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Wichtigste deutsche Erinnerungsorte

(Tagesspiegel) Pots­dam. Die Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten hat am Dien­stag ihr
zehn­jähriges Beste­hen gefeiert. Bei einem Fes­takt im Land­tag wur­den vor
allem die Ver­di­en­ste der Stiftung um die Aufar­beitung der NS-Geschichte und
des poli­tis­chen Straf­sys­tems der DDR gewürdigt. Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck (SPD) nan­nte die Gedenkstät­ten Sach­sen­hausen, Ravens­brück und
Bran­den­burg wichtig­ste Erin­nerung­sorte der Bun­desre­pub­lik. Sie spiel­ten eine
bedeu­tende Rolle im Kampf gegen Frem­den­hass und Rechtsextremismus. 

Gedenkstät­ten­s­tiftung feiert zehn­jähriges Bestehen

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Die Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten hat am Dien­stag ihr
zehn­jähriges Beste­hen gefeiert. Bei einem Fes­takt im Land­tag wur­den die
Ver­di­en­ste der Stiftung um die Aufar­beitung der NS-Geschichte und des
poli­tis­chen Straf­sys­tems der DDR gewürdigt. Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck (SPD) nan­nte die Gedenkstät­ten Sach­sen­hausen, Ravens­brück und
Bran­den­burg “aktive Museen”. Zusam­men mit Buchen­wald und Dachau zählten sie
zu den wichtig­sten Erin­nerung­sorten Deutsch­lands. Sie spiel­ten eine große
Rolle im Kampf gegen Frem­den­hass und Rechtsextremismus.

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Angeklagte im Diskomord-Prozess schuldfähig

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Vier der fünf Angeklagten im Diskomord-Prozess
vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) sind voll schuld­fähig. Das ergab das
psy­chi­a­trische Gutacht­en, sagte Ober­staat­san­walt Hart­mut Oeser am Mittwoch.
Die 19 bis 26 Jahre alten Beschuldigten sind wegen Mordes und Bei­hil­fe zum
Mord angeklagt. Sie sollen am 1. Juni in Neu Mahlisch bei Seelow einen
29-jähri­gen Zim­mer­mann nach einem Disko-Besuch mis­shan­delt haben. Der
23-jährige Matthias R. habe das Opfer dann mit bis zu 50 Messerstichen
getötet.
Matthias R. habe nach sein­er Auf­fas­sung nicht im Affekt gehan­delt, sagte
Oeser. Eine Affek­t­tat sei «mit Sicher­heit auszuschließen». Als Beweis für
die volle Schuld­fähigkeit der Angeklagten seien unter anderem die
Überwachungsvideos der Disko herange­zo­gen wor­den. Die Angeklagten hätten
dort einen sicheren Gang gehabt und seien nicht getorkelt. Der Gutachter
habe zudem ange­führt, dass sich die Beschuldigten trotz ihres Alkoholkonsums
an viele Einzel­heit­en erin­nern kön­nten und «sit­u­a­tion­s­gerecht» auf das
Geschehen reagiert hätten.
Der Prozess wird am Fre­itag (9.30 Uhr) fort­ge­set­zt. Dann soll der
Staat­san­walt plädieren. Zuvor wird der Gutachter noch die Schuldfähigkeit
des fün­ften Beschuldigten beurteilen. Am 6. März sollen die Vertei­di­ger ihre
Schlussvorträge hal­ten. Das Urteil wird für den 13. März erwartet. Das
Ver­fahren gegen eine wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung angeklagte Frau war
abge­tren­nt worden.

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Bundeswehrfahrzeuge in Brand gesetzt

Eggers­dorf (Märkisch-Oder­land) — Am Mittwochmor­gen teilte ein Zeuge der
Polizei mit, dass vor einem Auto­haus in Eggers­dorf zwei Fahrzeuge brennen.
Die Polizeibeamten fan­den den Sachver­halt vor Ort bestätigt vor. Es brannten
zwei Jeeps der Bun­deswehr voll­ständig aus. Ein Fahrzeug stand noch auf dem
Gelände des Auto­haus­es der zweite Jeep wurde von einem unbekan­nten Täter 30
bis 40 Meter vom Gelände des Auto­haus­es bewegt.
Die Kripo ermit­telt jet­zt wegen Brand­s­tiftung. Die Fahrzeuge wur­den von der
Polizei zwecks Spuren­suche und ‑sicherung beschlagnahmt.

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Schönbohm: Folter bei Terrorgefahr vorstellbar

(Berlin­er Zeitung) BERLIN. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat sich in die
Diskus­sion um Fol­ter­dro­hun­gen für Schw­er­stver­brech­er eingeschal­tet. Wenn
durch Ter­ror­is­ten eine Gefahr für eine Vielzahl von Men­schen dro­he, müsse
man auch über Folter nach­denken, sagte Schön­bohm am Mon­tagabend in der
Phoenix-Sendung Unter den Lin­den. Ihm wider­sprach die Vor­sitzende des
Bun­destagsin­nenauss­chuss­es Cor­nelie Son­ntag-Wol­gast (SPD). Sie sagte,
inter­na­tion­al ver­briefte Men­schen­rechte müssten auch für Ter­ror­is­ten gelten. 

Zurück ins Mittelalter?

Polizeifolter-Debat­te: CDU bei Extrem­fällen für Gewalt / SPD dagegen

POTSDAM Am lieb­sten wäre es der Gew­erkschaft der Polizei, die ganze Debatte
über Folter­meth­o­d­en der Polizei würde sofort been­det. “Es gibt keine
Polizeifolter und es wird auch keine geben”, sagt der Bun­de­schef der
Gew­erkschaft, Kon­rad Freiberg. 

Doch dieser Wun­sch wird wohl nicht in Erfül­lung gehen — zumin­d­est vorerst.
Jet­zt wird auch in Bran­den­burg munter und äußerst kon­tro­vers disku­tiert, ob
die Polizei unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Gewalt ausüben darf. 

Dass Strafrecht­sex­perten von einem “Damm­bruch” sprechen, falls das strikte
Folter­ver­bot in Deutsch­land kippt, küm­mert die bran­den­bur­gis­che CDU wenig.
Lan­deschef und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm kann sich unter bestimmten
Voraus­set­zun­gen Folter bei Ter­ror-Ver­dacht vorstellen. Wenn durch
Ter­ror­is­ten eine Gefahr für eine Vielzahl von Men­schen dro­he, müsse man auch
über Folter nach­denken, sagte er dem Fernsehsender “Phoenix”.

Vize-CDU-Lan­deschef Sven Petke fordert eine “härtere Gan­gart” der Polizei
bei Vernehmungen von Verdächti­gen. In Extrem­fällen gehöre dazu auch, “Gewalt
anzu­dro­hen und Schmerzen beizufü­gen”, sagte Petke der MAZ. Das habe nichts
mit Folter zu tun. “Der Schutz des Lebens von Men­schen muss im Vordergrund
ste­hen.” Nach den Worten von Petke sollte über eine Änderung von
Polizeige­set­zen und der Straf­prozes­sor­d­nung nachgedacht wer­den. Er wollte
auch eine entsprechende Bun­desratsini­tia­tive Bran­den­burgs nicht
ausschließen. 

Der Stre­it um das Folter­ver­bot war am Vorge­hen der Polizei von
Frankfurt/Main im Fall des ent­führten Bankierssohnes Jakob von Metzler
ent­bran­nt. Vize-Polize­ichef Wolf­gang Daschn­er hat­te erk­lärt, er habe dem
Verdächti­gen Gewalt ange­dro­ht, um den Aufen­thalt­sort des Jun­gen zu erfahren.
Er gab später zu, er wäre auch bere­it gewe­sen, Gewalt auszuüben,
beispiel­sweise durch Überdehnung des Handge­lenks. Ein Polizeiarzt hätte aber
den Folter­vor­gang überwacht, damit keine Ver­let­zun­gen entste­hen, gab er an. 

Die bran­den­bur­gis­che SPD ist über die Äußerun­gen des Koali­tion­spart­ners CDU
“entset­zt”, wie Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness gestern sagte. Die
Legal­isierung von Folter als Ver­hörmeth­ode wäre ein “Zivil­i­sa­tions­bruch”.
Mit der SPD werde es ein “Zurück ins Mit­te­lal­ter” nicht geben, betonte Ness.
Der innen­poli­tis­che Sprech­er der SPD, Wern­er-Sieg­wart Schip­pel, meinte, die
Aufwe­ichung des Folter­ver­bots sei ein “Tabubruch”. Polizis­ten hät­ten dann
einen “Freib­rief”, gegen Tatverdächtige mit Gewalt vorzugehen. 

Ness stellte klar, dass es eine Bun­desratsini­tia­tive, wie die CDU sie
erwägt, mit der SPD nicht geben werde. Er hielt der CDU vor, durch emotional
aufrührende Sit­u­a­tio­nen Grundw­erte des Rechtsstaats kaputt zu machen. 

CDU-Vize Petke wider­sprach. Er ver­wies auf den soge­nan­nten finalen
Ret­tungss­chuss, der auch in Bran­den­burg im Fall von Geisel­nah­men möglich
ist. “Warum darf die Polizei in solchen Extrem­fällen Straftäter erschießen,
aber in Ver­hören nicht Gewalt andro­hen?” fragt Petke. Schließlich gehe es
nicht um die Aufk­lärung eines Ladendieb­stahls, son­dern darum, Menschenleben
zu ret­ten. SPD-Innen­ex­perte Schip­pel: “Das ist nicht vergleichbar.” 

Petke wiederum ver­wies auf Extrem­si­t­u­a­tio­nen, die es in Bran­den­burg gegeben
habe, wie den Fall des Gast­wirtssohnes Matthias Hintze, der 1997 von zwei
Russen ent­führt und in einem Erd­loch qualvoll erstickt war. “Das zeigt, wie
schnell solche Sit­u­a­tio­nen ein­treten kön­nen”, sagte Petke. 

Juris­tisch ist es unstrit­tig, dass Folter ein­schränkungs­los ver­boten ist.
Darauf ver­wies gestern erneut Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg. Das
Ver­bot ste­ht nicht nur im Grundge­setz und in der Strafprozessordnung,
son­dern auch in der Europäis­chen Men­schen­rechtschar­ta von 1950 und der
All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte der Vere­in­ten Natio­nen von 1948.
Wer diesen Grund­satz mit Hil­fe ein­er Geset­zesän­derung angreife, “stellt die
Grund­lage unseres Staates in Frage”, sagte Rautenberg. 

CDU-Poli­tik­er für schär­feres Polizeigesetz

Folter-Debat­te in Bran­den­burg: Vizeparte­ichef Petke fordert eine “härtere
Gan­gart” bei Verhören

(Tagesspiegel) Pots­dam. In Bran­den­burgs großer Koali­tion ist ein Stre­it um eine weitere
Ver­schär­fung des Bran­den­burg­er Polizeirechts ent­bran­nt. Der
CDU-Innen­poli­tik­er und Vizeparte­ichef Sven Petke (CDU) forderte am Dienstag,
der Polizei in Aus­nah­me­fällen eine “härtere Gan­gart” bei Ver­hören zu
ges­tat­ten. “Wenn es wie bei Geisel­nah­men um die Ret­tung von Menschenleben
geht, muss die Andro­hung von kör­per­lich­er Gewalt möglich sein”, sagte Petke
vor dem Hin­ter­grund der bun­desweit­en Folter-Debat­te. “Mit Folter hat das,
auch was in Frankfurt(Main) geschehen ist, nichts zu tun.” SPD und PDS
wiesen den Vorstoß zurück. 

Petke wider­sprach Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg, der bei
Gewal­tan­dro­hun­gen in Polizeiver­hören — wie bei der Ent­führung des
Bankierssohns Jakob von Met­zler — die “Grund­lage unseres Staates in Frage
gestellt” sieht. “Das ist falsch ver­standen­er Lib­er­al­is­mus”, sagte Petke.
Der Innen­ex­perte ver­wies auf einen Wider­spruch: In Aus­nah­me­fällen wie
Geisel­nah­men lasse das Bran­den­burg­er Polizeige­setz bere­its den finalen
Ret­tungss­chuss zu, also sog­ar die Tötung des Täters. Ander­seits sei der
Polizei Gewal­tan­dro­hung ver­boten, um von Tatverdächti­gen den Aufenthaltsort
von Geiseln zu erfahren. “Es gibt Hand­lungs­be­darf.” Dem widersprach
SPD-Frak­tion­schef Gunter Fritsch: Für eine Änderung des Brandenburger
Polizeige­set­zes gebe es keinen Anlass. Das ist auch die strik­te Posi­tion der
Bran­den­burg­er Polizeigew­erkschaft GdP. Lan­deschef Andreas Schus­ter erinnerte
daran, dass Bran­den­burg schon jet­zt eines der schärf­sten Polizeigesetze
habe. Es sei typ­isch, dass Petke bei jedem öffentlichkeitswirk­samen Ereignis
eine Ver­schär­fung von Geset­zen fordere. 

Was den Frank­furter Fall ange­ht, dürfte sich Petkes Posi­tion kaum von der
von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm unter­schei­den. Dieser unter­stütze “voll und
ganz”, so Sprech­er Heiko Hom­burg, die Aus­sagen von Hes­sens Ministerpräsident
Roland Koch. Koch hat­te Ver­ständ­nis für den Frank­furter Einsatzleiter
bekun­det, der Gewal­tan­dro­hun­gen ange­ord­net hat­te, um den Ent­führer des
Bankierssohns Jacob von Met­zler zum Reden zu bringen.

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Seminar gegen das Gutscheinsystem

Am Woch­enende find­et ein Sem­i­nar zum weit­eren Umgang mit dem Gutschein­sys­tem in
Bran­den­burg statt. Wer sich vor Ort dafür ein­set­zen möchte, daß Flüchtlinge Bargeld
statt Gutscheine erhal­ten und an unser­er Diskus­sion teil­nehmen möchte, ist am 1. und
2.3.03 genau richtig. 

Noch sind Anmel­dun­gen unter potsdam@kampagne.de möglich. Ein Sem­i­nar­beitrag wird
nicht erhoben. Eine Anreisebeschrei­bung wird nach der Anmel­dung zugemailt. 

Geld oder Gutschein? Das Sach­leis­tung­sprinzip für Asylbewerber/innen

01. bis 02.03.2003 Pots­dam, Hochland-Tagung­shaus, Guten­bergstraße 78 (am Bassinplatz)

Seit 1994 gilt für Asylbewerber/innen in Bran­den­burg das Sach­leis­tung­sprinzip. Die
ohne­hin gekürzten Sozial­hil­fesätze wer­den in Form von Warengutscheinen erstattet.
Darüber­hin­aus bleibt ein geringes Taschen­geld von 40 ? zur freien Ver­fü­gung. Die
Ein­führung von Gutscheinen wurde mit der Notwendigkeit begrün­det, die Bundesrepublik
nicht allzu lukra­tiv für Flüchtlinge zu machen. Flüchtlingsini­tia­tiv­en und in
let­zter Zeit immer mehr Kom­munen und Land­kreise fordern eine Abschaf­fung des
Gutschein­sys­tems, weil dies die Inte­gra­tion in den gesellschaftlichen Alltag
behin­dert und die Kom­munen mit zusät­zlichen Kosten belastet. 

Durch die Anfang 2003 erfol­gte Aufhe­bung der Run­der­lasse des Sozialministeriums
liegt die Entschei­dung über Geld oder Gutschein im Land Bran­den­burg nun­mehr bei den
Land­kreisen und kre­is­freien Städten. Die Stadt Pots­dam hat bere­its angekündigt,
schnell­st­möglich an alle Flüchtlinge Bargeld auszuzahlen. 

Auf unserem Woch­enend­sem­i­nar wollen wir uns einen Überblick über die für die
Kom­munen und Kreise ent­stande­nen Spiel­räume ver­schaf­fen und gemein­same Strategien
zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips entwickeln. 

Sam­stag, 1.3.2002

09.00–09.45 Uhr Frühstück

10.00–11.45 Uhr Bun­desrechtliche Vor­gaben und Spiel­räume der Kom­munen bei der Gewährung von Geldleis­tun­gen für Flüchtlinge — Georg Classen (Buchau­tor, Flüchtlingsrat Berlin)

12.00–12.45 Uhr Mittagessen

13.00–15.00 Uhr Die Abschaf­fung des Gutschein­sys­tems in Pots­dam — Bär­bel Eichen­müller (Lei­t­erin des Fach­bere­ich­es Jugend, Soziales u. Wohnen in
Pots­dam — angefragt)

15.15–15.45 Uhr Kaffeepause

16.00–17.30 Uhr Wie weit­er gegen das Gutschein­sys­tem in Bran­den­burg? Strate­giediskus­sion der Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips in
Brandenburg

18.00–18.45 Uhr Abendbrot 

Son­ntag, 2.3.2002

09.00–09.45 Uhr Frühstück

10.00–12.00 Uhr Fes­tle­gung unser­er Hand­lungss­chw­er­punk­te in den Kreisen und Kommunen

12.15–13.00 Uhr Mittagessen
13.00–14.00 Uhr Abschluß­plenum und Verabschiedung

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Waffenbörse in Potsdam verhindern

Bünd­nis­grüne fordern Polizeipräsi­den­ten in Offen­em Brief auf, Genehmi­gung für Ver­anstal­tung Mitte März zu versagen

Der Kreisver­band Pots­dam von Bünd­nis 90/Die Grü­nen spricht sich entschieden
gegen die geplante Waf­fen­börse im Pots­damer Blauhaus vom 14. bis zum 16.
März aus und fordert die zuständi­gen Stellen auf, diese Ver­anstal­tung zu
ver­hin­dern. Wir hal­ten es für unver­ant­wortlich, mit ein­er derartigen
Ver­anstal­tung für Waf­fen zu wer­ben und zu ver­suchen, die Bevölkerung dafür
zu begeis­tern. Es ist außer­dem nicht auszuschließen, dass sich auf einer
Waf­fen­börse Bran­den­burg­er mit Waf­fen ein­deck­en, die dazu entwed­er nicht
berechtigt sind oder denen man solche bess­er nicht in die Hand gäbe. 

Der Kreisver­band hat sich deshalb in Offe­nen Briefen an den Präsi­den­ten des
Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam, Bruno Küp­per, und an Pots­dams Oberbürgermeister,
Jann Jakobs, gewandt, in dem wir diese auf­fordern, die erforderliche
Aus­nah­megenehmi­gung für den Han­del mit Waf­fen auf Messen bzw. die
Fest­set­zung der Waf­fen­börse zu versagen. 

“Nach dem Vor­fall in einem Gym­na­si­um in Erfurt ist die Toleranzgrenze
über­schrit­ten. Die
Bevölkerung sollte nicht auch noch zum Waf­fenkauf ani­miert wer­den”, sagte
der Sprech­er des Pots­damer Kreisver­ban­des von Bünd­nis 90/Die Grü­nen, PETER
SCHÜLER. Schüler wider­sprach der Aus­sage des Pots­damer Oberbürgermeisters,
Jann Jakobs, der auf eine Anfrage der Frak­tion Bünd­nis 90/Die Grü­nen in der
Stad­verord­neten­ver­samm­lung geant­wortet hat­te, er habe keine Hand­habe gegen
die Durch­führung ein­er Waf­fen­börse. SCHÜLER: “Gemäß Para­graph 69a Absatz 1
Num­mer 3 der Gewer­be­ord­nung kann die Fest­set­zung ein­er solchen
Waf­fen­verkaufs­börse abgelehnt wer­den, wenn diese dem öffentlichen Interesse
widerspricht. 

gruene-brandenburg.de

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Zahl rechter Straf- und Gewalttaten stieg laut Innenministerium im Jahr 2002 an

BERLIN Sowohl rechte Gewalt als auch Straftat­en mit rechter
Moti­va­tion sind im ver­gan­genen Jahr angestiegen. Nach den vor­läu­fi­gen Zahlen, die das Bun­desin­nen­min­is­teri­um auf eine par­la­men­tarische Anfrage der FDP-Frak­tion vor­legte, wur­den im Jahr 2002 bun­desweit 10.579 rechte Straftat­en erfasst,
das sind rund 500 Delik­te mehr als im Vor­jahr. Auch Gewalt­de­lik­te mit recht­sex­tremer Moti­va­tion haben zugenom­men. Sta­tis­tisch gese­hen ereigneten sich im ver­gan­genen Jahr täglich zwei rechte Gewalttaten.

 

Reg­istri­erten die Behör­den im Jahr 2001 noch 709 ein­schlägige Gewalt­de­lik­te, so verze­ich­nen die vor­läu­fi­gen Zäh­lun­gen für das ver­gan­gene Jahr 725 Gewalttaten.
Angesichts dieser vor­läu­fi­gen Zahlen sei unver­ständlich, dass die CDU die ersat­zlose Stre­ichung der Bun­de­spro­gramme gegen Recht­sex­trem­is­mus fordere, sagt Kay Wen­del vom bran­den­bur­gis­chen Vere­in Opfer­per­spek­tive, der Betrof­fene rechter Angriffe unter­stützt. Ver­wun­dert ist Wen­del darüber, dass das Bun­desin­nen­min­is­teri­um für das Jahr 2002 bis­lang kein einziges Tötungs­de­likt mit rechtem Hin­ter­grund reg­istri­ert hat. Sowohl der Mord an einem 16-jähri­gen HipHop­per aus Pot­zlow als auch der gewalt­same Tod
eines 24-jähri­gen Rus­s­land­deutschen in Witt­stock wer­den von dem Vere­in als Tötungs­de­lik­te mit rechter Moti­va­tion bewertet.

 

Kopf­schüt­teln ruft die Sta­tis­tik auch in Meck­len­burg-Vor­pom­mern her­vor. Ger­ade ein­mal acht recht­sex­trem­istis­che Gewalt­tat­en sollen sich hier ereignet haben. Der Vere­in Lob­bi e. V., dessen Mitar­beit­er in drei Region­al­büros seit über einem Jahr Opfer rechter Gewalt in ganz Meck­len­burg-Vor­pom­mern unter­stützen, hat dage­gen nach eige­nen Angaben
in rund 50 Fällen Betrof­fe­nen beige­s­tanden. “Allein im Region­al­büro Neubran­den­burg wur­den im Jahr 2002 19 Opfer ras­sis­tis­tis­ch­er und rechter Gewalt betreut”, sagt Lob­bi-Mitar­beit­er Kai Bol­ick. Bol­ick ver­weist darauf, dass es über die bei Lob­bi e. V. reg­istri­erten Fälle hin­aus eine “nicht zu unter­schätzende Dunkelz­if­fer” gebe.
Beim Schw­er­iner Innen­min­is­teri­um möchte man sich zu den Berlin­er Zahlen derzeit nicht äußern.

 

Kaum ver­wun­der­lich: Im Bundesverfassungsschutzbericht
2001 war Meck­len­burg-Vor­pom­mern näm­lich das einzige Bun­des­land ohne rechte Gewalt­tat­en, während das Lan­deskrim­i­nalamt im gle­ichen Zeitraum 40 ein­schlägige Delik­te reg­istri­ert hat­te. Deshalb will man nun in
Schw­erin beson­ders gründlich zählen.

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Rohrlacker Nico D. wieder auf freiem Fuß

ROHRLACK (bei Neu­rup­pin) Die Über­griffe auf einen Rohrlack­er beschäfti­gen nun­mehr die CDU-Land­tags­frak­tion. Wach­schützer und CDU-Mit­glied Jörg. A. Not­tle hat­te dies in die Wege geleit­et. Es soll über Geset­zesän­derun­gen nachgedacht werden. 

 

Laut Not­tle wollen die Land­tagsab­ge­ord­neten Rat von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) ein­holen. Diese solle Aus­sagen darüber tre­f­fen, inwieweit es auf Lan­desebene möglich ist, der Polizei mehr Hand­lungsspiel­raum zur Gewalt­präven­tion zu geben. Diesen wolle die CDU-Frak­tion laut Not­tle voll auss­chöpfen. Er argu­men­tiert: „Es ist ja auch das, was Polizis­ten immer frus­tri­ert. Sie fan­gen die Ver­brech­er und müssen dann wieder auf freien Fuß setzen.“ 

 

In den ver­gan­genen Wochen war es mehrfach zu Über­grif­f­en auf einen Rohrlack­er gekom­men. Erst in der Nacht zum Son­ntag wurde seine Woh­nungstür beschädigt. Bei dem mut­maßlichen Täter han­delt es sich um dieselbe Per­son, die am Don­ner­stag wegen ver­suchter Nöti­gung des­sel­ben Opfers verurteilt wurde. Die Woh­nung des Beschuldigten ist durch­sucht wor­den. Dabei fan­den die Beamten Pis­tolen­mu­ni­tion, die dem Kriegswaf­fenkon­trollge­setz unterliegt. 

 

Wegen des Ver­dachts auf ein Ver­stoß gegen das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz, Volksver­het­zung und Sachbeschädi­gung wird gegen den Rohrlack­er Nico D. ermit­telt. In der gestri­gen Vernehmung habe der Beschuldigte sich auf die meis­ten Vor­würfe nicht ein­ge­lassen, hieß es gestern aus der Neu­rup­pin­er Hauptwache. D. habe in der Nacht zu Son­ntag in Rohrlack eine Ein­gangstür beschädigt. Der Bewohn­er ist bere­its mehrfach Opfer der­ar­tiger Über­griffe gewor­den. Erst am ver­gan­genen Don­ner­stag ist D. wegen ver­suchter Nöti­gung schuldig gesprochen wor­den. In der Nacht nach der Verurteilung gab es weit­ere Über­griffe auf die Woh­nung des Bedrohten. 

 

Laut Polizei war der Verdächtige in der Tat­nacht stark alko­holisiert. Der Atemtest ergab einen Wert von 2,36 Promille. In Abstim­mung mit der Staat­san­waltschaft durch­sucht­en die Beamten noch am Son­ntag die Woh­nung des Beschuldigten. Dabei wurde diverse Pis­tolen­mu­ni­tion gefun­den. Eben­so beschlagnahmten die Polizis­ten Schriften, deren Inhalt auf strafrechtliche Rel­e­vanz geprüft wird. Der Vor­wurf der Volksver­het­zung wird erhoben, da D. dem Geschäfts­führer ein­er Wach­schutz­fir­ma anti­semi­tis­che Parolen zugerufen habe. 

 

Laut Polizei, habe sich D. in der Vernehmung darauf berufen, im Voll­rausch gewe­sen zu sein. Er habe nach eigen­er Darstel­lung nicht mehr im vollen Bewusst­sein gehan­delt. Die Staat­san­waltschaft hat keine Unter­suchung­shaft beantragt. D. ist am Nach­mit­tag wieder auf freien Fuß gelassen wor­den. Die Ermit­tlun­gen der Polizei dauern an. 

 

 

 

Behör­den stoßen an ihre Grenzen“ 

 

Jörg A. Not­tle, Geschäfts­führer ein­er Wach­schutz­fir­ma, fordert klare Gesetze 

 

Jörg A. Not­tle ist Geschäfts­führer der Wach­schutz­fir­ma, die das Ate­lier des Rohrlack­ers überwacht, gegen den es jüngst mehrfach Über­griffe gab. Not­tle ist auch Mit­glied der CDU. Mit ihm sprach RA-Mitar­beit­er Gorm Witte. 

 

 


Han­delt es sich bei den Vor­fällen in Rohrlack um einen eskalierten Nachbarschaftsstreit?

 

Not­tle: Nein. Es liegt mir ein Dro­hbrief vor, dessen Inhalt wenig mit Nach­barschaftsstre­it zu tun hat. Da sind ganz klare Worte enthal­ten. Stre­it ist etwas anderes. Hier geht es ganz klar um recht­sradikale Hintergründe. 

 


Wie ste­ht die Dorf­bevölkerung diesen Vor­wür­fen entgegen?

 

Not­tle: Das ist unter­schiedlich. Es gibt Leute, die so etwas ganz rigeros ablehnen. Aber die alte ländliche Struk­tur kommt auch zum Tra­gen. Die Leute ken­nen sich untere­inan­der und schützen sich. 

 


Was muss sich aus Ihrer Sicht ändern, damit diese Über­griffe aufhören?

 

Not­tle: Alles, was Polizei und Jus­tiz machen kön­nen, haben sie getan. Die Behör­den brauchen mehr Möglichkeit­en in der Gewalt­präven­tion. Es kann nicht sein, dass das Opfer aus dem Ort wegziehen muss, weil es immer wieder bedro­ht wird. Es müssen auch zivilge­sellschaftliche Zeichen geset­zt wer­den. Ich habe zum Beispiel in Rohrlack noch keine Lichter­kette gegen Gewalt und Anti­semitismus gese­hen. Das wäre aber angebracht. 

 


Sie sind der Ansicht, dass die Befug­nisse der Polizei oder auch der Son­dere­in­heit „Täteror­i­en­tierte Maß­nah­men gegen extrem­istis­che Gewalt“ (Tomeg) nicht ausreichen?

 

Not­tle: Zum Beispiel fehlt in dem vor­liegen­den Fall die rechtliche Grund­lage ein psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en von dem Täter anzufer­ti­gen. Muss es dem Bedro­ht­en erst ans Leben gehen, bevor etwas dage­gen unter­nom­men wird? Ich habe um Polizeis­chutz gebeten. Der wurde mir bish­er noch nicht zuge­sagt. Aber als Wach­schützer kön­nen sich meine Mitar­beit­er nur in dem uns gesteck­ten geset­zlichen Rah­men bewe­gen. Fes­t­nehmen und Verurteilen ist Sache des Staates. 

 


In welch­er Weise wur­den Sie bezüglich der anti­semi­tis­chen Vor­fälle in Rohrlack auch poli­tisch aktiv?

 

Not­tle: Ich habe mit der CDU-Land­tags­frak­tion Kon­takt aufgenom­men. An diesem Beispiel sollte gezeigt wer­den, inwieweit das Land Bran­den­burg in der Lage ist, seine Bürg­er zu schützen. Wir merken, dass die Ermit­tlungs­be­hör­den an ihre Gren­zen stoßen. 

 


Welch­es Ergeb­nis erwarten Sie von Ihrer Initiative?

 

Not­tle: Das Ergeb­nis kön­nte eine geset­zliche Ver­schär­fung sein. Geset­ze sollen ein Stopp­schild set­zen. In diesem Fall ist eine hohe Strafe ver­hängt wor­den. Aber das hat den Täter nicht beein­druckt. Er ist wieder bei seinem Opfer aufge­taucht und hat es bedro­ht. Die nachträgliche Bestra­fung allein reicht also nicht. 

 


Wie kön­nte das im konkreten Fall aussehen?

 

Not­tle: Zum Beispiel indem der Täter ein psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en von sich erstellen lassen muss. Mit dieser Grund­lage soll­ten die Richter dann entschei­den, ob er bis zum Prozess wieder auf Fuß kommt oder nicht.

 


 


 

MAZNEURUPPIN Tür zer­stört und volksver­het­zende Parolen gerufen

 

Am Son­ntag gegen 17 Uhr wurde der Polizei mit­geteilt, dass ein Mann die Ein­gangstür in Rohrlack, Lin­den­hof, beschädigt hat. In der weit­eren Folge kam es zu einem Stre­it und ein­er Schlägerei zwis­chen dem 24-jähri­gen Täter und dem 41-jähri­gen Geschädigten. Anschließend ent­fer­nte sich der
Tatverdächtige in unbekan­nte Rich­tung, kon­nte jedoch in unmit­tel­bar­er Nähe des Ereignisortes durch einen Mitar­beit­er ein­er Sicher­heits­fir­ma fest­gestellt und den ein­tr­e­f­fend­en Polizeibeamten übergeben wer­den. Der
stark betrunk­ene 24-Jährige (2,36 Promille), der zuvor gegenüber dem Mitar­beit­er der Sicher­heits­fir­ma volksver­het­zende Parolen geäußert hat­te, wurde in Gewahrsam der Polizei­wache Neu­rup­pin gebracht.

 

Eine Blu­tent­nahme wurde ange­ord­net und durchge­führt. Weit­er­hin wurde in Abstim­mung mit der zuständi­gen Staat­san­waltschaft eine Woh­nungs­durch­suchung bei dem Tatverdächti­gen durchge­führt, die zum Auffind­en diverser
Pis­tolen­mu­ni­tion sowie Schriften, deren Inhalt auf strafrechtliche Rel­e­vanz geprüft wird, führte. Gegen­wär­tig kann sich der 24-Jährige im Rah­men ein­er Beschuldigten­vernehmung zum Tatvor­wurf der Sachbeschädi­gung, Ver­dacht Ver­stoß gegen das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz sowie zum Ver­dacht der
Volksver­het­zung äußern.

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Alle Grenzbehörden in Brandenburg unter einem Dach

FRANKFURT (ODER) Ganoven, die gren­züber­schre­i­t­end sowohl in Deutsch­land als
auch in Polen ihr Unwe­sen treiben, dürften es kün­ftig schw­er haben.
Spätestens zum EU-Beitritt des östlichen Nach­bar­lan­des im Mai nächsten
Jahres wollen deutsche und pol­nis­che Grenzbe­hör­den sowie die Polizei an
der
Oder unter einem Dach sitzen, um die Krim­i­nal­ität mit geball­ter Kraft,
kurzen Abstim­mungswe­gen und mod­ern­ster Logis­tik zu bekämpfen, analog
dem
pos­i­tiv­en Beispiel in Offen­burg an der deutsch-franzö­sis­chen Grenze.

Ein sech­sköp­figer Auf­baustab unter Leitung des früheren Frankfurter
Polizeipräsi­den­ten Hart­mut Lietsch stellt für dieses ehrgeizige Ziel in
pro­vi­sorischen Räu­men der Frank­furter Polizei­wache schon ein­mal die
Weichen.
“Wir müssen ein Konzept erar­beit­en, den Bedarf an Tech­nik und Personal
abklären, die Fremd­sprachen­schu­lung der kün­fti­gen Bediensteten
organ­isieren”, umschreibt er seine derzeit­i­gen Aufgaben. 

 

15 deutsche Polizeibeamte hät­ten sich bere­its für die Arbeit in der
kün­fti­gen bina­tionalen Dien­st­stelle inter­essiert. “Im Zuge der
EU-Oster­weiterung ist auf deutsch­er Seite BGS, Zoll und Polizei klar,
das es
eine Stelle geben muss, an der alle gren­züber­schre­i­t­en­den Aktionen
koor­diniert wer­den”, meint der Ex-Polizeipräsi­dent, der selb­st gerade
erst
von einem Pol­nisch-Kurs im Nach­bar­land zurück­kehrte. Angedacht ist auch
eine
Koop­er­a­tion mit der Bran­den­burg­er Polizei­hochschule. Die Dienststelle
soll
Prak­ti­ka beispiel­sweise zum The­ma Verkehrsrecht oder zu Auf­bau und
Bedienung
der Polizei-Nachricht­en­sys­teme im östlichen Nach­bar­land vermitteln. 

 

Seine drei deutsch- und pol­nis­chsprachi­gen Mitar­beit­er bearbeiten
bereits
jet­zt Ermit­tlungs-Anfra­gen zu Fah­n­dun­gen nach verdächti­gen Ganoven, zu
Fahrzeughal­ter­fest­stel­lun­gen, und ver­mis­sten Per­so­n­en, bei denen ein
gren­züber­schre­i­t­en­der Zusam­men­hang wahrschein­lich ist. Jüngstes
Beispiel
dafür ist der Fall des getöteten Babys, dass in der Müll­tonne einer
Auto­bahn-Rast­stätte in Nieder­sach­sen gefun­den wor­den war. Auf der Suche
nach
der Mut­ter ent­deck­ten Ermit­tler Blut­spuren an ein­er Rast­stätte bei
Frank­furt. “Ver­mutet wird nun, dass die Frau nach Polen geflüchtet ist.
Wir
recher­chieren da eifrig”, erläutert Lietsch. Und der umgekehrte Fall:
Wenn
etwa ein pol­nis­ch­er Staats­bürg­er ohne Papiere in Dort­mund in einem
ver­mut­lich geklaut­en Auto erwis­cht wird, kön­nen seine Per­son­alien durch
den
kurzen Draht von Frank­furt über die Oder schnell ermit­telt werden. 

 

Seit Anfang des Jahres gab es etwa 100 dieser Aufträge für den
Frankfurter
Auf­baustab. “Sämtliche Infor­ma­tio­nen und Lage­berichte aus Polen, die
für
deutsche Ermit­tler rel­e­vant sind — und umgekehrt — sollen in der
gemeinsamen
Dien­st­stelle zusam­men­fließen”, erk­lärt der Lietsch.

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KZ-Gedenkstätten beklagen ihre Rolle als “Kellerkinder”

Vor über­zo­ge­nen Erwartun­gen an die KZ-Gedenkstät­ten beim Bekämpfen des Recht­sex­trem­is­mus hat der Direk­tor der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten, Gün­ter Morsch, gewarnt. Er kri­tisierte, diese Erin­nerung­sorte seien in
West­deutsch­land oft als “Kellerkinder” behan­delt worden. 

ORANIENBURG, Das Entste­hen eines rechtsextremen
Welt­bildes durch “viele Jahre der Sozial­i­sa­tion in Fam­i­lien, durch Gle­ichal­trige und Schulen” könne nicht kurzfristig “mit zweistündi­gen Gedenkstät­ten-Besuchen wettgemacht wer­den”, sagte Morsch am Mon­tag in Oranien­burg in einem epd-Gespräch zum zehn­jähri­gen Beste­hen der
Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten. Jed­er andere Anspruch sei “ver­messen”.

Haup­tauf­gabe der Bil­dungsar­beit der KZ-Gedenkstät­ten sei vielmehr die “Bestärkung eines weltof­fe­nen und tol­er­an­ten Milieus, das sich zu den Men­schen­recht­en beken­nt”, sagte Morsch. Die Demokratie der Weimar­er Repub­lik sei nicht nur an ihren Fein­den gescheit­ert, son­dern auch an den
Befür­wortern, die sie nicht ener­gisch genug vertei­digt hätten. 

Die Gedenkstät­ten seien als “inter­na­tionale Fried­höfe” auch ein Ort der Wider­legung von Zweifeln an NS-Ver­brechen, die durch revi­sion­is­tis­che Pub­lika­tio­nen ver­bre­it­et wür­den. Langfristig könne die Arbeit der Gedenkstät­ten der Aus­bre­itung eines recht­sex­tremen Milieus entgegenwirken,
sagte Morsch. Zur Bil­dungsar­beit mit Jugendlichen aus dem recht­en Milieu müssten jedoch neue Meth­o­d­en entwick­elt wer­den. Die Bew­er­tung eines derzeit laufend­en ein­jähri­gen Pro­jek­ts, in dem Jugendliche ohne Aus­bil­dung in den
Gedenkstät­ten arbeit­en und päd­a­gogisch betreut wer­den, sei noch nicht abgeschlossen. 

Nach wie vor sei auch die Betreu­ung über­leben­der Opfer eine “ganz große human­itäre Auf­gabe” der Stiftung. Jährlich besuchen den Angaben zufolge mehr als 100 Über­lebende die Gedenkstät­ten. An der Gedenk­feier zum 50.Jahrestag der Befreiung hat­ten 1995 mehr als 3000 Über­lebende teilgenommen. 

Weg­weisend für west­deutsche KZ-Gedenkstät­ten sei die Organ­i­sa­tions­form als Stiftung, die größere Unab­hängigkeit von poli­tis­chen Ein­flüssen garantiere, sagte Morsch. Gedenkstät­ten seien in West­deutsch­land in der Vergangenheit
oft als “Kellerkinder” behan­delt wor­den. Sie dien­ten zwar als päd­a­gogis­che Orte für Schülerbe­suche, hät­ten aber keine mod­er­nen Ausstel­lungskonzepte angeboten.

Inforiot