Cottbus — Immer wieder wird die Zivilgesellschaft dazu aufgefordert sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu wehren. Doch wie kann es sein, dass ausgerechnet die Menschen, die diesem Aufruf folgen und sich antifaschistisch engagieren immer wieder kriminalisiert werden und mit Repressionen zu kämpfen haben? Auch in Cottbus wird sich die Öffentlichkeit mit dieser Thematik auseinander setzen müssen, wenn es im Juni zu einem Prozess gegen eine*n Aktivist*in von Cottbus Nazifrei! kommt.
Naziaufmarsch verhindern, Polizeigewalt wegbassen
Wie in vielen anderen Städten planen Neonazis auch in Cottbus immer wieder Aufmärsche, die auf massive Proteste seitens der Zivilgesellschaft stoßen. Im Rahmen dieser Proteste, kommt es leider auch immer wieder zu massiver Polizeigewalt. So auch am 12.05.2012 in Cottbus als sich hunderte Menschen friedlich und entschlossen einem Neonaziaufmarsch entgegenstellten. Protestierende wurden gestoßen, beleidigt und verprügelt.
Das Bündnis Cottbus Nazifrei! wehrte sich gegen das brutale Vorgehen der Polizei mit einer Protestkundgebung unter dem Motto „Polizeigewalt wegbassen“ und thematisierte Geschehnisse des Tages, um eine kritische Öffentlichkeit zu schaffen, immer wieder notwendig ist, um das Handeln staatlicher Organe wie Verfassungsschutz und Polizei zu beobachten, zu hinterfragen und anzuprangern. Die Cottbuser Polizei zeigte sich allerdings wenig kritikfähig.
Der Inhalt dieser Kundgebung passte der Polizei wohl nicht, da sie auf die Kundgebung „Polizeigewalt wegbassen“ am 21.06.2012 mit weiteren Schikanen reagierte. Vermeintlicher Verstoß gegen Auflagen lautet der Vorwurf. Die Auflagen seitens der Stadt Cottbus einerseits wurden jedoch nicht präzise genug formuliert, andererseits gab die Polizei ein striktes Zuckerwatte-Verbot an, da diese als Waffe fungieren könnte. Auch Besteck wird hier als Waffe eingestuft, wonach man denken könnte, einen Waffenschein zum Führen von Besteck beantragen zu müssen. Am 13.Juni 2013 kommt es nun zum Prozess.
Meinungsfreiheit versus Repression
Eine Kundgebung durchzuführen ist eines der wenigen Mittel, um eine politische Meinung auf legalem Wege in die Öffentlichkeit zu tragen. Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das im deutschen Grundgesetz nach Art. 8 verankert ist. Jedoch wird dieses Grundrecht im Versammlungsrecht gleich wieder eingeschränkt, das verlangt bis spätestens 48 Stunden vor der Durchführung eine Versammlung anzumelden. Dass solch eine Anmeldung auch immer wieder den Drang des Staates auf Kontrolle und Überwachung stillt, ist sicherlich kein Zufall, sondern Teil einer systematischen Präsenz von Staatsmacht im Alltag. Der Sinn eine Kundgebung anzumelden, kann und sollte demnach immer wieder kritisch hinterfragt werden und auf die Notwendigkeit hin überprüft werden.
Prügelnde Polizisten bleiben unerkannt und anonym und engagierte Antifaschist*innen, die sich gegen diese Verschleierung zur Wehr setzen, werden kriminalisiert. Nicht selten stößt man auf taube Ohren, wenn Kritik an den Exekutiv-Organen des Staates geübt wird. Genau dieser einseitigen und engstirnigen Perspektive gilt es entgegenzuwirken und eine gemeinsame und solidarische Bewegung zu symbolisieren.
Solidarität statt Isolation
Sowohl die „Soligruppe Repressionen Wegbassen“ als auch das Bündnis Cottbus Nazifrei! zeigen sich solidarisch mit den Betroffenen dieser Repression. Die Isolation Einzelner, die in diesen Fällen eindeutig und gezielt eingesetzt wird, werden wir nicht zu lassen. Wir setzen den Spaltungsplänen des Staates das Prinzip der Solidarität entgegen. Keine*r wird allein gelassen. Denn betroffen ist eine*r, gemeint sind wir alle.
Kommt daher alle zum Prozess, bringt Zuckerwatte mit und zeigt den Betroffenen eure Unterstützung. Wir werden eine Spaltung in gute und schlechte Antifaschist*innen nicht zu lassen und gemeinsam für eine solidarische Bewegung einstehen.
Prozesstermin: Donnerstag, 13.06. um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Cottbus (Thiemstraße 129/130)
Solidarität kostet Geld. Spenden für Anwaltskosten können auf folgendes Konto überwiesen werden:
Rote Hilfe e.V.
Konto-Nummer: 400 723 8310
Bankleitzahl: 430 60 967
Verwendungszweck: “Soligruppe Repressionen Wegbassen” (BITTE UNBEDINGT ANGEBEN)
GLS Bank
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