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Plattform gegen Rechts legt Arbeit im LAP-Begleitausschuss nieder

Der Lokale Aktion­s­plan (LAP) dient dazu, Kom­munen durch die Bere­it­stel­lung von Bun­desmit­teln in ihrer Arbeit gegen Neon­azis­mus und für Tol­er­anz und Demokratie zu unter­stützen. Die Ver­gabe der Gelder an kom­mu­nale Träger_innen erfol­gt durch den Begleitauss­chuss, in dem ver­schiedene kom­mu­nale Funktionsträger_innen vertreten sind. So auch die „Plat­tform gegen Rechts“. Sie ist ein Frank­furter Bünd­nis gegen Neon­azis­mus, das seit mehreren Jahren beste­ht. Der Utopia e.V. und der Bund der Antifaschis­ten Frank­furt (Oder) e.V. sind Teil des Bünd­niss­es und ver­trat­en es im Begleitausschuss.

Durch die Auf­nahme der soge­nan­nten „Demokratieerk­lärung“ in die Leitlin­ien des Förder­pro­gramms „Tol­er­anz fördern-Demokratie stärken“ des LAP, die bei der Ver­gabe von För­der­mit­teln angewen­det wird, ist eine Mitar­beit der Plat­tform gegen Rechts im Begleitauss­chuss nicht mehr möglich. Sie lehnt diese Klausel ab und möchte diese nicht durch eine weit­ere Mitar­beit unterstützen. 

Die Klausel ste­ht im Kon­text der aktuellen Extrem­is­mus­de­bat­te und spricht den beteiligten Vere­inen, Ini­tia­tiv­en, und Per­so­n­en die Urteils­fähigkeit ab, selb­st zu entschei­den, wer undemokratisch ist und wer nicht. Diese Auf­gabe übern­immt der Ver­fas­sungss­chutz, der als Hüter der Demokratie alle Men­schen im Blick haben soll, die der Ver­fas­sung feindlich gegenüber­ste­hen. Eine Behörde, die nicht ger­ade ein Muster­beispiel für demokratis­che Organ­i­sa­tion ist, soll nun die let­zte Instanz bei der Bew­er­tung von Per­so­n­en oder Grup­pen sein – eine Behör­den, deren Leiter_innen oder Mitarbeiter_innen nicht gewählt wer­den und auf deren Ein­set­zung die Bürger_innen keinen Ein­fluss haben. 

Die Plat­tform gegen Rechts ist nicht der Mei­n­ung, dass so demokratis­che Prax­is ausse­hen sollte, und dass diese Klausel nicht im Sinne des 1. Leit­satzes des LAP ist: „Bürger/innen der Stadt, ins­beson­dere Kinder und Jugendliche, ver­fü­gen über ein demokratis­ches Grund­ver­ständ­nis, lehnen Diskri­m­inierung und Gewalt ab und erken­nen die Sinnhaftigkeit und den Wert demokratis­ch­er Prozesse und Struk­turen. Sie engagieren sich für Vielfalt, Demokratie und Tol­er­anz und gegen Recht­sex­trem­is­mus, Frem­den­feindlichkeit, Ras­sis­mus und Antisemitismus.“.

Die Klausel greift in einen Prozess ein, in dem Men­schen mit unter­schiedlichen Inter­essen und Auf­fas­sun­gen zusam­men demokratisch Entschei­dun­gen tre­f­fen und somit lebendi­ge Demokratie fördern und prak­tizieren, doch die wichtig­ste Entschei­dung wird ihnen nicht zuge­s­tanden. Den Mit­gliedern eines solchen Auss­chuss­es wird nicht zuge­traut, ein­schätzen zu kön­nen, was und wer demokratisch ist.

Des weit­eren sieht die Plat­tform gegen Rechts ein Prob­lem im zweit­en Teil dieser Klausel, in dem ver­langt wird, dass die unter­schreibende Ini­tia­tive oder Per­son sich­er­stellen soll, dass alle Mitwirk­enden (z.B. Part­ner, Referent_innen) nicht ver­fas­sungs­feindlich sind. Bei Unsicher­heit soll der Ver­fas­sungss­chutz kon­sul­tiert wer­den, um dies zu prüfen. Das schafft ein Kli­ma des Mis­strauens, fördert Denun­zianten­tum, und die let­zte Instanz ist wieder der Ver­fas­sungss­chutz, der die alleinige Deu­tung­shoheit besitzt.

Aus diesen Grün­den sieht sich die Plat­tform gegen Rechts gezwun­gen, sich aus der jahre­lan­gen Zusam­me­nar­beit im Begleitauss­chuss des LAP zurück­zuziehen. Sie ist erst wieder zu ein­er Zusam­me­nar­beit bere­it, wenn diese Klausel aus den Leitlin­ien und dem Bewil­li­gungs­bescheid des Lokalen Aktion­s­planes verschwindet.

Der Utopia e.V. hat darüber­hin­aus aus Protest gegen die Klausel einen beim LAP gestell­ten Pro­jek­t­förder­antrag zurückgezogen.

Her­aus­gegeben von:
Utopia e.V.
VVN-BdA Frank­furt (Oder) e.V.

Kon­takt: utopia-ffo@riseup.net (Utopia e.V.), kontakt@vvn-bda-ffo.de (VVN-BdA Ffo. e.V.)

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