Kategorien
Antifaschismus Geschichte & Gedenken jüdisches Leben & Antisemitismus

VVN-BdA fordert würdiges Gedenken

Zum 27. Jan­u­ar ver­meldet Wikipedia fol­gen­den Ein­trag: 1945. Die Rote Armee befre­it im Zweit­en Weltkrieg das weit­ge­hend geräumte Ver­nich­tungslager Auschwitz-Birke­nau. Das Datum dieses Ereigniss­es wird 1996 in mah­nen­der Erin­nerung als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nation­al­sozial­is­mus zum nationalen Gedenk­tag in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land erk­lärt und 2006 von der Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen auch inter­na­tion­al zum Holo­caustge­denk­tag proklamiert.

Wie aber kommt man auf die Idee, diesen Gedenk­tag aus­gerech­net in der Lin­den­straße 54 zu begehen?

In den Jahren von 1933 bis 1945 diente die Lin­den­straße 54 den Nazis als Ort zur Ver­fol­gung von Men­schen, die aus ver­schiede­nen Grün­den nicht in das Raster der ras­sis­tisch deter­minierten Weltan­schau­ung des NS-Sys­tems passten. Vor dem Amts­gericht wur­den Men­schen verurteilt, die sich der Vielzahl der NS-Son­derge­set­ze wider­set­zten: Jüdis­che Mit­bürg­er, die sich der diskri­m­inieren­den Stig­ma­tisierung durch den Namen­szusatz Sarah oder Israel ent­zo­gen, Frauen und Män­ner, die sich der rigi­den deutschen Arbeits­ge­set­zge­bung wider­set­zten, Frauen, die sich nicht an das Kon­tak­tver­bot zu Kriegs­ge­fan­genen und Zwangsar­beit­ern hiel­ten, Zwangsar­bei­t­erin­nen und Zwangsar­beit­er, die vor der Willkür am Arbeit­splatz flo­hen und mit dem Gesetz in Kon­flikt geri­eten, weil sie ver­sucht­en, ihr durch Ein­schränkun­gen geze­ich­netes Leben zu verbessern. Von 1934 bis 1944 beherbergte die heutige Gedenkstätte in der Lin­den­straße 54/55 das Erbge­sund­heits­gericht Pots­dam, in dieser Zeit wur­den hier mehr als 4.000 Anträge auf Unfrucht­bar­ma­chung ver­meintlich „Erbkranker“ bear­beit­et. Die Erbge­sund­heits­gerichte waren die Vorstufe zur sys­tem­a­tis­chen Ermor­dung kranker Men­schen und von Men­schen, die nicht in das NS-Men­schen­bild passten. Im Landgerichts­ge­fäng­nis waren Verurteilte der in Pots­dam tagen­den Sen­ate des Volks­gericht­shofes bis zu ihrem Abtrans­port in die Hin­rich­tungsstät­ten Bran­den­burg und Plötzensee oder in die vorge­se­henen Haft­stät­ten inhaftiert. Das Gefäng­nis war auch Voll­streck­ung­sort für Urteile, die Wehrma­chts­gerichte über Sol­dat­en und Zivilis­ten gefällt hat­ten. Aus der Haf­tanstalt her­aus wur­den Häftlinge, die vor Gericht freige­sprochen wur­den, an die Gestapo aus­geliefert und in Konzen­tra­tionslager gebracht.

Die Lin­den­straße war zwar ein zen­traler Ort der ras­sis­tis­chen und poli­tis­chen Ver­fol­gung in der Zeit des NS-Regimes. Aber für ein Gedenken an den Holo­caust gibt es in Pots­dam mehrere geeignetere Orte. Ein geeigneter Ort für ein würdi­ges Gedenken an den Holo­caust ist der Gedenkstein in der Babels­berg­er Spitzweg­gasse, von wo am 16. Jan­u­ar 1943 die let­zten in Pots­dam leben­den Juden nach Riga und in andere Ver­nich­tungslager deportiert wur­den. Auch die Gedenk­tafel am Ort der ehe­ma­li­gen Syn­a­goge am Platz der Ein­heit bietet sich für eine zen­trale Gedenkver­anstal­tung an. Auch einzelne Stolper­steine in der Stadt sind authen­tis­che Orte für das offizielle Gedenken am Holocaustgedenktag.

Gegen eine Gedenkver­anstal­tung in der Lin­den­straße spricht auch, dass in der Gedenkstätte bis heute kein Gedenko­rt existiert, der ein würdi­ges Gedenken an die Opfer des Naziregimes ermöglicht.

Ein Gedenken an der Plas­tik „Das Opfer“ im Innen­hof der Gedenkstätte wird von den Ver­fol­gten des Naziregimes und ihren Inter­essen­ver­bän­den abgelehnt, weil nach 1945 auch Naz­i­funk­tionäre in der Lin­den­straße inhaftiert waren. Darunter waren z.B. Mit­glieder der per­sön­lichen SS-Leib­stan­darte Hitlers, Funk­tionäre der SA, des SD, des BDM und der poli­tis­chen Polizei. Ihnen wurde vorge­wor­fen, ver­ant­wortlich für die Depor­ta­tion von Zwangsar­bei­t­erin­nen aus den von der Wehrma­cht beset­zten Gebi­eten ins Reichs­ge­bi­et zu sein, Häftlinge im Konzen­tra­tionslager mis­shan­delt zu haben oder Men­schen wegen des Hörens von „Feind­sendern“ bei der Gestapo denun­ziert zu haben.

Die Konzep­tion ein­er Sam­melge­denkstätte für Opfer ver­schieden­er poli­tis­ch­er Herrschaftssys­teme ist außer­dem mit der Sin­gu­lar­ität des Holo­causts unvereinbar.

Wir kön­nen nicht nachvol­lziehen, dass der Ober­bürg­er­meis­ter trotz der jahre­lan­gen Bit­ten und Proteste weit­er in dieser Form und an diesem Ort Gedenkver­anstal­tun­gen durch­führt. Statt die eigene Posi­tion zu über­denken und die Posi­tion der Opfer­ver­bände zumin­d­est zu respek­tieren, nimmt die Stadt­spitze in Kauf, dass die NS-Ver­fol­gten am Gedenken nicht teil­nehmen, son­dern eigene Ver­anstal­tun­gen organisieren.

Die VVN-BdA Pots­dam fordert die Schaf­fung eines würdi­gen Gedenko­rtes für die Opfer des NS-Regimes in der Lindenstraße.

Wir lehnen die Vere­in­nah­mung der Opfer des Naziregimes unter einen all­ge­meinen Opfer­be­griff ab, der auch Naz­itäter umfasst.

Wir laden alle antifaschis­tisch gesin­nten Bürg­erin­nen und Bürg­er her­zlich ein, am 27.01.2014 ab 18 Uhr an der würdi­gen Gedenkver­anstal­tung teilzunehmen, die antifaschis­tis­che Grup­pen am Platz der Ein­heit und am Ehren­fried­hof auf dem Bass­in­platz durchführen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot