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Für ein Landesantidiskriminierungsgesetz

Heute haben die Grü­nen auf ihrer Frak­tion­s­pressekon­ferenz erk­lärt, dass sie ein Lan­desan­tidiskri­m­inierungs­ge­setz (LADG) im Land­tag ein­brin­gen wer­den. Der Vere­in Opfer­per­spek­tive fordert ein solch­es schon länger und begrüßt die Geset­zesini­tia­tive, denn diese würde eine wichtige Lücke im Schutz vor Diskri­m­inierung durch staatliche Stellen schliessen.
Im Jahr 2013 hat sich das Land Bran­den­burg die Bekämp­fung von Ras­sis­mus als Staat­sziel in der Lan­desver­fas­sung ver­ankert. Auch europäis­ches Recht und das Grundge­setz verpflicht­en staatliche Stellen, die Bewohner_innen des Lan­des vor Diskri­m­inierun­gen zu schützen. Den­noch gibt es in Bran­den­burg immer noch keinen vollen Rechtss­chutz für Betrof­fene von Diskriminierungen.
Zwar schützt das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) des Bun­des Betrof­fene auf den Gebi­eten des Arbeits- und Zivil­rechts, die z.B. durch Arbeit­ge­ber oder Ver­mi­eterin­nen diskri­m­iniert wer­den. Doch gegenüber Diskri­m­inierun­gen durch staatliche Stellen, z.B. durch Polizis­ten oder Lehrerin­nen, ist das AGG nicht anwend­bar. Diesen Bere­ich zu regeln ist Auf­gabe der Bundesländer.
Mit der Ein­führung eines LADG würde Bran­den­burg 1.) einen Rechtss­chutz für Betrof­fene von Diskri­m­inierung durch staatlich­es Han­deln ein­führen, 2.) die öffentliche Hand verpflicht­en, konkrete Maß­nah­men gegen Diskri­m­inierung in ihren Insti­tu­tio­nen umzuset­zen und 3.) eine mit umfassenden Kom­pe­ten­zen aus­ges­tat­tete Lan­desan­tidiskri­m­inierungsstelle aufbauen.
Nad­ja Hitzel-Abdel­hamid von der Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Bran­den­burg im Vere­in Opfer­per­spek­tive erk­lärt dazu: “Mit einem LADG hört das Land auf, allein von seinen Bürger_innen Fair­ness zu fordern, und fängt vor­bild­haft bei sich selb­st an: Mit einem LADG ver­bi­etet es seinen eige­nen Insti­tu­tio­nen jede Form von Diskri­m­inierung und sorgt damit in den staatlichen Struk­turen dafür, dass alle Men­schen in Bran­den­burg gle­ich behan­delt werden!”
Men­schen, die durch staatliche Insti­tu­tio­nen aus ras­sis­tis­chen Grün­den, wegen ihrer Herkun­ft, Nation­al­ität, Sprache, ihres Geschlechts, ihres Leben­salters, ihrer sex­uellen Iden­tität, religiösen oder weltan­schaulichen Überzeu­gun­gen oder wegen ihres sozialen Sta­tus diskri­m­iniert wer­den, wür­den in ihrer Posi­tion gestärkt, weil ihnen ein Rechtsweg eröffnet würde.
Ein voller Rechtss­chutz ist drin­gend nötig, denn Diskri­m­inierun­gen nehmen in der Gesellschaft ins­ge­samt mas­siv zu. Sie fan­gen an, wenn Witze über Schwule gemacht oder Mus­lime belei­digt wer­den und set­zen sich fort, wenn Polizist_innen Men­schen auf­grund ihrer Haut­farbe als Täter behan­deln oder eine Schü­lerin mit Kopf­tuch bei gle­ich­er Leis­tung schlechtere Noten als ihre Mitschüler_innen erhält. Von Beschw­er­den wegen Diskri­m­inierung prof­i­tiert das Land, denn nur wenn Men­schen sich beschw­eren, wer­den Muster von Diskri­m­inierung sicht­bar und so veränderbar.
Ein LADG sorgt für gle­iche Chan­cen und gle­iche Teil­habe für alle, die in Bran­den­burg leben.

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