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Termin für neuen Prozess um den Mord an dem Templiner Bernd K. steht fest

Am 28. Juli 2010 find­et vor dem Landgericht Neu­rup­pin die neue Hauptver­hand­lung gegen den Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. wegen der Tötung der Arbeit­slosen Bernd K. statt. Das teilte die Gerichtssprecherin Iris Le Claire mit. Der Prozess muss neu aufgerollt wer­den, weil der Bun­des­gericht­shof im Jan­u­ar die Höhe der ver­hängten Jugend­strafe gegen Sven P. aufge­hoben hat­te. Für den Mit­täter Chris­t­ian W. hat­te das Gericht das Urteil bestätigt.

Nach Auf­fas­sung der ober­sten Richter sei es nicht auszuschließen, dass der Tat­beitrag von Chris­t­ian W. tat­säch­lich größer war, als sich in der Beweisauf­nahme fest­stellen ließ. Daher habe das Landgericht im Rah­men der Strafzumes­sung nicht zulas­ten von Sven P. unter­stellen dür­fen, dass dieser als Allein­täter gehan­delt habe. Das bedeutet, dass die Verurteilung wegen Mordes Bestand hat, aber über die Höhe der Jugend­strafe neu zu ver­han­deln und entschei­den ist. Trotz­dem kann Sven P. auf ein milderes Urteil hoffen.

Der 19-jährige Sven P. wurde wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der drei Jahre ältere Chris­t­ian W. muss wegen Bei­hil­fe zum Mord neun Jahre und drei Monate hin­ter Git­ter. In sein­er Urteils­be­grün­dung hat­te der Vor­sitzende Richter Gert Weg­n­er damals erk­lärt, die „Tat ist nicht in Worte zu fassen“. Er sprach von ein­er „unbe­grei­flichen Bru­tal­ität“. Mit Fußtrit­ten und Schlä­gen war das betrunk­ene Opfer bis zur Bewusst­losigkeit mis­shan­delt wor­den. Nach dem Blu­trausch ver­sucht­en die Täter, den 55-jähri­gen Mann anzuzünden.

Bernd K. wurde grausam mis­shan­delt und getötet, weil die Täter sich als Her­ren über Leben und Tod auf­spiel­ten und sich anmaßten, sein Leben als „min­der­w­er­tig“ und „ver­acht­enswert“ zu betrachten.

In sein­er Begrün­dung hat­te sich das Gericht auch auf das Geständ­nis von Chris­t­ian W. gestützt. Von ihm waren bei der Polizei Einzel­heit­en der Tat preis­gegeben wor­den. Sven P., der die höch­ste Strafe erhielt, schwieg bis zum Schluss. Lediglich am let­zten Ver­hand­lungstag hat­te der Anwalt eine Erk­lärung von Sven P. ver­lesen, wonach der das Opfer in der Tat­nacht am 22. Juli 2008 “nur leicht anges­tupst” haben will und dass Bernd K. noch gelebt haben soll als er die Werk­statt verließ.

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