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Antifaschismus Law & Order

Repressionen Wegbassen oder: Das Cottbuser Zuckerwatte-Verbot

Cot­tbus — Immer wieder wird die Zivilge­sellschaft dazu aufge­fordert sich gegen Ras­sis­mus und Frem­den­feindlichkeit zu wehren. Doch wie kann es sein, dass aus­gerech­net die Men­schen, die diesem Aufruf fol­gen und sich antifaschis­tisch engagieren immer wieder krim­i­nal­isiert wer­den und mit Repres­sio­nen zu kämpfen haben? Auch in Cot­tbus wird sich die Öffentlichkeit mit dieser The­matik auseinan­der set­zen müssen, wenn es im Juni zu einem Prozess gegen eine*n Aktivist*in von Cot­tbus Naz­ifrei! kommt.

 

Nazi­auf­marsch ver­hin­dern, Polizeige­walt wegbassen

Wie in vie­len anderen Städten pla­nen Neon­azis auch in Cot­tbus immer wieder Aufmärsche, die auf mas­sive Proteste seit­ens der Zivilge­sellschaft stoßen. Im Rah­men dieser Proteste, kommt es lei­der auch immer wieder zu mas­siv­er Polizeige­walt. So auch am 12.05.2012 in Cot­tbus als sich hun­derte Men­schen friedlich und entschlossen einem Neon­azi­auf­marsch ent­ge­gen­stell­ten. Protestierende wur­den gestoßen, belei­digt und verprügelt.

Das Bünd­nis Cot­tbus Naz­ifrei! wehrte sich gegen das bru­tale Vorge­hen der Polizei mit ein­er Protestkundge­bung unter dem Mot­to „Polizeige­walt weg­bassen“ und the­ma­tisierte Geschehnisse des Tages, um eine kri­tis­che Öffentlichkeit zu schaf­fen, immer wieder notwendig ist, um das Han­deln staatlich­er Organe wie Ver­fas­sungss­chutz und Polizei zu beobacht­en, zu hin­ter­fra­gen und anzuprangern. Die Cot­tbuser Polizei zeigte sich allerd­ings wenig kritikfähig.

Der Inhalt dieser Kundge­bung passte der Polizei wohl nicht, da sie auf die Kundge­bung „Polizeige­walt weg­bassen“ am 21.06.2012 mit weit­eren Schika­nen reagierte. Ver­meintlich­er Ver­stoß gegen Aufla­gen lautet der Vor­wurf. Die Aufla­gen seit­ens der Stadt Cot­tbus ein­er­seits wur­den jedoch nicht präzise genug for­muliert, ander­er­seits gab die Polizei ein strik­tes Zuck­er­wat­te-Ver­bot an, da diese als Waffe fungieren kön­nte. Auch Besteck wird hier als Waffe eingestuft, wonach man denken kön­nte, einen Waf­fen­schein zum Führen von Besteck beantra­gen zu müssen. Am 13.Juni 2013 kommt es nun zum Prozess.

Mei­n­ungs­frei­heit ver­sus Repression

Eine Kundge­bung durchzuführen ist eines der weni­gen Mit­tel, um eine poli­tis­che Mei­n­ung auf legalem Wege in die Öffentlichkeit zu tra­gen. Ver­samm­lungs­frei­heit ist ein Grun­drecht, das im deutschen Grundge­setz nach Art. 8 ver­ankert ist. Jedoch wird dieses Grun­drecht im Ver­samm­lungsrecht gle­ich wieder eingeschränkt, das ver­langt bis spätestens 48 Stun­den vor der Durch­führung eine Ver­samm­lung anzumelden. Dass solch eine Anmel­dung auch immer wieder den Drang des Staates auf Kon­trolle und Überwachung stillt, ist sicher­lich kein Zufall, son­dern Teil ein­er sys­tem­a­tis­chen Präsenz von Staats­macht im All­t­ag. Der Sinn eine Kundge­bung anzumelden, kann und sollte dem­nach immer wieder kri­tisch hin­ter­fragt wer­den und auf die Notwendigkeit hin über­prüft werden.

Prügel­nde Polizis­ten bleiben unerkan­nt und anonym und engagierte Antifaschist*innen, die sich gegen diese Ver­schleierung zur Wehr set­zen, wer­den krim­i­nal­isiert. Nicht sel­ten stößt man auf taube Ohren, wenn Kri­tik an den Exeku­tiv-Orga­nen des Staates geübt wird. Genau dieser ein­seit­i­gen und eng­stirni­gen Per­spek­tive gilt es ent­ge­gen­zuwirken und eine gemein­same und sol­i­darische Bewe­gung zu symbolisieren.

Sol­i­dar­ität statt Isolation

Sowohl die „Soli­gruppe Repres­sio­nen Weg­bassen“ als auch das Bünd­nis Cot­tbus Naz­ifrei! zeigen sich sol­i­darisch mit den Betrof­fe­nen dieser Repres­sion. Die Iso­la­tion Einzel­ner, die in diesen Fällen ein­deutig und gezielt einge­set­zt wird, wer­den wir nicht zu lassen. Wir set­zen den Spal­tungsplä­nen des Staates das Prinzip der Sol­i­dar­ität ent­ge­gen. Keine*r wird allein gelassen. Denn betrof­fen ist eine*r, gemeint sind wir alle.

Kommt daher alle zum Prozess, bringt Zuck­er­wat­te mit und zeigt den Betrof­fe­nen eure Unter­stützung. Wir wer­den eine Spal­tung in gute und schlechte Antifaschist*innen nicht zu lassen und gemein­sam für eine sol­i­darische Bewe­gung einstehen.

Prozesster­min: Don­ner­stag, 13.06. um 09:30 Uhr vor dem Amts­gericht Cot­tbus (Thiem­straße 129/130)

Sol­i­dar­ität kostet Geld. Spenden für Anwalt­skosten kön­nen auf fol­gen­des Kon­to über­wiesen werden:

Rote Hil­fe e.V.
Kon­to-Num­mer: 400 723 8310
Ban­kleitzahl: 430 60 967
Ver­wen­dungszweck: “Soli­gruppe Repres­sio­nen Weg­bassen” (BITTE UNBEDINGT ANGEBEN)
GLS Bank

repressionenwegbassen.blogsport.at

 

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