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Staatsschutz manipuliert Beweisvideos

Mit ein­er über­raschen­den Ent­deck­ung kon­fron­tierte die Vertei­di­gung das Pots­damer Amts­gericht gle­ich zu Beginn des nun schon 7. Ver­hand­lungstages im Prozeß um die von
einem Mit­glied der Pots­damer Kam­pagne gegen Wehrpflicht gegen den Polizeiein­satz am 25.8.01 in der Babels­berg­er Bre­itschei­d­straße 6 erhobe­nen Vor­würfe. Am Ende eines
Videos aus einem anderen Strafver­fahren befind­en sich näm­lich weit­ere Auf­nah­men der Polizeikam­eras, die den Abmarsch der Hertha-Hools und die Stür­mung des alternativen
Wohn­pro­jek­tes durch die LESE zeigen. Über­wiegend han­delt es sich dabei um Wieder­hol­un­gen bekan­nter Videoauf­nah­men. Inter­es­sant ist aber, daß keine Wieder­hol­ung völ­lig iden­tisch mit dem bis­lang bekan­nten Mate­r­i­al ist. 

 

Eine plau­si­ble Erk­lärung hat­te dafür auch der Polizeizeuge nicht, der die Videos von den kleinen Kas­set­ten der Polizeikam­eras auf eine große Kas­sette über­spielt und
diese beschriftet hat­te. Auch zum Verbleib der Orig­i­nalka­s­set­ten kon­nte der Polizeit­ech­niker nichts sagen. (Die bis­lang für die Orig­i­nalka­s­set­ten gehaltenen
kleinen Kas­set­ten in der Akte hat­ten sich als Film­ma­te­r­i­al zum Aus­bau des Auswe­i­chob­jek­tes in der Zep­pelin­straße ent­pup­pt.) Er ver­sicherte, die ordnungsgemäße
Kopie und die Orig­i­nalka­s­set­ten an den Leit­er des Staatss­chutzkom­mis­sari­ats Wet­zel weit­ergegeben zu haben. Dieser hat­te ihn beauf­tragt, mehrere Kopi­en anzufertigen.
Dafür wäre eigentlich eine Genehmi­gung der Staat­san­waltschaft erforder­lich gewesen. 

 

Die einzige Erk­lärung für die vor­liegen­den unter­schiedlichen Vari­anten des Video­ma­te­ri­als ist die Manip­u­la­tion von Beweis­mit­teln durch den Staatsschutz. 

 

Die Vertei­di­gung hat­te inzwis­chen auch eine erste Prü­fung angestellt, was aus den Videos ent­fer­nt wor­den war. Dabei hat­te sich her­aus­gestellt, daß auf dem fehlenden
Stück die Betitelung ein­er festgenomme­nen Frau als “Schlampe” zu hören ist. 

 

Auch die fol­gen­den Vernehmungen von zwei Pas­san­tinnen belegten ein völ­lig unangemessenes Vorge­hen der Polizei bei der Fes­t­nahme und die Beschimp­fung als Schlampen. 

 

Einen Beweisantrag auf die Bestel­lung eines Gutachters zur Prü­fung der Videos lehnte die Rich­terin ab, weil sie inzwis­chen auch Beschimp­fun­gen der Bewohner­In­nen als
“Schlampe” für erwiesen hält. 

 

Nach sieben Ver­hand­lungsta­gen und ca. 50 Zeu­gen wurde die Beweisauf­nahme geschlossen. 

 

Es fol­gten die Plä­doy­ers und das let­zte Wort des Angeklagten. 

 

Obwohl auch die Staat­san­waltschaft die Ver­wüs­tun­gen des Haus­es durch die Polizei als erwiesen ansah und vere­inzelte Beschimp­fun­gen für möglich ansah, bestritt der Staat­san­walt daß die Polizei Getränke und Bargeld im Haus entwen­det und ins Haus gepinkelt hat. Für diese Tat­sachen sei zumin­d­est der Wahrheits­be­weis nicht zweifels­frei erbracht. Es wurde eine Geld­strafe von 70 Tagessätzen à 35 Euro beantragt und darauf hingewiesen, daß beim näch­sten Verge­hen keine Geld­strafe mehr in Frage käme. 

 

Die Vertei­di­gung beantragte Freis­pruch, weil die Anklageschrift fehler­haft, der Kreis der ange­blich geschädigten Beamten nicht abzu­gren­zen und der Wahrheits­be­weis lück­en­los erbracht sei. 

 

Das Urteil wird am 28.02. 9.30 Uhr im Amts­gericht Pots­dam verkündet.

Lutz Boede soll 2450 Euro Strafe zahlen

Plä­doy­ers im Belei­di­gung­sprozess gegen Spre­hcer der
Anti-Wehrpflicht-Kampagne

(MAZ) Der Staat­san­walt ver­langte für Lutz Boede gestern eine “let­zt­ma­lige”
Geld­strafe von 70 Tagessätzen á 35 Euro. Er ver­wies auf Boedes Vorstrafen,
die von Belei­di­gung, Haus­friedens­bruch bis zu Sachbeschädi­gung reicht­en. Im
Prozess gegen den Sprech­er der Kam­pagne gegen Wehrpflicht sind am gestrigen
siebten Ver­hand­lungstag die Plä­doy­ers gehal­ten wor­den. Nach­dem das Gericht
41 Zeu­gen, darunter 30 Polizis­ten, geladen hat­te, ist die Beweisaufnahme
beendet. 

Boede ist der “üblen Nachrede” gegenüber der Polizei angeklagt. Er hatte
einen Ein­satz um den 25.August 2001 kri­tisiert. Nach einem Fußball­spiel war
es zu gewalt­täti­gen Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen radikalen Hertha-Fans und
Bewohn­ern der Rudolf-Bre­itscheid-Straße 6 gekom­men, in deren Folge das
alter­na­tive Wohn­pro­jekt geräumt wurde. 

Boedes Vor­würfe: Uni­formierte sollen bei Durch­suchun­gen das Haus verwüstet,
Getränke und Geld gestohlen, Bewohn­er als “Zecke” und “Schlampe” bezeichnet
sowie hin­ter dem Tre­sen und in Pol­ster­mö­bel uriniert haben. Boede sah sich
in der “Bewe­is­führungspflicht”, musste also seine Vorhal­tun­gen beweisen.
Dies ist ihm nach Ansicht von Staat­san­walt Thomas Jaschke “nicht annähernd
gelun­gen”. Schließlich haben alle befragten Polizis­ten die Anschuldigungen
“mit Empörung” zurück gewiesen. Er traue den Beamten “genau­so wenig” zu, die
Unwahrheit zu sagen, wie er dies den Haus­be­wohn­ern unter­stelle. Auch
bezweifelte Jaschke die Neu­tral­ität der von der Vertei­di­gung als
“unab­hängige Pas­san­ten” darge­bracht­en Zeu­gen: “Die standen alle in
Verbindung mit dem Haus.” 

Boedes Anwältin Antje Kla­mann forderte Freis­pruch für ihren Man­dan­ten, der
sich, selb­st Juras­tu­dent, immer wieder in die Zeu­gen­be­fra­gung einschaltete.
Die Polizei sei als Gruppe nicht ein­grenzbar, also nicht
“belei­di­gungs­fähig”, argu­men­tierte sie. Unklar sei, welche Beamten sich
zwis­chen Räu­mung und Über­gabe im Haus befan­den. Somit sei auch keine
konkrete Per­son “in ihrer Ehre” ver­let­zt. Da die Polizei auf unabhängige
Zeu­gen, die die Straf­prozes­sor­d­nung vor­sieht, bei den Durchsuchungen
verzichtete, könne sie den Zus­tand des Haus­es nur anhand der von Bewohnern
aufgestell­ten Schadensliste beurteilen. Dem­nach fehlten 200 bis 500 Mark
sowie zwei Kästen Wass­er. Zu den Schimpfwörtern gebe es auch Aus­sagen eines
Polizeibeamten. Dass die Ver­wüs­tung auf den Polizeiein­satz zurückzuführen
sind, hält Rich­terin Lange bere­its für erwiesen. 

Die Wahrheit und die Polizei, das sei “keine Liebes­beziehung”, sagte Boede
in seinem Schluss­wort. Am 28. Feb­ru­ar ist Urteilsverkündung.

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Flüchtlingsrat Brandenburg stellt Anzeige gegen Focus


Der Flüchtlingsrat Brandenburg
stellt Strafanzeige
gegen Autoren und den Herausgeber
der Zeitschrift Focus
wegen Ver­let­zung des persönlichen
Lebens- und Geheimbereiches

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg hat Strafanzeige gegen Autoren und Her­aus­ge­ber der Zeitschrift “FOCUS” wegen Weit­er­gabe von speziellen Dat­en aus ein­er behördlichen oder gerichtlichen Ver­fahren­sak­te gestellt.

 

In zwei Artikeln (Heft 4/2003, Heft 5/2003 online-Aus­gabe) berichtete der “FOCUS” über die Gewährung von Kirchenasylen in Bran­den­burg. Die Autoren ver­let­zten hierin den Daten­schutz und bracht­en die betrof­fe­nen Asyl­suchen­den in Ver­ruf, “Asyl­trickser” und “Krim­inelle” zu sein. Offen­sichtlich sollen damit Flüchtlinge, die Schutz vor Abschiebung im Kirchenasyl suchen, öffentlich diskred­i­tiert werden. 

Darüber hin­aus richt­en sich diese geziel­ten Pres­sev­eröf­fentlichun­gen aber eben­so auch gegen die Kirchenge­mein­den, die Flüchtlin­gen Bei­s­tand gewähren, und sind somit Begleitwerk zu den Krim­i­nalierungsver­suchen und Ermit­tlungsver­fahren, die von staatlich­er Seite in Bran­den­burg gegen Pfar­rer und betrof­fene Flüchtlinge bere­its ein­geleit­et wurden. 

In bei­den Artikeln wur­den geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­wen­det und veröf­fentlicht. Der Artikel zu Her­rn H. und seinem Sohn umfasst einen Schaukas­ten unter der Über­schrift “Die Asylka­r­riere des Her­rn H.” eine detail­lierte Auf­stel­lung sämtlich­er ver­wal­tungs­bekan­nter, asyl­rel­e­van­ter Dat­en. Die Her­aus­gabe dieser Dat­en zum Zwecke der Veröf­fentlichung wurde jedoch nie von Her­rn H. oder seinem Recht­san­walt genehmigt. 

Im Artikel zu der zweit­en Fam­i­lie wurde unter der Über­schrift “Focus: Kirchenasyl für Krim­inelle” behauptet, Herr N. habe in sein­er Asyl­be­fra­gung gegenüber dem Bun­de­samt angegeben, an ein­er Verge­wal­ti­gung beteiligt gewe­sen zu sein. Dies ist eine unko­r­rek­te Wieder­gabe des Sachver­halts, da es sich in diesem Fall um einen Über­set­zungs­fehler han­delt. Außer­dem han­delt es sich hier eben­falls um Dat­en, dessen Her­aus­gabe der Genehmi­gung von Her­rn N. oder seines Anwalts bedurft hätten. 

Anhand der Detail­liertheit der Dat­en ist davon auszuge­hen, dass diese der asyl ‑oder aus­län­der­rechtlichen Ver­fahren­sak­te entstam­men. Daher erstat­tet der Flüchtlingsrat des Lan­des Bran­den­burg Strafanzeige gegen Autoren und den Her­aus­ge­ber der Zeitschrift “FOCUS”.

Flüchtlingsrat Bran­den­burg

Flüchtlingsrat zeigt Mag­a­zin Focus an

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Der Lan­des­flüchtlingsrat hat gegen das Mag­a­zin Focus wegen der
Veröf­fentlichung ver­traulich­er Dat­en und der Dif­famierung von Asylsuchenden
Strafanzeige gestellt. In Artikeln über die Kirchenasyle Schwante und
Brandenburg/Havel habe Focus geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Daten
veröf­fentlicht, die ver­mut­lich ver­traulichen asyl- und ausländerrechtlichen
Ver­fahren­sak­ten entstammten, teilte der Flüchtlingsrat am Mittwoch in
Pots­dam mit. Die Her­aus­gabe der Dat­en sei wed­er von den betroffenen
Asyl­suchen­den noch von deren Recht­san­wäl­ten genehmigt wor­den. Mit diesen
Veröf­fentlichun­gen sei der Daten­schutz ver­let­zt wor­den. Zudem seien die
Betrof­fe­nen in den Ruf gebracht wor­den, Asyl­trickser und Krim­inelle zu sein. 

Nach Bericht­en über Kirchenasyl

Flüchtlingsrat zeigt «Focus» an

(MOZ) Pots­dam. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg hat nach eige­nen Angaben
Strafanzeige gegen Autoren und den Her­aus­ge­ber des Mag­a­zins «Focus»
gestellt. Grund sei die Weit­er­gabe von «speziellen Dat­en aus einer
behördlichen oder gerichtlichen Ver­fahren­sak­te», sagte Vera Ever­hartz vom
Flüchtlingsrat am Mittwoch in Pots­dam. Die Staat­san­waltschaft Pots­dam konnte
den Ein­gang der Strafanzeige bis­lang nicht bestätigen.
Der Flüchtlingsrat wirft «Focus» vor, in zwei Artikeln über die Gewährung
von Kirchenasyl in Bran­den­burg berichtet und dabei den Daten­schutz verletzt
zu haben. Die Autoren hät­ten die betrof­fe­nen Asyl­suchen­den in Verruf
gebracht, «Asyl­trickser» und Krim­inelle zu sein, sagte Ever­hartz. Die
Berichte hät­ten sich zudem gegen die Kirchenge­mein­den gerichtet, die
Flüchtlin­gen Bei­s­tand gewähren.
In bei­den Artikeln seien geschützte per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en veröffentlicht
wor­den, kri­tisierte Ever­hartz. In einem Fall seien sämtliche asylrelevanten
Dat­en über einen Betrof­fe­nen in einem Schaukas­ten aufge­lis­tet wor­den. Im
anderen Fall habe das Mag­a­zin behauptet, der Asyl­be­wer­ber habe in seiner
Befra­gung gegenüber dem Bun­de­samt angegeben, an ein­er Vergewaltigung
beteiligt gewe­sen zu sein. Dabei habe es sich jedoch um einen
Über­set­zungs­fehler gehan­delt. Wed­er die bei­den Betrof­fe­nen noch ihre
Recht­san­wälte hät­ten die Dat­en für eine Veröf­fentlichung freigegeben. Der
Flüchtlingsrat gehe davon aus, dass die Dat­en der asyl- oder
aus­län­der­rechtlichen Ver­fahren­sak­te entstammen.

Siehe auch

Krim­i­nal­ität im Focus der Kirchenasylgegner

(TAZ, 3.2.03)

Anwalt von Tala­ka Ndu­alu will Anzeige erstatten

(Berlin­er Zeitung, 29.1.03)

Kirchenasyl: Pfar­rer wider­spricht “Focus”

(Ver­schiedene, 27.1.03)

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Demo gegen den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche

Nicht nur in Berlin, son­dern auch im preußis­chen Prov­inzstädtchen Pots­dam tobt derzeit ein eben­so bizarrer wie erbit­tert­er Stre­it darüber, ob Paul von Hindenburg
in der Ehren­bürg­erliste bleiben soll. Hin­den­burg, der Hitler in der Pots­damer Gar­nisonkirche am 21.03.33 die Hand gab, um den sym­bol­is­chen Schul­ter­schluß zwischen
Nation­alkon­ser­v­a­tiv­en und Nation­al­sozial­is­ten zu besiegeln erhielt die Ehren­bürg­er­schaft durch Beschluß der Pots­damer Stadtverord­neten vom 8.4.33 gemein­sam mit Adolf Hitler. Die Ehren­bürgerurkunde nimmt auf en Tag von Pots­dam Bezug, der
sich am 21.3. zum 70. Male jährt. 

Mehr zur Ehren­bürg­er­schaft Hin­den­burgs auf www.kampagne-potsdam.de.

Bitte schon vormerken: Demo gegen den Wieder­auf­bau der Pots­damer Gar­nisonkirche am 21.März in Pots­dam. Nähere Infos folgen. 


Pres­se­texte zur Kon­tro­verse um Hin­den­burg find­en sich im Infori­ot Archiv.

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Hier geblieben!


Fam­i­lie D. — seit 12 Jahren in Bran­den­burg — Duldung, 

Herr N. — seit 8 Jahren in Bran­den­burg — keine Möglichkeit zur Arbeit — Duldung 

Fam­i­lie N. — seit 11 Jahren in Bran­den­burg — let­zte Ret­tung Kirchenasyl

Dies sind nur einige wenige Beispiele Bran­den­burg­er Flüchtlinge, die seit vie­len Jahren in eine Lebenspause gezwun­gen und von der Abschiebung bedro­ht sind. Bere­its im Okto­ber let­zten Jahres startete Pro Asyl bun­desweit eine Bleiberecht­skam­pagne. Mit dieser Kam­pagne set­zen wir uns für lang hier lebende Flüchtlinge ein. Wir fordern Inte­gra­tionschan­cen für lang hier lebende Men­schen, die sich nach Jahren immer noch im Asylver­fahren befind­en und kein­er­lei Chan­cen auf Aus­bil­dung und Studi­um haben. 

Pressekon­ferenz zum Auftakt

Mittwoch, den 26.02.2003 um 11 Uhr zur Pressekon­ferenz und zu Gesprächen mit Betrof­fe­nen in die Friedrich­skirche in Pots­dam — Babels­berg am Weber­platz ein. 

Hier werden

Flüchtlinge über ihre Erfahrun­gen berichten,

der Flüchtlingsrat über die trau­rige Notwendigkeit von Kirchenasylen,

Herr Thomä-Venske, der Aus­län­der­beauf­tragte der Evan­ge­lis­chen Kirche Berlin-Brandenburg,

Frau Lach­mann für die Car­i­tas-Beratungsstelle in Fürsten­walde und

die Flüchtlinge über die Forderun­gen der Kamapagne
sprechen und nach der Kon­ferenz noch für Fra­gen zur Ver­fü­gung stehen. 

Flüchtlingsrat Bran­den­burg

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Mord von Potzlow: Anklage diese Woche


POTZLOW/ NEURUPPIN Die Anklageschrift gegen die drei mutmaßlichen
Mörder des
17-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus der Uck­er­mark ste­ht kurz vor dem
Abschluss.
Noch in dieser Woche fän­den die Arbeit­en ihren Abschluss, teilte die
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin gestern mit. Angeklagt wer­den zwei
17-Jährige
und ein 23-Jähriger wegen gemein­schaftlichen Mordes zur Verdeckung
einer
Straftat. Sie hät­ten Mar­i­nus Schöberl in einem ehe­ma­li­gen Schweinestall
am
Rande von Pot­zlow bei Pren­zlau geschla­gen und getreten. Damit der
Schüler
seine Peiniger später nicht anzeigt, wurde er nach Erken­nt­nis­sen der
Staat­san­waltschaft ermordet und in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt. Ein
Termin
für den Prozess ste­ht noch nicht fest.

Der Fall in Pot­zlow hat­te wegen sein­er Grausamkeit bundesweit
Erschrecken
aus­gelöst. Die Tat ereignete sich bere­its im Juli ver­gan­genen Jahres
nach
einem Dorffest. Die drei mut­maßlichen Täter hat­ten Mar­i­nus offen­bar als
Opfer aus­ge­sucht, weil er blondierte Haare hat­te und weite
Hip-Hop-Hosen.
Sie wer­den von der Staat­san­waltschaft ein­deutig der rechtsextremen
Szene
zugerech­net. Zunächst hat­ten sie Mar­i­nus als “Jude” beschimpft und in
zwei
Woh­nun­gen geschla­gen und gequält. Drei erwach­sene Ein­wohn­er Potzlows
haben
den Beginn des tödlichen Dra­mas als Zeu­gen ver­fol­gt. Da sie nicht
ein­schrit­ten, müssen sie mit ein­er Verurteilung wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung rech­nen. Erst im Novem­ber wurde Mar­i­nus Leiche in der
Jauchegrube gefun­den, nach­dem ein­er der Beteiligten mit der Tat im Dorf
geprahlt hat­te. Ein Jugendlich­er, der beim grausi­gen Fund dabei gewesen
war,
wurde im Jan­u­ar von der 16-jähri­gen Fre­undin des mutmaßlichen
Haupttäters
mit Reiz­gas ange­grif­f­en. Laut Staat­san­waltschaft wurde er auf dem
Schulhof
als “Ver­räter” beschimpft und davor gewarnt, im Prozess auszusagen. Das
Mäd­chen sitzt in Haft.

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Verlobte eines der Beschuldigten sagte im Frankfurter Disko-Mordprozess aus

FRANKFURT (ODER). Matthias R. hat einen Men­schen getötet. Er habe
unmit­tel­bar danach sog­ar damit geprahlt, dass es ihm Spaß gemacht habe,
und
dass er gerne noch ein­mal einen Men­schen umbrin­gen würde. Das sagte am
Dien­stag Anni K. vor dem Landgericht in Frank­furt (Oder) aus. Dort
müssen
sich der 23-jährige Matthias R., vier sein­er Kumpane und eine Frau -
laut
Staat­san­waltschaft alle­samt Anhänger der recht­en Szene in Fürstenwalde
-
wegen gemein­schaftlichen Mordes, Raubes und unter­lassen­er Hilfeleistung
ver­ant­worten. Matthias R. soll Anfang Juni 2002 nach einem Disko-Besuch
in
Alt-Zeschdorf den Dachdeck­er Ronald Masch aus­ger­aubt und anschließend
mit
einem Mess­er getötet haben, um den Raub zu ver­tuschen. Kein­er der
Mitangeklagten hielt den Mann in jen­er Nacht von der Blut­tat ab. Die
Leiche
des 29-jähri­gen Masch wurde erst sechs Wochen nach der Tat in einem
Rapsfeld
bei Alt Mahlisch nahe Seelow (Märkisch-Oder­land) entdeckt.
Anni K. ist die Ver­lobte von Maik W. Er ist ein polizeibekannter
Gewalttäter
und ste­ht wegen Mit­täter­schaft vor Gericht. W. und sein Kumpan Matthias
R.
tra­gen auf der linken Hand einen Hand­schuh. Damit müssen die beiden
Angeklagten das auf die Fin­ger tätowierte Wort “Hass” mit dem doppelten
Runen-“S” verdeck­en. So hat es die Staat­san­waltschaft gefordert. Die
Anklage
sieht in Maik W. den Drahtzieher der Tat. Er hat­te sein­er Verlobten
erst
nach dem Fund der Leiche und nach Presse­bericht­en über das Verbrechen
von
der Mord­nacht erzählt.
Schon vor der Diskothek sollen die Angeklagten beschlossen haben,
Masch, der
auf dem Park­platz eine Mit­fahrgele­gen­heit suchte, auszu­rauben. Sie
nahmen
den Ahnungslosen mit, zer­rten ihn auf einem entle­ge­nen Feld­weg aus dem
Auto,
schlu­gen ihn mit einem Axtstiel zusam­men und nah­men ihm das Portmonee
weg,
in dem sich nicht ein Cent befand. Der am Kopf bere­its schw­er Verletzte
kon­nte zunächst fliehen. Beim Davon­laufen rief er: “Eure Gesichter habe
ich
mir gemerkt.”
Das war offen­bar das Todesurteil für den Flüch­t­en­den. “Den mache ich
kalt”,
soll Matthias R. nach Angaben der Zeu­g­in geschrien haben. Er rannte
Masch
ins Raps­feld hin­ter­her, holte ihn ein und stieß ihm sein Mess­er dreimal
in
den Rück­en. Dann kni­ete er sich auf den Ver­let­zten und stach weit­er auf
ihn
ein. “Er soll das wie von Sin­nen gemacht haben”, sagt Anni K. Später
habe
ihr Matthias R. selb­st erzählt, er habe wie im Wahn ziel­gerichtet auf
die
lebenswichti­gen Organe wie Herz und Leber eingestochen. 30- bis 40-mal,
sagt
die Zeu­g­in. Zum Schluss schnitt R. seinem Opfer die Kehle durch.
Anni K. schildert vor Gericht, dass sie auch von den Morddrohungen
gegen die
einzige mitangeklagte Frau gehört habe. Matthias R. soll der
23-Jährigen
nach der Tat das noch blutige Mess­er an den Hals gehal­ten und gesagt
haben:
“Wenn du was sagst, bist du die Näch­ste.” Auch später habe er sich mit
einem
Mit­täter unter­hal­ten, ob es nicht bess­er wäre, die Frau aus dem Weg zu
schaf­fen, bevor sie zur Polizei gehe.
Anni K. hat mit dem Angeklagten Maik W. einen gemein­samen Sohn. Der
Junge
ist jet­zt vier Jahre alt. Eben­so wie Julian, der Sohn von Ronald Masch,
der
jet­zt ohne seinen Vater aufwach­sen muss. Das Urteil wird für den 6.
März
erwartet.

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27 Ost€päer in Lastzug versteckt

(Berlin­er Mor­gen­post) Frank­furt (O.) — Auf einem pol­nis­chen Lastzug sind am Auto­bah­nüber­gang Frank­furt (O.) / Swiecko 26 Ukrain­er und ein Moldaw­ier ent­deckt wor­den, die nach Deutsch­land geschleust wer­den soll­ten. Pol­nis­che Zöll­ner hat­ten am Fre­itag bei der Kon­trolle des Lkw, der Fen­ster geladen haben sollte, Stim­men aus dem Inneren gehört. 

Zoll ent­deck­te 27 Per­so­n­en in einem Lastzug

(Berlin­er Zeitung) FRANKFURT (ODER). In einem Lastzug aus Polen sind am Autobahn-Grenzübergang
Frank­furt (Oder)/Swiecko 26 Ukrain­er und ein Moldaw­ier ent­deckt wor­den. Die
Män­ner und Frauen soll­ten ille­gal nach Deutsch­land gebracht wer­den. Wie der
Bun­des­gren­zschutz in Frank­furt mit­teilte, han­delt es sich um einen der
größten Fälle von Men­schen­schmuggel der let­zten Jahre.

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Überfall aus “Lust am Streiten”

(Berlin­er Mor­gen­post) Pren­zlau — Rund zwei Wochen nach dem Über­fall auf einen Jugendtr­e­ff in Schön­feld (Uck­er­mark) sind vier Recht­sradikale aus Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern festgenom­men wor­den. “Sie sind aus Lust am Streiten
und am Schla­gen zu dem Jugendtr­e­ff gegan­gen”, sagte gestern ein Polizeis­prech­er. Die Män­ner im Alter zwis­chen 17 und 32 Jahren hat­ten dort ran­daliert, Hitler­parolen gerufen, Besuch­er mit Fäusten und Springer­stiefeln attack­iert und sie davor gewarnt, die Polizei einzuschal­ten. Gegen die
mut­maßlichen Täter ist gestern Nach­mit­tag Haft­be­fehl erlassen worden. 

Hitler­bilder und Patronen

Serie schw­er­er recht­sex­tremer Gewalt reißt nicht ab / Behör­den ratlos

(MAZ) KLOCKOW Die Kette schw­er­er recht­sex­tremer und frem­den­feindlich­er Gewalttaten
in Nord­bran­den­burg reißt nicht ab. “Witt­stock, Pot­zlow, Below­er Wald”,
sin­niert Neu­rup­pins Lei­t­en­der Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er — nun
Klock­ow bei Pren­zlau, vier Kilo­me­ter vor der Gren­ze zu
Mecklenburg-Vorpommern. 

Durch Schlagzeilen fällt Klock­ow fast nie auf. “Wir haben etwas mehr als 500
Ein­wohn­er”, sagt Bürg­er­meis­terin Gudrun Remei­ka, “und keine Leute, die
gewalt­tätig sind.” An der Gesamtschule, gewiss, da habe es vor Jahren
Prob­leme gegeben, über die die Lehrer nicht gern gere­det hät­ten. Unbekannte
hät­ten Schülern aufge­lauert und sie ver­prügelt. Die Polizei habe ermittelt.
Seit län­ger­er Zeit habe sie jedoch schon keine Kla­gen mehr gehört. Auch der
erste Über­fall auf den Jugend­club an der Dorf­s­traße 26 liege “fünf oder
sieben Jahre” zurück. In den Nach­barorten Brüs­sow und Wall­mow gebe “es die
Glatzen öfter”, doch in Klock­ow “hat­ten wir bish­er vor allem Punks”. 

“Freizeit­möglichkeit­en für Jugendliche?” Gudrun Remei­ka wieder­holt die Frage
langsam. “Es gibt das, was sie sich selb­st gestal­ten, son­st nichts.” Wie den
Jugend­klub an der Dorf­s­traße 26 in dem leer­ste­hen­den Haus, das früher der
Gemeinde gehörte und das die Sparkasse Uck­er­mark jet­zt ver­mi­ete. Dort
tre­f­fen sich die jun­gen Leute des Dor­fes zum Reden, Trinken und zum
Musizieren. Linke Jugendliche vor allem, auch Punks. 

Nicht weit ent­fer­nt saß am Sam­stag, 1. Feb­ru­ar, in sein­er Woh­nung Dirk A.
mit drei Fre­un­den, die aus Süd­meck­len­burg zu ihm nach Klock­ow kamen. Die
Behör­den reden von “sozialem Abstiegsm­i­lieu”, das Men­schen zusammenführe,
die gemein­sam ein hohes Gewalt­po­ten­tial ent­fal­ten. Beson­ders der 32-jährige
Dirk A. und der 29-jährige Ulf F. aus Viereck waren wegen Körperverletzungen
und ander­er Roheits­de­lik­te “erhe­blich in Erschei­n­ung getreten”. Auch der
20-jährige Michael D. aus Löck­nitz und der 17-jährige Mai K. aus Fahrenwalde
waren der Polizei bekan­nt — wen­ngle­ich nicht wegen recht­sex­tremer Taten. 

Dirk A. hat­te den Durst sein­er Gäste wohl unter­schätzt. Nach­dem die Flaschen
geleert waren, hät­ten die vier den Klub aufge­sucht, um weiterzutrinken -
erzählt man im Dorf. Neu­rup­pins Chefan­kläger Schnittch­er urteilt härter über
die Täter: “Sie woll­ten den Punks im Jugendtr­e­ff eine Lek­tion erteilen.”
Rädels­führer Ulf F. habe kurz nach dem Ein­treten gegen 20.15 Uhr gefragt:
“Wer ist ein Punk und hat was gegen Glatzen?” Sofort habe er einem der
Jugendlichen ins Gesicht geschla­gen. Die drei anderen hät­ten sodann mit
Springer­stiefeln auf die Besuch­er einge­treten. “Ein Täter hielt zudem einem
Opfer den Kopf fest und ver­suchte, mit einem Feuerzeug dessen Haare
anzuzün­den, was miss­lang”, schildert Schnittch­er die Bru­tal­ität. Danach
schlu­gen und trat­en sie weit­er, schnappten sie eine Elek­trog­i­tarre und
brüll­ten “Sieg Heil! Heil Hitler!” Zwei Opfer mussten im Krankenhaus
behan­delt werden. 

Als die Polizei erschien, wehrten sich die angetrunk­e­nen Rechtsextremisten
gegen ihre Fes­t­nahme. Kurz darauf wur­den sie wieder auf freien Fuß gesetzt -
bis gestern früh. 

Es war noch dunkel, als 20 Beamte gegen 6.30 Uhr die vier Neon­azis weckten
und ihre Woh­nun­gen durch­sucht­en. Beschlagnahmt wurde fol­gen­des: ein
Seit­engewehr, ein Patro­nen­gurt mit Platz­pa­tro­nen, Platz­pa­tro­nen für
Pis­tolen, eine Gaspis­tole, Springer­stiefel, ein Base­ballschläger, Bilder von
Hitler und andere Devo­tion­alien des Nation­al­sozial­is­mus. Musikkas­set­ten und
CDs hat­ten die Täter mit der Ken­nung “Rechts” beschriftet. 

In Witt­stock wurde im Mai 2002 der junge Rus­s­land­deutsche Kajrat Batesov mit
einem 17,7 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein erschla­gen; im Juli vergangenen
Jahres bracht­en in Pot­zlow drei junge Neon­azis den 16-jähri­gen Schüler
Mar­i­nus Schöberl auf bes­tialis­che Weise um und versenk­ten die Leiche in
ein­er Jauchegrube; auf die Gedenkstätte für KZ-Opfer im Below­er Wald bei
Witt­stock verübten im Sep­tem­ber 2002 ver­mut­lich Anti­semiten einen
Bran­dan­schlag. Auch in dem Fall hat­ten ver­mut­lich Recht­sex­trem­is­ten aus
Bran­den­burg und Meck­len­burg zusammengewirkt. 

Der Fall Klock­ow, bemerkt der Sprech­er des Polizeis­chutzbere­ichs Uckermark,
Burkhard Heise, beweise fol­gen­des: Ein schlimmes Ereig­nis im
recht­sex­trem­istisch motivierten Gewalt­bere­ich könne jeden Tag zu jed­er Zeit
passieren. Chefan­kläger Schnittch­er ist inzwis­chen rat­los: “Zum Teil haben
wir gegen Täter sehr lange Haft­strafen erre­icht, aber das hat wed­er zu einer
Läuterung nach der Haf­tent­las­sung beige­tra­gen noch zu einem nennenswerten
Abschreck­ungsef­fekt für andere Täter.” Seit etwa einem Jahr sei sog­ar eine
Zunahme schw­er­er recht­sex­tremer Gewalt­de­lik­te zu beobacht­en. “Wir wundern
uns auch darüber.” 

Vier Recht­sradikale nach Über­fall auf Jugendtr­e­ff festgenommen

Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al, Waf­fen und Muni­tion sichergestellt

(Berlin­er Zeitung) PRENZLAU. Rund zwei Wochen nach dem Über­fall auf einen Jugendtr­e­ff in der
uck­er­märkischen Gemeinde Klock­ow sind am Mon­tag vier Rechtsradikale
festgenom­men wor­den. Die jun­gen Män­ner im Alter von 17 bis 32 Jahren stammen
aus Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Sie sollen in den Abendstunden
des 1. Feb­ru­ar in dem Jugend­club, in dem sich zu dieser Zeit mehrere
Jugendliche aus der linken Szene aufhiel­ten, Stre­it vom Zaune gebrochen und
die Anwe­sen mas­siv bedro­ht und anschließend tätlich ange­grif­f­en haben,
teilte die Polizei in Pren­zlau mit. 

Die vier recht­en Schläger hät­ten mehrere junge Leute in dem Club mit Fäusten
geschla­gen und mit Springer­stiefeln getreten. Dabei ver­let­zten sie vier
Jugendliche im Alter von 17 bis 20 Jahren so erhe­blich, dass sie ärztlich
behan­delt wer­den mussten. Zwei von ihnen wur­den anschließend von
Ret­tungskräften ins Kranken­haus gebracht.
“Sie sind aus Lust am Stre­it­en und am Schla­gen zu dem Jugendtr­e­ff gegangen”,
sagte ein Polizeis­prech­er am Montag.

 

Die zu dem Über­fall gerufene Polizei hat­te die Angreifer am Tatort zunächst
vor­läu­fig festgenom­men, da sie sich den Beamten wider­set­zt hat­ten. Die
Män­ner seien angetrunk­en gewe­sen, hät­ten ran­daliert und unter anderem
Hitler­parolen gerufen. Wie es hieß, hät­ten sie die anderen Jugendlichen in
dem Club zuvor gewarnt, die Polizei einzuschal­ten. Wegen Wider­sprüchen in
den ersten Ermit­tlun­gen seien die Recht­sradikalen aber wieder auf freien Fuß
geset­zt worden. 

Am Mon­tag hat­ten nun 20 Beamte aus Bran­den­burg und Mecklenburg-Vorpommern
die Woh­nun­gen der vier Recht­sradikalen durch­sucht und die Män­ner erneut
festgenom­men. Im Ver­laufe des Tages sollte sich noch entschei­den, ob
Haft­be­fehl erlassen wird. In den Woh­nun­gen fan­den die Ermit­tler eine
Reich­skriegs­flagge, Base­ballschläger, Ton­träger mit recht­sradikalem Inhalt,
ein Seit­engewehr, einen Patro­nen­gurt mit Platz­pa­tro­nen und eine Gaspistole. 

Recht­sradikale nach Über­fall geschnappt

Haft­be­fehle gegen 17- bis 32-Jährige

(Tagesspiegel) Zwei Wochen nach dem
Über­fall auf einen Jugendtr­e­ff in der
Uck­er­mark sind vier Recht­sradikale festgenom­men wor­den. Die 17- bis
32-Jähri­gen aus Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern sollen am 1. Februar
einen Jugend­club in der Gemeinde Schön­feld über­fall­en haben. “Sie sind aus
Lust am Stre­it­en und am Schla­gen zu dem Jugendtr­e­ff gegan­gen”, sagte ein
Polizeis­prech­er. Die Polizei hat­te sie damals am Tatort festgenom­men, wegen
Wider­sprüchen in den ersten Ermit­tlun­gen aber wieder freige­lassen. Die vier
hat­ten in dem Jugendtr­e­ff ran­daliert, Hitler­parolen gerufen und die anderen
Besuch­er mit Fäusten und Springer­stiefeln attack­iert. 20 Beamte durchsuchten
am Mon­tag die Woh­nun­gen der vier Recht­sradikalen und nah­men sie erneut fest.
Haft­be­fehl wurde erteilt. In den Woh­nun­gen fan­den die Ermit­tler eine
Reich­skriegs­flagge, Base­ballschläger, CDs mit recht­sradikalem Inhalt,
Patro­nen­gurt mit Platz­pa­tro­nen und Teile ein­er Flügelgranate. 

Vier recht­sradikale Schläger festgenommen

(MOZ) Als recht­sradikale Schläger hat die Polizei vier
junge Män­ner im Alter von 17 bis 32 Jahren festgenom­men. Sie sollen am 1.
Feb­ru­ar den Jugendtr­e­ff in der uck­er­märkischen Gemeinde Klock­ow überfallen
haben, sagte ein Polizeis­prech­er am Montag.
Nach Erken­nt­nis­sen der Polizei sucht­en die Festgenomme­nen damals Stre­it. Sie
schlu­gen und trat­en auf die in dem Club Anwe­senden bru­tal ein. Vier Opfer im
Alter von 17 bis 20 Jahren mussten ärztlich behan­delt wer­den. Die
angetrunk­e­nen Angreifer leis­teten auch Wider­stand gegen die
Polizeiein­satzkräfte und gröl­ten Nazi-Parolen.
Bei Haus­durch­suchun­gen am Mor­gen hat­ten Polizis­ten in den Woh­nun­gen der
Verdächti­gen unter anderem Springer­stiefel, Ton­träger mit
recht­sex­trem­istis­chen Tex­ten, eine Reich­skriegs­flagge, Propagandamaterial
zur Ver­her­rlichung des Nation­al­sozial­is­mus, einen Base­ballschläger, ein
Seit­engewehr, einen Patro­nen­gurt mit Platz­pa­tro­nen, und eine Gaspistole
sichergestellt.

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Wittstock: NPD demonstrierte in Innenstadt

Am ver­gan­genen Fre­itag fand im Stadt­ge­bi­et Witt­stock ein im Vor­feld angemelde­ter öffentlich­er Aufzug der NPD des Kreisver­ban­des Prig­nitz-Rup­pin mit Kundge­bung unter dem Mot­to “Gestern Dres­den — heute Kab­ul — mor­gen Bag­dad” statt. Der Aufzug begann gegen 20.05 Uhr und set­zte sich vom
Bahn­hofsvor­platz aus durch die Innen­stadt in Bewe­gung. Auf dem Mark­t­platz wurde durch die zir­ka 80 Teil­nehmer eine etwa 25-minütige Kundge­bung durchge­führt. Im Anschluss daran begaben sich die Demonstrationsteilnehmer
zum Aus­gangspunkt, dem Bahn­hofsvor­platz der Doss­es­tadt, zurück. Die Demon­stra­tion war gegen 21.05 Uhr been­det. Während des Aufzuges kam es zu keinen Störun­gen. Die Bewohn­er der Stadt Witt­stock zeigten keinerlei
Inter­esse an dieser Ver­anstal­tung. Im Ein­satz waren zir­ka 70 Beamte der Polizei des Lan­des Brandenburg.

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Vorbereitungstreffen für “GränzgängerInnenBeatz” im Juni

Offenes Info-und Vor­bere­itungstr­e­f­fen für Strassenumzug
“Gränzgän­gerIn­nen­Beatz” am 14.06.03 in Potsdam 

25.02.02, 19 Uhr,

Kunst­werk, H.-Elfleinstr.10, Potsdam 

Die Ini­tia­tive für Begeg­nung hat sich vor gut zwei Jahren aus ver­schiede­nen Pots­damer Grup­pen, Organ­i­sa­tio­nen und Einzelper­so­n­en gegrün­det um gemein­sam das alljährliche Strassen­fest in der Lin­den­strasse zu organ­isieren. Wir ver­ste­hen uns als Net­zw­erk und Schnittstelle sehr
unter­schiedlich­er Men­schen, mit unter­schiedlichen poli­tis­chen, sozialen oder kul­turellen Zie­len, haben aber den gemein­samen Nen­ner Präsenz in Pots­dams Innen­stadt zu zeigen und The­men wie das Sach­leis­tung­sprinzip für Asyl­be­wer­ber oder die Vertrei­bung von Jugend­pro­jek­ten aus dem Stadt­bild, u.a. in die Öffentlichkeit zu
tragen. 

Die ver­gan­genen Jahren haben wir unsere Anliegen mit einem
mul­ti­kul­turellen und Anti­ras­sis­tis­chen Strassen­fest nach aussen getra­gen. Dieses Jahr wer­den wir mit ein­er anderen Form von Strassenkul­tur, mit ein­er Art poli­tis­chem Karneval unter dem The­ma “Gren­zen / Gren­zgän­gerIn­nen” in die Öffentlichkeit treten.

Im Vor­feld dazu wer­den ver­schiedene inhaltliche und kreative
Work­shops stat­tfind­en. Am 25.02. sollen alle möglichen Work­shops, sowie das Gesamtkonzept vorgestellt und disku­tiert werden. 

Zu diesem Tre­f­fen sind alle Inter­essierten Men­schen ein­ge­laden. Auch Grup­pen aus anderen
Bran­den­bur­der Städten kön­nen sich gerne beteili­gen und teilnehmen. 

Raus auf die Strasse- Rein ins Vergnü­gen! — GrenzgängerInnen-Beatz

Kon­tak­tadresse für mehr Infos und um in unseren Verteil­er zu kom­men: initiative_fuer_begegnung@wildwuchs-potsdam.de

Inforiot