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Antifaschismus Geschichte & Gedenken

VVN-BdA Potsdam erinnert an Hans Otto

Pots­dam — Hans Otto wurde am 10. August 1900 in Dres­den geboren. Er debütierte am Kün­stlerthe­ater in Frank­furt am Main als Fer­di­nand in „Kabale und Liebe“. Weit­ere Sta­tio­nen waren Ham­burg­er Kam­mer­spiele, Preußis­ches Hofthe­ater Gera, Deutsche Schaus­piel­haus Ham­burg, Less­ing-The­ater Berlin und schließlich das Preußis­che Staat­sthe­ater am Gendarmenmarkt.

Anfang der zwanziger Jahre suchte er den Kon­takt zu Kom­mu­nis­ten und „Rot­er Hil­fe“. 1924 trat er der KPD bei. Er führte Regie bei Arbeit­erthe­atern und gehörte zu den Grün­dern der Agit­prop-Truppe „Die Nieter“. 1930 wurde er zum Vor­sitzen­den der Berlin­er Sek­tion des Arbeit­er-The­ater-Bund-Deutsch­lands (ATBD) und mit seinem Engage­ment am Staat­sthe­ater 1931 auch zum Obmann der Gew­erkschaft der Deutschen Büh­ne­nange­höri­gen (GDBA) dieser Büh­nen gewählt.

Hans Otto galt bere­its in Ham­burg als eine ide­ale Beset­zung für jugendliche Helden und Lieb­haber. Am Staat­sthe­ater fes­tigte er den Ruf. Er spielte Fer­di­nand, Egmont, Prinz von Hom­burg, Beau­mar­chais im „Clav­i­go“, Antipho­lus in „Komödie der Irrun­gen“, Cas­sio in „Oth­el­lo“ und er spielte mit Wern­er Krauss und Gus­tav Gründgens.

Am 27. Feb­ru­ar 1933 wurde dem Mit­glied der KPD vom Staat­sthe­ater gekündigt. Sein let­zter Auftritt war der Kaiser in „Faust II“. Obwohl er von Max Rein­hardt aus Wien ein Ange­bot erhielt, blieb er in Berlin und stürzte sich in die nun ille­gale Parteiar­beit. In einem Café am Vic­to­ri­aplatz in Lichter­felde wurde er am 13. Novem­ber 1933 von der SA festgenom­men und der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße über­stellt. Während der Ver­höre wurde er so grausam mißhan­delt, daß er am 24. Novem­ber 1933 in Berlin an den Fol­gen verstarb.

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Residenzpflicht gelockert, doch die Prozesse gehen weiter

Eisenhüttenstadt/Cottbus — Der Stapel Papiere sollte also das Willkom­mensgeschenk sein. Mag­da­line E. war ger­ade von der Erstauf­nahmestelle in Eisen­hüt­ten­stadt nach Forst gekom­men, als die Aus­län­der­be­hörde ihr eine Menge Schrift­stücke mit Belehrun­gen und Ver­boten in die Hand drück­te. Darunter eine Karte des Land­kreis­es Spree-Neiße, mit dem Hin­weis, dass sie dessen Gren­zen nicht über­schre­it­en dürfe. Ver­standen hat Mag­da­line das nicht.

Was damit gemeint war, musste sie wenig später erfahren. Mit neun anderen Afrikaner/innen wollte die Kameruner­in im Dezem­ber 2008 zum ersten Mal Berlin erkun­den, doch die Polizei kon­trol­lierte schon im Zug: „Guten Tag, Ihren Ausweis bitte.“ Die deutschen Fahrgäste wur­den nicht kon­trol­liert. Kein­er der Flüchtlinge hat­te eine Erlaub­nis, den Land­kreis ver­lassen zu dür­fen, beantragt. So kostete für die afrikanis­chen Flüchtlinge diese „Ord­nungswidrigkeit“ 48,50 Euro pro Kopf.

Im März 2009 – Magde­line war schwanger und wollte den Kinds­vater in Frank­furt am Main besuchen – ging sie zur Aus­län­der­be­hörde, um eine Ver­lassenser­laub­nis zu beantra­gen. Sie dachte, das wäre unprob­lema­tisch, aber dann hieß es, sie hätte um die Erlaub­nis min­destens eine Woche vor der Fahrt fra­gen müssen. Magde­line entschloss sich, die Fahrt mit ein­er Mit­fahrgele­gen­heit, die sie jet­zt und nicht in ein­er Woche hat­te, auch ohne „Urlaub­ss­chein“ zu wagen. Bei Jena stoppte die Polizei den Wagen. Alle Insassen wur­den durch­sucht, Mag­da­line und ein afrikanis­ch­er Fre­und wur­den drei Stun­den auf der Polizei­wache fest­ge­hal­ten. Mehrere Monate später kam ein Schreiben der Staat­san­waltschaft wegen der Straftat des „wieder­holten Zuwider­han­delns gegen die Aufen­thalts­beschränkung“. Sie solle eine Geld­strafe in Höhe von 135,50 Euro zahlen. Zu schaf­fen war das nur mit ein­er Raten­zahlung, die länger als ein Jahr dauern würde.

Vier Monate später, Ende Juli 2009, sitzt Mag­da­line wieder im Zug von Königs Wuster­hausen nach Forst. Noch vor der Land­kreis­gren­ze zum Spree-Neiße-Kreis kommt die Schaffner­in. Mag­da­line will, wie sie es schon oft getan hat, im Zug bezahlen, wun­dert sich jedoch über die Preis­er­höhung. Ohne eine Antwort auf Magde­lines Frage zu geben, geht die Kon­trolleurin und ruft die Polizei. In Cot­tbus warten Polizis­ten schon auf dem Bahn­steig. Die Sache mit der Fahrkarte lässt sich durch einen ein­fachen Kauf klären, doch dann, fast hät­ten es die Polizeibeamten vergessen, wieder die Auf­forderung, „Ihren Ausweis, bitte!” Es fol­gen Anzeigen wegen „Erschle­ichen von Leis­tun­gen“ und Ver­stoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung.

Prozess im August 2010

Für den let­zten Ver­stoß hat die Staat­san­waltschaft Mag­da­line E. angeklagt. Am 20. August soll vor dem Amts­gericht Cot­tbus (10 Uhr, Vom-Stein-Str. 31, Saal 208/209) der Prozess stat­tfind­en. Das Ver­fahren wegen des „Erschle­ichens von Leis­tun­gen“ ist bere­its eingestellt. Zu ein­er Ein­stel­lung der Res­i­den­zpflicht-Sache hat sich das Gericht bish­er noch nicht durchgerun­gen, obwohl das, was vor einem Jahr eine Straftat war, heute erlaubt ist. Seit dem 23. Juli 2010 dür­fen Asyl­suchende durch ganz Bran­den­burg reisen, auch ohne „Urlaub­ss­chein“.

Land­kreis Spree-Neiße, Bran­den­burg
Quelle: Betrof­fene, RA Michael Junge

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Die Residenzpflicht fällt im Land Brandenburg – die Prozesse gehen weiter

Cot­tbus — Am Fre­itag, 20. August, find­et vor dem Amts­gericht Cot­tbus ein Prozess wegen ein­er Ver­let­zung der Res­i­den­zpflicht statt. Ein­er 32-jähri­gen Asyl­suchen­den aus Kamerun wird vorge­wor­fen, ohne Erlaub­nis der Behörde in Forst im Land­kreis Dahme-Spree­wald gewe­sen zu sein.

Seit Juli dür­fen sich Asyl­suchende in Bran­den­burg frei bewe­gen. Doch die Prozesse wegen Ver­let­zun­gen der Res­i­den­zpflicht laufen weit­er. Das kön­nte Mag­da­line E., die in Forst im Heim lebt, zum Ver­häng­nis wer­den. Im Juli let­zten Jahres wurde sie von der Polizei angezeigt, sie sei ohne Ver­lassenser­laub­nis im Zug von Königs Wuster­hausen nach Cot­tbus gefahren. Eine Schaffner­in hat­te die Polizei wegen eines Missver­ständ­niss­es bei der Fahrkartenkon­trolle gerufen, in Cot­tbus warteten schon Beamte auf dem Bahn­steig. Mag­da­line E. dro­ht eine Geld­strafe oder sog­ar eine Gefäng­nis­strafe von bis zu einem Jahr.

Der Prozess gegen Mag­da­line E. zeigt“, so Kay Wen­del vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg, „wie absurd die Sit­u­a­tion ohne das mehrfach geforderte Mora­to­ri­um ist. Die Jus­tiz wäre gut berat­en, alle laufend­en Ver­fahren sofort einzustellen.“

Mag­da­line E. würde sich sehr über eine sol­i­darische Teil­nahme von Unterstützer/innen an der Ver­hand­lung freuen.

Siehe auch: Fall Mag­da­line E.

Fre­itag, 20. August 2010
10:00 Uhr
Amts­gericht Cot­tbus
Vom-Stein-Str. 31
Saal 208/209

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus jüdisches Leben & Antisemitismus Law & Order

Recherchegruppe berichtet weiterhin, aber unter neuer Internetadresse

Anfang März wurde der alte Provider von den drei Frank­furter Neon­azis Patrick Dorn, Sven Freimuth und Chris­t­ian Bren­del kon­tak­tiert. Alle drei dro­ht­en, dass, wenn nicht inner­halb ein­er Frist alle über sie gespe­icherten Dat­en gelöscht wür­den, sie rechtliche Schritte gegen Blogsport ein­leit­en wür­den. Daher sahen wir uns in Absprache mit dem Provider gezwun­gen, die Seite vom Netz zu nehmen.

Die Ein­schüchterungsver­suche der Neon­azis haben uns gezwun­gen, umzud­isponieren, doch let­z­tendlich liefen sie ins Leere. Denn ab heute wer­den wir mit unser­er Seite unter http://recherchegruppe.wordpress.com wie gewohnt über Neon­azis, ihre Namen und Struk­turen aus der Region Frank­furt (Oder) berichten.

Antifaschis­tis­che Recherechegruppe Frank­furt (Oder)
c/o Berlin­er Straße 24
15230 Frank­furt (Oder)

E‑Mail: recherche_ffo@gmx.net
Jab­ber: recherche_ffo@jabber.systemli.org

www.recherchegruppe.wordpress.com

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