23. November 2009 · Quelle: Opferperspektive

Zehn Jahre nach der Hetzjagd von Guben: Haupttäter schlägt wieder zu

Guben- Am Sonntag, dem 15. November, wurde vor den Augen seines Vaters der 14-jährige Martin K. von vier Neonazis zusammengeschlagen. Als Wortführer und Hauptangreifer erkannte das Opfer Alexander Bode.

Neben dem Haupt­täter der ras­sis­tis­chen Het­z­jagd von Guben 1999, die für Farid Guen­doul tödlich endete, war an dem Angriff auch Col­in Rädlich beteiligt. Wie der verurteilte Neon­azi Bode kan­di­dierte Rädlich im ver­gan­genen Jahr bei den Kom­mu­nal­wahlen 2008 in Guben für die NPD.

Vier angetrunk­ene Neon­azis hat­ten am Vor­mit­tag bei Mar­tin K. gek­lin­gelt, weil sie mit ihm reden woll­ten. Der arglose Junge ging darauf ein und wurde umge­hend wüst beschimpft. Die vier Män­ner war­fen dem 14-Jähri­gen unter anderem vor, im Sep­tem­ber ein Wer­be­plakat der NPD zer­stört zu haben. Er solle sich über­legen, mit wem er sich anlege. Für den Wahlkampf damals sei Peter Nau­mann im Ein­satz gewe­sen. Der NPD-Aktivist Peter Nau­mann war in den 1970er und 1980er Jahren Recht­ster­ror­ist. 1988 wurde er wegen Bombe­nan­schlä­gen zu ein­er Haft­strafe verurteilt. Die vier Neon­azis schlu­gen ihr Opfer dann unver­mit­telt zusam­men. Den ersten Schlag führte Alexan­der Bode. Der Vater von Mar­tin K. befand sich eben­falls am Tatort und musste bei der Gewalt­tat gegen seinen Sohn hil­f­los zusehen.

Anne Brüg­mann, Mitar­bei­t­erin der Opfer­per­spek­tive, kom­men­tiert: »Die Neon­aziszene in Guben geht mit skru­pel­los­er Gewalt gegen die von ihr aus­gemacht­en Feinde vor. Alexan­der Bode hat schon ein­mal gezeigt, zu welchen Tat­en er fähig ist. Nicht ein­mal vor har­ter Gewalt gegen 14-Jährige schreckt er zurück. Die Tat illus­tri­ert, dass weit­er­hin Hand­lungs­be­darf gegen den Recht­sex­trem­is­mus besteht.«

Eine Anzeige ist gestellt. Die Opfer­per­spek­tive betreut das Opfer. Noch Tage nach der Tat waren am Hals von Mar­tin K. Spuren des Angriffs zu sehen, auch wirkt die Dro­hung mit dem Hin­weis auf den verurteil­ten Recht­ster­ror­is­ten Nau­mann nach. Einem weit­eren nachträglichen Ein­schüchterungsver­such durch die Schläger musste mit einem polizeilichen Platzver­weis begeg­net werden.

Infor­ma­tio­nen Anne Brüg­mann
Tele­fon 0151 50724851

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