Am Freitag, 28. Dezember, trafen sich in den frühen Abendstunden rund 50 Anhänger der NPD auf dem Wittstocker Marktplatz. Ihr Motto lautete “Deutsche Mark auf Wiedersehen”. Mit dabei hatten sie Fackeln und Transparente. Anmelder war, wie so oft in Wittstock, NPD-Kreisvorsitzender Mario Schulz (Cumlosen). Passiert ist nüscht.
Jahr: 2001
OVG: Keine Truppenübungsplatz-Schilder
Am 27.12.2001 wurde vom brandenburgischen Oberverwaltungsgericht der Bundeswehr — unter Androhung von Zwangsgeld — das Aufstellen von Schildern mit dem Schriftzug TRUPPENÜBUNGSPLATZ untersagt. Damit müssen die derzeit aufgestellten Schilder ausgetauscht werden. Oberstleutnant Engel ist damit defacto Kommandant ohne Truppenübungsplatz.
OVG lehnt Schießplat-Schilder ab
“Freie Heide” feiert Teil-Erfolg
OSTPRIGNITZ RUPPIN “Kein Sieg, aber ein Erfolg”, ist in den Augen von Benedikt Schirge, Sprecher der Bürgerinitiative “Freie Heide”, das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg (OVG). Das Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass die Bundeswehr am ehemaligen Bombodrom in der Ruppiner Heide keine Schilder “Truppenübungsplatz” aufstellen darf. Das OVG folgte damit den Gemeinden Schweinrich und Rossow, die für die Anliegerorte des Bombodroms Musterklagen führen.
“Die Bundeswehr kann nun nicht mehr so tun, als gäbe es dort einen Übungsplatz”, begrüßte Benedikt Schirge das Urteil. “Es geht hier ums Vokabular”, erläuterte er die Position der Bürgerinitiative “Freie Heide”. Der Anwalt der Bürgerinitiative Rainer Geulen geht davon aus, dass die Bundeswehr sämtliche Hinweisschilder “Truppenübungsplatz” binnen einer Frist von drei Wochen entfernen muss.
Mit Unverständnis reagierte gestern der Standortkommandant des Truppenübungsplatzes Oberstleutnant Wolfgang Engel auf den Gerichtsbeschluss. “Mir ist der Sinn der Sache nicht ganz klar. Hier drängt sich eher der Eindruck auf, als ginge es wieder einmal um Formalien, um der Bundeswehr zusätzliche Kosten aufzudrängen”, kommentierte Engel auf Anfrage der MAZ. Auf dem Übungsplatz findet laut Engel bereits seit 15. Dezember 2000 “gar nichts Militärisches mehr statt”. So würde es auch bis zum Ende des Anhörungsverfahrens bleiben.
Die Bürgerinitiative führt Neujahr ihre 74. Protestwanderung durch. Treffpunkt ist um 14 Uhr an der Kirche Schweinrich. Von dort geht es zur Mahnsäule.
Gericht entscheidet: Schilder müssen weg / Freie Heide wandert am Neujahrstag
Derzeit kein “Truppenübungsplatz”
OSTPRIGNITZ RUPPIN Auch im neuen Jahr geht der Protest der Bürger- initiative Freie Heide weiter. Sie lädt am Dienstag, 1. Januar, zur inzwischen 74. Protestwanderung ein.
Sie beginnt um 14 Uhr mit einer geistlichen Besinnung in der Schweinricher Kirche. Dann wird zur Schießplatzgrenze gewandert. Dort sollen auch von Christian Carstens gesponserte Rheinsberger Tassen mit heißen Getränken verkauft werden. Es werden auch neue Informationen zum “Gruppenantrag im Bundestag” angekündigt.
Dabei sieht die Bürgerinitiative in einem jetzt veröffentlichten Gerichtsbeschluss einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Nutzung des Schießplatzes in der Wittstock-Ruppiner Heide. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Brandenburg droht dem Verteidigungsministerium in dem Beschluss ein Zwangsgeld an, falls das frühere Militärgelände auf dem Gebiet dieser beiden Gemeinden weiterhin als Übungsplatz genutzt wird.
Hintergrund sind zwei Urteile des OVG Brandenburg vom 24. März, in denen dem Verteidigungsministerium die Nutzung von Schweinricher und Rossower Gemeindegelände als Truppenübungsplatz untersagt worden war. Diese Urteile waren rechtskräftig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 14. Dezember 2000 die Revisionen des Verteidigungsministeriums zurückgewiesen hatte.
Das Oberverwaltungsgericht teilte die Ansicht der beiden Gemeinden, dass das Verteidigungsministerium auch künftig gegen seine Unterlassungspflichten verstoßen werde, weil der gesamte Bereich des früheren Bombodroms als Truppenübungsplatz ausgeschildert sei. Dies sei mit den Urteilen vom 24. März nicht vereinbar, so das OVG.
Das Gericht machte aber auch deutlich, dass die Gemeinden Rossow und Schweinrich keinen Anspruch auf Herausgabe von Flächen oder deren Räumung haben.
Der Kommandant des Wittstocker Truppenübungsplatzes, Wolfgang Engel, kannte den Gerichtsbeschluss noch nicht. “Unverständlich”, so sein Kommentar gestern. Die Bundeswehr sei Eigentümer des Platzes und könne ihn laut letztem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts nutzen — wenn auch erst nach einer angemessenen Anhörung. Derzeit werde der Platz von der Bundeswehr aber nicht genutzt.
Potsdam: Asylbewerber demonstrieren
Gegen Sozialkürzungen und einen Abbau ihrer Rechte gingen gestern erstmals
Asylbewerber aus Potsdam bei einer eigenen Demonstration auf die Straße. Rund
100 Menschen — darunter auch Deutsche — forderten auf dem Weg zum
Sozialministerium die Sicherung sozialer Mindeststandards. Im Mittelpunkt stand
dabei die drohende Verteuerung der Nahverkehrs-Sozialfahrkarte. Die
Demonstranten forderten einen Zuschuss, der die Beibehaltung des Ticketpreises
von 27 Mark ermöglicht. Außerdem ging es um Abschiebung und Residenzpflicht.
Die Sozialstaatssekretärin Angelika Thiel-Vigh warf einigen linken Demonstranten
vor, die Sorgen der Asylbewerber für eigene politische Ziele missbrauchen zu wollen.
“Wir bekommen 80 Mark Taschengeld im Monat, wie sollen wir davon leben, wenn
das meiste Geld für das Ticket drauf geht?”, fragten Betroffene die
Sozialstaatssekretärin sowie Bärbel Eichenmüller, Fachbereichsleiterin Soziales der
Stadt. Thiel-Vigh wies die Verantwortung von sich: “Das Ticket ist Sache der Stadt,
geht das Land nichts an.” Die Betroffenen reagierten mit Unverständnis: “Warum hilft
das Land nicht, wenn die Städte diese sozialen Leistungen nicht mehr bezahlen
können”, fragte Florence Sissako.
Beklagt wurden immer neue Gesetze und zu wenig Rechte. “Mein fünf Monate altes
Kind wurde in Deutschland geboren. Ich habe keine Papiere. Jetzt ist das Kind krank
und ich habe Probleme, eine Behandlung zu bekommen”, berichtete ein
Asylbewerber.
Ein Problem für viele ist die Unterbringung an der Michendorfer Chaussee und am
Lerchensteig. Um von dort in die Innenstadt zu kommen, braucht man den Bus. Noch
1999 zahlten die 150 Bedürftigen für ihr Sozialticket 18 Mark im Monat. Trotz
Preisanstiegs auf derzeit 27 Mark ist das Taschengeld gleich geblieben. Lebensmittel
kaufen die Asylbewerber mit Gutscheinen — Tabak, Alkohol, Telefonkarten,
Briefmarken oder gar den Anwalt für das Asylverfahren können sie davon nicht
bezahlen. “Entweder die Fahrpreise bleiben gleich, oder wir brauchen mehr
Unterstützung”, sagte ein Demonstrant.
Vorerst werden die Asylbewerber ganz auf das Sozialticket verzichten müssen. Zwar
soll die Unterstützung in Höhe von 43 000 Mark in den Haushalt aufgenommen
werden, der wird aber frühestens am 23. Januar beschlossen und muss danach noch
von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, damit die Zahlung freiwilliger
Leistungen — das Sozialticket gehört dazu — erfolgen kann, erklärte Eichenmüller. Das
führte 1999 dazu, dass erst ab Juli der Zuschuss zur Sozialfahrkarte gewährt werden
konnte.
Bei der Unterbringung der Asylbewerber gebe es Verbesserungen, so Eichenmüller.
200 Menschen lebten bereits in normalen Wohnungen. Familien, die seit mehr als
drei Jahren, und Alleinstehende, die seit mehr als fünf Jahren hier sind, sollen eine
eigene Wohnung bekommen. (KLAUS D. GROTE)
Zwangsgeld gegen die Bundeswehr?
Gericht droht Bund Zwangsgelder an
Bombodrom-Gegner erzielen Erfolg
FRANKFURT (ODER) Die Gegner des geplanten Bombenabwurf- platzes in der Kyritz-Ruppiner Heide haben vor dem Oberver- waltungsgericht Brandenburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe auf Antrag der Gemeinden Schweinrich und Rossow dem Bund Zwangsgelder angedroht, sollte er beispielsweise Schilder mit der Bezeichnung “Truppenübungsplatz” an dem Gelände aufstellen, teilte das Gericht gestern in Frankfurt (Oder) mit. Es sah darin eine Zuwiderhandlung gegen vorherige Gerichtsurteile.
Vor rund einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin den Streitkräften nach jahrelangem Rechtsstreit untersagt, das “Bombodrom” militärisch zu nutzen, ohne vorher die Anliegergemeinden ausreichend angehört zu haben. Das Bundesverteidigungsministerium lässt daher derzeit ein Anhörungsverfahren in der Region laufen, das Anfang Januar abgeschlossen werden soll. Die Bundeswehr hatte das 14 000 Hektar große Militärgelände nach dem Abzug der russischen Truppen — nach Meinung der Gegner widerrechtlich — übernommen.
Das Oberverwaltungsgericht teilt der Mitteilung zufolge die Auffassung, dass zumindest das Aufstellen und Belassen von Schildern, die das Areal etwa als “Truppenübungsplatz” bezeichnen, nicht mit den Gerichtsurteilen vereinbar sei. Zugleich wies das Gericht darauf hin, dass die bisherigen Urteile keine Grundlage für die Gemeinden bieten, die Herausgabe von Flächen beziehungsweise deren Räumung durch die Bundesrepublik zu beanspruchen.
Um das “Bombodrom” wird seit Jahren gestritten. Statt des geplanten Luft-Boden-Schießplatzes fordert die Bürgerininitiative “Freie Heide” eine zivile Nutzung des Areals.Die Initiative will am Dienstag in Schweinrich (Ostprignitz-Ruppin) ihre Proteste fortsetzen.
Unter Generalverdacht
Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt: Leben zwischen Wohnheim und Knast
ZABH-Leiter Lorsch:
“Die Zäune dienen dem Schutz der Asylbewerber… Wir haben natürlich das Problem, daß die
Asylbewerber in Eisenhüttenstadt diese Einrichtung als Schutz empfinden müssen, weil sie sonst diese
Einrichtung nicht mehr anlaufen würden,sie würden sonst zwangsläufig auf der Parkbank irgendwo
schlafen, kein geregeltes Essen mehr bekommen…”
EISENHÜTTENSTADT Eisenhüttenstadt — von diesem einstigen Industriezentrum der DDR
ist nur noch der Name übriggeblieben. Mit dem Zusammenbruch der Industrie nach 1990 hielt die
Arbeitslosigkeit Einzug in die Stadt und die umliegende Region. Vor allem Jüngere zogen weg.
Andere blieben frustriert zurück. Manche suchten Sündenböcke und meinten, sie in den
Insassen der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber gefunden zu haben. Anfang der 90er
Jahre geriet die Stadt durch rassistische Überfälle immer wieder in die Schlagzeilen.
Höhepunkt waren die Sommertage Ende August und Anfang September 1992, als das am Rande
der Innenstadt gelegene Flüchtlingsheim in der Nähe eines Neubaugebiets von rechten
Jugendlichen tagelang belagert und unter dem Applaus von Schaulustigen mit Brandflaschen und
Steinen attackiert wurde. Mehrere Gebäudeteile brannten damals völlig aus.
Nichts erinnert heute mehr an diese Sommertage vor über neun Jahren. Längst hat die
Normalität auch in Eisenhüttenstadt Einzug gehalten. Doch die ist für Migranten alles
andere als erfreulich. Hier landen alle Flüchtlinge, die im Land Brandenburg Asyl beantragen. Zur
Zeit kommen sie überwiegend aus Kolumbien, Kamerun, Vietnam und Algerien. Meistens werden
sie vom BGS aufgegriffen und nach Eisenhüttenstadt gekarrt. Die durchschnittliche Verweildauer
beträgt vier bis sechs Wochen. Ein Teil wird dann auf andere Heime verteilt, auf die anderen wartet
der Abschiebeknast direkt auf dem Gelände.
Micolai ist sehr beschäftigt. Der jugoslawische Flüchtling streicht die Wände im Flur des
Familienheims. “So habe ich etwas Abwechslung und verdiene mir auch noch etwas Taschengeld”,
meinte er. Tatsächlich sind zwei DM Stundenlohn für einen Flüchtling mit 80 DM im
Monat ein willkommener Zuverdienst. Doch nicht alle arbeiten freiwillig. Manche müssen damit
Strafbefehle abbezahlen, die wegen irgendwelcher Verletzungen der Aufenthaltsbestimmungen, wie dem
Verlassen des Landkreises, verhängt wurden.
Im Familienheim leben die Flüchtlinge, die wie Micolai mit Frau und Kindern nach Deutschland
eingereist sind. Jede Familie teilt sich einen Raum. Die unverheirateten Insassen, die die Mehrheit der
zirka 800 Heimbewohner stellen, müssen sich mit sieben fremden Menschen einen engen Raum im
Gebäude einer ehemaligen NVA-Kaserne teilen. Die Zimmer sind vollgestellt mit Mobiliar, welches
von Sperrmüll oft kaum zu unterscheiden ist, ein Tisch, Stühle, ein paar Regale, in der Regel
vergilbt oder verblichen und stark abgenutzt. Der Blick nach draußen trägt viel zur
beklemmenden Atmosphäre bei. Ein Maschendrahtzaun, gleich dahinter eine zweite Wand aus
Wellblech, das verwilderte NVA-Übungsgelände, ebenfalls hinter Draht, und ein betonierter
Parkplatz. Drei Gebäude begrenzen den Appellplatz. Im ersten ist die Außenstelle des
Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) untergebracht. Ein
kleineres Quergebäude belegt die Lagerleitung der privaten Sicherheitsfirma B.O.S.S., die für
die Bewachung und Kontrolle der Anlage zuständig ist. Im dritten Gebäude am Platz, einem
Kasernenbau der NVA, sind die ledigen Männer untergebracht. Dazwischen liegen ein kleiner
Spielplatz und ein Fußballfeld. Doch bei deren Benutzung ist Vorsicht geboten, wenige Meter weiter
beginnt die Tabuzone.
Dort befindet sich das Lager im Lager, der für 60 Männer und 14 Frauen ausgestattete
Abschiebeknast. Was im Inneren vorgeht, ist von außen nicht wahrnehmbar. Nur eine Stunde am
Tag kommt etwas Leben in die sterile Umgebung. Dann haben die Häftlinge Hofgang. Dann sehen
die Flüchtlinge Männer und Frauen, mit denen sie bis vor kurzen noch das Zimmer und die
Küche sowie die Hoffnung auf ein neues Leben in Deutschland geteilt hatten, eingesperrt hinter
Stacheldraht. Mitarbeiter des Brandenburger Flüchtlingsrats halten die Zusammenlegung von
Flüchtlingsheim und Abschiebeknast für eine besonders abschreckende Maßnahme.
“Damit werden die Flüchtlinge vom ersten Tag an daran erinnert, wie gering ihre Chance auf
Anerkennung ist.”
Noch drastischer drücken es viele Insassen aus. “Eisenhüttenstadt ist für uns
Flüchtlinge ein Ort des Schreckens”, meint Eric Pascal Powe. Der Aktivist der Brandenburger
Flüchtlingsinitiative kommt aus Kamerun. An seinen mehrmonatigen Aufenthalt in
Eisenhüttenstadt hat er keine guten Erinnerungen. Alle Flüchtlinge müssen
ständig eine Chipkarte mit ihren persönlichen Daten bei sich tragen. Beim Verlassen des
Heimes muß die ebenso wie bei der Ankunft in ein elektronisches Lesegerät gesteckt werden,
so daß die Insassen unter totaler Kontrolle stehen. Doch die Bewohner haben nicht die
Möglichkeit, bei einem Stadtbummel den grauen Heimalltag für einige Stunden zu vergessen.
“Ein Leben außerhalb des Heims gibt es dort für die Flüchtlinge nicht”, erinnert sich
Powe. Das liegt auch an den in Eisenhüttenstadt und Umgebung nach wie vor aktiven
Neonazigruppen. Deshalb verlassen die Flüchtlinge das Heim möglichst nicht allein und
meiden die Stadt nach Einbruch der Dunkelheit. Aber auch die Staatsmacht will verhindern, daß
sich die Bewohner außerhalb des Heims soziale Kontakte aufbauen. Flüchtlinge beklagen,
daß sie von der Polizei verfolgt werden, wenn sie das Heim verlassen. Bewegt sich ein
Flüchtling Richtung Bahnhof, macht er sich in den Augen von BGS und Polizei besonders
verdächtig. Er könnte im Begriff sein, gerade eine Straftat zu begehen. Schließlich
unterliegen alle Heimbewohner der Residenzpflicht. Sie dürfen den Landkreis nicht verlassen.
“Oft gehen die Flüchtlinge völlig ahnungslos und ohne einen Anwalt in die Gespräche,
die über Aufenthalt oder Abschiebung entscheiden”, meint Klaus. “Daher verwundert die niedrige
Anerkennungsquote in Eisenhüttenstadt auch nicht.” Klaus gehört zu einer kleinen
örtlichen Initiative, die die Flüchtlinge besucht und über ihre Rechte informiert. Die
Flüchtlinge haben kein Vertrauen in die staatlichen Beratungsstellen. Eine unabhängige
Beratungsstelle, wie es sie in vielen anderen Städten längst gibt, fehlt aber in
Eisenhüttenstadt noch immer.
Rheinsberg: Ja zu Aktion Noteingang
Die Frage nach der Gewalt
Rheinsberger wollen sich an der “Aktion Noteingang” beteiligen
RHEINBERG Intime Fragen erwarten die Rheinsberger Geschäftsleute. Angenommen in ihrem Laden würde ein Mensch Hilfe vor Gewalttätern suchen: Würden Sie dem helfen? Würden Sie vielleicht nur dann helfen, wenn es eine Frau ist, ein Kind, wenn der Hilfe Suchende homosexuell, behindert, obdachlos ist, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht? Oder wenn er ein Linker, Moslem, Jude, Sinti ist? Oder in einem oder mehreren dieser Fälle ausgerechnet nicht? Auf dem Fragebogen der “Aktion Noteingang” steht das ganz oben. Und die soll jetzt auch Rheinsberg starten.
Jugendliche aus der Stadt und den Nachbarorten wollen die Fragebögen in den nächsten Wochen an die Rheinsberger Unternehmer verteilen. Ihr Ziel: herauszufinden, wer sich überhaupt an der Aktion beteiligen und den auffallenden gelb-schwarzen Aufkleber in sein Schaufenster hängen würde. Antworten können anonym gegeben werden.
Unterstützt wird die Initiative unter anderem von Alexandra Willers, der Rheinsberger Stadtjugendpflegerin. Die Stadt kann die Aktion gebrauchen, meint sie. Und auch Hermann Nehls, der Koordinator gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit, ist offenbar dieser Auffassung. Denn obwohl die Situation in Rheinsberg oft als “beruhigt” bezeichnet werde, seien Hakenkreuzschmierereien, rechte Propaganda und fremdenfeindliche Äußerungen noch immer Alltag. “An der unsicheren Situation von Ausländern, Behinderten, Andersdenkenden und Anders-Aussehenden in Rheinsberg hat sich kaum etwas geändert”, heißt es dann auch ganz klar in einem Faltblatt, das über das Anliegen der “Aktion Noteingang” informieren soll.
Aufkleber und Plakate sollen Besuchern der Stadt wie den Rheinsbergern selbst das Gefühl einer fremdenfreundlichen Stadt geben. Und die Fragebogenaktion der Jugendlichen soll sicherstellen, dass dieses Gefühl nicht trügt.
Neben Rheinsberg beteiligen sich unter anderem Bernau, Cottbus, Bad Freienwalde, Fürstenwalde und Wriezen an der Aktion Noteingang. Neuruppiner Geschäftsleute sind seit 1999 dabei.
Aktion Noteingang
Ins Leben gerufen wurde die “Aktion Noteingang” 1998 von Bernauer Jugendlichen. Sie wollten damit erreichen, dass zum einen ein öffentliches Zeichen gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit gesetzt wird und zum anderen Opfer im Notfall wissen, wohin sie sich wenden können.
Die Aufkleber mit der Aufschrift “Wir bieten Schutz und Informationen bei rassistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen” hängen inzwischen in hunderten Läden, Tankstellen, Bibliotheken, Rathäusern und Schulen.Für die Initiatoren der Aktion ist dabei auch wichtig, dass in vielen Städten erst durch die Aktion eine Diskussion über Fremdenfeindlichkeit zustande kommt. Im Jahr 2000 ist die “Aktion Noteingang” für ihr Engagement mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet worden.
Wer mehr Informationen sucht oder sich an der Aktion beteiligen will, kann sich an die Stadtjugendpflegerin Alexandra Willers, Schlossstraße 17, Tel. 033931/4 37 95, oder an Hermann Nehls, DGB-Jugendbildungsstätte Flecken Zechlin, Tel. 033923/74 00, wenden.
Am 27.12.2001 wird es um 13:00 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Potsdam eine Demonstration von Asylsuchenden geben, die sich gegen die Kürzungen der finanziellen Zuwendenungen und für eine Verbesserung der soziale Lage von AusländerInnen richtet. Residenzpflicht, Gutscheinausgabe, Übergriffe auf Andersaussehende etc. machen das Leben von Nicht-Deutschen hier schon fast unerträglich für sie, durch die neuen Ausländergesetze verschlechtert sich ihre Situation weiter.
Also kommt zahlreich zur Demo!!
Schönbohms en masse!
Zur Einweihung der Überwachungskameras am Potsdamer Hauptbahnhof gab es fantasievolle Gegenaktionen. Die Volxini hat auf ihrer Homepage die Bilder und Pressestimmen dazu gesammelt. Unterhaltsam und informativ:
Sonderseite der Volxini
Anklage auf Mord
Vier Monate nach dem gewaltsamen Tod des Obdachlosen Dieter Manzke hat die Staatsanwaltschaft Potsdam fünf Männer im Alter zwischen 17 und 22 Jahren angeklagt. Sie werden beschuldigt, am 9. August in Dahlewitz den 61-Jährigen derart geprügelt zu haben, dass er kurz darauf starb. Entgegen früheren Andeutungen hat die Staatsanwaltschaft den Fall als Mord gewertet. Die Männer hätten Manzke attackiert, “weil sie seine Lebensweise verachten”, sagte Behördensprecherin Sigrid Komor. Nur der 17-Jährige muss sich lediglich wegen Totschlags verantworten. Er sei bei der Verabredung zum Angriff auf “Penner” nicht dabei gewesen, sagte Komor.
Am 13.12.2000 beschloss der Landtag Brandenburg u.a. die Einführung der polizeilichen Videoüberwachung öffentlicher Plätze als neue Befugnis der Landespolizei. Inzwischen wurden in Erkner und Rathenow bereits die ersten Kameras geschaltet. Ab 21.Dezember 2001 soll auch der Potsdamer Hauptbahnhof videoüberwacht werden.
Begründet wird dies damit, dass der Potsdamer Hauptbahnhof ein Kriminalitätsschwerpunkt und die Videoüberwachung ein geeignetes Mittel zur präventiven Bekämpfung von Straftaten sei.
Nichts davon entspricht den Tatsachen:
Kriminalitätsschwerpunkt Potsdamer Hauptbahnhof?
Im polizeilichen Konzept zur Videoüberwachung führt die Polizei insgesamt 499 Straftaten an, die in den vergangenen zwei Jahren rund um den Bahnhof registriert wurden. Das entspricht einer Quote von 0,6835616 Straftaten pro Tag oder auf die täglich den Bahnhof nutzenden Personen berechnet von 0,0014 %.
Wenn der Potsdamer Hauptbahnhof mit dieser Quote zum Kriminalitätsschwerpunkt erklärt wird, müßte Potsdam praktisch flächendeckend videoüberwacht werden.
Der überwiegende Anteil der Straftaten am Hauptbahnhof sind keine schweren Straftaten sondern Beschädigungen und Diebstähle an Autos (213) und Fahrrädern (105). Auch die Sicherheit für Leib und Leben von Personen rechtfertigt also die Videoüberwachung nicht.
Weiterhin argumentiert die Polizei noch mit Aktionen der Kampagne gegen Wehrpflicht gegen die Einberufungen von Soldaten und der Anreise von Fußballfans zu den Spielen des SV Babelsberg 03 in der 2. Bundesliga. Allerdings gibt es seit Jahren keine Gruppenfahrten von Soldaten zu festen Einberufungsterminen mehr und also auch keine entsprechenden Protestaktionen. Fußballfans reisen meist über Berlin an und nutzen den S‑Bahnhof Babelsberg statt des Hauptbahnhofes.
Eigentlich sind diese Fakten bekannt. Trotzdem hat das Polizeipräsidium Potsdam den Hauptbahnhof ohne Rücksicht auf polizeiliche Erfahrungen und eigene Statistiken zum Kriminalitätsschwerpunkt erklärt. Nach Einführung der Videoüberwachung forderte der Innenminister die Polizeipräsidien auf, geeignete Standorte für die Videoüberwachung zu benennen. Offenbar hat der Potsdamer Polizeipräsident keinen geeigneten Ort für die Videoüberwachung gefunden und den Potsdamer Hauptbahnhof deshalb zum Kriminalitätsschwerpunkt deklariert, um den Auftrag des Innenministers erfüllen zu können.
Videoüberwachung: ein geeignetes Mittel?
Die Videoüberwachung ist als präventives Mittel zur Bekämpfung von Straftaten nicht geeignet. Möglicherweise werden einige Delikte in Randbezirke verdrängt.
Das ist abzulehnen. Die Präsenz von Straftaten in städtischen Ballungszentren erzeugt einen Druck zur Bekämpfung gesellschaftlicher Ursachen von Kriminalität. Die Möglichkeit der Verdrängung von Problemen in Randbereiche wird dazu führen, dass weniger auf langfristige Bekämpfung sozialer Ursachen von Kriminalität, als auf repressive Mittel zurückgegriffen wird.
Auch der Abschreckungseffekt der Videoüberwachung ist sehr fraglich. Selbst das Konzept der Polizei, das die Straftaten für verschiedene Zeiträume nach Innen- und Außenbereich aufschlüsselt, enthält nur einen einzigen Zeitraum, in dem im Bahnhof selbst weniger Straftaten als in den Außenbereichen festgestellt wurden. Insgesamt wurden ca. 2/3 der registrierten Straftaten in dem bereits jetzt videoüberwachten Innenbereich des Bahnhofs begangen. Dies lässt den praktischen Sinn der Videoüberwachung schon jetzt sehr fraglich erscheinen.
Selbst die Gewerkschaft der Polizei, die bislang jede Gesetzesverschärfung begrüßte, hält die Videoüberwachung für völlig ungeeignet, um Straftaten zu bekämpfen. Bereits nach wenigen Wochen Videoüberwachung in Erkner kritisierte der GdP-Landesvorsitzende Andreas Schuster, dass die Kriminalität in die Nebenstraßen verlagert wurde und die Polizisten in der Zentrale vor Monitoren sitzen und Straftaten beobachten, als sie durch Präsenz vor Ort zu verhindern.
Die Alternativen zur Videoüberwachung in Potsdam
Das polizeiliche Konzept zählt eine Reihe von Begleitmaßnahmen auf, die mit dem Start der Videoüberwachung umgesetzt werden sollen. Dazu zählen z.B. Umsetzung des Jugendschutzgesetzes, Sicherheitspartnerschaften, eine bessere Beleuchtung der Wege und Parkplätze und die Schaffung von Anschließmöglichkeiten für Fahrräder und Telefonstandorten.
Wenn die Polizei tatsächlich davon ausgeht, dass diese Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten dienen können, ist es erstaunlich, dass sie erst mit der Videoüberwachung durchgeführt werden sollen. Offenbar will die Polizei erreichen, dass eventuelle Erfolge der Begleitmaßnahmen statistisch der Videoüberwachung zugerechnet werden. Das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit.
Die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei schlägt zur Bekämpfung der Straftaten am Potsdamer Hauptbahnhof vor:
· Einrichtung eines bewachten PkW-Parkplatzes
· Schaffung zusätzlicher Anschließmöglichkeiten für Fahrräder an allen Bahnhofszugängen
· Herstellung einer hinreichenden Beleuchtung
· Aufstellen von Telefonzellen an allen Bahnhofszugängen
Mit diesen Maßnahmen können die häufigsten Deliktgruppen effektiv bekämpft werden, ohne dass die Grund- und Bürgerrechte unnötig ausgehöhlt werden.
Die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei lehnt die Videoüberwachung generell ab. Sie ist ein tiefer Eingriff in die Individualgrundrechte, der durch keine sinnvolle Zielsetzung gedeckt ist. Insbesondere dreht sie das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung um und stellt die Bevölkerung unter einen Generalverdacht.
Mit der Videoüberwachung verfolgt Innenminister Schönbohm nicht das Ziel, Kriminalität zu bekämpfen. Videoüberwachung ist lediglich ein Akt symbolischer Politik, der der konservativen Wählerklientel der CDU signalisieren soll, dass diese Partei hinter der Polizei steht. Nebenbei dient die Videoüberwachung noch der Bespitzelung und Verdrängung unerwünschter Personengruppen aus bestimmten Stadtbereichen und bestimmter Formen der Kriminalität in andere Stadtteile.
Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei
Lindenstraße 53
14467 Potsdam
Tel. (0331) 280 50 83
Fax: (0331) 270 87 28
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