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Antifaschismus Law & Order

Verfahren gegen Oranienburger Antifaschist*innen eingestellt

Nach­dem bere­its im Juni das Lan­des­gericht Neu­rup­pin, die Haus­durch­suchung als rechtswidrig ein­stufte, fol­gte nun als Kon­se­quenz die Ein­stel­lung des Ver­fahrens wegen Ver­leum­dung und Ver­stoßes gegen Kunsturheberrecht.

Die Staat­san­waltschaft, welche die Ermit­tlun­gen führte und die Haus­durch­suchung beantragte, stellte nun „nach inter­nen Recherchen“ fest, dass Volk­er Hell­riegel „den recht­sori­en­tierten” Andreas Rokohl vertei­digt hat, sowie auch der Vertei­di­ger, von NPD Mit­gliedern aus Ober­hav­el ist (Reimar Leib­n­er, Lore Lierse). Weit­er­hin war festzustellen, das er ein­mal Vertei­di­ger eines Beschuldigten war, welchem vorge­wor­fen wurde, Plakate der Partei “Die Linke” beschädig zu haben”. (Fehler im Orig­i­nal) Das dies nicht schon in den 12 Monat­en Ermit­tlun­gen vor der Haus­durch­suchung „intern“ her­aus­ge­fun­den wurde, ist mehr als ver­wun­der­lich. Auf­grund dieser „inter­nen Recherche“, kommt die Staat­san­waltschaft zur sel­ben Schlussfol­gerung, wie bere­its der Anwalt der Genoss*innen, dass der Begriff Neon­azian­walt einen Anwalt meint, welch­er „Per­so­n­en mit rechter Gesin­nung ver­tritt und nicht – wie zuvor angenom­men – auss­chließlich die Gesin­nung dieses Anwalts widerspiegelt.“

Auch der Vor­wurf des Ver­stoßes gegen das Urhe­ber­recht, kon­nte nun die Staat­san­waltschaft nicht mehr sehen, da „sich keine Anhalt­spunk­te [ergeben], dass der Anzeigen­er­stat­ter [Volk­er Hell­riegel] die Home­page allein ver­fasst hat und damit Urhe­ber der Home­page ist“.

Ten­den­z­iöse Ermit­tlun­gen im Vorfeld

Im Laufe der acht Monate, seit der Haus­durch­suchung, haben die Genossen*innen Abfra­gen beim Lan­deskrim­i­nalamt und dem Bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz gemacht, wodurch bekan­nt wurde, dass in den ver­gan­genen Jahren mehrere Ver­fahren, gegen einzelne Mit­glieder geführt wur­den. Nach Durch­sicht der Akten kam der „Antifa-Anwalt“ zu dem Entschluss, dass es sich um ten­den­z­iöse Ermit­tlun­gen durch den Staatss­chutz Ober­hav­el han­delt. Hier ein paar Auszüge der Ver­fahren, die zeigen mit welch­er Moti­va­tion der StaSchu Oranienburg/Oberhavel arbeitet.

U.a. wur­den Ver­fahren wegen „Vortäuschen ein­er Straftat” geführt, da in einem Artikel der Antifa Gruppe Oranien­burg zur Anti­ras­sis­mus­demon­stra­tion 2010 stand: „Einige Nazis grüßten mit dem Hit­ler­gruß aus ihren Woh­nun­gen in der Lehnitzs­traße“. Auf­grund dessen, dass ein Ver­stoß gegen §86a von Amtswe­gen ver­fol­gt wer­den muss, macht­en sich die Beamten sofort an die Ermit­tlun­gen. Dabei stellte der zuständi­ge Staatss­chutzbeamte fest, dass „nie­mand [gemeint sind die einge­set­zten Beamten] eine solche Straftat bemerkt [haben] und auch Zeu­gen melde­ten sich nicht“. (Fehler im Orig­i­nal). Die Schlussfol­gerung des Staatss­chutzbeamten ist daher, dass „die Straftat nur vor­getäuscht wurde, um […] als Antifa Oranien­burg […] Oranien­burg als eine Hochburg der recht­en Szene darstellen zu kön­nen“. Diese Ermit­tlun­gen, die man nun gegen Unbekan­nt führen sollte, wur­den allerd­ings sofort einem Genossen zuge­ord­net. Der Beamte schreibt dazu: „Die Anzeige richtet sich nun gegen den [Beschuldigten], weil dieser dafür bekan­nt ist Berichte dieser Art und Weise für Zeitun­gen und Plat­tfor­men […] zu ver­fassen“. Woher diese Erken­nt­nisse stam­men wird nicht mit­geteilt, auch nicht um welche Zeitun­gen oder Plat­tfor­men es sich dabei han­deln soll.

In einem ähn­lich gelagerten Ver­fahren, (es geht um einen Chronik Ein­trag vom 03.04.2010 wegen eines Hit­ler­grußes) ver­sucht­en die Staatss­chutzbeamten her­auszufind­en, wer unsere dama­lige E‑Mail-Adresse betreut. Dabei hat­ten sie bere­its „die Erken­nt­nis“, dass der Schreiber wieder nur der oben beschriebene Genosse sein könne, da dieser als Press­esprech­er in Zeitun­gen auftritt und auch an öffentlichen Ver­anstal­tun­gen, wie dem schein­bar vom Staatss­chutz überwacht­en Tre­f­fen des zivilge­sellschaftlichen Bünd­niss­es „Forum gegen Ras­sis­mus und rechte Gewalt Oranien­burg“ teil­nahm. Auch in diesem Fall erwäh­nen die Staatss­chutzbeamten, dass dieses Mit­glied Zeitungsar­tikel ver­fassen würde, ohne einen Nach­weis zu brin­gen. Um an die nöti­gen Erken­nt­nisse zu gelan­gen, wurde der Genosse polizeilich Vorge­laden. Sein Nichter­scheinen, sahen die Beamten als „unko­op­er­a­tives Ver­hal­ten“ an, weshalb sie nun Haus­durch­suchun­gen (ins­ge­samt drei) beantragten. Genauer ste­ht im Antrag, auf die Haus­durch­suchung, dass der Beschuldigte (ger­ade eben ging es noch darum, dass er Erken­nt­nisse zu Straftat­en geben kön­nte) durch den Staatss­chutz „immer mal ver­sucht [wurde] zu erre­ichen“, aber den Gespräch­sange­boten nicht nachkam. Oder anders gesagt: Auf­grund dessen, dass er seine Rechte wahrnahm, wurde hier ver­sucht seine Grun­drechte zu beschneiden. 

Die Staat­san­waltschaft, wollte allerd­ings keine Haus­durch­suchung zulassen, da die Ermit­tler „erneut darauf hingewiesen“ wur­den, dass es „eines begrün­de­ten Ver­dachts“ vor­raus­set­zt. Doch die Ermit­tlun­gen beruht­en auss­chließlich auf „vagen, vor­liegend zudem rein speku­la­tiv­en Annah­men“. Wegen, der Vortäuschung, der Straftat stellte die Staat­san­waltschaft fest, dass es hier eine „sehr vage Ver­mu­tung“ sei, da „die Fest­stel­lung, dass kein­er der […] Polizeibeamten [und auch keine Zeu­gen] auf der­ar­tige Hand­lungsweisen hin­wiesen, [diese bewusst] vor­getäuscht sind“. Klar­er kann eine Absage an ten­den­z­iös­er Ermit­tlung wohl nicht sein.

Auf den recht­en Auge (deut­lich) blind

Doch in den Ver­fahren, machte sich – neben dem Ver­fahren von Hell­riegel – der Staatss­chutz, auch gern zum Spiel­ball von Neon­azis. So tätigte, der Oranien­burg­er Neon­azi, Patrick Schulz eine Anzeige gegen Unbekan­nt, da in einem Bericht, zu einem Neon­azi­auf­marsch am 01.05.2010 in Berlin, an dem Schulz teil­nahm, sein Name und ein Foto der Demon­stra­tion zu sehen war. Außer­dem, standen bekan­nte Infor­ma­tio­nen über ihn, in dem Artikel, dass er eine Haft­strafe, wegen eines Bran­dan­schlags auf die Linksparteizen­trale absitzen musste und Mit­glied der neon­azis­tis­chen Kam­er­ad­schaften „Sturm Oranien­burg“ und „Kam­er­ad­schaft Märkisch Oder Barn­im“ war. Er sel­ber sagte aus, dass „die Angaben, welche in diesem Artikel enthal­ten sind, zwar der Wahrheit entsprechen, aber Nie­man­den was ange­hen.“ Es han­delt sich um einen – laut einem Oranien­burg­er Jugen­drichter – unbelehrbaren, welch­er mehrfach rechte Straftat­en beg­ing, in organ­isierten Kreisen unter­wegs ist und bin­nen 3 Jahren an mehr als ein Dutzend Neon­azi­aufmärschen teil­nahm. Dies sind sehr wohl Infor­ma­tio­nen, die von Inter­esse sind für Engagierte Men­schen in Oranienburg.

Der Gipfel der Absurdität

Ein weit­eres Ver­fahren wegen Ver­leum­dung, wurde durch den ehe­ma­li­gen Hohen Neuen­dor­fer Wirt, Rene Wern­er, aus­gelöst. In sein­er Anzeige ver­sucht Rene Wern­er, den Ham­mer als unpoli­tis­chen Wikinger­laden zu beschreiben, gibt aber zu, dass „vere­inzelt mal Rechte vor­bei“ kom­men, welche er an den Schriftzü­gen “White Pow­er oder 88“ erken­nen würde. Auch der Bekan­nte Neon­azi, Sascha Stein, sei „alle zwei Monate“ vor­beigekom­men, „weil es nur [im Ham­mer] Kirsch­porter gäbe“. Zu Stein habe er „gehört, dass [seine Nazi­ak­tiv­itäten] Ver­gan­gen­heit [sei] und er jet­zt nichts mehr der­gle­ichen macht“. Dass Stein einen recht­en Szeneladen in Oranien­burg zeit­nah betrieb, war wohl nur ein dum­mer Zufahl. Allerd­ings schien Wern­er, Steins Gesin­nung, wenig zu kümmern:
“Stein [ben­immt] sich wie jed­er andere Gast“. In ein­er weit­eren Anzeige, gab er erneut zu, dass „sich hin und wieder Per­so­n­en recht­en Klien­tels bei mir befind­en“ und beklagt „ich kann die nicht ein­fach rauss­chmeißen“. Gle­ichzeit­ig gab er zu, seine Tex­til­pro­duk­te, im neon­azis­tis­chen Laden, „On The Streets“ gedruckt zu haben. Als Grund gab er an, dass die Shirts nor­mal 24€ gekostet hät­ten und mit der ver­rä­ter­ischen „On The Streets“ Wer­bung, nur 8 € gekostet hät­ten und er ja „Geschäfts­mann“ sei. Die grund­sät­zliche Kri­tik daran, über­haupt bei Neon­azis druck­en zu lassen, ver­stand er nicht. So gab er sich pseu­do-geläutert: „[als] ich dann erfahren hat­te, was das für ein Laden war, habe ich die Logos nicht mehr rauf­druck­en lassen“. Außer­dem verkaufe er die Shirts nicht, son­dern ließ sie für seine „Bedi­enung anfer­ti­gen […] um zu zeigen, dass wir in den Laden gehören“. 

Im Laufe des Ver­fahrens, besucht­en zwei Staatss­chutzbeamte, Rene Wern­er in der Kneipe für ein „per­sön­lich­es Gespräch“. In diesem „per­sön­lichen Gespräch“ äußerte sich Rene Wern­er, bezüglich ein­er Sachbeschädi­gung, durch Farbe an sein­er Kneipe. Er habe „durch eine Per­son, dessen Namen er nicht näher ken­nt, erfahren, […] dass diese Aktion durch Mit­glieder der Antifa Oranien­burg durchge­führt wurde.“. Kurioser­weise, kon­nte Herr Wern­er einen Genossen beschreiben, ohne dass es je zu einem Kon­takt der bei­den kam. Dabei benan­nte Herr Wern­er ein offen­sichtlich­es Pseu­do­nym, welch­es der Staatss­chutz – ohne Hin­weis wie sie darauf kom­men – einem Genossen zuord­neten. Ohne, das der Genosse je zu ein­er poli­tis­chen Straftat verurteilt wurde, ist ein Akten­ver­merk mit den Worten „hin­re­ichend polizeilich bekan­nt“ und „Gewaltäter linksmo­tiviert“ zu lesen. Die unbekan­nte Mit­telsper­son von Rene Wern­er, hat­te ange­blich zu diesem Genossen Mailkon­takt, in dem der Genosse „ver­suchte ein­er direk­ten Antwort auszuwe­ichen [aber auch nichts] verneint“ habe. Fern­er soll der Genosse sich dahinge­hend geäußert haben weit­er­hin „gegen die Lokalität […] zu arbeit­en“. Inter­es­san­ter­weise gibt es keine Belege für diese Mails oder Aus­sagen, denn die Mails sind nicht mehr vorhan­den und der Mit­tels­mann ist sowohl Rene Wern­er und auch dem Staatss­chutz nicht bekan­nt. Doch dies, reichte den Beamten, um ein Ver­fahren wegen Sachbeschädi­gung, gegen den Genossen zu führen – noch mal – wegen nicht vorhan­den­er Mails, ein­er unbekan­nten Person.

Ein weit­er­er Neon­azi, Chris­t­ian Hei­dinger, stellte eben­falls Anzeige wegen Ver­leum­dung, da er als „rechter“ beze­ich­net wurde und dies nicht sei. Lei­der gab es in dem Artikel, gegen den er kämpfte, ein Bild von ihm, auf ein­er Neon­azide­mo in Berlin, mit dem Mot­to: „vom nationalen Wider­stand zum nationalen Angriff“. Was er als Nicht-Rechter dort suchte, bleibt wohl sein Geheimnis.

Faz­it

Es ist erschreck­end, zu sehen, wie sehr sich der Staatss­chutz Ober­hav­el, darin bemüht die Antifa Gruppe Oranien­burg bzw. einzelne Genossen zu krim­i­nal­isieren. Noch erschreck­ender wird es, wie gern Sie dabei Angaben von Neon­azis, für das Ver­fahren übernehmen und nicht nach­prüfen. In diesem Kon­text betra­chtet, kann die Haus­durch­suchung vom Feb­ru­ar, nur einen Grund haben: Ein geziel­ter Angriff auf die Unver­let­zlichkeit des Wohn- und Pri­va­traums. Fern­er, ist es ein Ver­such der psy­chis­chen Kriegs­führung und des Druck­auf­baus. Hier­bei, geht es um die Deu­tung­shoheit zum The­ma Neon­azis, welchen der Staatss­chutz nicht (mehr) hat. 

Hier zeigt sich auch, dass der Staatss­chutz, kein Bünd­nis­part­ner von zivilge­sellschaftlich­er Arbeit sein kann und darf, wie es lange Zeit in Oranien­burg üblich war. Er ist ein nicht demokratisch überwacht­es Organ, welch­es sich in Oranien­burg zum Werkzeug von Neon­azis gemacht hat und demokratis­che Ini­tia­tiv­en aus­nutzten, überwachen und Antifaschis­ten krim­i­nal­isieren wollte. Die demokratis­che Legit­i­ma­tion, für den Kampf gegen Neon­azis, in Oranien­burg, hat immer noch die örtliche Zivilge­sellschaft, in welch­er wir aktiv sind – und nicht bezahlte Rechtsbrecher!

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