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Eine kleine Chronologie zu Horst Mahler

Am Dien­stag den 27. Okto­ber 2020 wurde Horst Mahler aus der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ent­lassen. Der Anti­semit und Shoaleugn­er Horst Mahler war seit 2009 in der JVA Bran­den­burg an der Hav­el inhaftiert.  Die Freilas­sung nehmen wir zum Anlass eine kleine Chronik mit eini­gen aus­gewählten Ereignis­sen um Horst Mahler von 1998 bis heute zu veröf­fentlichen.  Die Chronik spiegelt viele, gewiss aber nicht alle, Geschehnisse wieder. Daher erheben wir hier keinen Anspruch auf Voll­ständigkeit, wollen den­noch einen bre­it­eren Überblick ermöglichen.

Horst Mahler oder mit voll­ständi­gen Namen Horst Wern­er Dieter Mahler wurde am 23. Jan­u­ar 1936 in Hay­nau (Nieder­schle­sien) geboren. Er war Mit­glied der SPD und des Sozial­is­tis­chen Deutschen Stu­den­ten­bun­des (SDS). Als Mit­be­grün­der des Sozial­is­tis­chen Anwalt­skollek­tivs ver­trat er viele Aktivist*Innen der Stu­den­ten­be­we­gung, darunter auch spätere Mit­glieder der „Rote Armee Frak­tion“. Im Jahr 1970 wird Mahler Mit­be­grün­der der RAF und im gle­ichen Jahr auch noch ver­haftet und anschließend zu 14 Jahren Frei­heitsstrafe u. a. wegen Bankraubs verurteilt. Horst Mahler ist seit Ende der 1990er Jahre im recht­sradikalen Milieu aktiv. So war er Mit­glied der NPD und ver­trat die Partei auch im Ver­botsver­fahren, welch­es 2003 scheit­erte.  Um die 2000er war Mahler ein­er der Köpfe des „Deutschen Kol­legs“.  Wegen ver­schieden­er Delik­te, darunter ver­fas­sungswidrige Betä­ti­gung, Shoaver­leug­nung, Mord- und Gewal­tan­dro­hun­gen sowie anti­semi­tis­che und neon­azis­tis­che Äußerun­gen wurde Mahler zu Geld- und Frei­heitsstrafen verurteilt. Von Mai 2006 an befand sich Mahler mit ein­er Unter­brechung vom Juli 2015 bis Mai 2017 in Haft. Horst Mahler war auf­grund der Nähe zu seinem Wohnort in Klein­mach­now, sein­er let­zten Meldead­resse vor der Inhaftierung, in der JVA Bran­den­burg an der Hav­el inhaftiert. Mahler ist ein Anti­semit, der auch unter Reichsbürger*Innen mit seinen The­sen und Behaup­tun­gen viel Anse­hen genießt. Mahler trat mit dem „Deutschen Kol­leg“ für die Errich­tung eines „4. Reich­es“ ein. Des Weit­eren sieht er den Tag der bedin­gungslosen Kapit­u­la­tion der Wehrma­cht als den Tag des let­zten in Deutsch­land gülti­gen Rechts­stands. Laut Mahler arbeit­en die Juden „bewusst an der Zer­set­zung der Volks­geis­ter und erstreben die Herrschaft über die Völk­er“. Deshalb seien, so Mahler, „auch die Pro­tokolle der Weisen von Zion – auch wenn es sich dabei um eine Fälschung han­delt – authen­tis­che Zeug­nisse des jüdis­chen Geistes“.

1998: Im Jahr 1998 ist Mahler ein­er der Mit­be­grün­der der deutschna­tionalen Bürg­er­be­we­gung „Für Unser Land“. Diese ruft alle Deutschen auf, sich ihr anzuschließen, „damit Deutsch­land deutsch bleibt.“ Er ver­anstal­tete zusam­men mit anderen Funk­tionär en des Bun­des freier Bürg­er Mon­tags­demon­stra­tio­nen unter anderem gegen das geplante Holo­caust-Mah­n­mal  in Berlin und in Frankfurt/Main. (Antifa Infoblatt 22. Sep­tem­ber 1999, Antifa Infoblatt  10. April 2003)

1999: Mahler tritt dem „Deutschen Kol­leg“ bei. Das „Deutsche Kol­leg“ ent­stand 1994 aus dem Lesekreis Berlin der „Jun­gen Frei­heit“. Die „Junge Frei­heit“ gilt als Pub­lika­tion der sog. Neuen Recht­en. Das „Deutsche Kol­leg“ radikalisiert sich mit dem Beitritt Mahlers, der seit­dem mehrfach mit anti­semi­tis­chen Äußerun­gen auf­fällt. (MAZ 26.7.2003)

2000: Mahler pub­liziert im Okto­ber 2000 ein Pam­phlet mit dem Titel „Aus­ru­fung des Auf­s­tandes der Anständi­gen“.  In diesem fordert Mahler unter anderem  das Ver­bot der jüdis­chen Gemein­den in Deutsch­land, die Ausweisung aller Asyl­be­wer­ber, „aller arbeit­s­los gewor­de­nen Aus­län­der“ und einige weit­ere Maß­nah­men ähn­lich­er Art.

Am 12. August 2000 tritt Mahler in die NPD ein. In sein­er Presseerk­lärung dazu heißt es, dass  er das Grundge­setz für ein „Pro­vi­so­ri­um für die Über­gangszeit bis zur Wieder­her­stel­lung der Hand­lungs­fähigkeit des Deutschen Reich­es“ hält.

Zusam­men mit Franz Schön­hu­ber veröf­fentlichte Mahler im Jahr 2000 das Buch „Schluß mit dem deutschen Selbsthaß“.

2001: Ab 2001 bis 2003 ver­tritt Mahler die NPD vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht, als die Bun­desregierung erfol­g­los ver­sucht, ein Ver­bot der NPD zu erre­ichen. Seine Schrift­sätze an das Gericht beste­hen großen­teils aus ide­ol­o­gis­chen Textpas­sagen unter­schiedlich­er Herkunft.

2002: Mit der Bil­li­gung Mahlers wird im Sep­tem­ber 2002 in der NPD Parteizen­trale in Berlin-Köpenick ein Schrift­stück an Journalist*Innen verteilt. In diesem wird der Hass gegen Juden als „untrüglich­es Zeichen eines intak­ten spir­ituellen Immun­sys­tems“ beze­ich­net. (MAZ 26.7.2003)

2003: Horst Mahler wird im Juli eine Behör­den­ver­fü­gung zugestellt, die ihn dazu verpflichtet, seinen Pass sowie Per­son­alausweis umge­hend auszuhändi­gen. Das ganze geschieht, weil Mahler eine Pro­voka­tion­sreise in das nation­al­sozial­is­tis­che Ver­nich­tungslager Auschwitz-Birke­nau nach Polen plante. Nach Erken­nt­nis­sen mehrerer Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den hat­te er  mit Gesin­nungs­fre­un­den beab­sichtigt, in der kom­menden Woche in Auschwitz den Holo­caust an sechs Mil­lio­nen Juden öffentlich zu leug­nen.  Erst vor Tagen habe ein recht­sex­tremes Vorauskom­man­do Gaskam­mern in Auschwitz ver­messen sowie Film- und Fotoauf­nah­men gemacht. Die Dat­en und Bilder soll­ten offen­bar als Beleg für die Behaup­tung her­hal­ten, dass die Nazi-Ver­brechen ein weit gerin­geres Aus­maß hat­ten, als die Geschichts­forschung nachgewiesen hat.  Im Mai waren Mahlers Pläne den Ver­fas­sungss­chützern bekan­nt gewor­den — im Umkreis des neon­azis­tis­chen Intellek­tuellen-Zirkels “Deutsches Kol­leg”, in dem der 67-Jährige den Ton angibt. Vor zwei Wochen zuvor deutete sich zudem an, dass Medi­en die Pro­voka­tio­nen öffentlichkeitswirk­sam ver­bre­it­en soll­ten. Details sind nicht bekan­nt. Das “Deutsche Kol­leg” beste­ht aus 40 bis 50 Mit­gliedern, die das Dritte Reich — beson­ders den Anti­semitismus — ver­her­rlichen. Unter Sicher­heit­sex­perten gilt es als “intellek­tuelle Speer­spitze des deutschen Recht­sex­trem­is­mus”. (MAZ 26.7.2003)

Im Som­mer 2003 zele­bri­eren Shoaleugner*Innen unter Führung von Horst Mahler den “Auf­s­tand für die Wahrheit auf der Wart­burg”. Auf mit­ge­bracht­en Plakat­en waren Losun­gen wie “Den Holo­caust gab es nicht” oder “Die Wahrheit siegt” zu lesen.  (Mut gegen rechte Gewalt 19. Dezem­ber 2008)

Mahler grün­det im Novem­ber 2003 den Vere­in zur Reha­bil­i­tierung der wegen Bestre­it­ens des Holo­caust Ver­fol­gten, dem neben ihm selb­st eine Rei­he bekan­nter Holo­caustleugn­er angehörten.

2004: Als Mit­be­grün­der des recht­sradikalen „Deutschen Kol­legs“ ste­ht Mahler mit Rein­hold Ober­lercher und Uwe Mee­nen wegen Volksver­het­zung im Feb­ru­ar 2004 vor dem Landgericht Berlin. Der Grund dafür ist das im Okto­ber 2000 pub­lizierte Pam­phlet „Aus­ru­fung des Auf­s­tandes der Anständigen“.

Mahler wird 2004 vom Amts­gericht Tier­garten am 8. April ein vor­läu­figes Berufsver­bot erteilt, weil er während des Prozess­es den Richtern, den Schöf­fen und dem Staat­san­walt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafge­set­zbuch ange­dro­ht hat und im Gericht anti­semi­tis­che Äußerun­gen getätigt hat. Im Übri­gen gin­gen ähn­liche Todes­dro­hun­gen an die Abge­ord­neten des Deutschen Bun­destages und zwei Recht­san­wälte der Partei Bünd­nis 90/Die Grü­nen. Wegen der im Prozess geäußerten anti­semi­tis­chen Kom­mentaren erhob die Staat­san­waltschaft erneut Anklage. Das Landgericht ord­nete in diesem Prozess auch die psy­chi­a­trische Begutach­tung Mahlers durch einen Sachver­ständi­gen an. Schließlich wurde er zu ein­er Frei­heitsstrafe von neun Monat­en verurteilt.

Am 11. Sep­tem­ber fand in Klein­mach­now bei Pots­dam eine Antifade­mo unter dem Mot­to “Wenn die Antifa 3x klingelt…Wir machen auch Haus­be­suche!” gegen Horst Mahler statt, bei der gegen den dort leben­den Neon­azi und Anti­semiten protestiert wurde. Zuvor  kur­sierten zwei Aufrufe aus dem neon­azis­tis­chen Spek­trum, in dem gegen die Antifaak­tion mobil gemacht wurde. In Klein­mach­now selb­st verteil­ten “Fre­unde von Horst Mahler” Flug­blät­ter in Briefkästen, in dem zu ein­er Gegenkundge­bung aufgerufen wurde. An der Demo beteiligten sich rund 130 Autonome Antifas. Neben der Polizei waren auch einige Neon­azis anwe­send. Ihre Haup­tauf­gabe sahen die ver­sam­melten Nazikam­er­aden im Schutz des Haus­es von Mahler sowie der Beobach­tung unser­er Antifa Aktion. Viele Anti-Antifa-Aktivis­ten aus Berlin und Bran­den­burg wur­den gesichtet, und auch des Platzes ver­wiesen. Kurz vor Schluss der Demon­stra­tion kam es zu Rangeleien der Demon­stra­tion mit der Polizei, da sich die ver­sam­melten Polizeibeamten nicht in der Lage sahen die Neon­azi zügig aus unserem Weg zu räu­men. Anzeigen wur­den nicht angenom­men, Holo­caustleugn­er kon­nte lau­thals agieren wie sie woll­ten und die Neon­azis kon­nten immer schön ver­mummt ihre Gelän­de­spiele vollführen. (Infori­ot  10. Sep­tem­ber 2004, Infori­ot 13. Sep­tem­ber 2004)

Das Front­trans­par­ent der Antifade­mo in Klein­mach­now 2004, Quelle: Indymedia

2005: Im Juni 2005 tauchen in Berlin­er S‑Bahnen Flugzettel auf, in denen vom „Deutsche Kol­leg“ um den Shoaleugn­er Horst Mahler zum Besuch des „ersten Bernauer Auss­chwitz-Prozess­es“ aufgerufen wurde auf. (Autonome Jugen­dan­tifa Bernau 30. Juni 2005)

Der Klein­mach­now­er SPD-Land­tagsab­ge­ord­nete Jens Klocksin ver­langt in ein­er Kleinen Anfrage an die Lan­desregierung die Bew­er­tung der Aktiv­itäten des Net­zw­erkes “Die Reichs­bürg­er­be­we­gung zur Befreiung Deutsch­lands”. Die Bewe­gung erstelle und verteile nach eige­nen Angaben alle vier bis sechs Wochen Flug­blät­ter, Aufk­le­ber und Plakate mit recht­sex­tremem und aus­län­der­feindlichem Gedankengut. Sie betreibt  recht­sex­treme Has­spro­pa­gan­da gegen Demokrat*Innen, Christ*Innen, Jüdinnen*Juden und Ausländ*Innen. Die Post­wurf­sendun­gen erre­ichen Haushalte in Berlin und Bran­den­burg, auch in der Region Tel­tow. Presserechtlich ver­ant­wortlich zeich­net der Recht­sex­treme Horst Mahler aus Klein­mach­now. (PNN 2. Feb­ru­ar 2005)

2006: Horst Mahler wird im Jan­u­ar 2006 für sechs Monate der Reisep­a­ss von den bran­den­bur­gis­chen Behör­den  ent­zo­gen. Dies geschieht um Mahlers Teil­nahme an der Teheran­er Holo­caustleugn­er-Kon­ferenz (11./12. Dezem­ber 2006) zu ver­hin­dern.  Das Innen­min­is­teri­um begrün­det dies damit, dass Mahler mit erneuten anti­semi­tis­chen Äußerun­gen auf dieser Kon­ferenz das Anse­hen der BRD erhe­blich beschädi­gen kön­nte. (PNN 27. Feb­ru­ar 2006, Berlin­er Zeitung 27. Jan­u­ar 2006)

2007: Mahler begrüßt bei einem Inter­view im Sep­tem­ber 2007 für die Zeitschrift „Van­i­ty Fair“ den Reporter M. Fried­man mit den Worten „Heil Hitler, Herr Fried­man“ und im weit­eren Gesprächsver­lauf leugnet er die Shoa. (Focus Online 22. Juli 2008, Van­i­ty Fair Novem­ber 2007)
Am 23. Novem­ber berichtet die Süd­deutsche Zeitung, dass Mahler ein Ein­schreiben an den Bürg­er­meis­ter von Ebers­berg, seinem Wohnort, schickt. Im Schreiben leugnet er die Shoa und ver­her­rlicht den Nation­al­sozial­is­mus. (Süd­deutsche Zeitung 23. Novem­ber 2007)

2008: Der im Novem­ber 2003 gegrün­dete Vere­in Mahlers wird als ver­fas­sungs­feindlich ver­boten. Der „Vere­in zur Reha­bil­i­tierung der wegen Bestre­it­ens des Holo­caust Ver­fol­gten“, dem neben ihm selb­st eine Rei­he bekan­nter Holo­caustleugn­er ange­hörten ist damit Geschichte.

Mahler wird wegen Volksver­het­zung und Belei­di­gung zu 10 Monat­en Frei­heitsstrafe ohne Bewährung vom Amts­gericht Erd­ing verurteilt. Grund für die Verurteilung sind die Äußerun­gen im Inter­view mit M. Fried­man im Sep­tem­ber 2007.

Am 22. Juli wird Mahler am Landgericht Cot­tbus zu 11 Monat­en Frei­heitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Am 15. Novem­ber 2006  bei seinem Haf­tantritt zeigte Mahler nach Polizeiangaben den Hit­ler­gruß und rief seinen ca. 35 Anhän­gerIn­nen „Heil“ zu.

2009: Mahler wird am Landgericht München II am 25. Feb­ru­ar 2009 zu sechs Jahren Frei­heitsstrafe verurteilt. Er strebte diesen Prozess an um ihn für seine poli­tis­chen Zwecke zu instru­men­tal­isieren und so sagt Mahler am 12. Jan­u­ar 2009 bei der Eröff­nung zum Richter „Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will.“ Kurz darauf leugnet er erneut die Shoa. Zuvor hat er Strafanzeige gegen sich selb­st erstat­tet. (Süddeutsche.de 17. Mai 2010)

Am 11. März 2009 wird er vom Landgericht Pots­dam zu zwei Jahren und zehn Monat­en Frei­heitsstrafe wegen Volksver­het­zung in 15 Fällen verurteilt. Das Urteil wird unter Ein­beziehung der Urteile vom 20. Jan­u­ar 2005 vom Landgericht Ham­burg und des vom 9. Sep­tem­ber 2002 vom Amts­gericht Mainz, bei denen er zu zwei Jahren und vier Monat­en verurteilt wor­den war, gefällt. Mit der Verurteilung vom Lan­des­gericht München II vom Feb­ru­ar 2009 ist Mahler ins­ge­samt zu zwölf Jahren Frei­heitsstrafe verurteilt worden.

Im Juli 2009 wird Mahler von der Anwalt­skam­mer Berlin die Zulas­sung ent­zo­gen. (n‑tv  19. 08.2009)

2011: Am 26. März 2011 sind 200 bis 250 Neon­azis vor der JVA Bran­den­burg an der Hav­el auf­marschiert um sich mit dem dort inhaftierten Shoaleugn­er  Horst Mahler zu sol­i­darisieren. Im Gegen­satz zur Mobil­isierung der Neon­azis, die mit zwei Straßen­bah­nen, einem Reise­bus und zahlre­ichen Pkws anreis­ten, blieb der antifaschis­tis­che Protest eher ver­hal­ten. Zu ein­er Gegen­ver­anstal­tung an der Straßen­bahn­hal­testelle „Askle­pios Klinik“ ver­sam­melten sich nach umfan­gre­ichen Vorkon­trollen inklu­sive Iden­titäts­fest­stel­lung ger­ade ein­mal 20 Men­schen, die den Aufrufen des Antifaschis­tis­chen Net­zw­erkes [AFN], des VVN-BdA sowie der Gew­erkschaften gefol­gt waren. Die Stadt Bran­den­burg an der Hav­el oder die sagenum­wobene „Zivilge­sellschaft“ hat­ten hinge­gen nicht den Weg zur Gegen­ver­anstal­tung gefun­den. Auch auf eine Ali­biver­anstal­tung fern ab des Geschehens wur­den in diesem Jahr kom­plett verzichtet.  Der Auf­marsch der Neon­azis war von dem eben­falls wegen Leug­nung der Shoa vorbe­straften Kevin Käther sowie dem neon­azis­tis­chen Anwalt Wol­fram Narath ini­ti­iert wor­den und lock­te auch inter­na­tionale Pro­tag­o­nis­ten dieses Milieus, z.B. aus Frankre­ich, an. Daneben sol­i­darisierten sich aber auch Ange­hörige so genan­nter „Freier Kräfte“ aus Berlin und Bran­den­burg mit der Ver­anstal­tung und ihrer Forderung nach der Freilas­sung Mahlers aus der Strafhaft sowie der Abschaf­fung des § 130 (Volksver­het­zung), StGB. Weit­er­hin vertreten waren auch lokale Größen der NPD, wie Michel Müller, der im Kreistag vom Havel­land sitzt, und Maik Schnei­der, ehem. Abge­ord­neter im Kreistag Havel­land sowie in der Stadtverord­neten­ver­samm­lung Nauen. In Rede­beiträ­gen, auf Ban­nern und Papp­schildern wurde dabei Mahlers Verurteilung wegen Ver­leug­nung der Shoa, für die er als Wieder­hol­ungstäter ein­mal mehr ein­sitzt, als „Gesin­nungsjus­tiz“ deklar­i­ert, die ange­blich das Grun­drecht auf Mei­n­ungs­frei­heit unter­gräbt. (Antifaschis­tis­ches Net­zw­erk Bran­den­burg – Prem­nitz – Rathenow 27. März 2011)

Ein Flyer/Aufkleber bei der Demon­stra­tion für Horst Mahler 2011 in Bran­den­burg an der Havel

 

Den 200 bis 250 Neon­azis stell­ten sich ger­ade mal 20 Antifaschist*Innen ent­ge­gen, Quelle: AFN

2012: Von Novem­ber 2012 bis März 2013 schreibt Mahler auf einem Com­put­er im Gefäng­nis ein Werk unter dem Titel „Das Ende der Wan­der­schaft – Gedanken über Gilad Atz­mon und die Juden­heit“. Der mehr als 200 Seit­en umfassende anti­semi­tis­che Text in dem Mahler sich in seinen The­sen auf den jüdis­chen Israelkri­tik­er Gilad Atz­mon bezieht,  wird beschlagnahmt und Mahlers Kon­tak­te nach Außen strenger kon­trol­liert, nach­dem Teile des Textes im Inter­net auf der Seite „Alter­me­dia“ veröf­fentlicht wurde. (Berlin­er Zeitung 7. Juni 2017, Der Spiegel Nr. 30, 2013)

2014: Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus erhebt im Mai 2014 Anklage wegen Volksver­het­zung gegen Mahler auf­grund des Textes „Das Ende der Wan­der­schaft – Gedanken über Gilad Atz­mon und die Juden­heit“. (welt.de 22. August 2013)

Am 26. Okto­ber 2014 ver­anstal­tete das Neon­azi-Net­zw­erk „Gefan­genen­hil­fe“ (GH) in Bran­den­burg an der Hav­el auf dem Neustädtis­chen Markt eine Kundge­bung zu der um die 70 Neon­azis kamen. Das Mot­to der Kundge­bung, die von der NPD Hav­el-Nuthe angemeldet wor­den war, lautete „Sol­i­dar­ität gegen staatliche Repres­sion“. Unter anderem war Maik Eminger, Zwill­ings­brud­er des Mitangeklagten im NSU-Prozess, André Eminger, vor Ort. Die „GH“ war zum ersten Mal 2012 öffentlich mit ihrem ersten Ein­trag auf ihrer Web­seite im April 2012 aufge­fall­en. Sieben Monate zuvor war die  „Hil­f­sor­gan­i­sa­tion für nationale poli­tis­che Gefan­gene“ (HNG) ver­boten wor­den. Die „GH“ betonte immer wieder, dass sie nicht die Nach­fol­ge­or­gan­i­sa­tion der „HNG“ sei, den­noch über­nahm sie größ­ten­teils deren Arbeit, baute aber ihre Struk­turen anders auf um das staatliche Vorge­hen gegen die neu gegrün­dete „GH“ zu erschw­eren. So hat­te die „GH“ ihren Sitz in Schwe­den, ließ sich dort ins schwedis­che Vere­in­sreg­is­ter ein­tra­gen und eröffnete dort auch ihre Bankkon­ten. Das ganze wurde möglich durch den in Skan­di­navien leben­den  Stephan G. Maik Eminger, der langjähriger Vor­sitzen­der der „Jun­gen Nation­aldemokrat­en“ (JN) Pots­dam hielt die erste Rede, nach dieser fol­gte eine Rede vom Vor­sitzen­den der Bran­den­burg­er JN Pierre Dorn­brach woraufhin ein Rede­beitrag von einem Red­ner der Partei „Der drit­ten Weg“ fol­gte. Cir­ca 100 Men­schen stell­ten sich den Neon­azis ent­ge­gen. Zu Gege­nak­tio­nen aufgerufen hat­ten die „Koor­dinierungs­gruppe für Demokratie und Tol­er­anz“ sowie die Linksju­gend sol­id. (Die Zeit 26. Okto­ber 2014)

Eines der Trans­par­ente der Neon­azis bei der Kundge­bung 2014 auf dem Neustädtis­chen Markt, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

2015: Die Staat­san­waltschaft Pots­dam gewährte Mahler auf­grund seines schlecht­en Gesund­heit­szu­s­tandes eine Haf­tun­ter­brechung im Juli 2015. Auf­grund ein­er schw­eren Infek­tion und deren Fol­gen muss ihm der linke Unter­schenkel amputiert wer­den. Daraufhin entwick­elt Mahler eine schwere Sep­sis und befind­et sich in einem akut lebens­bedrohlichen Zus­tand und wird daher vom Gefäng­niskranken­haus auf die Inten­sivs­ta­tion den Städtis­chen Klinikums Bran­den­burg an der Hav­el ver­legt. Im August 2015 verbesserte sich der Gesund­heit­szu­s­tand soweit, dass er eine Reha­bil­i­ta­tion plante. Die Strafvoll­streck­ungskam­mer des Landgerichts Pots­dam entsch­ied daraufhin im Sep­tem­ber 2015, dass Mahler nach der Ver­büßung von zwei Drit­tel der Haft­strafe auf Bewährung freikom­men soll. Das Ober­lan­des­gericht Bran­den­burg hob die Aus­set­zung der Strafe zur Bewährung nach ein­er Beschw­erde der Staat­san­waltschaft München II wieder auf. Sowohl die JVA als auch die Staat­san­waltschaft sprachen sich gegen die vorzeit­ige Ent­las­sung aus, da weit­ere Straftat­en zu erwarten seien und Mahler eine „ver­fes­tigte krim­inelle Per­sön­lichkeitsstruk­tur“ aufweise. Dieser Auf­fas­sung fol­gte das Ober­lan­des­gericht Bran­den­burg und stellte des Weit­eren fest, dass eine pos­i­tive Sozial­prog­nose für ein straf­freies Leben nicht zu erwarten sei. Die kurzzeit­ige Haf­tun­ter­brechung nutzte Mahler unter anderem um erneut Vorträge in recht­sradikalen Kreisen – ins­beson­dere denen der  NPD – zuhal­ten. (Tagesspiegel 31.03.2017, Tagesspiegel 18.01.2019)

Dem Tagesspiegel ist am 22. Juli 2015 zu ent­nehmen, dass „[b]randenburgs Sicher­heits­be­hör­den […] sich auf den Tod des Neon­azis und bekan­nten Holo­caustleugn­ers Horst Mahler vor[bereiten].“  Weit­er heißt es, dass die Polizei erste Vor­bere­itun­gen getrof­fen habe für den Fall von Mahlers ableben um Fack­el- und Trauerzüge von Neon­azis in Bran­den­burg an der Hav­el zu ver­hin­dern. (Tagesspiegel 22.07.2015)

2017: Horst Mahler hält am 9. Jan­u­ar 2017 in der Nähe von Mannheim einen Vor­trag. Mitschnitte davon wer­den auf recht­sradikalen YouTube Accounts hochge­laden. In diesen ist zu hören, wie Mahler unter anderem fol­gende Dinge sagt: „Die Juden­heit ist in der Tat der Feind“, „das ist der Auf­trag an die Juden­heit, der bis heute von ihr erfüllt wird. Sie sind darauf aus, die Völk­er regel­recht zu ver­nicht­en.“, „Das ist das Ziel dieses Volkes von Anfang an und er ist nie aufgegeben wor­den“. (PNN 30.03.2017)

Am 19. April 2017 veröf­fentlichte Mahler ein Video in dem er verkün­det, dass er nicht wieder zur Haft antreten werde. Die Staat­san­waltschaft München II stellt daraufhin einen europäis­chen Haft­be­fehl aus. Seit der Veröf­fentlichung des Videos befand sich Horst Mahler auf der Flucht bis am 15. Mai 2017 bekan­nt wurde, dass er in Ungarn um Asyl gebeten hat­te. Dies tat er mit einem per­sön­lich an Vik­tor Orban gerichteten Brief. Daraufhin wurde er von den ungarischen Behör­den in Sopron festgenom­men und in Abschiebe­haft geset­zt. Rund eine Woche nach­dem am 6. Juni 2017 der Beschluss des Budapester Stadt­gerichts zur Aus­liefer­ung Mahlers an Deutsch­land bekan­nt wurde, wurde er am Flughafen in Budapest den deutschen Behör­den übergeben und zurück in die JVA Bran­den­burg an der Hav­el gebracht um dort die restliche Strafe von dreiein­halb Jahren abzusitzen. (Spiegel Online, 17.05.2017)

2018: Horst Mahler zeigt die Lei­t­erin der JVA Bran­den­burg an der Hav­el an. Er wirft der Lei­t­erin Frau Well­nitz unter anderem fahrläs­sige Kör­per­ver­let­zung vor. In seinem behin­derten­gerecht­en Haf­traum habe Mahler in der Nacht auf den 15. Novem­ber 2017 eine Ver­bren­nung am großen Zeh seines recht­en Beines erlit­ten. Die ver­meintlich unmit­tel­bare Ursache „die Berührung des erwäh­n­ten Kör­perteils mit einem im Haf­traum ange­bracht­en Heizkör­p­er“. Die ver­let­zende Hand­lung beste­he in „der grob fahrläs­si­gen Eröff­nung ein­er Gefahren­quelle“ laut Mahler. (MAZ 12.01.2018)

Im Jahr 2018 musste Mahler dann auch der rechte Unter­schenkel amputiert wer­den. Daraufhin wurde von Mahler und der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ein Ent­las­sungs­ge­such auf­grund „mul­ti­mor­bider Krankheit“ gestellt. Dieses wurde trotz des von Mahler zu erwartenden Todes von der Staat­san­waltschaft München II Ende Novem­ber 2018 abgelehnt. Dies begrün­dete die Staat­san­waltschaft damit, dass bei „der erforder­lich wer­den­den pal­lia­tiv­en Betreu­ung in der let­zten Leben­sphase“  das Anstalt­skranken­haus aus­re­ichend ist und Mahler zur Not in eine externe Klinik ver­legt und dort bewacht wer­den kön­nte. Die Staat­san­waltschaft gin­ge davon aus, dass „ein Ableben nach den ärztlichen Bericht­en wahrschein­lich“ sei. Weit­er führte sie an, dass auf­grund der erhe­blichen Tat­en Mahlers und seines Ver­hal­ten in der Zeit der Haf­tun­ter­brechung  „über­wiegende öffentliche Sicher­heitsin­ter­essen“  bestün­den und weit­er hieß es, dass es sich nicht „mit der erforder­lichen Sicher­heit auss­chließen [lasse], dass weit­ere Straftat­en began­gen wer­den“. (Der Tagesspiegel 18. Jan­u­ar 2019)

Am 18. März 2018 haben Neon­azis aus dem Bran­den­burg­er Nord­west­en eine Kundge­bung vor dem Jus­tizzen­trum angemeldet. Rund 40 Neon­azis forderten unter anderem Frei­heit für die Shoaleugner­in Ursu­la Haver­beck. Weit­ere Beiträge gab es zu dem §130 (Volkver­het­zungspara­graphen) und dem Neon­azi Horst Mahler. Angemeldet wurde die Kundge­bung von Nick Zschirnt. Er ist den ‚Freie Kräfte Neu­rup­pin‘ zuzurech­nen. Auf der Kundge­bung gesprachen der Anwalt der recht­ster­ror­is­tis­chen ‚Gruppe Fre­ital‘ Mar­tin Kohlmann sowie Zschirnt selb­st.  Rund 850 Per­so­n­en stell­ten sich den Neon­azis entschlossen ent­ge­gen. (Emanzi­pa­torische Antifa Potsdam)

Die Neon­azikundge­bung in Pots­dam am 18. März 2018, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

2019: Im Gesamten Jahr wer­den in Bran­den­burg an der Hav­el min­destens 50 Aufk­le­ber fest­gestellt. Auf diesen wird „Frei­heit für alle poli­tis­che Gefan­gene“ gefordert und Ursu­la Haver­beck, Horst Mahler, Wolf­gang Fröh­lich sowie Siegfried Bor­chardt sind abge­bildet. Die Aufk­le­ber stam­men von der Seite „nsheute.com“ und sind laut Eige­naus­sage in Koop­er­a­tion mit der „Gefan­genen­hil­fe“ ent­standen. (Antifa Jugend Brandenburg)

Am 16. März 2019 ver­anstal­teten Freie Kräfte sowie Mit­glieder der NPD den „Tag der poli­tis­chen Gefan­genen“ in Bran­den­burg an der Hav­el auf dem Katharinkirch­platz. Zu der Kundge­bung kamen ca. 30 bis 40 Neon­azis aus Bran­den­burg an der Hav­el sowie über­wiegend aus West­bran­den­burg. Aus Bran­den­burg an der Hav­el nahm unter anderem der Mörder von Sven Beuter, Sascha L., teil. Des Weit­eren waren unteran­derem Roy S., Ramon G., Hans-Peter G. und Michael H. anwe­send. Aus West­bran­den­burg waren unteran­derem Dave T., Nick Z., Beat­rice K., Pierre B., Robert W., Manuela K. sowie Frank O. angereist (um nur ein paar zu nen­nen). Von der „British Nation­al Front“ ist Shoaleugn­er Richard Edmonds angereist und hielt eine Rede. Auf Trans­par­enten wurde sich mit Shoaleugner*Innen wie Horst Mahler und Ursu­la Haver­beck sol­i­darisiert. Weit­er wurde beklagt, dass es ein „total­itäres Son­der­recht“ in Deutsch­land gebe, weil der Straftatbe­stand der Volksver­het­zung in einem Land mit Mei­n­ungs­frei­heit keinen Platz haben sollte. Dage­gen gin­gen bei Dauer­re­gen 150 Men­schen auf die Straße und forderten unter anderem auf den Trans­par­enten „Faschis­tis­che Struk­turen zer­schla­gen“ und „Kein Kiez für Nazis“. (Antifa Jugend Brandenburg)

Auf einem Trans­par­ent wird bei der Kundge­bung auf dem Katharinkirch­platz von den Neon­azis „Mei­n­ungs­frei­heit durch­set­zen, Frei­heit für Horst Mahler“ gefordert, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

 

Die Antifa Jugend Bran­den­burg fordert auf einem Trans­par­ent „Faschis­tis­che Struk­turen zer­schla­gen!“, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

Laut Spiegel sowie Tagesspiegel soll Andreas Kalb­itz am 10. August 2008 eine E‑Mail von Horst Mahler erhal­ten haben. Diese liegt dem Tagesspiegel eben­falls vor. In der E‑Mail berichtete Mahler vom ersten Ver­hand­lungstag am Landgericht Pots­dam. Die Mail nach dem Prozes­sauf­takt ging an einen Verteil­er von 276 E‑Mail-Adressen — darunter die von Andreas Kalb­itz. Dem Tagesspiegel sagte Kalb­itz er könne sich nicht an einen Kon­takt zu hochrangi­gen Vertretern der Nazi-Szene erin­nern. Dem “Spiegel” erk­lärte er: “Von ein­er E‑Mail von Her­rn Mahler vor elf Jahren weiß ich nichts”. Und weit­er: “Ich habe kein­er­lei Kon­takt mit Horst Mahler und dis­tanziere mich schärf­stens von den von ihm aufgestell­ten The­sen.” (Der Tagesspiegel 23.08.2019)

2020: Am 8. August 2020 holen 32 Neon­azis den für ursprünglich im März geplanten „Tag der poli­tis­chen Gefan­genen“ in Hen­nigs­dorf nach. Der NPD-Funk­tionär Andrew Stel­ter fordert in ein­er Rede Sol­i­dar­ität für Ursu­la Haver­beck sowie für Horst Mahler. Besucht und organ­isiert wurde die Kundge­bung von Neon­azis aus der NPD, der Junge Nation­al­is­ten (JN), die Jugen­dor­gan­i­sa­tion der NPD) und Neon­azis aus dem Freien Kam­er­ad­schaftsspek­trum. Sym­bol­isch kehren die Neon­azis dem Mah­n­mal für die Opfer des Faschis­mus, welch­es auf dem großen Platz ste­ht, den Rück­en zu. Im Nation­al­sozial­is­mus war die Kle­in­stadt Hen­nigs­dorf der Stan­dort von zwei Außen­stellen von Konzen­tra­tionslagern. (Zeit 9.10.2020)

Neon­azis fordern auf einem Trans­par­ent „Frei­heit für Horst Mahler“. Im Hin­ter­grund ist das Mah­n­mal für die Opfer des Faschis­mus zu sehen, Quelle: Press­eser­vice Rathenow

Am 27. Okto­ber 2020 wurde Horst Mahler aus der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ent­lassen. Auf sein­er Home­page veröf­fentlicht Mahler die Ver­fü­gung, die ihm Aufer­legt wurde. Dem­nach soll der einen Bewährung­shelfer bekom­men und muss diesem stets seinen Wohnort mit­teilen. Außer­dem muss er auch alle Texte eine Woche vor deren Veröf­fentlichung dem LKA vor­legen. Falls er dies nicht tut, dro­ht ihm eine Haft­strafe. (rbb24 27.10.2020, Spiegel 27.10.2020)

Aussicht

Es ist nicht davon auszuge­hen, dass Mahler seine Aktiv­itäten ein­stellt. Sein Gebaren, trotz seines angeschla­ge­nen Gesund­heit­szu­s­tands, lässt nicht schließen, dass er sich zurückziehen wird.  Mahler wird wahrschein­lich wieder Vorträge hal­ten und anti­semi­tis­che Texte ver­bre­it­en. Am lieb­sten tut er das zurzeit über das Inter­net. Voraus­sichtlich wird er dies auch weit­er­hin tun und damit weit­er­hin als „Vor­bild“ für viele Neon­azis dienen.

Ob Mahler lange frei bleiben wird ist allerd­ings fraglich, denn die Staat­san­waltschaft Cot­tbus hat (nach eige­nen Angaben) erneut Anklage in mehreren Fällen von Volksver­het­zung  gegen Mahler erhoben. In diesem Zusam­men­hang ist bere­its ein neuer Haft­be­fehl beantragt wor­den.  Des Weit­eren hat die Staat­san­waltschaft München II Führungsauf­sicht beantragt. Das heißt in diesem Fall, dass Mahler die Veröf­fentlichung von Text- und Sprach­beiträ­gen ver­boten wer­den soll, wenn er diese nicht eine Woche vorher beim Lan­deskrim­i­nalamt ein­gere­icht hat und diese frei­gibt. Ob Mahler sich daran hal­ten wird, bleibt abzuwarten. Tut er dies nicht, dro­ht ihm wieder eine Haftstrafe.

Auch in der Zukun­ft gilt für uns: Gegen jeden Anti­semitismus – immer und überall!

– Antifa Jugend Bran­den­burg und Alter­na­tives Schul­bünd­nis Brandenburg –

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