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Brandenburg will mehr Hilfe für Verbrechensopfer

POTSDAM. Men­schen, die Opfer von Ver­brechen gewor­den sind, sollen kün­ftig in
Bran­den­burg mehr Hil­fe erhal­ten. Das kündigten Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
und Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (bei­de CDU) am Don­ner­stag auf einer
Kon­ferenz des Lan­despräven­tion­srates an. So sollen in den beiden
Polizeiprä­si­di­en Pots­dam und Frank­furt (Oder), beim Lan­deskrim­i­nalamt sowie
in allen 15 Schutzbere­ichen Ober­schutzbeauf­tragte einge­set­zt wer­den. Sie
sollen bera­tende Funk­tio­nen inner­halb der Polizei wahrnehmen, aber auch nach
außen Ansprech­part­ner sein. Rich­stein kündigte zudem an, für alle bereits
existieren­den Opfer­hil­fe-Organ­i­sa­tio­nen einen Arbeit­skreis bei ihrem Min­is­teri­um ins Leben zu rufen.

 


 


MAZ

 

Mehr Schutz für Opfer von Gewalt

 

Jus­tiz und Polizei wollen sen­si­bler sein

 

POTSDAM Opfer von Gewalt in Bran­den­burg sollen kün­ftig von staatlichen
Stellen besseren Schutz und umfassendere Hil­fe erhal­ten. Das versprachen
Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (bei­de
CDU) bei der zweit­en Jahresta­gung des Lan­despräven­tion­srats gestern in
Pots­dam. Die Min­is­ter bewegten sich damit auf den Spuren etablierter
Pri­va­tini­tia­tiv­en wie dem Vere­in “Opfer­per­spek­tive”, der sich seit Jahren
für die Belange von Opfern recht­sex­tremer Gewalt einsetzt.

 

“Die Jus­tizprax­is muss deut­lich­er auf die Wahrung der Opferbelange
aus­gerichtet wer­den”, sagte Rich­stein und kündigte den Auf­bau eines
flächen­deck­enden Sys­tems von Opfer­helfern an. Es müsse ver­hin­dert werden,
dass Ver­brechen­sopfer in einem Strafver­fahren eine nochma­lige seelische
Ver­let­zung erlitten.

 

Darüber hin­aus strebt das Jus­tizmin­is­teri­um eine engere Zusam­me­nar­beit mit
freien Trägern im Bere­ich des Opfer­schutzes an. Deren Engage­ment ist
umfassend und bet­rifft Kinder als Opfer sex­ueller Gewalt, von
Men­schen­händlern aus­ge­beutete und erniedrigte Frauen sowie Opfer
recht­sex­tremer Brutalität.

 

Die bran­den­bur­gis­che Polizei will sich eben­falls noch stärk­er um den
Opfer­schutz bemühen. Mit einem von der Fach­hochschule der Polizei
erar­beit­eten polizeilichen Opfer­schutzkonzept soll eine stärkere
Sen­si­bil­isierung für das brisante The­ma erzielt wer­den, teilte Innenminister
Schön­bohm mit. Als Ansprech­part­ner für pri­vate Ein­rich­tun­gen der Opferhilfe
sollen Opfer­schutzber­ater in allen Schutzbere­ichen einge­set­zt werden,
erk­lärte die Lei­t­erin des Schutzbere­ichs Ober­hav­el, Ute Intveen-Treppmann.

 

Die Dimen­sion der Opfer­prob­lematik in Bran­den­burg skizzierte Schön­bohm mit
Dat­en aus der Krim­i­nal­itätssta­tis­tik. Von den etwa 244 000 Delik­ten, die im
ver­gan­genen Jahr reg­istri­ert wur­den, richteten sich 23 400 Straftat­en gegen
Per­so­n­en. Dabei wur­den 25 000 Men­schen zu Opfern: 5900 Opfer von Gewalt,
2800 Opfer im Straßenverkehr.

 
Kri­tik am Ver­hal­ten von Poli­tik­ern äußerte der Vor­sitzende des Mobilen
Beratung­steams (MBT) gegen recht­sex­treme Gewalt, Wol­fram Hülse­mann. Er
bemän­gelte, dass Poli­tik­er selb­st gele­gentlich zu ein­er zusätzlichen
Belei­di­gung von Gewal­topfern beitra­gen. Hülse­mann spielte dabei auch auf
eine Bemerkung des Innen­min­is­ters nach ein­er Unterre­dung mit jun­gen Neonazis
in Cot­tbus an. “Ein bedeu­ten­der Poli­tik­er”, so Hülse­mann, habe die
Recht­sex­trem­is­ten damals als vernün­ftige Gesprächspart­ner gelobt.

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Bundeswehr-Schießplatz soll doch noch verhindert werden

Mit zwölf Kla­gen gegen die Bun­deswehr wollen Gemein­den, Umweltver­bände und
Touris­musun­ternehmen das “Bom­bo­drom” in Nord­bran­den­burg doch noch
ver­hin­dern. Die Bürg­er­be­we­gun­gen “Freie Hei­de” und “Freier Him­mel” schöpfen
wieder Hoffnung.

 

Die Kla­gen richt­en sich gegen die Wiedere­in­rich­tung des einstigen
Trup­penübungsplatzes der Sow­je­tarmee in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de als
Luft-Boden-Schieß­platz der Bun­deswehr. Geg­n­er nen­nen ihn “Bom­bo­drom”. Ende
Juni/Anfang Juli mussten die Geg­n­er zwei Schlap­pen ein­steck­en. Erst erklärte
die EU-Kom­mis­sion in Brüs­sel, sie sehe keine Ver­let­zung der
EU-Umwel­trichtlin­ie. Kurz darauf kündigte Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter
Struck (SPD) an, nach den Som­mer­fe­rien den Schieß­be­trieb wieder aufzunehmen,
nach elf Jahren Pause und elf Jahren Rechtsstre­it. Doch in den letzten
Julita­gen stellte sich her­aus: Die Mil­itärs haben überse­hen, den “sofor­ti­gen
Vol­lzug” ihrer Pläne anzuord­nen — juris­tisch ein Ver­säum­nis, das womöglich
den Start der Flug­be­we­gun­gen hinauszögert.

 

Am Mittwoch reicht­en die Anwälte der Geg­n­er des Schieß­platzes zwölf Klagen
beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein, die so lange auf­schiebende Wirkung
haben, bis sofor­tiger Vol­lzug ange­ord­net wird. Zuvor schon hat­te die
EU-Kom­mis­sion mit­geteilt, das Ver­fahren wegen möglich­er Umweltschä­den erneut
aufzunehmen. Die Bun­desregierung hat­te Brüs­sel falsche Zahlen genannt.

 

Eine Behörde kann die “sofor­tige Vol­lziehung” ein­er Maß­nahme anord­nen, wenn
dieser Schritt “im öffentlichen Inter­esse” liegt. Bleibt die Anord­nung aus -
wie beim Bescheid des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums an die betrof­fe­nen Gemeinden
über die Auf­nahme der Bomben­ab­würfe — haben Wider­sprüche und
Anfech­tungskla­gen “auf­schiebende Wirkung”. Dann muss erst das Ende des
Rechtsstre­its abge­wartet wer­den, was noch ein­mal Jahre dauern könnte.

 

Allerd­ings kön­nen Behör­den jed­erzeit die Anord­nung “sofor­tige Vollziehung”
nach­holen. Die Bun­desregierung hat das bish­er nicht getan. Tut sie es,
müsste das Gericht im Eil­ver­fahren die Inter­essen von Regierung und Klägern
abwä­gen und entschei­den, ob die auf­schiebende Wirkung wiederhergestellt
wer­den muss. Anwalt Rain­er Geulen (Berlin) sagte bei der Ein­re­ichung der
Wider­sprüche: “Wir sind entschlossen, den Platz mit allen rechtsstaatlichen
Mit­teln zu verhindern.”

 

Im Juni hat­te die Gen­eraldirek­tion Umwelt der EU-Kom­mis­sion der
Bürg­er­be­we­gung “Freier Him­mel” mit­geteilt, deren Beschw­erde werde nicht der
Kom­mis­sion zugeleit­et, “da keine Ver­let­zung des Gemeinschaftsrechts
fest­gestellt wer­den kann”. Die Direk­tion bezog sich auf Dat­en der
Bun­desregierung, die von 161 Ein­sätzen mit Übungsmu­ni­tion pro Jahr
gesprochen und sie 15 000 Ein­sätzen mit schar­fer Muni­tion zur Zeit der
sow­jetis­chen Nutzung gegenübergestellt hat­te. Pein­lich­er Fehler oder
Absicht — tat­säch­lich hat­te die Bun­desregierung stets von 1700 Ein­sätzen im
Jahr gesprochen, wobei ein Ein­satz bis zu fünf Anflüge umfasst. Die Anwohner
müssen also mit 8500 Anflü­gen rech­nen. Da der Betrieb an Woch­enen­den und in
den Som­mer­fe­rien ruhen soll, wären das mehr als 30 Anflüge am Tag.

 

Nach­dem die Bürg­er­be­we­gung auf die falschen Zahlen hingewiesen hat, will die
EU-Gen­eraldirek­tion erneut prüfen, ob so viele Ein­sätze in ein­er der
schön­sten Gegen­den Deutsch­lands nahe dem Natur­park Müritz nicht doch gegen
die €päis­che Umwel­trichtlin­ie verstoßen.

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Staatsanwälte sollen Dienstgeheimnis nicht gewahrt haben

Pots­dam — Nach­dem zu Beginn der Woche bekan­nt wurde, dass die Potsdamer
Staat­san­waltschaft erwägt, ein Ermit­tlungsver­fahren gegen Axel Lüd­ders, den
Chef des Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA), wegen Strafvere­it­elung im
Amt einzuleit­en, müssen sich die Pots­damer Strafver­fol­ger nun selb­st gegen
den Vor­wurf vertei­di­gen, Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en zu haben. “Es wird
zurzeit geprüft, ob es Anhalt­spunk­te für den behaupteten Geheimnisverrat
gibt”, bestätigte gestern Petra Marx, Sprecherin von Justizministerin
Bar­bara Richstein.

 

Ein pikan­ter Vor­gang: Denn geäußert hat­te diese Behaup­tung Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) bei einem Hin­ter­grundge­spräch mit Journalisten.
Daraufhin hat­te sich Frau Rich­stein mit Gen­er­al­staat­san­walt Erardo
Raut­en­berg zu einem mehrstündi­gen Gespräch getrof­fen. Zwar demen­tierte ihre
Sprecherin gestern, dass die Min­is­terin hier auf Geheiß ihres Parteifreundes
für Ruhe und Ord­nung in dem brisan­ten Ver­fahren gegen einen früheren V‑Mann
des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes sor­gen soll.

 

“Bei­de sind übereingekom­men, dass es der Bedeu­tung des Verfahrens
entspricht, wenn der Gen­er­al­staat­san­walt kün­ftig über den Sach­stand in dem
Ver­fahren informiert”, sagte Frau Marx. Doch in Wahrheit gehe es darum, dass
Schön­bohm mit sein­er Bemerkung einen sein­er Spitzen­beamten aus der
Schus­slin­ie nehmen wolle, wie es im Innen­min­is­teri­um heißt. Die juristische
Auseinan­der­set­zung, ob es geboten ist, gegen Lüd­ders ein Ver­fahren wegen
Strafvere­it­elung im Amt einzuleit­en, weil er die Staatsanwaltschaft
möglicher­weise nur unzure­ichend über den Ver­rat ein­er Polizeirazz­ia in
Bran­den­burgs mil­i­tan­ter Neon­azi-Szene informiert hat, gilt dem Vernehmen
nach als “vorgeschoben”. Dieser Stre­it sei nur “akademis­ch­er Natur”.

 

Denn Lüd­ders hat­te bere­its den Gen­er­al­bun­de­san­walt über den Ver­rat der
Razz­ia informiert. Aus­ge­plaud­ert haben soll dies der V‑Mann Chris­t­ian K.,
gegen den die Pots­damer Ober­staat­san­wältin seit Mai wegen Strafvereitelung
ermit­telt. Die Akten der Bun­de­san­waltschaft kön­nten ohne Prob­leme für die
Pots­damer Ermit­tlun­gen herange­zo­gen wer­den, wenn es Zweifel gebe, hieß es im
Ministerium.

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KZ-Wächter in den USA enttarnt

Oranien­burg — “Es wird ohne Anruf geschossen!” Vor 60 Jahren hat­te Johann
Hansl, heute 78 Jahre alt, mit dem Maschi­nengewehr auf den Wachtür­men des
Oranien­burg­er Nazi-KZ-Dreiecks Häftlinge im Visi­er. Doch erst jet­zt hat ihn
seine Ver­gan­gen­heit einge­holt. Das Office of Spe­cial Inves­ti­ga­tion (OSI) im
amerikanis­chen Jus­tizmin­is­teri­um hat den gebür­ti­gen Kroat­en am 24. Juli
fest­ge­set­zt und wird ihm wohl die US-Staats­bürg­er­schaft aberken­nen, die er
sich nach Ermit­tlun­gen des OSI-Chefs Eli M. Rosen­baum 1955 erschlichen hat. 

Seit 1979 sucht ein OSI-Kom­man­do nach Naziver­brech­ern, die sich in den USA
fest­ge­set­zt haben. Und man ist fündig gewor­den. 170 Verdächtige gerieten
bish­er ins Visi­er der Fah­n­der. 71 von ihnen wur­den als Nazis ent­tarnt und 57
von ihnen aus­gewiesen. Die Liste reicht von Michael Negele (81), der
Waf­fen-SS-Mann in Sach­sen­hausen war und sich 1955 in St. Louis die
US-Staats­bürg­er­schaft erschlich, bis hin zum SS-Rot­ten­führer Jakob Miling
(78), der in Sach­sen­hausen und Groß-Rosen (Polen) KZ-Auf­se­her war. Er wurde
1972 in Cleve­land US-Staatsbürger. 

John (früher Johann) Hansl ist der jüng­ste Fall. Der seit 40 Jahren in Des
Moines (Iowa) lebende Mann hat­te 1955 bei sein­er Ein­reise aus Salzburg in
die USA seine SS-Lauf­bahn ver­schwiegen und nur die Zuge­hörigkeit zur
Wehrma­cht angegeben. Horst Sef­er­ens, Stiftungssprech­er in Oranienburg,
bestätigt die OSI-Ermit­tlun­gen: “Wir haben die Stammkarte von Hansl
gefun­den. Daraus geht her­vor, dass er im Feb­ru­ar 1943 als Deutschstämmiger
aus Kroa­t­ien zur Waf­fen-SS (Totenkopf) nach Oranien­burg kam. Er gehörte bis
Okto­ber 1943 zur Wach­mannschaft.” Danach sei er zum KZ Trawnic­ki in Polen
ver­set­zt wor­den. Zum Kriegsende geri­et er als Ange­höriger ein­er SS-Einheit
an der West­front in franzö­sis­che Gefangenschaft. 

Hansls amerikanis­ch­er Anwalt Jim Ben­zoni sieht dessen Rolle indes als
“Bewach­er am Lagerza­un und kleines Licht”. Auf die Frage, ob sein Klient je
von der Waffe Gebrauch gemacht habe, fol­gte die Antwort, dass das ja sein
Job bei der SS gewe­sen sei. Die Staats­bürg­er­schaft werde man ihm aberkennen
kön­nen. Doch bei der Absicht, John Hansl aus den USA abzuschieben, werde es
schon prekär. 

Bei der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten wird Hansl eindeutig
ein­ge­ord­net: Er sei mil­itärisch und ide­ol­o­gisch in einem SS-Totenkopfverband
aus­ge­bildet wor­den. In den Lagern, die er bewachte, wur­den Häftlinge durch
Arbeit, Folter und Erschießen getötet. Habe sich ein Häftling am
elek­trischen Absper­rza­un bewegt, sei ohne War­nung geschossen worden.

Inforiot