Der Lokale Aktionsplan (LAP) dient dazu, Kommunen durch die Bereitstellung von Bundesmitteln in ihrer Arbeit gegen Neonazismus und für Toleranz und Demokratie zu unterstützen. Die Vergabe der Gelder an kommunale Träger_innen erfolgt durch den Begleitausschuss, in dem verschiedene kommunale Funktionsträger_innen vertreten sind. So auch die „Plattform gegen Rechts“. Sie ist ein Frankfurter Bündnis gegen Neonazismus, das seit mehreren Jahren besteht. Der Utopia e.V. und der Bund der Antifaschisten Frankfurt (Oder) e.V. sind Teil des Bündnisses und vertraten es im Begleitausschuss.
Durch die Aufnahme der sogenannten „Demokratieerklärung“ in die Leitlinien des Förderprogramms „Toleranz fördern-Demokratie stärken“ des LAP, die bei der Vergabe von Fördermitteln angewendet wird, ist eine Mitarbeit der Plattform gegen Rechts im Begleitausschuss nicht mehr möglich. Sie lehnt diese Klausel ab und möchte diese nicht durch eine weitere Mitarbeit unterstützen.
Die Klausel steht im Kontext der aktuellen Extremismusdebatte und spricht den beteiligten Vereinen, Initiativen, und Personen die Urteilsfähigkeit ab, selbst zu entscheiden, wer undemokratisch ist und wer nicht. Diese Aufgabe übernimmt der Verfassungsschutz, der als Hüter der Demokratie alle Menschen im Blick haben soll, die der Verfassung feindlich gegenüberstehen. Eine Behörde, die nicht gerade ein Musterbeispiel für demokratische Organisation ist, soll nun die letzte Instanz bei der Bewertung von Personen oder Gruppen sein – eine Behörden, deren Leiter_innen oder Mitarbeiter_innen nicht gewählt werden und auf deren Einsetzung die Bürger_innen keinen Einfluss haben.
Die Plattform gegen Rechts ist nicht der Meinung, dass so demokratische Praxis aussehen sollte, und dass diese Klausel nicht im Sinne des 1. Leitsatzes des LAP ist: „Bürger/innen der Stadt, insbesondere Kinder und Jugendliche, verfügen über ein demokratisches Grundverständnis, lehnen Diskriminierung und Gewalt ab und erkennen die Sinnhaftigkeit und den Wert demokratischer Prozesse und Strukturen. Sie engagieren sich für Vielfalt, Demokratie und Toleranz und gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.“.
Die Klausel greift in einen Prozess ein, in dem Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Auffassungen zusammen demokratisch Entscheidungen treffen und somit lebendige Demokratie fördern und praktizieren, doch die wichtigste Entscheidung wird ihnen nicht zugestanden. Den Mitgliedern eines solchen Ausschusses wird nicht zugetraut, einschätzen zu können, was und wer demokratisch ist.
Des weiteren sieht die Plattform gegen Rechts ein Problem im zweiten Teil dieser Klausel, in dem verlangt wird, dass die unterschreibende Initiative oder Person sicherstellen soll, dass alle Mitwirkenden (z.B. Partner, Referent_innen) nicht verfassungsfeindlich sind. Bei Unsicherheit soll der Verfassungsschutz konsultiert werden, um dies zu prüfen. Das schafft ein Klima des Misstrauens, fördert Denunziantentum, und die letzte Instanz ist wieder der Verfassungsschutz, der die alleinige Deutungshoheit besitzt.
Aus diesen Gründen sieht sich die Plattform gegen Rechts gezwungen, sich aus der jahrelangen Zusammenarbeit im Begleitausschuss des LAP zurückzuziehen. Sie ist erst wieder zu einer Zusammenarbeit bereit, wenn diese Klausel aus den Leitlinien und dem Bewilligungsbescheid des Lokalen Aktionsplanes verschwindet.
Der Utopia e.V. hat darüberhinaus aus Protest gegen die Klausel einen beim LAP gestellten Projektförderantrag zurückgezogen.
Herausgegeben von:
Utopia e.V.
VVN-BdA Frankfurt (Oder) e.V.
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