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Potsdamer_innen gewinnen G8 Schmerzensgeldprozess

Diese hat­ten sich verabre­det, um ein­mal mehr über die Weltwirtschaft und über die Köpfe nicht geladen­er Men­schen hin­weg zu verhandeln.

Gegen diese Art von Zwang formierten glob­al­isierungskri­tis­che Bewe­gun­gen und Einzelper­so­n­en Wider­stand, um im Juni 2007 öffentlich Kri­tik an Aus­beu­tung und Unter­drück­ung im Rah­men der kap­i­tal­is­tis­chen Glob­al­isierung zu äußern. An den Protesten beteiligten sich auch viele Potsdamer_innen.
Die Kritiker_innen fan­den sich vor Ort mit einem unver­hält­nis­mäßi­gen Ein­satz von Polizei und Mil­itär kon­fron­tiert. Den schon im Vor­feld durchge­führten Hausdurchsuchungen(1), Demon­stra­tionsver­boten, Ein- und Aus­reis­es­per­ren schlossen sich viele Ver­haf­tun­gen, Prügelexzesse von Polizist_innen und ein Ein­satz von Bun­deswehr-Tor­na­dos an.
Nach dem Gipfel wur­den angewen­dete sicher­heit­spoli­tis­che Maß­nah­men durch Krim­i­nal­isierung der Protestieren­den gerecht­fer­tigt, um die Legit­im­ität des Wider­standes zu unter­graben. Doch auch das Ver­fahren von zwei Potsdamer_innen beweist ein­mal mehr die Unver­hält­nis- und Unrecht­mäßigkeit der einge­set­zten Mit­tel. Denn bere­its vom Ver­wal­tungs­gericht Schw­erin wur­den Arrest, Behand­lung im Gewahrsam und Platzver­weis als rechtswidrig verurteilt. Nun liegt diesen bei­den auch ein Anerken­nt­nisurteil des Landgericht­es Ros­tock vor, was ihnen Schmerzens­geld auf­grund der rechtswidri­gen Behand­lung zuschreibt.

Am Mor­gen des 7.Juni 2007 wur­den die bei­den Potsdamer_Innen anlässlich des Protests gegen den G8- Gipfel in einem Wald nahe dem Camp Wich­manns­dorf zusam­men mit über 200 weit­eren Genoss_innen ver­haftet. Im Rah­men der sog. „Inge­wahrsam­nahme“ wur­den die Protestler_innen in Käfige ges­per­rt, darunter ca. ein dutzend Potsdamer_innen. Die Stahlkä­fige waren ca. 5 x 6 m groß mit nack­tem  Beton­bo­den und laut dama­li­gen öffentlichen Polizeiaus­sagen für 20 Men­schen geeignet. Jedoch sper­rte die Staats­macht über 50 Men­schen in solche. Während des Aufen­thalts waren die Betrof­fe­nen mit Kabel­bindern gefes­selt, erhiel­ten unzure­ichend Verpfle­gung und es wurde ver­weigert, mit Anwäl­ten zu tele­fonieren. Für Einige endete diese Tor­tur erst nach mehr als zwanzig Stunden.

In den darauf fol­gen­den Jahren ver­sucht­en nur wenige Betrof­fene in lang­wieri­gen Prozessen ihr Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit und Wiedergut­machung einzuk­la­gen. Dies ist mit dem Urteil natür­lich nur zum Teil gelun­gen. Beson­ders her­vorzuheben ist jedoch auch das neueste Urteil des Europäis­chen Gericht­shof für Men­schen­rechte, was eine 5tägige Inge­wahrsam­nahme als rechtswidrige Ein­schränkung der Per­sön­lichkeit­srechte und Ver­samm­lungs­frei­heit einstufte.(2)

Men­schen wer­den durch Willkür des Staates eingeschüchtert, trau­ma­tisiert und dadurch wird zukün­ftig die Teil­nahme an Demon­stra­tio­nen erschw­ert, wenn nicht gle­ich unmöglich gemacht. Protest gegen die Vertreter_Innen der Macht war, ist und bleibt ein legit­imes Mit­tel im Kampf für eine gle­ich­berechtigte und freie Gesellschaft. 

Anmerkun­gen:
Für weit­ere Augenzeug_innenberichte empfehlen wir das Buch „Feind­bild Demon­strant: Polizeige­walt, Mil­itärein­satz, Medi­en­ma­nip­u­la­tion. Der G8-Gipfel aus Sicht des Anwaltlichen Not­di­en­stes“, Hrsg.: Repub­likanis­ch­er Anwältin­nen- u. Anwälteverein

(1) Die Haus­durch­suchun­gen wur­den im Nach­hinein vom Bun­des­gericht­shof für rechtswidrig erk­lärt. http://de.indymedia.org/2011/05/307177.shtml
(2) http://de.indymedia.org/2011/12/321112.shtml

[a] antifaschis­tis­che linke pots­dam | www.antifa-potsdam.de | www.aalp.de

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