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VVN-BdA protestiert gegen geplante Störung des Holocaustgedenktages

Seit mehreren Jahren führt die Stadt Pots­dam in der Gedenkstätte Lin­den­straße aus­gerech­net am Holo­caustge­denk­tag eine Gedenkver­anstal­tung durch. Mehrfach haben Opfer­ver­bände des NS-Regimes gegen diese
Instru­men­tal­isierung der Ver­fol­gten des Naziregimes protestiert und darauf hingewiesen, dass in der Lin­den­straße ein würdi­ger Gedenko­rt fehlt, der von den über­leben­den Opfern des NS-Ter­rors akzep­tiert wird. 

Die im Gefäng­nishof ste­hende Plas­tik „Das Opfer“ umfasst alle in der Lin­den­straße im 20. Jahrhun­dert Ver­fol­gten. Eine der­art pauschale Gle­ich­set­zung wird von den NS-Ver­fol­gten abgelehnt. Für sie erscheint es unzu­mut­bar, sich einen Gedenko­rt mit den nach 1945 in der Lin­den­straße Inhaftierten zu teilen. Nach den Erfahrun­gen mit anderen Gedenko­rten gehen sie davon aus, dass nach Kriegsende in der Lin­den­straße vor allem Funk­tionäre und Unter­stützerin­nen des Naziregimes einges­per­rt wurden. 

Inzwis­chen haben sich diese Befürch­tun­gen erhärtet. Der Pots­damer Orts­gruppe der VVN-BdA liegt eine Liste von Häftlin­gen vor, die am 14.05.1946 unter Mitwirkung des DRK aus der Lin­den­straße in NKWD-Son­der­lager trans­portiert wur­den. Die Liste enthält neben den Per­son­al­dat­en auch Angaben dazu, mit welchen Tatvor­wür­fen der
sow­jetis­che Geheim­di­enst die Inhaftierung rechtfertigt. 

Am 14.01. hat die VVN-BdA die Liste und die Über­set­zung eines verei­digten Über­set­zers an den Ober­bürg­er­meis­ter und die Gedenkstät­ten­leitung geschickt und darum gebeten, die Gedenkver­anstal­tung am 27.01. nicht an diesem Ort durchzuführen.

Trotz unser­er Bitte um kurzfristige Antwort haben wir bis­lang keine Antwort erhal­ten. Auf tele­fonis­che Rück­frage teilte uns das OB-Büro mit, dass die Gedenkver­anstal­tung wie geplant stat­tfind­en soll.

Die VVN-BdA bew­ertet diese Entschei­dung als respek­t­los und anmaßend. Selb­st wenn dem Ober­bürg­er­meis­ter per­sön­lich das Ver­ständ­nis dafür fehlt, dass NS-Opfer keinen gemein­samen Gedenko­rt mit NS-Tätern akzep­tieren, sollte er zumin­d­est aus men­schlichem Anstand in der Lage sein, der aus­drück­lichen Bitte nachzukom­men, einen anderen Ver­anstal­tung­sort zu wählen.

Eine Gedenkver­anstal­tung, die auf die Teil­nahme von Zeitzeu­gen verzichtet und lieber Proteste von Opfern des NS-Regimes in Kauf nimmt, als einen anderen Gedenko­rt zu wählen, trägt nicht zur Entwick­lung ein­er akzept­ablen Gedenkkul­tur in Pots­dam bei. Die VVN-BdA bew­ertet die Ver­anstal­tung in der Lin­den­straße als öffentliche Bekun­dung der Mis­sach­tung der Opfer des Naziregimes und als Störung des Gedenkens an diesem Tage. Daher wird die Stadt Pots­dam mit unseren Protesten rech­nen müssen.

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