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Antifaschismus Law & Order

Frankfurter Neonazi in Berlin verurteilt

Ihm wurde vorge­wor­fen am 1.Mai diesen Jahres einen Zivilpolizis­ten während eines Spon­tan-Aufzuges von rund 320 Neon­azis auf dem Kur­fürs­ten­damm mit ein­er Fah­nen­stange geschla­gen zu haben. Dabei erhielt der Geschädigte eine blu­tende Ver­let­zung an der Unterlippe.

Ursprünglich waren die Neon­azis unter­wegs zur Born­holmer Strasse um an einem geplanten Auf­marsch teilzunehmen. Am S‑Bahnhof Halensee ver­ließen sie jedoch den Zug und waren unter­wegs Rich­tung west­lich­er Innenstadt.

Vor dem Richter machte der zur Tatzeit 18-jährige keine Angaben zu den Geschehnis­sen. Vor dem Unter­suchungsrichter während sein­er U‑Haft deutete er aber an, er wisse nicht genau ob er diese Tat began­gen hätte und wenn ja, könne er sich daran nicht mehr erin­nern. Diese neb­ulöse Aus­sage fand allerd­ings vor Gericht keine weit­ere Beach­tung.
Der geschädigte Beamte kon­nte sich an den Täter eben­so nicht erin­nern. Für ihn kam die Sit­u­a­tion zu plötzlich.

Zur Klärung der Schuld des Frank­furters kon­nten schließlich nur die vor­liegen­den Foto- und Videoauf­nah­men herange­zo­gen wer­den. Auf diesen ist Michael Hecke, der zur Zeit bei ein­er Lei­har­beits­fir­ma für die Solar­fab­rik „con­er­gy“ tätig ist, deut­lich an sein­er markan­ten Klei­dung zu erken­nen. Er trug an diesem Tag ein Pali-Tuch, sowie ein T‑Shirt mit der Auf­schrift „Todesstrafe für Kinder­schän­der“ und einen East­pak-Ruck­sack. Zudem hielt er die Tat­waffe, eine zusam­mengerollte Fahne, in der Hand. All diese Gegen­stände kon­nten bei der späteren Woh­nungs­durch­suchung sichergestellt werden.

Obwohl sein Klei­dungsstil nicht unüblich für die extrem rechte Szene ist, kon­nte auf den Videos und Fotos ver­gle­ich­bar gek­lei­dete Per­son erkan­nt wer­den. Somit stand für das Gericht und den Staat­san­walt die Schuld von Michael Hecke fest. Er wurde schließlich zu ein­er Jugend­strafe von 1 Jahr und 3 Monat­en verurteilt. Diese wurde zunächst für 4 Monate aus­ge­set­zt. Nach dieser Zeit wird dann entsch­ieden, ob der Frank­furter hin­ter Git­ter muss oder sich bewähren darf.

Für diese Verurteilung wurde ein weit­er­er Fall mit ein­be­zo­gen. So wurde Hecke bere­its am 6.Mai 2009 wegen gemein­schaftlich schw­er­er Kör­per­ver­let­zung und Bedro­hung vom Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt zu ein­er Bewährungsstrafe von 1 ½ Jahren verurteilt. So habe er am 2.September 2008 mit einem Mit­täter am Haupt­bahn­hof Frank­furt (Oder) grund­los eine Per­son zusam­mengeschla­gen und schw­er ver­let­zt. Weit­ere drei Fälle aus den Jahren 2008 und 2009 sind bekannt.

Auch als Neon­azi ist er kein Unbekan­nter. So fiel er schon des öfteren bei Fuss­bal­spie­len im Umkreis der FCV-Hooli­gans auf. Ausser­dem beteiligte er sich zusam­men mit anderen Neon­azis aus der Region an recht­en Aufmärschen.

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Law & Order

Prozess wegen Hetzjagd auf linke Jugendliche in Finsterwalde geht zu Ende

Für Mon­tag, den 23. August 2010, wird am Landgericht Cot­tbus das Urteil im Prozess gegen neun Rechte aus Fin­ster­walde erwartet. Die neun Män­ner müssen sich für die Teil­nahme an ein­er Het­z­jagd auf ver­meintlich linke und alter­na­tive Jugendliche im August 2007 in der Innen­stadt von Fin­ster­walde verantworten.

Seit sieben Monat­en wird vor dem Landgericht Cot­tbus über einen der größten Angriffe auf alter­na­tive Jugendliche in Süd­bran­den­burg ver­han­delt, von dem die Opfer­per­spek­tive in den let­zten Jahren Ken­nt­nis erhal­ten hat­te. Etwa 25–30 Per­so­n­en hat­ten in der Nacht auf den 4. August 2007 teil­weise ver­mummt und mit Knüp­peln bewaffnet einzelne Opfer auf dem Mark­t­platz ver­prügelt. Später bewar­fen die Recht­en eine Gruppe Jugendlich­er aus einem Hin­ter­halt mit Flaschen.

In ihrem Plä­doy­er forderte die Staat­san­waltschaft am Dien­stag für zwei der Angeklagten eine Frei­heitsstrafe, die zur Bewährung aus­ge­set­zt bzw. in Geld­strafen umge­wan­delt wer­den könne. Für zwei weit­ere Angeklagte plädierte sie auf Geld­strafen. Die übri­gen Angeklagten müssten nach Dafürhal­ten der Staat­san­waltschaft auf­grund der schwieri­gen Beweis­lage freige­sprochen wer­den. Die rel­a­tiv milden Strafanträge wur­den unter anderem mit der lan­gen Ver­fahrens­dauer begründet.

Die Vertre­tung der Neben­klage verzichtete auf eine eigene Straf­maß­forderung. Sie erhob jedoch schwere Vor­würfe gegen die Polizei in Fin­ster­walde. Die polizeiliche Ermit­tlungsar­beit sei im gün­stig­sten Fall Aus­druck man­gel­nder Kom­pe­tenz, im schlecht­esten Fall Aus­druck man­gel­nder Dis­tanz zur recht­en Szene, so Recht­san­walt Alain Mundt. Kri­tisiert wur­den offenkundi­ge Ermit­tlungspan­nen, die dazu geführt hät­ten, dass kaum Ver­ant­wortliche des Mark­t­platzan­griffes zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den konnten.

Näch­ster Prozesster­min 23. August 2010, 9:00 Uhr, Landgericht Cottbus

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Die Residenzpflicht fällt im Land Brandenburg – die Prozesse gehen weiter

Cot­tbus — Am Fre­itag, 20. August, find­et vor dem Amts­gericht Cot­tbus ein Prozess wegen ein­er Ver­let­zung der Res­i­den­zpflicht statt. Ein­er 32-jähri­gen Asyl­suchen­den aus Kamerun wird vorge­wor­fen, ohne Erlaub­nis der Behörde in Forst im Land­kreis Dahme-Spree­wald gewe­sen zu sein.

Seit Juli dür­fen sich Asyl­suchende in Bran­den­burg frei bewe­gen. Doch die Prozesse wegen Ver­let­zun­gen der Res­i­den­zpflicht laufen weit­er. Das kön­nte Mag­da­line E., die in Forst im Heim lebt, zum Ver­häng­nis wer­den. Im Juli let­zten Jahres wurde sie von der Polizei angezeigt, sie sei ohne Ver­lassenser­laub­nis im Zug von Königs Wuster­hausen nach Cot­tbus gefahren. Eine Schaffner­in hat­te die Polizei wegen eines Missver­ständ­niss­es bei der Fahrkartenkon­trolle gerufen, in Cot­tbus warteten schon Beamte auf dem Bahn­steig. Mag­da­line E. dro­ht eine Geld­strafe oder sog­ar eine Gefäng­nis­strafe von bis zu einem Jahr.

Der Prozess gegen Mag­da­line E. zeigt“, so Kay Wen­del vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg, „wie absurd die Sit­u­a­tion ohne das mehrfach geforderte Mora­to­ri­um ist. Die Jus­tiz wäre gut berat­en, alle laufend­en Ver­fahren sofort einzustellen.“

Mag­da­line E. würde sich sehr über eine sol­i­darische Teil­nahme von Unterstützer/innen an der Ver­hand­lung freuen.

Siehe auch: Fall Mag­da­line E.

Fre­itag, 20. August 2010
10:00 Uhr
Amts­gericht Cot­tbus
Vom-Stein-Str. 31
Saal 208/209

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Residenzpflicht gelockert, doch die Prozesse gehen weiter

Eisenhüttenstadt/Cottbus — Der Stapel Papiere sollte also das Willkom­mensgeschenk sein. Mag­da­line E. war ger­ade von der Erstauf­nahmestelle in Eisen­hüt­ten­stadt nach Forst gekom­men, als die Aus­län­der­be­hörde ihr eine Menge Schrift­stücke mit Belehrun­gen und Ver­boten in die Hand drück­te. Darunter eine Karte des Land­kreis­es Spree-Neiße, mit dem Hin­weis, dass sie dessen Gren­zen nicht über­schre­it­en dürfe. Ver­standen hat Mag­da­line das nicht.

Was damit gemeint war, musste sie wenig später erfahren. Mit neun anderen Afrikaner/innen wollte die Kameruner­in im Dezem­ber 2008 zum ersten Mal Berlin erkun­den, doch die Polizei kon­trol­lierte schon im Zug: „Guten Tag, Ihren Ausweis bitte.“ Die deutschen Fahrgäste wur­den nicht kon­trol­liert. Kein­er der Flüchtlinge hat­te eine Erlaub­nis, den Land­kreis ver­lassen zu dür­fen, beantragt. So kostete für die afrikanis­chen Flüchtlinge diese „Ord­nungswidrigkeit“ 48,50 Euro pro Kopf.

Im März 2009 – Magde­line war schwanger und wollte den Kinds­vater in Frank­furt am Main besuchen – ging sie zur Aus­län­der­be­hörde, um eine Ver­lassenser­laub­nis zu beantra­gen. Sie dachte, das wäre unprob­lema­tisch, aber dann hieß es, sie hätte um die Erlaub­nis min­destens eine Woche vor der Fahrt fra­gen müssen. Magde­line entschloss sich, die Fahrt mit ein­er Mit­fahrgele­gen­heit, die sie jet­zt und nicht in ein­er Woche hat­te, auch ohne „Urlaub­ss­chein“ zu wagen. Bei Jena stoppte die Polizei den Wagen. Alle Insassen wur­den durch­sucht, Mag­da­line und ein afrikanis­ch­er Fre­und wur­den drei Stun­den auf der Polizei­wache fest­ge­hal­ten. Mehrere Monate später kam ein Schreiben der Staat­san­waltschaft wegen der Straftat des „wieder­holten Zuwider­han­delns gegen die Aufen­thalts­beschränkung“. Sie solle eine Geld­strafe in Höhe von 135,50 Euro zahlen. Zu schaf­fen war das nur mit ein­er Raten­zahlung, die länger als ein Jahr dauern würde.

Vier Monate später, Ende Juli 2009, sitzt Mag­da­line wieder im Zug von Königs Wuster­hausen nach Forst. Noch vor der Land­kreis­gren­ze zum Spree-Neiße-Kreis kommt die Schaffner­in. Mag­da­line will, wie sie es schon oft getan hat, im Zug bezahlen, wun­dert sich jedoch über die Preis­er­höhung. Ohne eine Antwort auf Magde­lines Frage zu geben, geht die Kon­trolleurin und ruft die Polizei. In Cot­tbus warten Polizis­ten schon auf dem Bahn­steig. Die Sache mit der Fahrkarte lässt sich durch einen ein­fachen Kauf klären, doch dann, fast hät­ten es die Polizeibeamten vergessen, wieder die Auf­forderung, „Ihren Ausweis, bitte!” Es fol­gen Anzeigen wegen „Erschle­ichen von Leis­tun­gen“ und Ver­stoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung.

Prozess im August 2010

Für den let­zten Ver­stoß hat die Staat­san­waltschaft Mag­da­line E. angeklagt. Am 20. August soll vor dem Amts­gericht Cot­tbus (10 Uhr, Vom-Stein-Str. 31, Saal 208/209) der Prozess stat­tfind­en. Das Ver­fahren wegen des „Erschle­ichens von Leis­tun­gen“ ist bere­its eingestellt. Zu ein­er Ein­stel­lung der Res­i­den­zpflicht-Sache hat sich das Gericht bish­er noch nicht durchgerun­gen, obwohl das, was vor einem Jahr eine Straftat war, heute erlaubt ist. Seit dem 23. Juli 2010 dür­fen Asyl­suchende durch ganz Bran­den­burg reisen, auch ohne „Urlaub­ss­chein“.

Land­kreis Spree-Neiße, Bran­den­burg
Quelle: Betrof­fene, RA Michael Junge

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Recherchegruppe berichtet weiterhin, aber unter neuer Internetadresse

Anfang März wurde der alte Provider von den drei Frank­furter Neon­azis Patrick Dorn, Sven Freimuth und Chris­t­ian Bren­del kon­tak­tiert. Alle drei dro­ht­en, dass, wenn nicht inner­halb ein­er Frist alle über sie gespe­icherten Dat­en gelöscht wür­den, sie rechtliche Schritte gegen Blogsport ein­leit­en wür­den. Daher sahen wir uns in Absprache mit dem Provider gezwun­gen, die Seite vom Netz zu nehmen.

Die Ein­schüchterungsver­suche der Neon­azis haben uns gezwun­gen, umzud­isponieren, doch let­z­tendlich liefen sie ins Leere. Denn ab heute wer­den wir mit unser­er Seite unter http://recherchegruppe.wordpress.com wie gewohnt über Neon­azis, ihre Namen und Struk­turen aus der Region Frank­furt (Oder) berichten.

Antifaschis­tis­che Recherechegruppe Frank­furt (Oder)
c/o Berlin­er Straße 24
15230 Frank­furt (Oder)

E‑Mail: recherche_ffo@gmx.net
Jab­ber: recherche_ffo@jabber.systemli.org

www.recherchegruppe.wordpress.com

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Antifaschismus Law & Order

Neonazis greifen Kultur- und Begegnungszentrum in Forst an

In den frühen Mor­gen­stun­den des 15.07.2010 grif­f­en 15 bis 20 ver­mummte Neon­azis in Forst (Nieder­lausitz, bei Cot­tbus) das Kul­tur- und Begeg­nungszen­trum „Park7“ an. Es ent­standen kleinere Sach­schä­den, Per­so­n­en wur­den nicht verletzt.

Zum Zeit­punkt des Angriffs befan­den sich auf dem „Park7“ fünf Per­so­n­en. Die Neon­azis bewegten sich über einen Schle­ich­weg auf das Gelände und war­fen mit Pflaster­steinen Scheiben des Haupt­ge­bäudes ein. In dem Gebäude sind unter anderem die Büros der Flüchtlingsini­tia­tive, des Kreisju­gen­drings und der Sucht­ber­atung untergebracht.

Nach dem Angriff zogen sich die Recht­en wieder zurück. Drei Per­so­n­en die sich in einem Nebenge­bäude befan­den, wur­den auf den Angriff aufmerk­sam und ver­fol­gten die Recht­sradikalen zu ihren Autos. Ein Fahrzeug war ein weißer Liefer­wa­gen, ver­mut­lich ein Mer­cedes „Sprint­er“. Als die Neon­azis die Ver­fol­ger ent­deck­ten ver­ließen sie ihre Autos wieder und stell­ten ihnen nach. Wieder auf dem Gelän­des des „Park7“ angekom­men, ver­bar­rikadierten sich die drei und warteten bis die Angreifer weg waren.

Das Jugend- und Kul­turzen­trum set­zt sich schon seit vie­len Jahren für linksori­en­tierte Poli­tik und Kul­tur ein und ist somit ein „begehrtes“  Angriff­sziel für Neon­azis . Im „Park7“ befind­en sich ins­ge­samt 17 Organ­i­sa­tio­nen die in den Bere­ichen Jugend‑, Kul­tur- und Sozialar­beit tätig sind. Neben den oben genan­nten gehört auch ein inte­gra­tiv­er Jugendtr­e­ff, Proberäume, der Konz­ert­saal „Buntes Haus“ und ein Vere­in zur Inte­gra­tion rus­sis­ch­er Spä­taussied­lerIn­nen dazu. Vor diesem Hin­ter­grund kann der Vor­fall als Angriff auf die Gesamtheit aller Vere­ine und Ini­tia­tiv­en des „Park7“ gese­hen werden.

Man kann froh sein, dass das Aus­maß des Angriffs so ger­ingfügig ist und dass nie­mand ver­let­zt wurde. Auch der ent­standene Sach­schaden ist angesichts der Zahl der Angreifer eher klein. Der Vor­fall hat wohl eher sym­bol­is­chen Charak­ter und zeigt, dass die Kon­fronta­tions­bere­itschaft der Recht­en in Forst steigt. Neben diesem Angriff kam es in der let­zten Zeit ver­mehrt zu Über­grif­f­en von Neon­azis auf Gäste des „Park7“, als sie einzeln in den Abend­stun­den das Park-Gelände verließen.

Nun wird ein­mal mehr klar, das Antifaschis­tis­ches Engage­ment, u.a. die Antifa-Demo am 08. Mai 2010 in Forst, mehr als nötig war. Die Demon­stra­tion, an der ca. 70–80 Per­so­n­en teil­nah­men, ver­lief störungs­frei. Am sel­ben Abend fand ein Antifa-Soli-Show im Konz­ert­saal des „Park7“ („Buntes Haus“) statt, in dessen Periph­erie jedoch vollbe­set­zte Autos mit Nazis vor­bei­fuhren. Die auf Auseinan­der­set­zung vor­bere­it­eten, extra ange­fahrene Cot­tbuser „BFE“ Polizei-Ein­heit­en, fis­cht­en die Autos aus dem Verkehr raus und erteilte den Nazis Platzverweise.

Angesichts dieser steigen­den Ten­denz von rechter Gewalt muss der Kampf gegen Neon­azis und den aufk­om­menden Nation­al­is­mus, auch nach der Fußball-WM, weit­er fort­ge­set­zt wer­den. Vor allem in ländlichen Gebi­eten und Kle­in­städten gilt es den gefes­tigten Nazis Wider­stand zu leisten.

Gegen Nazis, Staat, Nation und Kapital!

Antifa Cot­tbus | Antifa Forst

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Haftstrafen nach Überfall in Premnitz

Mit einem Schuld­spruch endete heute der Prozess gegen die drei Prem­nitzer (Neo)nazis Alexan­der Michael Kneschke, Kevin Torsten Bergn­er und Peer Son­ntag vor dem Amts­gericht Rathenow.

In der Bewe­is­führung wurde den Angeklagten nachgewiesen in der Nacht zum 25. Okto­ber 2009 einen Punk nach ein­er zunächst ver­balen Auseinan­der­set­zung in ein­er Diskothek im bran­den­bur­gis­chen Prem­nitz (Land­kreis Havel­land) tätlich ange­grif­f­en und ver­let­zt zu haben. Das Opfer erlitt dabei unter anderem Frak­turen im Kopf- und Fußbereich.

Während der Ver­hand­lung bestrit­ten die Angeklagten die ihn ange­lasteten Straftat­en. Der von ihnen bestellte Vertei­di­ger dif­famierte das Opfer und unter­stellte dem Gericht (erfol­g­los) das dies „kein rechtlich­es Ver­fahren“ sei.

Der Punk und eine weit­ere Zeu­g­in überzeugten dage­gen durch die wahrheits­gemäße Wieder­gabe des Tat­geschehens und die glaub­würdi­ge Iden­ti­fika­tion der Täter.

Und die sind in Prem­nitz und darüber hin­aus keine Unbekannten.

Der 21 Jährige Zeitar­beit­er Alexan­der Michael Kneschke gehört seit spätestens 2005 dem (neo)nazistischen Milieu in Prem­nitz an, beken­nt sich zu den so genan­nten „Nationalen Sozial­is­ten Prem­nitz“ und unter­stützt Aktio­nen und Ver­anstal­tun­gen des NPD Kreisver­band Hav­el-Nuthe. Daneben fiel er in der Ver­gan­gen­heit auch durch die Beteili­gung an gewalt­täti­gen Über­grif­f­en, so am ver­sucht­en Bran­dan­schlag auf den Prem­nitzr Jugend­club im Jahr 2005, auf. Hier­für wurde er am 18. April 2007 wegen Verabre­dung zum Mord in Tatein­heit mit schw­er­er Brand­s­tiftung zu ein­er Frei­heitsstrafe von einem Jahr und acht Monat­en, aus­ge­set­zt zur Bewährung, verurteilt. Zu dem gilt als erwiesen das Kneschke der Drahtzieher hin­ter der zur Zeit inak­tiv­en so genan­nten „Red­watch“- Inter­net­seite steckt, bei der zahlre­iche „Antifaschis­ten“, darunter auch das aktuelle Opfer, mit Namen und Foto abge­bildet waren und denen dort, mehr oder weniger indi­rekt, mit Gewalt gedro­ht wurde.

Der 32 Jährige arbeit­slose Arbeit­slose Kevin Torsten Bergn­er ist seit Anfang der 1990er Jahren im (neo)nazistischen Milieu in Prem­nitz ver­ankert und gehörte, bis zu deren Ver­bot im April 2005, der so genan­nten Kam­er­ad­schaft „Hauptvolk“ an, mit deren weit­eren Mitglieder_innen er gemein­sam u.a. am (Neo)naziaufmarsch am 13. Feb­ru­ar 2005 in Dres­den teil­nahm. Haupt­säch­lich fällt er aber durch Roheits­de­lik­te auf, die zu zahlre­ichen Verurteilun­gen in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre führten. Am 29. März 1999 wurde Bergn­er beispiel­sweise wegen eines bru­tal­en Über­falls auf einen Tre­ff­punkt jugendlich­er Punks am 30. Jan­u­ar 1998 recht­skräftig verurteilt.

Der 24 Jährige Sol­dat Peer Son­ntag bestritt auf der Anklage­bank Mit­glied des vom Gericht als „rechts“ beze­ich­neten (neo)nazistischen Milieus zu sein. Von ihm existieren jedoch fotografis­chen Auf­nah­men, die ihn als Teil­nehmer ein­er NPD Ver­anstal­tung am 16. Juni 2007 in Rathenow zeigen. Zu dem zeugte ein Heck­aufk­le­ber seines Pkw mit der Blut unter­legten Auf­schrift „No Go Area Zone Sup­port­er“ ein­deutig zu welchem Milieu er sich zuge­hörig fühlt.

Das Gericht hat­te nach der Bewe­is­führung und der erwiese­nen Schuldigkeit der Angeklagten nur noch die Urteile zu fällen.

Alexan­der Michael Kneschke wurde, auch in Anbe­tra­cht sein­er zahlre­ichen Vorstrafen, zu ein­er Frei­heitsstrafe zu einein­halb Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Kevin Torsten Bergn­er wurde zu ein­er Frei­heitsstrafe von zwölf Monat­en, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung, verurteilt, weil in seinem Bun­deszen­tral­reg­is­ter­auszug nur eine Verurteilung wegen Belei­di­gung aus dem let­zten Jahr ver­merkt war. Selb­st das Gericht war über diese selt­same Ver­ringerung der Vorstrafen ihres noch gut bekan­nten „Kun­den“ aus den 1990er Jahren sehr ver­wun­dert, beließ es jedoch bei der Bewährungsstrafe.

Peer Son­ntag wurde zu ein­er Frei­heitsstrafe von neun Monat­en, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung, verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Links zum The­ma:
http://www.opferperspektive.de/Home/1006.html
http://de.indymedia.org/2009/10/264537.shtml
SPAMVERMEIDUNG.antifa_westhavelland@yahoo.de   http://westhavelland.wordpress.com

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Prozess nach rassistischer Gewalttat in Potsdam

Der junge Mann soll am 17. Juni 2009 im Stadt­teil Schlaatz auf offen­er Straße einen Asyl­be­wer­ber mit den Worten »Scheiß-Afrikan­er« und »Nig­ger« belei­digt und mehrmals geschla­gen haben.

Der aus Nige­ria stam­mende Betrof­fene hat bis heute unter den Fol­gen des Angriffs zu leiden.

Prozesster­min Don­ner­stag, 1. Juli 2010, 13:30 Uhr, Amts­gericht Pots­dam, Jus­tizzen­trum, Saal 24

Infor­ma­tio­nen Christoph Schulze
Tele­fon 0151 59100086

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Premnitzer Neonazis wegen brutalem Überfall vor Gericht

Den zum Teil ein­schlägig vorbe­straften Neon­azis wirft die Staat­san­waltschaft gefährliche Kör­per­ver­let­zung vor. Sie sollen in der Nacht zum 25. Okto­ber 2009 in Prem­nitz (Havel­land) einen Punk aus ein­er Gruppe her­aus bru­tal zusam­mengeschla­gen haben.

Am Tattag besuchte der Punk mit zwei Fre­un­den eine Dis­co. Schon in der Diskothek war er von dem Angeklagten Peer S. wegen sein­er poli­tis­chen Ein­stel­lung in Diskus­sio­nen ver­wick­elt und immer wieder kör­per­lich ange­gan­gen wor­den. Die Sit­u­a­tion dro­hte vor dem Lokal zu eskalieren. Um weit­eren Auseinan­der­set­zun­gen zu ent­ge­hen, ver­lies der Betrof­fene mit seinen Fre­un­den den Ort des Geschehens. In unmit­tel­barere Nähe der Diskothek wurde er jedoch von ein­er ver­mummten Per­son zu Boden geris­sen. Hinzuk­om­mende Angreifer trat­en und schlu­gen auf ihn ein. Der Punk ver­let­zte sich bei dem Über­fall schw­er und musste mit ein­er eingeschla­ge­nen Nase, gebroch­en­em Fuß und Hämatomen im Kranken­haus behan­delt wer­den. Seine Beglei­t­erIn­nen wur­den bei dem Angriff leicht verletzt.

Laut Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft griff der Haup­tangeklagte Alexan­der K. den Punk als Erster an und schlug bru­tal auf ihn ein. Alexan­der K. ist kein Unbekan­nter in der regionalen recht­en Szene. Bere­its 2007 wurde er vom Landgericht Pots­dam wegen Verabre­dung zum Mord in Tatein­heit mit schw­er­er Brand­s­tiftung verurteilt. Mit anderen Recht­en hat­te er einen Über­fall auf den Prem­nitzer Jugend­klub geplant. Hier tre­f­fen sich vor allem alter­na­tive Jugendliche. Die Neon­azis woll­ten den Klub mit Molo­tow­cock­tails angreifen und die BesucherIn­nen ver­prügeln. Weit­er Verurteilun­gen wegen Ver­stoß gegen das Waf­fenge­setz, Kör­per­ver­let­zung und Bedro­hung fol­gten. Derzeit ste­ht Alexan­der K. unter Bewährung. Die hier ver­han­delte Tat wurde nur einen Monat nach sein­er let­zten Verurteilung verübt.

Laut Infor­ma­tio­nen der Antifa soll Alexan­der K. Mit­glied der Prem­nitzer Kam­er­ad­schaftsszene sein und die NPD aktiv unter­stützten. Zudem soll er die erst kür­zlich abgeschal­tete regionale Anti-Antifa-Seite betrieben haben. Auf der Inter­net­seite waren Infor­ma­tio­nen über ver­meintliche Linke und AntifaschistIn­nen samt Porträt­fo­tos, Namen und Wohnan­schrift zusammengetragen.

Auch der Mitangeklagte Kevin B. wurde bere­it mehrfach wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Seine Opfer sind vorzugsweise Punks. Zulet­zt im April 2009 soll er einen Punk in einen örtlichen Super­markt ver­fol­gt und dann geschla­gen haben.

Prozesster­min 30. Juni, 10 Uhr, Amts­gericht Rathenow, Saal 1, Raum 2.13

Infor­ma­tio­nen Judith Porath
Tele­fon 0151 59100082

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Termin für neuen Prozess um den Mord an dem Templiner Bernd K. steht fest

Am 28. Juli 2010 find­et vor dem Landgericht Neu­rup­pin die neue Hauptver­hand­lung gegen den Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. wegen der Tötung der Arbeit­slosen Bernd K. statt. Das teilte die Gerichtssprecherin Iris Le Claire mit. Der Prozess muss neu aufgerollt wer­den, weil der Bun­des­gericht­shof im Jan­u­ar die Höhe der ver­hängten Jugend­strafe gegen Sven P. aufge­hoben hat­te. Für den Mit­täter Chris­t­ian W. hat­te das Gericht das Urteil bestätigt.

Nach Auf­fas­sung der ober­sten Richter sei es nicht auszuschließen, dass der Tat­beitrag von Chris­t­ian W. tat­säch­lich größer war, als sich in der Beweisauf­nahme fest­stellen ließ. Daher habe das Landgericht im Rah­men der Strafzumes­sung nicht zulas­ten von Sven P. unter­stellen dür­fen, dass dieser als Allein­täter gehan­delt habe. Das bedeutet, dass die Verurteilung wegen Mordes Bestand hat, aber über die Höhe der Jugend­strafe neu zu ver­han­deln und entschei­den ist. Trotz­dem kann Sven P. auf ein milderes Urteil hoffen.

Der 19-jährige Sven P. wurde wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der drei Jahre ältere Chris­t­ian W. muss wegen Bei­hil­fe zum Mord neun Jahre und drei Monate hin­ter Git­ter. In sein­er Urteils­be­grün­dung hat­te der Vor­sitzende Richter Gert Weg­n­er damals erk­lärt, die „Tat ist nicht in Worte zu fassen“. Er sprach von ein­er „unbe­grei­flichen Bru­tal­ität“. Mit Fußtrit­ten und Schlä­gen war das betrunk­ene Opfer bis zur Bewusst­losigkeit mis­shan­delt wor­den. Nach dem Blu­trausch ver­sucht­en die Täter, den 55-jähri­gen Mann anzuzünden.

Bernd K. wurde grausam mis­shan­delt und getötet, weil die Täter sich als Her­ren über Leben und Tod auf­spiel­ten und sich anmaßten, sein Leben als „min­der­w­er­tig“ und „ver­acht­enswert“ zu betrachten.

In sein­er Begrün­dung hat­te sich das Gericht auch auf das Geständ­nis von Chris­t­ian W. gestützt. Von ihm waren bei der Polizei Einzel­heit­en der Tat preis­gegeben wor­den. Sven P., der die höch­ste Strafe erhielt, schwieg bis zum Schluss. Lediglich am let­zten Ver­hand­lungstag hat­te der Anwalt eine Erk­lärung von Sven P. ver­lesen, wonach der das Opfer in der Tat­nacht am 22. Juli 2008 “nur leicht anges­tupst” haben will und dass Bernd K. noch gelebt haben soll als er die Werk­statt verließ.

Inforiot