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Antifaschismus Law & Order

Die Lichter bleiben aus

Berlin – Am 20. Novem­ber wurde vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Bran­den­burg (OVG) die Klage der soge­nan­nten „Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg“, bess­er bekan­nt als „Spreelichter“ gegen das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um ver­han­delt. Eine Woche später fiel das Urteil: Die Klage wird abgewiesen, die „Spreelichter“ bleiben verboten. 

Die neon­azis­tis­che Grup­pierung, die seit min­destens 2009 immer wieder durch spek­takuläre, größ­ten­teils kon­spir­a­tiv vor­bere­i­t­ende Aktio­nen in Süd­bran­den­burg und dem nahen Sach­sen in Erschei­n­ung trat, wurde im Juni 2012 durch den dama­li­gen bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­ter Diet­mar Woid­ke ver­boten. Dage­gen zogen die einzel­nen Mit­glieder vor Gericht. Sie sehen das Ver­bot als ungerecht­fer­tigt und forderten dessen Annullierung. 

Als rechtlich­er Vertreter der Kläger trat Wol­fram Nahrath in Erschei­n­ung. Der ehe­ma­lige Aktivist der Wik­ing Jugend (WJ) und der Heimat­treuen Deutschen Jugend (HDJ) ist kein Unbekan­nter. Immer wieder tritt dieser als Rechts­bei­s­tand gewalt­tätiger Neon­azis vor Gericht auf und beteiligt sich nach wie vor an neon­azis­tis­chen Aufmärschen, wie zulet­zt in Berlin-Schönewei­de am 23. Novem­ber. Das Innen­min­is­teri­um als Angeklagter war gle­ich mit sechs Per­so­n­en vertreten, darunter drei LKA-Beamte sowie zwei vom Verfassungsschutz. 

Der mut­maßliche Kopf der „Spreelichter“ Mar­cel Forstmeier zeigte sich erst zur Unrteilsverkün­dung. Zu Prozess­be­ginn waren dage­gen aber etwa 15 Neon­azis und Sympathisant_innen, die in dem viel zu kleinen Ver­samm­lungsraum nahezu alle Plätze belegten. Da jedoch das Medi­en­in­ter­esse groß war, musste kurz­er­hand der Prozess in einen größeren Raum ver­legt wer­den. Die Strate­gie der Neon­azis, die Plätze zu beset­zen, um keine kri­tis­che Presse zuzu­lassen ging damit nicht auf.

Kein Vere­in ist doch ein Verein

Das Ver­fahren wurde ins­ge­samt in vier Blöcke unterteilt: Gek­lärt wurde die Zuständigkeit des bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­ums, die Quellen, die für die gesam­melten Dat­en genutzt wur­den, die Vere­in­seigen­schaft sowie die Recht­mäßigkeit der Ver­bots­gründe. Wol­fram Nahrath ver­suchte dabei dem Gericht deut­lich zu machen, dass alle vier Blöcke nicht zuträfen bzw. ver­fas­sungswidrig seien. Dabei bezweifelte er den Organ­isierungss­chw­er­punkt in Süd­bran­den­burg und behauptete die JN Sach­sen sei in Wirk­lichkeit für die nächtlichen Fack­e­laufzüge ver­ant­wortlich. Ins­beson­dere die umstrit­tene G10-Maß­nahme (Beschränkung des Telekom­mu­nika­tion­s­ge­heimniss­es) sowie die Rechts­form der „Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg“ als Vere­in wur­den durch den Neon­azi-Anwalt zurück­gewiesen. Die Neon­azi­grup­pierung sei niemals als Vere­in aufge­treten, son­dern sei eine reine Inter­es­sen­ge­mein­schaft. Als ein Argu­ment dafür gab er an, es habe keine Vere­in­skasse gegeben.

Die Vertreter_innen des Innen­min­is­teri­ums stärk­ten erneut ihre Ver­bots­gründe. So seien sehr wohl alle Aktiv­itäten der „Spreelichter“ in Bran­den­burg geplant gewe­sen. Außer­dem habe es Vere­insstruk­turen, wenn auch nicht im klas­sis­chen Sinn gegeben. Belege dafür waren Aufrufe zu Spenden und Beteili­gung der immer gle­ichen Per­so­n­en an Ver­anstal­tun­gen, die der Neon­azi­grup­pierung zugerech­net wur­den. Des Weit­eren habe sich die Gruppe durch die Kam­pag­nen „Volk­stod“ und „Die Unsterblichen“ der Wieder­betä­ti­gung des Nation­al­sozial­is­mus straf­bar gemacht. Durch ihr kämpferisches Auftreten woll­ten diese, so die Aus­führun­gen der Behördenvertreter_innen, auch mit Gewalt durchsetzen. 

Als Beweis­mit­tel wur­den während der Ver­hand­lung Videos von Aktio­nen vorge­führt, die teil­weise noch immer im Inter­net abruf­bar sind. Dabei freuten sich die anwe­senden Neon­azis sichtlich über die gezeigten Auf­nah­men und bestrit­ten im Fol­gen­den, trotz Ermah­nung durch den Vor­sitzen­den Richter, dass die Videos noch auf den Seit­en der Grup­pierung zu find­en seien.

Auf­grund der Länge der Ver­hand­lung wurde ein Urteil an diesem Tag noch nicht verkün­det und das Gericht ver­schob dieses um eine Woche. 

Pos­i­tives Unentsch­ieden“ und kein Rück­gang rechter Aktivitäten

Am 27. Novem­ber bestätigte das Gericht nun­mehr, dass die Klage der „Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg“ gegen das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um abgewiesen wird und gab dem Innen­min­is­teri­um Recht. Dabei wies das OVG jedoch darauf hin, dass bere­its die Aus­rich­tung gegen die ver­fas­sungsmäßige Ord­nung als Ver­bots­grund aus­re­icht. Eine Aus­rich­tung gegen den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung, wie es das Innen­min­is­teri­um in der Ver­botsver­fü­gung gegen die “Wider­stands­be­we­gung Süd­bran­den­burg” for­mulierte, sahen sie nicht als erwiesen. Auch die eben­falls vom Vor­sitzen­den Richter Wol­nic­ki in Frage gestellte G10-Maß­nahme spielte keine Rolle für das Ver­bot, da bere­its die Inhalte auf den öffentlich zugänglichen Quellen sich gegen die ver­fas­sungsmäßige Ord­nung richt­en. Eine Revi­sion ließ das Gericht in der Urteilssprechung nicht zu. Die Kosten der Ver­hand­lung, sowie den Stre­itwert in Höhe von 15.000 € müssen die Neon­azis zahlen.

Den­noch sprach Wol­fram Nahrath im Anschluss von einem „pos­i­tiv­en Unentsch­ieden“, da in seinem Augen nicht alle Ver­bots­gründe durch das OVG zuge­lassen wur­den. Er schloss aber eine Klage gegen eine Nichtzu­las­sung zur Revi­sion nicht aus. 

Das bestätigte Ver­bot wird aber auch in Zukun­ft nichts an den starken neon­azis­tis­chen Aktiv­itäten in Süd­bran­den­burg ändern. Ger­ade in den let­zten Monat­en nah­men diese wieder zu. So haben Neon­azis vor ein­er Schule in Sen­ften­berg Fly­er verteilt und ein sym­bol­is­ches Grab aufge­hoben auf denen stand: „Demokrat­en brin­gen uns den Volk­stod“. Kurze Zeit später wurde das Schild „Schule ohne Ras­sis­mus“ von der gle­ichen Schule ent­fer­nt und in einem Video von jeman­den im Krümel­monsterkostüm in einem See versenkt. Weit­ere ähn­liche Aktio­nen in der Region wur­den bekan­nt. Den Stil und das Vorge­hen ähneln den Aktio­nen der ver­bote­nen „Spreelichter“. Es ist davon auszuge­hen, dass die gle­ichen Neon­azis weit­er­hin hier aktiv sind, nun aber ohne ver­bot­fähiges Label.

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Antifaschismus

Erneuten Diffamierungsversuchen gegen Nobert Müller aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Roten Hilfe (RH)

Erk­lärung der Orts­gruppe Pots­dam der Roten Hil­fe e.V. zu erneuten Dif­famierungsver­suchen gegen den Linksparteipoli­tik­er Nobert Müller auf­grund sein­er Mit­glied­schaft in der Roten Hil­fe (RH) Wieder ein­mal ver­suchen die Pots­damer Neuesten Nachricht­en (PNN), ein kon­ser­v­a­tives Lokalblatt in der Stadt Pots­dam, den Linksparteipoli­tik­er Nor­bert Müller auf­grund sein­er Mit­glied­schaft in der Roten Hil­fe e.V. öffentlich zu dif­famieren. Anlässlich ein­er Anfrage der CDU im Land­tag wird wieder ein­mal die schon lange bekan­nte Tat­sache, dass Müller in der tra­di­tion­sre­ichen linken Sol­i­dar­ität­sor­gan­i­sa­tion Mit­glied ist, skan­dal­isiert. Vor den Kar­ren des kon­ser­v­a­tiv­en Kam­pag­nen­jour­nal­is­mus lässt sich gerne Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Ralf Holzschuher (SPD) span­nen. Er erk­lärte laut PNN: „Das Gefahren­poten­zial der ‚Roten Hil­fe e. V.’ beste­ht darin, dass die sys­tem­a­tis­che Ver­ach­tung der frei­heitlichen demokratis­chen Grun­dord­nung auf frucht­baren Boden fall­en kön­nte.“ Sie „pflegt mas­siv das Feind­bild ‚Staat’ und zielt mit ihrer Strate­gie darauf ab, den Staat und seine Insti­tu­tio­nen als ‚Repres­sion­sap­pa­rat’ zu verunglimpfen“ und sug­geriere, „dass der Staat die poli­tis­che Linke diskri­m­iniert. Sie erweckt bei ihren Mit­gliedern ein Gefühl ständi­ger Überwachung und Repres­sion.“ Dazu erk­lären wir: die sys­tem­a­tis­che Ver­ach­tung von Frei­heit und Demokratie find­en wir bei den Poli­tik­ern und staatlichen Insti­tu­tio­nen, die beständig gegen jede Form von Oppo­si­tion aufrüsten, die mit­tler­weile sog­ar Punk-Bands, BesucherIn­nen alter­na­tiv­er Kul­turein­rich­tun­gen und Fluglär­mgeg­ner­In­nen mit geheim­di­en­stlichen Mit­teln ausspähen, so wie es in Bran­den­burg Polizei und Ver­fas­sungss­chutz tun. Wir haben es gar nicht nötig irgen­det­was zu sug­gerieren, Ein Gefühl ständi­ger Überwachung und Repres­sion stellt sich bei vie­len Men­schen angesichts der Prax­is von VS und Polizei ganz von allein ein. Wir ste­hen im Gegen­teil allen, die sich dage­gen wehren wollen sol­i­darisch bei! Gegen Repres­sion und Überwachung hil­ft nur Sol­i­dar­ität! Darum rufen wir alle linken und fortschrit­tlich gesin­nten Men­schen auf: werdet Mit­glied in der Roten Hilfe! 

Wer ist die Rote Hilfe?

Die Rote Hil­fe ist eine parteiun­ab­hängige, strö­mungsüber­greifende linke Schutz- und Sol­i­dar­ität­sor­gan­i­sa­tion. Die Rote Hil­fe organ­isiert nach ihren Möglichkeit­en die Sol­i­dar­ität für alle, unab­hängig von Parteizuge­hörigkeit oder Weltan­schau­ung, die in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land auf­grund ihrer poli­tis­chen Betä­ti­gung ver­fol­gt wer­den. Poli­tis­che Betä­ti­gung in diesem Sinne ist z.B. das Ein­treten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die Inter­na­tionale Sol­i­dar­ität, der antifaschis­tis­che, anti­sex­is­tis­che, anti­ras­sis­tis­che, demokratis­che und gew­erkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Anti­semitismus, Mil­i­taris­mus und Krieg. Unsere Unter­stützung gilt den­jeni­gen, die deswe­gen ihren Arbeit­splatz ver­lieren, Berufsver­bot erhal­ten, vor Gericht gestellt und zu Geld- oder Gefäng­nis­strafen verurteilt wer­den oder son­stige Nachteile erlei­den. Darüber hin­aus gilt die Sol­i­dar­ität der Roten Hil­fe den von der Reak­tion poli­tisch Ver­fol­gten in allen Län­dern der Erde.

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Antifaschismus Geschichte & Gedenken

Jetzt erst recht, Vati!”

Wolf­gang Knabe starb vor 70 Jahren – im Jahr 1943. Er kon­nte das Ende des Nation­al­sozial­is­mus, den er so vehe­ment bekämpft hat­te, nicht mehr erleben. Er starb im Unter­suchungs­ge­fäng­nis Moabit. Zuvor war er zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wor­den, denn er unter­stützt den Wider­stand gegen das NS-Regime. Knabe zeigte Zivil­courage in dieser grausam­sten Zeit deutsch­er Geschichte. Am heuti­gen Sam­stag erin­nerten 65 Men­schen am Ehren­mal für die Antifaschist_innen in Schönow.

Wie wichtig Zivil­courage und antifaschis­tis­ches Engage­ment auch weit­er­hin ist, zeigte sich schon vor Beginn der eigentlichen Gedenkver­anstal­tung: In der Nacht zuvor hat­ten Neon­azis das Ehren­mal mit brauner Farbe kom­plett über­zo­gen, die Tafel auf der Rück­seite entwen­det und durch eine eigene braune Tafel aus­ge­tauscht. Unter diesen Umstän­den wur­den die mit­ge­bracht­en Blu­men und Kränze auf die Wiese vor dem Ehren­mal platziert. Erschüt­tert von dieser wider­lichen Tat, bestärk­ten sich die Anwe­senden den Kampf gegen Nazis weit­erzuführen. Edith Pfeif­fer, Tochter von Wolf­gang Knabe, legte ihre Blu­men mit den Worten “Jet­zt erst recht, Vati!” nieder.

In der Kirche unmit­tel­bar neben dem Ehren­mal kamen die Anwe­senden zusam­men, um durch Rede­beitrag mehr über das Leben von Wolf­gang Knabe und sein Engage­ment in der SAP zu erfahren. Die aktuellen Bedro­hun­gen durch Neon­azis, aber auch der Gesellschaft stark ver­bre­it­et Ras­sis­mus, wie er derzeit in Form von Anti-Asyl-Protesten zum Aus­druck kommt, waren The­ma eines Rede­beitrages der Antifaschis­tis­chen Aktion Bernau. Am Mittwoch dieser Woche fan­den sich wieder Ras­sistIn­nen und organ­isierte Neon­azis zusam­men um gegen die entste­hende Flüchtling­sun­terkun­ft in Zeper­nick zu demon­stri­eren. Anders als in der Woche zuvor, meldete dieses Mal nicht die NPD, son­dern ein “besorgter” Bürg­er die Kundge­bung an. Ein gefun­denes Fressen für die NPD.

Wolf­gang Knabe war ein mutiger Antifaschist. Ihm und den vie­len anderen Widerstandskämpfer_innen gilt unsere Anerkennung.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Opferperspektive zur Antirassismus-Novelle der Brandenburger Landesverfassung

Heute ver­ab­schiedet der Bran­den­burg­er Land­tag in drit­ter Lesung zwei Ver­fas­sungsän­derun­gen. Mit der neuen Anti­ras­sis­musklausel wird der Schutz vor ras­sis­tis­ch­er Stim­mungs­mache zum Staat­sziel erk­lärt. Außer­dem wird durch eine Ergänzung der Schutz vor ras­sis­tis­ch­er Diskri­m­inierung zum Ver­fas­sungsgut erhoben.

Damit das Beken­nt­nis zum Schutz vor Ras­sis­mus und ras­sis­tis­ch­er Diskri­m­inierung nicht bloße Absicht­serk­lärung bleibt, fordern wir die Lan­desregierung auf, auch in der Prax­is eine wirk­same Antidiskri­m­inierungspoli­tik zu betreiben, die sowohl präven­tiv wirkt, als auch die Betrof­fe­nen unterstützt.

Davon kann zur Zeit keine Rede sein! Aktuell gibt es bei der Lan­desregierung keine aus­gewiesene Stelle gegen ras­sis­tis­che Diskri­m­inierung und auf der Ebene der freien Träger gibt es für ganz Bran­den­burg nur die Antidiskri­m­inierungs­ber­atung der Opfer­per­spek­tive, die für den großen Bedarf und die steigende Nach­frage viel zu ger­ing aus­ges­tat­tet und deren Finanzierung nur tem­porär gesichert ist.

Mit der Ver­fas­sungsnov­el­lierung wird anerkan­nt, dass Ras­sis­mus und ras­sis­tis­che Diskri­m­inierung ern­sthafte Prob­lem sind, die in Bran­den­burg Demokratie und Gesellschaft bedro­hen. Aus unser­er langjähri­gen Arbeit kön­nen wir bei­des bestäti­gen. Betrof­fene bericht­en uns von Diskri­m­inierungser­fahrun­gen in allen Lebens­bere­ichen. Ein­friedlich­es Zusam­men­leben erscheint Flüchtlin­gen, Saisonarbeiter_innen, Migrant_innen und Men­schen mit Migra­tionsh­in­ter­grund oft verwehrt.

Ein Posi­tion­spa­pi­er zur Anti­ras­sis­mus-Nov­el­le find­en Sie auf unser­er Web­seite: http://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/kategorie/materialien

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Antifaschismus

Gedenkkundgebung für Rolf Schulze

 

Am 07. Novem­ber 2013 find­et in Lehnin, Lkr. Pots­dam-Mit­tel­mark, auf dem Mark­grafen­platz um 18:30 eine Gedenkkundge­bung für den von (Neo)nazis bru­tal ermorde­ten Rolf Schulze statt.

Wie auch im ver­gan­gen Jahr organ­isieren Antifaschist_innen der Bran­den­burg­er Antifa [BAF], des Antifaschis­tis­chen Net­zw­erks Brandenburg/Havel, Prem­nitz, Rathenow [AFN], der Antifa West­bran­den­burg und die Partei DIE Linke Pots­dam-Mit­tel­mark eine Gedenkkundge­bung für den in der Nacht vom 06. auf den 07. Novem­ber 1992 bru­tal ermorde­ten Rolf Schulze.

Mord am Kolpinsee

Der Woh­nungslose Rolf Schulze schlief am Abend des 06. Novem­ber 1992 auf ein­er Bank auf dem Bahn­steig des Bahn­hofs Schöne­feld, als ihn die zwei Nazi-Skin­heads Daniel Krüger und Thomas Sdzuj fan­den und unter dem Vor­wand ihn nach Hause fahren zu wollen, in ihr zuvor gestohlenes Auto lock­ten. Unter­wegs holten sie ihren Fre­und Mar­co Wen­zel ab. Während ihrer ziel­losen Fahrt gelangten sie auf die A10 Rich­tung West­en. Bei ein­er Toi­let­ten­pause woll­ten sie Rolf Schulze zusam­men­schla­gen und dann auf dem Park­platz liegen lassen. Mar­co Wen­zel schlug jedoch vor, dass sie mit Rolf Schulze zum Kolpin­see bei Lehnin, Lkr. Pots­dam-Mit­tel­mark, fahren soll­ten um ihn zu ermorden. 

Als sie dort anka­men, begann das langsame und qualvolle Ster­ben von Rolf Schulze. Er wurde mit Springer­stiefeln getreten, mit Fäusten geschla­gen, eine 5 kg schwere Propan­gas­flasche auf seinen Kopf gewor­fen, sein Kopf bis zu fünf Minuten unter Wass­er gedrückt und mit Ben­zin über­gossen und angezün­det. Anschließend stiegen sie in das Auto und fuhren los. Während der Obduk­tion wur­den 30 Ver­let­zun­gen fest­gestellt, der Tod trat durch Ertrinken ein.

Die drei Täter kon­nten zeit­nah gefasst und verurteilt wer­den. Alle drei gal­ten als beken­nende und organ­isierte (Neo)nazis in Lud­wigs­felde und Umge­bung. Sie waren Mit­glieder der „Nation­al­is­tis­chen Front“ und der Wehrsport­gruppe „Schöne­felder Sturmtruppe“. Sie wur­den zu sech­sein­halb, sieben und neun Jahren Haft nach Jugend­strafrecht verurteilt. Während der Gerichtsver­hand­lun­gen kon­nte ein poli­tis­ches Motiv her­aus­gear­beit­et wer­den, aus diesem Grund ist Rolf Schulze, im Gegen­satz zu zwei Dutzend anderen Opfern, welche von (Neo)nazis ermordet wur­den, staatlich anerkannt. 

Dem Mord an Rolf Schulze wurde lange keine medi­ale Aufmerk­samkeit geschenkt, erst zum 20. Todestag befassten sich lokale Antifschist_innen mit dem Mord, recher­chierten in Archiv­en und organ­isierten eine Gedenkkundgebung. 

Gedenkver­anstal­tung am kom­menden Donnerstag

Auch in diesem Jahr wird es wieder eine Gedenkver­anstal­tung geben, zum einem um an Rolf Schulze zu erin­nern und zum anderen um darauf hinzuweisen, dass es sich bei der (neo)nazistischen Ide­olo­gie um eine mor­dende Ide­olo­gie han­delt, in der Woh­nungslose wie Rolf Schulze, aber auch Punks, Migrant_innen und Ander­s­denk­ende keinen Platz haben. Ger­ade in den let­zten Wochen und Monat­en zeigt sich dies in aller Deut­lichkeit, so gibt es Bran­dan­schläge, Über­griffe und Demon­stra­tio­nen gegen Asylbewerber_innenheime in ganz Deutsch­land. Dieser neuen Bedro­hung durch (Neo)nazis und rechte Bürg­er­mobs muss sich mit aller Kraft ent­ge­gengestellt werden. 

Unter­stützt die Gedenkkundge­bung für Rolf Schulze, kommt zahlre­ich, set­zt ein Zeichen gegen (Neo)nazis und ihre mor­dende Ide­olo­gie, sol­i­darisiert euch mit Asylbewerber_innen und greift ein, wenn (Neo)nazis ihre men­schen­ver­ach­t­ende Ide­olo­gie auf die Straße tra­gen, wenn Bürg­er­mobs gegen Flüchtling­sheime het­zen und Ander­s­denk­ende ange­grif­f­en werden.

NIEMAND IST VERGESSENSOLIDARITÄT IST EINE WAFFE

Inforiot