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Razzien wegen antimilit. Brandanschlag

Gegen 07.30 Uhr began­nen Bullen des säch­sis­chen LKA neb­st lokalen Staatss­chutz-Beamten drei Woh­nun­gen in Fin­ster­walde zu durch­suchen. Betrof­fen waren neben zwei Beschuldigten des säch­sis­chen §129-Ver­fahrens auch deren Eltern. Aus dem Durch­suchungs­beschluss geht her­vor, daß die betrof­fe­nen Per­so­n­en sich an dem Bran­dan­schlag auf den Bun­deswehrfuhrpark am 13.04. 2009 beteiligt bzw. die “Aufk­lärung im Vor­feld” vorgenom­men haben sollen.

Laut Behör­den wäre dies straf­bar als Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung, zur Zer­störung von Bauw­erken, sowie zur Zer­störung wichtiger Arbeitsmit­tel(!). Die Durch­suchun­gen dauerten ca. vier Stun­den, wobei u.a. nach schwarzen Pap­parchivbox­en, Kurzzeitweck­ern, Lage­plä­nen, Bauan­leitun­gen für Brand­sätze, Kon­toun­ter­la­gen, Verbindungsnach­weisen (Telekom­mu­nika­tion), Pc-Tech­nik und Daten­trägern gesucht wurde. Zeug­In­nen kon­nten hinzuge­zo­gen wer­den. Anschließend mussten die Beschuldigten ihre DNA abgeben (wofür es einen richterl. Beschluss gab) und eine ED-Behand­lung wurde durchge­führt. Es wur­den keine Haft­be­fehle aus­gestellt. Nach der Ermit­tlungswelle nach den §§ 129 und 125 (a) seit 2009 u.a. gegen linke AktivistIn­nen, dreht sich das Repres­sion­skarus­sel munter weit­er. Da die Bullen bis jet­zt keine Erfolge bei der Aufk­lärung des Bran­dan­schlags vor­weisen kön­nen, obwohl neue Ein­satzmit­tel wie das “elek­tro­n­is­che Fal­l­analyse-Sys­tem” (eFas) und tech­nis­che Lösun­gen zur Überwachung von Telekom­mu­nika­tion zum Ein­satz kom­men, befind­en sich die Behör­den offen­sichtlich im Zugzwang und wer­den jet­zt wohl ver­suchen, irgendwelche “Ergeb­nisse” vorzuweisen. Das sie dafür “StörerIn­nen” in die Man­gel nehmen, die dem Repres­sion­sap­pa­rat sowieso ein Dorn im Auge sind, ken­nt men­sch ja. Doch wir lassen uns nicht ein­schüchtern! Wed­er von LKA, VS oder NSU!!! Punkt. Sol­i­dar­ität ist eine Waffe!

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