12. November 2020 · Quelle: Antifa Jugend Brandenburg und Alternatives Schulbündnis Brandenburg

Eine kleine Chronologie zu Horst Mahler

Am Dienstag den 27. Oktober 2020 wurde Horst Mahler aus der JVA Brandenburg an der Havel entlassen. Der Antisemit und Shoaleugner Horst Mahler war seit 2009 inhaftiert. Die Freilassung nehmen wir zum Anlass eine kleine Chronik zu veröffentlichen.

Am Dien­stag den 27. Okto­ber 2020 wurde Horst Mahler aus der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ent­lassen. Der Anti­semit und Shoaleugn­er Horst Mahler war seit 2009 in der JVA Bran­den­burg an der Hav­el inhaftiert.  Die Freilas­sung nehmen wir zum Anlass eine kleine Chronik mit eini­gen aus­gewählten Ereignis­sen um Horst Mahler von 1998 bis heute zu veröf­fentlichen.  Die Chronik spiegelt viele, gewiss aber nicht alle, Geschehnisse wieder. Daher erheben wir hier keinen Anspruch auf Voll­ständigkeit, wollen den­noch einen bre­it­eren Überblick ermöglichen.

Horst Mahler oder mit voll­ständi­gen Namen Horst Wern­er Dieter Mahler wurde am 23. Jan­u­ar 1936 in Hay­nau (Nieder­schle­sien) geboren. Er war Mit­glied der SPD und des Sozial­is­tis­chen Deutschen Stu­den­ten­bun­des (SDS). Als Mit­be­grün­der des Sozial­is­tis­chen Anwalt­skollek­tivs ver­trat er viele Aktivist*Innen der Stu­den­ten­be­we­gung, darunter auch spätere Mit­glieder der „Rote Armee Frak­tion“. Im Jahr 1970 wird Mahler Mit­be­grün­der der RAF und im gle­ichen Jahr auch noch ver­haftet und anschließend zu 14 Jahren Frei­heitsstrafe u. a. wegen Bankraubs verurteilt. Horst Mahler ist seit Ende der 1990er Jahre im recht­sradikalen Milieu aktiv. So war er Mit­glied der NPD und ver­trat die Partei auch im Ver­botsver­fahren, welch­es 2003 scheit­erte.  Um die 2000er war Mahler ein­er der Köpfe des „Deutschen Kol­legs“.  Wegen ver­schieden­er Delik­te, darunter ver­fas­sungswidrige Betä­ti­gung, Shoaver­leug­nung, Mord- und Gewal­tan­dro­hun­gen sowie anti­semi­tis­che und neon­azis­tis­che Äußerun­gen wurde Mahler zu Geld- und Frei­heitsstrafen verurteilt. Von Mai 2006 an befand sich Mahler mit ein­er Unter­brechung vom Juli 2015 bis Mai 2017 in Haft. Horst Mahler war auf­grund der Nähe zu seinem Wohnort in Klein­mach­now, sein­er let­zten Meldead­resse vor der Inhaftierung, in der JVA Bran­den­burg an der Hav­el inhaftiert. Mahler ist ein Anti­semit, der auch unter Reichsbürger*Innen mit seinen The­sen und Behaup­tun­gen viel Anse­hen genießt. Mahler trat mit dem „Deutschen Kol­leg“ für die Errich­tung eines „4. Reich­es“ ein. Des Weit­eren sieht er den Tag der bedin­gungslosen Kapit­u­la­tion der Wehrma­cht als den Tag des let­zten in Deutsch­land gülti­gen Rechts­stands. Laut Mahler arbeit­en die Juden „bewusst an der Zer­set­zung der Volks­geis­ter und erstreben die Herrschaft über die Völk­er“. Deshalb seien, so Mahler, „auch die Pro­tokolle der Weisen von Zion – auch wenn es sich dabei um eine Fälschung han­delt – authen­tis­che Zeug­nisse des jüdis­chen Geistes“.

1998: Im Jahr 1998 ist Mahler ein­er der Mit­be­grün­der der deutschna­tionalen Bürg­er­be­we­gung „Für Unser Land“. Diese ruft alle Deutschen auf, sich ihr anzuschließen, „damit Deutsch­land deutsch bleibt.“ Er ver­anstal­tete zusam­men mit anderen Funk­tionär en des Bun­des freier Bürg­er Mon­tags­demon­stra­tio­nen unter anderem gegen das geplante Holo­caust-Mah­n­mal  in Berlin und in Frankfurt/Main. (Antifa Infoblatt 22. Sep­tem­ber 1999, Antifa Infoblatt  10. April 2003)

1999: Mahler tritt dem „Deutschen Kol­leg“ bei. Das „Deutsche Kol­leg“ ent­stand 1994 aus dem Lesekreis Berlin der „Jun­gen Frei­heit“. Die „Junge Frei­heit“ gilt als Pub­lika­tion der sog. Neuen Recht­en. Das „Deutsche Kol­leg“ radikalisiert sich mit dem Beitritt Mahlers, der seit­dem mehrfach mit anti­semi­tis­chen Äußerun­gen auf­fällt. (MAZ 26.7.2003)

2000: Mahler pub­liziert im Okto­ber 2000 ein Pam­phlet mit dem Titel „Aus­ru­fung des Auf­s­tandes der Anständi­gen“.  In diesem fordert Mahler unter anderem  das Ver­bot der jüdis­chen Gemein­den in Deutsch­land, die Ausweisung aller Asyl­be­wer­ber, „aller arbeit­s­los gewor­de­nen Aus­län­der“ und einige weit­ere Maß­nah­men ähn­lich­er Art.

Am 12. August 2000 tritt Mahler in die NPD ein. In sein­er Presseerk­lärung dazu heißt es, dass  er das Grundge­setz für ein „Pro­vi­so­ri­um für die Über­gangszeit bis zur Wieder­her­stel­lung der Hand­lungs­fähigkeit des Deutschen Reich­es“ hält.

Zusam­men mit Franz Schön­hu­ber veröf­fentlichte Mahler im Jahr 2000 das Buch „Schluß mit dem deutschen Selbsthaß“.

2001: Ab 2001 bis 2003 ver­tritt Mahler die NPD vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht, als die Bun­desregierung erfol­g­los ver­sucht, ein Ver­bot der NPD zu erre­ichen. Seine Schrift­sätze an das Gericht beste­hen großen­teils aus ide­ol­o­gis­chen Textpas­sagen unter­schiedlich­er Herkunft.

2002: Mit der Bil­li­gung Mahlers wird im Sep­tem­ber 2002 in der NPD Parteizen­trale in Berlin-Köpenick ein Schrift­stück an Journalist*Innen verteilt. In diesem wird der Hass gegen Juden als „untrüglich­es Zeichen eines intak­ten spir­ituellen Immun­sys­tems“ beze­ich­net. (MAZ 26.7.2003)

2003: Horst Mahler wird im Juli eine Behör­den­ver­fü­gung zugestellt, die ihn dazu verpflichtet, seinen Pass sowie Per­son­alausweis umge­hend auszuhändi­gen. Das ganze geschieht, weil Mahler eine Pro­voka­tion­sreise in das nation­al­sozial­is­tis­che Ver­nich­tungslager Auschwitz-Birke­nau nach Polen plante. Nach Erken­nt­nis­sen mehrerer Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den hat­te er  mit Gesin­nungs­fre­un­den beab­sichtigt, in der kom­menden Woche in Auschwitz den Holo­caust an sechs Mil­lio­nen Juden öffentlich zu leug­nen.  Erst vor Tagen habe ein recht­sex­tremes Vorauskom­man­do Gaskam­mern in Auschwitz ver­messen sowie Film- und Fotoauf­nah­men gemacht. Die Dat­en und Bilder soll­ten offen­bar als Beleg für die Behaup­tung her­hal­ten, dass die Nazi-Ver­brechen ein weit gerin­geres Aus­maß hat­ten, als die Geschichts­forschung nachgewiesen hat.  Im Mai waren Mahlers Pläne den Ver­fas­sungss­chützern bekan­nt gewor­den — im Umkreis des neon­azis­tis­chen Intellek­tuellen-Zirkels “Deutsches Kol­leg”, in dem der 67-Jährige den Ton angibt. Vor zwei Wochen zuvor deutete sich zudem an, dass Medi­en die Pro­voka­tio­nen öffentlichkeitswirk­sam ver­bre­it­en soll­ten. Details sind nicht bekan­nt. Das “Deutsche Kol­leg” beste­ht aus 40 bis 50 Mit­gliedern, die das Dritte Reich — beson­ders den Anti­semitismus — ver­her­rlichen. Unter Sicher­heit­sex­perten gilt es als “intellek­tuelle Speer­spitze des deutschen Recht­sex­trem­is­mus”. (MAZ 26.7.2003)

Im Som­mer 2003 zele­bri­eren Shoaleugner*Innen unter Führung von Horst Mahler den “Auf­s­tand für die Wahrheit auf der Wart­burg”. Auf mit­ge­bracht­en Plakat­en waren Losun­gen wie “Den Holo­caust gab es nicht” oder “Die Wahrheit siegt” zu lesen.  (Mut gegen rechte Gewalt 19. Dezem­ber 2008)

Mahler grün­det im Novem­ber 2003 den Vere­in zur Reha­bil­i­tierung der wegen Bestre­it­ens des Holo­caust Ver­fol­gten, dem neben ihm selb­st eine Rei­he bekan­nter Holo­caustleugn­er angehörten.

2004: Als Mit­be­grün­der des recht­sradikalen „Deutschen Kol­legs“ ste­ht Mahler mit Rein­hold Ober­lercher und Uwe Mee­nen wegen Volksver­het­zung im Feb­ru­ar 2004 vor dem Landgericht Berlin. Der Grund dafür ist das im Okto­ber 2000 pub­lizierte Pam­phlet „Aus­ru­fung des Auf­s­tandes der Anständigen“.

Mahler wird 2004 vom Amts­gericht Tier­garten am 8. April ein vor­läu­figes Berufsver­bot erteilt, weil er während des Prozess­es den Richtern, den Schöf­fen und dem Staat­san­walt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafge­set­zbuch ange­dro­ht hat und im Gericht anti­semi­tis­che Äußerun­gen getätigt hat. Im Übri­gen gin­gen ähn­liche Todes­dro­hun­gen an die Abge­ord­neten des Deutschen Bun­destages und zwei Recht­san­wälte der Partei Bünd­nis 90/Die Grü­nen. Wegen der im Prozess geäußerten anti­semi­tis­chen Kom­mentaren erhob die Staat­san­waltschaft erneut Anklage. Das Landgericht ord­nete in diesem Prozess auch die psy­chi­a­trische Begutach­tung Mahlers durch einen Sachver­ständi­gen an. Schließlich wurde er zu ein­er Frei­heitsstrafe von neun Monat­en verurteilt.

Am 11. Sep­tem­ber fand in Klein­mach­now bei Pots­dam eine Antifade­mo unter dem Mot­to “Wenn die Antifa 3x klingelt…Wir machen auch Haus­be­suche!” gegen Horst Mahler statt, bei der gegen den dort leben­den Neon­azi und Anti­semiten protestiert wurde. Zuvor  kur­sierten zwei Aufrufe aus dem neon­azis­tis­chen Spek­trum, in dem gegen die Antifaak­tion mobil gemacht wurde. In Klein­mach­now selb­st verteil­ten “Fre­unde von Horst Mahler” Flug­blät­ter in Briefkästen, in dem zu ein­er Gegenkundge­bung aufgerufen wurde. An der Demo beteiligten sich rund 130 Autonome Antifas. Neben der Polizei waren auch einige Neon­azis anwe­send. Ihre Haup­tauf­gabe sahen die ver­sam­melten Nazikam­er­aden im Schutz des Haus­es von Mahler sowie der Beobach­tung unser­er Antifa Aktion. Viele Anti-Antifa-Aktivis­ten aus Berlin und Bran­den­burg wur­den gesichtet, und auch des Platzes ver­wiesen. Kurz vor Schluss der Demon­stra­tion kam es zu Rangeleien der Demon­stra­tion mit der Polizei, da sich die ver­sam­melten Polizeibeamten nicht in der Lage sahen die Neon­azi zügig aus unserem Weg zu räu­men. Anzeigen wur­den nicht angenom­men, Holo­caustleugn­er kon­nte lau­thals agieren wie sie woll­ten und die Neon­azis kon­nten immer schön ver­mummt ihre Gelän­de­spiele vollführen. (Infori­ot  10. Sep­tem­ber 2004, Infori­ot 13. Sep­tem­ber 2004)

Das Front­trans­par­ent der Antifade­mo in Klein­mach­now 2004, Quelle: Indymedia

2005: Im Juni 2005 tauchen in Berlin­er S‑Bahnen Flugzettel auf, in denen vom „Deutsche Kol­leg“ um den Shoaleugn­er Horst Mahler zum Besuch des „ersten Bernauer Auss­chwitz-Prozess­es“ aufgerufen wurde auf. (Autonome Jugen­dan­tifa Bernau 30. Juni 2005)

Der Klein­mach­now­er SPD-Land­tagsab­ge­ord­nete Jens Klocksin ver­langt in ein­er Kleinen Anfrage an die Lan­desregierung die Bew­er­tung der Aktiv­itäten des Net­zw­erkes “Die Reichs­bürg­er­be­we­gung zur Befreiung Deutsch­lands”. Die Bewe­gung erstelle und verteile nach eige­nen Angaben alle vier bis sechs Wochen Flug­blät­ter, Aufk­le­ber und Plakate mit recht­sex­tremem und aus­län­der­feindlichem Gedankengut. Sie betreibt  recht­sex­treme Has­spro­pa­gan­da gegen Demokrat*Innen, Christ*Innen, Jüdinnen*Juden und Ausländ*Innen. Die Post­wurf­sendun­gen erre­ichen Haushalte in Berlin und Bran­den­burg, auch in der Region Tel­tow. Presserechtlich ver­ant­wortlich zeich­net der Recht­sex­treme Horst Mahler aus Klein­mach­now. (PNN 2. Feb­ru­ar 2005)

2006: Horst Mahler wird im Jan­u­ar 2006 für sechs Monate der Reisep­a­ss von den bran­den­bur­gis­chen Behör­den  ent­zo­gen. Dies geschieht um Mahlers Teil­nahme an der Teheran­er Holo­caustleugn­er-Kon­ferenz (11./12. Dezem­ber 2006) zu ver­hin­dern.  Das Innen­min­is­teri­um begrün­det dies damit, dass Mahler mit erneuten anti­semi­tis­chen Äußerun­gen auf dieser Kon­ferenz das Anse­hen der BRD erhe­blich beschädi­gen kön­nte. (PNN 27. Feb­ru­ar 2006, Berlin­er Zeitung 27. Jan­u­ar 2006)

2007: Mahler begrüßt bei einem Inter­view im Sep­tem­ber 2007 für die Zeitschrift „Van­i­ty Fair“ den Reporter M. Fried­man mit den Worten „Heil Hitler, Herr Fried­man“ und im weit­eren Gesprächsver­lauf leugnet er die Shoa. (Focus Online 22. Juli 2008, Van­i­ty Fair Novem­ber 2007)
Am 23. Novem­ber berichtet die Süd­deutsche Zeitung, dass Mahler ein Ein­schreiben an den Bürg­er­meis­ter von Ebers­berg, seinem Wohnort, schickt. Im Schreiben leugnet er die Shoa und ver­her­rlicht den Nation­al­sozial­is­mus. (Süd­deutsche Zeitung 23. Novem­ber 2007)

2008: Der im Novem­ber 2003 gegrün­dete Vere­in Mahlers wird als ver­fas­sungs­feindlich ver­boten. Der „Vere­in zur Reha­bil­i­tierung der wegen Bestre­it­ens des Holo­caust Ver­fol­gten“, dem neben ihm selb­st eine Rei­he bekan­nter Holo­caustleugn­er ange­hörten ist damit Geschichte.

Mahler wird wegen Volksver­het­zung und Belei­di­gung zu 10 Monat­en Frei­heitsstrafe ohne Bewährung vom Amts­gericht Erd­ing verurteilt. Grund für die Verurteilung sind die Äußerun­gen im Inter­view mit M. Fried­man im Sep­tem­ber 2007.

Am 22. Juli wird Mahler am Landgericht Cot­tbus zu 11 Monat­en Frei­heitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Am 15. Novem­ber 2006  bei seinem Haf­tantritt zeigte Mahler nach Polizeiangaben den Hit­ler­gruß und rief seinen ca. 35 Anhän­gerIn­nen „Heil“ zu.

2009: Mahler wird am Landgericht München II am 25. Feb­ru­ar 2009 zu sechs Jahren Frei­heitsstrafe verurteilt. Er strebte diesen Prozess an um ihn für seine poli­tis­chen Zwecke zu instru­men­tal­isieren und so sagt Mahler am 12. Jan­u­ar 2009 bei der Eröff­nung zum Richter „Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will.“ Kurz darauf leugnet er erneut die Shoa. Zuvor hat er Strafanzeige gegen sich selb­st erstat­tet. (Süddeutsche.de 17. Mai 2010)

Am 11. März 2009 wird er vom Landgericht Pots­dam zu zwei Jahren und zehn Monat­en Frei­heitsstrafe wegen Volksver­het­zung in 15 Fällen verurteilt. Das Urteil wird unter Ein­beziehung der Urteile vom 20. Jan­u­ar 2005 vom Landgericht Ham­burg und des vom 9. Sep­tem­ber 2002 vom Amts­gericht Mainz, bei denen er zu zwei Jahren und vier Monat­en verurteilt wor­den war, gefällt. Mit der Verurteilung vom Lan­des­gericht München II vom Feb­ru­ar 2009 ist Mahler ins­ge­samt zu zwölf Jahren Frei­heitsstrafe verurteilt worden.

Im Juli 2009 wird Mahler von der Anwalt­skam­mer Berlin die Zulas­sung ent­zo­gen. (n‑tv  19. 08.2009)

2011: Am 26. März 2011 sind 200 bis 250 Neon­azis vor der JVA Bran­den­burg an der Hav­el auf­marschiert um sich mit dem dort inhaftierten Shoaleugn­er  Horst Mahler zu sol­i­darisieren. Im Gegen­satz zur Mobil­isierung der Neon­azis, die mit zwei Straßen­bah­nen, einem Reise­bus und zahlre­ichen Pkws anreis­ten, blieb der antifaschis­tis­che Protest eher ver­hal­ten. Zu ein­er Gegen­ver­anstal­tung an der Straßen­bahn­hal­testelle „Askle­pios Klinik“ ver­sam­melten sich nach umfan­gre­ichen Vorkon­trollen inklu­sive Iden­titäts­fest­stel­lung ger­ade ein­mal 20 Men­schen, die den Aufrufen des Antifaschis­tis­chen Net­zw­erkes [AFN], des VVN-BdA sowie der Gew­erkschaften gefol­gt waren. Die Stadt Bran­den­burg an der Hav­el oder die sagenum­wobene „Zivilge­sellschaft“ hat­ten hinge­gen nicht den Weg zur Gegen­ver­anstal­tung gefun­den. Auch auf eine Ali­biver­anstal­tung fern ab des Geschehens wur­den in diesem Jahr kom­plett verzichtet.  Der Auf­marsch der Neon­azis war von dem eben­falls wegen Leug­nung der Shoa vorbe­straften Kevin Käther sowie dem neon­azis­tis­chen Anwalt Wol­fram Narath ini­ti­iert wor­den und lock­te auch inter­na­tionale Pro­tag­o­nis­ten dieses Milieus, z.B. aus Frankre­ich, an. Daneben sol­i­darisierten sich aber auch Ange­hörige so genan­nter „Freier Kräfte“ aus Berlin und Bran­den­burg mit der Ver­anstal­tung und ihrer Forderung nach der Freilas­sung Mahlers aus der Strafhaft sowie der Abschaf­fung des § 130 (Volksver­het­zung), StGB. Weit­er­hin vertreten waren auch lokale Größen der NPD, wie Michel Müller, der im Kreistag vom Havel­land sitzt, und Maik Schnei­der, ehem. Abge­ord­neter im Kreistag Havel­land sowie in der Stadtverord­neten­ver­samm­lung Nauen. In Rede­beiträ­gen, auf Ban­nern und Papp­schildern wurde dabei Mahlers Verurteilung wegen Ver­leug­nung der Shoa, für die er als Wieder­hol­ungstäter ein­mal mehr ein­sitzt, als „Gesin­nungsjus­tiz“ deklar­i­ert, die ange­blich das Grun­drecht auf Mei­n­ungs­frei­heit unter­gräbt. (Antifaschis­tis­ches Net­zw­erk Bran­den­burg – Prem­nitz – Rathenow 27. März 2011)

Ein Flyer/Aufkleber bei der Demon­stra­tion für Horst Mahler 2011 in Bran­den­burg an der Havel

 

Den 200 bis 250 Neon­azis stell­ten sich ger­ade mal 20 Antifaschist*Innen ent­ge­gen, Quelle: AFN

2012: Von Novem­ber 2012 bis März 2013 schreibt Mahler auf einem Com­put­er im Gefäng­nis ein Werk unter dem Titel „Das Ende der Wan­der­schaft – Gedanken über Gilad Atz­mon und die Juden­heit“. Der mehr als 200 Seit­en umfassende anti­semi­tis­che Text in dem Mahler sich in seinen The­sen auf den jüdis­chen Israelkri­tik­er Gilad Atz­mon bezieht,  wird beschlagnahmt und Mahlers Kon­tak­te nach Außen strenger kon­trol­liert, nach­dem Teile des Textes im Inter­net auf der Seite „Alter­me­dia“ veröf­fentlicht wurde. (Berlin­er Zeitung 7. Juni 2017, Der Spiegel Nr. 30, 2013)

2014: Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus erhebt im Mai 2014 Anklage wegen Volksver­het­zung gegen Mahler auf­grund des Textes „Das Ende der Wan­der­schaft – Gedanken über Gilad Atz­mon und die Juden­heit“. (welt.de 22. August 2013)

Am 26. Okto­ber 2014 ver­anstal­tete das Neon­azi-Net­zw­erk „Gefan­genen­hil­fe“ (GH) in Bran­den­burg an der Hav­el auf dem Neustädtis­chen Markt eine Kundge­bung zu der um die 70 Neon­azis kamen. Das Mot­to der Kundge­bung, die von der NPD Hav­el-Nuthe angemeldet wor­den war, lautete „Sol­i­dar­ität gegen staatliche Repres­sion“. Unter anderem war Maik Eminger, Zwill­ings­brud­er des Mitangeklagten im NSU-Prozess, André Eminger, vor Ort. Die „GH“ war zum ersten Mal 2012 öffentlich mit ihrem ersten Ein­trag auf ihrer Web­seite im April 2012 aufge­fall­en. Sieben Monate zuvor war die  „Hil­f­sor­gan­i­sa­tion für nationale poli­tis­che Gefan­gene“ (HNG) ver­boten wor­den. Die „GH“ betonte immer wieder, dass sie nicht die Nach­fol­ge­or­gan­i­sa­tion der „HNG“ sei, den­noch über­nahm sie größ­ten­teils deren Arbeit, baute aber ihre Struk­turen anders auf um das staatliche Vorge­hen gegen die neu gegrün­dete „GH“ zu erschw­eren. So hat­te die „GH“ ihren Sitz in Schwe­den, ließ sich dort ins schwedis­che Vere­in­sreg­is­ter ein­tra­gen und eröffnete dort auch ihre Bankkon­ten. Das ganze wurde möglich durch den in Skan­di­navien leben­den  Stephan G. Maik Eminger, der langjähriger Vor­sitzen­der der „Jun­gen Nation­aldemokrat­en“ (JN) Pots­dam hielt die erste Rede, nach dieser fol­gte eine Rede vom Vor­sitzen­den der Bran­den­burg­er JN Pierre Dorn­brach woraufhin ein Rede­beitrag von einem Red­ner der Partei „Der drit­ten Weg“ fol­gte. Cir­ca 100 Men­schen stell­ten sich den Neon­azis ent­ge­gen. Zu Gege­nak­tio­nen aufgerufen hat­ten die „Koor­dinierungs­gruppe für Demokratie und Tol­er­anz“ sowie die Linksju­gend sol­id. (Die Zeit 26. Okto­ber 2014)

Eines der Trans­par­ente der Neon­azis bei der Kundge­bung 2014 auf dem Neustädtis­chen Markt, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

2015: Die Staat­san­waltschaft Pots­dam gewährte Mahler auf­grund seines schlecht­en Gesund­heit­szu­s­tandes eine Haf­tun­ter­brechung im Juli 2015. Auf­grund ein­er schw­eren Infek­tion und deren Fol­gen muss ihm der linke Unter­schenkel amputiert wer­den. Daraufhin entwick­elt Mahler eine schwere Sep­sis und befind­et sich in einem akut lebens­bedrohlichen Zus­tand und wird daher vom Gefäng­niskranken­haus auf die Inten­sivs­ta­tion den Städtis­chen Klinikums Bran­den­burg an der Hav­el ver­legt. Im August 2015 verbesserte sich der Gesund­heit­szu­s­tand soweit, dass er eine Reha­bil­i­ta­tion plante. Die Strafvoll­streck­ungskam­mer des Landgerichts Pots­dam entsch­ied daraufhin im Sep­tem­ber 2015, dass Mahler nach der Ver­büßung von zwei Drit­tel der Haft­strafe auf Bewährung freikom­men soll. Das Ober­lan­des­gericht Bran­den­burg hob die Aus­set­zung der Strafe zur Bewährung nach ein­er Beschw­erde der Staat­san­waltschaft München II wieder auf. Sowohl die JVA als auch die Staat­san­waltschaft sprachen sich gegen die vorzeit­ige Ent­las­sung aus, da weit­ere Straftat­en zu erwarten seien und Mahler eine „ver­fes­tigte krim­inelle Per­sön­lichkeitsstruk­tur“ aufweise. Dieser Auf­fas­sung fol­gte das Ober­lan­des­gericht Bran­den­burg und stellte des Weit­eren fest, dass eine pos­i­tive Sozial­prog­nose für ein straf­freies Leben nicht zu erwarten sei. Die kurzzeit­ige Haf­tun­ter­brechung nutzte Mahler unter anderem um erneut Vorträge in recht­sradikalen Kreisen – ins­beson­dere denen der  NPD – zuhal­ten. (Tagesspiegel 31.03.2017, Tagesspiegel 18.01.2019)

Dem Tagesspiegel ist am 22. Juli 2015 zu ent­nehmen, dass „[b]randenburgs Sicher­heits­be­hör­den […] sich auf den Tod des Neon­azis und bekan­nten Holo­caustleugn­ers Horst Mahler vor[bereiten].“  Weit­er heißt es, dass die Polizei erste Vor­bere­itun­gen getrof­fen habe für den Fall von Mahlers ableben um Fack­el- und Trauerzüge von Neon­azis in Bran­den­burg an der Hav­el zu ver­hin­dern. (Tagesspiegel 22.07.2015)

2017: Horst Mahler hält am 9. Jan­u­ar 2017 in der Nähe von Mannheim einen Vor­trag. Mitschnitte davon wer­den auf recht­sradikalen YouTube Accounts hochge­laden. In diesen ist zu hören, wie Mahler unter anderem fol­gende Dinge sagt: „Die Juden­heit ist in der Tat der Feind“, „das ist der Auf­trag an die Juden­heit, der bis heute von ihr erfüllt wird. Sie sind darauf aus, die Völk­er regel­recht zu ver­nicht­en.“, „Das ist das Ziel dieses Volkes von Anfang an und er ist nie aufgegeben wor­den“. (PNN 30.03.2017)

Am 19. April 2017 veröf­fentlichte Mahler ein Video in dem er verkün­det, dass er nicht wieder zur Haft antreten werde. Die Staat­san­waltschaft München II stellt daraufhin einen europäis­chen Haft­be­fehl aus. Seit der Veröf­fentlichung des Videos befand sich Horst Mahler auf der Flucht bis am 15. Mai 2017 bekan­nt wurde, dass er in Ungarn um Asyl gebeten hat­te. Dies tat er mit einem per­sön­lich an Vik­tor Orban gerichteten Brief. Daraufhin wurde er von den ungarischen Behör­den in Sopron festgenom­men und in Abschiebe­haft geset­zt. Rund eine Woche nach­dem am 6. Juni 2017 der Beschluss des Budapester Stadt­gerichts zur Aus­liefer­ung Mahlers an Deutsch­land bekan­nt wurde, wurde er am Flughafen in Budapest den deutschen Behör­den übergeben und zurück in die JVA Bran­den­burg an der Hav­el gebracht um dort die restliche Strafe von dreiein­halb Jahren abzusitzen. (Spiegel Online, 17.05.2017)

2018: Horst Mahler zeigt die Lei­t­erin der JVA Bran­den­burg an der Hav­el an. Er wirft der Lei­t­erin Frau Well­nitz unter anderem fahrläs­sige Kör­per­ver­let­zung vor. In seinem behin­derten­gerecht­en Haf­traum habe Mahler in der Nacht auf den 15. Novem­ber 2017 eine Ver­bren­nung am großen Zeh seines recht­en Beines erlit­ten. Die ver­meintlich unmit­tel­bare Ursache „die Berührung des erwäh­n­ten Kör­perteils mit einem im Haf­traum ange­bracht­en Heizkör­p­er“. Die ver­let­zende Hand­lung beste­he in „der grob fahrläs­si­gen Eröff­nung ein­er Gefahren­quelle“ laut Mahler. (MAZ 12.01.2018)

Im Jahr 2018 musste Mahler dann auch der rechte Unter­schenkel amputiert wer­den. Daraufhin wurde von Mahler und der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ein Ent­las­sungs­ge­such auf­grund „mul­ti­mor­bider Krankheit“ gestellt. Dieses wurde trotz des von Mahler zu erwartenden Todes von der Staat­san­waltschaft München II Ende Novem­ber 2018 abgelehnt. Dies begrün­dete die Staat­san­waltschaft damit, dass bei „der erforder­lich wer­den­den pal­lia­tiv­en Betreu­ung in der let­zten Leben­sphase“  das Anstalt­skranken­haus aus­re­ichend ist und Mahler zur Not in eine externe Klinik ver­legt und dort bewacht wer­den kön­nte. Die Staat­san­waltschaft gin­ge davon aus, dass „ein Ableben nach den ärztlichen Bericht­en wahrschein­lich“ sei. Weit­er führte sie an, dass auf­grund der erhe­blichen Tat­en Mahlers und seines Ver­hal­ten in der Zeit der Haf­tun­ter­brechung  „über­wiegende öffentliche Sicher­heitsin­ter­essen“  bestün­den und weit­er hieß es, dass es sich nicht „mit der erforder­lichen Sicher­heit auss­chließen [lasse], dass weit­ere Straftat­en began­gen wer­den“. (Der Tagesspiegel 18. Jan­u­ar 2019)

Am 18. März 2018 haben Neon­azis aus dem Bran­den­burg­er Nord­west­en eine Kundge­bung vor dem Jus­tizzen­trum angemeldet. Rund 40 Neon­azis forderten unter anderem Frei­heit für die Shoaleugner­in Ursu­la Haver­beck. Weit­ere Beiträge gab es zu dem §130 (Volkver­het­zungspara­graphen) und dem Neon­azi Horst Mahler. Angemeldet wurde die Kundge­bung von Nick Zschirnt. Er ist den ‚Freie Kräfte Neu­rup­pin‘ zuzurech­nen. Auf der Kundge­bung gesprachen der Anwalt der recht­ster­ror­is­tis­chen ‚Gruppe Fre­ital‘ Mar­tin Kohlmann sowie Zschirnt selb­st.  Rund 850 Per­so­n­en stell­ten sich den Neon­azis entschlossen ent­ge­gen. (Emanzi­pa­torische Antifa Potsdam)

Die Neon­azikundge­bung in Pots­dam am 18. März 2018, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

2019: Im Gesamten Jahr wer­den in Bran­den­burg an der Hav­el min­destens 50 Aufk­le­ber fest­gestellt. Auf diesen wird „Frei­heit für alle poli­tis­che Gefan­gene“ gefordert und Ursu­la Haver­beck, Horst Mahler, Wolf­gang Fröh­lich sowie Siegfried Bor­chardt sind abge­bildet. Die Aufk­le­ber stam­men von der Seite „nsheute.com“ und sind laut Eige­naus­sage in Koop­er­a­tion mit der „Gefan­genen­hil­fe“ ent­standen. (Antifa Jugend Brandenburg)

Am 16. März 2019 ver­anstal­teten Freie Kräfte sowie Mit­glieder der NPD den „Tag der poli­tis­chen Gefan­genen“ in Bran­den­burg an der Hav­el auf dem Katharinkirch­platz. Zu der Kundge­bung kamen ca. 30 bis 40 Neon­azis aus Bran­den­burg an der Hav­el sowie über­wiegend aus West­bran­den­burg. Aus Bran­den­burg an der Hav­el nahm unter anderem der Mörder von Sven Beuter, Sascha L., teil. Des Weit­eren waren unteran­derem Roy S., Ramon G., Hans-Peter G. und Michael H. anwe­send. Aus West­bran­den­burg waren unteran­derem Dave T., Nick Z., Beat­rice K., Pierre B., Robert W., Manuela K. sowie Frank O. angereist (um nur ein paar zu nen­nen). Von der „British Nation­al Front“ ist Shoaleugn­er Richard Edmonds angereist und hielt eine Rede. Auf Trans­par­enten wurde sich mit Shoaleugner*Innen wie Horst Mahler und Ursu­la Haver­beck sol­i­darisiert. Weit­er wurde beklagt, dass es ein „total­itäres Son­der­recht“ in Deutsch­land gebe, weil der Straftatbe­stand der Volksver­het­zung in einem Land mit Mei­n­ungs­frei­heit keinen Platz haben sollte. Dage­gen gin­gen bei Dauer­re­gen 150 Men­schen auf die Straße und forderten unter anderem auf den Trans­par­enten „Faschis­tis­che Struk­turen zer­schla­gen“ und „Kein Kiez für Nazis“. (Antifa Jugend Brandenburg)

Auf einem Trans­par­ent wird bei der Kundge­bung auf dem Katharinkirch­platz von den Neon­azis „Mei­n­ungs­frei­heit durch­set­zen, Frei­heit für Horst Mahler“ gefordert, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

 

Die Antifa Jugend Bran­den­burg fordert auf einem Trans­par­ent „Faschis­tis­che Struk­turen zer­schla­gen!“, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

Laut Spiegel sowie Tagesspiegel soll Andreas Kalb­itz am 10. August 2008 eine E‑Mail von Horst Mahler erhal­ten haben. Diese liegt dem Tagesspiegel eben­falls vor. In der E‑Mail berichtete Mahler vom ersten Ver­hand­lungstag am Landgericht Pots­dam. Die Mail nach dem Prozes­sauf­takt ging an einen Verteil­er von 276 E‑Mail-Adressen — darunter die von Andreas Kalb­itz. Dem Tagesspiegel sagte Kalb­itz er könne sich nicht an einen Kon­takt zu hochrangi­gen Vertretern der Nazi-Szene erin­nern. Dem “Spiegel” erk­lärte er: “Von ein­er E‑Mail von Her­rn Mahler vor elf Jahren weiß ich nichts”. Und weit­er: “Ich habe kein­er­lei Kon­takt mit Horst Mahler und dis­tanziere mich schärf­stens von den von ihm aufgestell­ten The­sen.” (Der Tagesspiegel 23.08.2019)

2020: Am 8. August 2020 holen 32 Neon­azis den für ursprünglich im März geplanten „Tag der poli­tis­chen Gefan­genen“ in Hen­nigs­dorf nach. Der NPD-Funk­tionär Andrew Stel­ter fordert in ein­er Rede Sol­i­dar­ität für Ursu­la Haver­beck sowie für Horst Mahler. Besucht und organ­isiert wurde die Kundge­bung von Neon­azis aus der NPD, der Junge Nation­al­is­ten (JN), die Jugen­dor­gan­i­sa­tion der NPD) und Neon­azis aus dem Freien Kam­er­ad­schaftsspek­trum. Sym­bol­isch kehren die Neon­azis dem Mah­n­mal für die Opfer des Faschis­mus, welch­es auf dem großen Platz ste­ht, den Rück­en zu. Im Nation­al­sozial­is­mus war die Kle­in­stadt Hen­nigs­dorf der Stan­dort von zwei Außen­stellen von Konzen­tra­tionslagern. (Zeit 9.10.2020)

Neon­azis fordern auf einem Trans­par­ent „Frei­heit für Horst Mahler“. Im Hin­ter­grund ist das Mah­n­mal für die Opfer des Faschis­mus zu sehen, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

Am 27. Okto­ber 2020 wurde Horst Mahler aus der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ent­lassen. Auf sein­er Home­page veröf­fentlicht Mahler die Ver­fü­gung, die ihm Aufer­legt wurde. Dem­nach soll der einen Bewährung­shelfer bekom­men und muss diesem stets seinen Wohnort mit­teilen. Außer­dem muss er auch alle Texte eine Woche vor deren Veröf­fentlichung dem LKA vor­legen. Falls er dies nicht tut, dro­ht ihm eine Haft­strafe. (rbb24 27.10.2020, Spiegel 27.10.2020)

Aussicht

Es ist nicht davon auszuge­hen, dass Mahler seine Aktiv­itäten ein­stellt. Sein Gebaren, trotz seines angeschla­ge­nen Gesund­heit­szu­s­tands, lässt nicht schließen, dass er sich zurückziehen wird.  Mahler wird wahrschein­lich wieder Vorträge hal­ten und anti­semi­tis­che Texte ver­bre­it­en. Am lieb­sten tut er das zurzeit über das Inter­net. Voraus­sichtlich wird er dies auch weit­er­hin tun und damit weit­er­hin als „Vor­bild“ für viele Neon­azis dienen.

Ob Mahler lange frei bleiben wird ist allerd­ings fraglich, denn die Staat­san­waltschaft Cot­tbus hat (nach eige­nen Angaben) erneut Anklage in mehreren Fällen von Volksver­het­zung  gegen Mahler erhoben. In diesem Zusam­men­hang ist bere­its ein neuer Haft­be­fehl beantragt wor­den.  Des Weit­eren hat die Staat­san­waltschaft München II Führungsauf­sicht beantragt. Das heißt in diesem Fall, dass Mahler die Veröf­fentlichung von Text- und Sprach­beiträ­gen ver­boten wer­den soll, wenn er diese nicht eine Woche vorher beim Lan­deskrim­i­nalamt ein­gere­icht hat und diese frei­gibt. Ob Mahler sich daran hal­ten wird, bleibt abzuwarten. Tut er dies nicht, dro­ht ihm wieder eine Haftstrafe.

Auch in der Zukun­ft gilt für uns: Gegen jeden Anti­semitismus – immer und überall!

– Antifa Jugend Bran­den­burg und Alter­na­tives Schul­bünd­nis Brandenburg –

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