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Bundeswehr-Schießplatz soll doch noch verhindert werden

Mit zwölf Kla­gen gegen die Bun­deswehr wollen Gemein­den, Umweltver­bände und
Touris­musun­ternehmen das “Bom­bo­drom” in Nord­bran­den­burg doch noch
ver­hin­dern. Die Bürg­er­be­we­gun­gen “Freie Hei­de” und “Freier Him­mel” schöpfen
wieder Hoffnung.

 

Die Kla­gen richt­en sich gegen die Wiedere­in­rich­tung des einstigen
Trup­penübungsplatzes der Sow­je­tarmee in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de als
Luft-Boden-Schieß­platz der Bun­deswehr. Geg­n­er nen­nen ihn “Bom­bo­drom”. Ende
Juni/Anfang Juli mussten die Geg­n­er zwei Schlap­pen ein­steck­en. Erst erklärte
die EU-Kom­mis­sion in Brüs­sel, sie sehe keine Ver­let­zung der
EU-Umwel­trichtlin­ie. Kurz darauf kündigte Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter
Struck (SPD) an, nach den Som­mer­fe­rien den Schieß­be­trieb wieder aufzunehmen,
nach elf Jahren Pause und elf Jahren Rechtsstre­it. Doch in den letzten
Julita­gen stellte sich her­aus: Die Mil­itärs haben überse­hen, den “sofor­ti­gen
Vol­lzug” ihrer Pläne anzuord­nen — juris­tisch ein Ver­säum­nis, das womöglich
den Start der Flug­be­we­gun­gen hinauszögert.

 

Am Mittwoch reicht­en die Anwälte der Geg­n­er des Schieß­platzes zwölf Klagen
beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein, die so lange auf­schiebende Wirkung
haben, bis sofor­tiger Vol­lzug ange­ord­net wird. Zuvor schon hat­te die
EU-Kom­mis­sion mit­geteilt, das Ver­fahren wegen möglich­er Umweltschä­den erneut
aufzunehmen. Die Bun­desregierung hat­te Brüs­sel falsche Zahlen genannt.

 

Eine Behörde kann die “sofor­tige Vol­lziehung” ein­er Maß­nahme anord­nen, wenn
dieser Schritt “im öffentlichen Inter­esse” liegt. Bleibt die Anord­nung aus -
wie beim Bescheid des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums an die betrof­fe­nen Gemeinden
über die Auf­nahme der Bomben­ab­würfe — haben Wider­sprüche und
Anfech­tungskla­gen “auf­schiebende Wirkung”. Dann muss erst das Ende des
Rechtsstre­its abge­wartet wer­den, was noch ein­mal Jahre dauern könnte.

 

Allerd­ings kön­nen Behör­den jed­erzeit die Anord­nung “sofor­tige Vollziehung”
nach­holen. Die Bun­desregierung hat das bish­er nicht getan. Tut sie es,
müsste das Gericht im Eil­ver­fahren die Inter­essen von Regierung und Klägern
abwä­gen und entschei­den, ob die auf­schiebende Wirkung wiederhergestellt
wer­den muss. Anwalt Rain­er Geulen (Berlin) sagte bei der Ein­re­ichung der
Wider­sprüche: “Wir sind entschlossen, den Platz mit allen rechtsstaatlichen
Mit­teln zu verhindern.”

 

Im Juni hat­te die Gen­eraldirek­tion Umwelt der EU-Kom­mis­sion der
Bürg­er­be­we­gung “Freier Him­mel” mit­geteilt, deren Beschw­erde werde nicht der
Kom­mis­sion zugeleit­et, “da keine Ver­let­zung des Gemeinschaftsrechts
fest­gestellt wer­den kann”. Die Direk­tion bezog sich auf Dat­en der
Bun­desregierung, die von 161 Ein­sätzen mit Übungsmu­ni­tion pro Jahr
gesprochen und sie 15 000 Ein­sätzen mit schar­fer Muni­tion zur Zeit der
sow­jetis­chen Nutzung gegenübergestellt hat­te. Pein­lich­er Fehler oder
Absicht — tat­säch­lich hat­te die Bun­desregierung stets von 1700 Ein­sätzen im
Jahr gesprochen, wobei ein Ein­satz bis zu fünf Anflüge umfasst. Die Anwohner
müssen also mit 8500 Anflü­gen rech­nen. Da der Betrieb an Woch­enen­den und in
den Som­mer­fe­rien ruhen soll, wären das mehr als 30 Anflüge am Tag.

 

Nach­dem die Bürg­er­be­we­gung auf die falschen Zahlen hingewiesen hat, will die
EU-Gen­eraldirek­tion erneut prüfen, ob so viele Ein­sätze in ein­er der
schön­sten Gegen­den Deutsch­lands nahe dem Natur­park Müritz nicht doch gegen
die €päis­che Umwel­trichtlin­ie verstoßen.

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Staatsanwälte sollen Dienstgeheimnis nicht gewahrt haben

Pots­dam — Nach­dem zu Beginn der Woche bekan­nt wurde, dass die Potsdamer
Staat­san­waltschaft erwägt, ein Ermit­tlungsver­fahren gegen Axel Lüd­ders, den
Chef des Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA), wegen Strafvere­it­elung im
Amt einzuleit­en, müssen sich die Pots­damer Strafver­fol­ger nun selb­st gegen
den Vor­wurf vertei­di­gen, Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en zu haben. “Es wird
zurzeit geprüft, ob es Anhalt­spunk­te für den behaupteten Geheimnisverrat
gibt”, bestätigte gestern Petra Marx, Sprecherin von Justizministerin
Bar­bara Richstein.

 

Ein pikan­ter Vor­gang: Denn geäußert hat­te diese Behaup­tung Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) bei einem Hin­ter­grundge­spräch mit Journalisten.
Daraufhin hat­te sich Frau Rich­stein mit Gen­er­al­staat­san­walt Erardo
Raut­en­berg zu einem mehrstündi­gen Gespräch getrof­fen. Zwar demen­tierte ihre
Sprecherin gestern, dass die Min­is­terin hier auf Geheiß ihres Parteifreundes
für Ruhe und Ord­nung in dem brisan­ten Ver­fahren gegen einen früheren V‑Mann
des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes sor­gen soll.

 

“Bei­de sind übereingekom­men, dass es der Bedeu­tung des Verfahrens
entspricht, wenn der Gen­er­al­staat­san­walt kün­ftig über den Sach­stand in dem
Ver­fahren informiert”, sagte Frau Marx. Doch in Wahrheit gehe es darum, dass
Schön­bohm mit sein­er Bemerkung einen sein­er Spitzen­beamten aus der
Schus­slin­ie nehmen wolle, wie es im Innen­min­is­teri­um heißt. Die juristische
Auseinan­der­set­zung, ob es geboten ist, gegen Lüd­ders ein Ver­fahren wegen
Strafvere­it­elung im Amt einzuleit­en, weil er die Staatsanwaltschaft
möglicher­weise nur unzure­ichend über den Ver­rat ein­er Polizeirazz­ia in
Bran­den­burgs mil­i­tan­ter Neon­azi-Szene informiert hat, gilt dem Vernehmen
nach als “vorgeschoben”. Dieser Stre­it sei nur “akademis­ch­er Natur”.

 

Denn Lüd­ders hat­te bere­its den Gen­er­al­bun­de­san­walt über den Ver­rat der
Razz­ia informiert. Aus­ge­plaud­ert haben soll dies der V‑Mann Chris­t­ian K.,
gegen den die Pots­damer Ober­staat­san­wältin seit Mai wegen Strafvereitelung
ermit­telt. Die Akten der Bun­de­san­waltschaft kön­nten ohne Prob­leme für die
Pots­damer Ermit­tlun­gen herange­zo­gen wer­den, wenn es Zweifel gebe, hieß es im
Ministerium.

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KZ-Wächter in den USA enttarnt

Oranien­burg — “Es wird ohne Anruf geschossen!” Vor 60 Jahren hat­te Johann
Hansl, heute 78 Jahre alt, mit dem Maschi­nengewehr auf den Wachtür­men des
Oranien­burg­er Nazi-KZ-Dreiecks Häftlinge im Visi­er. Doch erst jet­zt hat ihn
seine Ver­gan­gen­heit einge­holt. Das Office of Spe­cial Inves­ti­ga­tion (OSI) im
amerikanis­chen Jus­tizmin­is­teri­um hat den gebür­ti­gen Kroat­en am 24. Juli
fest­ge­set­zt und wird ihm wohl die US-Staats­bürg­er­schaft aberken­nen, die er
sich nach Ermit­tlun­gen des OSI-Chefs Eli M. Rosen­baum 1955 erschlichen hat. 

Seit 1979 sucht ein OSI-Kom­man­do nach Naziver­brech­ern, die sich in den USA
fest­ge­set­zt haben. Und man ist fündig gewor­den. 170 Verdächtige gerieten
bish­er ins Visi­er der Fah­n­der. 71 von ihnen wur­den als Nazis ent­tarnt und 57
von ihnen aus­gewiesen. Die Liste reicht von Michael Negele (81), der
Waf­fen-SS-Mann in Sach­sen­hausen war und sich 1955 in St. Louis die
US-Staats­bürg­er­schaft erschlich, bis hin zum SS-Rot­ten­führer Jakob Miling
(78), der in Sach­sen­hausen und Groß-Rosen (Polen) KZ-Auf­se­her war. Er wurde
1972 in Cleve­land US-Staatsbürger. 

John (früher Johann) Hansl ist der jüng­ste Fall. Der seit 40 Jahren in Des
Moines (Iowa) lebende Mann hat­te 1955 bei sein­er Ein­reise aus Salzburg in
die USA seine SS-Lauf­bahn ver­schwiegen und nur die Zuge­hörigkeit zur
Wehrma­cht angegeben. Horst Sef­er­ens, Stiftungssprech­er in Oranienburg,
bestätigt die OSI-Ermit­tlun­gen: “Wir haben die Stammkarte von Hansl
gefun­den. Daraus geht her­vor, dass er im Feb­ru­ar 1943 als Deutschstämmiger
aus Kroa­t­ien zur Waf­fen-SS (Totenkopf) nach Oranien­burg kam. Er gehörte bis
Okto­ber 1943 zur Wach­mannschaft.” Danach sei er zum KZ Trawnic­ki in Polen
ver­set­zt wor­den. Zum Kriegsende geri­et er als Ange­höriger ein­er SS-Einheit
an der West­front in franzö­sis­che Gefangenschaft. 

Hansls amerikanis­ch­er Anwalt Jim Ben­zoni sieht dessen Rolle indes als
“Bewach­er am Lagerza­un und kleines Licht”. Auf die Frage, ob sein Klient je
von der Waffe Gebrauch gemacht habe, fol­gte die Antwort, dass das ja sein
Job bei der SS gewe­sen sei. Die Staats­bürg­er­schaft werde man ihm aberkennen
kön­nen. Doch bei der Absicht, John Hansl aus den USA abzuschieben, werde es
schon prekär. 

Bei der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten wird Hansl eindeutig
ein­ge­ord­net: Er sei mil­itärisch und ide­ol­o­gisch in einem SS-Totenkopfverband
aus­ge­bildet wor­den. In den Lagern, die er bewachte, wur­den Häftlinge durch
Arbeit, Folter und Erschießen getötet. Habe sich ein Häftling am
elek­trischen Absper­rza­un bewegt, sei ohne War­nung geschossen worden.

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Ein ganz normaler Mittwoch Abend in Strausberg

Eine trügerische Idylle, eine laue Som­mer­nacht, ein Platz am See, eine Fähre­nan­legestelle, ein paar Jugendliche die sich an einem ganz nor­malen Ferien­abend zum abhän­gen treffen.
Aber es kam alles ganz anders.
Es dauerte nicht lange bis irgend­je­mand die Polizei anrief, um diesem Flair ein Ende bere­it­en zu lassen. Wahrschein­lich der Wach­schutzbeamte der Straus­berg­er Sparkasse,
dieser war stun­den­lang vor Ort, um das Haus vor schlecht­en Men­schen zu bewachen. 

Es erschien alles, als wäre es geplant, denn es kamen auch keine üblich Streifen­polizis­ten, son­dern die Bere­itschaft­spolizei aus Frank­furt (Oder), die mit mehreren Fahrzeu­gen vor Ort war. So kam es dann auch. Dutzen­den von Jugendlichen wur­den Platzver­weise erteilt.
„Wir haben die Bürg­er darum gebeten die Polizei zu alarmieren und diese aufge­fordert dort mal Per­son­alien fest­stellen zu lassen“ so Brinksmeier, 2. Beige­ord­neter der Stadt Straus­berg. Von einem erhöht­en Polizeiaufge­bot wisse er jedoch nichts. 

„Es gibt da schon seit einem hal­ben Jahr Beschw­er­den von Anwohn­ern wegen Van­dal­is­mus, es flog sog­ar mal eine Flasche über den Zaun.“ Es sind drei ver­schiedene Cliquen, die sich dort regelmäßig tre­f­fen, und der Stadt scheint dieser Van­dal­is­mus nicht so ganz in das Konzept zu passen. „Es ist aber nicht nur dieser Platz, es gibt mehrere solch­er Cliquen­tr­e­ff­punk­te, dort existiert das selbe Prob­lem. Dieser Platz jedoch ist beson­ders attrak­tiv weil er zwei Flucht­möglichkeit­en bietet.“ Um mit diesem Prob­lem umzuge­hen, hat die Stadt Sicher­heitspart­ner­schaften instal­liert. So kann dieses Prob­lem jet­zt von einem Bünd­nis von Ver­wal­tung, Polizei und Betrof­fe­nen behan­delt wer­den. Da Jugendliche häu­fig auf­brausend wer­den, wur­den sie nicht mit einbezogen. 

Aus der Straus­berg­er Sparkasse war keine Auskun­ft zu erhal­ten, nach Zehn Minuten Warteschleife und ein­er sich end­los wieder­holen­den Sam­bamelodie stellte man fest, dass der Ver­ant­wortliche den ganzen Tag außer Haus war, allerd­ings „engagiert sich die Sparkasse sehr, dieses Prob­lem in den Griff zu bekom­men“ weiß Brinksmeier, sie will Sozialar­beit­er mit einbeziehen. 

Das dürfte nicht so ein­fach sein, die Stadt Straus­berg hat zur Zeit keine Mit­tel für frei­willige Auf­gaben zur Ver­fü­gung. Der Kred­i­trah­men sei erschöpft. Auf die Frage, ob denn die erhöht­en Sicher­heits­stan­darts nicht auch Geld kosten wür­den, antwortet der Beige­ord­nete: „Sicher­heitspart­ner­schaften erfordern keine zusät­zlichen Mit­tel, Sicher­heitspart­ner­schaften erfordern Phan­tasie“ Es ist sicher­lich frag­würdig, ob diese Phan­tasie zum gewün­scht­en Ergeb­nis führt, oder ob diese Art und Weise die Sit­u­a­tion noch verschärft.
Vielle­icht hät­ten es die Straus­berg­er Sicher­heitspart­ner mal mit reden ver­suchen sollen.

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Neue Klagen gegen Bombodrom: Macht die Bundeswehr, was sie will?


jW fragte Benedikt Schirge, Press­esprech­er der Bürg­erini­tia­tive FREIe HEIde.
 

F: Mitte der Woche sind beim Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam zwölf Kla­gen gegen die von Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck angekündigte Inbe­trieb­nahme des Trup­penübungsplatzes »Bom­bo­drom« in der Rup­pin­er Hei­de ein­gere­icht wor­den. Wer klagt? 

An erster Stelle die betrof­fe­nen Gemein­den. Sie waren von Beginn an gegen den Bomben­ab­wurf­platz und haben sich vor Gericht bere­its erfol­gre­ich gewehrt. Es kla­gen zudem zwei Umweltver­bände; der NABU aus Bran­den­burg und der BUND aus Meck­len­burg. Und nicht zulet­zt haben sich den Kla­gen zwei Unternehmen angeschlossen – eines kommt aus der Tourismus-
branche –, weil sie sich durch die ständi­ge Lärm­beläs­ti­gun­gen beein­trächtigt fühlen. 

F: Warum wur­den diese Kla­gen über­haupt nötig? Im Dezem­ber 2000 hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht die Nutzung des ehe­ma­li­gen sow­jetis­chen Gelän­des doch bere­its verboten. 

Aber nur befris­tet. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht hat­te ein erstes Urteil vom Oberver­wal­tungs­gericht lei­der abgeschwächt und lediglich auf einem förm­lichen Plan­fest­stel­lungsver­fahren bestanden. Nach Ansicht des Bun­desver­wal­tungs­gericht­es ist der Platz zwar mil­itärisches Gebi­et. Er durfte aber solange nicht mil­itärisch genutzt wer­den, wie mit den Betrof­fe­nen nicht ein solch­es Anhörungsver­fahren durchge­führt wurde. 

F: Und das ist inzwis­chen geschehen? 

Ja, aber nur sehr schlampig. Die Bun­deswehr hat­te nur ein Dutzend Seit­en freigegeben, was für ein so riesiges Unternehmen ein­fach skan­dalös ist. Das ganze Ver­fahren blieb extrem ober­fläch­lich. Wir haben heute immer noch den Ein­druck, daß die Bun­deswehr keine Fak­ten vor­brin­gen will. Dadurch gibt es aber viele Anhalt­spunk­te für die neuen Kla­gen. Zwar kön­nen wir das Bom­bo­drom nicht gerichtlich ver­bi­eten lassen, weil es in Deutsch­land lei­der immer noch Son­der­rechte fürs Mil­itär gibt. Uns bleibt aber die Möglichkeit, gegen die Rah­menbe­din­gun­gen vorzugehen. 

F: Was bedeutet das für die laufend­en Klagen? 

Zum einen ist davon auszuge­hen, daß die Kla­gen per se eine auf­schiebende Wirkung haben. Bis auf weit­eres kann die Bun­deswehr mit dem Übungs­be­trieb also nicht begin­nen. Zudem hat die Bun­deswehr ver­säumt, in der Anhörung einen Vol­lzug mitzuteilen. Die Ver­ant­wortlichen haben sich offen­bar nicht beson­ders darum geküm­mert, welche Richtlin­ien es dazu in der bun­des­deutschen Recht­sprechung gibt. Das wirft natür­lich ein Schlaglicht auf die Hal­tung der Mil­itärs im laufend­en Rechtsstre­it. Nun haben sie merken müssen, daß es auch für das Mil­itär Geset­ze gibt. 

F: Wie wer­den Sie unab­hängig von den Kla­gen weit­er vorgehen? 

Ein Schw­er­punkt wird weit­er­hin auf der Öffentlichkeit­sar­beit liegen. In den ver­gan­genen Jahren haben wir viele Ver­sprechen gemacht bekom­men, ins­beson­dere von SPD-Spitzen­poli­tik­ern. Nichts davon ist einge­hal­ten wor­den. Inzwis­chen hat der Fall auch auf EU-Ebene Rel­e­vanz, was uns für die Öffentlichkeit­sar­beit zugute kommt. Wir wer­den uns also weit­er nach Part­nern umse­hen, um das Bom­bo­drom zu verhindern.

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Freie-Heide-News zum Verteilen

Vor zwei Tagen ist eine neue Print­aus­gabe von Indy­media Deutsch­land erschienen. Titel­sto­ry: Das zurzeit stat­tfind­ende Anti-Bom­bo­drom-Camp in der Freien Hei­de in Nord­bran­den­burg. Hier kann das vier­seit­ige Heftchen herun­terge­laden wer­den. Es eignet sich — so Indy­media — bestens zum “aus­druck­en, kopieren, verteilen”, ger­ade im Land Bran­den­burg. Weit­ere Artikel befassen sich übri­gens mit den Streiks in Buenos Aires, Hin­ter­grün­den zur Arbeit­samt-Umstruk­turierung und Sozial­ab­bau, und dem zweit­en Jahrestag der Proteste in Genua.

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Black Fleck im Netz

POTSDAM Seit neuestem ist das Black Fleck, ein DIY-Ver­anstal­tung­sort in der Pots­damer Zep­pelin­straße, auch im Inter­net vertreten. Unter www.black-fleck.info gibt es Anreise- und Kon­tak­t­in­fos sowie News zu anste­hen­den Ver­anstal­tun­gen. Im Black Fleck find­en vor allem Punk- und Hard­core-Konz­erte statt. Ein High­light dürfte der Auftritt der US-amerikanis­chen Hard­core­band Remains of the Day am 23. Novem­ber werden.

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Abschiebung super first class / 30 000 Euro für eine Chartermaschine zur Abschiebung

BEESKOW Der Kon­golese Steve Ntam­ba Wan­tam­ba, dessen
Abschiebung aus Bran­den­burg am Dien­stag gescheit­ert war, hat eine
drei­monatige Dul­dung erhal­ten. Sobald die Rück­führung des 42-Jähri­gen in die
Demokratis­che Repub­lik Kon­go erneut organ­isiert sei, könne die Duldung
jedoch wider­rufen wer­den, sagte die stel­lvertre­tende Lei­t­erin des
Ord­nungsamtes im Kreis Oder-Spree, Marlis Bre­itkreuz, am Mittwoch in
Beeskow.

 

Nach­dem die nieder­ländis­che Fluglin­ie KLM die Beförderung abgelehnt hatte,
soll nun für rund 30 000 Euro eine Char­ter­mas­chine zur Abschiebung gemietet
wer­den. Das Ver­wal­tungs­gericht Frankfurt/Oder hat­te am Vortag Eilanträge zu
der am Nach­mit­tag von Bre­men aus geplanten Abschiebung des Kongolesen
zurück­gewiesen. Die Abschiebung war den­noch auf dem Flughafen in Bremen
gescheit­ert, weil die Fluglin­ie KLM den abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber nicht gegen
seinen Willen befördern wollte. Der Kon­golese, der seit acht Jahren in
Bran­den­burg lebt, wurde vom Bun­des­gren­zschutz ins Asylbewerberheim
Fürsten­walde gebracht.

 


 

TAZ

 

Das Lan­drat­samt Oder-Spree in Beeskow will den abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber aus
dem Kon­go per Char­ter­flugzeug in seine Heimat brin­gen lassen. Das kostet bis
zu 30.000 Euro. Zuvor erhält der Flüchtling aber noch eine dreimonatige
Duldung

 

Bis zu 30.000 Euro — diese hüb­sche Summe für den Gebrauch eines ganzen
Flugzeugs will sich das Ord­nungsamt des Land­kreis­es Oder-Spree die geplante
Abschiebung des kon­gole­sis­chen Asyl­be­wer­bers kosten lassen. Wie die
stel­lvertre­tende Lei­t­erin des Amtes, Marlis Bre­itkreuz, in Beeskow erklärte,
muss die Behörde nun ein eigenes Char­ter­flugzeug mieten, um den abgelehnten
Flüchtling Steve Ntam­ba zurück in die Demokratis­che Repub­lik Kon­go fliegen
zu lassen.

 

Der “Abschiebling”, wie es im Behör­den­deutsch heißt, hat­te sich zweimal
dage­gen gewehrt, abgeschoben zu wer­den. Daraufhin hat­ten die Kapitäne der
Fluglin­ie KLM sich geweigert, diesen Pas­sagi­er zu befördern (taz
berichtete). Der kon­gole­sis­che Oppo­si­tionelle sollte von der
nieder­ländis­chen Air­line nach Kin­shasa gebracht wer­den. Vorgestern hat­te das
Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) die Aus­se­tung der Abschiebung des
41-Jähri­gen abgelehnt. Er habe kein Bleiberecht mehr in Deutsch­land, so
Marlis Bre­itkreuz, “die Recht­slage zwingt uns dazu”. Der abgelehnte
Asyl­be­wer­ber sei deutsch­landweit nicht der erste Flüchtling, der in einem
eigens angemieteten Flugzeug außer Lan­des gebracht werde.

 

Allerd­ings habe Ntam­ba zunächst noch eine Dul­dung von einem Vierteljahr
erhal­ten, so die Vize­be­hör­den­lei­t­erin. Inner­halb dieser drei Monate könne
der Flüchtling abgeschoben wer­den. Der Asyl­be­wer­ber habe alle Rechtsmittel
aus­geschöpft. Nur wenn neue Abschiebung­shin­dernisse im Kon­go selb­st aufträte
n, werde von der Abschiebung abge­se­hen. Sie müsse sich an Recht und Gesetz
hal­ten, so die Beamtin, und “gucke nicht nach links und rechts”.

 

Neue Abschiebung­shin­dernisse kön­nten auftreten, würde das Auswär­tige Amt
seinen jet­zt einen Jahr alten Bericht zur Lage im Kon­go aktualisieren.
Derzeit arbeit­en die Diplo­mat­en daran, da sich ger­ade die Sit­u­a­tion im
Nor­den der zen­tralafrikanis­chen Repub­lik mas­siv ver­schlechtert hat. Marlis
Bre­itkreuz betonte jedoch, dass für ihre Entschei­dung der aktuellste
Lage­bericht gelte — und das sei eben der vom Som­mer let­zten Jahres.

 

Nach Auskun­ft von Ntam­bas Anwalt Rolf Stah­mann aus Berlin wird sein Mandat
nun erst ein­mal aus der Abschiebe­haft ent­lassen. Von Bre­men, wo der Flug
nach Kin­shasa starten sollte, werde der Flüchtling voraus­sichtlich wieder in
seine Asyl­be­wer­berun­terkun­ft zurück­kehren. Ntam­ba hat­te zuvor jahre­lang in
Fürsten­walde gelebt, mit Dul­dung und Arbeitserlaubnis.

 

“Vorstell­bar” sei tat­säch­lich, dass das Lan­drat­samt für 30.000 Euro ein
Flugzeug nur für diesen einen abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber miete, so der Anwalt.
Möglich aber sei auch, dass die Behör­den erst ein­mal mehrere “Abschieblinge”
aus unter­schiedlichen Län­dern Afrikas sam­melten, um sie dann gemeinsam
abzuschieben. Das wäre dann, so Stah­mann, “die große Tour”.

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Bundeswehr unter Beschuss

Kampf gegen das “Bom­bo­drom” geht weit­er. Mit zwölf Kla­gen wollen Gemeinden,
Unternehmen und Umweltver­bände den Bomben­ab­wurf­platz in Brandenburg
ver­hin­dern. Recht­san­walt der Geg­n­er set­zt der Bun­deswehr eine Frist bis zum
8. August

 

Ins­ge­samt zwölf Kla­gen gegen den Bomben­ab­wurf­platz Bom­bo­drom sind gestern
vor dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein­gere­icht wor­den. Recht­san­walt Geulen
hat sich schon auf Kampf eingestellt “Wir haben gute Waf­fen, unser Pulver
ist trock­en.” Eben­falls gestern unter­richtete Geulen auch das
Vertei­di­gungsmin­is­teri­um über die Klageer­he­bung und forderte, die
auf­schiebende Wirkung der Kla­gen bis zum 8. August anzuerken­nen. Das
Vertei­di­gungsmin­is­teri­um hat­te in dem Bescheid keinen sofor­ti­gen Vollzug
ange­ord­net, weshalb die Kla­gen grund­sät­zlich auf­schiebende Wirkung hätten.
Sollte der Vol­lzug nachträglich ange­ord­net wer­den, will Geulen die
Inbe­trieb­nahme per einst­weilige Ver­fü­gung aufhal­ten “Am 18. August fliegt
die Bun­deswehr nicht über dem Bom­bo­drom und danach auch nicht.”

 

Die Kla­gen set­zen an drei ver­schiede­nen Punk­ten an. Die Gemein­den klagen
gegen die Nutzung ihres Grun­des, Bodens und Luftraumes und die damit
ver­bun­de­nen Beein­träch­ti­gun­gen. Die Touris­mus-Unternehmen liegen in der
nördlichen Anflugschneise zum Bom­bo­drom und kla­gen gegen die Lärmbelastung
durch Tief­flieger. Die dür­fen dort bis auf 150 Meter run­terge­hen. Laut
Geulen über­schre­it­et die Lärm­be­las­tung “alles bish­er in Europa Dagewesene”.
Eines der betrof­fe­nen Hotels liegt im Müritz-Nation­al­park, der nach den
Pla­nun­gen der Bun­deswehr erst­mals in der Geschichte über­haupt überflogen
wird — mit bis zu 75 Tief­fliegern täglich. “Das Hotel kann zumachen, wenn
das Bom­bo­drom kommt”, stellt Geulen fest. Dabei seien die Investi­tio­nen der
Touris­mus­branche sehr viel höher als die ein­er möglichen Gar­ni­son in
Witt­stock. “Der Dilet­tan­tismus der Bun­deswehr ist beispiel­los”, ent­fährt es
Geulen angesichts der Pla­nun­gen. Chris­t­ian Gilde, Lan­drat von
Ost­prig­nitz-Rup­pin, sieht 1.000 Arbeit­splätze in Gefahr, 80 Prozent des
Touris­mus finde im Umfeld des Platzes statt.

 

Die dritte Kläger­gruppe, die Umweltver­bände, argu­men­tieren mit den nach
EU-Richtlin­ien geschützten Gebi­eten der Region. Das Bom­bo­drom selb­st ist zu
80 Prozent geschütztes Habi­tat, mehr als 10 Prozent sind zusät­zlich direkt
betrof­fen. Die Bun­deswehr müsste eine Verträglichkeit­sprü­fung durchführen.
Die EU-Kom­mis­sion über­prüft den Fall Bom­bo­drom erneut, sie hat­te aufgrund
falsch­er Zahlen grünes Licht gegeben. Da die Habi­tate unter €päis­ches
Recht fall­en, kön­nte bald sog­ar die EU-Kom­mis­sion der Bun­deswehr das
Übungs­bomben in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de untersagen.

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Potsdam: Fünf Personen nach “Sieg-Heil”-Rufen festgenommen

Mittwochfrüh nahm die Polizei fünf Jugendliche fest, die in ein­er Woh­nung im
Wohnge­bi­et Schlaatz mehrmals “Sieg-Heil” riefen. Ein anonymer Anrufer hatte
die Polizei gegen 0.30 Uhr von der Ruh­estörung in Ken­nt­nis geset­zt. Auch die
vor Ort ein­tr­e­f­fende Funkstreifen­wa­genbe­satzung ver­nahm deut­liche Rufe aus
der betr­e­f­fend­en Woh­nung im Wiesen­hof. In der Woh­nung befan­den sich drei
junge Frauen (21; 22; 23) und zwei junge Män­ner (23; 24), die bei der
Polizei zum Teil bekan­nt sind, einige von ihnen standen auch unter
Alko­hole­in­fluss (0,09 — 1,10 Promille). Die fünf Pots­damer wur­den vorläufig
festgenom­men und in das Polizeige­wahrsam gebracht. Die Ermit­tlun­gen zum
Ver­dacht der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen dauern an.

Inforiot