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Haftstrafen für Angriff auf zwei Sudanesen in Rathenow

RATHENOW, 15. August (epd). Wegen eines ras­sis­tisch motivierten Über­falls auf zwei Sudane­sen hat das Amts­gericht im bran­den­bur­gis­chen Rathenow jet­zt einen 18- und zwei 20-jährige Män­ner zu Haft- und Geld­strafen verurteilt. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Adel­heid van Lessen wurde der Haupt­täter Ricar­do G. (20) zu einem Jahr Frei­heit­sentzug auf Bewährung und ein­er Geld­strafe von 350 Euro verurteilt.
Sein Mit­täter Mar­cel K. (20) erhielt eine Frei­heitsstrafe von sieben Monat­en, aus­ge­set­zt auf zwei Jahre Bewährung, sowie eine Geld­buße von 400 Euro. Der 18-jährige Steven K. wurde ver­warnt und muss 350 Euro bezahlen. Zwei der Täter waren den Angaben zufolge wegen ähn­lich­er Delik­te vorbestraft. 

Die drei Gewalt­täter hat­ten am 30. Okto­ber des ver­gan­genen Jahres die bei­den sudane­sis­chen Män­ner ange­grif­f­en, belei­digt, geschla­gen und getreten. Eines der Opfer wird nach Angaben des Vere­ins “Opfer­per­spek­tive” seit­dem psy­chother­a­peutisch behandelt.

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Schönbohm: V‑Mann nicht unter Kontrolle

POTSDAM. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat am Mittwoch erst­mals öffentlich eingeräumt, dass der ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes aus dem Rud­er gelaufen sei. “Unsere Quelle ist über das hin­aus­ge­gan­gen, was zuge­bil­ligt war”, sagte Schön­bohm im Anschluss an eine Son­der­sitzung der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion. Der V‑Mann Toni S. aus Cot­tbus habe Straftat­en began­gen, die nicht mit dem Ver­fas­sungss­chutz abges­timmt gewe­sen seien, sagte Schön­bohm. Ob Mitar­beit­er des Ver­fas­sungss­chutzes gegen gel­tendes Recht ver­stoßen hät­ten, werde derzeit geprüft. Schön­bohm: “Wenn Fehler gemacht wor­den sind, wer­den wir Kon­se­quen­zen ziehen.”
Die vierköp­fige Par­la­men­tari­erkom­mis­sion, die den Ver­fas­sungss­chutz über­prüfen soll, hat­te am Mittwoch Schön­bohm sowie dessen Staatssekretär Eike Lan­celle ver­nom­men. Außer­dem musste der Leit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Hein­er Wegesin, Rede und Antwort ste­hen. Der V‑Mann Toni S. war von der Berlin­er Polizei am 20. Juli in einem recht­en Szen­e­tr­e­ff festgenom­men wor­den. In der Folge hat­te sich der 27-Jährige als Verbindungs­mann des Pots­damer Ver­fas­sungss­chutzes ent­tarnt. Nun sitzt er in Berlin­er Unter­suchung­shaft. Die Berlin­er Staat­san­waltschaft ermit­telt gegen ihn wegen Pro­pa­gan­dade­lik­ten und Volksver­het­zung. Aber auch gegen den V‑Mann-Führer Dirk B. wird wegen des Ver­dachts der Strafvere­it­elung ermit­telt. Die Ent­tar­nung des V‑Mannes hat­te zu einem hand­festen Stre­it zwis­chen den Berlin­er und Bran­den­burg­er Innen- und Jus­tizres­sorts geführt, der längst noch nicht beigelegt ist.
PDS beantragt Akteneinsicht
Die bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chützer woll­ten mit Hil­fe des V‑Mannes Toni S. die inter­na­tionalen Ver­trieb­swege der recht­sradikalen Musik­szene ergrün­den. Toni S., der in Guben einen ein­schlägig bekan­nten Szeneladen unter­hielt, sei dafür genau der richtige Mann gewe­sen. “Eine Super-Quelle”, sagte Ver­fas­sungss­chützer Wegesin. Dem Vernehmen nach soll der Ver­fas­sungss­chutz seinem V‑Mann mehrfach den Verkauf recht­sex­trem­istis­ch­er Hass-Musik erlaubt haben. So soll Toni S. Ende 2000 rund 50 Exem­plare der Landser-CD “Ran an den Feind” verkauft haben. In diesen Liedern der Band, gegen die die Bun­de­san­waltschaft wegen der Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung ermit­telt, wird unter anderem zur Ermor­dung des bran­den­bur­gis­chen Gen­er­al­staat­san­walts Erar­do Raut­en­berg aufgerufen. Der PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD) sagte am Mittwoch, dass der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz die Ver­trieb­swege solch­er Musik mit Hil­fe nationaler und aus­ländis­ch­er Geheim­di­en­ste aufk­lären wollte.
Im Ver­fas­sungss­chutzge­setz des Lan­des von 1993 ist allerd­ings fest­gelegt, dass V‑Leute in Bran­den­burg keine Straftat­en bege­hen dür­fen. Eine weit­er­re­ichende Dien­stvorschrift sollte dies genau fes­tle­gen, was aber nie geschehen ist. “Das wäre die Auf­gabe des Innen­min­is­teri­ums gewe­sen”, sagte SPD-Frak­tion­ssprech­er Ingo Deck­er am Mittwoch. Allerd­ings erlaubt das Bun­desrecht Straftat­en von V‑Leuten, damit sie in der Szene glaub­haft erscheinen. “Ich sperre mich dage­gen, eine Höch­st­gren­ze an Straftat­en festzule­gen”, sagte Schön­bohm. Das müsse “im Ermes­sungsspiel­raum der Behör­den” sein. Drei der vier PKK-Par­la­men­tari­er erk­lärten am Mittwoch, dass sie das Han­deln der bran­den­bur­gis­chen Sicher­heits­be­hör­den “nach dem jet­zi­gen Infor­ma­tion­s­stand” bil­li­gen. Allein PDS-Innen­poli­tik­erin Ker­stin Kaiser-Nicht, einzige Oppo­si­tionsvertreterin in dem Gremi­um, fühlte sich in ihrer Kri­tik bestätigt. Sie beantragte umfassende Aktenein­sicht. Doch dies wollen ihr die anderen PKK-Mit­glieder nicht ges­tat­ten. “Es gibt kein Indi­vid­u­al­recht auf Aktenein­sicht”, sagte PKK-Chef Schulze. Am 30. August will die PKK auch Berlin­er Vertreter vernehmen.

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Fremdenfeindlicher Überfall auf Pakistaner in Frankfurt / Oder

FRANKFURT (ODER). Ein 34-jähriger Pak­istan­er ist in der Nacht zum Don­ner­stag in Frank­furt (Oder) von zwei Män­nern geschla­gen und frem­den­feindlich beschimpft wor­den. Der Mann sei zunächst gemein­sam mit ein­er Gruppe von sechs alko­holisierten Män­nern zwis­chen 18 und 23 Jahren im Bus gefahren, teilte die Polizei mit. Nach­dem die Betrunk­e­nen den Fahrer beschimpften, seien sie aus dem Bus ver­wiesen wor­den und hät­ten dann den Pak­istan­er ver­fol­gt, der eine Hal­testelle später ausstieg. Alle sechs Verdächti­gen seien vor­läu­fig festgenom­men wor­den, fünf von ihnen blieben in Gewahrsam.

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Sieg-Heil am Lagerfeuer

NEURUPPIN (Polizeibericht) Laut­starke Musik und Sieg-Heil-Rufen ertön­ten am Mittwochabend bei einem Lager­feuer in einem Waldge­bi­et in unmit­tel­bar­er Nähe der Gilden­haller Allee in Neu­rup­pin. Die her­beigerufene Polizei stellte vor Ort acht junge Män­ner im Alter von 16 bis 23 Jahren fest, die zum Teil erhe­blich Alko­hol zu sich genom­men hat­ten (bis zu 2,74 Promille). Sie wur­den vor­läu­fig festgenom­men und zur Polizei­wache Neu­rup­pin gebracht. Bei ihnen vier Musikkaset­ten und ein Abspiel­gerät sichergestellt. Gestern kon­nten sich die Tatverdächti­gen bei Vernehmungen zum Vor­wurf des Ver­wen­dens ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen äußern. 

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Übergriff in Frankfurt/Oder

Ein 34-jähriger Pak­istan­er ist in der Nacht zum Don­ner­stag (15.08.02) in Frankfurt/Oder von zwei Män­nern geschla­gen und frem­den­feindlich beschimpft wor­den. Der Mann war zunächst gemein­sam mit ein­er Gruppe von sechs alko­holisierten Män­nern zwis­chen 18 und 23 Jahren im Bus gefahren. Nach­dem die Betrunk­e­nen den Fahrer beschimpften, sind sie aus dem Bus ver­wiesen wor­den und hat­ten den Pak­istan­er ver­fol­gt, der eine Hal­testelle später ausstieg. Alle sechs Verdächti­gen sind vor­läu­fig festgenom­men wor­den, fünf von ihnen blieben in Gewahrsam.

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V‑Mann-Affäre: Schönbohm will Vorwürfe prüfen …

BERLIN taz Der Auftritt sig­nal­isierte rot-schwarze Geschlossen­heit: In der V‑Mann-Affäre präsen­tierten sich gestern Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) und der SPD-Vor­sitzende der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Pots­damer Land­tag ein­mütig. Schön­bohm erk­lärte, er werde Vor­wür­fen nachge­hen, dass der seit drei Wochen in Berlin inhaftierte V‑Mann Toni S. “aus dem Rud­er gelaufen sei” und “Straftat­en über das vere­in­barte Maß hin­aus” began­gen habe. Trotz­dem wolle er auch in Zukun­ft daran fes­thal­ten, dass V‑Leute Straftat­en bege­hen dürften.


Der PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze erk­lärte, die Mehrheit des Auss­chuss­es bil­lige das Vorge­hen des Innen­min­is­teri­ums. Die PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser mochte den Per­silschein nicht unter­schreiben. Für sie ste­ht fest, dass Toni S. aus dem Rud­er lief. Ihren Antrag, alle Akten zur Affäre einzuse­hen, lehnte die PKK ab. Stattdessen sollen Ende August die Berlin­er Staatssekretäre für Inneres und Jus­tiz vorge­laden werden. 

 

Sowohl die PKK als auch Schön­bohm erneuerten den Vor­wurf, Berlin­er Indiskre­tio­nen hät­ten dem Kampf gegen Recht­sex­trem­is­mus geschadet. Auch beim Demen­ti um einen möglichen Infor­man­ten des Lan­deskrim­i­nalamtes gab es Schuldzuweisun­gen. Ein entsprechen­der Akten­ver­merk des LKA Sach­sen-Anhalt sei deren “Bock­mist”, so Schönbohm.

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V‑Mann-Affäre: PKK verteidigt Verfassungsschutzbehörde

POTSDAM/BERLIN Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Land­tags hat das Ver­hal­ten des Pots­damer Ver­fas­sungss­chutzes in der V‑Mann-Affäre um den Cot­tbuser Neon­azi Toni S. gestern gebil­ligt. Zugle­ich machte das Gremi­um Berlin­er Strafver­fol­gungs­be­hör­den für einen schw­eren Rückschlag in der Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus ver­ant­wortlich. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) räumte allerd­ings ein, dass Spitzel S. ohne Wis­sen des Geheim­di­en­stes Straftat­en began­gen hat­te. Die PDS sprach deshalb davon, Toni S. sei “aus dem Rud­er gelaufen”.


Mit der Ent­tar­nung des Agen­ten habe Berlin die koor­dinierte Arbeit mehrerer deutsch­er und aus­ländis­ch­er Nachrich­t­en­di­en­ste “in unwieder­bringlich­er Weise kaputtgemacht”, kri­tisierte PKK-Vor­sitzen­der Christoph Schulze (SPD). Die unter bran­den­bur­gis­ch­er Fed­er­führung geplante Zer­schla­gung eines €paweit­en recht­sex­tremen Musiknet­zw­erkes sei “in greif­bar­er Nähe” gewe­sen. Der durch das unabges­timmte Agieren der Berlin­er Exeku­tive und der Fes­t­nahme des 27-jähri­gen V‑Manns angerichtete “Flurschaden” sei “gigan­tisch” und “völ­lig unnötig” gewe­sen, beklagte Schulze. “Es ist unerk­lär­lich, was einige Leute in Berlin da gerit­ten hat.” 

 

Fehler des Pots­damer Geheim­di­en­stes in der V‑Mann-Affäre kon­nte die PKK nach eigen­er Auskun­ft nicht erken­nen. Nach aus­führlich­er Infor­ma­tion durch Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin hät­ten “alle Mit­glieder” zum Aus­druck gebracht, “dass man Hin­ter­gründe, Anlass und Ablauf voll­ständig nachvol­lziehen kann”, betonte Schulze. “Die PKK bil­ligt unter Maß­gabe des jet­zi­gen Infor­ma­tion­s­standes das Han­deln der Behörde”, hieß es. Es sei nach jet­zigem Wis­sens­stand auch nicht erkennbar, dass aus der Affäre struk­turelle Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den müssten: wed­er für den Umgang der Behörde mit Ver­trauensleuten noch für Entschei­dungsabläufe inner­halb der Geheim­di­en­st­be­hörde. Diese Auf­fas­sung ver­trat auch Innen­min­is­ter Schön­bohm (CDU). Präzisiert wer­den soll möglicher­weise das bran­den­bur­gis­che Verfassungsschutzgesetz. 

 

Allein die PDS, die eine Zusam­me­nar­beit mit V‑Leuten grund­sät­zlich ablehnt, betra­chtet das Han­deln des Ver­fas­sungss­chutzes nach wie vor mit Skep­sis. Die innen­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion, Ker­stin Kaiser-Nicht, die ihre Partei in dem vierköp­fi­gen Kon­troll­gremi­um ver­tritt, beantragt weit­er­hin Aktenein­sicht. Die SPD-CDU-Mehrheit in der PKK hat­te den Antrag abgelehnt und auf die näch­ste Sitzung am 22. August vertagt, an der auch Berlin­er Behör­den­vertreter teil­nehmen sollen. Es sei den­noch “unerk­lär­lich”, so Kaiser-Nicht, “dass die PKK ihr Aktenein­sicht­srecht nicht wahrn­immt” — zumal bere­its nach jet­zigem Erken­nt­nis­stand erstaunen müsse, “dass sich ein V‑Mann in dem Umfang an der Ver­bre­itung recht­sex­tremer CDs beteili­gen kon­nte”. Dies sei “ein Skandal”. 

 

Die Berlin­er Staat­san­waltschaft ermit­telt nach wie vor gegen Toni S. Es werde im Zusam­men­hang mit der Zweitau­flage der CD “Noten des Has­s­es” weit­er “geprüft, in welchem Umfang er an Her­stel­lung und Ver­trieb beteiligt” war, sagte Sprecherin Ari­ane Faust. Wed­er Toni S. noch dem Berlin­er Lars B., der als zweit­er Beschuldigter in dem Ver­fahren in Unter­suchung­shaft sitzt, werde vorge­wor­fen, Mit­glied der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels” zu sein. Aus Kreisen Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den wurde S. bis­lang als Kopf der Band beze­ich­net. Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hat­te dies stets bestrit­ten und statt dessen den ehe­ma­li­gen Berlin­er Vor­sitzen­den der ver­bote­nen recht­sex­tremen FAP, Lars B., in dieser Rolle gesehen. 

 

Den Ver­dacht, dass es in Bran­den­burg einen zweit­en V‑Mann-Skan­dal gebe, wies die PKK gestern eben­falls ein­stim­mig zurück. Der ehe­ma­lige Bran­den­burg-Sek­tion­schef der ver­bote­nen mil­i­tan­ten Skin­head-Gruppe Blood & Hon­our sei zu keinem Zeit­punkt Infor­mant, Tipge­ber oder V‑Mann des Lan­deskrim­i­nalamtes gewe­sen, erk­lärte Christoph Schulze. Sven Sch., der deutsch­landweit mit recht­sex­tremer Musik han­delt, war auf ein­er neon­azis­tis­chen Inter­net-Seite als LKA-Spitzel beze­ich­net wor­den. Als Beleg diente ein Ver­merk des Lan­deskrim­i­nalamts Sach­sen-Anhalt. “Der Ver­merk ist inhaltlich falsch”, sagte Schulze. 

 

 

Kom­men­tar von Frank Schauka 

 

Fehler 

 

Die V‑Mann-Affäre um den ent­tarn­ten Spitzel Toni S. ist noch nicht rest­los aufgek­lärt, eine Schadens­bi­lanz lässt sich den­noch ziehen: Fehler gemacht haben Bran­den­burg­er wie Berlin­er Behör­den. Unbe­strit­ten war der Pots­damer Nachrich­t­en­di­enst über Eigen­mächtigkeit­en seines Spitzels beim Ver­trieb von Nazi-Musik nicht aus­re­ichend im Bilde. Insofern war S. “aus dem Rud­er gelaufen”. Ein Skan­dal erwüchse daraus, sollte sich bewahrheit­en, was die Berlin­er unter­stellen: Dass ein märkisch­er Geheim­di­enst-Angestell­ter den überzeugten Neon­azi S. vor Durch­suchun­gen warnte. Indiskutabel bleibt in jedem Fall, dass Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den Toni S. ohne Abstim­mung mit Pots­damer Stellen fes­t­nah­men, ihn durch eine Indiskre­tion ent­tarn­ten und in Lebens­ge­fahr bracht­en. Ein Berlin­er Allein­gang wäre nur zur recht­fer­ti­gen, wenn es Grund zu der Annahme gäbe, dass dem bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz bis in die Führungsspitze die nötige Dis­tanz zur recht­sex­tremen Szene fehlt. Diese Annahme aber ist absurd.

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Kampagne gegen rechte Zeitungen in Frankfurt startet

Am Mon­tag den 19. August (erster Schul­t­ag nach den Som­mer­fe­rien) find­et um 18.00 Uhr
in der Berlin­er Strasse 24 im Kon­tak­t­laden des Utopia e.V. in Frank­furt das erste Tre­f­fen der „Kam­pagne gegen den Verkauf von recht­sex­trem­istis­chen und mil­i­taris­tis­chen Zeitun­gen und Zeitschriften in Frank­furt (Oder)“ statt. 

Die Idee zur Kam­pagne hat­ten ver­schiedene Antifas aus Fran­furt (Oder) im Juni diesen Jahres. In unser­er Stadt wer­den seit Jahren offen und unter den Ladentischen
mehrerer Läden recht­sex­treme Zeitun­gen verkauft. Dazu zählen vor allem die „Deutsche Nation­al-Zeitung“ der DVU, die „Junge Frei­heit“ und bis vor kurzem und vielleicht
wieder in Zukun­ft die „Deutsche Stimme“ der NPD.
Aber auch das Heftchen „Der Landser“, welch­es ein­deutig kriegsver­her­rlichende Inhalte hat, wird fast über­all ange­boten. Wir wollen uns damit nicht abfind­en und mit ein­er Kam­pagne gegen diesen Verkauf protestieren. Alle inter­essierten sind her­zlich zu unseren Tre­f­fen eingeladen.

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V‑Mann-Affäre: Schönbohm muss jetzt auspacken

Par­la­men­tarische Kon­trol­lkomis­sion will die Fälle von zwei mut­maßlichen Infor­man­ten aus der Neon­aziszene aufrollen 


Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) ist wegen seines Umgangs mit V‑Leuten seit Wochen unter Druck. Heute will er öffentlich zur Affäre um einen Neon­azi und V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Stel­lung nehmen, der Straftat­en verübt haben soll. 

 

Schön­bohms Koali­tion­spart­ner SPD warnte den Innen­min­is­ter gestern, die Fra­gen zu der Affäre “als Wahlkampfgetöse abzu­tun”. Es dürfe “nicht ein­mal der Anschein entste­hen,” sagte SPD-Lan­des­geschäfts­führer Gün­ther Ness, dass durch Ver­fas­sungss­chutza­k­tiv­itäten recht­sex­treme Struk­turen “gedeckt oder gar gefördert” würden. 

 

Die Sit­u­a­tion für Schön­bohm hat­te sich nach Bericht­en von taz und SFB ver­schärft. Danach habe ein weit­er­er bran­den­bur­gis­ch­er Neon­az­imusikhändler als mut­maßlich­er Infor­mant ein­er Schön­bohm-Behörde gedi­ent — dem Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA). Schön­bohm demen­tierte die Berichte — obwohl zuvor ein Sprech­er seines Min­is­teri­ums jegliche Stel­lung­nahme zum Fall Sven S. abgelehnt hat­te. “Wir kön­nen keine Aus­sagen über oper­a­tive Vorgänge und Ver­fahren machen”, sagte Wolf­gang Brand. 

 

Sven S. soll ausweis­lich eines Akten­ver­merks im Ver­fahren um die Fort­führung des ver­bote­nen Neon­azinet­zw­erks Blood & Hon­our als Infor­mant des LKAs geführt wor­den sein. Die zuständi­ge Staat­san­waltschaft Halle und Sicher­heit­skreise bestätigten die Authen­tiz­ität des Vermerks. 

 

Gegenüber der taz behauptete Sven S., ihm sei vor eini­gen Tagen eine Auf­nahme ins Zeu­gen­schutzpro­gramm des LKA ange­boten wor­den. Weit­er behauptete S., er habe dieses Ange­bot abgelehnt. S. bestre­it­et, als Infor­mant tätig gewe­sen zu sein und Aus­sagen gemacht zu haben. 

 

Die innen­poli­tis­che Sprecherin der bran­den­bur­gis­chen PDS-Land­tags­frak­tion, Ker­stin Kaiser-Nicht, kündigte an, sie werde bei der heuti­gen Son­der­sitzung der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) Aufk­lärung ver­lan­gen. “Es muss nachge­fragt wer­den, wie der Ver­merk zus­tande kam und wie das Innen­min­is­teri­um ihn bew­ertet”, so Kaiser-Nicht. Ein Vertreter des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums soll heute der vierköp­fi­gen Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK), die die Arbeit des Ver­fas­sungss­chutz überwachen soll, Rede und Antwort ste­hen. Im Mit­telpunkt ste­ht dabei die Affäre um den vor drei Wochen bei einem Neon­azikonz­ert in Berlin festgenomme­nen V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S. 

 

Neben den Pan­nen bei sein­er Ent­tar­nung durch Berlin­er Ermit­tler soll auch gek­lärt wer­den, inwieweit der Ver­fas­sungss­chutz über Straftat­en des V‑Mannes informiert war und ihn gewähren ließ. Schön­bohm hat bis­lang Fehler sein­er Behörde bestrit­ten. Der­weil ermit­telt die Berlin­er Jus­tiz auch gegen den V‑Mann-Führer von Toni S. wegen Strafvere­it­elung im Amt. 

 

“V‑Leute dür­fen keine Straftat­en bege­hen”, sagt hinge­gen der innen­poli­tis­che Sprech­er der SPD-Bun­destags­frak­tion, Dieter Wiefel­spütz. “Anson­sten muss der V‑Mann abgeschal­tet wer­den.” Das Geheim­di­en­stkon­troll­gremi­um das Bun­destages muss sich eben­falls mit einem straf­fäl­lig gewor­de­nen V‑Mann aus der Neon­azi-Musik­szene beschäfti­gen. Der säch­sis­che Recht­sex­trem­ist soll für das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz gear­beit­et haben.

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Drei Nazis in Rathenow vor Gericht

RATHENOW Mit Geld­bußen und zur Bewährung aus­ge­set­zten Frei­heitsstrafen endete gestern ein Prozess gegen drei Rathenow­er Recht­sradikale vor dem Rathenow­er Amts­gericht. Das Gericht verurteilte die Män­ner der gemein­schaftlich began­genen gefährlichen Kör­per­ver­let­zung, ein­er der drei wurde außer­dem noch der Belei­di­gung für schuldig befunden. 

Ver­han­delt wurde ein Vor­fall vom 30. Okto­ber 2001. Am frühen Abend dieses Tages hat­ten die drei Angeklagten auf dem Märkischen Platz zwei aus dem Sudan stam­mende Asyl­be­wer­ber ange­grif­f­en. Rädels­führer des Trios war der 20-jährige Ricar­do G. Er hat­te die bei­den Asyl­be­wer­ber aus dem Heim am Birken­weg, 30 und 34 Jahre alt, ohne Grund beschimpft. “Wir müssen den Buck­el krumm machen und ihr kriegt alles in den Arsch geschoben” hat­te er geschrieen. Außer­dem sollen die Worte Neger und Scheiß-Aus­län­der gefall­en sein. 

Bei dem ver­balen Angriff blieb es indes nicht. Unmit­tel­bar nach der Beschimp­fung schlug Ricar­do G. auf einen der Afrikan­er ein. Die bei­den anderen Recht­en, zwei Brüder, 18 und 20 Jahre alt, kamen hinzu und attack­ierten Ous­sama K., den anderen der bei­den Asyl­be­wer­ber. Im Ver­lauf der Schlägerei ging dieser zu Boden, kon­nte sich aber aufrap­peln und mit seinem Fre­und rechtzeit­ig die Flucht ergreifen. 

Noch am sel­ben Abend erstat­teten sie Anzeige bei der Polizei. Ein Arzt, der die bei­den unter­suchte, stellte Prel­lun­gen an Armen und Beinen fest. Schwere Ver­let­zun­gen diag­nos­tizierte er nicht. 

Gestern ver­sucht­en die Angeklagten, den Vor­fall zu bagatel­lisieren. Eine Raufer­ei sei es gewe­sen, höch­stens, sagte Ricar­do G. Eigentlich habe man sich nur vertei­di­gen wollen, denn hand­grei­flich gewor­den seien die Sudane­sen. Die Angeklagten strit­ten ab, dass die Worte “Neger” und “Scheiß-Aus­län­der” gefall­en seien. 

Die Befra­gung der Opfer ergab ein anderes Bild. Detail­liert schilderten sie den Angriff, schilderten, wie die drei aus heit­erem Him­mel auf sie los­ge­gan­gen waren, und wie sie sich nur mit Mühe vor schlim­meren Ver­let­zun­gen hat­ten ret­ten kön­nen. Naht­los passten die Aus­sagen zusam­men, Wider­sprüche waren nicht erkennbar. Dass sich die Fre­undin eines der Angeklagten bei ihrer Zeu­ge­naus­sage heil­los in Wider­sprüche ver­strick­te, stützte die Ver­sion der Asylbewerber. 

Der vor­sitzende Richter Hen­drik Buck verurteilte Ricar­do G., der sich im ver­gan­genen Jahr bere­its wegen eines Flaschen­wur­fes auf das Asyl­be­wer­ber­heim vor Gericht ver­ant­worten musste, zu ein­er Bewährungsstrafe von 12 Monat­en. Der eine der Brüder erhielt eine Strafe von 7 Monat­en, der andere kam mit ein­er Geld­buße davon. Damit fol­gte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. 

Das Motiv der Tat sei einzig und allein Aus­län­der­feindlichkeit gewe­sen, so der Richter in sein­er Urteils­be­grün­dung. Es könne nicht hin­genom­men wer­den, dass Men­schen fremder Nation in Deutsch­land von Recht­sradikalen völ­lig grund­los belei­digt und attack­iert würden. 

Inforiot