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Bomben ab Februar?

Bun­deswehr will »Bom­bo­drom« in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de sofort nutzen. Fünf Eilanträge beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein­gere­icht. Linkspartei verurteilt »Farce«

Die Bun­deswehr will den Bomben­ab­wurf­platz in der nord­bran­den­bur­gis­chen Kyritz-Rup­pin­er Hei­de sofort mil­itärisch nutzen. Beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam habe das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um Mitte Dezem­ber fünf entsprechende Eilanträge ein­gere­icht, sagte eine Gerichtssprecherin am Don­ner­stag. Sie wolle damit fünf Urteile des Gerichts aus den Jahren 2003 und 2004 abän­dern lassen, die bis zu ein­er endgülti­gen Gericht­sentschei­dung über die Inbe­trieb­nahme des »Bom­bo­droms« eine Nutzung des Are­als unter­sagt hat­ten. Damals hat­ten die Gemein­den Witt­stock, Rheins­berg und Lärz sowie zwei ort­san­säs­sige Gewer­be­treibende erfol­gre­ich einst­weilige Anord­nun­gen gegen die sofor­tige Nutzung der Hei­de als Bomben­ab­wurf­platz erre­icht. Die endgültige Entschei­dung werde das Ver­wal­tungs­gericht voraus­sichtlich in diesem Jahr tre­f­fen, so die Gerichtssprecherin. 

Das Min­is­teri­um begrün­det seine Eilanträge den Angaben nach u.a. mit ein­er verän­derten rechtlichen Sit­u­a­tion. So stän­den damals eigen­tum­srechtlich umstrit­tene Grund­stücke nun nach Gericht­sentschei­den ein­deutig dem Bund zu. Mit ein­er Entschei­dung über die Eilanträge ist der Sprecherin zufolge nicht vor Feb­ru­ar zu rech­nen. Bis Ende Jan­u­ar hät­ten die drei Gemein­den und die bei­den Gewer­be­treibende Gele­gen­heit, zu den Anträ­gen Stel­lung zu nehmen. Falls das Gericht den Eilanträ­gen stattgebe, könne die Bun­deswehr das »Bom­bo­drom« nach Ablauf ein­er Rechtsmit­tel­frist sofort nutzen, erk­lärte sie. Bran­den­burgs Linkspartei-Lan­desvize Kirsten Tack­mann beze­ich­nete die Anträge als »Farce«. Trotz der Gegen­wehr von drei Lan­desregierun­gen und ein­er bre­it­en Öffentlichkeit wolle die Bun­deswehr »wieder ein­mal via Jus­tiz vol­len­dete Tat­sachen schaf­fen«, sagte sie in Berlin. Da die SPD als Koali­tion­spart­ner im Bund von diesem Vor­gang gewußt haben müsse, warf sie Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent und SPD-Chef Matthias Platzeck vor, »sich brüskieren zu lassen«. 

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Neonazi aus Walsleben soll für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter

Das hat­te sich Mike K. (21) aus Wal­sleben anderes vorgestellt. Am 3. Jan­u­ar 2006 verurteilte ihn die zweite Strafkam­mer am Landgericht Neu­rup­pin bei ein­er Beru­fungsver­hand­lung zu ein­er Gesamt­strafe von einem Jahr und zehn Monat­en. Damit ver­schärfte die Kam­mer unter dem Vor­sitz von Rich­terin Pia Bech­er das Urteil des Amts­gericht­es vom Sep­tem­ber let­zten Jahres. Damals war der beken­nende Neon­azi wegen Rufens von Nazi-Parolen, Zeigens des „Hit­ler­grußes“ sowie Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und Bedro­hung zu ein­er Gesamt­strafe von einem Jahr und zwei Monat­en verurteilt wor­den. Die Strafe war zur Bewährung aus­ge­set­zt wor­den. Wegen ein­er weit­eren Tat, bei der er erneut den „Hit­ler­gruß“ gezeigt hat­te, war er zusät­zlich zu vier Monat­en Gefäng­nis verurteilt worden. 

Alle Tat­en hat­ten sich gegen eine in Wal­sleben lebende vierköp­fige Fam­i­lie gerichtet, der eine überzeugte pro-israelis­che Hal­tung nachge­sagt wird. Die Fam­i­lie set­zte sich durch kon­se­quentes Anzeigev­er­hal­ten zur Wehr. 

Staat­san­waltschaft und Vertei­di­gung hat­ten gegen das Urteil Beru­fung ein­gelegt. Bezüglich der dem Täter nachgewiese­nen Hand­lun­gen erbrachte die Beru­fungsver­hand­lung keine neuen Erkenntnisse. 

An einem Punkt kam die Kam­mer zu ein­er anderen Bew­er­tung als das Amts­gericht. Mike K. hat­te zugegeben, in der Sil­vester­nacht 2005 vor dem Haus der Fam­i­lie Parolen gebrüllt zu haben. Dabei hat­te er unter anderem gerufen: „Juden raus“ und „Euch Juden räuch­ern wir aus“. Die Kam­mer sah nicht nur den Tatbe­stand der „Belei­di­gung“, son­dern auch den der „Volksver­het­zung“ erfüllt. Damit, so die Vor­sitzende Rich­terin, sei der Strafrah­men deut­lich zu erweitern. 

Auf­grund ein­er ungün­sti­gen Sozial­prog­nose kon­nte das Gericht keine beson­deren Umstände erken­nen, die eine Bewährungsstrafe recht­fer­ti­gen wür­den. Mike K. reagierte auf das Urteil bemüht gelassen. Ob sein Anwalt Revi­sion ein­le­gen wird, ist nicht bekan­nt. Die betrof­fene Fam­i­lie, die inzwis­chen aus anderen Grün­den Wal­sleben ver­lassen hat, zeigte sich erle­ichtert. „Wochen­lang“, so der Vater, „hat­ten wir Angst, dass uns das Haus über dem Kopf angezün­det wird. Man weiß ja, zu was für Tat­en solche Leute fähig sind“. Den Aktio­nen von Mike K. waren Droh- und Schmähan­rufe gefol­gt, die der Mann dem Umfeld des Verurteil­ten zurech­net, was aber nicht zu beweisen war. „Seit unserem Umzug ist es ruhig“.

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Alice Kamau — Feature zum Download

(Infori­ot) Nach­dem am 03. Jan­u­ar um 00.05 Uhr ein zehn­minütiges Fea­ture über die Fes­selun­gen der ehe­ma­li­gen Abschiebe­haftin­sassin Alice Kamau, ste­ht es nun auf Infori­ot zum Down­load zur Verfügung. 

Zum Fea­ture selb­st find­et Ihr mehr Infos hier.

Down­load hier (mp3-Datei, ca. 4,9 MB). Mit der recht­en Maus­tatse auf den Link klick­en und Ziel spe­ich­ern unter… wählen.

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Zeugen zu Angriff auf Inder gesucht

Die polizeilichen Ermit­tlun­gen gegen zwei Pots­damer (23 und 24 Jahre alt) wegen Kör­per­ver­let­zung am 28. Dezem­ber im Pots­damer Wohnge­bi­et Am Schlaatz dauern an. Nach Angaben der Opfer, zwei 33 und 43 Jahre alte Inder, hat­ten sie kurz vor 14.30 Uhr an ein­er Straßen­bahn­hal­testelle am Mag­nus-Zeller-Platz gewartet. Offen­bar kamen die Tatverdächti­gen dazu, belei­digten die Inder und trat­en einen der bei­den. Kurz darauf alarmierten die mut­maßlichen Angreifer selb­st die Polizei, nach­dem ein­er der Inder ein Mess­er gezo­gen hat­te. Bei­de betrunk­e­nen Pots­damer kamen ins Polizeigewahrsam. 

Die Polizei bit­tet Bürg­er, die den Tather­gang beobachtet haben, sich bei der Polizei­wache Pots­dam-Mitte, Tel. 0331 5508–1224 bis 1226, zu melden und als Zeu­gen zur Ver­fü­gung zu stellen.

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Ich bin Nazi,…”

Am 28.10.2005 wur­den vor dem Luck­en­walder Kreis­gericht zwei Neo-Nazis verurteilt. Bei­de Angeklagten ges­tanden am let­zten Ver­hand­lungstag ihre Tat­en. Der 27-jährige Mar­cel Pfis­ter wurde zu 2 Jahren Bewährung und 150 Arbeitsstun­den verurteilt. Die 23-jährige Doreen Nien­dorf wurde eben­falls zu 2 Jahren Bewährung verurteilt und muss 400? Schmerzens­geld an die Geschädigten zahlen. 

Am 28. März 2004 feierten die Angeklagten einen Geburt­stag in Rohrbeck, dem dama­li­gen Wohnort von Doreen N. . Von dort fuhren sie in das nahe gele­gene Jüter­bog, um in der Diskothek “Fränkis Tanzbar” weit­er zu feiern. In der Diskothek haben die bei­den TäterIn­nen schon ihre späteren Opfer ange­sprochen und sie aufge­fordert mit vor die Tür zu kom­men. Sie ließen sich jedoch nicht provozieren. Als sich die zwei Flüchtlinge einige Meter von der Diskothek ent­fer­nt hat­ten, liefen u.a. die zwei Angeklagten hin­ter ihnen her und belei­digten sie mit ras­sis­tis­chen Aus­sagen, wie “Scheiß-Aus­län­der” und “Aus­län­der sind Kak­er­lak­en”. Im weit­eren Wort­ge­fecht kamen Äußerun­gen wie “Ich bin Nazi, weil wir wegen euch den 2. Weltkrieg ver­loren haben” dazu. Als sich eines der Opfer entschloss wegzuren­nen, ran­nte ihm Doreen N. hin­ter­her. Indessen trat Mar­cel P. den 22-Jähri­gen Migranten von hin­ten um, sodass dieser das Gle­ichgewicht ver­lor und auf den Boden fiel. Anschließend trat­en und schlu­gen die Täter auf den am Boden liegen­den ein. In der Erin­nerung des Opfers hielt diese qualvolle Sit­u­a­tion 10–15 Minuten an, wonach das Opfer sein Bewusst­sein verlor.
“Zwei Mäd­chen ran­nten aus ein­er Woh­nung zu mir und sagten ich sei von Nazis geschla­gen wor­den, da guck­te ich an mir runter und alles war voller Blut”, so eines der Opfer später im Gerichtssaal.

Bei seinem 3‑tägigen Kranken­hausaufen­thalt stellte man einen Nasen­bein­bruch, ein Schädel-Hirn-Trau­ma und Blessuren am ganzen Kör­p­er fest. Neben den physis­chen Schmerzen wird er mit den psy­chis­chen Schmerzen noch Jahre­lang zu kämpfen haben. 

Die vor­sitzende Rich­terin schätze die Hand­lung als “klar aus­län­der­feindliche Tat” ein und stellt fest, dass die Angeklagten “aus ein­er ein­deutig ver­fes­tigten Aus­län­der­feindlichen Gesin­nung” handelten.

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Kameradschaftsverbot

Nicht nur Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) wäh­nt sich fälschlicher­weise auf dem richti­gen Weg, wenn er denkt, mit Ver­boten recht­sex­tremer Kam­er­ad­schaften sei alles gebongt. Auch sein Berlin­er Pen­dant, Innense­n­a­tor Ehrhart Kört­ing (SPD), hat­te 2005 zwei Kam­er­ad­schaften ver­boten — in der Illu­sion, dem Neon­azis­mus damit die exis­ten­zielle Grund­lage zu entziehen. Und den­noch unter­schei­det sich das Vorge­hen des Berlin­er Sen­a­tors von dem seines Amt­skol­le­gen aus Bran­den­burg ganz gravierend.

Zwar ver­weist auch Kört­ing in sein­er Jahres­bi­lanz gern darauf, dass die von ihm ver­hängten Ver­bote die Kam­er­ad­schaftsstruk­turen geschwächt hät­ten. Aber er weiß: Dass von den ehe­ma­li­gen Mit­gliedern bish­er keine größeren Straftat­en bekan­nt gewor­den sind, heißt noch lange nicht, dass die Neon­azis damit auch wirk­lich weniger aktiv sind.

Die Real­ität beweist näm­lich das Gegen­teil: Wie die Aufmärsche in Halbe und Pots­dam in der jün­geren Zeit und auch andere rechte Aktio­nen in Berlin und Bran­den­burg gezeigt haben, ist die Kam­er­ad­schaftsszene aktiv­er denn je.

Im Gegen­satz zu Schön­bohm ist Berlins Innense­n­a­tor jedoch fein­füh­lig genug, die Ver­bote nicht als “uneingeschränk­ten Erfolg” zu beze­ich­nen. Denn er weiß, dass ide­ol­o­gisch gefes­tigte Recht­sex­trem­is­ten viele Wege find­en, ihre Anhänger­schaft bei Laune zu halten.

Wenn Schön­bohm sich zum neuen Jahr als entschlossen­er Kämpfer gegen den Neon­azis­mus präsen­tieren will, dann wäre ein viel wichtiger­er Schritt, den vie­len zivilge­sellschaftlichen Ini­tia­tiv­en gegen Recht­sex­trem­is­mus Pla­nungssicher­heit zu versprechen.

Wie bere­its im ver­gan­genen Jahr müssen Inis gegen Recht­sex­trem­is­mus und Opfer­ber­atungsstellen auch in diesem Jahr wieder um ihre Exis­tenz ban­gen und bei der Lan­desregierung auf Knien um Gelder bet­teln. Eine langfristige Finanzierungszusage fehlt den Anti-Rechts-Ini­tia­tiv­en zwar auch in Berlin. Aber Sen­a­tor Kört­ing weiß wenig­stens um den Stel­len­wert der engagierten Mitar­beit­er. Min­is­ter Schön­bohm fehlt diese Wertschätzung leider.

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Gedanken, die sie nicht loslassen

(MAZ/ORNIS, 29.12.05) Krautheim — Eine „Mauer des Schweigens“ umgab den Tod von Kajrat aus Kasach­stan. Doch schließlich gelang es, die Schuldigen zu über­führen und zu verurteilen. Reue hat Kajrats Mut­ter bei den Mördern ihres Sohnes nicht ent­deckt. Rais­sa Bate­sowa wird wohl in Deutsch­land bleiben – trotz allem. An einem neuen Wohnort ver­sucht sie, Abstand zu dem Geschehen vor drei Jahren zu find­en. Dominique John, Mitar­beit­er der Organ­i­sa­tion „Opfer­per­spek­tive“, hat Rais­sa Bate­sowa besucht und darüber in der Tageszeitung „Märkische All­ge­meine“ berichtet.

Zwei Fotos ste­hen auf dem Fernse­her, dazwis­chen ein Strauß kün­stliche Blu­men. Das eine Bild zeigt einen lächel­nden Jun­gen von acht Jahren in einem hellen Strick­pullover. Die groß gewach­sene Frau nimmt das Bild liebevoll in die Hände. “Das ist Kajrats Sohn”, sagt sie. Der Junge lebt bei seinen Großel­tern in Alma Ata in Kasach­stan. Sie nimmt das zweite Bild in die Hände. Es ist das Foto von Kajrat, ihres Sohnes, der 24-jährig in der Nähe von Witt­stock an den Fol­gen eines frem­den­feindlichen Angriffs ver­starb. Trä­nen sind Rais­sa in die Augen gestiegen. Mit einem Papier­taschen­tuch wis­cht sie die mit ein­er schnellen Bewe­gung weg.

Sie ist 47 Jahre. Geboren wurde sie in Alma Ata in Kasach­stan. Ihre Mut­ter ist deutschstäm­mig, ihr Vater war Kasache. Sie heiratete mit Anfang 20 und bekam zwei Söhne, Kajrat und Murat. Als sie nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2001 entsch­ied, mit ihrer Mut­ter nach Deutsch­land umzusiedeln, fol­gten ihr die inzwis­chen erwach­se­nen Söhne. Der Fam­i­lie wurde eine Woh­nung in der Gemeinde Freyen­stein (Bun­des­land Bran­den­burg) zugeteilt. Ein halbes Jahr nach ihrer Ankun­ft, am 4. Mai 2002, wur­den Kajrat und ein Fre­und nach einem Diskothekenbe­such in Witt­stock von ein­er Gruppe junger Män­ner ange­grif­f­en. Es entwick­elte sich ein Stre­it, in dessen Ver­lauf die bei­den rus­sisch-deutschen Män­ner zu Boden geschla­gen und getreten wur­den. Ein­er der Angreifer nahm einen großen Feld­stein und schleud­erte ihn auf den bewusst­los am Boden liegen­den Kajrat. Am 23. Mai erlag er im Kranken­haus seinen schw­eren inneren Verletzungen.

Hätte Rais­sa Bate­sowa entschei­den kön­nen, wäre sie von Kasach­stan direkt nach Krautheim gezo­gen. Hier, im Nor­dosten Baden-Würt­tem­bergs, leben Ver­wandte und Fre­unde. Da die Fam­i­lie unter das Wohnortzuweisungs­ge­setz fiel, kam sie nach Bran­den­burg. Nach dem Tod ihres Sohnes zeigten sich die Behör­den nachgiebig und ermöglicht­en einen schnellen Umzug.

Heute bewohnt Frau Bate­sowa mit ihrer bet­tlä­gri­gen Mut­ter und ihrem zweit­en Sohn, dem 22-jähri­gen Murat, eine Zweiein­halb-Zim­mer-Woh­nung mit ein­er kleinen Ter­rasse. Wenn die Sonne scheint, fährt sie die Mut­ter im Roll­stuhl nach draußen. Zwar wün­sche sie sich eine größere Woh­nung, aber als Hartz IV-Empfän­gerin könne sie sich das nicht leis­ten. Ihre Schwest­er lebt mit ihrer Fam­i­lie ein Stock­w­erk darüber. Die bei­den Frauen lösen sich bei der Pflege der Mut­ter ab.

Es ist ein Kom­men und Gehen in der kleinen Woh­nung. Murat macht sich fer­tig für die Arbeit. Er hat einen Job bei einem Fen­ster­bau­un­ternehmen gefun­den. Zwei Drit­tel der Kol­le­gen sind Rus­s­land­deutsche, sagt er, die Bezahlung sei unter Tarif. Über die Zeit in Bran­den­burg will Murat nicht reden. Eine Nichte kommt vor­bei. Die 16-Jährige schnappt sich zwei Piroggen und ver­schwindet. Frau Bate­sowa lacht. Sie brauche den Trubel, son­st kämen die Gedanken, die sie nicht loslassen.

Die “Mauer des Schweigens” im Prozess

Von Jan­u­ar bis März 2003 saß Rais­sa Bate­sowa den Män­nern, die ihren Sohn töteten, an 15 Prozessta­gen vor dem Landgericht Neu­rup­pin gegenüber. Mit zwei Recht­san­wältin­nen an ihrer Seite trat sie als Neben­klägerin auf. Sie wollte wis­sen, was in jen­er Nacht passiert ist. Sie weiß, dass es in der Diskothek zu mehreren Schlägereien gekom­men war. Immer sei jemand dazwis­chen gegan­gen. Aber als Kajrat Bate­sow und sein Fre­und Max­im K. ange­grif­f­en wur­den, sahen mehr als 20 Leute ein­fach zu. “Bleib endlich liegen, du Scheiß-Russe!”, soll ein­er der Angreifer gerufen haben. Ein Großteil der Umste­hen­den muss auch den tödlichen Stein­wurf beobachtet haben. Aber nur ein Anwohn­er, der zufäl­lig aus dem Fen­ster geblickt hat­te, war bere­it zu sagen, was passiert war. Mit stock­ender Stimme berichtete er, wie ein­er der Täter den schw­eren Stein über seinen Kopf gehoben und mit Wucht auf den am Boden Liegen­den habe fall­en lassen.

Von ein­er “Mauer des Schweigens” sprach der Staat­san­walt. Das Gericht dro­hte den jun­gen Män­nern und Frauen aus der Witt­stock­er Tech­no-Szene mit Strafen. Die Staat­san­waltschaft kündigte Fol­ge­prozesse wegen Meinei­ds und unter­lassen­er Hil­feleis­tung an. Der Steinew­er­fer kon­nte schließlich über­führt wer­den. Der 22-jährige Dachdeck­er­lehrling wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Drei weit­ere Täter, die Kajrat und Max­im bere­its vor dem Stein­wurf durch Schläge und Tritte schw­er ver­let­zt hat­ten, erhiel­ten Haft­strafen zwis­chen zweiein­halb und sieben Jahren. Ein fün­fter Angeklagter kam mit Bewährung davon.

“So bil­lig ist das Lügen vor Gericht”

“Sie haben keine Reue gezeigt”, kon­sta­tiert Rais­sa Bate­sowa, “und die vie­len Zeu­gen, die gel­o­gen haben!” Zornig zieht sie ein Schreiben der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin aus einem Schnell­hefter. Im Anschluss an den Prozess sei gegen 14 Zeu­gen ein Ver­fahren ein­geleit­et wor­den, heißt es darin. Ergeb­nisse lägen der Staat­san­waltschaft jedoch nur in elf Fällen vor. Gegen zwei Beschuldigte sei noch immer ein Ver­fahren anhängig. In vier Fällen wäre eine Geld­strafe ver­hängt, fünf weit­ere Ver­fahren seien bere­its eingestellt worden.

“So bil­lig ist das Lügen vor Gericht”. Die Gesicht­szüge der Frau sind hart gewor­den. “Dif­fuse Frem­den­feindlichkeit” sei das Motiv gewe­sen, zeigte sich das Gericht am Ende überzeugt. Für Frau Bate­sowa war der Tod ihres Sohnes das Ende ein­er Kette von Ereignis­sen, die sie schon viele Male durch­dacht und aufgezählt hat. Die Stim­mung in Freyen­stein und Witt­stock beschreibt sie als “feind­selig”. Kajrat und Murat seien von Jugendlichen mit Flaschen bewor­fen wor­den, als sie Kon­takt gesucht hat­ten. Die Nichte, damals war sie zwölf Jahre alt, sei jeden Tag weinend vom Gym­na­si­um nach Hause gekom­men. Schließlich war Frau Bate­sowa selb­st attack­iert wor­den. Ein Skin­head habe sie am hel­l­licht­en Tag auf dem Mark­t­platz in Witt­stock zu Boden gestoßen. Danach habe sie auf “unnötige Einkäufe ” verzichtet. “Ich dachte, wenn wir still hal­ten, passiert uns nichts — das war mein Fehler”, sagt sie heute.

In Krautheim fühlt sich Rais­sa Bate­sowa wohl. Seit einem Jahr arbeit­et die gel­ernte Krankenpflegerin ehre­namtlich als Seel­sorg­erin für ein rus­sis­chsprachiges Sor­gen­tele­fon. In der ländlichen Region zwis­chen Heil­bronn und Nürn­berg haben sich in den 90er Jahren viele Spä­taussiedler niederge­lassen. Die Arbeit­slosigkeit ist hoch. Am deut­lich­sten sicht­bar ist die schwierige Sit­u­a­tion im Neubauge­bi­et Taläck­er im 20 Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Künzel­sau. Über zwei Drit­tel der Bevölkerung von Taläck­er, das auf ein­er Anhöhe liegt und durch eine Seil­bahn mit der Innen­stadt ver­bun­den ist, sind Rus­s­land­deutsche. “Russen­buck­el” wird das Vier­tel verächtlich genan­nt. Auch in Krautheim gibt es Kon­flik­te zwis­chen der alteinge­sesse­nen Bevölkerung und den Zuge­zo­ge­nen. “Aber ich muss hier keine Angst auf der Straße haben”, sagt Rais­sa Batesowa.

Ob sie ihr ganzes Leben in Deutsch­land ver­brin­gen will? Rais­sa Bate­sowa blickt ernst. Ihr zweit­er Sohn Murat brauche eine Zukun­ft, sagt sie. Und sie wolle sich um ihren Enkel küm­mern. Der Sohn von Kajrat Bate­sow lebt in Kasach­stan, bei den Gro
ßel­tern. Die beantragte Halb­waisen­rente wurde vom zuständi­gen Ord­nungsamt in Cot­tbus abgelehnt. Der Junge gilt nicht als deutsch­er Staats­bürg­er, weil er nicht mit seinem Vater ein­gereist war. Frau Bate­sowa spart von ihren gerin­gen Einkün­ften etwas, um das Kind zu unterstützen.

Sie nimmt sein Bild vom Fernse­her und blickt nach­den­klich. “Er hat die Augen von Kajrat.” Vielle­icht holt sie ihn nach Deutsch­land. Sie zögert, dann stellt sie das Foto zurück auf seinen Platz, neben das Bild des Vaters.

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