gründe, warum er für den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz als Quelle inter­es­sant erschien. In einem späteren Gerichtsver­fahren hieß es, dass Stadler im Som­mer 2000 infolge eines von ihm began­genen Verkehrs­de­lik­ts als V‑Mann „gewor­ben“ wurde. Etwa zur sel­ben Zeit stieg er in die Pro­duk­tion zweier CDs ein, die in der Neon­azi-Szene Kult­sta­tus erlangten.

Die Band Landser, 1992 gegrün­det und seit­dem kon­spir­a­tiv agierend, wurde in den 1990er Jahren die bekan­nteste deutsche Neon­azi-Band. Ihre Songs waren immer wieder der Sound­track zu recht­sex­tremen Gewalt­tat­en – so motivierten sich zum Beispiel am 13. Feb­ru­ar 1999 in Guben die elf Jugendlichen auf ihrer Jagd nach Aus­län­dern mit Musik von Landser im Autoradio.

1999 began­nen Landser mit der Arbeit an ihrer CD „Ran an den Feind“. Mit der Pro­duk­tion beauf­tragten sie den Chem­nitzer Jan W., Inhab­er des Labels Move­ment Records und zeitweilig Chef der säch­sis­chen Sek­tion des Blood&Honour-Net­zw­erks. Nach­dem dieser mit der Band im Stu­dio war, über­gab er die Mas­ter-Auf­nah­men im Som­mer 2000 an den Seb­nitzer Mirko H., der die CD-Pres­sung organ­isierte. Mirko H., Ham­mer­skin-Aktivist und ver­mut­lich V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, gestal­tete auch ein CD-Book­let und beauf­tragte Toni Stadler mit dessen Druck. Stadler ließ daraufhin das Book­let in ein­er pol­nis­chen Druck­erei fer­ti­gen. Dass er in der Pro­duk­tions­kette kein sub­al­tern­er Dien­stleis­ter war, legt nicht nur die kon­spir­a­tive Organ­i­sa­tion nahe, son­dern auch eine spätere Aus­sage von Mirko H. vor Gericht: „Ohne Toni Stadler lief in der Szene damals gar nichts.“ Den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz soll Stadler erst dann umfan­gre­ich über den Pro­duk­tion­s­ablauf informiert haben, als der Ver­trieb bere­its ange­laufen war.

Im Som­mer 2000 beteiligten sich Toni Stadler und Mirko H. daneben auch an Pro­duk­tion und Ver­trieb der ein­gangs genan­nten CD „Noten des Has­s­es“. Ini­tia­tor des Pro­jek­ts White Aryan Rebels war der Berlin­er Lars B., wie Stadler ehe­ma­liger FAP-Aktivist. Zu dritt bracht­en sie knapp 3000 Exem­plare in Umlauf. Die Song­texte gaben Hass und Bru­tal­ität wieder und riefen zu Mor­dak­tio­nen auf, so hieß es: „Mit der Lizens zum Töten ziehen wir dann durch das Land, dann wird alles Kranke erschla­gen und niederge­bran­nt“ oder „Nen­nt sie Nig­ger, denn das sind ihre Namen, hängt die Nig­ger auf und habt kein Erbar­men“. Mit dem Song „Die Kugel ist für dich“ wur­den ver­schiedene Promi­nente des öffentlichen Lebens bedro­ht. Stadler soll seinen V‑Mann-Führer detail­liert über die Ver­trieb­swege informiert haben. Kon­se­quen­zen fol­gten daraus nicht.

2002 planten die Mach­er eine Neuau­flage der CD – wiederum mit Ken­nt­nis des Ver­fas­sungss­chutzes. Erst die Ermit­tlun­gen der Berlin­er Polizei, die Toni Stadler in Unter­suchung­shaft nahm und ihn als V‑Mann auf­fliegen ließ, stoppten das Vorhaben. Im Novem­ber 2002 eröffnete das Landgericht Berlin ein Ver­fahren gegen Stadler unter anderem wegen Volksver­het­zung. Dies­mal war er es selb­st, der seine Rolle in der CD-Pro­duk­tion her­vorhob: „Lars B. wäre ohne Mirko H. und mich nicht in der Lage gewe­sen, die erste Auflage so ein­fach zu verbreiten.“

Im Gerichtsver­fahren kam darüber hin­aus in Gespräch­spro­tokollen abge­hörter Tele­fonate zur Sprache, wie der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz Stadler darin unter­stützte. Der V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men „Dirk Bar­tok“ habe Stadler immer wieder Hil­fe bei Prob­le­men mit Behör­den ver­sichert. Er habe Stadler ange­hal­ten, seine Woh­nung von strafrechtlich rel­e­van­ten Din­gen zu „säu­bern“, was dieser als War­nung vor polizeilichen Ermit­tlun­gen ver­ste­hen musste. Stadler soll außer­dem einen daten­freien Ersatz­com­put­er zur Tar­nung erhal­ten haben, um seinen eige­nen ver­steck­en zu kön­nen. Auf Anrat­en von „Bar­tok“ habe Stadler ein geson­dertes Lager für hun­derte CDs mit straf­baren Inhal­ten angelegt. Er hätte seine Geschäfte „niemals in so großem Stil aufge­zo­gen, wenn die Pots­damer mir nicht Straf­frei­heit zuge­sagt hät­ten“, sagte Stadler vor Gericht aus.

Das Landgericht verurteilte Stadler zu ein­er Frei­heitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wurde, und stellte fest, dass er die Straftat­en mit Wis­sen und Bil­li­gung des Ver­fas­sungss­chutzes verübte. Dass sich der Angeklagte in seinem Han­deln gedeckt fühlte, wirk­te sich mildernd auf das Straf­maß aus. Darüber hin­aus forderte der Vor­sitzende Richter eine Aufk­lärung des Fall­es durch einen Par­la­men­tarischen Unter­suchungsauss­chuss in Brandenburg.

Während Stadler aus der Unter­suchung­shaft ent­lassen wurde und im Zeu­gen­schutzpro­gramm unter­tauchte, eröffnete die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft ein Ermit­tlungsver­fahren gegen den VS-Mitar­beit­er „Bar­tok“. Im Juli 2003 soll die Staat­san­waltschaft dem Beschuldigten 5000 Euro Geld­strafe ein­schließlich eines Schuldeingeständ­niss­es vorgeschla­gen haben. Ende 2004 beantragte sie beim Landgericht Cot­tbus die Ein­stel­lung des Ver­fahrens wegen Ger­ingfügigkeit. Der VS-Mitar­beit­er berief sich darauf, in sein­er Aus­bil­dung gel­ernt zu haben, dass V‑Leute „szene­typ­is­che Straftat­en“ verüben dürften. Im Feb­ru­ar 2005 fol­gte das Gericht dem Antrag.

Die Rolle des Verfassungsschutzes

Es gibt Neon­azis auch ohne Ver­fas­sungss­chutz. Mit Ver­fas­sungss­chutz wer­den sie offen­bar nicht weniger.

In Bezug auf die Musikpro­duk­tio­nen wurde zuweilen gefragt, wieviele V‑Leute es braucht, um eine Neon­azi-CD herzustellen. Es ist davon auszuge­hen, dass der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz von Toni Stadler Infor­ma­tio­nen erhal­ten hat – soweit er sie gab. Gle­ichzeit­ig ges­tat­tete der Geheim­di­enst, dass CDs in tausender Stück­zahlen in Umlauf gebracht wur­den, die zum Übel­sten an Hass- und Gewal­taufrufen gehören, was die Szene bietet.

Ähn­lich muss die Rolle des Ver­fas­sungss­chutzes hin­sichtlich der lokalen Sit­u­a­tion in Guben eingeschätzt wer­den. Nicht nur, dass mit Stadler ein V‑Mann verpflichtet wurde, der über Jahre die Neon­azi-Szene mit aufge­baut und gestal­tet hat. Er fühlte sich durch die Tätigkeit für den Geheim­di­enst in seinem Tun bestätigt. Es ist nicht bekan­nt, in welchem Umfang Stadler über die Guben­er Szene Bericht erstat­tete, aber man kann annehmen, dass der Ver­fas­sungss­chutz von den lokalen Neon­azis wusste. Es liegt auch auf der Hand, dass Stadlers ver­stärk­te Aktiv­itäten mit dem Ladengeschäft und seinen Ange­boten sta­bil­isierend und fördernd auf die lokale recht­sex­treme Szene gewirkt haben. Und dies in ein­er Sit­u­a­tion, als die Prob­leme in der Stadt längst offenkundig gewor­den waren.

Offene Fra­gen

Die fehlende Aufar­beitung des Fall­es Toni Stadler lässt eine Rei­he von Fra­gen über seine Zusam­me­nar­beit mit dem bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz offen. Bere­its 2002 äußerte zum Beispiel das Antifaschis­tis­che Infoblatt (AIB) Zweifel am Zeit­punkt der Anwer­bung Stadlers. Die Zeitschrift ver­wies auf wider­sprüch­liche Dat­en und fand den genan­nten Grund sein­er Mitar­beit – ein Verkehrs­de­likt – nicht überzeu­gend, da Stadler bere­its in den 1990ern in ähn­lich­er Weise aufge­fall­en sei. Auch auf­grund des „sehr lax­en Ver­hal­tens bei seinen strafrechtlich rel­e­van­ten Aktiv­itäten“ hielt das AIB einen anderen Anwer­bezeit­punkt nicht für ausgeschlossen.

Aus heutiger Per­spek­tive müssen auch Stadlers Kon­tak­te in das Unter­stützerum­feld des NSU hin­ter­fragt wer­den. Aktuell liegt dem NSU-Unter­suchungsauss­chuss im Bun­destag eine Liste von 129 Recht­sex­tremen vor, die zum näheren und weit­eren Umfeld der Ter­ror­gruppe gehört haben sollen. Ein mut­maßlich­er NSU-Helfer ist Jan W., mit dem Toni Stadler im Jahr 2000 an der Landser-CD „Ran an den Feind“ arbeit­ete. Der Chem­nitzer soll den Aufen­thalt­sort von Zschäpe, Mund­los und Böhn­hardt gekan­nt haben, nach­dem sie 1998 unter­ge­taucht waren. Er soll sich um Unter­stützung für das Trio in Form von Geld und Waf­fen bemüht haben. Es wird ver­mutet, dass Chem­nitzer Neon­azis den NSU bis min­destens 2003 gedeckt haben.

Was sagt der per­sön­liche Kon­takt von W. und Stadler? Sie haben zusam­men kon­spir­a­tiv Straftat­en geplant und began­gen. Dabei waren erhe­bliche Geld­sum­men im Spiel, das heißt es ging auch um wirtschaftliche Exis­ten­zen. Dieses gegen­seit­ige Wis­sen und die Abhängigkeit­en lassen auf ein beson­deres Ver­trauensver­hält­nis zwis­chen zwei wichti­gen Sze­neak­teuren schließen. Es stellt sich die Frage, wie weit diese Beziehung ging. Welch­es Wis­sen teil­ten die bei­den noch? Wusste Stadler auch vom NSU und seinen Helfern?

2000 war Stadler wie beschrieben V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes. Dieser will nach eige­nen Angaben bere­its im Herb­st 1998 durch seinen V‑Mann Carsten Szczepan­s­ki („Pia­to“) erfahren haben, dass W. auf der Suche nach Waf­fen für die unter­ge­taucht­en Thüringer Neon­azis war. Das wirft die Fra­gen auf, ob Stadler zwei Jahre später auch in dieser Hin­sicht als Quelle zu W. abgeschöpft wurde und Infor­ma­tio­nen lieferte, und wenn nicht, warum es unterblieb. Im Sep­tem­ber 2000 beg­ing der NSU seinen ver­mut­lich ersten Mordanschlag.

Die Infor­ma­tion­spoli­tik des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes zu seinen V‑Mann-Affären ste­ht vielfach in Kri­tik. Zulet­zt sprach der Bun­destags-Unter­suchungsauss­chuss zum NSU von einem „ver­heeren­den Bild“ der Geheim­di­en­star­beit im Fall „Pia­to“. Eine Recherche des Neuen Deutsch­lands stellte darüber hin­aus die Aus­sage in Frage, dass Szczepan­s­ki die einzige Bran­den­burg­er VS-Quelle im NSU-Umfeld gewe­sen sei.

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