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Nazis sagen auf Wiedersehen

Am Fre­itag, 28. Dezem­ber, trafen sich in den frühen Abend­stun­den rund 50 Anhänger der NPD auf dem Witt­stock­er Mark­t­platz. Ihr Mot­to lautete “Deutsche Mark auf Wieder­se­hen”. Mit dabei hat­ten sie Fack­eln und Trans­par­ente. Anmelder war, wie so oft in Witt­stock, NPD-Kreisvor­sitzen­der Mario Schulz (Cum­losen). Passiert ist nüscht.

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Freie Heide: Schießplatz-Schilder müssen weg

OVG: Keine Truppenübungsplatz-Schilder

Am 27.12.2001 wurde vom bran­den­bur­gis­chen Oberver­wal­tungs­gericht der Bun­deswehr — unter Andro­hung von Zwangs­geld — das Auf­stellen von Schildern mit dem Schriftzug TRUPPENÜBUNGSPLATZ unter­sagt. Damit müssen die derzeit aufgestell­ten Schilder aus­ge­tauscht wer­den. Ober­stleut­nant Engel ist damit defac­to Kom­man­dant ohne Truppenübungsplatz. 

OVG lehnt Schieß­plat-Schilder ab

“Freie Hei­de” feiert Teil-Erfolg

OSTPRIGNITZ RUPPIN “Kein Sieg, aber ein Erfolg”, ist in den Augen von Benedikt Schirge, Sprech­er der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”, das Urteil des Oberver­wal­tungs­gericht­es Bran­den­burg (OVG). Das Gericht hat­te am Don­ner­stag entsch­ieden, dass die Bun­deswehr am ehe­ma­li­gen Bom­bo­drom in der Rup­pin­er Hei­de keine Schilder “Trup­penübungsplatz” auf­stellen darf. Das OVG fol­gte damit den Gemein­den Schwein­rich und Rossow, die für die Anliegerorte des Bom­bo­droms Musterk­la­gen führen. 

“Die Bun­deswehr kann nun nicht mehr so tun, als gäbe es dort einen Übungsplatz”, begrüßte Benedikt Schirge das Urteil. “Es geht hier ums Vok­ab­u­lar”, erläuterte er die Posi­tion der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”. Der Anwalt der Bürg­erini­tia­tive Rain­er Geulen geht davon aus, dass die Bun­deswehr sämtliche Hin­weiss­childer “Trup­penübungsplatz” bin­nen ein­er Frist von drei Wochen ent­fer­nen muss. 

Mit Unver­ständ­nis reagierte gestern der Stan­dortkom­man­dant des Trup­penübungsplatzes Ober­stleut­nant Wolf­gang Engel auf den Gerichts­beschluss. “Mir ist der Sinn der Sache nicht ganz klar. Hier drängt sich eher der Ein­druck auf, als gin­ge es wieder ein­mal um For­malien, um der Bun­deswehr zusät­zliche Kosten aufzu­drän­gen”, kom­men­tierte Engel auf Anfrage der MAZ. Auf dem Übungsplatz find­et laut Engel bere­its seit 15. Dezem­ber 2000 “gar nichts Mil­itärisches mehr statt”. So würde es auch bis zum Ende des Anhörungsver­fahrens bleiben. 

Die Bürg­erini­tia­tive führt Neu­jahr ihre 74. Protest­wan­derung durch. Tre­ff­punkt ist um 14 Uhr an der Kirche Schwein­rich. Von dort geht es zur Mahnsäule. 

Gericht entschei­det: Schilder müssen weg / Freie Hei­de wan­dert am Neujahrstag

Derzeit kein “Trup­penübungsplatz”


OSTPRIGNITZ RUPPIN Auch im neuen Jahr geht der Protest der Bürg­er- ini­tia­tive Freie Hei­de weit­er. Sie lädt am Dien­stag, 1. Jan­u­ar, zur inzwis­chen 74. Protest­wan­derung ein.
Sie begin­nt um 14 Uhr mit ein­er geistlichen Besin­nung in der Schwein­rich­er Kirche. Dann wird zur Schieß­platz­gren­ze gewan­dert. Dort sollen auch von Chris­t­ian Carstens gespon­serte Rheins­berg­er Tassen mit heißen Getränken verkauft wer­den. Es wer­den auch neue Infor­ma­tio­nen zum “Grup­penantrag im Bun­destag” angekündigt. 

Dabei sieht die Bürg­erini­tia­tive in einem jet­zt veröf­fentlicht­en Gerichts­beschluss einen weit­eren Erfolg im Kampf gegen die Nutzung des Schieß­platzes in der Witt­stock-Rup­pin­er Hei­de. Das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Bran­den­burg dro­ht dem Vertei­di­gungsmin­is­teri­um in dem Beschluss ein Zwangs­geld an, falls das frühere Mil­itärgelände auf dem Gebi­et dieser bei­den Gemein­den weit­er­hin als Übungsplatz genutzt wird. 

Hin­ter­grund sind zwei Urteile des OVG Bran­den­burg vom 24. März, in denen dem Vertei­di­gungsmin­is­teri­um die Nutzung von Schwein­rich­er und Rossow­er Gemein­degelände als Trup­penübungsplatz unter­sagt wor­den war. Diese Urteile waren recht­skräftig gewor­den, nach­dem das Bun­desver­wal­tungs­gericht am 14. Dezem­ber 2000 die Revi­sio­nen des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums zurück­gewiesen hatte. 

Das Oberver­wal­tungs­gericht teilte die Ansicht der bei­den Gemein­den, dass das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um auch kün­ftig gegen seine Unter­las­sungspflicht­en ver­stoßen werde, weil der gesamte Bere­ich des früheren Bom­bo­droms als Trup­penübungsplatz aus­geschildert sei. Dies sei mit den Urteilen vom 24. März nicht vere­in­bar, so das OVG

Das Gericht machte aber auch deut­lich, dass die Gemein­den Rossow und Schwein­rich keinen Anspruch auf Her­aus­gabe von Flächen oder deren Räu­mung haben. 

Der Kom­man­dant des Witt­stock­er Trup­penübungsplatzes, Wolf­gang Engel, kan­nte den Gerichts­beschluss noch nicht. “Unver­ständlich”, so sein Kom­men­tar gestern. Die Bun­deswehr sei Eigen­tümer des Platzes und könne ihn laut let­ztem Spruch des Bun­desver­wal­tungs­gerichts nutzen — wenn auch erst nach ein­er angemesse­nen Anhörung. Derzeit werde der Platz von der Bun­deswehr aber nicht genutzt. 

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Potsdam: Asylbewerber demonstrieren

Gegen Sozialkürzun­gen und einen Abbau ihrer Rechte gin­gen gestern erstmals
Asyl­be­wer­ber aus Pots­dam bei ein­er eige­nen Demon­stra­tion auf die Straße. Rund
100 Men­schen — darunter auch Deutsche — forderten auf dem Weg zum
Sozialmin­is­teri­um die Sicherung sozialer Min­dest­stan­dards. Im Mit­telpunkt stand
dabei die dro­hende Ver­teuerung der Nahverkehrs-Sozial­fahrkarte. Die
Demon­stran­ten forderten einen Zuschuss, der die Beibehal­tung des Ticketpreises
von 27 Mark ermöglicht. Außer­dem ging es um Abschiebung und Residenzpflicht. 

Die Sozial­staatssekretärin Ange­li­ka Thiel-Vigh warf eini­gen linken Demonstranten
vor, die Sor­gen der Asyl­be­wer­ber für eigene poli­tis­che Ziele miss­brauchen zu wollen. 

“Wir bekom­men 80 Mark Taschen­geld im Monat, wie sollen wir davon leben, wenn
das meiste Geld für das Tick­et drauf geht?”, fragten Betrof­fene die
Sozial­staatssekretärin sowie Bär­bel Eichen­müller, Fach­bere­ich­slei­t­erin Soziales der
Stadt. Thiel-Vigh wies die Ver­ant­wor­tung von sich: “Das Tick­et ist Sache der Stadt,
geht das Land nichts an.” Die Betrof­fe­nen reagierten mit Unver­ständ­nis: “Warum hilft
das Land nicht, wenn die Städte diese sozialen Leis­tun­gen nicht mehr bezahlen
kön­nen”, fragte Flo­rence Sissako. 

Beklagt wur­den immer neue Geset­ze und zu wenig Rechte. “Mein fünf Monate altes
Kind wurde in Deutsch­land geboren. Ich habe keine Papiere. Jet­zt ist das Kind krank
und ich habe Prob­leme, eine Behand­lung zu bekom­men”, berichtete ein
Asylbewerber. 

Ein Prob­lem für viele ist die Unter­bringung an der Michen­dor­fer Chaussee und am
Lerchen­steig. Um von dort in die Innen­stadt zu kom­men, braucht man den Bus. Noch
1999 zahlten die 150 Bedürfti­gen für ihr Sozialtick­et 18 Mark im Monat. Trotz
Preisanstiegs auf derzeit 27 Mark ist das Taschen­geld gle­ich geblieben. Lebensmittel
kaufen die Asyl­be­wer­ber mit Gutscheinen — Tabak, Alko­hol, Telefonkarten,
Brief­marken oder gar den Anwalt für das Asylver­fahren kön­nen sie davon nicht
bezahlen. “Entwed­er die Fahrpreise bleiben gle­ich, oder wir brauchen mehr
Unter­stützung”, sagte ein Demonstrant. 

Vor­erst wer­den die Asyl­be­wer­ber ganz auf das Sozialtick­et verzicht­en müssen. Zwar
soll die Unter­stützung in Höhe von 43 000 Mark in den Haushalt aufgenommen
wer­den, der wird aber früh­estens am 23. Jan­u­ar beschlossen und muss danach noch
von der Kom­mu­nalauf­sicht genehmigt wer­den, damit die Zahlung freiwilliger
Leis­tun­gen — das Sozialtick­et gehört dazu — erfol­gen kann, erk­lärte Eichen­müller. Das
führte 1999 dazu, dass erst ab Juli der Zuschuss zur Sozial­fahrkarte gewährt werden
konnte. 

Bei der Unter­bringung der Asyl­be­wer­ber gebe es Verbesserun­gen, so Eichenmüller.
200 Men­schen lebten bere­its in nor­malen Woh­nun­gen. Fam­i­lien, die seit mehr als
drei Jahren, und Alle­in­ste­hende, die seit mehr als fünf Jahren hier sind, sollen eine
eigene Woh­nung bekom­men. (KLAUS D. GROTE)

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Zwangsgeld gegen die Bundeswehr?

Gericht dro­ht Bund Zwangs­gelder an

Bom­bo­drom-Geg­n­er erzie­len Erfolg


FRANKFURT (ODER) Die Geg­n­er des geplanten Bomben­ab­wurf- platzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de haben vor dem Oberv­er- wal­tungs­gericht Bran­den­burg einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe auf Antrag der Gemein­den Schwein­rich und Rossow dem Bund Zwangs­gelder ange­dro­ht, sollte er beispiel­sweise Schilder mit der Beze­ich­nung “Trup­penübungsplatz” an dem Gelände auf­stellen, teilte das Gericht gestern in Frank­furt (Oder) mit. Es sah darin eine Zuwider­hand­lung gegen vorherige Gerichtsurteile. 

Vor rund einem Jahr hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Berlin den Stre­itkräften nach jahre­langem Rechtsstre­it unter­sagt, das “Bom­bo­drom” mil­itärisch zu nutzen, ohne vorher die Anliegerge­mein­den aus­re­ichend ange­hört zu haben. Das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um lässt daher derzeit ein Anhörungsver­fahren in der Region laufen, das Anfang Jan­u­ar abgeschlossen wer­den soll. Die Bun­deswehr hat­te das 14 000 Hek­tar große Mil­itärgelände nach dem Abzug der rus­sis­chen Trup­pen — nach Mei­n­ung der Geg­n­er wider­rechtlich — übernommen. 

Das Oberver­wal­tungs­gericht teilt der Mit­teilung zufolge die Auf­fas­sung, dass zumin­d­est das Auf­stellen und Belassen von Schildern, die das Are­al etwa als “Trup­penübungsplatz” beze­ich­nen, nicht mit den Gericht­surteilen vere­in­bar sei. Zugle­ich wies das Gericht darauf hin, dass die bish­eri­gen Urteile keine Grund­lage für die Gemein­den bieten, die Her­aus­gabe von Flächen beziehungsweise deren Räu­mung durch die Bun­desre­pub­lik zu beanspruchen.


Um das “Bom­bo­drom” wird seit Jahren gestrit­ten. Statt des geplanten Luft-Boden-Schieß­platzes fordert die Bürg­erinini­tia­tive “Freie Hei­de” eine zivile Nutzung des Areals.Die Ini­tia­tive will am Dien­stag in Schwein­rich (Ost­prig­nitz-Rup­pin) ihre Proteste fortsetzen. 

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Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt: Leben zwischen Wohnheim und Knast

Unter Gen­er­alver­dacht

Flüchtlinge in Eisen­hüt­ten­stadt: Leben zwis­chen Wohn­heim und Knast

ZABH-Leit­er Lorsch:

“Die Zäune dienen dem Schutz der Asyl­be­wer­ber… Wir haben natür­lich das Prob­lem, daß die
Asyl­be­wer­ber in Eisen­hüt­ten­stadt diese Ein­rich­tung als Schutz empfind­en müssen, weil sie son­st diese
Ein­rich­tung nicht mehr anlaufen würden,sie wür­den son­st zwangsläu­fig auf der Park­bank irgendwo
schlafen, kein geregeltes Essen mehr bekommen…”

EISENHÜTTENSTADT Eisen­hüt­ten­stadt — von diesem ein­sti­gen Indus­triezen­trum der DDR
ist nur noch der Name übrigge­blieben. Mit dem Zusam­men­bruch der Indus­trie nach 1990 hielt die
Arbeit­slosigkeit Einzug in die Stadt und die umliegende Region. Vor allem Jün­gere zogen weg.
Andere blieben frus­tri­ert zurück. Manche sucht­en Sün­den­böcke und mein­ten, sie in den
Insassen der Zen­tralen Auf­nahmestelle für Asyl­be­wer­ber gefun­den zu haben. Anfang der 90er
Jahre geri­et die Stadt durch ras­sis­tis­che Überfälle immer wieder in die Schlagzeilen.
Höhep­unkt waren die Som­mertage Ende August und Anfang Sep­tem­ber 1992, als das am Rande
der Innen­stadt gele­gene Flüchtling­sheim in der Nähe eines Neubauge­bi­ets von rechten
Jugendlichen tage­lang belagert und unter dem Applaus von Schaulusti­gen mit Brand­flaschen und
Steinen attack­iert wurde. Mehrere Gebäude­teile bran­nten damals völ­lig aus. 

Nichts erin­nert heute mehr an diese Som­mertage vor über neun Jahren. Längst hat die
Nor­mal­ität auch in Eisen­hüt­ten­stadt Einzug gehal­ten. Doch die ist für Migranten alles
andere als erfreulich. Hier lan­den alle Flüchtlinge, die im Land Bran­den­burg Asyl beantra­gen. Zur
Zeit kom­men sie über­wiegend aus Kolumbi­en, Kamerun, Viet­nam und Alge­rien. Meis­tens werden
sie vom BGS aufge­grif­f­en und nach Eisen­hüt­ten­stadt gekar­rt. Die durch­schnit­tliche Verweildauer
beträgt vier bis sechs Wochen. Ein Teil wird dann auf andere Heime verteilt, auf die anderen wartet
der Abschiebek­nast direkt auf dem Gelände. 

Mico­lai ist sehr beschäftigt. Der jugoslaw­is­che Flüchtling stre­icht die Wände im Flur des
Fam­i­lien­heims. “So habe ich etwas Abwech­slung und ver­di­ene mir auch noch etwas Taschengeld”,
meinte er. Tat­säch­lich sind zwei DM Stun­den­lohn für einen Flüchtling mit 80 DM im
Monat ein willkommen­er Zuver­di­enst. Doch nicht alle arbeit­en frei­willig. Manche müssen damit
Straf­be­fehle abbezahlen, die wegen irgendwelch­er Ver­let­zun­gen der Aufen­thalts­bes­tim­mungen, wie dem
Ver­lassen des Land­kreis­es, ver­hängt wurden. 

Im Fam­i­lien­heim leben die Flüchtlinge, die wie Mico­lai mit Frau und Kindern nach Deutschland
ein­gereist sind. Jede Fam­i­lie teilt sich einen Raum. Die unver­heirateten Insassen, die die Mehrheit der
zir­ka 800 Heim­be­wohn­er stellen, müssen sich mit sieben frem­den Men­schen einen engen Raum im
Gebäude ein­er ehe­ma­li­gen NVA-Kaserne teilen. Die Zim­mer sind vollgestellt mit Mobil­iar, welches
von Sper­rmüll oft kaum zu unter­schei­den ist, ein Tisch, Stüh­le, ein paar Regale, in der Regel
vergilbt oder verblichen und stark abgenutzt. Der Blick nach draußen trägt viel zur
bek­lem­menden Atmo­sphäre bei. Ein Maschen­drahtza­un, gle­ich dahin­ter eine zweite Wand aus
Well­blech, das ver­wilderte NVA-Übungs­gelände, eben­falls hin­ter Draht, und ein betonierter
Park­platz. Drei Gebäude begren­zen den Appellplatz. Im ersten ist die Außen­stelle des
Bun­de­samtes für die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge (BAFl) unterge­bracht. Ein
kleineres Querge­bäude belegt die Lager­leitung der pri­vat­en Sicher­heits­fir­ma B.O.S.S., die für
die Bewachung und Kon­trolle der Anlage zuständig ist. Im drit­ten Gebäude am Platz, einem
Kaser­nen­bau der NVA, sind die ledi­gen Män­ner unterge­bracht. Dazwis­chen liegen ein kleiner
Spielplatz und ein Fußballfeld. Doch bei deren Benutzung ist Vor­sicht geboten, wenige Meter weiter
begin­nt die Tabuzone. 

Dort befind­et sich das Lager im Lager, der für 60 Män­ner und 14 Frauen ausgestattete
Abschiebek­nast. Was im Inneren vorge­ht, ist von außen nicht wahrnehm­bar. Nur eine Stunde am
Tag kommt etwas Leben in die ster­ile Umge­bung. Dann haben die Häftlinge Hof­gang. Dann sehen
die Flüchtlinge Män­ner und Frauen, mit denen sie bis vor kurzen noch das Zim­mer und die
Küche sowie die Hoff­nung auf ein neues Leben in Deutsch­land geteilt hat­ten, einges­per­rt hinter
Stachel­draht. Mitar­beit­er des Bran­den­burg­er Flüchtlingsrats hal­ten die Zusam­men­le­gung von
Flüchtling­sheim und Abschiebek­nast für eine beson­ders abschreck­ende Maßnahme.
“Damit wer­den die Flüchtlinge vom ersten Tag an daran erin­nert, wie ger­ing ihre Chance auf
Anerken­nung ist.” 

Noch drastis­ch­er drück­en es viele Insassen aus. “Eisen­hüt­ten­stadt ist für uns
Flüchtlinge ein Ort des Schreck­ens”, meint Eric Pas­cal Powe. Der Aktivist der Brandenburger
Flüchtlingsini­tia­tive kommt aus Kamerun. An seinen mehrmonati­gen Aufen­thalt in
Eisen­hüt­ten­stadt hat er keine guten Erin­nerun­gen. Alle Flüchtlinge müssen
ständig eine Chip­karte mit ihren per­sön­lichen Dat­en bei sich tra­gen. Beim Ver­lassen des
Heimes muß die eben­so wie bei der Ankun­ft in ein elek­tro­n­is­ches Lesegerät gesteckt werden,
so daß die Insassen unter totaler Kon­trolle ste­hen. Doch die Bewohn­er haben nicht die
Möglichkeit, bei einem Stadt­bum­mel den grauen Heimall­t­ag für einige Stun­den zu vergessen. 

“Ein Leben außer­halb des Heims gibt es dort für die Flüchtlinge nicht”, erin­nert sich
Powe. Das liegt auch an den in Eisen­hüt­ten­stadt und Umge­bung nach wie vor aktiven
Neon­azi­grup­pen. Deshalb ver­lassen die Flüchtlinge das Heim möglichst nicht allein und
mei­den die Stadt nach Ein­bruch der Dunkel­heit. Aber auch die Staats­macht will ver­hin­dern, daß
sich die Bewohn­er außer­halb des Heims soziale Kon­tak­te auf­bauen. Flüchtlinge beklagen,
daß sie von der Polizei ver­fol­gt wer­den, wenn sie das Heim ver­lassen. Bewegt sich ein
Flüchtling Rich­tung Bahn­hof, macht er sich in den Augen von BGS und Polizei besonders
verdächtig. Er kön­nte im Begriff sein, ger­ade eine Straftat zu bege­hen. Schließlich
unter­liegen alle Heim­be­wohn­er der Res­i­den­zpflicht. Sie dür­fen den Land­kreis nicht verlassen. 

“Oft gehen die Flüchtlinge völ­lig ahnungs­los und ohne einen Anwalt in die Gespräche,
die über Aufen­thalt oder Abschiebung entschei­den”, meint Klaus. “Daher ver­wun­dert die niedrige
Anerken­nungsquote in Eisen­hüt­ten­stadt auch nicht.” Klaus gehört zu ein­er kleinen
örtlichen Ini­tia­tive, die die Flüchtlinge besucht und über ihre Rechte informiert. Die
Flüchtlinge haben kein Ver­trauen in die staatlichen Beratungsstellen. Eine unabhängige
Beratungsstelle, wie es sie in vie­len anderen Städten längst gibt, fehlt aber in
Eisen­hüt­ten­stadt noch immer. 

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Rheinsberg: Ja zu Aktion Noteingang

Die Frage nach der Gewalt

Rheins­berg­er wollen sich an der “Aktion Notein­gang” beteiligen


RHEINBERG Intime Fra­gen erwarten die Rheins­berg­er Geschäft­sleute. Angenom­men in ihrem Laden würde ein Men­sch Hil­fe vor Gewalt­tätern suchen: Wür­den Sie dem helfen? Wür­den Sie vielle­icht nur dann helfen, wenn es eine Frau ist, ein Kind, wenn der Hil­fe Suchende homo­sex­uell, behin­dert, obdach­los ist, unter Alko­hol- oder Dro­gene­in­fluss ste­ht? Oder wenn er ein Link­er, Moslem, Jude, Sin­ti ist? Oder in einem oder mehreren dieser Fälle aus­gerech­net nicht? Auf dem Frage­bo­gen der “Aktion Notein­gang” ste­ht das ganz oben. Und die soll jet­zt auch Rheins­berg starten. 

Jugendliche aus der Stadt und den Nach­barorten wollen die Frage­bö­gen in den näch­sten Wochen an die Rheins­berg­er Unternehmer verteilen. Ihr Ziel: her­auszufind­en, wer sich über­haupt an der Aktion beteili­gen und den auf­fal­l­en­den gelb-schwarzen Aufk­le­ber in sein Schaufen­ster hän­gen würde. Antworten kön­nen anonym gegeben werden. 

Unter­stützt wird die Ini­tia­tive unter anderem von Alexan­dra Willers, der Rheins­berg­er Stadtju­gendpflegerin. Die Stadt kann die Aktion gebrauchen, meint sie. Und auch Her­mann Nehls, der Koor­di­na­tor gegen Gewalt und Frem­den­feindlichkeit, ist offen­bar dieser Auf­fas­sung. Denn obwohl die Sit­u­a­tion in Rheins­berg oft als “beruhigt” beze­ich­net werde, seien Hak­enkreuzschmier­ereien, rechte Pro­pa­gan­da und frem­den­feindliche Äußerungen noch immer All­t­ag. “An der unsicheren Sit­u­a­tion von Aus­län­dern, Behin­derten, Ander­s­denk­enden und Anders-Ausse­hen­den in Rheins­berg hat sich kaum etwas geän­dert”, heißt es dann auch ganz klar in einem Falt­blatt, das über das Anliegen der “Aktion Notein­gang” informieren soll. 

Aufk­le­ber und Plakate sollen Besuch­ern der Stadt wie den Rheins­berg­ern selb­st das Gefühl ein­er frem­den­fre­undlichen Stadt geben. Und die Frage­bo­ge­nak­tion der Jugendlichen soll sich­er­stellen, dass dieses Gefühl nicht trügt. 

Neben Rheins­berg beteili­gen sich unter anderem Bernau, Cot­tbus, Bad Freien­walde, Fürsten­walde und Wriezen an der Aktion Notein­gang. Neu­rup­pin­er Geschäft­sleute sind seit 1999 dabei. 


Aktion Notein­gang

Ins Leben gerufen wurde die “Aktion Notein­gang” 1998 von Bernauer Jugendlichen. Sie woll­ten damit erre­ichen, dass zum einen ein öffentlich­es Zeichen gegen Gewalt und Frem­den­feindlichkeit geset­zt wird und zum anderen Opfer im Not­fall wis­sen, wohin sie sich wen­den können. 

Die Aufk­le­ber mit der Auf­schrift “Wir bieten Schutz und Infor­ma­tio­nen bei ras­sis­tis­chen und frem­den­feindlichen Übergriffen” hän­gen inzwis­chen in hun­derten Läden, Tankstellen, Bib­lio­theken, Rathäusern und Schulen.Für die Ini­tia­toren der Aktion ist dabei auch wichtig, dass in vie­len Städten erst durch die Aktion eine Diskus­sion über Frem­den­feindlichkeit zus­tande kommt. Im Jahr 2000 ist die “Aktion Notein­gang” für ihr Engage­ment mit dem Aach­en­er Frieden­spreis aus­geze­ich­net worden. 

Wer mehr Infor­ma­tio­nen sucht oder sich an der Aktion beteili­gen will, kann sich an die Stadtju­gendpflegerin Alexan­dra Willers, Schlossstraße 17, Tel. 033931/4 37 95, oder an Her­mann Nehls, DGB-Jugend­bil­dungsstätte Fleck­en Zech­lin, Tel. 033923/74 00, wenden. 

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Potsdam: Demo gegen Sozialkürzungen bei MigrantInnen

Am 27.12.2001 wird es um 13:00 Uhr vor dem Haupt­bahn­hof in Pots­dam eine Demon­stra­tion von Asyl­suchen­den geben, die sich gegen die Kürzun­gen der finanziellen Zuwen­de­nun­gen und für eine Verbesserung der soziale Lage von Aus­län­derIn­nen richtet. Res­i­den­zpflicht, Gutschein­aus­gabe, Über­griffe auf Ander­sausse­hende etc. machen das Leben von Nicht-Deutschen hier schon fast unerträglich für sie, durch die neuen Aus­län­derge­set­ze ver­schlechtert sich ihre Sit­u­a­tion weiter.
Also kommt zahlre­ich zur Demo!!

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Schönbohms en masse!

Zur Ein­wei­hung der Überwachungskam­eras am Pots­damer Haupt­bahn­hof gab es fan­tasievolle Gege­nak­tio­nen. Die Volx­i­ni hat auf ihrer Home­page die Bilder und Press­es­tim­men dazu gesam­melt. Unter­halt­sam und informativ:
Son­der­seite der Volxini

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Anklage auf Mord

Vier Monate nach dem gewalt­samen Tod des Obdachlosen Dieter Manzke hat die Staat­san­waltschaft Pots­dam fünf Män­ner im Alter zwis­chen 17 und 22 Jahren angeklagt. Sie wer­den beschuldigt, am 9. August in Dahle­witz den 61-Jähri­gen der­art geprügelt zu haben, dass er kurz darauf starb. Ent­ge­gen früheren Andeu­tun­gen hat die Staat­san­waltschaft den Fall als Mord gew­ertet. Die Män­ner hät­ten Manzke attack­iert, “weil sie seine Lebensweise ver­acht­en”, sagte Behör­den­sprecherin Sigrid Komor. Nur der 17-Jährige muss sich lediglich wegen Totschlags ver­ant­worten. Er sei bei der Verabre­dung zum Angriff auf “Pen­ner” nicht dabei gewe­sen, sagte Komor. 

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Keine Videoüberwachung in Potsdam und anderswo!

Am 13.12.2000 beschloss der Land­tag Bran­den­burg u.a. die Ein­führung der polizeilichen Videoüberwachung öffentlich­er Plätze als neue Befug­nis der Lan­despolizei. Inzwis­chen wur­den in Erkn­er und Rathenow bere­its die ersten Kam­eras geschal­tet. Ab 21.Dezember 2001 soll auch der Pots­damer Haupt­bahn­hof videoüberwacht werden. 

Begrün­det wird dies damit, dass der Pots­damer Haupt­bahn­hof ein Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt und die Videoüberwachung ein geeignetes Mit­tel zur präven­tiv­en Bekämp­fung von Straftat­en sei.

Nichts davon entspricht den Tatsachen: 

Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt Pots­damer Hauptbahnhof?

Im polizeilichen Konzept zur Videoüberwachung führt die Polizei ins­ge­samt 499 Straftat­en an, die in den ver­gan­genen zwei Jahren rund um den Bahn­hof reg­istri­ert wur­den. Das entspricht ein­er Quote von 0,6835616 Straftat­en pro Tag oder auf die täglich den Bahn­hof nutzen­den Per­so­n­en berech­net von 0,0014 %.

Wenn der Pots­damer Haupt­bahn­hof mit dieser Quote zum Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt erk­lärt wird, müßte Pots­dam prak­tisch flächen­deck­end videoüberwacht werden. 

Der über­wiegende Anteil der Straftat­en am Haupt­bahn­hof sind keine schw­eren Straftat­en son­dern Beschädi­gun­gen und Dieb­stäh­le an Autos (213) und Fahrrädern (105). Auch die Sicher­heit für Leib und Leben von Per­so­n­en recht­fer­tigt also die Videoüberwachung nicht. 

Weit­er­hin argu­men­tiert die Polizei noch mit Aktio­nen der Kam­pagne gegen Wehrpflicht gegen die Ein­beru­fun­gen von Sol­dat­en und der Anreise von Fußball­fans zu den Spie­len des SV Babels­berg 03 in der 2. Bun­desli­ga. Allerd­ings gibt es seit Jahren keine Grup­pen­fahrten von Sol­dat­en zu fes­ten Ein­beru­fung­ster­mi­nen mehr und also auch keine entsprechen­den Protes­tak­tio­nen. Fußball­fans reisen meist über Berlin an und nutzen den S‑Bahnhof Babels­berg statt des Hauptbahnhofes. 

Eigentlich sind diese Fak­ten bekan­nt. Trotz­dem hat das Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam den Haupt­bahn­hof ohne Rück­sicht auf polizeiliche Erfahrun­gen und eigene Sta­tis­tiken zum Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt erk­lärt. Nach Ein­führung der Videoüberwachung forderte der Innen­min­is­ter die Polizeiprä­si­di­en auf, geeignete Stan­dorte für die Videoüberwachung zu benen­nen. Offen­bar hat der Pots­damer Polizeipräsi­dent keinen geeigneten Ort für die Videoüberwachung gefun­den und den Pots­damer Haupt­bahn­hof deshalb zum Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt deklar­i­ert, um den Auf­trag des Innen­min­is­ters erfüllen zu können. 

Videoüberwachung: ein geeignetes Mittel?

Die Videoüberwachung ist als präven­tives Mit­tel zur Bekämp­fung von Straftat­en nicht geeignet. Möglicher­weise wer­den einige Delik­te in Rand­bezirke verdrängt.
Das ist abzulehnen. Die Präsenz von Straftat­en in städtis­chen Bal­lungszen­tren erzeugt einen Druck zur Bekämp­fung gesellschaftlich­er Ursachen von Krim­i­nal­ität. Die Möglichkeit der Ver­drän­gung von Prob­le­men in Rand­bere­iche wird dazu führen, dass weniger auf langfristige Bekämp­fung sozialer Ursachen von Krim­i­nal­ität, als auf repres­sive Mit­tel zurück­ge­grif­f­en wird. 

Auch der Abschreck­ungsef­fekt der Videoüberwachung ist sehr fraglich. Selb­st das Konzept der Polizei, das die Straftat­en für ver­schiedene Zeiträume nach Innen- und Außen­bere­ich auf­schlüs­selt, enthält nur einen einzi­gen Zeitraum, in dem im Bahn­hof selb­st weniger Straftat­en als in den Außen­bere­ichen fest­gestellt wur­den. Ins­ge­samt wur­den ca. 2/3 der reg­istri­erten Straftat­en in dem bere­its jet­zt videoüberwacht­en Innen­bere­ich des Bahn­hofs began­gen. Dies lässt den prak­tis­chen Sinn der Videoüberwachung schon jet­zt sehr fraglich erscheinen. 

Selb­st die Gew­erkschaft der Polizei, die bis­lang jede Geset­zesver­schär­fung begrüßte, hält die Videoüberwachung für völ­lig ungeeignet, um Straftat­en zu bekämpfen. Bere­its nach weni­gen Wochen Videoüberwachung in Erkn­er kri­tisierte der GdP-Lan­desvor­sitzende Andreas Schus­ter, dass die Krim­i­nal­ität in die Neben­straßen ver­lagert wurde und die Polizis­ten in der Zen­trale vor Mon­i­toren sitzen und Straftat­en beobacht­en, als sie durch Präsenz vor Ort zu verhindern. 

Die Alter­na­tiv­en zur Videoüberwachung in Potsdam

Das polizeiliche Konzept zählt eine Rei­he von Begleit­maß­nah­men auf, die mit dem Start der Videoüberwachung umge­set­zt wer­den sollen. Dazu zählen z.B. Umset­zung des Jugend­schutzge­set­zes, Sicher­heitspart­ner­schaften, eine bessere Beleuch­tung der Wege und Park­plätze und die Schaf­fung von Anschließmöglichkeit­en für Fahrräder und Telefonstandorten. 

Wenn die Polizei tat­säch­lich davon aus­ge­ht, dass diese Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Straftat­en dienen kön­nen, ist es erstaunlich, dass sie erst mit der Videoüberwachung durchge­führt wer­den sollen. Offen­bar will die Polizei erre­ichen, dass eventuelle Erfolge der Begleit­maß­nah­men sta­tis­tisch der Videoüberwachung zugerech­net wer­den. Das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit.

Die Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei schlägt zur Bekämp­fung der Straftat­en am Pots­damer Haupt­bahn­hof vor: 

· Ein­rich­tung eines bewacht­en PkW-Parkplatzes

· Schaf­fung zusät­zlich­er Anschließmöglichkeit­en für Fahrräder an allen Bahnhofszugängen

· Her­stel­lung ein­er hin­re­ichen­den Beleuchtung 

· Auf­stellen von Tele­fonzellen an allen Bahnhofszugängen

Mit diesen Maß­nah­men kön­nen die häu­fig­sten Delik­t­grup­pen effek­tiv bekämpft wer­den, ohne dass die Grund- und Bürg­er­rechte unnötig aus­ge­höhlt werden. 

Die Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei lehnt die Videoüberwachung generell ab. Sie ist ein tiefer Ein­griff in die Indi­vid­u­al­grun­drechte, der durch keine sin­nvolle Zielset­zung gedeckt ist. Ins­beson­dere dreht sie das Rechtsstaat­sprinzip der Unschuldsver­mu­tung um und stellt die Bevölkerung unter einen Generalverdacht. 

Mit der Videoüberwachung ver­fol­gt Innen­min­is­ter Schön­bohm nicht das Ziel, Krim­i­nal­ität zu bekämpfen. Videoüberwachung ist lediglich ein Akt sym­bol­is­ch­er Poli­tik, der der kon­ser­v­a­tiv­en Wäh­lerk­lien­tel der CDU sig­nal­isieren soll, dass diese Partei hin­ter der Polizei ste­ht. Neben­bei dient die Videoüberwachung noch der Bespitzelung und Ver­drän­gung uner­wün­schter Per­so­n­en­grup­pen aus bes­timmten Stadt­bere­ichen und bes­timmter For­men der Krim­i­nal­ität in andere Stadtteile. 

Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei

Lin­den­straße 53

14467 Pots­dam

Tel. (0331) 280 50 83

Fax: (0331) 270 87 28
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