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Hauptpreis Billigjob

Vor­trag mit Film­doku­men­ta­tion von Guil­laume Paoli:

Analyse der Fernsehshow “Men­schliche Ressourcen”

Dien­stag, den 27.01.2004, um 20 Uhr
Buch­laden Sputnik

(Pots­dam, Char­lot­ten­str. 28)


Recur­sos Humanos — eine argen­tinis­che Gameshow. Es geht nicht um Autos, nicht um Reisen, nicht um Ein­bauküchen son­dern um lausige Jobs. Die soge­nan­nten Gewin­ner freuen sich über Aushil­f­sjobs als Autop­utzer, Frit­ten­verkäufer oder Röhrchen­schrauber. Und der allmächtige Fernse­hzuschauer darf darüber entschei­den, wer den Job bekommt. 

Ver­anstal­tet von den Mach­ern der OFF-FILMTAGE Pots­dam und des Abenteuer&Freiheit-Netzwerks.

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Techno-Fan fast zu Tode getreten

Neu­rup­pin (dpa) Wegen ver­sucht­en Mordes muss sich vom kom­menden Dien­stag an ein 26-jähriger Mann aus Per­leberg vor dem Landgericht Neu­rup­pin ver­ant­worten. Der Beschuldigte, der sich selb­st der recht­en Szene zurechnet,
soll im August 2003 bei einem Dorffest einen jun­gen Mann bru­tal zusam­menge­treten haben, weil dieser Anhänger von Tech­no-Musik ist, teilte das Landgericht Neu­rup­pin am Don­ner­stag mit. Der Vor­fall ereignete sich in
Quitzö­bel (Prig­nitz). Das Opfer erlitt ein schwere Gesichtsver­let­zun­gen und ein Schädel­hirn­trau­ma, über­lebte aber. 

Nach Angaben der Staat­san­waltschaft war der Beschuldigte mit ein­er Gruppe Gle­ich­gesin­nter auf dem Fest. Als das Opfer zugab, die bei Recht­en ver­ab­scheute Musik zu hören, habe der mehrfach ein­schlägig vorbe­strafte 26-Jährige ihn unver­mit­telt ange­grif­f­en, zu Boden geris­sen und etwa 15 Mal
mit Springer­stiefeln auf Oberkör­p­er und Kopf einge­treten. Dabei habe er den Tod des Mannes bil­li­gend in Kauf genom­men, argu­men­tiert die Anklagev­ertre­tung. Der Angreifer wurde noch in der sel­ben Nacht ver­haftet und sitzt seit­dem in Untersuchungshaft. 

Auf ver­sucht­en Mord ste­ht laut Gesetz Frei­heitsstrafe zwis­chen 3 und 15 Jahren. Für den Prozess sind min­destens drei Ver­hand­lungstage geplant. Schon für Dien­stag sind die ersten Zeu­gen geladen. Mit einem Urteil wird früh­estens am 29. Jan­u­ar gerechnet.

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Streit um genetischen Fingerabdruck

Polizis­ten aus der Lausitz und dem Elbe/El­ster-Land wer­den heute mit Inter­esse die Bun­destags­de­bat­te ver­fol­gen. Auf der Tage­sor­d­nung ste­ht ein
Antrag der CDU/C­SU-Frak­tion. Die fordert eine Geset-zesän­derung, um die
Kartei mit genetis­chen Fin­ger­ab­drück­en erhe­blich auszuweit­en. Polizis­ten und
Poli­tik­er aus Bran­den­burg und Sach­sen wollen das schon lange. Datenschützer
bei­der Län­der sprechen sich dage­gen aus. 

Wolf­gang Bauch, Ermit­tler bei der Cot­tbuser Mord­kom­mis­sion und Brandenburger
Lan­desvor­sitzen­der des Bun­des Deutsch­er Krim­i­nal­beamter (BDK), fährt heute
nach Berlin. Er will sich die Bun­destagssitzung anse­hen. Ihn lockt der
vierte Tage­sor­d­nungspunkt, für den 45 Minuten Zeit vorge­se­hen sind. Darin
geht es um einen Vorstoß der CDU/C­SU-Frak­tion zur Änderung der
Straf­prozes­sor­d­nung, um den genetis­chen Fin­ger­ab­druck dem herkömm­lichen weit
gehend gle­ichzuset­zen. Wolf­gang Bauch set­zt sich seit Jahren über den BDK
dafür ein. 

Iden­ti­fizierung ausdehnen

Mit ein­er schnellen Änderung der Recht­slage rech­net er jedoch nicht,
angesichts der rot-grü­nen Regierungsmehrheit. Doch in Sachen genetischer
Fin­ger­ab­druck, der DNA-Typ­isierung, ist Bewe­gung in die politische
Land­schaft gekom­men. Nicht mehr nur CDU-Poli­tik­er wie die Innen- und
Jus­tizmin­is­ter von Bran­den­burg und Sach­sen fordern seit einiger Zeit, keinen
Unter­schied mehr zu machen zwis­chen dem genetis­chen und dem klassischen
Fin­ger­ab­druck. Auch der sozialdemokratis­che Innen­min­is­ter von
Schleswig-Hol­stein, Klaus Buß, schlug vor weni­gen Tagen vor, dass die
Polizei kün­ftig von jed­er Per­son, die erken­nungs­di­en­stlich behan­delt wird,
auch eine genetis­che Iden­ti­fizierung vornehmen sollte. 

Für die Daten­schutzbeauf­tragten in Bran­den­burg und Sach­sen ist das
unvorstell­bar. Auch wenn bish­er dazu nur bes­timmte, nicht codierende
Abschnitte herange­zo­gen wür­den, sei es doch ein Zugriff auf Genmaterial,
sagt Bran­den­burgs ober­ster Daten­schützer Alexan­der Dix. «Weltweit wird an
ein­er Ausweitung der Aus­sagemöglichkeit­en gear­beit­et» , warnt er. Man könne
deshalb nicht diese Unter­suchung erst mal ausweit­en und später über
Sicherun­gen nach­denken. Die hohe Hürde der Prü­fung jedes Falls durch einen
Richter sei notwendig und richtig. 

Diesen Richter­vor­be­halt hat Bran­den­burg jet­zt nach Sach­sen praktisch
aus­ge­he­belt. Ab sofort, so verkün­dete Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Barbara
Rich-stein vorgestern, sei es möglich, ohne richter­lichen Beschluss einen
genetis­chen Fin­ger­ab­druck abzunehmen, wenn der Betrof­fene damit
ein­ver­standen sei. In Sach­sen wird das bere­its prak­tiziert, sehr zum Ärger
des Säch­sis­chen Daten­schutzbeauf­tragten Andreas Schurig. 

Auch er ist dage­gen, den klas­sis­chen und den genetis­chen Fingerabdruck
ein­fach gle­ichzuset­zen, doch in Einzel­fra­gen sei er gesprächs­bere­it. Bei
unbekan­nten Toten beispiel­sweise hält er einen richter­lichen Beschluss für
die DNA-Iden­ti­fizierung für über­flüs­sig. «Wenn es mehr Erken­nt­nisse über die
Notwendigkeit ein­er Ausweitung der Tests gibt, kann man darüber reden» , so
Schurig. Neue Regelun­gen soll­ten jedoch zunächst zeitlich befris­tet und dann
erneut über­prüft wer­den. Auf die richter­liche Entschei­dung will er auch
kün­ftig nicht verzichten. 

Die will auch Mark Benecke, Krim­i­nal­bi­ologe aus Köln, nicht pauschal
abschaf­fen: «Irgen­deine Form der Kon­trolle sollte es geben.» Eine
detail­lierte Einzelfall­prü­fung geht ihm jedoch zu weit. Benecke kann aus
fach­lich­er Sicht die Vor­be­halte gegen eine weit gehende Gle­ich­set­zung von
genetis­chem und klas­sis­chem Fin­ger­ab­druck nicht ver­ste­hen. «Das ist keine
Gen-Analyse» , stellt er klar. Es wür­den dabei nur persönlichkeitsneutrale
Infor­ma­tio­nen zur Iden­ti­fizierung erfasst. Dass sich aus einem genetischen
Fin­ger­ab­druck Infor­ma­tio­nen über Krankheit­en able­sen lassen, sei ein
Märchen. Auch Hin­weise auf die Zuge­hörigkeit zu eth­nis­chen Grup­pen sei nur
manch­mal und nur unge­fähr ables­bar. Benecke räumt ein, dass schrittweise
auch Aus­sagen über einige äußere Merk­male wie Kör­per­größe und Augenfarbe
möglich wer­den, die in Deutsch­land zuge­lasse­nen Tests das jedoch nicht
leis­ten. Äng­ste über eine schle­ichende Aufwe­ichung teilt er nicht: «Die
Geset­zes­lage ist ein­deutig und es gibt in Deutsch­land eine sehr kritische
und aufmerk­same Presse.» Ein wichtiges Indiz dafür, dass der genetische
Fin­ger­ab­druck nicht für Überwachungs­be­fürch­tun­gen taugt, ist für den
Krim­i­nal­bi­olo­gen das fehlende Inter­esse von Dik­taturen in aller Welt an
dieser Methode. 

Enge Gren­zen für Speicherung

Bish­er wer­den in Deutsch­land genetis­che Fin­ger­ab­drücke nur von Straftätern
gespe­ichert, denen ein Delikt von «erhe­blich­er Bedeu­tung» zur Last gelegt
wird und von denen auch in Zukun­ft ähn­liche Tat­en zu erwarten sind. Dazu
gehören beispiel­sweise Mord, Raub und Verge­wal­ti­gung. Die Gren­zen sind dabei
eng gesteckt. Vor drei Jahren gab das Ver­fas­sungs­gericht des Landes
Bran­den­burg einem jun­gen Mann Recht, der sich gegen einen DNA-Test wehrte.
Er hat­te bei ein­er Demon­stra­tion mit Steinen auf Polizis­ten geworfen. 

Auch in Sach­sen schossen Polizis­ten und Richter in Sachen DNA-Test schon
über den bish­eri­gen rechtlichen Rah­men hin­aus. Das sächsische
Ver­fas­sungs­gericht beze­ich­nete es im vorigen Som­mer als «Willkür» , dass
einem jun­gen Mann, der an ein­er Schlägerei zwis­chen rechter und link­er Szene
beteiligt war, der genetis­che Fin­ger­ab­druck abgenom­men wurde, obwohl gar
kein Spuren­ma­te­r­i­al zum Ver­gle­ich vorhan­den war. 

Solche Fälle bestärken Kri­tik­er. Doch die Befür­worter ein­er umfangreicheren
Datei von DNA-Inden­ti­fizierun­gen kön­nen auf die Unter­stützung anerkannter
Fach­leute wie Mark Benecke und wis­senschaftliche Analy­sen ver­weisen, zum
Beispiel auf eine Unter­suchung des Bun­deskrim­i­nalamtes. Dort wur­den alle
polizeilichen Erken­nt­nisse über Verge­waltiger und Sex­ualmörder aus den
Bun­deslän­dern Sach­sen, Nieder­sach­sen, Hes­sen und Baden Würt­tem­berg, die 1999
verurteilt wur­den, aus­gew­ertet. Das Ergeb­nis ist beein­druck­end. Fast drei
Vier­tel der Verge­waltiger war vorbe­straft, jedoch nicht ein­schlägig. Sie
standen vorher meist wegen Gewalt- und Eigen­tumsstraftat­en vor Gericht. Die
Erken­nt­nis der BKA-Fach­leute: Die Sex­u­al­straftat ist bei den meis­ten eine
Regelver­let­zung unter vie­len. Poten­zielle Verge­waltiger seien am ehesten
unter Dieben und Schlägern zu find­en. Ein spek­takulär­er Fall aus der Lausitz
belegt diese Aussage. 

Sach­liche Diskus­sion gefordert

Im Jan­u­ar 1996 war eine junge Frau auf dem Heimweg von der Disko im
Spree-Neiße-Kreis von drei jun­gen Män­nern aus Weißwass­er und Boxberg
über­fall­en und verge­waltigt wor­den. Sie hat­ten das Auto ihres Opfers gerammt
und von der Straße gedrängt, bevor sie die Seit­en­scheibe ein­schlu­gen und die
Frau über­wältigten. Als sie ihr Opfer ent­deck­ten und beschlossen, die Frau
in ihre Gewalt zu brin­gen, waren sie eigentlich unter­wegs, um Autora­dios zu
stehlen. Ein­er der Verge­waltiger war vorher durch Fahren ohne Führerschein,
Dieb­stahl und dann wegen bewaffneter Über­fälle auf fünf Bank­fil­ialen und
eine Tankstelle in der Lausitz aufge­fall­en. Diese Über­fälle bracht­en ihn in
die DNA-Datei, wodurch die bru­tale Verge­wal­ti­gung über­haupt erst aufgeklärt
wer­den konnte. 

Wolf­gang Bauch, der Cot­tbuser Krim­i­nal­ist, hofft, dass endlich eine
sach­liche und bre­ite Diskus­sion über den genetis­chen Fin­ger­ab­druck in Gang
kommt, bevor spek­takuläre Ver­brechen die Debat­te anheizen. Die Datenschützer
bit­tet er um mehr Ver­trauen: «Sie kön­nen jed­erzeit ins Landeskriminalamt
kom­men und sich anse­hen, was da gemacht wird.»

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Konservator gegen Kopie der Garnisonkirche

Pots­dam — Lan­deskon­ser­va­tor Detlef Karg lehnt einen his­torisieren­den Nachbau
der 1968 gesprengten Pots­damer Gar­nisonkirche ab. Eine Kopie der alten
Außen­hülle mit mod­ern­er Innengestal­tung sei “so schiz­o­phren, wie man sich
nur denken kann”. Er fordert stattdessen einen Architek­tur­wet­tbe­werb mit
zeit­genös­sis­chen Konzepten. 

“Wir müssen so viel Mut haben, uns der heuti­gen Zeit zu stellen”, sagte der
ober­ste Denkmalschützer des Lan­des gestern, “ich kann mir nicht vorstellen,
dass unsere Zeit nur den Rück­ruf zulässt.” Der “vielschichtige Symbolwert”
der umstrit­te­nen Kirche, die “zweifel­sohne ein hochkarätiges Denkmal war”,
müsse bei der Neugestal­tung berück­sichtigt werden. 

Mit einem Wet­tbe­werb unter ein­er kom­pe­ten­ten Jury “kann man mehr
her­aus­holen”, als derzeit disku­tiert werde. Pots­dam habe immer die besten
Architek­ten verpflicht­en kön­nen. Auch früher seien beste­hende städtebauliche
Konzepte wie der barocke Schloss­platz Pots­dams durch mod­erne Bauw­erke wie
die klas­sizis­tis­che Niko­laikirche erweit­ert wor­den. Dies werde heute als
his­torische Gestal­tung wahrgenom­men und akzeptiert.

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Richstein will mehr DNA-Tests

(MAZ) POTSDAM Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) will die
Erstel­lung des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks für die Verbrechensbekämpfung
beschle­u­ni­gen und zu dem Zweck alle bish­eri­gen rechtlichen Schranken
beseit­i­gen. Ins­beson­dere sollen DNA-Proben kün­ftig ohne Genehmi­gung durch
einen unab­hängi­gen Richter unter­sucht wer­den dür­fen, kündigte die Ministerin
gestern in Pots­dam an. Recht­sex­perten aus unter­schiedlichen politischen
Lagern lehn­ten diesen Vorstoß auf das schärf­ste ab. 

Bran­den­burgs ehe­ma­liger Jus­tizmin­is­ter Kurt Schel­ter (CDU) forderte
gegenüber der MAZ kat­e­gorisch: “Der Richter­vor­be­halt muss beste­hen bleiben.”
Der unter sein­er Amts­führung in Bran­den­burg eingeschla­gene Weg bei der
DNA-Erfas­sung sei “der richtige” gewe­sen — zumal die bish­erige Prax­is in
Bran­den­burg im Ein­klang mit höch­strichter­lichen Entschei­dun­gen des
Bun­desver­fas­sungs­gerichts steht. 

Der recht­spoli­tis­che Sprech­er der PDS-Frak­tion, Ste­fan Sar­rach, äußerte die
“Sorge, dass Rich­stein und Innen­min­is­ter Schön­bohm die let­zten Hür­den des
lib­eralen Rechtsstaats schleifen wollen”. Der Lan­desvor­sitzende der FDP und
ehe­ma­lige Staatssekretär im Bun­desjus­tizmin­is­teri­um, Heinz Lanfermann,
kri­tisierte: “Ich halte die Pläne für falsch. Die CDU will sich offen­bar im
Hin­blick auf den Land­tagswahlkampf als law-and-order-Partei profilieren.” 

Unter­stützung erhielt Rich­stein hinge­gen aus ihrer eige­nen Frak­tion und vom
Koali­tion­spart­ner SPD sowie vom Lan­desver­band des Bun­des deutscher
Krim­i­nal­beamter (BdK). BdK-Lan­deschef Wolf­gang Bauch sprach von einer
“muti­gen und zeit­gemäßen Entschei­dung” der Min­is­terin. Nach Richsteins
Wün­schen — die sich mit denen des Innen­min­is­teri­ums deck­en — soll es künftig
keinen Unter­schied mehr zwis­chen einem nor­malen und einem genetischen
Fin­ger­ab­druck geben. Nach ein­er angestrebten Geset­zesän­derung auf
Bun­de­sebene soll die Polizei autorisiert wer­den, grund­sät­zlich bei jedem
Verdächti­gen DNA-Unter­suchun­gen anzuord­nen. Bish­er darf nur ein unabhängiger
Richter DNA-Tests anordnen. 

Um Miss­bräuche zu erschw­eren, müssen dabei hohe rechtliche Stan­dards befolgt
wer­den, wie das Bun­desver­fas­sungs­gericht betont hat. Auch diese
Voraus­set­zun­gen müssen nach Rich­steins Vorstel­lun­gen kün­fig offen­bar nicht
mehr so strikt einge­hal­ten wer­den. Laut Bun­desver­fas­sungs­gerichts vom 20.
Dezem­ber 2001 darf ein DNA-Test nur bei Straftat­en von erhe­blich­er Bedeutung
ange­ord­net wer­den, sofern gle­ichzeit­ig eine Wiederholungsgefahr
wahrschein­lich ist. “Diese Prog­noseentschei­dung set­zt von Ver­fas­sungs wegen
voraus, dass ihr eine zure­ichende Sachaufk­lärung, ins­beson­dere durch
Beiziehung der ver­füg­baren Straf- und Voll­streck­ungsak­ten, des
Bewährung­shefts und zeit­na­her Auskün­fte aus dem Bundeszentralregister,
voraus­ge­gan­gen ist”, so das höch­ste Gericht. 

Wie Polizeibeamte diese Kri­te­rien erfüllen sollen, kon­nte Rich­stein gestern
nicht erläutern. Sie ver­wies allerd­ings darauf, dass die DNA-Untersuchung
eine der effek­tivsten Meth­o­d­en der Ver­brechens­bekämp­fung des Jahrhun­dert sei
und zum Opfer­schutz beitra­gen könne. Die Min­is­terin erk­lärte zudem, dass sie
in einem DNA-Test keinen gravieren­den Ein­griff in das Recht der
infor­ma­tionellen Selb­st­bes­tim­mung erkenne. Das Bundesverfassungsgericht
stellte demge­genüber fest: “Die Fest­stel­lung, Spe­icherung und (kün­ftige)
Ver­wen­dung des DNA-Iden­ti­fizierungsmusters greifen in das durch” Artikel 2
des Grundge­set­zes “ver­bürgte Recht auf infor­ma­tionelle Selbstbestimmung
ein.” 

FDP-Lan­deschef Lan­fer­mann erk­lärte dazu, dass die Auf­gabe dieses Rechts
“unserem Men­schen­bild als freies, sich selb­st bes­tim­mendes Wesen
wider­spreche”. Das Recht, über per­sön­liche Dat­en zu bes­tim­men, sei
essen­tiell wie die Rechte auf kör­per­liche Unversehrtheit und Eigen­tum. Auch
wenn die Polizei Erbgut-Dat­en nur zur Ver­brechens­bekämp­fung ein­set­ze, sei
Miss­brauch nicht auszuschließen. Man müsse sehen, was am Ende dieser
Entwick­lung ste­hen könne, so der Jurist: zum Beispiel, dass Versicherungen,
Krankenkassen und Arbeit­ge­ber Zugriff auf intime Dat­en nehmen könnten. 

Jus­tizmin­is­terin will Gen-Tests erleichtern

Polizis­ten sollen DNA-Proben von Verdächti­gen eben­so ein­fach nehmen kön­nen wie Fingerabdrücke

(Tagesspiegel, Thorsten Met­zn­er) Pots­dam. Nach dem Willen von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Richstein
(CDU) soll jed­er Polizist kün­ftig Spe­ichel­proben von Verdächti­gen nehmen
dür­fen. Der so genan­nte “genetis­che Fin­ger­ab­druck” müsse dem herkömmlichen
Fin­ger­ab­druck gle­ichgestellt wer­den, forderte Rich­stein am Dien­stag in
Potsdam. 

Rich­stein begrün­dete die Notwendigkeit ein­er entsprechen­den Änderung der
Bun­des­ge­set­ze damit, dass sich die Gen-Analyse als “eine der effektivsten
Meth­o­d­en zur Ver­brechens­bekämp­fung” erwiesen habe. Der Vorstoß ist
gle­ich­wohl umstrit­ten, da dann Polizis­ten kün­ftig gegen den Willen
Betrof­fen­er und ohne Zus­tim­mung eines Richters Proben des Erb­ma­te­ri­als (DNA)
nehmen und mit Polizei­daten­banken abgle­ichen dürften. Das lehnt zum Beispiel
der Bran­den­burg­er Richter­bund strikt ab. “Das wäre ein mas­siv­er Ein­griff in
die Per­sön­lichkeit­srechte”, warnte Wolf Kahl, der Vor­sitzende des
Richter­bun­des. Der SPD-Innen­poli­tik­er Wern­er-Sieg­wart Schip­pel dagegen
unter­stützte die Forderung nach Gle­ich­stel­lung des genetischen
Fin­ger­ab­drucks — und regte eine Bun­desratsini­tia­tive Bran­den­burgs an. 

Bis­lang ist die Gen-Analyse nur mit richter­lich­er Erlaub­nis und
auss­chließlich zur Aufk­lärung von Kap­i­tal- und Sex­u­alver­brechen zulässig.
Auch die Beschränkung auf diese Straftat­en sei zu restrik­tiv; der Katalog
müsse erweit­ert wer­den, sagte Rich­stein. Sie unter­stütze eine
Bun­desratsini­tia­tive Bay­erns und Hes­sens, wonach auch der “genetis­che
Fin­ger­ab­druck” von Krim­inellen reg­istri­ert wer­den soll, die wegen
gewerb­smäßiger und Ban­denkrim­i­nal­ität sowie Dro­gen­de­lik­ten verurteilt
wurden. 

Bis­lang liegen in der Gen­daten­bank des Bun­deskrim­i­nalamtes Proben des
Erb­ma­te­ri­als von 5904 wegen Kap­i­tal- und Sex­u­alver­brechen vorbestraften
Bran­den­burg­ern. Bei ihnen wur­den nach richter­lich­er Zus­tim­mung DNA-Proben
genom­men, weil Wieder­hol­ungs­ge­fahr nicht aus­geschlossen wer­den konnte. 

Rich­stein kündigte außer­dem an, dass das prak­tis­che Prozedere des
genetis­chen Fin­ger­ab­drucks in Bran­den­burg beschle­u­nigt wer­den soll. Wenn
Betrof­fene mit der Probe ein­ver­standen sind, soll der Gang zum Richter
ent­fall­en können. 

Erfas­sung von DNA-Dat­en wird erweitert

SPD unter­stützt Ministerin

POTSDAM. Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) fordert, die
Möglichkeit zur Erfas­sung des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks erhe­blich zu
erweit­ern. Rechtlich müsse die DNA-Analyse mit dem herkömmlichen
Fin­ger­ab­druck gle­ichge­set­zt wer­den, sagte sie am Dien­stag. Diesem Vorstoß
schloss sich auch die SPD-Frak­tion an. Ihr innen­poli­tis­ch­er Sprecher
Wern­er-Sieg­ward Schip­pel forderte gar eine entsprechende
Bun­desratsini­tia­tive Brandenburgs. 

Vor­erst will Rich­stein zumin­d­est die vom Land auszulegenden
Ver­wal­tungsvorschriften zum Umgang mit dem genetis­chen Fingerabdruck
lock­er­er hand­haben. Bei der seit März 2000 begonnenen, in Bran­den­burg noch
andauern­den Daten­er­fas­sung der DNA von verurteil­ten Sex­u­al- und anderen
Gewalt­straftätern muss kün­ftig nicht mehr zwin­gend die Genehmi­gung eines
Richters einge­holt wer­den. Bran­den­burg werde ab sofort die so genannte
Frei­willigkeit­slö­sung prak­tizieren, sagte Rich­stein. Danach reiche die
Zus­tim­mung des Betrof­fe­nen aus. Ähn­lich ver­fahren bere­its Baden-Württemberg,
Bay­ern, Berlin, Ham­burg, Hes­sen und Sachsen. 

Bis­lang sind in der DNA-Datei des Bun­deskrim­i­nalamtes (BKA) 5 904
Bran­den­burg­er Straftäter sowie 1 372 Spuren (etwa von an einem
Tatort
aufge­fun­de­nen Zigaret­tenkip­pen) gespe­ichert. Die von Rich­stein angeordnete
Ver­fahrenser­le­ichterung bet­rifft vor­erst nur gut 600 Per­so­n­en, bei denen die
Daten­er­fas­sung noch andauert. Nach ein­er ab April gel­tenden Gesetzesänderung
soll der Straftatenkat­a­log aber erweit­ert wer­den, der zur Spe­icherung in der
DNA-Datei führt. 

Durch Ein­satz des genetis­chen Fin­ger­ab­druck­es waren der Brandenburger
Polizei erst im Dezem­ber spek­takuläre Ermit­tlungser­folge geglückt: Per
Daten­ab­gle­ich wur­den zwei bere­its 15 und 17 Jahre zurück­liegende Sexualmorde
aufgek­lärt. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) set­zte sich aus diesem Anlass
für die Gle­ich­set­zung mit dem nor­malen Fin­ger­ab­druck ein.

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Garnisonkirche vorerst ohne Spendensammler

Pots­dam — Die Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft Pots­damer Glock­en­spiel will der ersten öffentlichen Zusam­menkun­ft der Stiftungsini­tia­tive zum Wieder­auf­bau der sym­bol­trächti­gen Gar­nisonkirche am morgi­gen Don­ner­stag fern­bleiben. Wie
berichtet, will eine gemein­same Ini­tia­tive des Lan­des Bran­den­burg, der evan­ge­lis­chen Lan­deskirche, der Stadt Pots­dam und deren Indus­trieclub das Wahrze­ichen Preußens bis zum Jahr 2010 kom­plett wieder auf­bauen. Die
Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft, die bis­lang 5,7 Mil­lio­nen Euro für die Wieder­errich­tung des Turms gesam­melt hat, sei “zur Mitar­beit aufge­fordert”, teil­ten die Ini­tia­toren mit. Deren Vor­sitzen­der, der Ober­stleut­nant a. D. Max Klaar sagte, er freue sich darüber, dass nun geplant sei, die komplette
Kirche wieder­aufzubauen. Es bleibe jedoch bei der Aus­sage, sie müsse orig­i­nal­ge­treu bis zur Turm­spitze gebaut wer­den, was die Grablege des Sol­datenkönigs ein­schließe, der die Kirche 1735 erricht­en ließ. Das Bauw­erk solle als Gotte­shaus genutzt wer­den, Poli­tik müsse draußen bleiben. “Dann sind wir bere­it”, so Klaar.

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DNA-Test für alle Straftäter hebelt Persönlichkeitsrechte aus

Lan­desvor­sitzen­der GESSINGER: Lockerung der Stan­dards für DNA-Tests bei Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung Griff in den Instru­mentenkof­fer des Überwachungsstaates

Zu den Vorschlä­gen von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) für eine Lockerung der Stan­dards beim Ein­satz von DNA-Test bei der Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung sagt der Lan­desvor­sitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
JOACHIM GESSINGER

“Bar­bara Rich­steins Vorstoß, über eine Bun­desratsini­tia­tive den Ein­satz des “genetis­chen Fin­ger­ab­drucks” bei der Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung teil­weise der Kon­trolle von Richtern zu entziehen und die Straftatbestände, bei der er in Frage kommt, auszuweit­en, ist ein weit­er­er Griff in den Instru­mentenkof­fer des Überwachungsstaates. Nach den jüng­sten Äußerun­gen zur Videoüberwachung wird hier
ein­mal mehr deut­lich: Rich­stein und der CDU-Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm wollen offen­bar alles und jeden kon­trol­lieren — ganz gle­ich, ob dabei bürgerliche
Frei­heit­srechte beschnit­ten wer­den. Frei­heit­srechte, in deren Genuß die Bran­den­burg­er ger­ade ein­mal 13 Jahre kom­men. Für eine Jus­tizmin­is­terin sind die Vorschläge auch deshalb befremdlich, weil Rich­stein Vor­gaben des
Bun­desver­fas­sungs­gerichts völ­lig ignoriert.” 

“Damit keine Missver­ständ­nisse aufkom­men: Wir eracht­en den Ein­satz von DNA-Tests zur Aufk­lärung von Sex­u­al- und Kap­i­talver­brechen — wie er derzeit prak­tiziert wird — als
abso­lut vernün­ftig”, sagte JOACHIM GESSINGER. “Rich­stein jedoch will die Pflicht, dass nur ein unab­hängiger Richter den “genetis­chen Fin­ger­ab­druck” bei Verdächti­gen anord­nen kann, abschaf­fen und dies mit Zus­tim­mung der Betrof­fe­nen der Polizei über­lassen. Recht­staatlich ist es jedoch äußerst prob­lema­tisch, wenn Recht­snor­men, die Ver­fas­sungsrechte berühren, durch indi­vidu­elle Wil­lens­bekun­dun­gen unter­laufen wer­den können.” 

“Ich gehe davon aus, dass sich der Vorstoß als Luft­num­mer erweist”, sagte JOACHIM GESSINGER. “Spätestens, wenn er anhand der Maß­gaben des Bundesverfassungsgerichts
über­prüft wird. Statt die Arbeit der Ermit­tler zu unter­stützen, schadet Rich­stein einem bewährten Instru­ment der Strafver­fol­gung, indem sie ver­sucht, es zum Mittel
der poli­tis­chen Auseinan­der­set­zung zu machen.”

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Stadt und Land starten eigene Initiative für Garnisonkirche

Mit Kirche, ohne Tra­di­tionsvere­in: Wieder­auf­bau not­falls ohne dessen sechs Mil­lio­nen Euro

(BM) Pots­dam — Nach jahre­lan­gen Quere­len um den Pots­damer Gar­nisonkirchen­turms will eine gemein­same Ini­tia­tive der evan­ge­lis­chen Lan­deskirche, der Stadt
Pots­dam, des Lan­des Bran­den­burg und des Pots­damer Indus­trieclubs einen neuen
Anlauf für den Wieder­auf­bau unternehmen. Eine Stiftung, der das Land, die
Lan­deskirche und Pots­dam ange­hören und die möglicher­weise schon am
Don­ner­stag gegrün­det wird, soll den organ­isatorischen Rah­men für den
Wieder­auf­bau des preußis­chen Wahrze­ichens schaf­fen. Unter Fed­er­führung des
Indus­trieclubs soll inter­na­tion­al nach Geldge­bern für die Wiedererrichtung
des sym­bol­trächti­gen Bauw­erks gesucht wer­den. Die Traditionsgemeinschaft
Pots­damer Glock­en­spiel, die in der Ver­gan­gen­heit Spenden und Spendenzusagen
in Höhe von rund sechs Mil­lio­nen Euro gesam­melt hat, wird nach derzeitigem
Stand nicht der Stiftung ange­hören, ist aber nach Angaben der Initiative
“zur Mitar­beit aufge­fordert”. Allerd­ings will man im Zweifel auf die Mittel
der Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft verzicht­en, wenn diese an für die Kirche
unan­nehm­bare Forderun­gen gebun­den bleiben. 

Für den Bau des Turms wer­den etwa zehn Mil­lio­nen Euro, für den kompletten
Kirchen­neubau weit­ere 40 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt. Die gemeinsame
Schirmherrschaft für das Vorhaben wollen der evan­ge­lis­che Landesbischof
Wolf­gang Huber, Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) und
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) sowie Pots­dams Ober­bürg­er­meis­ter Jann
Jakobs (SPD) und der Pots­damer Super­in­ten­dent Bertram Althausen übernehmen. 

“Es ist höch­ste Zeit, dass der Still­stand über­wun­den wird”, sagte Schönbohm.
Vor allem er hat­te bis zulet­zt ver­sucht, zwis­chen Kirche und
Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft zu ver­mit­teln. Deren Vor­sitzen­der, der Iserlohner
Ober­stleut­nant a.D. Max Klaar hat­te Pläne der Kirche abgelehnt, im Turm ein
inter­na­tionales Ver­söh­nungszen­trum einzuricht­en und auf die ausschließliche
Nutzung als Gotte­shaus bestanden. Danach zog sich über Monate der Stre­it, ob
der Turm mit der Nach­bil­dung der his­torischen Wet­ter­fahne oder einem auf das
Ver­söh­nungszen­trum hin­weisenden Nagelkreuz geschmückt wer­den solle.

Schließlich wollte die Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft das Geld nur unter der Auflage
freigeben wer­den, dass im Gar­nisonkirchen­turm kein Kirchenasyl gewährt und
keine Trau­un­gen von homo­sex­uellen Paaren vorgenom­men wer­den. Auch sollten
keine Wehr­di­en­stver­weiger­er berat­en oder fem­i­nis­tis­che The­olo­gie gepredigt
wer­den. Dies lehnte die Kirche ab, worauf Klaar die Gespräche mit der Kirche
für been­det erklärte. 

Der Vor­standsvor­sitzende des Indus­trieclubs, Hans P. Rein­heimer sagte jetzt,
es müsse klar sein, dass die Kirche bei der Nutzung das let­zte Wort habe.
Die Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft wolle prüfen, an vorder­ster Stelle mitzuwirken. 

In der Stadtver­wal­tung war lange nach einem Ausweg aus der Sack­gasse gesucht
wor­den. Klaar, dessen Sam­melleis­tung hoch ange­se­hen wird, wurde zulet­zt als
Gesprächspart­ner kaum noch ernst genom­men. Auch der Hin­weis auf die
Spenden­gelder zog nur noch bed­ingt, da viele Geldge­ber, darunter auch Werner
Otto, mit drei Mil­lio­nen Mark (1,5 Mil­lio­nen Euro) ein­er der Hauptsponsoren,
lediglich eine Spenden­zusage gemacht, das Geld aber keineswegs überwiesen
haben. 

Neue Stiftung sam­melt für Garnisonkirche

Wieder­auf­bau wohl ohne Traditionsgemeinschaft

(Berlin­er Zeitung, Mar­tin Kles­mann) POTSDAM. Poli­tik­er wie Richard von Weizsäck­er, aber auch viele Soldaten,
Adlige und Unternehmer haben in den ver­gan­genen zwanzig Jahren eine Menge
Geld gespendet. Fast sechs Mil­lio­nen Euro hat die Traditionsgemeinschaft
Pots­damer Glock­en­spiel (TPG) für den Wieder­auf­bau der Garnisonkirche
gesam­melt. Das kön­nte umson­st gewe­sen sein. Denn nach jahre­langem Stre­it um
das kirch­liche Nutzungskonzept haben das Land Bran­den­burg, die Stadt Potsdam
und die evan­ge­lis­che Lan­deskirche nun beschlossen, eine eigene Stiftung ins
Leben zu rufen. Jene “Stiftung Gar­nisonkirche Pots­dam” soll nun
inter­na­tion­al Spenden sam­meln. Dies teilte der Indus­trieclub Pots­dam am
Mon­tag mit. Vor­bild sei die Spende­nak­tion für den Wieder­auf­bau der Dresdner
Frauenkirche. Es sollen ein Spenden­vere­in gegrün­det wer­den und eine GmbH,
die den Wieder­auf­bau aus­führen soll. Schirmher­ren der neuen Stiftung sind
Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD), sein Regierungs-Vize Jörg
Schön­bohm (CDU) und Lan­des­bischof Wolf­gang Huber. Die TPG und ihr
stre­it­bar­er Vor­sitzen­der Max Klaar haben nach Infor­ma­tio­nen der Berliner
Zeitung eine Koop­er­a­tion mit der neuen Stiftung zunächst abgelehnt. Sie
bleiben außen vor. 

Der Stre­it zwis­chen TPG und der evan­ge­lis­chen Kirche hat­te sich an der
kün­fti­gen Nutzung des Gar­nisonkirch­turms entzün­det. Die TPG, 1984 von
Bun­deswehrof­fizieren gegrün­det, forderte, dass die Gar­nisonkirche rein
kirch­lich genutzt und der preußis­che Sol­datenkönig Friedrich Wil­helm I. dort
wieder bestat­tet wer­den sollte. Die evan­ge­lis­che Kirche hinge­gen will dort
ein inter­na­tionales Ver­söh­nungszen­trum erricht­en, in dem poli­tis­che Themen
eine wichtige Rolle spie­len. TPG-Chef Klaar hat­te dem ent­ge­genge­hal­ten, dass
er in der Kirche Kirchenasyle, Beratung für Kriegs­di­en­stver­weiger­er oder
Homo­sex­uel­len­trau­un­gen nicht tolerieren könne. 

Die neue Stiftung hofft nun darauf, dass ein großer Teil der Spender ihre
Gelder von der TPG zurück­fordern. Das sei möglich, da die Spenden
zweck­ge­bun­den gewe­sen seien, hieß es in Pots­damer Regierungskreisen. Viele
wür­den dann wohl das Geld der neuen Stiftung zukom­men lassen. Denn sonst
müssten sie die Beträge nachträglich versteuern. 

Die Gar­nisonkirche war 1732 als Kirche für das Pots­damer Mil­itär eingeweiht
wor­den. Die Nation­al­sozial­is­ten insze­nierten hier im März 1933 den Tag von
Pots­dam: Reich­spräsi­dent Paul von Hin­den­burg empf­ing den neuen Reichskanzler
Adolf Hitler vor der Kirche. Dies sollte nach der Regie von
NS-Pro­pa­gan­damin­is­ter Joseph Goebbels den Schul­ter­schluss von Preußen­tum und
Nation­al­sozial­is­mus sym­bol­isieren. Im Krieg wurde die Kirche dann stark
beschädigt. 1968 ließen die DDR-Oberen die Kirche spren­gen und errichteten
dort ein Büro­ge­bäude in Plattenbauweise. 

Ruf aus Pots­dam” für neue Garnisonkirche

Platzeck und Schön­bohm wer­ben gemeinsam

(MAZ) POTSDAM Mit einem “Ruf aus Pots­dam” wollen Bran­den­burgs Große Koali­tion, die
evan­ge­lis­che Lan­deskirche und die Stadt­spitze am kom­menden Don­ner­stag in-
und aus­ländis­che Geldge­ber zu Spenden für den Wieder­auf­bau der
Gar­nisonkirche ani­mieren. Damit zeigt sich ein Ausweg aus der
zweiein­hal­b­jähri­gen frucht­losen Debat­te zwis­chen denen, die das Geld
gesam­melt haben, und denen, die das Grund­stück besitzen. 

Die geplante “Stiftung Gar­nisonkirche Pots­dam” kön­nte den eigentlichen
Ini­tia­tor des Pro­jek­tes aus­booten: die Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft Potsdamer
Glock­en­spiel (TPG). Der im Jahr 1984 im west­deutschen Iser­lohn von Soldaten
gegrün­dete kon­ser­v­a­tive Tra­di­tionsvere­in mit seinem Vor­sitzen­den Max Klaar
hat­te Jahre vor der Wende im Glauben an die deutsche Ein­heit mit seiner
Samm­lung begonnen. 5,7 Mil­lio­nen Euro kamen sei­ther für die von Friedrich
Wil­helm I. 1732 gewei­hte Hof- und Mil­itärkirche zusam­men. Das Sig­nal aus
Pots­dam an Klaar heißt nun aber: Wir kön­nen auch ohne euch. 

Den­noch soll das Tis­chtuch nicht zer­schnit­ten wer­den. Die
Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft sei zur Mitar­beit ein­ge­laden, sagt der Vorsitzende
des Indus­trieclubs, Hans P. Rein­heimer, der den Neuan­fang ini­ti­iert hat.
Allerd­ings müsse klar sein, dass die Kirche bei dem Pro­jekt das let­zte Wort
habe. Das sei Kon­sens unter den Beteiligten. Bei der TPG hält man sich
weit­er bedeckt. M
an prüfe das Ange­bot noch, hieß es gestern. 

Rein­heimer hat es geschafft, ein neues Schirmher­ren-Trio zu formieren.
Erst­mals übern­immt Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) formelle
Ver­ant­wor­tung für das Pro­jekt, neben ihm ste­ht Bischof Wolf­gang Huber. Die
eigentliche Über­raschung ist jedoch der Seit­en­wech­sel, mit dem sich
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) dazu gesellt. Bis­lang hat­te der
Ex-Gen­er­al eher die Posi­tion der Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft bedi­ent, der ihr
nahe ste­hen­den Stiftung Preußis­ches Kul­turerbe stand er bere­its als
Schirmherr für den Wieder­auf­bau der Gar­nisonkirche zur Ver­fü­gung. Doch im
Herb­st 2003 warf auch Schön­bohm nach einem let­zten Schlichtungsversuch
zwis­chen TPG und Kirche resig­niert das Hand­tuch. Klaar hat­te alle Gespräche
schon vorher für been­det erk­lärt. Es war Rein­heimer, der im November
ankündigte, mit ein­er Aktion nach dem Vor­bild der Dres­d­ner Frauenkirche die
Chance doch noch beim Schopfe zu packen. 

Tat­säch­lich war das poli­tis­che Kli­ma für das Pro­jekt in Pots­dam nie
gün­stiger. Der Kirchenkreis, der eine Rekon­struk­tion wegen des einstigen
Miss­brauchs des Gotte­shaus­es durch die Nation­al­sozial­is­ten lange vehement
abgelehnt hat­te, beschloss 2001 nach quälen­der intern­er Debat­te das
Nutzungskonzept für eine City-Kirche mit inter­na­tionalem Friedens- und
Ver­söh­nungszen­trum. Selb­st die PDS trägt den Ansatz mit. Für den
ein­flussre­ichen Stadt­frak­tion­schef Hans-Jür­gen Schar­fen­berg ist das
Ver­söh­nungszen­trum der “entschei­dende Punkt”. Allerd­ings sei er “wegen der
völ­lig anderen Vorze­ichen skep­tisch, dass die Fix­ierung auf die
Gar­nisonkirche so gelingt, wie bei der Frauenkirche”, sagte Scharfenberg. 

Die Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft lehnt die Pläne der evan­ge­lis­chen Kirche ab.
Klaar sieht darin die göt­tliche Ver­heißung dem Zeit­geist geopfert. In einem
Schenkungsver­trag wollte er die Spendenüber­gabe kon­di­tion­ieren: kein
Kirchenasyl, keine Seg­nung homo­sex­ueller Paare, keine feministische
The­olo­gie, keine Beratung von Wehr­di­en­stver­weiger­ern. Die Kirche lehnte das
Ulti­ma­tum strikt ab und sah von Anfang an sowohl Platzeck als auch den
Pots­damer Ober­bürg­er­meis­ter Jann Jakobs auf ihrer Seite. Man könne der
Kirche nicht vorschreiben, was Kirche sei, hieß es. 

Für die Rekon­struk­tion des barock­en Sakral­baus wer­den laut Rein­heimer 40 bis
50 Mil­lio­nen Euro benötigt.

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Richstein will DNA-Test dem Fingerabdruck gleichstellen

Pots­dam (dpa/bb) — Der genetis­che Fin­ger­ab­druck von Straftätern sollte nach Ansicht der bran­den­bur­gis­chen Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) dem
nor­malen Fin­ger­ab­druck gle­ichgestellt wer­den. Die DNA-Erfas­sung wäre nach ein­er entsprechen­den Änderung der Bun­des­ge­set­zen bei bes­timmten Verdächti­gen durch Polizis­ten erken­nungs­di­en­stlich vorzunehmen, ohne dass ein Richter
hinzuge­zo­gen wer­den müsste, sagte die Min­is­terin am Dien­stag in Pots­dam vor Jour­nal­is­ten. Sie unter­stützte damit eine Forderung der CDU-Bun­destags­frak­tion nach Änderung der Strafprozessordnung. 

Auch der Kat­a­log der Straftat­en, bei denen DNA-Mate­r­i­al per Spe­ichel­probe ent­nom­men wer­den darf, müsse aus­geweit­et wer­den, forderte Rich­stein. So sollte dies kün­ftig etwa auch für ban­den- oder gewerb­smäßig agierende Täter
gel­ten. Ob das Land eine dahinge­hende Bun­desratsini­tia­tive von Bay­ern und Hes­sen unter­stütze, müsse das Kabi­nett entscheiden. 

Durch die Staat­san­waltschaften in Bran­den­burg wur­den vom Jahr 2000 an nach Rich­steins Angaben von ins­ge­samt 31 269 verurteil­ten Straftätern 30 638 geprüft. Dabei seien die genetis­chen Fin­ger­ab­drücke von 5904 Tätern und 1372
so genan­nte Spuren — etwa mit Sekreten ver­schmutzte Wäsche — in die DNA-Datei des Bun­deskrim­i­nalamtes aufgenom­men wor­den. Vorge­gan­gen wird nach vier Dringlichkeitsstufen, bei denen Sex­u­alde­lik­te, Gewaltver­brechen und
Brand­s­tiftung an erster Stelle stehen. 

Die DNA-Analyse sei eines der effek­tivsten Mit­tel zur
Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung — zum Schutz der Bürg­er vor Gewalt­tat­en und von Kindern vor Sex­u­al­straftätern, begrün­dete die Min­is­terin ihren Vorstoß. Die Gefahr eines Miss­brauchs dieses Instru­ments sei nach den jet­zt vor­liegen­den Erken­nt­nis­sen nicht sehr groß. Zudem werde nur ein Teil des Gen­ma­te­ri­als erfasst. Rückschlüsse auf das Erbgut oder auf Krankheit­en des Betroffenen
kön­nten nicht gezo­gen wer­den, ergänzte der Direk­tor des Lan­deskrim­i­nalamtes, Axel Lüdders. 

In Bran­den­burg gilt nach Angaben Rich­steins ab sofort die so genan­nte Frei­willigkeit­slö­sung. Danach kann der genetis­che Fin­ger­ab­druck eines Täters kün­ftig auch ohne richter­liche Entschei­dung aus­gew­ertet wer­den, wenn der
Betrof­fene seine Zus­tim­mung gibt. Rich­stein bedauerte, dass der genetis­che Fin­ger­ab­druck derzeit nur ent­nom­men wer­den darf, wenn bere­its eine schwere Straftat geschehen ist. “Diese Ein­schränkung ist zu restrik­tiv”, betonte
sie. Sie wolle mit der DNA-Analyse Täter erre­ichen, die zwar bis­lang noch keine schwere Straftat began­gen hät­ten, bei denen aber eine Krim­inel­lenkar­riere zu erwarten sei.

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Lohmann im Interview: Das Denken in den Köpfen verändern

Desig­niert­er Aktions­bünd­nis-Chef Lohmann: Nachwach­sen der Recht­sex­tremen Szene muss ver­hin­dert werden

Heinz-Joachim Lohmann (41) ist evan­ge­lis­ch­er Super­in­ten­dent in Witt­stock. Am 20. Jan­u­ar will der in Rhein­land-Pfalz Geborene lan­despoli­tis­ches Ter­rain betreten und zum Vor­sitzen­den des Aktions­bünd­niss­es gegen Gewalt,
Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit gewählt wer­den. Er soll die Nach­folge des erkrank­ten Cot­tbuser Gen­er­al­su­per­in­ten­den­ten Rolf Wis­chnath antreten. Über sein neues Ehre­namt sprach mit Lohmann MAZ-Redak­teur Frank
Schauka. 

Herr Lohmann, warum wollen Sie Vor­sitzen­der des Aktions­bünd­niss­es werden?

Lohmann: Für mich ist die Zurück­drän­gung des Recht­sex­trem­is­mus eine wichtige Frage der Leben­squal­ität in Bran­den­burg. Ich selb­st habe vier Kinder und möchte nicht, dass sie mor­gen entwed­er recht­sex­trem oder Opfer
recht­sex­tremer Gewalt wer­den. Darüber hin­aus halte ich es für bere­ich­ernd, wenn Men­schen ver­schieden­er Kul­turen nebeneinan­der leben. Das bringt eine Gesellschaft und ein Land weit­er, als wenn dort Hass regiert. 

Es gibt das Aktions­bünd­nis seit fast sieben Jahren, und den­noch hat die frem­den­feindliche Gewalt nicht abgenom­men: Wur­den Fehler gemacht, oder muss man sich mit einem starken recht­sex­tremen Boden­satz abfinden?

Lohmann: Der Zweck des Aktions­bünd­niss­es ist es zu zeigen, dass die Mehrheit der Bran­den­burg­er gegen recht­sex­tremes Denken protestiert und keine Angst vor dieser Gewalt hat. In den ver­gan­genen sieben Jahren hat das Aktions­bünd­nis in vie­len Städten und Dör­fern eine bre­ite Mobil­isierung der
Bevölkerung gegen Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit erre­icht. Es hat sich aber auch erwiesen, dass diese Zeit für einen Sieg über den
Recht­sex­trem­is­mus nicht aus­re­icht. Die Gewalt wird von ein­er kleinen Per­so­n­en­gruppe aus­geübt, und es ist fraglich, inwieweit deren men­schen­ver­ach­t­ende Weltan­schau­ung über­haupt heil­bar ist. 

Also trägt die Hoff­nung auf gesellschaftliche Verän­derung nicht sehr weit. Sollte man den Recht­sex­trem­is­mus in Bran­den­burg statt dessen mit ver­stärk­ter staatlich­er Repres­sion bekämpfen?

Lohmann: Bei­des ist wichtig: In Witt­stock ist die Polizei der kreativste, phan­tasievoll­ste und aktivste Part­ner im Aktions­bünd­nis. Durch die mas­sive Polizeipräsenz ist es in den ver­gan­genen Jahren tat­säch­lich gelun­gen, die
Zahl der recht­sex­tremen Gewalt­tat­en zu reduzieren. Um die Gewalt voll­ständig zu beseit­i­gen, muss man aber wohl das Denken in den Köpfen verän­dern, wie es das Aktions­bünd­nis anstrebt. Damit erscheint es mir auf jeden Fall möglich,
ein Nachwach­sen der recht­sex­tremen Szene zu verhindern. 

Wo wür­den Sie ansetzen?

Lohmann: Notwendig ist ein inten­sives Ein­wirken auf Schulen und Jugend­kul­tur. Ich kann im Moment zwar nur für meinen Bere­ich sprechen, aber dort zeigt sich, dass es funk­tion­iert: Die Witt­stock­er Schulen haben in den
ver­gan­genen Jahren viel getan, um Pro­gramme zu entwick­eln, die recht­sex­tremes, frem­den­feindlich­es Ver­hal­ten zurück­drän­gen. Die recht­sex­treme Jugend­kul­tur ist für viele wohl auch deshalb attrak­tiv, weil sie geeignet ist, Erwach­sene zu schock­ieren. Also muss man auf den
Recht­sex­trem­is­mus auch mit Furcht­losigkeit antworten. 

Nehmen die poli­tis­chen Parteien und Ver­ant­wortlichen in Bran­den­burg das Prob­lem des Recht­sex­trem­is­mus aus­re­ichend ernst?

Lohmann: Das kann man nicht ohne Ein­schränkung sagen. Auf die Parteien würde ich ein­wirken, um deut­lich­er zu machen, dass die Bekämp­fung von Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit eine Auf­gabe für uns alle ist.
Das The­ma sollte auch im kom­menden Land­tagswahlkampf eine Rolle spie­len. Die Parteien soll­ten es nicht wieder stillschweigend überge­hen kön­nen wie bei der ger­ade zurück­liegen­den Kom­mu­nal­wahl. Außer­dem beste­ht die Gefahr, dass es Poli­tik­ern angesichts der Finanznot der öffentlichen Haushalte zunehmend schw­er fällt, Lösungskonzepte zu entwick­eln und umzuset­zen. Es ist zu
befürcht­en, dass dies die Stunde der Pop­ulis­ten und großen Vere­in­fach­er wer­den kann, die es in allen Parteien geben kann. 

Wie nüt­zlich sind die Amt­sträger? Deren Entschei­dun­gen kri­tisch zu begleit­en ist eine selb­st­ge­set­zte Auf­gabe des Aktions­bünd­niss­es — gibt es Hand­lun­gen der poli­tisch Ver­ant­wortlichen, die von Frem­den­fein­den als stillschweigende Bestä­ti­gung ihrer Ide­olo­gie miss­deutet wer­den können?

Lohmann: Ein ganz schwieriger Fall in dem Zusam­men­hang ist der Umgang mit Asyl­be­wer­bern. Klar ist, dass nicht jed­er, der Asyl sucht, es bekom­men kann, aber einen fre­undlichen Umgang mit Asyl­be­wer­bern halte ich den­noch für
notwendig. Meine Kri­tik zielt auf die Abschiebeprax­is, die Unter­bringung sowie die Behand­lung durch die Behör­den. Diese Kri­tik richtet sich an Land­kreise wie an das Innenministerium. 

Heißt das, dass Sie als Vor­sitzen­der des Aktions­bünd­niss­es das Gespräch mit Innen­min­is­ter Schön­bohm in der Erwartung suchen, dass sich das Ver­hal­ten der
Behör­den gegenüber Asyl­be­wer­bern anschließend verbessert?

Lohmann: Ja.

Inforiot