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Los Wochos: Die Entscheidung

(Polizeikon­troll­stelle) Trotz der Zwangspause unser­er Inter­net­seite wegen des Umzugs auf einen anderen Serv­er haben uns doch einige Zuschriften zu den Bran­den­burg­er Daten­wochen erre­icht. Obwohl uns in den let­zten Wochen immer noch Briefe erre­ichen, möcht­en wir die Aktion nun auch offiziell abschließen. 

Am besten haben uns die fol­gen­den drei Ein­sendun­gen gefall­en. Sie geben präg­nant und unmißver­ständlich wieder, was die von uns betreuten Polizei‑, Strafver­fol­gungs- und Geheim­di­en­st­be­hör­den vom Grun­drecht auf Aktenein­sicht und Infor­ma­tions­frei­heit halten. 

In den näch­sten Tagen ver­trauen wir der Post die Preise an die Einsender/innen der veröf­fentlicht­en Fälle an: 

— einen Verkehrsstab der Volkspolizei,

— ein Paket mit Fach­lit­er­atur zum Polizeirecht sowie

— eine Medaille “25 Jahre Helfer der Volkspolizei” 

Fall 1: Auskun­ftsver­schlep­pung aus Datenschutzgründen

Frau A beantragte bei der Gen­er­al­staat­san­waltschaft in Brandenburg/Havel Auskun­ft über die zu ihrer Per­son dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en. Die Behörde forderte sie daraufhin auf, ihre Iden­tität unter Vor­lage von Per­son­alausweis oder Reisep­aß in der Gen­er­al­staat­san­waltschaft in deren Sprechzeit­en nachzuweisen. Zur Begrün­dung ver­wies sie auf “die beson­dere Sen­si­bil­ität der Dat­en”. Frau A. erkundigte sich daraufhin, ob ihr Fahrtkosten und Ver­di­en­staus­fall erstat­tet wer­den, wenn sie aus ihrem Wohnort Bernau extra nach Bran­den­burg reist, um dort ihren Ausweis vorzuzeigen. Sie legte dem Brief eine Kopie ihres Per­son­alausweis­es bei und regte an, die Dat­en per Ein­schreiben zuzusenden. Doch auch damit war die Besorg­nis der Gen­er­al­staat­san­waltschaft um die sen­si­blen Dat­en noch nicht aus­geräumt. Sie teilte Frau A mit: “Die Übersendung der Kopie des Per­son­alausweis­es reicht deshalb als Nach­weis Ihrer Iden­tität nicht aus, weil jeden­falls die Möglichkeit, dass eventuell auch eine unberechtigte Per­son die Gele­gen­heit hat­te, in den Besitz Ihres Per­son­alausweis­es zu gelan­gen und sich davon Kopi­en zu fer­ti­gen.” Auf die Möglichkeit, die Dat­en per Ein­schreiben mitzuteilen, ging die Behörde nicht ein. Allerd­ings bot sie nun an, daß der Ausweis auch bei den Staat­san­waltschaften in Franfurt/Oder oder Pots­dam vorgelegt und die Auskun­ft vom dor­ti­gen Behör­den­leit­er erteilt wer­den kön­nte. Frau A. schlug daraufhin vor, die Dat­en an die Bernauer Polizei­wache zu schick­en, wo sie sie per­sön­lich abholen kann. 

Fall 2: Die Tak­tik der Notlüge

Herr B. hat­te vor eini­gen Jahren vor dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam Klage gegen den Ver­fas­sungss­chutz erhoben, um die Löschung sein­er dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en zu erhal­ten. Der Ver­fas­sungss­chutz teilte daraufhin mit, daß die strit­ti­gen Dat­en gelöscht wor­den seien. Daraufhin stellte das Gericht das Ver­fahren ein und erlegte Her­rn B. die Kosten des Ver­fahrens auf.

Wenig später beantragte Herr B. beim Ver­fas­sungss­chutz erneut Auskun­ft über gespe­icherte Dat­en. Nach mehreren Monat­en erfol­glosen Wartens, erhob er Untätigkeit­sklage gegen die Behörde. Daraufhin erteilte der Ver­fas­sungss­chutz die ver­langte Auskun­ft. Unter den gespe­icherten Dat­en befan­den sich fast auss­chließlich solche, von denen der Ver­fas­sungss­chutz im ersten Ver­wal­tungs­gerichtsver­fahren behauptet hat­te, daß sie gelöscht wor­den seien.
Inzwis­chen hat Herr B. erneut Klage ein­gere­icht, um die Löschung der gespe­icherten Dat­en durchzuset­zen. In der Klageer­widerung behauptet der Ver­fas­sungss­chutz, daß die Dat­en nicht gelöscht wer­den mußten, weil sie zum Zeit­punkt der Löschungs­bestä­ti­gung nicht zur Per­son gespe­ichert waren und erst später aus all­ge­meinen Sachak­ten in die per­sön­liche Akte Her­rn B.s abgelegt wurden. 

Fall 3: Präven­tive Löschung(sbehauptung)

Herr C hat­te beim Ver­fas­sungss­chutz Auskun­ft über die dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en beantragt. Nach der Ein­gangs­bestä­ti­gung passierte erst ein­mal gar nichts. Drei Monate später bat der Ver­fas­sungss­chutz um Ver­ständ­nis, daß es “wegen erhöht­en Arbeit­san­falls zu Verzögerun­gen in der zeit­na­hen Bear­beitung” gekom­men sei und kündigte eine baldige Antwort an. Nach weit­eren drei Monat­en erfol­glosen Wartens legte der auskun­ft­shun­grige Bürg­er durch eine Recht­san­wältin beim Ver­wal­tungs­gericht Klage ein, um das Land Bran­den­burg zur Erteilung der Auskun­ft zu verpflicht­en. Dies brachte offen­bar Dynamik in die Sache. Zwei Wochen später kam der Bescheid, der 32 Spe­icherun­gen (darunter die Anmel­dung ein­er Demon­stra­tion und eine Äußerung bei ein­er öffentlichen Podi­ums­diskus­sion) enthielt und einen Dunkel­bere­ich zu dem die Auskun­ft ver­weigert wurde. (Damit war die Klage gegen­stand­los gewor­den. Die Kosten erlegte das Gericht aber dem Ver­fas­sungss­chutz auf, der die Klage voraus­sichtlich ver­loren hätte.) 

Als näch­stes wurde Aktenein­sicht beantragt und gewährt. Die Akte enthielt allerd­ings kaum mehr Infor­ma­tio­nen als der Bescheid. Sie war offen­bar aus anderen Akten eigens für den Ter­min zusam­menge­bastelt wor­den. Teil­weise war ersichtlich, daß die Infor­ma­tio­nen aus dem polizei­in­ter­nen Infor­ma­tions­di­enst oder von der Staat­san­waltschaft stammten. 

Nun wurde der Daten­schutzbeauf­tragte angeschrieben und gebeten, zu prüfen, ob z.B. die Spe­icherung ein­er Demon­stra­tionsan­mel­dung gegen das Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit ver­stößt und auf welch­er Rechts­grund­lage die Spe­icherung von Erken­nt­nis­sen beruht, die jede für sich nicht ver­fas­sungs­feindlich im Sinne des Ver­fas­sungschutzge­set­zes sind, weil sie wed­er den gewalt­samen Sturz der frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung noch den Bestand von Bund und Län­dern bezweck­en. Über­raschen­der­weise schrieb der Lan­des­daten­schutzbeauf­tragte nur wenige Wochen später, daß der Ver­fas­sungss­chutz mit­geteilt habe, daß die gesamte Akte gelöscht wor­den sei. 

Inf­ss zum Hin­ter­grund der “Los Wochos” und eine Doku­men­ta­tion der Behör­den-Briefwech­sel zu den prämierten Fällen gibt es auf den Inter­net­seit­en der Polizeikon­troll­stelle unter www.polizeikontrollstelle.de/

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Familie aus Forst soll zurück in den Kosovo

Die seit zehn Jahren in Forst lebende sech­sköp­fige Fam­i­lie Cikaj aus dem
Koso­vo will weit­er in Deutsch­land leben, doch am 4. Sep­tem­ber soll sie nach
Pristi­na abgeschoben werden. 

Nach­dem das Bun­de­samt für die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge den
Asy­lantrag der Fam­i­lie endgültig abgelehnt hat­te und auch das zuständige
Ver­wal­tungs­gericht die Anträge auf Abschiebeschutz zurück­wies, sind alle
rechtlichen Mit­tel für einen Verbleib ausgeschöpft. 

“Meine Heimat ist hier. Meine Mut­ter­sprache ist Deutsch”, sagt die
14-jährige Mir­lin­da und hofft, vielle­icht doch noch in Forst bleiben zu
kön­nen. Ihr sech­sjähriger Brud­er Jet­mir, der hier geboren ist und heute in
Forst eingeschult wird, weiß nicht, wie lange er hier noch zur Schule gehen
kann. Vater Iljaz (42): “Wir ste­hen vor dem Nichts.” 

Vor der Abschiebung noch zum Schulanfang

Koso­vo-Albaner sollen zurück in ein Land, das die Kinder kaum kennen

Für Jet­mir ist heute ein beson­der­er Tag. Der Sech­sjährige ist ein­er der
Abc-Schützen, die in der ersten Grund­schule Forst-Mitte eingeschult werden.
Wie lange der Junge die Schule besuchen wird, ist jedoch ungewiss. Gemeinsam
mit seinen drei Geschwis­tern und seinen Eltern soll er am 4. Sep­tem­ber nach
Pristi­na im Koso­vo abgeschoben wer­den — in ein Land, das er noch nie zuvor
gese­hen hat. Die Aus­län­der­be­hörde sieht für die im Forster Asylbewerberheim
lebende Fam­i­lie Cikaj keine andere Möglichkeit. 

Bei Cika­js liegen die Ner­ven blank. Zehn Jahre, nach­dem Vater Iljaz (42)
vorm Krieg auf dem Balkan nach Deutsch­land flüchtete, und sieben Jahre,
nach­dem ihm Ehe­frau Dusha (40) mit ihren damals drei Kindern Jeton (18),
Mir­lin­da (14) und Rexh (10) nach Berlin fol­gte, sollen sie zurück in den
Koso­vo. «Da ist kein Platz für uns» , sagt Mir­lin­da. Sie war sieben Jahre
alt, als sie das Land ver­ließ. «Wenn wir auf dem Flughafen in Pristina
ankom­men, sind wir völ­lig ori­en­tierungs­los. Wir ste­hen vor dem Nichts» ,
befürchtet die 14-Jährige. «Wir haben dort keine Woh­nung, kein Geld — gar
nichts. Für mich gibt es keine Arbeit. Es ist weit­er ein unsicheres Land» ,
fügt Vater Iljaz an. Hinzu käme, dass es im Koso­vo wed­er für ihn noch für
seine Frau die notwendi­gen Medika­mente gegen ihre Krankheit­en gebe. «Ich
kann kaum noch schlafen» , gibt der 42-Jährige zu. Je näher der Tag rückt,
desto öfter müsse sie weinen, geste­ht Mir­lin­da ein. Ursprünglich sollten
sich die Cika­js schon am 4. August in Schöne­feld in den Flieger set­zen. Sie
sind nur deshalb noch in Forst, weil ihnen der Abschiebeter­min zu
kurzfristig mit­geteilt wor­den sei. 

«Meine Heimat ist hier» , hofft Mir­lin­da darauf, dass ihrer Fam­i­lie die
Abschiebung erspart bleibt. In Forst habe sie Fre­unde und Bekan­nte. «Meine
Mut­ter­sprache ist Deutsch.» Sie könne zwar noch Alban­isch sprechen, «aber
nicht lesen und schreiben» . Mir­lin­das Realschul-Zeug­nis (Durch­schnitt 2,3)
kann mit denen Gle­ichal­triger gut mithalten. 

«Unsere Kinder ken­nen ihren Geburt­sort nicht. Für sie ist Forst der zweite
Geburt­sort» , ergänzt Vater Iljaz. Der zehn­jährige Rexh, der wie sein Bruder
Jeton in Forst Fußball spielt — bei SV Rot-Weiß und Keune, hat eine einzige
Erin­nerung aus dem Koso­vo: «Ich musste weinen, als ich sah, wie ein Schaf
geschlachtet wurde.» Rexh war damals drei Jahre alt. 

«Kaum Exis­ten­z­grund­lage im Kosovo»

«Die Dra­matik beste­ht darin, dass die Fam­i­lie im Koso­vo kaum eine Grundlage
für den Auf­bau ein­er Exis­tenz hat» , schätzt auch Asyl­heim-Leit­er Andreas
Hal­la ein. Anson­sten will er sich zum Fall nicht weit­er äußern, dies sei
Sache der Ausländerbehörde. 

Die wiederum erk­lärt: «Mit den ablehnen­den Beschei­den des Bun­de­samtes für
die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge wur­den die Antrag­steller nicht als
Asyl­berechtigte anerkan­nt. Mit den Beschei­den wurde gleichzeitig
fest­gestellt, dass kein Abschiebungsver­bot für poli­tisch Ver­fol­gte und auch
keine Abschiebung­shin­dernisse vor­liegen. … Die ein­gere­icht­en Anträge auf
Abschiebungss­chutz wur­den vom zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht unanfechtbar
abgelehnt. Spätestens seit März 2002 ist die gesamte Fam­i­lie vollziehbar
ausreisepflichtig.» 

Schu­la­b­schluss ermöglicht

Cika­js hät­ten nur deshalb noch bleiben kön­nen, weil dem ältesten Sohn Jeton
der Abschluss der 10. Klasse ermöglicht wer­den sollte. «Eine Neuankündigung
der Fam­i­lie (im Koso­vo, Anm. d. Red.) zwecks Rück­führung erfol­gte am 5.
August. Die Antwort der zuständi­gen Behör­den bleibt abzuwarten.» 

Hin­ter­grund Asyl­be­wer­ber­heim Forst

Im Forster Asyl­be­wer­ber­heim leben derzeit rund 100 Kinder und Erwach­sene aus
etwa 30 Natio­nen in dem Haus an der Guben­er Straße. Das Heim wird im Auftrag
des Land­kreis­es Spree-Neiße von ein­er pri­vat­en Gesellschaft betrieben. Nach
Angaben von Heim­leit­er Andreas Hal­la sind weit­ere vier Fam­i­lien in der
gle­ichen Sit­u­a­tion wie die Cikajs.

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«Schill» will in Cottbus antreten

Die «Partei Rechtsstaatlich­er Offen­sive» , kurz nach ihrem Grün­der «Schill»
genan­nt, will offen­bar zur Kom­mu­nal­wahl in Cot­tbus antreten. Die Partei des
Ham­burg­er Innense­n­a­tors Ronald B. Schill hat im Cot­tbuser Rathaus die notwendi­gen Unter­la­gen ange­fordert und
die Lis­ten für Unter­stützer-Unter­schriften ausle­gen lassen. 

Bis­lang gibt keine Kan­di­dat­en. Die Schill-Partei hat in Cot­tbus keine
Organ­i­sa­tion, es existiert jedoch ein Lan­desver­band Bran­den­burg mit Sitz in
Bernau. Schill, der bei der Land­tagswahl in Ham­burg Ende 2001 auf Anhieb 20
Prozent der Stim­men erzielte, ist heute Ehren­vor­sitzen­der der Partei. 

Der Cot­tbuser Wahlleit­er Wern­er Press-Maczeizik rech­net mit zehn bis elf
Bewer­bun­gen von Parteien oder Grup­pen für die Wahl am 26. Oktober.
Anmelde­schluss ist der 18. Sep­tem­ber, 12 Uhr. Parteien oder Grup­pen sowie
Einzel-Bewer­ber, die derzeit nicht in der Stadtverordnetenversammlung
vertreten sind, müssen Unter­stützer-Unter­schriften vor­legen — 20
Unter­schriften aus jedem der fünf Wahlkreise. 

Bis­lang geht man im Wahlbüro davon aus, dass die in der
Stadtverord­neten­ver­samm­lung vertrete­nen Parteien wieder antreten: SPDCDU,
PDS, Grüne, FDP sowie auch die Frauen­liste Cot­tbus. Unklar ist, ob sich das
Bürg­er­bünd­nis und die DSU erneut zur Wahl stellen. Bei­de haben bei der Wahl
1998 jew­eils einen Sitz in der Stadtverord­neten­ver­samm­lung errungen. 

«Bis heute haben sich auch zwei Einzel­be­wer­ber angemeldet» , so der
Wahlleiter. 

Neben der «Schill» ‑Partei haben die «Aktiv­en Unab­hängi­gen Bürg­er» (AUB) aus
Cot­tbus erk­lärt, zur Wahl anzutreten (die RUNDSCHAU berichtete). Noch ist
allerd­ings unklar, wer zu diesem Bünd­nis gehört. Nach Sprech­er Sven Pautz
taucht nun in ein­er Pressemit­teilung von gestern auch der Name Jens Wuttke
auf. Wut­tke betreibt einen Spielzeug-Laden in der Stadtpromenade.
Verbindun­gen soll es zur Kahren­er Bürg­erini­tia­tive geben, die gegen den
Ver­lauf der Ort­sumge­hung im Osten protestiert, und zur Gruppe «Bürg­er für
Cottbus».

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Entlastung der Verwaltung auf Kosten von Transparenz?

Presse-Infor­ma­tion des Lan­des­beauf­tragten für den Daten­schutz und für das Recht auf Aktenein­sicht Brandenburg

Das Innen­min­is­teri­um plant, im Rah­men des Zweit­en Geset­zes zur Ent­las­tung der Kom­munen von pflichti­gen Auf­gaben auch das Aktenein­sichts- und Infor­ma­tion­szu­gangs­ge­setz erhe­blich einzuschränken. 

So sollen nicht nur die Gemein­den, son­dern auch die Lan­desver­wal­tung in Zukun­ft nicht mehr dazu verpflichtet sein, die Zus­tim­mung Drit­ter einzu­holen, von der die Aktenein­sicht abhängt. Die Ver­wal­tung soll die Ein­hol­ung der Zus­tim­mung auf den Antrag­steller abwälzen kön­nen, der die Akte ein­se­hen will. Der aber kann gar nicht wis­sen, wessen Zus­tim­mung er ein­holen soll. Damit wird die Ausübung des Aktenein­sicht­srechts in den meis­ten Fällen vere­it­elt, in denen die Akten Dat­en Drit­ter enthal­ten. Will die Ver­wal­tung das ver­mei­den, müsste sie zwis­chen Antrag­steller und Drit­ten, deren Anschriften sie nicht ohne weit­eres her­aus­geben darf, ver­mit­teln, was einen erhe­blich größeren Aufwand bedeutet als nach gel­ten­dem Recht. 

Zudem sollen die Behör­den die Gebühr für die Aktenein­sicht unter Berück­sich­ti­gung der Bedeu­tung und des Nutzens für den Antrag­steller fest­set­zen dür­fen. Damit aber wird der in der Bran­den­bur­gis­chen Lan­desver­fas­sung seit 1992 garantierte Grund­satz in Frage gestellt, ohne Begrün­dung freien Zugang zu den Infor­ma­tio­nen der Ver­wal­tung zu erhal­ten. Es kann nicht Sache der Ver­wal­tung sein, den Nutzen ein­er Infor­ma­tion für den Bürg­er zu bew­erten oder dessen Motive für seinen Wun­sch nach Aktenein­sicht zu erforschen. 

Schließlich lehnt es das Innen­min­is­teri­um ohne nachvol­lziehbare Begrün­dung ab, einen Beschluss des Land­tages vom April 2002 umzuset­zen, in dem das Par­la­ment die Lan­desregierung aufge­fordert hat­te, eine Frist von vier Wochen für die Bear­beitung von Aktenein­sicht­santrä­gen in das Gesetz aufzunehmen, wie dies die Gemein­de­ord­nung für Peti­tio­nen bere­its vorsieht. 

Der Lan­des­beauf­tragte für den Daten­schutz und für das Recht auf Aktenein­sicht, Dr. Alexan­der Dix, wen­det sich gegen die geplanten Ein­schränkun­gen des Akteneinsichtsrechts: 

“Die Finanzprob­leme der Gemein­den kön­nen nicht durch einen Rück­fall in die Intrans­parenz und den Verzicht auf ein Min­dest­maß an Bürg­er­fre­undlichkeit gelöst wer­den. Die geplanten Regelun­gen ver­fehlen zudem das erk­lärte Ziel des Innen­min­is­teri­ums und führen zu mehr Ver­wal­tungsaufwand und Recht­sun­sicher­heit. Stattdessen sollte der Auf­trag des Land­tages zur Ein­führung ein­er angemesse­nen Bear­beitungs­frist endlich umge­set­zt werden.”

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Jugendarrest für fremdenfeindlichen Rheinsberger

RHEINSBERG Die im Rah­men eines vere­in­facht­en Jugend­ver­fahrens härtest­mögliche Strafe sprach das Amts­gericht Neu­rup­pin gestern für einen 17-jähri­gen Rheins­berg­er aus. Er muss einen vier­wöchi­gen Arrest in ein­er speziellen Jugen­dar­restanstalt antreten. Die Anklage lautete auf gemein­schaftlich ver­suchte Brand­s­tiftung und Störung des öffentlichen Friedens durch Andro­hung von Straftat­en. Ein 21-jähriger mut­maßlich­er Rheins­berg­er Mit­täter wurde in Abstim­mung mit der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wieder aus dem Polizeige­wahrsam ent­lassen. Die Ermit­tlun­gen laufen aber noch.

 

Wie die Polizei mit­teilt, hat­ten sich „die Tatverdächti­gen mit unter­schiedlich­er Tat­beteili­gung sowie erkennbar­er Frem­den­feindlichkeit als Motiv, teil­weise geständig gezeigt.“ Dem­nach sind bei­de für das In-Brand-Steck­en von Zeitungspa­pi­er am Dön­er-Imbiss in der Paulshorster Straße am ver­gan­genen Mon­tag um 23.30 Uhr ver­ant­wortlich. Die Polizei kon­nte den Brand löschen, ohne dass größer­er Schaden entstand.

 

Am Mittwoch erfuhren die Beamten davon, dass Mit­glieder ein­er sich auf dem Kirch­platz tre­f­fend­en neunköp­fi­gen Jugend­gruppe geäußert hät­ten, den Stand erneut anzün­den zu wollen. Eine Ermit­tlungs­gruppe wurde gebildet wurde gebildet. In Zusam­me­nar­beit mit der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin kon­nten die Krim­i­nal­is­ten auch zwei weit­ere Straftat­en aufk­lären, die allerd­ings nicht näher benan­nt werden.

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Joachimsthal: Rechtsradikale Plakatierung und Verkehrsgefährdung

Der Eber­swalder Polizei wurde am Mittwochmor­gen gegen 03.50 Uhr gemeldet, dass zwei männliche Per­so­n­en zu Fuß in der Ort­slage Joachim­sthal (Tem­plin­er Straße) unter­wegs sind und Plakate an Säulen kleben. Zivil­fah­n­der der Barn­imer Kripo kon­nten zwei männliche, verdächtige Per­so­n­en zu Fuß
fest­stellen, die beim Bemerken der Beamten flüchteten und einen PKW VW Pas­sat bestiegen. 

Der PKW- Führer fuhr direkt mit dem VW auf einen Beamten zu, der die Per­so­n­en kon­trol­lieren wollte. Als der Beamte daraufhin von der Fahrbahn sprin­gen woll­ten, leit­ete der 24- jährige Fahrzeugführer jedoch eine Gefahren­brem­sung ein und brachte das Fahrzeug ohne Zusam­men­stoß zum Halten.
Der 25- jährige Beifahrer sowie der Fahrzeugführer ver­ließen erst nach mehrfach­er Auf­forderung das Fahrzeug. Bei der durchge­führten Durch­suchung der bei­den Insassen und des PKW wur­den 143 Aufk­le­ber (10,5 x 15 cm mit der
Auf­schrift: “Mord! Am 17. August 1987 in Berlin…”) und 28 Aufk­le­ber (9,5 x 13,8 cm mit der Auf­schrift: “Radikal! Nation­al! Sozial!…”)aufgefunden und sichergestellt. Des weit­eren wur­den ein Buch mit dem Titel: “Freis­pruch für
Hitler?” und eine MC sichergestellt. In der Innen­stadt wur­den an Verkehrss­childern, Gebäu­den, Schaukästen, Fahrplä­nen, Kirche u.a. weit­ere gle­ichar­tige Aufk­le­ber festgestellt. 

Die Plakate sind als solch­es strafrechtlich nicht rel­e­vant, jedoch stellt die ungenehmigte Plakatierung eine Ord­nungswidrigkeit dar. Lassen sich die
Plakate nicht ohne weit­eres wieder ent­fer­nen, kann u.U. eine
Sachbeschädi­gung vor­liegen. Eine Anzeige wegen Straßen­verkehrs­ge­fährdung wurde auf­grund des Ver­hal­ten des Fahrzeugführers geson­dert gefertigt.

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Bernau: Nazischmierereien

Durch unbekan­nte Täter wurde die rechte Giebel­seite eines Mehrfam­i­lien­haus­es an der Puschkin­straße mit­tels Farbe besprüht. In ein­er Höhe von 2,5 Meter wur­den mit schwarz­er Farbe diverse Sprüche auf die Wand gesprüht. Daneben
wurde ein Hak­enkreuz in ein­er Größe von 40 x 40 cm in blauer Farbe fest­gestellt. Die Schriftzüge nah­men die gesamte Bre­ite der Giebel­wand ein und hat­ten eben­falls die Größe von 40 x 40 cm. Die Besei­t­i­gung der Schmier­erei wurde durch den Geschädigten veranlasst.

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Rechtsradikale Parolen in Frankendorf

Am Fre­itag­mor­gen wurde der Polizei mit­geteilt, dass in Frank­endorf, Dorf­s­traße, aus ein­er auf dem Spielplatz aufhälti­gen vierköp­fi­gen Per­so­n­en­gruppe her­aus recht­sradikale Parolen wie “Sieg Heil” und “Heil
Hitler” gerufen sowie rechts­gerichtete Musik abge­spielt wurde. Die unmit­tel­bar einge­set­zten Polizeibeamten kon­nten vor Ort drei männliche und eine weib­liche Per­son im Alter von 14 bis 23 Jahren fest­stellen, die vor­läu­fig festgenom­men und in das Gewahrsam der Polizei­wache Neuruppin
gebracht wur­den. Ein 23-Jähriger und die 18-Jährige standen unter Ein­fluss von Alko­hol (1,6 und 1,7 Promille), so dass eine Blu­tent­nahme ange­ord­net und durchge­führt wurde. Des Weit­eren kon­nten im mit­ge­führten Fahrzeug des
23-jähri­gen Tatverdächti­gen diverse Ton­träger mit vermutlich
rechts­gerichtete Musik fest­gestellt und sichergestellt wer­den. Die Ermit­tlun­gen der Krim­i­nalpolizei dauern gegen­wär­tig an.

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Bombodrom: Gericht verhindert Übungsbeginn am Montag / Erleichterung bei Schießplatz-Gegnern

POTSDAM. Die Nachricht kam über­raschend. Die Luft­waffe wird den als
Bom­bo­drom bekan­nten Luft-Boden-Schieß­platz bei Witt­stock nicht wie geplant
am Mon­tag in Betrieb nehmen, teilte das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam am
Don­ner­stag abend mit. Die Luft­waffe wolle damit warten, bis das Gericht eine
endgültige Entschei­dung über den Eilantrag der Bom­bo­drom-Geg­n­er getroffen
hat. Bis 30. Sep­tem­ber soll sie fallen. 

Mar­ti­na Raß­mann erfuhr am Tele­fon von der Entschei­dung. “Ich hätte den
Anrufer umar­men kön­nen”, sagt sie. Frau Raß­mann betreibt mit ihrem Mann
Karsten einen Camp­ing­platz in der Nach­barschaft des Bom­bo­droms, in Kagar.
Bis zu dem Tele­fonat war für sie der kom­mende Mon­tag so etwas wie der Anfang
vom Ende. Jet­zt atmet die 43-Jährige durch. 

“Die Ruhe hier ist fan­tastisch”, hat­te ihr kurz vorher ein­er der Dauercamper
zugerufen. So recht über das Lob kon­nte sie sich nicht freuen. Ger­ade die
Ruhe sieht sie durch die Bun­deswehrpläne, die ein paar Kilo­me­ter weiter
Abwürfe von Übungs­bomben und Schießen mit Bor­d­kanonen üben will, gefährdet. 

Der Luft-Boden-Schieß­platz wird mit 19 Kilo­me­ter Länge und fünf bis zehn
Kilo­me­ter Bre­ite der größte in Deutsch­land sein. Von Okto­ber bis April
wollen die Tor­na­dos in 300 Meter Höhe durch die Ein­flugschneise nördlich von
Kagar don­nern — zum Ver­gle­ich: der Berlin­er Fernse­hturm ist 365 Meter hoch.
Bei manchen Übun­gen dür­fen die Piloten noch tiefer runter, auf 150 Meter.
Schon ein Tor­na­do, der in 450 Meter Höhe fliegt, ist acht- bis zehn­mal so
laut wie ein in näch­ster Nähe vor­beifahren­der Lkw, sagen die
Bom­bo­drom-Geg­n­er. 50- bis 75-mal an jedem der 200 Betrieb­stage im Jahr
wer­den dem­nach die Kampf­jets über die Region kom­men. 1 700 Ein­sätze pro Jahr
erlaubt das Trup­penübungsplatz-Konzept — wobei ein Ein­satz bis zu sechs
Anflüge bedeuten kann. 

Brü­tende Adler, sel­tene Pflanzen

Die ersten Dauer­cam­per haben ihre Verträge mit Mar­ti­na und Karsten Raßmann
deshalb schon gekündigt. Wie viele es sind, möcht­en die Betreiber nicht in
der Zeitung lesen. Denn die Bank kön­nte nervös wer­den. Nur wegen der vielen
Dauer­cam­per bekam das Ehep­aar vor gut zehn Jahren den für den Campingplatz
benötigten Kred­it. Zudem sah es damals so aus, als ob die Tage des
Bom­bo­droms gezählt seien. 

1991 hat­te Jörg Schön­bohm — heute Bran­den­burgs CDU-Innen­min­is­ter, damals
Befehlshaber des Bun­deswehr-Kom­man­dos Ost — mit­geteilt, dass nicht daran
gedacht sei, den Luft-Boden-Schieß­platz der Sow­je­tarmee bei Witt­stock zu
übernehmen. Diese hat­te sich das Gelände nach 1945 angeeignet, warf dann
jahrzehn­te­lang scharfe Bomben auf die Äck­er und Wälder. Das
Dauer­bom­barde­ment machte aus Feldern und Forst eine Hei­de­land­schaft — in
eini­gen Bere­ichen strotzt sie noch heute vor Muni­tion­ss­chrott und
Blind­gängern. In anderen brüten Adler und blühen sel­tene Pflanzen. Doch kaum
waren 1994 die rus­sis­chen Sol­dat­en weg, kam die Bundeswehr. 

“Der Trup­penübungsplatz ist unverzicht­bar für das kon­tinuier­liche Üben der
Luft­waffe”, heißt es heute aus dem Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um. Kein
ander­er deutsch­er Platz böte der Luft­waffe so gute Möglichkeit­en wie der in
Bran­den­burg. Die Region sei so dünn besiedelt wie kaum eine andere und das
Bom­bo­drom um ein Vielfach­es größer als die anderen Luft-Boden-Schießplätze
im nieder­säch­sis­chen Nord­horn und im bay­erischen Siegen­burg. Weil diese zu
klein sind, müssten derzeit 75 Prozent des Train­ings im Aus­land absolviert
wer­den. Das sei teuer. 

Mar­ti­na Raß­mann ken­nt die Argu­mente. “Klar, die Gegend hier ist dünn
besiedelt.” Schließlich seien in den let­zten Jahren auch viele Menschen
wegge­zo­gen, weil es hier keine Arbeit gab. Aber Urlauber seien gekom­men, und
die wer­den aus­bleiben, wenn die Düsen­jäger vor­bei­don­nern. “Der Lärm war
fürchter­lich”, erin­nert sich die Frau, die schon hier lebte, als die
Sow­je­tarmee noch Bomben­ab­würfe trainierte. “Die Schrankwand schep­perte, mein
Kind fing an zu weinen.” 

Bis­lang war ihr Camp­ing­platz — in Reise­führern wegen sein­er ruhi­gen Lage
gepriesen — von Ostern bis Herb­st oft aus­ge­bucht. Unternehmerin Raßmann
befürchtet, dass das bald der Ver­gan­gen­heit ange­hört. Sie weiß nicht, ob die
Ein­nah­men dann noch reichen, um die fünf Angestell­ten zu bezahlen und der
Bank die Rat­en zurück­zuzahlen. Der Kred­it läuft noch acht Jahre. Umgerechnet
437 000 Euro haben sich die Raß­manns 1992 von der Bank geborgt. Von dem Geld
kauften sie das drei Hek­tar große Gelände, das früher eine Feriensiedlung
des Magde­burg­er VEB Mess­geräte war, und sanierten es. 

Der Camp­ing­platz der Raß­manns mit seinen 150 Stellplätzen ist eher ein
kleineres Touris­tik-Unternehmen in der Region, die an den Nationalpark
Müritz gren­zt. Zu den größten zählt die noble Mari­na Wolfs­bruch in Klein
Zer­lang. Etwa 1 000 Arbeit­splätze seien in dieser struk­turschwachen Region
Bran­den­burgs im Urlaub­ssek­tor ent­standen, sagt der Lan­drat von
Ost­prig­nitz-Rup­pin, Chris­t­ian Gilde (SPD). Geht der Schieß­platz in Betrieb,
seien sie alle gefährdet. 

Zivil­er Ungehorsam?

Die 160 zivilen Arbeit­splätze, die die Bun­deswehr in ihrer 800 Mann starken
Gar­ni­son in Witt­stock schaf­fen wollen, kön­nten die Jobs nicht ausgleichen,
die im Touris­mussek­tor durch eine Wieder­in­be­trieb­nahme des Bombodroms
ver­nichtet wer­den, glaubt auch Mar­ti­na Raß­mann. Sie sitzt auf der Terrasse
des Camp­ing­platz-Lokals und winkt einem Gast zu, der erst kürzlich
Unter­schriften bei den Campern gegen das Bom­bo­drom sam­melte. “Wenn der
Flug­be­trieb begin­nt, ziehe ich mit meinem Wohn­wa­gen weit­er”, sagt Reiner
Kort­lars­ki. Aber vorher will der West-Berlin­er weit­er kämpfen, gemein­sam mit
der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”. Not­falls auch mit zivilem Ungehorsam.
“Das war kein guter Satz”, ent­geg­net Mar­ti­na Raß­mann. Doch ihre Ablehnung
wird schwäch­er, als sie hört, dass Kort­lars­ki darunter nicht Randale
ver­ste­ht, son­dern gewalt­freie Aktio­nen wie Sitzblock­aden. Trotz­dem zögert
sie. “Früher, im Osten, da durfte man nicht viel kämpfen”, sagt sie. Und
heute? Darf man sich offen gegen den Staat stellen? Und mit welchen Mitteln?
Und mit welchen Konsequenzen? 

Die Gericht­sentschei­dung vom Don­ner­stag vertreibt vor­erst diese Gedanken.
Die Angst bleibt.

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Potzlow-Prozess: Gutachten erst im September


Neu­rup­pin — Im Prozess zum Tod des Schülers Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) ist vor­erst kein Ende abse­hbar. Der psy­chi­a­trische Gutachter wird seine Exper­tise über die Angeklagten erst im Sep­tem­ber vorstellen. Am
gestri­gen 15. Ver­hand­lungstag beantragten die Vertei­di­ger die Vernehmung
weit­er­er Zeu­gen. Danach wurde die Ver­hand­lung erneut unter­brochen. Die
Zeu­gen sollen an einem Sonnabend — dem 30. August — gehört wer­den, damit der
Prozess nicht wegen zu langer Unter­brechun­gen platzt. 

Seit Mai müssen sich vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht drei Män­ner im Alter
von heute 18 bis 24 Jahren ver­ant­worten, die der recht­en Szene zugeordnet
wer­den. Sie sollen ihr 16-jähriges Opfer bru­tal mis­shan­delt und getötet
haben. Zwei der Angeklagten hat­ten bei der Polizei umfassend ges­tanden, dies
vor Gericht aber teil­weise wieder zurückgenommen. 

Die Vertei­di­gung stre­it­et bere­its seit Wochen darum, ob die Aus­sagen ihrer
Man­dan­ten bei der Polizei im Prozess über­haupt ver­w­ertet wer­den dür­fen. Weil
die Kam­mer beschlossen hat­te, die Aus­sagen anzuerken­nen, hat­ten die Anwälte
Zweifel an der Unvor­ein­genom­men­heit der Richter und Schöf­fen geäußert. Der
Befan­gen­heit­santrag war jedoch von ein­er anderen Kam­mer abgelehnt worden.
Der Prozess wird am 21. August fortgesetzt.

Inforiot