Kategorien
Uncategorized

Familie spielt in der Spaßgesellschaft keine Rolle”

(Berlin­er Zeitung, 14. August 2003) Jörg Schön­bohm hat mit seinen 65 Jahren das Alter erre­icht, in dem andere
Men­schen in Rente gehen. Doch Innen­min­is­ter Schön­bohm, zugle­ich märkischer
CDU-Lan­deschef, denkt nicht ans Aufhören. 2004 zieht er noch ein­m­mal in den
Land­tagswahlkampf. Nun mis­cht sich der Ex-Gen­er­al auch in die Debat­te um die
Gen­er­a­tio­nen­gerechtigkeit ein. 

Bran­den­burg ist bald das Bun­des­land mit der durch­schnit­tlich ältesten
Bevölkerung in Deutsch­land. Bere­its 2015 wird jed­er vierte Brandenburger
über 65 Jahre alt sein. Kann da das Gemein­we­sen noch funktionieren?

Ich denke ja, aber das ver­langt Mut zu Verän­derun­gen. Mit der Überalterung
geht eine erhe­blich Abwan­derung der Bevölkerung in Teilen Brandenburgs
ein­her. Das ist das eigentliche Prob­lem, denn das hat Kon­se­quen­zen für die
Schul­ver­sorgung, für Kranken­häuser, für die Feuer­wehr und für die Sicherheit
der Bürg­er. Diese Entwick­lung wird forciert durch eine rot-grüne
Bun­de­spoli­tik, die dafür sorgt, dass sich die Schere zwis­chen Ost und West
seit Jahren wieder öffnet. 

Hört in den Berlin-fer­nen Regio­nen der Staat bald auf Staat zu sein, weil er
sich dort ein­fach nicht mehr flächen­deck­end organ­isieren kann?

Diese Gefahr sehe ich nicht. Der Staat wird seine Auf­gaben wie Sicherheit
und Schul­bil­dung aufrecht erhal­ten. Aber er muß seine Bürg­er zuweilen mehr
in die Ver­ant­wor­tung nehmen. 

Den­noch: Verteilungskämfe zwis­chen den Regio­nen des Lan­des, auch zwischen
Jung und Alt sind pro­gram­miert. Bil­dungsauf­gaben wer­den kün­ftig womöglich
gegen die zunehmenden Kosten für die Altersver­sorgung aufgerech­net. Der
Vor­sitzende der Jun­gen Union, Philipp Mißfelder, hat bere­its öffentlich
darüber nachgedacht, ob die Krankenkasse einem 85-Jähri­gen noch ein
kün­stlich­es Hüft­ge­lenk bezahlen soll…

Mißfelders Aus­sagen sind töricht und zynisch. Die Diskus­sion um die
Gen­er­a­tio­nen­gerechtigkeit ist über­fäl­lig, aber jet­zt wird sie emotional
über­lagert und dadurch nicht forciert, son­dern ver­hin­dert. Ältere Mitbürger
sagen zu Recht, wir waren Flüchtlinge und wir haben Deutsch­land wieder
aufge­baut, und jet­zt wollt Ihr uns noch nicht ein­mal einen würdigen
Lebens­abend genehmigen. 

Ihr alter Parteifre­und Kurt Biedenkopf ist da ander­er Mei­n­ung. Er hat den
Jung­poli­tik­er Mißfelder in einem Inter­view gelobt.

Klar ist: Das jet­zige Sozial­sys­tem ist an sein­er Leis­tungs­gren­ze. Doch es
ist ethisch nicht zu recht­fer­ti­gen, das Hüft­ge­lenk des 85jährigen gegen die
Zahn­be­hand­lung des 23jährigen aufzurech­nen. Es darf nicht sein, dass
Men­schen ab einem bes­timmten Alter keine medi­zinis­chen Leis­tun­gen mehr
bekom­men. Die Men­schen, die in der DDR gelebt haben, wis­sen ja noch, dass
die medi­zinis­che Ver­sorgung sehr stark davon abhing, wie alt man war. Über
65 gab es keine Dial­yse-Behand­lung mehr. 

Muss nicht auch die ältere Gen­er­a­tion in der jet­zi­gen Lage stärk­er Verzicht
üben?

Sich­er. Vielle­icht muss aber auch die jün­gere Gen­er­a­tion weniger Ansprüche
stellen. Ich bin zu ein­er Zeit zur Schule gegan­gen, da gab es kein
Kindergeld und kein Bafög. Ich habe mir in der Ober­stufe mein Geld während
der Ferien auf dem Bau ver­di­ent. Die nach­fol­gen­den Gen­er­a­tio­nen hingegen
machen eine län­gere Aus­bil­dung und kriegen finanzielle Unter­stützung vom
Staat. 

Worauf wollen Sie hinaus?

Wir alle müssen mehr leis­ten und weniger fordern. Wir wer­den diesen
Wohl­stand nicht mehr durch­hal­ten: Möglichst wenig arbeit­en, möglichst viel
Freizeit und Geld. Das ist nicht mehr drin. 

Viele junge CDU-Poli­tik­er bekla­gen eine gewisse Vol­lka­sko-Men­tal­ität der
älteren Gen­er­a­tion. Zu Recht?

Nein. Ich gehöre auch der älteren Gen­er­a­tion an. Ich glaube, dass ein großer
Teil der jün­geren Gen­er­a­tion eine viel größere Vol­lka­sko-Men­tal­ität hat. Im
West­en wird die Renten­ver­sicherung seit Mitte der 50er Jahre vom
Gen­er­a­tio­nen­ver­trag getra­gen. Damals hat man es nicht für möglich gehalten,
dass die Geburten­rate der näch­sten Gen­er­a­tion wesentlich niedriger ausfallen
wird. Ich habe ja selb­st drei Kinder zwis­chen 30 und 40 Jahren. 

Was sagen die dazu?

Die sagen, sie müssen sich pri­vat ver­sich­ern, weil sie nicht mehr daran
glauben, dass dieser Gen­er­a­tio­nen­ver­trag funk­tion­iert. Während mein­er Zeit
als Offizier hat darüber nie­mand geredet. 

Hat die Poli­tik ger­ade in West­deutsch­land das Kinderkriegen in den
ver­gan­genen Jahrzehn­ten zu wenig begünstigt?

Die Poli­tik hat sich viel zu sehr an die Spaßge­sellschaft angebiedert.
Kinder und Fam­i­lien spie­len darin keine Rolle. Aktive Bevölkerungspolitik
wurde in Deutsch­land lange Zeit tabuisiert — wegen des Nationalsozialismus
und dem damit ein­herge­hen­den Mut­terkult. Es gab die dum­men Sprüche wie
Kinder für den Führer. In der west­deutschen Umbruchssi­t­u­a­tion von 68 und
danach ist dann eine Insti­tu­tion ver­teufelt wor­den, die mit Kindern doch
sehr viel zu tun hat: Die Fam­i­lie. Heutzu­tage heißt es nun, dass die
Kindertages­be­treu­ung nicht aus­re­icht. Wenn das zuträfe, müsste Brandenburg
dank seines Betreu­ungsange­bots ger­adezu einen Baby­boom erleben, doch die
Geburten­rate steigt nur langsam wieder an. Die Frage ist für mich vielmehr,
ob nicht die Fam­i­lie mehr im Mit­telpunkt der Poli­tik ste­hen muss. Die
Investi­tion in Kinder ist wirk­lich das Wichtig­ste, aber dabei geht es nicht
nur um Geld, son­dern auch um per­sön­lich­es Engagement. 

Sie wür­den lieber ein wesentlich­es höheres Fam­i­lien­geld zahlen als das
herkömm­liche Kindergeld?

Ja. Wir haben eine unglaublich hohe Kitagläu­bigkeit. Eltern lieben ihre
Kinder mehr als Erzieherin­nen — warum sollen sie dann nicht die finanzielle
Frei­heit erhal­ten, für ihre Kinder die richtige Betreu­ungs­form auszuwählen?
Heutzu­tage ist mir vieles zu beliebig. Wenn etwa der Regierende
Bürg­er­meis­ter von Berlin sich out­et, ist das seine Sache. Wenn er aber beim
Christo­pher Street Day demon­stra­tiv auf dem ersten Wagen mit­fährt, ohne
dafür zu sor­gen, dass in Berlin auch mal etwas anderes geschieht, nämlich
ein Fest für die Fam­i­lien, dann halte ich das für falsch. Hier wird
missver­standene Tol­er­anz und Akzep­tanz ja bald zum Pflicht­pro­gramm. Auch die
Homo-Ehe halte ich in diesem Zusam­men­hang für nicht richtig, weil sie die
Fam­i­lie als Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft von Eltern und ihren Kindern
untergräbt. 

Das Gespräch führten Mar­tin Kles­mann und Andrea Beyerlein.

Kategorien
Uncategorized

Das Bollecamp lädt ein

Vom 29. bis zum 31. August find­et auf dem Kessel­berg das Bolle Camp statt. Dort sollen — so die Organ­isatorIn­nen (“zwis­chen Green­peace und Antifa”) neue Ideen besprochen, Pro­jek­te ges­tartet, ver­net­zt und disku­tiert werden. 

Ange­sprochen wer­den sollen sozial, ökol­o­gisch und poli­tisch engagierte Jugendliche. So heißt es im Aufruf: 

Ob du nun Bäume pflanzt oder den Cas­tor block­ierst; ob du dich gegen Globalisierung
ein­set­zt, mit deinem Jugend­klub ein Solikonz­ert für Chi­a­pas organ­isierst oder mit
Tauschring und Food Coop ein Stück weit Alter­na­tiv­en zu leben ver­suchst; ob du den
alltäglichen Ras­sis­mus bekämpf­st oder ein­fach nur das Gefühl hast, daß in dieser Welt vieles nicht so bleiben kann wie es ist: Dann komm zu Bolle.

Geplant sind auf dem Camp unter anderem Work­shops und Diskus­sio­nen. Natür­lich soll auch genug Raum für Musik, Vokü und die Selb­stor­gan­i­sa­tion des Cam­plebens bleiben. Welche The­men Schw­er­punkt des Camps wer­den ist weit­ge­hend offen gehal­ten, das Inter­esse und Engage­ment der Teil­nehmerIn­nen ist also gefragt. 

Mit einem ähn­lichen, sehr offe­nen Konzept fand das Bol­le­camp bere­its im let­zten Jahr am Stad­trand von Krem­men statt. Damals nah­men nur wenige Men­schen teil. 

Alle nöti­gen Infos zur Mit­machen und zur Anmel­dung gibt es auf der Web­seite www.bollecamp.de. Die Num­mer des Infotele­fons lautet (0331) 95.11.971. Ort des Geschehens ist — wie erwäh­nt — der Kessel­berg in Neu Zit­tau in der Nähe von Erkner.

Kategorien
Uncategorized

Homos in Brandenburg

Das schwulles­bis­che Mag­a­zin “Siegessäule” aus Berlin wid­met seine aktuelle Aus­gabe ganz dem Land Bran­den­burg. In fünf Reporta­gen wird etwa über eine Les­ben-WG in Pots­dam, die schwulles­bis­che Szene in Cot­tbus, eine Frauenko­op­er­a­tive in der Land­wirtschaft oder über das schwierige Com­ing Out in der Kle­in­stadt Wolters­dorf berichtet. Ergänzend gibt es Veranstaltungs‑, Aus­geh- und Aus­flugstipps sowie Inter­views und eine Samm­lung von Webadressen. 

Der Bran­den­burg-Schw­er­punkt der Siegessäule ist auch im Inter­net ein­se­hbar: www.siegessaeule.de.

Kategorien
Uncategorized

Bilder und Video vom Frierock-Festival

Das Umbruch Bil­darchiv aus Berlin war beim Frie­rock-Fes­ti­val vor Ort und hat Fotos geschossen sowie ein Video gedreht. Unter der Webadresse www.umbruch-bildarchiv.de ist das Mate­r­i­al abruf­bar. Weit­ere Bilder gibt es auf den Seit­en des Dos­tos aus Bernau unter www.dosto.de. Das DIY-Fes­ti­val find­et nun­mehr seit vier Jahren statt, auch in diesem Jahr wur­den über das Woch­enende mehrere hun­dert BesucherIn­nen gezählt.

Kategorien
Uncategorized

Los Wochos: Die Entscheidung

(Polizeikon­troll­stelle) Trotz der Zwangspause unser­er Inter­net­seite wegen des Umzugs auf einen anderen Serv­er haben uns doch einige Zuschriften zu den Bran­den­burg­er Daten­wochen erre­icht. Obwohl uns in den let­zten Wochen immer noch Briefe erre­ichen, möcht­en wir die Aktion nun auch offiziell abschließen. 

Am besten haben uns die fol­gen­den drei Ein­sendun­gen gefall­en. Sie geben präg­nant und unmißver­ständlich wieder, was die von uns betreuten Polizei‑, Strafver­fol­gungs- und Geheim­di­en­st­be­hör­den vom Grun­drecht auf Aktenein­sicht und Infor­ma­tions­frei­heit halten. 

In den näch­sten Tagen ver­trauen wir der Post die Preise an die Einsender/innen der veröf­fentlicht­en Fälle an: 

— einen Verkehrsstab der Volkspolizei,

— ein Paket mit Fach­lit­er­atur zum Polizeirecht sowie

— eine Medaille “25 Jahre Helfer der Volkspolizei” 

Fall 1: Auskun­ftsver­schlep­pung aus Datenschutzgründen

Frau A beantragte bei der Gen­er­al­staat­san­waltschaft in Brandenburg/Havel Auskun­ft über die zu ihrer Per­son dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en. Die Behörde forderte sie daraufhin auf, ihre Iden­tität unter Vor­lage von Per­son­alausweis oder Reisep­aß in der Gen­er­al­staat­san­waltschaft in deren Sprechzeit­en nachzuweisen. Zur Begrün­dung ver­wies sie auf “die beson­dere Sen­si­bil­ität der Dat­en”. Frau A. erkundigte sich daraufhin, ob ihr Fahrtkosten und Ver­di­en­staus­fall erstat­tet wer­den, wenn sie aus ihrem Wohnort Bernau extra nach Bran­den­burg reist, um dort ihren Ausweis vorzuzeigen. Sie legte dem Brief eine Kopie ihres Per­son­alausweis­es bei und regte an, die Dat­en per Ein­schreiben zuzusenden. Doch auch damit war die Besorg­nis der Gen­er­al­staat­san­waltschaft um die sen­si­blen Dat­en noch nicht aus­geräumt. Sie teilte Frau A mit: “Die Übersendung der Kopie des Per­son­alausweis­es reicht deshalb als Nach­weis Ihrer Iden­tität nicht aus, weil jeden­falls die Möglichkeit, dass eventuell auch eine unberechtigte Per­son die Gele­gen­heit hat­te, in den Besitz Ihres Per­son­alausweis­es zu gelan­gen und sich davon Kopi­en zu fer­ti­gen.” Auf die Möglichkeit, die Dat­en per Ein­schreiben mitzuteilen, ging die Behörde nicht ein. Allerd­ings bot sie nun an, daß der Ausweis auch bei den Staat­san­waltschaften in Franfurt/Oder oder Pots­dam vorgelegt und die Auskun­ft vom dor­ti­gen Behör­den­leit­er erteilt wer­den kön­nte. Frau A. schlug daraufhin vor, die Dat­en an die Bernauer Polizei­wache zu schick­en, wo sie sie per­sön­lich abholen kann. 

Fall 2: Die Tak­tik der Notlüge

Herr B. hat­te vor eini­gen Jahren vor dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam Klage gegen den Ver­fas­sungss­chutz erhoben, um die Löschung sein­er dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en zu erhal­ten. Der Ver­fas­sungss­chutz teilte daraufhin mit, daß die strit­ti­gen Dat­en gelöscht wor­den seien. Daraufhin stellte das Gericht das Ver­fahren ein und erlegte Her­rn B. die Kosten des Ver­fahrens auf.

Wenig später beantragte Herr B. beim Ver­fas­sungss­chutz erneut Auskun­ft über gespe­icherte Dat­en. Nach mehreren Monat­en erfol­glosen Wartens, erhob er Untätigkeit­sklage gegen die Behörde. Daraufhin erteilte der Ver­fas­sungss­chutz die ver­langte Auskun­ft. Unter den gespe­icherten Dat­en befan­den sich fast auss­chließlich solche, von denen der Ver­fas­sungss­chutz im ersten Ver­wal­tungs­gerichtsver­fahren behauptet hat­te, daß sie gelöscht wor­den seien.
Inzwis­chen hat Herr B. erneut Klage ein­gere­icht, um die Löschung der gespe­icherten Dat­en durchzuset­zen. In der Klageer­widerung behauptet der Ver­fas­sungss­chutz, daß die Dat­en nicht gelöscht wer­den mußten, weil sie zum Zeit­punkt der Löschungs­bestä­ti­gung nicht zur Per­son gespe­ichert waren und erst später aus all­ge­meinen Sachak­ten in die per­sön­liche Akte Her­rn B.s abgelegt wurden. 

Fall 3: Präven­tive Löschung(sbehauptung)

Herr C hat­te beim Ver­fas­sungss­chutz Auskun­ft über die dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en beantragt. Nach der Ein­gangs­bestä­ti­gung passierte erst ein­mal gar nichts. Drei Monate später bat der Ver­fas­sungss­chutz um Ver­ständ­nis, daß es “wegen erhöht­en Arbeit­san­falls zu Verzögerun­gen in der zeit­na­hen Bear­beitung” gekom­men sei und kündigte eine baldige Antwort an. Nach weit­eren drei Monat­en erfol­glosen Wartens legte der auskun­ft­shun­grige Bürg­er durch eine Recht­san­wältin beim Ver­wal­tungs­gericht Klage ein, um das Land Bran­den­burg zur Erteilung der Auskun­ft zu verpflicht­en. Dies brachte offen­bar Dynamik in die Sache. Zwei Wochen später kam der Bescheid, der 32 Spe­icherun­gen (darunter die Anmel­dung ein­er Demon­stra­tion und eine Äußerung bei ein­er öffentlichen Podi­ums­diskus­sion) enthielt und einen Dunkel­bere­ich zu dem die Auskun­ft ver­weigert wurde. (Damit war die Klage gegen­stand­los gewor­den. Die Kosten erlegte das Gericht aber dem Ver­fas­sungss­chutz auf, der die Klage voraus­sichtlich ver­loren hätte.) 

Als näch­stes wurde Aktenein­sicht beantragt und gewährt. Die Akte enthielt allerd­ings kaum mehr Infor­ma­tio­nen als der Bescheid. Sie war offen­bar aus anderen Akten eigens für den Ter­min zusam­menge­bastelt wor­den. Teil­weise war ersichtlich, daß die Infor­ma­tio­nen aus dem polizei­in­ter­nen Infor­ma­tions­di­enst oder von der Staat­san­waltschaft stammten. 

Nun wurde der Daten­schutzbeauf­tragte angeschrieben und gebeten, zu prüfen, ob z.B. die Spe­icherung ein­er Demon­stra­tionsan­mel­dung gegen das Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit ver­stößt und auf welch­er Rechts­grund­lage die Spe­icherung von Erken­nt­nis­sen beruht, die jede für sich nicht ver­fas­sungs­feindlich im Sinne des Ver­fas­sungschutzge­set­zes sind, weil sie wed­er den gewalt­samen Sturz der frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung noch den Bestand von Bund und Län­dern bezweck­en. Über­raschen­der­weise schrieb der Lan­des­daten­schutzbeauf­tragte nur wenige Wochen später, daß der Ver­fas­sungss­chutz mit­geteilt habe, daß die gesamte Akte gelöscht wor­den sei. 

Inf­ss zum Hin­ter­grund der “Los Wochos” und eine Doku­men­ta­tion der Behör­den-Briefwech­sel zu den prämierten Fällen gibt es auf den Inter­net­seit­en der Polizeikon­troll­stelle unter www.polizeikontrollstelle.de/

Kategorien
Uncategorized

Familie aus Forst soll zurück in den Kosovo

Die seit zehn Jahren in Forst lebende sech­sköp­fige Fam­i­lie Cikaj aus dem
Koso­vo will weit­er in Deutsch­land leben, doch am 4. Sep­tem­ber soll sie nach
Pristi­na abgeschoben werden. 

Nach­dem das Bun­de­samt für die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge den
Asy­lantrag der Fam­i­lie endgültig abgelehnt hat­te und auch das zuständige
Ver­wal­tungs­gericht die Anträge auf Abschiebeschutz zurück­wies, sind alle
rechtlichen Mit­tel für einen Verbleib ausgeschöpft. 

“Meine Heimat ist hier. Meine Mut­ter­sprache ist Deutsch”, sagt die
14-jährige Mir­lin­da und hofft, vielle­icht doch noch in Forst bleiben zu
kön­nen. Ihr sech­sjähriger Brud­er Jet­mir, der hier geboren ist und heute in
Forst eingeschult wird, weiß nicht, wie lange er hier noch zur Schule gehen
kann. Vater Iljaz (42): “Wir ste­hen vor dem Nichts.” 

Vor der Abschiebung noch zum Schulanfang

Koso­vo-Albaner sollen zurück in ein Land, das die Kinder kaum kennen

Für Jet­mir ist heute ein beson­der­er Tag. Der Sech­sjährige ist ein­er der
Abc-Schützen, die in der ersten Grund­schule Forst-Mitte eingeschult werden.
Wie lange der Junge die Schule besuchen wird, ist jedoch ungewiss. Gemeinsam
mit seinen drei Geschwis­tern und seinen Eltern soll er am 4. Sep­tem­ber nach
Pristi­na im Koso­vo abgeschoben wer­den — in ein Land, das er noch nie zuvor
gese­hen hat. Die Aus­län­der­be­hörde sieht für die im Forster Asylbewerberheim
lebende Fam­i­lie Cikaj keine andere Möglichkeit. 

Bei Cika­js liegen die Ner­ven blank. Zehn Jahre, nach­dem Vater Iljaz (42)
vorm Krieg auf dem Balkan nach Deutsch­land flüchtete, und sieben Jahre,
nach­dem ihm Ehe­frau Dusha (40) mit ihren damals drei Kindern Jeton (18),
Mir­lin­da (14) und Rexh (10) nach Berlin fol­gte, sollen sie zurück in den
Koso­vo. «Da ist kein Platz für uns» , sagt Mir­lin­da. Sie war sieben Jahre
alt, als sie das Land ver­ließ. «Wenn wir auf dem Flughafen in Pristina
ankom­men, sind wir völ­lig ori­en­tierungs­los. Wir ste­hen vor dem Nichts» ,
befürchtet die 14-Jährige. «Wir haben dort keine Woh­nung, kein Geld — gar
nichts. Für mich gibt es keine Arbeit. Es ist weit­er ein unsicheres Land» ,
fügt Vater Iljaz an. Hinzu käme, dass es im Koso­vo wed­er für ihn noch für
seine Frau die notwendi­gen Medika­mente gegen ihre Krankheit­en gebe. «Ich
kann kaum noch schlafen» , gibt der 42-Jährige zu. Je näher der Tag rückt,
desto öfter müsse sie weinen, geste­ht Mir­lin­da ein. Ursprünglich sollten
sich die Cika­js schon am 4. August in Schöne­feld in den Flieger set­zen. Sie
sind nur deshalb noch in Forst, weil ihnen der Abschiebeter­min zu
kurzfristig mit­geteilt wor­den sei. 

«Meine Heimat ist hier» , hofft Mir­lin­da darauf, dass ihrer Fam­i­lie die
Abschiebung erspart bleibt. In Forst habe sie Fre­unde und Bekan­nte. «Meine
Mut­ter­sprache ist Deutsch.» Sie könne zwar noch Alban­isch sprechen, «aber
nicht lesen und schreiben» . Mir­lin­das Realschul-Zeug­nis (Durch­schnitt 2,3)
kann mit denen Gle­ichal­triger gut mithalten. 

«Unsere Kinder ken­nen ihren Geburt­sort nicht. Für sie ist Forst der zweite
Geburt­sort» , ergänzt Vater Iljaz. Der zehn­jährige Rexh, der wie sein Bruder
Jeton in Forst Fußball spielt — bei SV Rot-Weiß und Keune, hat eine einzige
Erin­nerung aus dem Koso­vo: «Ich musste weinen, als ich sah, wie ein Schaf
geschlachtet wurde.» Rexh war damals drei Jahre alt. 

«Kaum Exis­ten­z­grund­lage im Kosovo»

«Die Dra­matik beste­ht darin, dass die Fam­i­lie im Koso­vo kaum eine Grundlage
für den Auf­bau ein­er Exis­tenz hat» , schätzt auch Asyl­heim-Leit­er Andreas
Hal­la ein. Anson­sten will er sich zum Fall nicht weit­er äußern, dies sei
Sache der Ausländerbehörde. 

Die wiederum erk­lärt: «Mit den ablehnen­den Beschei­den des Bun­de­samtes für
die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge wur­den die Antrag­steller nicht als
Asyl­berechtigte anerkan­nt. Mit den Beschei­den wurde gleichzeitig
fest­gestellt, dass kein Abschiebungsver­bot für poli­tisch Ver­fol­gte und auch
keine Abschiebung­shin­dernisse vor­liegen. … Die ein­gere­icht­en Anträge auf
Abschiebungss­chutz wur­den vom zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht unanfechtbar
abgelehnt. Spätestens seit März 2002 ist die gesamte Fam­i­lie vollziehbar
ausreisepflichtig.» 

Schu­la­b­schluss ermöglicht

Cika­js hät­ten nur deshalb noch bleiben kön­nen, weil dem ältesten Sohn Jeton
der Abschluss der 10. Klasse ermöglicht wer­den sollte. «Eine Neuankündigung
der Fam­i­lie (im Koso­vo, Anm. d. Red.) zwecks Rück­führung erfol­gte am 5.
August. Die Antwort der zuständi­gen Behör­den bleibt abzuwarten.» 

Hin­ter­grund Asyl­be­wer­ber­heim Forst

Im Forster Asyl­be­wer­ber­heim leben derzeit rund 100 Kinder und Erwach­sene aus
etwa 30 Natio­nen in dem Haus an der Guben­er Straße. Das Heim wird im Auftrag
des Land­kreis­es Spree-Neiße von ein­er pri­vat­en Gesellschaft betrieben. Nach
Angaben von Heim­leit­er Andreas Hal­la sind weit­ere vier Fam­i­lien in der
gle­ichen Sit­u­a­tion wie die Cikajs.

Kategorien
Uncategorized

«Schill» will in Cottbus antreten

Die «Partei Rechtsstaatlich­er Offen­sive» , kurz nach ihrem Grün­der «Schill»
genan­nt, will offen­bar zur Kom­mu­nal­wahl in Cot­tbus antreten. Die Partei des
Ham­burg­er Innense­n­a­tors Ronald B. Schill hat im Cot­tbuser Rathaus die notwendi­gen Unter­la­gen ange­fordert und
die Lis­ten für Unter­stützer-Unter­schriften ausle­gen lassen. 

Bis­lang gibt keine Kan­di­dat­en. Die Schill-Partei hat in Cot­tbus keine
Organ­i­sa­tion, es existiert jedoch ein Lan­desver­band Bran­den­burg mit Sitz in
Bernau. Schill, der bei der Land­tagswahl in Ham­burg Ende 2001 auf Anhieb 20
Prozent der Stim­men erzielte, ist heute Ehren­vor­sitzen­der der Partei. 

Der Cot­tbuser Wahlleit­er Wern­er Press-Maczeizik rech­net mit zehn bis elf
Bewer­bun­gen von Parteien oder Grup­pen für die Wahl am 26. Oktober.
Anmelde­schluss ist der 18. Sep­tem­ber, 12 Uhr. Parteien oder Grup­pen sowie
Einzel-Bewer­ber, die derzeit nicht in der Stadtverordnetenversammlung
vertreten sind, müssen Unter­stützer-Unter­schriften vor­legen — 20
Unter­schriften aus jedem der fünf Wahlkreise. 

Bis­lang geht man im Wahlbüro davon aus, dass die in der
Stadtverord­neten­ver­samm­lung vertrete­nen Parteien wieder antreten: SPDCDU,
PDS, Grüne, FDP sowie auch die Frauen­liste Cot­tbus. Unklar ist, ob sich das
Bürg­er­bünd­nis und die DSU erneut zur Wahl stellen. Bei­de haben bei der Wahl
1998 jew­eils einen Sitz in der Stadtverord­neten­ver­samm­lung errungen. 

«Bis heute haben sich auch zwei Einzel­be­wer­ber angemeldet» , so der
Wahlleiter. 

Neben der «Schill» ‑Partei haben die «Aktiv­en Unab­hängi­gen Bürg­er» (AUB) aus
Cot­tbus erk­lärt, zur Wahl anzutreten (die RUNDSCHAU berichtete). Noch ist
allerd­ings unklar, wer zu diesem Bünd­nis gehört. Nach Sprech­er Sven Pautz
taucht nun in ein­er Pressemit­teilung von gestern auch der Name Jens Wuttke
auf. Wut­tke betreibt einen Spielzeug-Laden in der Stadtpromenade.
Verbindun­gen soll es zur Kahren­er Bürg­erini­tia­tive geben, die gegen den
Ver­lauf der Ort­sumge­hung im Osten protestiert, und zur Gruppe «Bürg­er für
Cottbus».

Kategorien
Uncategorized

Entlastung der Verwaltung auf Kosten von Transparenz?

Presse-Infor­ma­tion des Lan­des­beauf­tragten für den Daten­schutz und für das Recht auf Aktenein­sicht Brandenburg

Das Innen­min­is­teri­um plant, im Rah­men des Zweit­en Geset­zes zur Ent­las­tung der Kom­munen von pflichti­gen Auf­gaben auch das Aktenein­sichts- und Infor­ma­tion­szu­gangs­ge­setz erhe­blich einzuschränken. 

So sollen nicht nur die Gemein­den, son­dern auch die Lan­desver­wal­tung in Zukun­ft nicht mehr dazu verpflichtet sein, die Zus­tim­mung Drit­ter einzu­holen, von der die Aktenein­sicht abhängt. Die Ver­wal­tung soll die Ein­hol­ung der Zus­tim­mung auf den Antrag­steller abwälzen kön­nen, der die Akte ein­se­hen will. Der aber kann gar nicht wis­sen, wessen Zus­tim­mung er ein­holen soll. Damit wird die Ausübung des Aktenein­sicht­srechts in den meis­ten Fällen vere­it­elt, in denen die Akten Dat­en Drit­ter enthal­ten. Will die Ver­wal­tung das ver­mei­den, müsste sie zwis­chen Antrag­steller und Drit­ten, deren Anschriften sie nicht ohne weit­eres her­aus­geben darf, ver­mit­teln, was einen erhe­blich größeren Aufwand bedeutet als nach gel­ten­dem Recht. 

Zudem sollen die Behör­den die Gebühr für die Aktenein­sicht unter Berück­sich­ti­gung der Bedeu­tung und des Nutzens für den Antrag­steller fest­set­zen dür­fen. Damit aber wird der in der Bran­den­bur­gis­chen Lan­desver­fas­sung seit 1992 garantierte Grund­satz in Frage gestellt, ohne Begrün­dung freien Zugang zu den Infor­ma­tio­nen der Ver­wal­tung zu erhal­ten. Es kann nicht Sache der Ver­wal­tung sein, den Nutzen ein­er Infor­ma­tion für den Bürg­er zu bew­erten oder dessen Motive für seinen Wun­sch nach Aktenein­sicht zu erforschen. 

Schließlich lehnt es das Innen­min­is­teri­um ohne nachvol­lziehbare Begrün­dung ab, einen Beschluss des Land­tages vom April 2002 umzuset­zen, in dem das Par­la­ment die Lan­desregierung aufge­fordert hat­te, eine Frist von vier Wochen für die Bear­beitung von Aktenein­sicht­santrä­gen in das Gesetz aufzunehmen, wie dies die Gemein­de­ord­nung für Peti­tio­nen bere­its vorsieht. 

Der Lan­des­beauf­tragte für den Daten­schutz und für das Recht auf Aktenein­sicht, Dr. Alexan­der Dix, wen­det sich gegen die geplanten Ein­schränkun­gen des Akteneinsichtsrechts: 

“Die Finanzprob­leme der Gemein­den kön­nen nicht durch einen Rück­fall in die Intrans­parenz und den Verzicht auf ein Min­dest­maß an Bürg­er­fre­undlichkeit gelöst wer­den. Die geplanten Regelun­gen ver­fehlen zudem das erk­lärte Ziel des Innen­min­is­teri­ums und führen zu mehr Ver­wal­tungsaufwand und Recht­sun­sicher­heit. Stattdessen sollte der Auf­trag des Land­tages zur Ein­führung ein­er angemesse­nen Bear­beitungs­frist endlich umge­set­zt werden.”

Kategorien
Uncategorized

Jugendarrest für fremdenfeindlichen Rheinsberger

RHEINSBERG Die im Rah­men eines vere­in­facht­en Jugend­ver­fahrens härtest­mögliche Strafe sprach das Amts­gericht Neu­rup­pin gestern für einen 17-jähri­gen Rheins­berg­er aus. Er muss einen vier­wöchi­gen Arrest in ein­er speziellen Jugen­dar­restanstalt antreten. Die Anklage lautete auf gemein­schaftlich ver­suchte Brand­s­tiftung und Störung des öffentlichen Friedens durch Andro­hung von Straftat­en. Ein 21-jähriger mut­maßlich­er Rheins­berg­er Mit­täter wurde in Abstim­mung mit der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wieder aus dem Polizeige­wahrsam ent­lassen. Die Ermit­tlun­gen laufen aber noch.

 

Wie die Polizei mit­teilt, hat­ten sich „die Tatverdächti­gen mit unter­schiedlich­er Tat­beteili­gung sowie erkennbar­er Frem­den­feindlichkeit als Motiv, teil­weise geständig gezeigt.“ Dem­nach sind bei­de für das In-Brand-Steck­en von Zeitungspa­pi­er am Dön­er-Imbiss in der Paulshorster Straße am ver­gan­genen Mon­tag um 23.30 Uhr ver­ant­wortlich. Die Polizei kon­nte den Brand löschen, ohne dass größer­er Schaden entstand.

 

Am Mittwoch erfuhren die Beamten davon, dass Mit­glieder ein­er sich auf dem Kirch­platz tre­f­fend­en neunköp­fi­gen Jugend­gruppe geäußert hät­ten, den Stand erneut anzün­den zu wollen. Eine Ermit­tlungs­gruppe wurde gebildet wurde gebildet. In Zusam­me­nar­beit mit der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin kon­nten die Krim­i­nal­is­ten auch zwei weit­ere Straftat­en aufk­lären, die allerd­ings nicht näher benan­nt werden.

Kategorien
Uncategorized

Joachimsthal: Rechtsradikale Plakatierung und Verkehrsgefährdung

Der Eber­swalder Polizei wurde am Mittwochmor­gen gegen 03.50 Uhr gemeldet, dass zwei männliche Per­so­n­en zu Fuß in der Ort­slage Joachim­sthal (Tem­plin­er Straße) unter­wegs sind und Plakate an Säulen kleben. Zivil­fah­n­der der Barn­imer Kripo kon­nten zwei männliche, verdächtige Per­so­n­en zu Fuß
fest­stellen, die beim Bemerken der Beamten flüchteten und einen PKW VW Pas­sat bestiegen. 

Der PKW- Führer fuhr direkt mit dem VW auf einen Beamten zu, der die Per­so­n­en kon­trol­lieren wollte. Als der Beamte daraufhin von der Fahrbahn sprin­gen woll­ten, leit­ete der 24- jährige Fahrzeugführer jedoch eine Gefahren­brem­sung ein und brachte das Fahrzeug ohne Zusam­men­stoß zum Halten.
Der 25- jährige Beifahrer sowie der Fahrzeugführer ver­ließen erst nach mehrfach­er Auf­forderung das Fahrzeug. Bei der durchge­führten Durch­suchung der bei­den Insassen und des PKW wur­den 143 Aufk­le­ber (10,5 x 15 cm mit der
Auf­schrift: “Mord! Am 17. August 1987 in Berlin…”) und 28 Aufk­le­ber (9,5 x 13,8 cm mit der Auf­schrift: “Radikal! Nation­al! Sozial!…”)aufgefunden und sichergestellt. Des weit­eren wur­den ein Buch mit dem Titel: “Freis­pruch für
Hitler?” und eine MC sichergestellt. In der Innen­stadt wur­den an Verkehrss­childern, Gebäu­den, Schaukästen, Fahrplä­nen, Kirche u.a. weit­ere gle­ichar­tige Aufk­le­ber festgestellt. 

Die Plakate sind als solch­es strafrechtlich nicht rel­e­vant, jedoch stellt die ungenehmigte Plakatierung eine Ord­nungswidrigkeit dar. Lassen sich die
Plakate nicht ohne weit­eres wieder ent­fer­nen, kann u.U. eine
Sachbeschädi­gung vor­liegen. Eine Anzeige wegen Straßen­verkehrs­ge­fährdung wurde auf­grund des Ver­hal­ten des Fahrzeugführers geson­dert gefertigt.

Inforiot