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Antifaschismus Law & Order

Patrick K. im Dreierpack

Pren­zlau (ipr) Seit dem 21. Jan­u­ar 2008 müssen sich vier Män­ner aus Tem­plin und Lychen im Alter von 23 bis 40 Jahren wegen dreier Gewalt­de­lik­te vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten. Bei zwei der drei Delik­te ste­ht allein der zur recht­en Tem­plin­er Gewalt­szene zäh­lende Patrick K. vor dem Richter. Der Über­fall auf einen jun­gen Punk, der am ersten Prozesstag aus­führlich zur Sprache kam (mehr), galt dabei als poli­tisch motiviert. Die anderen bei­den Straftat­en wur­den von der Staat­san­waltschaft als Kör­per­ver­let­zung ohne poli­tis­chen Hin­ter­grund angeklagt.

Der gestrige Prozesstag zeich­nete sich dadurch aus, dass der Strafrichter Ord­nungsstrafen in Höhe von je 150 Euro gegen zwei Zeu­gen ver­hängte, weil sie unentschuldigt dem Prozess fern geblieben waren. Ein drit­ter Zeuge, Wern­er Ue., erschien in Begleitung von zwei Polizis­ten, die durch ihr Geleit der richter­lichen Ladung zum Erfolg ver­holfen hatten.

Zum Zweit­en …

Der 20-jährige Tem­plin­er wurde vom Strafrichter gle­ich in den Zeu­gen­stand gebeten, belehrt und ges­tand, dass er sich an nichts erin­nern könne. An was er sich nicht erin­nern kon­nte, hat­te der Staat­san­walt in der Anklageschrift beschrieben. Patrick K. sei am Abend des 3. Sep­tem­ber 2009 auf den vor der Hau­sein­gangstür seines Wohn­blocks ste­hen­den Wern­er Ue. zuge­treten und habe ihn mit der Faust zu Boden geschla­gen. Dann habe er von seinem Opfer ver­langt, dass es wieder auf­ste­he. Als Wern­er Ue. dies tat, wurde er erneut von Patrick K. niedergeschla­gen. Dieser Vor­gang wieder­holte sich ein weit­eres Mal.

Zeu­ge­naus­sagen

Eine Nach­barin von Ue., die 16-jährige Edna H. , die diesen Angriff vom Balkon ihrer Woh­nung beobachtet hat­te, bestätigte vor Gericht, dass sie Patrick K. als Täter erkan­nt habe. Ihr zuvor von der Anklage­bank kurzfristig in den Zeu­gen­stand gewech­selte Brud­er hinge­gen, der 30-jährige Nor­men H., der neben ihr auf dem Balkon ges­tanden haben will, hat­te zuvor aus­ge­sagt, dass der Schläger nicht Patrick K. gewe­sen sei. Denn im Gegen­satz zu sein­er Schwest­er kenne er Patrick K. Er behauptete sog­ar, dass er Patrick K. zuvor nach Hause gebracht habe. Der sei so betrunk­en gewe­sen, dass er die Haustür nicht mehr habe auf­schließen kön­nen. Trotz dieser Aus­sage ihres Brud­ers, die ihr der Richter vorhielt, blieb Edna H. bei ihrer Überzeu­gung, dass sie Patrick K. ein­deutig als Täter erkan­nt habe.

Zum Drit­ten … — aber nicht zum Letzten

Der näch­ste Prozesstag ist für den 19. Feb­ru­ar vorge­se­hen. Da hofft dann das Gericht, die Opfer des drit­ten Fall­es als Zeu­gen im Gericht­saal anhören und ein Urteil fällen zu kön­nen. Wegen dieser drit­ten Anklage befind­et sich Patrick K. seit mehreren Monat­en in Unter­suchung­shaft. An diesem kom­menden drit­ten Prozesstag wird der Richter auch eine Entschei­dung über Ende oder Fortbe­stand der Unter­suchung­shaft fällen müssen. Erst Fre­itag let­zter Woche wurde er wegen Sachbeschädi­gung, Haus­friedens­bruch und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu einem Jahr Haft verurteilt. Gemein­sam mit drei Kumpa­nen hat­te er im Mai let­zten Jahres in Pren­zlau nach ein­er Geburt­stage­feier eine Woh­nung gestürmt und einen dort schlafend­en Mann überfallen.

In allen gegen ihn ergan­gene Urteile der let­zten Wochen und Monate hat Patrick K. Beru­fung ein­gelegt oder Revi­sion beantragt. Im März wird er sich dann gemein­sam mit den Brüdern M. und einem vierten Angeklagten wegen des Über­griffs auf zwei Punks im Dezem­ber 2007 vor dem Jugend­schöf­fen­gericht zu ver­ant­worten haben.

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