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Staatsschutz manipuliert Beweisvideos

Mit ein­er über­raschen­den Ent­deck­ung kon­fron­tierte die Vertei­di­gung das Pots­damer Amts­gericht gle­ich zu Beginn des nun schon 7. Ver­hand­lungstages im Prozeß um die von
einem Mit­glied der Pots­damer Kam­pagne gegen Wehrpflicht gegen den Polizeiein­satz am 25.8.01 in der Babels­berg­er Bre­itschei­d­straße 6 erhobe­nen Vor­würfe. Am Ende eines
Videos aus einem anderen Strafver­fahren befind­en sich näm­lich weit­ere Auf­nah­men der Polizeikam­eras, die den Abmarsch der Hertha-Hools und die Stür­mung des alter­na­tiv­en
Wohn­pro­jek­tes durch die LESE zeigen. Über­wiegend han­delt es sich dabei um Wieder­hol­un­gen bekan­nter Videoauf­nah­men. Inter­es­sant ist aber, daß keine Wieder­hol­ung völ­lig iden­tisch mit dem bis­lang bekan­nten Mate­r­i­al ist. 

 

Eine plau­si­ble Erk­lärung hat­te dafür auch der Polizeizeuge nicht, der die Videos von den kleinen Kas­set­ten der Polizeikam­eras auf eine große Kas­sette über­spielt und
diese beschriftet hat­te. Auch zum Verbleib der Orig­i­nalka­s­set­ten kon­nte der Polizeit­ech­niker nichts sagen. (Die bis­lang für die Orig­i­nalka­s­set­ten gehal­te­nen
kleinen Kas­set­ten in der Akte hat­ten sich als Film­ma­te­r­i­al zum Aus­bau des Auswe­i­chob­jek­tes in der Zep­pelin­straße ent­pup­pt.) Er ver­sicherte, die ord­nungs­gemäße
Kopie und die Orig­i­nalka­s­set­ten an den Leit­er des Staatss­chutzkom­mis­sari­ats Wet­zel weit­ergegeben zu haben. Dieser hat­te ihn beauf­tragt, mehrere Kopi­en anzufer­ti­gen.
Dafür wäre eigentlich eine Genehmi­gung der Staat­san­waltschaft erforder­lich gewesen. 

 

Die einzige Erk­lärung für die vor­liegen­den unter­schiedlichen Vari­anten des Video­ma­te­ri­als ist die Manip­u­la­tion von Beweis­mit­teln durch den Staatsschutz. 

 

Die Vertei­di­gung hat­te inzwis­chen auch eine erste Prü­fung angestellt, was aus den Videos ent­fer­nt wor­den war. Dabei hat­te sich her­aus­gestellt, daß auf dem fehlen­den
Stück die Betitelung ein­er festgenomme­nen Frau als “Schlampe” zu hören ist. 

 

Auch die fol­gen­den Vernehmungen von zwei Pas­san­tinnen belegten ein völ­lig unangemessenes Vorge­hen der Polizei bei der Fes­t­nahme und die Beschimp­fung als Schlampen. 

 

Einen Beweisantrag auf die Bestel­lung eines Gutachters zur Prü­fung der Videos lehnte die Rich­terin ab, weil sie inzwis­chen auch Beschimp­fun­gen der Bewohner­In­nen als
“Schlampe” für erwiesen hält. 

 

Nach sieben Ver­hand­lungsta­gen und ca. 50 Zeu­gen wurde die Beweisauf­nahme geschlossen. 

 

Es fol­gten die Plä­doy­ers und das let­zte Wort des Angeklagten. 

 

Obwohl auch die Staat­san­waltschaft die Ver­wüs­tun­gen des Haus­es durch die Polizei als erwiesen ansah und vere­inzelte Beschimp­fun­gen für möglich ansah, bestritt der Staat­san­walt daß die Polizei Getränke und Bargeld im Haus entwen­det und ins Haus gepinkelt hat. Für diese Tat­sachen sei zumin­d­est der Wahrheits­be­weis nicht zweifels­frei erbracht. Es wurde eine Geld­strafe von 70 Tagessätzen à 35 Euro beantragt und darauf hingewiesen, daß beim näch­sten Verge­hen keine Geld­strafe mehr in Frage käme. 

 

Die Vertei­di­gung beantragte Freis­pruch, weil die Anklageschrift fehler­haft, der Kreis der ange­blich geschädigten Beamten nicht abzu­gren­zen und der Wahrheits­be­weis lück­en­los erbracht sei. 

 

Das Urteil wird am 28.02. 9.30 Uhr im Amts­gericht Pots­dam verkündet.

Lutz Boede soll 2450 Euro Strafe zahlen

Plä­doy­ers im Belei­di­gung­sprozess gegen Spre­hcer der
Anti-Wehrpflicht-Kampagne

(MAZ) Der Staat­san­walt ver­langte für Lutz Boede gestern eine “let­zt­ma­lige”
Geld­strafe von 70 Tagessätzen á 35 Euro. Er ver­wies auf Boedes Vorstrafen,
die von Belei­di­gung, Haus­friedens­bruch bis zu Sachbeschädi­gung reicht­en. Im
Prozess gegen den Sprech­er der Kam­pagne gegen Wehrpflicht sind am gestri­gen
siebten Ver­hand­lungstag die Plä­doy­ers gehal­ten wor­den. Nach­dem das Gericht
41 Zeu­gen, darunter 30 Polizis­ten, geladen hat­te, ist die Beweisauf­nahme
beendet. 

Boede ist der “üblen Nachrede” gegenüber der Polizei angeklagt. Er hat­te
einen Ein­satz um den 25.August 2001 kri­tisiert. Nach einem Fußball­spiel war
es zu gewalt­täti­gen Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen radikalen Hertha-Fans und
Bewohn­ern der Rudolf-Bre­itscheid-Straße 6 gekom­men, in deren Folge das
alter­na­tive Wohn­pro­jekt geräumt wurde. 

Boedes Vor­würfe: Uni­formierte sollen bei Durch­suchun­gen das Haus ver­wüstet,
Getränke und Geld gestohlen, Bewohn­er als “Zecke” und “Schlampe” beze­ich­net
sowie hin­ter dem Tre­sen und in Pol­ster­mö­bel uriniert haben. Boede sah sich
in der “Bewe­is­führungspflicht”, musste also seine Vorhal­tun­gen beweisen.
Dies ist ihm nach Ansicht von Staat­san­walt Thomas Jaschke “nicht annäh­ernd
gelun­gen”. Schließlich haben alle befragten Polizis­ten die Anschuldigun­gen
“mit Empörung” zurück gewiesen. Er traue den Beamten “genau­so wenig” zu, die
Unwahrheit zu sagen, wie er dies den Haus­be­wohn­ern unter­stelle. Auch
bezweifelte Jaschke die Neu­tral­ität der von der Vertei­di­gung als
“unab­hängige Pas­san­ten” darge­bracht­en Zeu­gen: “Die standen alle in
Verbindung mit dem Haus.” 

Boedes Anwältin Antje Kla­mann forderte Freis­pruch für ihren Man­dan­ten, der
sich, selb­st Juras­tu­dent, immer wieder in die Zeu­gen­be­fra­gung ein­schal­tete.
Die Polizei sei als Gruppe nicht ein­grenzbar, also nicht
“belei­di­gungs­fähig”, argu­men­tierte sie. Unklar sei, welche Beamten sich
zwis­chen Räu­mung und Über­gabe im Haus befan­den. Somit sei auch keine
konkrete Per­son “in ihrer Ehre” ver­let­zt. Da die Polizei auf unab­hängige
Zeu­gen, die die Straf­prozes­sor­d­nung vor­sieht, bei den Durch­suchun­gen
verzichtete, könne sie den Zus­tand des Haus­es nur anhand der von Bewohn­ern
aufgestell­ten Schadensliste beurteilen. Dem­nach fehlten 200 bis 500 Mark
sowie zwei Kästen Wass­er. Zu den Schimpfwörtern gebe es auch Aus­sagen eines
Polizeibeamten. Dass die Ver­wüs­tung auf den Polizeiein­satz zurück­zuführen
sind, hält Rich­terin Lange bere­its für erwiesen. 

Die Wahrheit und die Polizei, das sei “keine Liebes­beziehung”, sagte Boede
in seinem Schluss­wort. Am 28. Feb­ru­ar ist Urteilsverkündung.

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Flüchtlingsrat Brandenburg stellt Anzeige gegen Focus


Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg
stellt Strafanzeige
gegen Autoren und den Her­aus­ge­ber
der Zeitschrift Focus
wegen Ver­let­zung des per­sön­lichen
Lebens- und Geheimbereiches

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg hat Strafanzeige gegen Autoren und Her­aus­ge­ber der Zeitschrift “FOCUS” wegen Weit­er­gabe von speziellen Dat­en aus ein­er behördlichen oder gerichtlichen Ver­fahren­sak­te gestellt.

 

In zwei Artikeln (Heft 4/2003, Heft 5/2003 online-Aus­gabe) berichtete der “FOCUS” über die Gewährung von Kirchenasylen in Bran­den­burg. Die Autoren ver­let­zten hierin den Daten­schutz und bracht­en die betrof­fe­nen Asyl­suchen­den in Ver­ruf, “Asyl­trickser” und “Krim­inelle” zu sein. Offen­sichtlich sollen damit Flüchtlinge, die Schutz vor Abschiebung im Kirchenasyl suchen, öffentlich diskred­i­tiert werden. 

Darüber hin­aus richt­en sich diese geziel­ten Pres­sev­eröf­fentlichun­gen aber eben­so auch gegen die Kirchenge­mein­den, die Flüchtlin­gen Bei­s­tand gewähren, und sind somit Begleitwerk zu den Krim­i­nalierungsver­suchen und Ermit­tlungsver­fahren, die von staatlich­er Seite in Bran­den­burg gegen Pfar­rer und betrof­fene Flüchtlinge bere­its ein­geleit­et wurden. 

In bei­den Artikeln wur­den geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­wen­det und veröf­fentlicht. Der Artikel zu Her­rn H. und seinem Sohn umfasst einen Schaukas­ten unter der Über­schrift “Die Asylka­r­riere des Her­rn H.” eine detail­lierte Auf­stel­lung sämtlich­er ver­wal­tungs­bekan­nter, asyl­rel­e­van­ter Dat­en. Die Her­aus­gabe dieser Dat­en zum Zwecke der Veröf­fentlichung wurde jedoch nie von Her­rn H. oder seinem Recht­san­walt genehmigt. 

Im Artikel zu der zweit­en Fam­i­lie wurde unter der Über­schrift “Focus: Kirchenasyl für Krim­inelle” behauptet, Herr N. habe in sein­er Asyl­be­fra­gung gegenüber dem Bun­de­samt angegeben, an ein­er Verge­wal­ti­gung beteiligt gewe­sen zu sein. Dies ist eine unko­r­rek­te Wieder­gabe des Sachver­halts, da es sich in diesem Fall um einen Über­set­zungs­fehler han­delt. Außer­dem han­delt es sich hier eben­falls um Dat­en, dessen Her­aus­gabe der Genehmi­gung von Her­rn N. oder seines Anwalts bedurft hätten. 

Anhand der Detail­liertheit der Dat­en ist davon auszuge­hen, dass diese der asyl ‑oder aus­län­der­rechtlichen Ver­fahren­sak­te entstam­men. Daher erstat­tet der Flüchtlingsrat des Lan­des Bran­den­burg Strafanzeige gegen Autoren und den Her­aus­ge­ber der Zeitschrift “FOCUS”.

Flüchtlingsrat Bran­den­burg

Flüchtlingsrat zeigt Mag­a­zin Focus an

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Der Lan­des­flüchtlingsrat hat gegen das Mag­a­zin Focus wegen der
Veröf­fentlichung ver­traulich­er Dat­en und der Dif­famierung von Asyl­suchen­den
Strafanzeige gestellt. In Artikeln über die Kirchenasyle Schwante und
Brandenburg/Havel habe Focus geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en
veröf­fentlicht, die ver­mut­lich ver­traulichen asyl- und aus­län­der­rechtlichen
Ver­fahren­sak­ten entstammten, teilte der Flüchtlingsrat am Mittwoch in
Pots­dam mit. Die Her­aus­gabe der Dat­en sei wed­er von den betrof­fe­nen
Asyl­suchen­den noch von deren Recht­san­wäl­ten genehmigt wor­den. Mit diesen
Veröf­fentlichun­gen sei der Daten­schutz ver­let­zt wor­den. Zudem seien die
Betrof­fe­nen in den Ruf gebracht wor­den, Asyl­trickser und Krim­inelle zu sein. 

Nach Bericht­en über Kirchenasyl

Flüchtlingsrat zeigt «Focus» an

(MOZ) Pots­dam. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg hat nach eige­nen Angaben
Strafanzeige gegen Autoren und den Her­aus­ge­ber des Mag­a­zins «Focus»
gestellt. Grund sei die Weit­er­gabe von «speziellen Dat­en aus ein­er
behördlichen oder gerichtlichen Ver­fahren­sak­te», sagte Vera Ever­hartz vom
Flüchtlingsrat am Mittwoch in Pots­dam. Die Staat­san­waltschaft Pots­dam kon­nte
den Ein­gang der Strafanzeige bis­lang nicht bestäti­gen.
Der Flüchtlingsrat wirft «Focus» vor, in zwei Artikeln über die Gewährung
von Kirchenasyl in Bran­den­burg berichtet und dabei den Daten­schutz ver­let­zt
zu haben. Die Autoren hät­ten die betrof­fe­nen Asyl­suchen­den in Ver­ruf
gebracht, «Asyl­trickser» und Krim­inelle zu sein, sagte Ever­hartz. Die
Berichte hät­ten sich zudem gegen die Kirchenge­mein­den gerichtet, die
Flüchtlin­gen Bei­s­tand gewähren.
In bei­den Artikeln seien geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en veröf­fentlicht
wor­den, kri­tisierte Ever­hartz. In einem Fall seien sämtliche asyl­rel­e­van­ten
Dat­en über einen Betrof­fe­nen in einem Schaukas­ten aufge­lis­tet wor­den. Im
anderen Fall habe das Mag­a­zin behauptet, der Asyl­be­wer­ber habe in sein­er
Befra­gung gegenüber dem Bun­de­samt angegeben, an ein­er Verge­wal­ti­gung
beteiligt gewe­sen zu sein. Dabei habe es sich jedoch um einen
Über­set­zungs­fehler gehan­delt. Wed­er die bei­den Betrof­fe­nen noch ihre
Recht­san­wälte hät­ten die Dat­en für eine Veröf­fentlichung freigegeben. Der
Flüchtlingsrat gehe davon aus, dass die Dat­en der asyl- oder
aus­län­der­rechtlichen Ver­fahren­sak­te entstammen.

Siehe auch

Krim­i­nal­ität im Focus der Kirchenasylgegner

(TAZ, 3.2.03)

Anwalt von Tala­ka Ndu­alu will Anzeige erstatten

(Berlin­er Zeitung, 29.1.03)

Kirchenasyl: Pfar­rer wider­spricht “Focus”

(Ver­schiedene, 27.1.03)

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Demo gegen den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche

Nicht nur in Berlin, son­dern auch im preußis­chen Prov­inzstädtchen Pots­dam tobt derzeit ein eben­so bizarrer wie erbit­tert­er Stre­it darüber, ob Paul von Hin­den­burg
in der Ehren­bürg­erliste bleiben soll. Hin­den­burg, der Hitler in der Pots­damer Gar­nisonkirche am 21.03.33 die Hand gab, um den sym­bol­is­chen Schul­ter­schluß zwis­chen
Nation­alkon­ser­v­a­tiv­en und Nation­al­sozial­is­ten zu besiegeln erhielt die Ehren­bürg­er­schaft durch Beschluß der Pots­damer Stadtverord­neten vom 8.4.33 gemein­sam mit Adolf Hitler. Die Ehren­bürgerurkunde nimmt auf en Tag von Pots­dam Bezug, der
sich am 21.3. zum 70. Male jährt. 

Mehr zur Ehren­bürg­er­schaft Hin­den­burgs auf www.kampagne-potsdam.de.

Bitte schon vormerken: Demo gegen den Wieder­auf­bau der Pots­damer Gar­nisonkirche am 21.März in Pots­dam. Nähere Infos folgen. 


Pres­se­texte zur Kon­tro­verse um Hin­den­burg find­en sich im Infori­ot Archiv.

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Hier geblieben!


Fam­i­lie D. — seit 12 Jahren in Bran­den­burg — Duldung, 

Herr N. — seit 8 Jahren in Bran­den­burg — keine Möglichkeit zur Arbeit — Duldung 

Fam­i­lie N. — seit 11 Jahren in Bran­den­burg — let­zte Ret­tung Kirchenasyl

Dies sind nur einige wenige Beispiele Bran­den­burg­er Flüchtlinge, die seit vie­len Jahren in eine Lebenspause gezwun­gen und von der Abschiebung bedro­ht sind. Bere­its im Okto­ber let­zten Jahres startete Pro Asyl bun­desweit eine Bleiberecht­skam­pagne. Mit dieser Kam­pagne set­zen wir uns für lang hier lebende Flüchtlinge ein. Wir fordern Inte­gra­tionschan­cen für lang hier lebende Men­schen, die sich nach Jahren immer noch im Asylver­fahren befind­en und kein­er­lei Chan­cen auf Aus­bil­dung und Studi­um haben. 

Pressekon­ferenz zum Auftakt

Mittwoch, den 26.02.2003 um 11 Uhr zur Pressekon­ferenz und zu Gesprächen mit Betrof­fe­nen in die Friedrich­skirche in Pots­dam — Babels­berg am Weber­platz ein. 

Hier werden

Flüchtlinge über ihre Erfahrun­gen berichten,

der Flüchtlingsrat über die trau­rige Notwendigkeit von Kirchenasylen,

Herr Thomä-Venske, der Aus­län­der­beauf­tragte der Evan­ge­lis­chen Kirche Berlin-Brandenburg,

Frau Lach­mann für die Car­i­tas-Beratungsstelle in Fürsten­walde und

die Flüchtlinge über die Forderun­gen der Kama­pagne
sprechen und nach der Kon­ferenz noch für Fra­gen zur Ver­fü­gung stehen. 

Flüchtlingsrat Bran­den­burg

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Mord von Potzlow: Anklage diese Woche


POTZLOW/ NEURUPPIN Die Anklageschrift gegen die drei mut­maßlichen
Mörder des
17-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus der Uck­er­mark ste­ht kurz vor dem
Abschluss.
Noch in dieser Woche fän­den die Arbeit­en ihren Abschluss, teilte die
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin gestern mit. Angeklagt wer­den zwei
17-Jährige
und ein 23-Jähriger wegen gemein­schaftlichen Mordes zur Verdeck­ung
ein­er
Straftat. Sie hät­ten Mar­i­nus Schöberl in einem ehe­ma­li­gen Schweinestall
am
Rande von Pot­zlow bei Pren­zlau geschla­gen und getreten. Damit der
Schüler
seine Peiniger später nicht anzeigt, wurde er nach Erken­nt­nis­sen der
Staat­san­waltschaft ermordet und in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt. Ein
Ter­min
für den Prozess ste­ht noch nicht fest.

Der Fall in Pot­zlow hat­te wegen sein­er Grausamkeit bun­desweit
Erschreck­en
aus­gelöst. Die Tat ereignete sich bere­its im Juli ver­gan­genen Jahres
nach
einem Dorffest. Die drei mut­maßlichen Täter hat­ten Mar­i­nus offen­bar als
Opfer aus­ge­sucht, weil er blondierte Haare hat­te und weite
Hip-Hop-Hosen.
Sie wer­den von der Staat­san­waltschaft ein­deutig der recht­sex­tremen
Szene
zugerech­net. Zunächst hat­ten sie Mar­i­nus als “Jude” beschimpft und in
zwei
Woh­nun­gen geschla­gen und gequält. Drei erwach­sene Ein­wohn­er Pot­zlows
haben
den Beginn des tödlichen Dra­mas als Zeu­gen ver­fol­gt. Da sie nicht
ein­schrit­ten, müssen sie mit ein­er Verurteilung wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung rech­nen. Erst im Novem­ber wurde Mar­i­nus Leiche in der
Jauchegrube gefun­den, nach­dem ein­er der Beteiligten mit der Tat im Dorf
geprahlt hat­te. Ein Jugendlich­er, der beim grausi­gen Fund dabei gewe­sen
war,
wurde im Jan­u­ar von der 16-jähri­gen Fre­undin des mut­maßlichen
Haupt­täters
mit Reiz­gas ange­grif­f­en. Laut Staat­san­waltschaft wurde er auf dem
Schul­hof
als “Ver­räter” beschimpft und davor gewarnt, im Prozess auszusagen. Das
Mäd­chen sitzt in Haft.

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Verlobte eines der Beschuldigten sagte im Frankfurter Disko-Mordprozess aus

FRANKFURT (ODER). Matthias R. hat einen Men­schen getötet. Er habe
unmit­tel­bar danach sog­ar damit geprahlt, dass es ihm Spaß gemacht habe,
und
dass er gerne noch ein­mal einen Men­schen umbrin­gen würde. Das sagte am
Dien­stag Anni K. vor dem Landgericht in Frank­furt (Oder) aus. Dort
müssen
sich der 23-jährige Matthias R., vier sein­er Kumpane und eine Frau -
laut
Staat­san­waltschaft alle­samt Anhänger der recht­en Szene in Fürsten­walde
-
wegen gemein­schaftlichen Mordes, Raubes und unter­lassen­er Hil­feleis­tung
ver­ant­worten. Matthias R. soll Anfang Juni 2002 nach einem Disko-Besuch
in
Alt-Zeschdorf den Dachdeck­er Ronald Masch aus­ger­aubt und anschließend
mit
einem Mess­er getötet haben, um den Raub zu ver­tuschen. Kein­er der
Mitangeklagten hielt den Mann in jen­er Nacht von der Blut­tat ab. Die
Leiche
des 29-jähri­gen Masch wurde erst sechs Wochen nach der Tat in einem
Raps­feld
bei Alt Mahlisch nahe Seelow (Märkisch-Oder­land) ent­deckt.
Anni K. ist die Ver­lobte von Maik W. Er ist ein polizeibekan­nter
Gewalt­täter
und ste­ht wegen Mit­täter­schaft vor Gericht. W. und sein Kumpan Matthias
R.
tra­gen auf der linken Hand einen Hand­schuh. Damit müssen die bei­den
Angeklagten das auf die Fin­ger tätowierte Wort “Hass” mit dem dop­pel­ten
Runen-“S” verdeck­en. So hat es die Staat­san­waltschaft gefordert. Die
Anklage
sieht in Maik W. den Drahtzieher der Tat. Er hat­te sein­er Ver­lobten
erst
nach dem Fund der Leiche und nach Presse­bericht­en über das Ver­brechen
von
der Mord­nacht erzählt.
Schon vor der Diskothek sollen die Angeklagten beschlossen haben,
Masch, der
auf dem Park­platz eine Mit­fahrgele­gen­heit suchte, auszu­rauben. Sie
nah­men
den Ahnungslosen mit, zer­rten ihn auf einem entle­ge­nen Feld­weg aus dem
Auto,
schlu­gen ihn mit einem Axtstiel zusam­men und nah­men ihm das Port­monee
weg,
in dem sich nicht ein Cent befand. Der am Kopf bere­its schw­er Ver­let­zte
kon­nte zunächst fliehen. Beim Davon­laufen rief er: “Eure Gesichter habe
ich
mir gemerkt.”
Das war offen­bar das Todesurteil für den Flüch­t­en­den. “Den mache ich
kalt”,
soll Matthias R. nach Angaben der Zeu­g­in geschrien haben. Er ran­nte
Masch
ins Raps­feld hin­ter­her, holte ihn ein und stieß ihm sein Mess­er dreimal
in
den Rück­en. Dann kni­ete er sich auf den Ver­let­zten und stach weit­er auf
ihn
ein. “Er soll das wie von Sin­nen gemacht haben”, sagt Anni K. Später
habe
ihr Matthias R. selb­st erzählt, er habe wie im Wahn ziel­gerichtet auf
die
lebenswichti­gen Organe wie Herz und Leber eingestochen. 30- bis 40-mal,
sagt
die Zeu­g­in. Zum Schluss schnitt R. seinem Opfer die Kehle durch.
Anni K. schildert vor Gericht, dass sie auch von den Mord­dro­hun­gen
gegen die
einzige mitangeklagte Frau gehört habe. Matthias R. soll der
23-Jähri­gen
nach der Tat das noch blutige Mess­er an den Hals gehal­ten und gesagt
haben:
“Wenn du was sagst, bist du die Näch­ste.” Auch später habe er sich mit
einem
Mit­täter unter­hal­ten, ob es nicht bess­er wäre, die Frau aus dem Weg zu
schaf­fen, bevor sie zur Polizei gehe.
Anni K. hat mit dem Angeklagten Maik W. einen gemein­samen Sohn. Der
Junge
ist jet­zt vier Jahre alt. Eben­so wie Julian, der Sohn von Ronald Masch,
der
jet­zt ohne seinen Vater aufwach­sen muss. Das Urteil wird für den 6.
März
erwartet.

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27 Ost€päer in Lastzug versteckt

(Berlin­er Mor­gen­post) Frank­furt (O.) — Auf einem pol­nis­chen Lastzug sind am Auto­bah­nüber­gang Frank­furt (O.) / Swiecko 26 Ukrain­er und ein Moldaw­ier ent­deckt wor­den, die nach Deutsch­land geschleust wer­den soll­ten. Pol­nis­che Zöll­ner hat­ten am Fre­itag bei der Kon­trolle des Lkw, der Fen­ster geladen haben sollte, Stim­men aus dem Inneren gehört. 

Zoll ent­deck­te 27 Per­so­n­en in einem Lastzug

(Berlin­er Zeitung) FRANKFURT (ODER). In einem Lastzug aus Polen sind am Auto­bahn-Gren­züber­gang
Frank­furt (Oder)/Swiecko 26 Ukrain­er und ein Moldaw­ier ent­deckt wor­den. Die
Män­ner und Frauen soll­ten ille­gal nach Deutsch­land gebracht wer­den. Wie der
Bun­des­gren­zschutz in Frank­furt mit­teilte, han­delt es sich um einen der
größten Fälle von Men­schen­schmuggel der let­zten Jahre.

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Überfall aus “Lust am Streiten”

(Berlin­er Mor­gen­post) Pren­zlau — Rund zwei Wochen nach dem Über­fall auf einen Jugendtr­e­ff in Schön­feld (Uck­er­mark) sind vier Recht­sradikale aus Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern festgenom­men wor­den. “Sie sind aus Lust am Stre­it­en
und am Schla­gen zu dem Jugendtr­e­ff gegan­gen”, sagte gestern ein Polizeis­prech­er. Die Män­ner im Alter zwis­chen 17 und 32 Jahren hat­ten dort ran­daliert, Hitler­parolen gerufen, Besuch­er mit Fäusten und Springer­stiefeln attack­iert und sie davor gewarnt, die Polizei einzuschal­ten. Gegen die
mut­maßlichen Täter ist gestern Nach­mit­tag Haft­be­fehl erlassen worden. 

Hitler­bilder und Patronen

Serie schw­er­er recht­sex­tremer Gewalt reißt nicht ab / Behör­den ratlos

(MAZ) KLOCKOW Die Kette schw­er­er recht­sex­tremer und frem­den­feindlich­er Gewalt­tat­en
in Nord­bran­den­burg reißt nicht ab. “Witt­stock, Pot­zlow, Below­er Wald”,
sin­niert Neu­rup­pins Lei­t­en­der Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er — nun
Klock­ow bei Pren­zlau, vier Kilo­me­ter vor der Gren­ze zu
Mecklenburg-Vorpommern. 

Durch Schlagzeilen fällt Klock­ow fast nie auf. “Wir haben etwas mehr als 500
Ein­wohn­er”, sagt Bürg­er­meis­terin Gudrun Remei­ka, “und keine Leute, die
gewalt­tätig sind.” An der Gesamtschule, gewiss, da habe es vor Jahren
Prob­leme gegeben, über die die Lehrer nicht gern gere­det hät­ten. Unbekan­nte
hät­ten Schülern aufge­lauert und sie ver­prügelt. Die Polizei habe ermit­telt.
Seit län­ger­er Zeit habe sie jedoch schon keine Kla­gen mehr gehört. Auch der
erste Über­fall auf den Jugend­club an der Dorf­s­traße 26 liege “fünf oder
sieben Jahre” zurück. In den Nach­barorten Brüs­sow und Wall­mow gebe “es die
Glatzen öfter”, doch in Klock­ow “hat­ten wir bish­er vor allem Punks”. 

“Freizeit­möglichkeit­en für Jugendliche?” Gudrun Remei­ka wieder­holt die Frage
langsam. “Es gibt das, was sie sich selb­st gestal­ten, son­st nichts.” Wie den
Jugend­klub an der Dorf­s­traße 26 in dem leer­ste­hen­den Haus, das früher der
Gemeinde gehörte und das die Sparkasse Uck­er­mark jet­zt ver­mi­ete. Dort
tre­f­fen sich die jun­gen Leute des Dor­fes zum Reden, Trinken und zum
Musizieren. Linke Jugendliche vor allem, auch Punks. 

Nicht weit ent­fer­nt saß am Sam­stag, 1. Feb­ru­ar, in sein­er Woh­nung Dirk A.
mit drei Fre­un­den, die aus Süd­meck­len­burg zu ihm nach Klock­ow kamen. Die
Behör­den reden von “sozialem Abstiegsm­i­lieu”, das Men­schen zusam­men­führe,
die gemein­sam ein hohes Gewalt­po­ten­tial ent­fal­ten. Beson­ders der 32-jährige
Dirk A. und der 29-jährige Ulf F. aus Viereck waren wegen Kör­per­ver­let­zun­gen
und ander­er Roheits­de­lik­te “erhe­blich in Erschei­n­ung getreten”. Auch der
20-jährige Michael D. aus Löck­nitz und der 17-jährige Mai K. aus Fahren­walde
waren der Polizei bekan­nt — wen­ngle­ich nicht wegen recht­sex­tremer Taten. 

Dirk A. hat­te den Durst sein­er Gäste wohl unter­schätzt. Nach­dem die Flaschen
geleert waren, hät­ten die vier den Klub aufge­sucht, um weit­erzutrinken -
erzählt man im Dorf. Neu­rup­pins Chefan­kläger Schnittch­er urteilt härter über
die Täter: “Sie woll­ten den Punks im Jugendtr­e­ff eine Lek­tion erteilen.”
Rädels­führer Ulf F. habe kurz nach dem Ein­treten gegen 20.15 Uhr gefragt:
“Wer ist ein Punk und hat was gegen Glatzen?” Sofort habe er einem der
Jugendlichen ins Gesicht geschla­gen. Die drei anderen hät­ten sodann mit
Springer­stiefeln auf die Besuch­er einge­treten. “Ein Täter hielt zudem einem
Opfer den Kopf fest und ver­suchte, mit einem Feuerzeug dessen Haare
anzuzün­den, was miss­lang”, schildert Schnittch­er die Bru­tal­ität. Danach
schlu­gen und trat­en sie weit­er, schnappten sie eine Elek­trog­i­tarre und
brüll­ten “Sieg Heil! Heil Hitler!” Zwei Opfer mussten im Kranken­haus
behan­delt werden. 

Als die Polizei erschien, wehrten sich die angetrunk­e­nen Recht­sex­trem­is­ten
gegen ihre Fes­t­nahme. Kurz darauf wur­den sie wieder auf freien Fuß geset­zt -
bis gestern früh. 

Es war noch dunkel, als 20 Beamte gegen 6.30 Uhr die vier Neon­azis weck­ten
und ihre Woh­nun­gen durch­sucht­en. Beschlagnahmt wurde fol­gen­des: ein
Seit­engewehr, ein Patro­nen­gurt mit Platz­pa­tro­nen, Platz­pa­tro­nen für
Pis­tolen, eine Gaspis­tole, Springer­stiefel, ein Base­ballschläger, Bilder von
Hitler und andere Devo­tion­alien des Nation­al­sozial­is­mus. Musikkas­set­ten und
CDs hat­ten die Täter mit der Ken­nung “Rechts” beschriftet. 

In Witt­stock wurde im Mai 2002 der junge Rus­s­land­deutsche Kajrat Batesov mit
einem 17,7 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein erschla­gen; im Juli ver­gan­genen
Jahres bracht­en in Pot­zlow drei junge Neon­azis den 16-jähri­gen Schüler
Mar­i­nus Schöberl auf bes­tialis­che Weise um und versenk­ten die Leiche in
ein­er Jauchegrube; auf die Gedenkstätte für KZ-Opfer im Below­er Wald bei
Witt­stock verübten im Sep­tem­ber 2002 ver­mut­lich Anti­semiten einen
Bran­dan­schlag. Auch in dem Fall hat­ten ver­mut­lich Recht­sex­trem­is­ten aus
Bran­den­burg und Meck­len­burg zusammengewirkt. 

Der Fall Klock­ow, bemerkt der Sprech­er des Polizeis­chutzbere­ichs Uck­er­mark,
Burkhard Heise, beweise fol­gen­des: Ein schlimmes Ereig­nis im
recht­sex­trem­istisch motivierten Gewalt­bere­ich könne jeden Tag zu jed­er Zeit
passieren. Chefan­kläger Schnittch­er ist inzwis­chen rat­los: “Zum Teil haben
wir gegen Täter sehr lange Haft­strafen erre­icht, aber das hat wed­er zu ein­er
Läuterung nach der Haf­tent­las­sung beige­tra­gen noch zu einem nen­nenswerten
Abschreck­ungsef­fekt für andere Täter.” Seit etwa einem Jahr sei sog­ar eine
Zunahme schw­er­er recht­sex­tremer Gewalt­de­lik­te zu beobacht­en. “Wir wun­dern
uns auch darüber.” 

Vier Recht­sradikale nach Über­fall auf Jugendtr­e­ff festgenommen

Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al, Waf­fen und Muni­tion sichergestellt

(Berlin­er Zeitung) PRENZLAU. Rund zwei Wochen nach dem Über­fall auf einen Jugendtr­e­ff in der
uck­er­märkischen Gemeinde Klock­ow sind am Mon­tag vier Recht­sradikale
festgenom­men wor­den. Die jun­gen Män­ner im Alter von 17 bis 32 Jahren stam­men
aus Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Sie sollen in den Abend­stun­den
des 1. Feb­ru­ar in dem Jugend­club, in dem sich zu dieser Zeit mehrere
Jugendliche aus der linken Szene aufhiel­ten, Stre­it vom Zaune gebrochen und
die Anwe­sen mas­siv bedro­ht und anschließend tätlich ange­grif­f­en haben,
teilte die Polizei in Pren­zlau mit. 

Die vier recht­en Schläger hät­ten mehrere junge Leute in dem Club mit Fäusten
geschla­gen und mit Springer­stiefeln getreten. Dabei ver­let­zten sie vier
Jugendliche im Alter von 17 bis 20 Jahren so erhe­blich, dass sie ärztlich
behan­delt wer­den mussten. Zwei von ihnen wur­den anschließend von
Ret­tungskräften ins Kranken­haus gebracht.
“Sie sind aus Lust am Stre­it­en und am Schla­gen zu dem Jugendtr­e­ff gegan­gen”,
sagte ein Polizeis­prech­er am Montag.

 

Die zu dem Über­fall gerufene Polizei hat­te die Angreifer am Tatort zunächst
vor­läu­fig festgenom­men, da sie sich den Beamten wider­set­zt hat­ten. Die
Män­ner seien angetrunk­en gewe­sen, hät­ten ran­daliert und unter anderem
Hitler­parolen gerufen. Wie es hieß, hät­ten sie die anderen Jugendlichen in
dem Club zuvor gewarnt, die Polizei einzuschal­ten. Wegen Wider­sprüchen in
den ersten Ermit­tlun­gen seien die Recht­sradikalen aber wieder auf freien Fuß
geset­zt worden. 

Am Mon­tag hat­ten nun 20 Beamte aus Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern
die Woh­nun­gen der vier Recht­sradikalen durch­sucht und die Män­ner erneut
festgenom­men. Im Ver­laufe des Tages sollte sich noch entschei­den, ob
Haft­be­fehl erlassen wird. In den Woh­nun­gen fan­den die Ermit­tler eine
Reich­skriegs­flagge, Base­ballschläger, Ton­träger mit recht­sradikalem Inhalt,
ein Seit­engewehr, einen Patro­nen­gurt mit Platz­pa­tro­nen und eine Gaspistole. 

Recht­sradikale nach Über­fall geschnappt

Haft­be­fehle gegen 17- bis 32-Jährige

(Tagesspiegel) Zwei Wochen nach dem
Über­fall auf einen Jugendtr­e­ff in der
Uck­er­mark sind vier Recht­sradikale festgenom­men wor­den. Die 17- bis
32-Jähri­gen aus Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern sollen am 1. Feb­ru­ar
einen Jugend­club in der Gemeinde Schön­feld über­fall­en haben. “Sie sind aus
Lust am Stre­it­en und am Schla­gen zu dem Jugendtr­e­ff gegan­gen”, sagte ein
Polizeis­prech­er. Die Polizei hat­te sie damals am Tatort festgenom­men, wegen
Wider­sprüchen in den ersten Ermit­tlun­gen aber wieder freige­lassen. Die vier
hat­ten in dem Jugendtr­e­ff ran­daliert, Hitler­parolen gerufen und die anderen
Besuch­er mit Fäusten und Springer­stiefeln attack­iert. 20 Beamte durch­sucht­en
am Mon­tag die Woh­nun­gen der vier Recht­sradikalen und nah­men sie erneut fest.
Haft­be­fehl wurde erteilt. In den Woh­nun­gen fan­den die Ermit­tler eine
Reich­skriegs­flagge, Base­ballschläger, CDs mit recht­sradikalem Inhalt,
Patro­nen­gurt mit Platz­pa­tro­nen und Teile ein­er Flügelgranate. 

Vier recht­sradikale Schläger festgenommen

(MOZ) Als recht­sradikale Schläger hat die Polizei vier
junge Män­ner im Alter von 17 bis 32 Jahren festgenom­men. Sie sollen am 1.
Feb­ru­ar den Jugendtr­e­ff in der uck­er­märkischen Gemeinde Klock­ow über­fall­en
haben, sagte ein Polizeis­prech­er am Mon­tag.
Nach Erken­nt­nis­sen der Polizei sucht­en die Festgenomme­nen damals Stre­it. Sie
schlu­gen und trat­en auf die in dem Club Anwe­senden bru­tal ein. Vier Opfer im
Alter von 17 bis 20 Jahren mussten ärztlich behan­delt wer­den. Die
angetrunk­e­nen Angreifer leis­teten auch Wider­stand gegen die
Polizeiein­satzkräfte und gröl­ten Nazi-Parolen.
Bei Haus­durch­suchun­gen am Mor­gen hat­ten Polizis­ten in den Woh­nun­gen der
Verdächti­gen unter anderem Springer­stiefel, Ton­träger mit
recht­sex­trem­istis­chen Tex­ten, eine Reich­skriegs­flagge, Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al
zur Ver­her­rlichung des Nation­al­sozial­is­mus, einen Base­ballschläger, ein
Seit­engewehr, einen Patro­nen­gurt mit Platz­pa­tro­nen, und eine Gaspis­tole
sichergestellt.

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Wittstock: NPD demonstrierte in Innenstadt

Am ver­gan­genen Fre­itag fand im Stadt­ge­bi­et Witt­stock ein im Vor­feld angemelde­ter öffentlich­er Aufzug der NPD des Kreisver­ban­des Prig­nitz-Rup­pin mit Kundge­bung unter dem Mot­to “Gestern Dres­den — heute Kab­ul — mor­gen Bag­dad” statt. Der Aufzug begann gegen 20.05 Uhr und set­zte sich vom
Bahn­hofsvor­platz aus durch die Innen­stadt in Bewe­gung. Auf dem Mark­t­platz wurde durch die zir­ka 80 Teil­nehmer eine etwa 25-minütige Kundge­bung durchge­führt. Im Anschluss daran begaben sich die Demon­stra­tionsteil­nehmer
zum Aus­gangspunkt, dem Bahn­hofsvor­platz der Doss­es­tadt, zurück. Die Demon­stra­tion war gegen 21.05 Uhr been­det. Während des Aufzuges kam es zu keinen Störun­gen. Die Bewohn­er der Stadt Witt­stock zeigten kein­er­lei
Inter­esse an dieser Ver­anstal­tung. Im Ein­satz waren zir­ka 70 Beamte der Polizei des Lan­des Brandenburg.

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Vorbereitungstreffen für “GränzgängerInnenBeatz” im Juni

Offenes Info-und Vor­bere­itungstr­e­f­fen für Strassenumzug
“Gränzgän­gerIn­nen­Beatz” am 14.06.03 in Potsdam 

25.02.02, 19 Uhr,

Kunst­werk, H.-Elfleinstr.10, Potsdam 

Die Ini­tia­tive für Begeg­nung hat sich vor gut zwei Jahren aus ver­schiede­nen Pots­damer Grup­pen, Organ­i­sa­tio­nen und Einzelper­so­n­en gegrün­det um gemein­sam das alljährliche Strassen­fest in der Lin­den­strasse zu organ­isieren. Wir ver­ste­hen uns als Net­zw­erk und Schnittstelle sehr
unter­schiedlich­er Men­schen, mit unter­schiedlichen poli­tis­chen, sozialen oder kul­turellen Zie­len, haben aber den gemein­samen Nen­ner Präsenz in Pots­dams Innen­stadt zu zeigen und The­men wie das Sach­leis­tung­sprinzip für Asyl­be­wer­ber oder die Vertrei­bung von Jugend­pro­jek­ten aus dem Stadt­bild, u.a. in die Öffentlichkeit zu
tragen. 

Die ver­gan­genen Jahren haben wir unsere Anliegen mit einem
mul­ti­kul­turellen und Anti­ras­sis­tis­chen Strassen­fest nach aussen getra­gen. Dieses Jahr wer­den wir mit ein­er anderen Form von Strassenkul­tur, mit ein­er Art poli­tis­chem Karneval unter dem The­ma “Gren­zen / Gren­zgän­gerIn­nen” in die Öffentlichkeit treten.

Im Vor­feld dazu wer­den ver­schiedene inhaltliche und kreative
Work­shops stat­tfind­en. Am 25.02. sollen alle möglichen Work­shops, sowie das Gesamtkonzept vorgestellt und disku­tiert werden. 

Zu diesem Tre­f­fen sind alle Inter­essierten Men­schen ein­ge­laden. Auch Grup­pen aus anderen
Bran­den­bur­der Städten kön­nen sich gerne beteili­gen und teilnehmen. 

Raus auf die Strasse- Rein ins Vergnü­gen! — GrenzgängerInnen-Beatz

Kon­tak­tadresse für mehr Infos und um in unseren Verteil­er zu kom­men: initiative_fuer_begegnung@wildwuchs-potsdam.de

Inforiot