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Journalistenzeuge: Es sah aus wie auf einer Müllkippe

(Pots­damer Neueste Nachricht­en, Gabriele Hohenstein)
„Die Polizis­ten kamen raus. Unmit­tel­bar danach bin ich mit der Kamera
rein“, schilderte Tim Jäger (30) gestern im Zeu­gen­stand. Der damals für das
Pots­damer Stadt­fernse­hen tätige Jour­nal­ist doku­men­tierte am 27. August 2001 den
Zus­tand des alter­na­tiv­en Wohn­pro­jek­ts Rudolf-Bre­itscheid-Straße 6, nach­dem es zwei
Tage zuvor von der Polizei geräumt wurde. Anlass der Stür­mung waren vermeintliche
Stein­würfe aus dem Gebäude her­aus auf gewalt­bere­ite Hertha-Fans im Anschluß an ein
Fußballpokalspiel zwis­chen Babels­berg 03 und Hertha BSC. Lutz Boede von der Kampagne
gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste und Mil­itär erhob danach in ein­er in den PNN
veröf­fentlicht­en Erk­lärung schwere Vor­würfe gegen die an der Aktion beteiligten
Polizeibeamten. So sollen Mit­glieder der Lan­de­sein­satzein­heit (LESE) sowie des
Ein­satztrup­ps der Krim­i­nalpolizei in dem Gebäude Schränke umge­wor­fen, Plattenspieler
und Box­en zer­schla­gen, Schallplat­ten in der Mitte durchge­brochen, sich an Getränken
sowie Bargeld der Bewohn­er bedi­ent sowie auf Pol­ster­mö­bel und hin­ter den Tre­sen des
Par­tyraums uriniert haben. „So ähn­lich pfle­gen Erober­er in beset­zten Gebieten
zu wüten“, stellte Boede fest. Bei der Fes­t­nahme hät­ten die Gefan­genen, die
von den Polizis­ten als Zeck­en und Schlam­p­en beschimpft wor­den seien, eine halbe
Stunde lang mit auf dem Rück­en ver­schnürten Hän­den bäuch­lings auf dem Bürgersteig
liegen müssen. Der dama­lige Polizeipräsi­dent Detlef von Schw­erin erstattete
Strafanzeige gegen Lutz Boede. Seit dem 6. Jan­u­ar muss sich der Kampagneaktivist
wegen übler Nachrede vor dem Amts­gere­icht ver­ant­worten (PNN berichteten).
Ihm habe sich nach der Durch­suchung durch die Polizei nicht der „übliche
Zus­tand eines Haus­es geboten, auch nicht eines Haus­es aus der Besetzerszene“,
betonte Fernse­hjour­nal­ist Tim Jäger am gestri­gen drit­ten Ver­hand­lungstag. Der
gesamte Haus­rat sei zu Bergen aufgetürmt wor­den. „Es sah aus wie auf einer
Mül­lkippe. Deut­lich erin­nere ich mich an eine angek­nack­ste Musikan­lage und kaputte
Plat­ten.“ Uringeruch habe er nicht wahrgenom­men. „Ich habe auch nicht
gese­hen, dass die Polizis­ten Wasser­flaschen der Bewohn­er aus­getrunk­en haben“,
berichtete der Zeuge. Während die bis­lang im Prozess ver­nomme­nen Polizeibeamten
erk­lärt hat­ten, höflich und kor­rekt vorge­gan­gen zu sein – auch wenn in
Augen­schein genommene Videos dem Hohn sprechen -, gab LESE-Einsatzabschnittsleiter
Detlef A. nun zu: „Auszuschließen ist gar nichts, wenn der Adrenalienspiegel
entsprechend hoch ist.“ Allerd­ings habe er nichts der­ar­tiges vernommen.
Beamte, die ein men­schlich­es Bedürf­nis ver­spürt hät­ten, seien „per
Toi­let­ten­wa­gen“ zur Wache nach Babels­berg gefahren wor­den. Getränke hät­ten die
Polizis­ten an der Jet-Tankstelle Großbeeren­straße gekauft. Die entsprechende
Quit­tung läge in der Akte. (Dort befind­et sich zwar ein Belegex­em­plar über den
Erwerb von Sel­ter­swass­er – abgestem­pelt ist es allerd­ings an der
„Tanke“ in der Pots­damer Straße.) Die Ver­hand­lung wird am 27. Januar
fortgesetzt. 


Am 27.01. geht es 9.30 Uhr am Amts­gericht Pots­dam mit der Vernehmung unab­hängiger Zeu­gen, an der Durch­suchung beteiligter Polizis­ten und dem Video der Hausbewohner
weit­er, auf dem der Auf­marsch der Herthanazis doku­men­tiert ist.

Die bish­eri­gen Prozesstage im Infori­ot Archiv

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Totschlagprozess: Zeugen frei

NEURUPPIN


Zwei wegen Falschaus­sage festgenommene Zeu­gen im Neuruppiner
Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen sind wieder frei. Zwar habe sich
der Vor­wurf teil­weise bestätigt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft
gestern. Bei­de seien aber freige­lassen wor­den, weil es keine Haft­gründe gab.
Die Zeu­gen hat­ten behauptet, einen Teil der bru­tal­en Auseinandersetzung
nicht gese­hen zu haben, obwohl sie in einem Auto unmit­tel­bar am Tatort
gesessen hat­ten. Sie waren daraufhin am Fre­itag direkt im Gerichtssaal
festgenom­men wor­den. In dem gestern mit Zeu­ge­naus­sagen fort­ge­set­zten Prozess
geht es um eine bru­tale Schlägerei im Mai 2002 vor ein­er Dis­co in Wittstock.
Dabei wur­den ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er getötet und sein Freund
schw­er ver­let­zt. Die fünf Angeklagten müssen sich wegen Totschlags und
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten. Drei von ihnen haben bisher
zugegeben, auf die bei­den Aussiedler eingeschla­gen zu haben. Unklar blieb,
wer die bei­den Aussiedler mit einem 17 Kilo schw­eren Feld­stein traktierte.

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Kirchenasyl: Staatsanwälte sehen von Ermittlungen gegen Polizei ab

Schwante/Neuruppin (ddp-lbg). Nach der Durch­suchung von Kirchen­räu­men in
Schwante wird gegen die beteiligten Polizis­ten nicht ermit­telt. Ein
Ermit­tlungsver­fahren sei nicht ein­geleit­et wor­den, sagte der Leitende
Neu­rup­pin­er Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er am Mon­tag auf ddp-Anfrage. Auf
der Suche nach einem Viet­name­sen und seinem Sohn im Kirchenasyl hat­ten die
Beamten am 6. Jan­u­ar Gemeinde- und Pri­va­träume durch­sucht. Pfar­rer Johannes
Köl­bel hat­te daraufhin Anzeige wegen Haus­friedens­bruchs und Nötigung
gestellt, weil kein Durch­suchungs­be­fehl vorgele­gen habe.
«Wir müssen davon aus­ge­hen, dass sich der Pfar­rer direkt vor Beginn mit der
Durch­suchung ein­ver­standen erk­lärte», begrün­dete Schnittch­er. Er habe auch
auf eine richter­liche Durch­suchungsanord­nung verzichtet. Köl­bel dagegen
sagte, er habe keine schriftliche Grund­lage für den Polizeiein­satz erhalten.
Die Schwan­ter Gemeinde gewährt dem 48-jähri­gen Viet­name­sen und seinem
5‑jährigen Sohn seit Mitte Novem­ber Kirchenasyl. Die erst­ma­lige Durchsuchung
von Kirchen­räu­men in Bran­den­burg hat­te wei­thin für Auf­se­hen gesorgt.
Wie Schnittch­er weit­er sagte, hat­te ein DVU-Land­tagsab­ge­ord­neter wegen des
Kirchenasyls schon am 9. Dezem­ber Anzeige gegen Unbekan­nt gestellt. Die
Staat­san­waltschaft hätte aber auch von Amts wegen Ermit­tlun­gen aufgenommen.
Ver­gan­gene Woche sei ein Ver­fahren gegen Köl­bel wegen des Ver­dachts des
Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz ein­geleit­et wor­den. Die
Staat­san­waltschaft sei dazu geset­zlich verpflichtet und habe keinen
Ermessensspiel­raum. Der Pfar­rer zeigte sich am Mon­tag gelassen. Es gebe nur
wenige Fälle, wo es zu ein­er Verurteilung kommt, sagte er.

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Weiterer Fall von Kirchenasyl in Brandenburg/Havel

Weit­er­er Fall von Kirchenasyl in Brandenburg/Havel

(Berlin­er Mor­gen­post) Brandenburg/H. — In Bran­den­burg wird erneut ein­er von Abschiebung bedrohten
Fam­i­lie Kirchenasyl gewährt. Die kon­gole­sis­che Fam­i­lie Ndu­alu-Kamisa mit
ihren drei und sechs Jahre alten Kindern sei in Brandenburg/Havel von einer
Kirchenge­meinde aufgenom­men wor­den, teilte Pfar­rer Christoph Vogel mit.
Damit solle die Abschiebung ver­hin­dert und eine weit­ere Prü­fung des Falles
ermöglicht wer­den. Ein Eilantrag gegen die Abschiebung war am Fre­itag vom
Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam abgelehnt wor­den. Dem Unter­stützerkreis zufolge
hat der 33-jährige Fam­i­lien­vater José Ndu­alu Stu­den­ten­proteste gegen das
Mob­u­to-Regime organisiert. 

Auch kon­gole­sis­che Fam­i­lie erhält Kirchenasyl

(Berlin­er Zeitung) BRANDENBURG/HAVEL. Die kon­gole­sis­che Fam­i­lie Ndu­alu-Kamisa mit ihren drei
und sechs Jahre alten Kindern ist in der Stadt Bran­den­burg Kirchenasyl
gewährt wor­den. Das teilte der stel­lvertre­tende Super­in­ten­dent Pfarrer
Christoph Vogel am Mon­tag mit. Damit solle eine weit­ere Prü­fung des Falles
ermöglicht wer­den. Auf Grund des fehlen­den Impf­schutzes dro­ht­en den in
Deutsch­land gebore­nen Kindern nach ein­er Abschiebung in die Demokratische
Repub­lik Kon­go schwere gesund­heitliche Schä­den, kri­tisierten Kirche und
Unterstützerkreis. 

Siehe auch Behörde will kon­gole­sis­che Fam­i­lie abschieben (Berlin­er Zeitung, 17.1.)

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Gedenken oder ignorieren: Was tun mit dem Tag von Potsdam?

(Berlin­er Mor­gen­post, Dieter Weirauch und Dieter Salzmann)
Der Tag, an dem sich Hitler und Reich­spräsi­dent Hin­den­burg vor der Potsdamer
Gar­nisonkirche die Hand schüt­tel­ten, gilt als endgültiges Sterbe­da­tum der
Weimar­er Repub­lik. Am 21. März jährt er sich zum 70. Mal. In der Stadt
herrscht Unsicher­heit über den richti­gen Umgang damit.
Pots­dam — Die Wiederkehr eines für Pots­dam unseli­gen Datums steht
unmit­tel­bar bevor. Am 21. März 1933, vor 70 Jahren, arrang­ierten sich die
kon­ser­v­a­tiv­en Kräfte mit den wenige Wochen zuvor an die Macht gekommenen
Nazis bei dem vom Pro­pa­gan­damin­is­ter Goebbels insze­nierten «Tag von
Pots­dam», an dem zugle­ich die Weimar­er Repub­lik zu Grabe getra­gen wurde.
Der Umgang mit dem Tag heute ist prob­lema­tisch: Es gibt nichts zu feiern und
es beste­ht zudem die Gefahr, das die Recht­sex­tremen sich dieses Datum zu
eigen machen, ähn­lich wie sie an «Führers» Geburt­stag und am Todestag von
Rudolf Hess ihr braunes Süp­pchen kochen.
Entsprechend ger­ing ist offen­bar bish­er das Inter­esse, sich mit dem Tag zu
befassen. Das Pots­dam-Muse­um hat an diesem Fre­itag geschlossen — der ganz
nor­male Schließ­tag, heißt es, schließlich wolle man den Tag nicht
über­be­w­erten, obwohl im Foy­er eine kleine Infor­ma­tion­sausstel­lung zum Thema
gezeigt wird, sagt Muse­um­schef Hannes Wittenberg.
Die Stadtver­wal­tung selb­st hat sich erst spät Gedanken gemacht und überlässt
das Gedenken, zumin­d­est bish­er, ein­er Bürg­erini­tia­tive. Diese hat sich tief
in die Materie eingear­beit­et und will den Tag in ein­er Aktionswoche um den
21. März in all seinen Facetten darstellen. An der Spitze dieser Bewegung
ste­hen der Stadtkirchenp­far­rer Mar­tin Vogel sowie der Kan­tor der
Niko­laikirche, Björn Wiede. Für Wiede ist der Jahrestag vor allem eine
Mah­nung daran, dass «eine demokratis­che Ver­fas­sung durch das Engage­ment, die
Wach­samkeit aber auch durch die Diszi­plin ihrer Bürg­er in die Balance
gebracht wird.» Er will zeigen, wie es geschehen kon­nte, dass diese Balance
1933 und zuvor aus dem Gle­ichgewicht geri­et. Die Ereignisse des 21. März
1933 erhiel­ten nach Mei­n­ung Wiedes eine so trau­ma­tis­che Bedeu­tung bis heute,
weil dieser Tag wie wirk­lich nur wenige das his­torische Beispiel des
Scheit­erns ein­er demokratis­chen Ver­fas­sung symbolisiere.
Dazu hat er ein fün­ftägiges Pro­gramm auf die Beine gestellt: Zeitzeugen
geben über den Tag Auskun­ft, Schüler set­zen sich in Pro­jek­t­wochen damit
auseinan­der, his­torische Fil­mauf­nah­men wer­den gezeigt und auf Podien
öffentlich diskutiert.
Brisanz birgt der so genan­nte Stadt­gang von der Niko­laikirche zum Standort
der Gar­nisonkirche am 21. März. Diesen Weg nah­men 1933 die neu gewählten
Reich­stagsab­ge­ord­neten nach einem Gottes­di­enst in der Niko­laikirche, um in
einem Staat­sakt in der Gar­nisonkirche zu ihrer ersten Sitzung
zusam­men­zutreten. Dort war man unter sich: Die SPD-Frak­tion war dem
Spek­takel fer­nge­blieben, die Mit­glieder der KPD-Frak­tion waren auf der
Flucht, im Gefäng­nis oder im KZ.
Die Brisanz, den Weg nachzu­vol­lziehen, sieht Wiede auch, meint aber, die
Demokratie dürfe ängstlichen Befürch­tun­gen nicht geopfert wer­den. «Für mich
bedeutet dieser Stadt­gang heute, dem, was in der Stadt war und ist,
nachzuge­hen und nicht hin­ter­herzu­laufen», sagt Wiede über den Programmpunkt.
Die Gefahr eines Miss­brauchs durch die Recht­sex­tremen sieht er nicht. Er
habe keine Erken­nt­nisse, dass Neon­azis im Anmarsch seien. Kämen sie doch,
sei das eine Auf­gabe für die Polizei. 

Gedenken in Brandenburg

So, 26.01, 11 Uhr, Bahn­hof­s­traße, Königs Wusterhausen

Gedenkkundge­bung an alle Opfer des Nation­al­sozial­is­tis­chen Ter­rors — Zum 70. Jahrestag der Machtüber­nahme Hitlers am 30. Jan­u­ar 1933. Ver­anstal­ter: Red Action KW mit Unter­stützung der DKP und PDS

Mi, 29.01., 18 Uhr, Bech­stein Gym­na­si­um, Erkner

“Antifaschis­mus-Gestern und Heute” — Infoabend wegen des 70. Jahrestags der Machtüber­nahme der Nazis.

Ref­er­enten: Fred Löwen­berg (Vor­sitzen­der Berlin­er Ver­band — Ver­fol­gte des Naziregimes), Wal­ter Sack (Mit­glied der Wider­stands­gruppe um Her­bert Baum), ein Ref­er­ent des Apabiz und ein aktiv­er Antifaschist. Aufruf hier (PDF-Datei, 5 KB)

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GdP fordert Ende der Videoüberwachung in Brandenburg

Die Gew­erkschaft der Polizei (GdP) fordert eine
Abschaf­fung der vor anderthalb Jahren in Bran­den­burg gestarteten
Videoüberwachung. «Die Straftäter sind doch nicht ver­rückt, haben ihre
Aktiv­itäten auf andere Stan­dorte ver­lagert», sagte Lan­deschef Andreas
Schus­ter dem «Berlin­er Kuri­er» (Mon­ta­gaus­gabe). Er fügte hinzu: «Im
Klar­text: Die Videoüberwachung hat zu keinem Rück­gang der Kriminalität,
lediglich zu einem Ver­drän­gungsef­fekt geführt.» So gebe es in Potsdam
weit­er­hin mas­siv Fahrrad­dieb­stäh­le — zwar nicht mehr am Haupt­bahn­hof, dafür
aber vor Schulen und Kaufhäusern, so Schus­ter. «Eine Kam­era kostet 50 000
Euro und bindet vier Beamte, darunter zwei pro Dienst in unmit­tel­bar­er Nähe
des jew­eils überwacht­en Ortes.» Verdeck­te Ermit­tler wären nach Schusters
Ansicht effektiver.

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Duldung für vietnamesische Familie bis April verlängert

Alt­lands­berg (ddp-lbg). Die viet­name­sis­che Fam­i­lie Nguyen aus Altlandsberg
bei Berlin darf weit­er hof­fen. Die Aus­län­der­be­hörde des Landkreises
Märkisch-Oder­land ver­längerte am Mon­tag die befris­tete Dul­dung bis zum 24.
April 2003, sagte der Dol­ge­lin­er Pfar­rer Olaf Schmidt der Nachrichtenagentur
ddp. Seine Gemeinde hat­te dem heute 35-jähri­gen Vater und dessen Sohn im
Jahr 2000 für mehrere Monate Kirchenasyl gewährt, um eine Tren­nung der
Fam­i­lie zu ver­hin­dern. Die jet­zt 33 Jahre alte Ehe­frau war damals schwanger.
Die vierköp­fige Fam­i­lie habe den neuer­lichen Bescheid mit Ent­täuschung und
Hoff­nung zugle­ich aufgenom­men, sagte Schmidt. Das wiederum nur befristete
Bleiberecht lege sich sehr auf die Psy­che. Zum anderen sei die Duldung
bess­er als eine Auf­forderung zur Abschiebung. Offen­bar woll­ten die Behörden
das neue Zuwan­derungs­ge­setz abwarten.
Die Nguyens seien völ­lig inte­gri­ert und benötigten kein­er­lei Sozialhilfe,
sagte Schmidt. Vater und Mut­ter hät­ten Arbeit, der Sohn gehe in die 5.
Klasse der Alt­lands­berg­er Schule, die zwei Jahre alte Tochter besuche eine
Kita. Im ver­gan­genen Jahr waren in der Stadt mehr als 1000 Unterschriften
für einen Verbleib der Fam­i­lie in Deutsch­land gesam­melt worden.

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Kirchenasyl hat juristisches Nachspiel

(MAZ) SCHWANTE Nach dem Kirchenasyl für zwei von Abschiebung bedro­hte Viet­name­sen in Schwante (Ober­hav­el) wird jet­zt gegen Gemein­dep­far­rer Johannes Köl­bel wegen Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz ermit­telt. Das habe ihm die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin mit Schreiben vom 16. Jan­u­ar mit­geteilt, sagte Köl­bel gestern. Geprüft werde, ob er den Para­grafen 92 des Aus­län­derge­set­zes ver­let­zt habe. Danach dro­ht Per­so­n­en, die aus­reisepflichti­gen Men­schen Unter­schlupf gewähren, eine Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren. 

Köl­bel hat­te dem 48-jähri­gen Viet­name­sen Xuan Khang Ha und dessen fün­fjährigem Sohn von Novem­ber bis Anfang Jan­u­ar Zuflucht gewährt. Nach­dem Polizeibeamte das Pfar­rhaus deswe­gen durch­sucht hat­ten, sicherten Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) dem evan­ge­lis­chen Lan­des­bischof von Berlin und Bran­den­burg, Wolf­gang Huber, in der ver­gan­genen Woche zu, dass das Kirchenasyl kün­ftig respek­tiert werde. 

Er halte es für die Sache des Kirchenasyls für dur­chaus pos­i­tiv, wenn die Vorgänge auf dem Wege staat­san­waltschaftlich­er Ermit­tlun­gen gek­lärt wür­den, sagte Köl­bel. Wegen der Haus­durch­suchung hat der Pfar­rer selb­st Anzeige erstat­tet. Die bei­den Beamten hät­ten für ihren zuvor tele­fonisch angekündigten “Besuch” keinen Durch­suchungs­be­fehl vor­weisen kön­nen, erläuterte er. Auf seine Rück­frage beim zuständi­gen Polizeis­chutzbere­ich, ob die Durch­suchung recht­ens ist, sei ihm das bestätigt wor­den. Der Durch­suchungs­be­fehl werde nachgere­icht — was bis jet­zt nicht geschehen sei. 

Staat­san­walt ermit­telt gegen Pfarrer

Johannes Köl­bel gewährte Viet­name­sen Kirchenasyl

(Berlin­er Zeitung) SCHWANTE. Nach dem Kirchenasyl für zwei von Abschiebung bedro­hte Vietnamesen
in Schwante (Ober­hav­el) wird jet­zt gegen Gemein­dep­far­rer Johannes Kölbel
wegen Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz ermit­telt. Das habe ihm die
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin mit Schreiben vom 16. Jan­u­ar mit­geteilt, sagte
Köl­bel am Son­ntag. Geprüft werde, ob er den Para­grafen 92 des
Aus­län­derge­set­zes ver­let­zt habe.
Danach dro­ht Per­so­n­en, die aus­reisepflichti­gen Men­schen Unterschlupf
gewähren, eine Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren. Köl­bel hat­te dem
48-jähri­gen Viet­name­sen Xuan Khang Ha und dessen fün­fjährigem Sohn von
Novem­ber bis Anfang Jan­u­ar Zuflucht gewährt. Nach­dem Polizis­ten das
Pfar­rhaus deswe­gen durch­sucht hat­ten, sicherten Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck (SPD) und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) dem evangelischen
Lan­des­bischof von Berlin und Bran­den­burg, Wolf­gang Huber, in der vorigen
Woche zu, kün­ftig Kirchenasyl zu respektieren.
Anzeige erstattet
Er halte es für die Sache des Kirchenasyls für dur­chaus pos­i­tiv, wenn die
Vorgänge auf dem Wege staat­san­waltschaftlich­er Ermit­tlun­gen gek­lärt würden,
sagte Köl­bel am Son­ntag. “Daran beste­ht ein über­ge­ord­netes Inter­esse auch
der Lan­deskirche.” Wegen der Haus­durch­suchung hat der Pfar­rer selb­st Anzeige
erstat­tet. Die bei­den Polizeibeamten hät­ten für ihren unmit­tel­bar zuvor
tele­fonisch angekündigten “Besuch” keinen Durch­suchungs­be­fehl vorweisen
kön­nen, erläuterte er. Auf seine Rück­frage beim zuständigen
Polizeis­chutzbere­ich, ob die Durch­suchung recht­ens ist, sei ihm das
bestätigt wor­den. Der Durch­suchungs­be­fehl werde nachgere­icht — was bis jetzt
nicht geschehen sei.
Er kenne also for­mal bis jet­zt nicht den Grund für den keinesfalls
fre­undlichen Besuch, sagte der Geistliche. Dabei hät­ten die Polizis­ten auch
seine Pri­va­träume “von oben bis unten” durch­sucht, darunter den
Klei­der­schrank und eine Wäschetruhe im Schlafz­im­mer, wo seine kranke Ehefrau
gele­gen habe. Die Viet­name­sen wur­den von den Beamten nicht gefun­den. “Sie
waren nicht bei uns — warum auch immer”, sagte der Pfar­rer unter Hin­weis auf
die für die bei­den Kirchenasy­lanten bedrohliche Situation.
“Ich bin guten Mutes, dass die Sache nicht unbe­d­ingt zu meinen Ungunsten
aus­ge­ht”, meinte Köl­bel. Die bei­den Viet­name­sen genießen derzeit die Duldung
der Behör­den, bis ihr Antrag auf Rechtss­chutz gerichtlich entsch­ieden ist.
Die Kirche hat Stel­lung­nah­men von Amnesty Inter­na­tion­al und der
Flüchtling­sor­gan­i­sa­tion der Vere­in­ten Natio­nen UNHCR erbeten, die Aufschluss
über die Gefährdung der Viet­name­sen bei ein­er Abschiebung geben sollen.

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Guben — der schwere Kampf gegen den schlechten Ruf

(Berlin­er Mor­gen­post) Einst war es die Wiege der Hutin­dus­trie. Heute ist die Stadt vor allem wegen
ein­er mörderischen Het­z­jagd bekan­nt. Das soll sich ändern
Guben — Die Glastür von dem Haus Hugo-Jentsch-Straße 14, wegen der Farid
Guen­doul alias Omar Ben-Noui 1999 von Recht­sex­tremen zu Tode gehet­zt starb,
ist längst ein­er abweisenden Holzp­forte gewichen. Diese wiederum ist mit
einem Sicher­heitss­chloss abges­per­rt. Raus muss hier nie­mand mehr. Rein nur
noch die Abbruchko­horte, die in diesem Jahr anrückt. Der abweisende Block im
«Wohnkom­plex IV» ist leerge­zo­gen. Er gehört zu denen, die weichen sollen.
Man kann auch sagen: «Den nehmen wir raus.» Das ist ein Satz, den
Bürg­er­meis­ter Klaus-Dieter Hüb­n­er ger­ade häu­fig sagt. Genau 1137 Wohnungen
wer­den von jet­zt bis 2004 «rausgenom­men». Wenn alles gut geht und weiter
Geld fließt weit­ere 449 bis 2006.
Die Stadt Guben schwingt sich auf zu neuer Zuver­sicht. Über den zu Tode
gehet­zten Asyl­be­wer­ber redet Bürg­er­meis­ter Hüb­n­er wenig und nur sichtlich
ungern. Nicht dass er nicht bedauerte. Aber seine Stadt dürfe nicht durch
diesen einen Tag bes­timmt wer­den. Guben müsse ler­nen, sich pos­i­tiv zu
definieren. Die Stadt müsse ihren Bürg­ern Arbeit bieten und ihren
Jugendlichen eine Per­spek­tive. Ihnen auch Ver­ant­wor­tung geben. Dann erledige
sich das Prob­lem mit den Recht­sex­tremen von selbst.
Und Hüb­n­er begin­nt zu erzählen, wie Guben anders wer­den soll. Wie die Stadt
wieder ein­mal da anknüpfen kön­nte, wo sie war. Eine kleine prosperierende
Indus­tri­es­tadt, sauber und lebendig. Auch wenn davon noch nicht viel zu
sehen ist. In den Alt­stadt­ge­bi­eten liegt der Leer­stand bei 50 Prozent. In
dem Plat­ten­bauge­bi­et kaum darunter. Manche Straßen liegen da wie
aus­gestor­ben. Die Frank­furter Straße, die auf die Gren­ze nach Gubin zuführt,
ist eine Bausstelle. Etliche Läden haben für immer geschlossen. «Hier wird
nüscht mehr», sagt eine Pas­san­tin, bevor sie wegeilt, vor dem kalten Wind
auf der Flucht. Nicht mal auf dem kleinen Markt auf der Pol­nis­chen Seite ist
Leben.
Guben hat in den Jahren seit der Wende fast ein Vier­tel sein­er Einwohner
ver­loren. Heute sind es noch etwa 23 500. «Wir gehen davon aus, dass die
Zahl noch auf etwa 22 000 absinkt», sagt Hüb­n­er. Damit habe dann Guben in
etwa die Größe erre­icht, die es vor der «kün­stlichen Industrialisierung»
hat­te. Die kün­stliche Indus­tri­al­isierung begann 1960 mit dem Bau eines
Werkes für Chemiefasern. Damals wur­den aus der ganzen DDR Arbeiter
ange­wor­ben. Für die mussten Woh­nun­gen gebaut wer­den. Die Woh­nun­gen, die
jet­zt über­flüs­sig sind.
Bürg­er­meis­ter Hüb­n­er jam­mert nicht. «Wir müssen sehen, wie wir aus eigener
Kraft weit­er kom­men.» Denn mit der Erweiterungswelle der Europäis­chen Union
wür­den auch die För­der­modal­itäten für seine Stadt schlechter. Bei der
Entwick­lung set­zt die Kom­mune auch auf die pol­nis­che Schwest­er­stadt Gubin.
Dort lag bis die deutsche Bevölkerung 1945 ver­trieben wurde, das Zentrum.
Was heute Guben ist, war früher das Guben­er Indus­trie- und Bahnhofsviertel.
Das macht auch städte­baulich Schwierigkeit­en. Ein echt­es Zen­trum muss in
Guben erst entwick­elt wer­den. Dazu soll im hal­b­ver­fal­l­enen historischen
Quarti­er ein Gebäude für ein Rathaus saniert wer­den. Vis a vis wird ein
Einkauf­szen­trum gebaut.
Ein biss­chen weit­er ist die Stadt schon bei ihrem zweit­en Ziel, die
Chemis­che Indus­trie zu erhal­ten. Vom Faser­w­erk kon­nten immer­hin gut 700
Arbeit­splätze in das heute zur Tre­vi­ra GmbH gehören­den Werk gerettet werden.
Um dieses Werk ranken sich im heuti­gen Indus­triege­bi­et Süd weit­ere acht
Unternehmen mit noch ein­mal soviel Arbeit­splätzen. Mit zwei weiteren
Inve­storen wur­den in den let­zten Wochen Verträge unter­schrieben. «Wir haben
Kom­pe­tenz, und wir räu­men Inve­storen jeden Stein auf den Weg», sagt der
pen­sion­ierte Tre­vi­ra-Chef und jet­zige Wirtschafts­förder­er Kurt Kosse. Er ist
sichtlich stolz darauf, dass es auch in der Zeit des deutschen Jam­mers am
Ende der Repub­lik möglich ist, Inve­storen zu locken.
Langfristig sei Ziel, wieder Ein­wohn­er zu gewin­nen, sagt Hüb­n­er. Damit die
Stadt eine Zukun­ft habe. Und damit sie von dem Ruf loskomme, den ihr die
Het­z­jagd bescherte.

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Festnahmen im Gerichtssaal

Fes­t­nahme im Gerichtssaal

(Berlin­er Morgenpost)


Beim Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen im Mai 2002 in
Witt­stock ist am Fre­itag während der Ver­hand­lung ein weit­er­er Mann aus
Witt­stock festgenom­men wor­den. Gegen den 21-Jähri­gen beste­ht Ver­dacht der
Falschaus­sage und der Bei­hil­fe zur gefährlichen Kör­per­ver­let­zung. Der
zunächst als Zeuge geladene Mann hat­te vier der fünf Angeklagten als
Schläger benan­nt, aber auch eingeräumt, vor der Ver­hand­lung Falschaussagen
abge­sprochen zu haben. In dem Prozess geht es um eine Auseinan­der­set­zung vor
ein­er Dis­cothek im Ort­steil Alt Daber, bei der ein 24-jähriger
Rus­s­land­deutsch­er getötet wurde. 

 

Zwei Fes­t­nahme n im Gerichtssaal

Eklat bei Prozeß um Mord an Aussiedler

 

(MAZ) NEURUPPIN Beim Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen im Mai 2002 in
Witt­stock sind gestern während der Ver­hand­lung zwei weit­ere Männer
festgenom­men wor­den. Gegen bei­de beste­ht ein Ver­dacht der Falschaussage.
Gegen einen von ihnen der Ver­dacht auf Bei­hil­fe zur gefährlichen
Kör­per­ver­let­zung. Das teilte ein Vertreter der Staat­san­waltschaft vor der
Jugend­strafkam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin mit. Ein­er der Män­ner hatte
vier der fünf Angeklagten als Schläger benan­nt, aber auch eingeräumt, nach
dem Vor­fall Falschaus­sagen abge­sprochen zu haben. In dem Prozess geht es um
eine bru­tale Schlägerei vor ein­er Diskothek im Ort­steil Alt Daber, wo ein
24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er getötet und sein Fre­und schw­er ver­let­zt worden
war. Das Opfer starb 20 Tage nach dem Über­griff an den Fol­gen schwerster
inner­er Ver­let­zun­gen. Die fünf 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten müssen sich
wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten. Von den
fünf Angeklagten haben bish­er drei vor Gericht zugegeben, auf die beiden
Aussiedler eingeschla­gen und ‑getreten zu haben. Ein­er will sich wegen
Trunk­en­heit an nichts erin­nern kön­nen, ein ander­er will lediglich einen
Faustschlag ins Leere geführt haben. Hauptverdächtiger ist ein 21-jähriger
Mau­r­erlehrling, der Schläge und Tritte ges­tanden hat. Unklar blieb bisher,
wer die bei­den Aussiedler mit einem 17 Kilo­gramm schw­eren Feldstein
trak­tiert hat. Die im Gerichtssaal festgenomme­nen Män­ner hat­ten zunächst
erk­lärt, den Über­griff zwar beobachtet zu haben. Kurz danach sich jedoch
abge­wandt und nichts mehr gese­hen zu haben. Der Prozess wird am Mon­tag mit
weit­eren Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt. 

 

Zwei Zeu­gen im Gerichtssaal festgenommen

Staat­san­walt sieht Falschaus­sagen in Prozess um Tod eines Aussiedlers

 

(Tagesspiegel) Im Prozess zum gewalt­samen Tod des Aussiedlers Kajrat Batesov hat
Staat­san­walt Kai Clement gestern zwei Zeu­gen gle­ich nach ihren Aus­sagen im
Landgericht Neu­rup­pin fes­t­nehmen lassen. Der 21-jährige Ste­fan W., ein
Fre­und von vier der fünf Angeklagten, muss sich wegen mutmaßlicher
Falschaus­sage ver­ant­worten und soll heute dem Haftrichter vorge­führt werden.
Wie andere Zeu­gen aus dem Bekan­ntenkreis der Angeklagten hat­te auch W.
behauptet, trotz sein­er Anwe­sen­heit am Tatort in Witt­stock in der Nacht zum
4. Mai 2002 habe er nicht gese­hen, wer einen knapp 18 Kilo schweren
Feld­stein auf Batesov warf. Der Aussiedler erlag knapp drei Wochen später
seinen Ver­let­zun­gen. Bei W. kam erschw­erend hinzu, dass die
Staat­san­waltschaft gegen ihn bere­its ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Beihilfe
zu gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ein­geleit­et hat­te. Ste­fan W. soll Batesov
bei der Schlägerei ein Bein gestellt haben, woraufhin der Aussiedler und der
ihn prügel­nde Angeklagte Ralf A. stürzten. Am Nach­mit­tag ließ die
Staat­san­waltschaft außer­dem den Zeu­gen Daniel G. (20) wegen des Verdachts
der Falschaus­sage und ver­suchter Strafvere­it­elung fes­t­nehmen. Er soll Stefan
W. ein falsches Ali­bi ver­schafft haben. W. gab nur zu, er habe einem
Aussiedler eine Flasche Bier “seitlich weggenom­men”. Dann habe er offenbar
sein recht­es Bein “ste­hen­ge­lassen”, weshalb das Opfer und Ralf A.
hinge­fall­en seien. Ste­fan W. belastete drei Angeklagte: Mike Sch. habe als
Erster zugeschla­gen — mit der flachen Hand einem der Aussiedler ins Gesicht.
Dann habe Marko F. dem Mann ans Bein getreten. Patrick Sch. habe auch ins
Gesicht geschla­gen. Mit dem zweit­en Aussiedler habe sich Ralf A.
“auseinan­der geset­zt”, sagte Ste­fan W. Der Fre­und habe auf dem Mann gesessen
“und auf sein Gesicht reingehauen”. 

 

Prozess um Tod eines Rus­s­land­deutschen fortgesetzt

Zwei weit­ere Män­ner aus Witt­stock festgenommen

 

Beim Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen im Mai 2002 in Wittstock
sind gestern während der Ver­hand­lung zwei weit­ere Män­ner festgenommen
worden.
Gegen bei­de beste­he Ver­dacht der Falschaus­sage und gegen einen von ihnen der
Ver­dacht der Bei­hil­fe zur gefährlichen Kör­per­ver­let­zung, sagte der Vertreter
der Staat­san­waltschaft vor der Jugend­strafkam­mer des Landgerichts Neuruppin.
Die Män­ner waren als Zeu­gen geladen, hat­ten am Tatabend in einem Auto mit
den Angeklagten gesessen. Ein­er von ihnen hat­te vier der fünf Angeklagten
als Schläger benan­nt, aber auch eingeräumt, nach dem Vor­fall Falschaussagen
abge­sprochen zu haben.
In dem Prozess geht es um eine bru­tale Schlägerei vor ein­er Diskothek im
Ort­steil Alt Daber, wo ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er getötet und sein
Fre­und schw­er ver­let­zt wor­den war. Das Opfer starb 20 Tage nach dem
Über­griff an den Fol­gen schw­er­ster inner­er Ver­let­zun­gen und hin­ter­lässt eine
Frau und ein Kind. Die fünf 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten müssen sich
wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten (die
RUNDSCHAU berichtete).
Von den fünf Angeklagten haben bish­er drei vor Gericht zugegeben, auf die
bei­den Aussiedler eingeschla­gen und ‑getreten zu haben. 

 

Siehe auch
Bericht eines Prozessbeobachters

Witt­stock Sonderseite

Inforiot