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Antifaschismus Law & Order

Streitbare Ermittlungen nach rassistischem Angriff am Potsdamer Hauptbahnhof

INFORIOT Am Mor­gen des 20.10.2013 wurde ein Jugendlich­er am Pots­damer Haupt­bahn­hof von drei Män­nern ras­sis­tisch ange­gan­gen. Der Haupt­täter forderte ihn auf, sich von der Bank zu erheben mit der Begrün­dung, er wäre in Deutsch­land und hätte sich anzu­passen. Er beschimpfte den Geschädigten unter anderem mit „steh auf, du Neger“ und „du dreck­iger Affe“. Außer­dem bedrängte er den Jugendlichen und warf dessen Long­board auf die Fahrbahn.
Über diesen Vor­fall ver­han­delte heute das Amts­gericht in Pots­dam. Angeklagt war der Pots­damer Neon­azi Nino S. Nach einem kurzen Exkurs über seine „schwieri­gen Fam­i­lien­ver­hält­nisse“, beteuerte S., zum Tatzeit­punkt nicht am Haupt­bahn­hof gewe­sen zu sein. Über­haupt hätte er „mit so etwas“ nichts zu tun und kaum Kon­takt zu Men­schen in Pots­dam; er wäre eher in Berlin unter­wegs. Die auf den Bildern der Überwachungskam­era gezeigte Per­son sei er nicht.
Schlechte Videoauf­nah­men und falsches Vorge­hen der Polizei
Als Zeu­gen trat­en der Betrof­fene und dessen Fre­und auf, der den Vor­fall miter­lebt hatte.
Staat­san­walt, Rich­terin und Anwalt befragten vor allem danach, wie Nino S. als Täter erkan­nt wurde. Die bei­den Zeu­gen gaben an, sich bei der Iden­ti­fizierung nicht 100%ig sich­er zu sein. Im Laufe der Ver­hand­lung wur­den außer­dem Videoauf­nah­men der Überwachungskam­era, Fotos aus der Akte und Fotos von S. von Okto­ber 2013 angesehen.
Im Ver­fahren nach der Anzeige hat­te die Polizei bei ein­er Vernehmung dem Betrof­fe­nen und dessen Fre­und drei Licht­bilder zur Per­so­n­eniden­ti­fika­tion vorgelegt. Im Ver­gle­ich mit Licht­bil­dauf­nah­men erkan­nten die Zeu­gen neben Nino S. außer­dem den Pots­damer Neon­azi Tom Willy F. als beteiligte Per­son des Angriffes.
Kor­rek­ter­weise wird im Wahllicht­bild­ver­fahren Zeug_innen eine größere Auswahl von Fotos zum Ver­gle­ich vorgelegt, die Par­al­le­len zur Per­so­n­enbeschrei­bung aufweisen. In diesem Fall war es offen­bar so, dass die polizeilichen Ermittler_innen S. als Täter nahelegten und so den Ermit­tlungs­fehler erzeugten, der eine Iden­ti­fika­tion anhand des Wahllicht­bild­ver­fahrens unglaub­würdig machte.
Es gebe keinen Zweifel, dass der Vor­fall so geschehen sei, nur sei nicht bewiesen, dass Nino S. der Täter war.
Nach einein­halb Stun­den endete die Ver­hand­lung mit einem Freis­pruch. Das Gericht erkan­nte in dem schlecht­en Video­ma­te­r­i­al Nino S. nicht ein­deutig wieder. Die Haare, das Alter sowie Statur passten nicht so recht zu S. hieß es. Es gebe keinen Zweifel, dass der Vor­fall so geschehen sei, nur sei nicht bewiesen, dass Nino S. der Täter war. In der Urteilsverkün­dung sprach die Rich­terin davon, dass Zeug_innenberichte immer eine schwere Sache seien. „Unser Geist ist manip­u­la­tiv und sitzt dann Trugschlüssen auf“, sagte sie. Die Polizei habe S. wahrschein­lich auf dem Schirm gehabt und wollte die Erin­nerung der Jugendlichen formen.
Ob Nino S. nun der Täter vom Okto­ber war, bleibt ungek­lärt; gerichtlich wurde es zumin­d­est aus­geschlossen. Sich­er ist, dass das Vorge­hen der Polizei weit­ere Ermit­tlun­gen mas­siv erschwert.
Ähn­liche Muster waren auch 2012 zu erken­nen, als nach einem Zusam­men­stoß zwis­chen mit Neon­azis am Pots­damer Haupt­bahn­hof Antifaschist_innen auf der Anklage­bank saßen, die zum fraglichen Zeit­punkt nicht in der Stadt gewe­sen waren. Dies war ebe­nalls Resul­tat dessen, dass die Polizei den Neon­azis gezielt bes­timmte Tatverdächtige nahelegte und die als Zeu­gen vorge­lade­nen Neon­azis diese den Ermittler_innen als ver­meintliche Täter_innen identifizierten. 

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