Kategorien
Uncategorized

Alle schlechten Thinge sind drei

(gegenrede.info) Pren­zlau (ipr) Bere­its zum drit­ten Mal in diesem Jahr muss sich Pot­zlowtäter Sebas­t­ian F. vor dem Pren­zlauer Amts­gericht ver­ant­worten. Am Fre­itag, den 18. Juli lautet die Anklage auf Kör­per­ver­let­zung und Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen. 

Sebas­t­ian F. soll am 15. Sep­tem­ber 2007 in Tem­plin einen deutschen Staats­bürg­er ange­grif­f­en und in zwei Mal ins Gesicht geschla­gen haben. Die Staat­san­waltschaft ord­net das Opfer dem linken poli­tis­chen Spek­trum zu. 

Seit dem 25. März diesen Jahres befind­et sich Sebas­t­ian F., mitver­ant­wortlich an der bru­tal­en Ermor­dung des 17jährigen Schülers Mar­i­nus Schöberl im Juli 2002 in Pot­zlow, wegen Trunk­en­heit im Verkehr erneut für vier Monate hin­ter Gittern. 

In einem weit­eren Prozess am ersten April diesen Jahres war er vor dem Amts­gericht Pren­zlau wegen Trunk­en­heit im Verkehr und uner­laubten Waf­fenbe­sitzes zu weit­eren acht Monat­en Haft verurteilt worden. 

Mitte Novem­ber 2007 war Sebas­t­ian F. der Polizei in ein­er Gruppe von mehr als 20 Recht­sex­tremen aufge­fall­en, die ein Konz­ert in der Tem­plin­er Mag­dale­nen-Kirche mit laut­en „Sieg Heil!“-Rufen und anderen Parolen störten. Die Polizei ver­wies damals die Recht­sex­tremen des Platzes. Vier Män­ner wur­den in Gewahrsam genom­men. Darunter war Sebas­t­ian F.. Gegen drei von ihnen ermit­telte die Polizei wegen des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen und gegen Sebas­t­ian F. wegen Ver­stoßes gegen das Waf­fenge­setz. Bei ihm hat­ten die Beamten einen Schla­gring gefunden. 

Da er sich nur auf Bewährung in Frei­heit befand, muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass er seine Rest­strafe von knapp einem Jahr eben­falls noch absitzen muss. Der Wider­ruf der Bewährung wurde von der Staat­san­waltschaft bere­its beantragt. Das kann bedeuten, dass Sebas­t­ian F. die näch­sten zwei Jahre in Haft ver­brin­gen muss. Zum Prozess am Fre­itag wird er aus dem Gefäng­nis anreisen.

Kategorien
Uncategorized

Nazi-Parolen an Häuserwänden

Unbekan­nte haben in der Nacht zu Mittwoch mehrere Häuser­wände in Bran­den­burg an der Hav­el mit recht­sradikalen Parolen beschmiert. Im Bere­ich divers­er Wohn­blöcke und Mehrfam­i­lien­häuser nahe der Straßen “Am Haupt­bahn­hof” und “Kleine Garten­straße” wur­den entliche Nation­al­is­mus und Nazi-Parolen mit schwarz­er Farbe und Sch­ablo­nen auf Häuser­wände gesprüht. Hin­weise nimmt die Kripo Bran­den­burg unter der Tele­fon­num­mer (03381) 560–0 entgegen. 

Kategorien
Uncategorized

Erfolgreiche Streetparade in Bernau

Am 12. Juli fand unter dem Mot­to “Keine Stimme den Nazis”, im Rah­men der gle­ich­nami­gen Kam­pagne, eine Straßen­pa­rade in Bernau statt. Mit 3 bun­ten Wagen zog die Parade vom Bus­bahn­hof durch die Stadt. Gegen 17 Uhr ging der Umzug in ein Straßen­fest in der Innen­stadt über. Inge­samt nah­men rund 300 Men­schen an den Ver­anstal­tun­gen teil. Organ­isiert wur­den die Aktio­nen vom Jugendtr­e­ff Dos­to, der Antifaschis­tis­chen Aktion Bernau, dem Sub­ti­val 1260 e.V. und der Ak Antifa Pots­dam, mit Unter­stützung des Bernauer Net­zw­erkes für Tol­er­anz und Weltoffenheit. 

Im fol­gen­dem ein paar Impressionen.

Kategorien
Uncategorized

Lasst Zeugnisse fliegen und LehrerInnen nachsitzen!

Zum let­zten Schul­t­ag vor den Som­mer­fe­rien, dem tra­di­tionellen Tag der
Zeug­nisver­gabe, erk­lärt SARAH BENKE, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Brandenburg:
„Schluss mit willkür­lich­er Noten­ver­gabe, die nur schein­bare Objek­tiv­ität vorgaukelt!
Zahlre­iche Stu­di­en der let­zten Jahre bele­gen, dass das Zus­tandekom­men von
Zeug­nis­noten anhand sub­jek­tiv­er Kri­te­rien erfol­gt und deshalb äußerst kritisch
betra­chtet wer­den muss. Zif­fern­noten machen kein­er­lei Aus­sagen über individuelle
Lern­er­folge und sind jedes Jahr aufs neue der Aus­lös­er für die Stigmatisierung
einzel­ner Schü­lerIn­nen. Sie erzeu­gen größte Äng­ste bei Kindern und Jugendlichen und
sind die Ursache für sinnlos­es Sitzen­bleiben und Abgeschultwerden. 

Die GRÜNE JUGEND Bran­den­burg fordert eine sofor­tige Abschaf­fung der traditionellen
Noten­ver­gabe. Wir kri­tisieren das krampfhafte Fes­thal­ten an ein­er stu­pid­en Praxis,
welche die Bew­er­tung von kom­plex­en Lern­er­fol­gen auf eine einzige Note inner­halb der
Zif­fern­skala von 1 bis 6 beschränkt. Sie ignori­ert den Anspruch auf individuelle
Lern­er­fol­gs­beurteilung und ignori­ert die Het­ero­gen­ität von Schü­lerIn­nen in einer
Lerngruppe. 

Wir sehen in regelmäßig geführten Lern­tage­büch­ern und Entwick­lungs­bericht­en eine
adäquate und deut­lich nivau­vollere Alter­na­tive zu der herkömm­lichen Notenvergabe.
Wir befür­worten das Ver­fahren, Schü­lerIn­nen in regelmäßi­gen Abstän­den über ihre
Leis­tungsstände aufzuk­lären. Dies soll in Form von Lernentwicklungsgesprächen
stat­tfind­en, in denen indi­vidu­elle Stärken und Schwächen besprochen werden. 

Die GRÜNE JUGEND Bran­den­burg fordert alle Schü­lerIn­nen auf, die Prax­is der
Noten­ver­gabe mit ihren LehrerIn­nen zu disku­tieren und sich über die Ungerechtigkeit
eines Ver­fahrens im Klaren zu wer­den, welch­es demo­tivierend und selek­tierend wirkt,
sowie einen destruk­tiv­en Konkur­ren­zkampf fördert. Lasst die Zeug­nisse fliegen und
eure LehrerIn­nen nachsitzen!“

Kategorien
Uncategorized

Unternehmer zieht Neonazis ab

Der säch­sis­che Unternehmer Mirko Schüring hat die von ihm als Wach­schutz engagierten Neon­azis vom Bag­gersee im süd­bran­den­bur­gis­chen Zeis­cha bei Bad Lieben­wer­da (Land­kreis Elbe-Elster) am Woch­enende abge­zo­gen. Das sagte Lieben­wer­das Bürg­er­meis­ter Thomas Richter (CDU) am Dien­stag auf Anfrage. Seit Anfang Juli hat­ten die von Schüring zum Schutz seines Betrieb­s­gelän­des ange­heuerten NPD-Wach­män­ner die Badegäste vom Strand ver­trieben, nach­dem auf seinem Gelände mehrmals einge­brochen wor­den war. Die laut Medi­en­bericht­en aus dem säch­sis­chen Pir­na stam­menden Neon­azis hat­ten mehrere Tage lang mit Schlauch­booten am See patrouil­liert und den Strand kontrolliert. 

Badegäste kon­nten in den ver­gan­genen bei­den Wochen nur das Wald­bad nutzen. Seit DDR-Zeit­en war das Schwim­men in dem Bag­gersee erlaubt. An heißen Som­merta­gen nutzten mehrere tausend Men­schen die Strände. Unternehmer Schüring hat­te zwis­chen­zeitlich die Verträge und die Absprachen mit der Stadt, wonach dort gebadet wer­den dürfe, gekündigt.

Kategorien
Uncategorized

Versuchter Angriff von Neonazis auf Jugendtreff nach Straßenparade

Am ver­gan­genen Sam­stag fand in Bernau eine Straßen­pa­rade unter dem Mot­to „Keine Stimme den Nazis“ statt. Ver­anstal­tet wurde diese u.a. durch den Jugendtr­e­ff Dos­to und die Antifaschis­tis­che Aktion Bernau, mit Unter­stützung des Net­zw­erkes für Tol­er­anz und Weltof­fen­heit. Mit drei bunt geschmück­ten Musik­wa­gen zog die Parade vom Bahn­hof durch die Straßen von Bernau und mün­dete in einem Fest in der Innen­stadt. Neben einem aus­ge­wo­ge­nen Musikpro­gramm, gab es Stände ver­schieden­er Ini­tia­tiv­en, die Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al gegen Nazis verteil­ten. Ins­ge­samt nah­men rund 300 Men­schen an den Ver­anstal­tun­gen teil. Am Abend sollte das Fest im Jugendtr­e­ff Dos­to mit ein­er Par­ty ausklin­gen. Doch wegen ver­sucht­en Angrif­f­en von Neon­azis auf Besucher_innen der Par­ty und einem großen Polizeiaufge­bot war es kaum möglich den Abend zu genießen. 

Gegen 20.30 Uhr ver­sam­melte sich eine Gruppe von 10 – 15 gewalt­bere­it­en Neon­azis und ver­suchte von der Bre­itschei­d­straße auf das Gelände des Kul­turhofes, wo sich auch der Jugendtr­e­ff Dos­to befind­et, zu gelan­gen. Trotz ein­er schnellen Präsenz der Polizei, wodurch zwar das Betreten des Kul­turhofes durch die Nazis ver­hin­dert wurde, kam es zu ein­er länger andauern­den Kon­fronta­tion zwis­chen Nazis, Polizei und Besucher_innen. 

Dabei wurde die Polizei durch die Nazis mehrfach tätlich ange­grif­f­en. Außer­dem wurde wieder­holt der Hit­ler­gruß gezeigt, sowie Polizei und Besucher_innen beledigt und bedro­ht. Auf Grund des aggres­siv­en und gewalt­täti­gen Auftretens der Nazis musste damit gerech­net wer­den, dass diese einen erneuten Angriff ver­suchen wür­den. Trotz mehrfach­er Auf­forderung der Veranstalteter_innen, die Nazis des Platzes zu ver­weisen, um weit­ere Pro­voka­tio­nen zu unterbinden, schien die Polizei nicht gewil­lt wirkungsvoll zu han­deln. Etwa zwei Stun­den später kam es zu ein­er zweit­en Ansamm­lung. Noch fahrläs­siger als beim ersten ver­sucht­en Angriff und trotz wieder­holten Hin­weisen durch die Veranstalter_innen, reagierte die Polizei nicht auf das erneute Erscheinen der Nazis. Wie auch beim ersten Angriff, bedro­ht­en diese die Anwe­senden und ver­sucht­en mit Gewalt auf das Gelände zu gelan­gen. Wieder ließ die Polizei die Nazis unbe­hel­ligt gehen. 

Wir, der Jugendtr­e­ff Dos­to und die Antifaschis­tis­che Aktion Bernau, kri­tisieren, dass die Polizei die gewalt­täti­gen Nazis nicht in Gewahrsam genom­men, geschweige denn Per­son­alien aufgenom­men hat, um die Besucher_innen vor Über­grif­f­en zu schützen. Stattdessen ver­sucht­en sie die Ver­anstal­tung im Dos­to offen­sichtlich zu unterbinden indem sie wegen ange­blich­er „Gefahren­ab­wehr“, so die Begrün­dung der Polizei, Besucher_innen der Par­ty den Zugang auf das Gelände verwehrte. 

Kategorien
Uncategorized

Kein Bock auf Nazis!

In den let­zten Tagen wur­den tausende Exem­plare der aktuellen Pub­lika­tion der Ini­tia­tive “Kein Bock auf Nazis” in Briefkästen, auf Ver­anstal­tun­gen und vor Schulen in Rathenow und Prem­nitz verteilt. 

Hin­ter­grund der Aktion, die im Rah­men der Kam­pagne “Keine Stimme den Nazis” durchge­führt wurde, sind die am 28. Sep­tem­ber 2008 im Land Bran­den­burg stat­tfind­en­den Kommunalwahlen. 

Hierzu wird auch die (neo)nazistische NPD Kan­di­dat­en für die Kreis — und Kom­mu­nal­par­la­mente auf­stellen, deren Ziel es sein wird als gewählte Volksvertreter das ras­sis­tis­che, anti­semi­tis­che und völkische Parteipro­gramm in all­ge­mein­verbindliche Geset­ze und Verord­nun­gen zu manifestieren. 

Im Inter­net und auf Flug­blät­tern hat der für das West­havel­land zuständi­ge NPD Kreisver­band Hav­el Nuthe bere­its angekündigt, zur Wahl des in Rathenow sitzen­den Kreistages anzutreten und ist dies­bezüglich bemüht ein bürg­er­lich­es Image zu kreieren um sich in der so genan­nten “Mitte der Gesellschaften” zu etablieren. 

Die Kam­pag­nen “Kein Bock auf Nazis” und “Keine Stimme den Nazis” bieten dage­gen ein Blick hin­ter die Kulis­sen, entza­ubern so die men­schen­ver­ach­t­ende Ide­olo­gie der NPD sowie die unrühm­liche Biografie der führen­den Parteisol­dat­en und appel­lieren somit an die Ver­nun­ft der Wähler.

28. Sep­tem­ber 2008 — Deine Stimme gegen Nazis!

Kategorien
Uncategorized

Julia S.-Verfahren eingestellt

(Hen­ri Kramer)
Im so genan­nten „Julia S.“-Verfahren ist das Ver­fahren gegen den mut­maßlichen Haupt­täter Patrick B. drei Jahre nach der Tat vom Pots­damer Landgericht eingestellt wor­den. Das sagte Frank Thie­mann, der Sprech­er des Gerichts, den PNN – und betonte: „Dies ist kein Freispruch.“

Der Fall „Julia S.“ hat­te im Som­mer 2005 für Bestürzung gesorgt, die Staat­san­waltschaft ermit­telte wegen ver­sucht­en Mordes von Link­sex­tremen an einem Neon­azi. Linke hat­ten den immer noch in der recht­en Szene aktiv­en Ben­jamin Oe. aus Fahrland vor dem Café Hei­der zusam­mengeschla­gen. Mit Julia S. saß eine der Verdächti­gen fünf Monate lang in Unter­suchung­shaft, es gab Proteste in der linken Szene. Sie wurde später zusam­men mit anderen am Pots­damer Landgericht wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Max­i­mal wur­den Bewährungsstrafen ver­hängt. Allerd­ings hob der Bun­des­gericht­shof das Urteil gegen Patrick B. in diesem Jahr auf, weil die Bewe­is­führung des Pots­damer Gerichts ein­er rechtlichen Über­prü­fung „nicht stand“ halte und ein „Rechts­fehler“ vorliege.

Die Ein­stel­lung sei allerd­ings nicht man­gels Beweisen, son­dern vor allem wegen der lan­gen Ver­fahrens­dauer vorgenom­men wor­den, sagte Thie­mann. Dadurch sei die zu erwartende Strafe nur noch ger­ing, „unab­hängig von der Wahrschein­lichkeit der Verurteilung.“

Kategorien
Uncategorized

Im Zweifel für die Angeklagten

Pren­zlau (ipr) Zwei Män­ner aus Schwedt sind gestern vor dem Amts­gericht Pren­zlau vom Vor­wurf des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen freige­sprochen worden. 

Sylvio K. (30) und Bernd T. (44) war vorge­wor­fen wor­den in den frühen Mor­gen­stun­den des 15. Julis 2007 auf dem Park­platz gegenüber der Gast­stätte “Zum Schwan”, mehrfach „Heil Hitler!“ gebrüllt und dazu mehrfach den „Hit­ler­gruß“ gezeigt zu haben. Der gel­ernte Gärt­ner Bernd T. wurde in Hand­schellen vorge­führt, weil er zum ersten Gericht­ster­min am 3. Juni nicht erschienen war und der Strafrichter daraufhin einen Haft­be­fehl erlassen hatte. 

Bei­de Angeklagten bestrit­ten die Tat und liefer­ten vor Gericht eine dur­chaus plau­si­ble Erk­lärung, dass da jemand im Lat­er­nen­licht, ein Winken zu einem Fen­ster im 3. Stock und den Gruß „Hi“ zu einem „Hit­ler­gruß“ und dem Aus­ruf „Heil Hitler!“ umgedeutet haben müsse. 

Dieser jemand war ein Polizeibeamter, der in der Nacht allein mit dem Streifen­wa­gen in der Fußgänger­zone der Friedrich­straße unter­wegs war. Er wollte aus 40 Metern bei geschlossen­em Fen­ster ein­deutig erkan­nt haben, das die stark alko­holisierten Angeklagten die ihnen vorge­wor­fe­nen Delik­te began­gen haben. Der Beamte war schlecht vor­bere­it­et. Er antwortete auf die Fra­gen des Richters unpräzise und ver­wick­elte sich in Wider­sprüche, die er damit kon­terte, dass er immer wieder auf das von ihm geschriebene Pro­tokoll verwies. 

Der Staat­san­walt sah die Schuld der Angeklagten durch die Aus­sage des Polizeibeamten als erwiesen an und forderte in seinem Plä­doy­er für bei­de Angeklagten, die vorher noch nie mit dem Para­grafen 86a in Berührung gekom­men waren, eine Geld­strafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die bei­den Vertei­di­ger forderten für ihre Man­dan­ten einen Freispruch. 

Diesem Urteil schloss sich der Richter an. Er ver­mis­ste bei den Angeklagten eine Motivlage. Er beurteilte die Erk­lärung des Polizeibeamten als wider­sprüch­lich und verzichtete auf die Würdi­gung der Aus­sage zweier Zeug­in­nen, die die Ver­sion der Angeklagten stützten. 

Er fand, hier ste­he Aus­sage gegen Aus­sage. Deshalb sei im Zweifels­fall zugun­sten der Angeklagten zu entscheiden.

Kategorien
Uncategorized

Beschleunigt in den Knast

Pren­zlau (gegenrede.info) Am Mittwoch wurde ein 31-jähriger Tem­plin­er vor dem Amts­gericht Pren­zlau in einem beschle­u­nigten Ver­fahren zu ein­er Frei­heitsstrafe von sechs Monat­en ohne Bewährung verurteilt. Angeklagt wor­den war der Mann wegen Voll­rausch in Verbindung mit Bedro­hung und Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen. 

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Daniel B. sich am Abend des 21. Juni diesen Jahres mutwillig betrunk­en und danach in den Mor­gen­stun­den auf dem Heimweg in der Fürsten­berg­er Straße in Tem­plin mehrfach „Sieg Heil“ gegrölt hat­te. Es schenk­te den Aus­sagen eines 21-jähri­gen Abi­turi­en­ten Glauben, der Daniel B. wegen des „Sieg Heil“ Gegröles zur Rede stellen wollte, dass der ihn daraufhin mit Worten wie „Ich werde dich fer­tig machen!“, „Ich bringe dich um!“ „Ich steche dich ab!“ bedro­ht habe. 

Der bul­lige Daniel B. sprach von einem Film­riss. Er kon­nte sich an die Vorkomm­nisse in der Nacht nicht erin­nern. Er wusste nur, dass der Abi­turi­ent ihn bis zu seinem Grund­stück in den Ahorn­weg ver­fol­gt hat­te, und er sich von ihm bedro­ht fühlte. 

Ein Polizeibeamter, der in dieser Nacht von dem Abi­turi­en­ten zur Hil­fe gerufen wor­den war, erk­lärte vor Gericht, dass er bei dem Angeklagten einen Atemalko­hol­ge­halt von 2,39 Promille fest­gestellt habe. Er berichtete, dass es bei der anschließen­den Blu­tent­nahme im Kranken­haus zu weit­eren „Sieg Heil“ Rufen im Bei­sein des Arztes gekom­men sei, für die sich Daniel B. bei den anwe­senden Polizis­ten sofort wieder entschuldigt habe. 

Der Staat­san­walt ver­wies in seinem Plä­doy­er auf das Strafreg­is­ter des heute 32-jähri­gen Angeklagten, das seit 1995 ins­ge­samt 10 Verurteilun­gen wegen „Gemein­schaftlich­er schw­er­er Kör­per­ver­let­zung“, „uner­laubten Waf­fenbe­sitzes“ und „Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen aufweist. Er zeigte Ver­ständ­nis dafür, dass Daniel B. wegen der Schwanger­schaft sein­er Fre­undin und der Geburt des Kindes eine nach der let­zten Verurteilung angekündigt Alko­holther­a­pie ver­schoben hat­te. Er bil­ligte aber nicht, dass er sie nach der Geburt des Kindes nicht nachge­holt hat. 

Weil sich Daniel B. zum Tatzeit­punkt nur auf Bewährung in Frei­heit befand und er nach Auf­fas­sung des Staat­san­waltes nicht bere­it ist, die Chan­cen zu nutzen, die er von den Gericht­en immer wieder erhal­ten hat­te, forderte er eine Frei­heitsstrafe von sechs Monat­en ohne Bewährung. 

Der Vertei­di­ger stimmte der Argu­men­ta­tion und dem geforderten Straf­maß des Staat­san­waltes zu. Er war aber der Mei­n­ung, dass es für Daniel B. sin­nvoller wäre, die Frei­heitsstrafe zur Bewährung auszuset­zen und mit ein­er Ther­a­pieau­flage zu verse­hen. Er fürchte, dass die Staat­san­waltschaft den Wider­ruf der bish­eri­gen Bewährung beantra­gen werde und so aus sechs Monat­en schnell 18 wer­den würden. 

Dem kon­nte das Gericht nicht fol­gen. Der Strafrichter sah keinen Spiel­raum mehr für eine weit­ere Bewährungsstrafe und verurteilte den Angeklagten zu sechs Monat­en Frei­heitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Inforiot