28. Juni 2016 · Quelle: Opferperspektive e.V.

Für ein Landesantidiskriminierungsgesetz

Heute haben die Grünen auf ihrer Fraktionspressekonferenz erklärt, dass sie ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) im Landtag einbringen werden. Der Verein Opferperspektive fordert ein solches schon länger und begrüßt die Gesetzesinitiative, denn diese würde eine wichtige Lücke im Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen schliessen.

Heute haben die Grü­nen auf ihrer Frak­tion­s­pressekon­ferenz erk­lärt, dass sie ein Lan­desan­tidiskri­m­inierungs­ge­setz (LADG) im Land­tag ein­brin­gen wer­den. Der Vere­in Opfer­per­spek­tive fordert ein solch­es schon länger und begrüßt die Geset­zesini­tia­tive, denn diese würde eine wichtige Lücke im Schutz vor Diskri­m­inierung durch staatliche Stellen schliessen.
Im Jahr 2013 hat sich das Land Bran­den­burg die Bekämp­fung von Ras­sis­mus als Staat­sziel in der Lan­desver­fas­sung ver­ankert. Auch europäis­ches Recht und das Grundge­setz verpflicht­en staatliche Stellen, die Bewohner_innen des Lan­des vor Diskri­m­inierun­gen zu schützen. Den­noch gibt es in Bran­den­burg immer noch keinen vollen Rechtss­chutz für Betrof­fene von Diskriminierungen.
Zwar schützt das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) des Bun­des Betrof­fene auf den Gebi­eten des Arbeits- und Zivil­rechts, die z.B. durch Arbeit­ge­ber oder Ver­mi­eterin­nen diskri­m­iniert wer­den. Doch gegenüber Diskri­m­inierun­gen durch staatliche Stellen, z.B. durch Polizis­ten oder Lehrerin­nen, ist das AGG nicht anwend­bar. Diesen Bere­ich zu regeln ist Auf­gabe der Bundesländer.
Mit der Ein­führung eines LADG würde Bran­den­burg 1.) einen Rechtss­chutz für Betrof­fene von Diskri­m­inierung durch staatlich­es Han­deln ein­führen, 2.) die öffentliche Hand verpflicht­en, konkrete Maß­nah­men gegen Diskri­m­inierung in ihren Insti­tu­tio­nen umzuset­zen und 3.) eine mit umfassenden Kom­pe­ten­zen aus­ges­tat­tete Lan­desan­tidiskri­m­inierungsstelle aufbauen.
Nad­ja Hitzel-Abdel­hamid von der Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Bran­den­burg im Vere­in Opfer­per­spek­tive erk­lärt dazu: “Mit einem LADG hört das Land auf, allein von seinen Bürger_innen Fair­ness zu fordern, und fängt vor­bild­haft bei sich selb­st an: Mit einem LADG ver­bi­etet es seinen eige­nen Insti­tu­tio­nen jede Form von Diskri­m­inierung und sorgt damit in den staatlichen Struk­turen dafür, dass alle Men­schen in Bran­den­burg gle­ich behan­delt werden!”
Men­schen, die durch staatliche Insti­tu­tio­nen aus ras­sis­tis­chen Grün­den, wegen ihrer Herkun­ft, Nation­al­ität, Sprache, ihres Geschlechts, ihres Leben­salters, ihrer sex­uellen Iden­tität, religiösen oder weltan­schaulichen Überzeu­gun­gen oder wegen ihres sozialen Sta­tus diskri­m­iniert wer­den, wür­den in ihrer Posi­tion gestärkt, weil ihnen ein Rechtsweg eröffnet würde.
Ein voller Rechtss­chutz ist drin­gend nötig, denn Diskri­m­inierun­gen nehmen in der Gesellschaft ins­ge­samt mas­siv zu. Sie fan­gen an, wenn Witze über Schwule gemacht oder Mus­lime belei­digt wer­den und set­zen sich fort, wenn Polizist_innen Men­schen auf­grund ihrer Haut­farbe als Täter behan­deln oder eine Schü­lerin mit Kopf­tuch bei gle­ich­er Leis­tung schlechtere Noten als ihre Mitschüler_innen erhält. Von Beschw­er­den wegen Diskri­m­inierung prof­i­tiert das Land, denn nur wenn Men­schen sich beschw­eren, wer­den Muster von Diskri­m­inierung sicht­bar und so veränderbar.
Ein LADG sorgt für gle­iche Chan­cen und gle­iche Teil­habe für alle, die in Bran­den­burg leben.

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