INFORIOT Am Morgen des 20.10.2013 wurde ein Jugendlicher am Potsdamer Hauptbahnhof von drei Männern rassistisch angegangen. Der Haupttäter forderte ihn auf, sich von der Bank zu erheben mit der Begründung, er wäre in Deutschland und hätte sich anzupassen. Er beschimpfte den Geschädigten unter anderem mit „steh auf, du Neger“ und „du dreckiger Affe“. Außerdem bedrängte er den Jugendlichen und warf dessen Longboard auf die Fahrbahn.
Über diesen Vorfall verhandelte heute das Amtsgericht in Potsdam. Angeklagt war der Potsdamer Neonazi Nino S. Nach einem kurzen Exkurs über seine „schwierigen Familienverhältnisse“, beteuerte S., zum Tatzeitpunkt nicht am Hauptbahnhof gewesen zu sein. Überhaupt hätte er „mit so etwas“ nichts zu tun und kaum Kontakt zu Menschen in Potsdam; er wäre eher in Berlin unterwegs. Die auf den Bildern der Überwachungskamera gezeigte Person sei er nicht.
Schlechte Videoaufnahmen und falsches Vorgehen der Polizei
Als Zeugen traten der Betroffene und dessen Freund auf, der den Vorfall miterlebt hatte.
Staatsanwalt, Richterin und Anwalt befragten vor allem danach, wie Nino S. als Täter erkannt wurde. Die beiden Zeugen gaben an, sich bei der Identifizierung nicht 100%ig sicher zu sein. Im Laufe der Verhandlung wurden außerdem Videoaufnahmen der Überwachungskamera, Fotos aus der Akte und Fotos von S. von Oktober 2013 angesehen.
Im Verfahren nach der Anzeige hatte die Polizei bei einer Vernehmung dem Betroffenen und dessen Freund drei Lichtbilder zur Personenidentifikation vorgelegt. Im Vergleich mit Lichtbildaufnahmen erkannten die Zeugen neben Nino S. außerdem den Potsdamer Neonazi Tom Willy F. als beteiligte Person des Angriffes.
Korrekterweise wird im Wahllichtbildverfahren Zeug_innen eine größere Auswahl von Fotos zum Vergleich vorgelegt, die Parallelen zur Personenbeschreibung aufweisen. In diesem Fall war es offenbar so, dass die polizeilichen Ermittler_innen S. als Täter nahelegten und so den Ermittlungsfehler erzeugten, der eine Identifikation anhand des Wahllichtbildverfahrens unglaubwürdig machte.
Es gebe keinen Zweifel, dass der Vorfall so geschehen sei, nur sei nicht bewiesen, dass Nino S. der Täter war.
Nach eineinhalb Stunden endete die Verhandlung mit einem Freispruch. Das Gericht erkannte in dem schlechten Videomaterial Nino S. nicht eindeutig wieder. Die Haare, das Alter sowie Statur passten nicht so recht zu S. hieß es. Es gebe keinen Zweifel, dass der Vorfall so geschehen sei, nur sei nicht bewiesen, dass Nino S. der Täter war. In der Urteilsverkündung sprach die Richterin davon, dass Zeug_innenberichte immer eine schwere Sache seien. „Unser Geist ist manipulativ und sitzt dann Trugschlüssen auf“, sagte sie. Die Polizei habe S. wahrscheinlich auf dem Schirm gehabt und wollte die Erinnerung der Jugendlichen formen.
Ob Nino S. nun der Täter vom Oktober war, bleibt ungeklärt; gerichtlich wurde es zumindest ausgeschlossen. Sicher ist, dass das Vorgehen der Polizei weitere Ermittlungen massiv erschwert.
Ähnliche Muster waren auch 2012 zu erkennen, als nach einem Zusammenstoß zwischen mit Neonazis am Potsdamer Hauptbahnhof Antifaschist_innen auf der Anklagebank saßen, die zum fraglichen Zeitpunkt nicht in der Stadt gewesen waren. Dies war ebenalls Resultat dessen, dass die Polizei den Neonazis gezielt bestimmte Tatverdächtige nahelegte und die als Zeugen vorgeladenen Neonazis diese den Ermittler_innen als vermeintliche Täter_innen identifizierten.
Über diesen Vorfall verhandelte heute das Amtsgericht in Potsdam. Angeklagt war der Potsdamer Neonazi Nino S. Nach einem kurzen Exkurs über seine „schwierigen Familienverhältnisse“, beteuerte S., zum Tatzeitpunkt nicht am Hauptbahnhof gewesen zu sein. Überhaupt hätte er „mit so etwas“ nichts zu tun und kaum Kontakt zu Menschen in Potsdam; er wäre eher in Berlin unterwegs. Die auf den Bildern der Überwachungskamera gezeigte Person sei er nicht.
Schlechte Videoaufnahmen und falsches Vorgehen der Polizei
Als Zeugen traten der Betroffene und dessen Freund auf, der den Vorfall miterlebt hatte.
Staatsanwalt, Richterin und Anwalt befragten vor allem danach, wie Nino S. als Täter erkannt wurde. Die beiden Zeugen gaben an, sich bei der Identifizierung nicht 100%ig sicher zu sein. Im Laufe der Verhandlung wurden außerdem Videoaufnahmen der Überwachungskamera, Fotos aus der Akte und Fotos von S. von Oktober 2013 angesehen.
Im Verfahren nach der Anzeige hatte die Polizei bei einer Vernehmung dem Betroffenen und dessen Freund drei Lichtbilder zur Personenidentifikation vorgelegt. Im Vergleich mit Lichtbildaufnahmen erkannten die Zeugen neben Nino S. außerdem den Potsdamer Neonazi Tom Willy F. als beteiligte Person des Angriffes.
Korrekterweise wird im Wahllichtbildverfahren Zeug_innen eine größere Auswahl von Fotos zum Vergleich vorgelegt, die Parallelen zur Personenbeschreibung aufweisen. In diesem Fall war es offenbar so, dass die polizeilichen Ermittler_innen S. als Täter nahelegten und so den Ermittlungsfehler erzeugten, der eine Identifikation anhand des Wahllichtbildverfahrens unglaubwürdig machte.
Es gebe keinen Zweifel, dass der Vorfall so geschehen sei, nur sei nicht bewiesen, dass Nino S. der Täter war.
Nach eineinhalb Stunden endete die Verhandlung mit einem Freispruch. Das Gericht erkannte in dem schlechten Videomaterial Nino S. nicht eindeutig wieder. Die Haare, das Alter sowie Statur passten nicht so recht zu S. hieß es. Es gebe keinen Zweifel, dass der Vorfall so geschehen sei, nur sei nicht bewiesen, dass Nino S. der Täter war. In der Urteilsverkündung sprach die Richterin davon, dass Zeug_innenberichte immer eine schwere Sache seien. „Unser Geist ist manipulativ und sitzt dann Trugschlüssen auf“, sagte sie. Die Polizei habe S. wahrscheinlich auf dem Schirm gehabt und wollte die Erinnerung der Jugendlichen formen.
Ob Nino S. nun der Täter vom Oktober war, bleibt ungeklärt; gerichtlich wurde es zumindest ausgeschlossen. Sicher ist, dass das Vorgehen der Polizei weitere Ermittlungen massiv erschwert.
Ähnliche Muster waren auch 2012 zu erkennen, als nach einem Zusammenstoß zwischen mit Neonazis am Potsdamer Hauptbahnhof Antifaschist_innen auf der Anklagebank saßen, die zum fraglichen Zeitpunkt nicht in der Stadt gewesen waren. Dies war ebenalls Resultat dessen, dass die Polizei den Neonazis gezielt bestimmte Tatverdächtige nahelegte und die als Zeugen vorgeladenen Neonazis diese den Ermittler_innen als vermeintliche Täter_innen identifizierten.