JÜTERBOG Mehrere Personen im Alter von 23 bis 31 Jahren wollten Sonntagmorgen in “Fränkis Tanzbar” in Jüterbog. Weil ihnen der Zutritt verwehrt wurde, kam es zum Streit. Der Wirt rief die Polizei. Bei den Ermittlungen wurde festgestellt, dass dieselben Personen zuvor im “Lodderleben” Lieder mit nationalsozialistischem und fremdenfeindlichen Inhalt gesungen und “Heil Hitler” gerufen hatten. Vier Tatverdächtige wurden Montag vorläufig festgenommen, zwei davon waren geständig. Zu einem fünften
Verdächtigen wird noch ermittelt.
Jahr: 2004
Überfall am Männertag
Bad Freienwalde. Das Schöffengericht hat einen 24-jährigen Eberswalder wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dem jungen Mann wurde keine Bewährung eingeräumt. Zwei Mitangeklagte aus Bad Freienwalde
kamen mit sechs Monaten bzw. einem Jahr Gefängnis auf Bewährung davon. Das Trio hatte an Christi Himmelfahrt 2003 (Männertag) mehrere Jugendliche am Neuenhagener Döbbelinsee angegriffen und verletzt.
Rückblende. Wie so manch andere Zeitgenossen haben im Vorjahr auch drei junge Männer im Alter zwischen 22 und 24 Jahren an dem auch als Vater- oder Männertag bekannten Feiertag Christi Himmelfahrt im wahrsten Sinne des
Wortes eine Sauforgie veranstaltet. Petrus zeigte sich von seiner schönsten Seite und so ließ das Trio den lieben Gott einen guten Mann sein. Gemeinsam mit einem Dutzend Gleichaltriger machten sie es sich am Hohenwutzener
Krebssee bequem. Vier Kasten Bier und etliche Flaschen Hochprozentige sorgten schnell für gute Stimmung.
Nachdem das Trio bereits stark angetrunken war, klingelte bei Mike M., dem 24-jährigen Eberswalder, das Handy. Wie später die Polizei protokollierte, habe sich sein Bruder vom Döbbelinsee aus gemeldet und mitgeteilt, dass er
dort mit “einigen Langhaarigen” aneinander geraten sei und Hilfe benötige. Und zwar dringend.
Kurzentschlossen machten sich Mike M. und seine zwei Kumpane Richtung Neuenhagen/Insel auf, um dem Bruder Beistand zu leisten. Doch von diesem war am Döbbelinsee weit und breit nichts zu sehen.
Das Trio nahm es gelassen. Es sorgte erst einmal für alkoholischen Nachschub, damit der Promillepegel nicht allzu sehr absinkt. Während die Flaschen kreisten, entdeckten sie am Ufer eine Gruppe junger Leute. “Langhaarige”, wie sie sagten. Durchweg Jugendliche, die sich dort zusammengefunden hatten, um sich zu unterhalten, die Sonne zu genießen, zu
baden und zu grillen. Dass dieser schöne Tag ein blutiges Ende nehmen sollte, hätte sich keiner von ihnen träumen lassen.
“Wir hatten zwar auch etwas getrunken, aber durchaus in Maßen. Als die Dämmerung hereinbrach, wollte ich gerade den Grill anzünden, als einige Typen auf uns zukamen”, erzählte ein 23-jähriger Student den Beginn des nachfolgenden Dramas. “Einer der beiden schlug einem Kumpel von mir die Faust ins Gesicht, während ein anderer gegen mich trat und mir ins Gesicht schlug. Ich hatte das Gefühl, dass mir die Beine weggerissen werden. Als ich blutend am Boden lag, hatte ich nur noch das Bedürfnis, nicht das Bewusstsein zu verlieren”.
Ähnlich erging es einem weiteren Studenten. Er erhielt einen Schlag mit einer Flasche auf den Hinterkopf und musste danach mit Springerstiefeln ausgeführte Tritte hinnehmen. Insgesamt wurden vier junge Leute “aus nichtigem Anlass”, wie der Staatsanwalt ausführte, verletzt.
Vor Gericht wollte das Trio nicht mehr viel von all dem wissen. “Das können Sie Ihrer Oma erzählen”, konterte Sylvio Seidel. “Offensichtlich haben Sie ähnliche Gedächtnisstörungen wie ein Greis, der sich nur noch vage an seine Kriegserlebnisse erinnert”, fügte der Vorsitzende Richter hinzu.
Wobei der von Arbeitslosenhilfe seinen Lebensunterhalt bestreitende Eberswalder nicht zum ersten Male mit dem Gesetz in Konflik kam. Bereits mit 14 Jahren musste er sich wegen einem Diebstahl verantworten. Danach ging es
Schlag auf Schlag. Von Körperverletzung und Nötigung bis hin zu schwerem Raub reicht sein Strafregister. Auch eine Haftstrafe konnte ihn nicht von weiteren Straftaten abhalten. Deshalb gab es für ihn auch keine Bewährung.
Psychiatrisches Gutachten gefordert
(MAZ, Dagmar Simons) RHEINSBERG Offensichtlich können Frank M. und Ron W. Ausländer nicht leiden. Denn zweimal wurde der Rheinsberger Imbissbesitzer Mehmet Cimendag Opfer der
beiden jungen Männer. Laut Anklage beleidigten sie ihn am 7. August vergangenen Jahres. Vier Tage später versuchten sie, den Imbisswagen des Kurden in Brand zu stecken.
Wegen Beleidigung und versuchter Brandstiftung musste sich gestern der arbeitslose Frank M. aus Rheinsberg vor dem Neuruppiner Amtsgericht verantworten. Der inzwischen 18-jährige Ron W. war im August kurz nach dem Brandanschlag vor dem Jugendrichter in einem beschleunigten Verfahren zu
vier Wochen Dauerarrest verurteilt worden. “Es war meine Idee, den Imbisswagen anzuzünden”, sagte Ron W. gestern. Beide mögen Türken nicht. Sie meinen, die hätten in Deutschland nichts zu suchen, lautete der Vorwurf der
Staatsanwaltschaft.
Gegen 23.20 Uhr zogen beide durch Rheinsberg. Nicht gezielt zum Döner — nur so. Als sie dort angelangt waren, nahm sich Ron W. eine Plastetüte aus einer Mülltonne, zündete sie mit einem Feuerzeug an und warf sie unter den Wagen.
Dann zogen beide ab. Was sie nicht wussten: Das Wagenunterteil war aus Metall und brannte nicht.
Noch bei der Polizei hatte Ron W. seinen älteren Komplizen belastet. Frank M. habe auch mit seinem Feuerzeug eine Ecke angesteckt. “Das kann nicht sein”, bestritt der 21-Jährige vehement. Er habe sogar noch versucht, Ron abzuhalten: “Lass die Scheiße sein.” Dass er noch das Rücklicht eingetreten
habe, räumte Frank M. aber ein. Der Schaden belief sich auf 25 Euro. “Heute habe ich keine Einstellung zu Ausländern”, nuschelte der 21-Jährige. Früher habe er anders gedacht. Dass er den Imbissbesitzer mit “Scheiß-Döner” und
“Scheiß-Mehmo” beschimpft hat, daran konnte sich der Angeklagte gestern nicht mehr erinnern.
Frank M. machte den Eindruck, als wolle er die Fragen des Richters nicht verstehen. Dass das kein böser Wille war, zeigte eine ärztliche Stellungnahme. Danach ist Frank M. “mittelgradig schwachsinnig”. Seit zwei Jahren steht er unter Betreuung. Für alle Besorgungen wie Arztbesuche,
Behördengänge, Einkaufen braucht der ehemalige Förderschüler einen Betreuer. Und der beschrieb seinen Schützling als sehr leicht beeinflussbar. Grund genug für das Gericht, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten einzuholen. Das Verfahren wurde ausgesetzt.
(Berliner Zeitung, Martin Klesmann) ORANIENBURG. Zum 60. Jahrestag der Befreiung der brandenburgischen
Konzentrationslager im April 2005 werden rund 1 200 ehemalige Häftlinge aus aller Welt in der Gedenkstätte Sachsenhausen erwartet. Dies sei wahrscheinlich für viele Zeitzeugen der letzte Termin, zu dem sie an den Ort
ihrer Qualen während der NS-Zeit zurückzukehren können, sagte Günter Morsch, der Leiter der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, am Dienstag in Oranienburg. Er forderte die Länder Berlin und Brandenburg sowie den Bund
auf, die Anreise der vielen älteren Menschen finanziell und organisatorisch zu unterstützen.
Bereits am 14. April 2004 wird in der Gedenkstätte Sachsenhausen in Anwesenheit von Kulturstaatsministerin Christina Weiß das neue Besucherinformationszentrum eröffnet. Dann wird auch ein Besucherleitsystem
mit zwei Meter hohen Stelen installiert sein und es wird an 37 Orten ein akustisches Infosystem geben.Morsch: “Es findet ein Paradigmenwechsel in der Gedenkstätte statt: Wir wollen nicht nur Friedhof und Gedenkort sein, sondern auch ein zeithistorisches Museum mit Besucherservice sein.” Nach
Abschluss der Umbauarbeiten sollen auch die südlich des KZ-Geländes gelegenen SS-Truppenlager stärker ins Blickfeld rücken. Der Besucher wirdwieder entlang der alten Lagerstraße in den ehemaligen KZ-Komplex geführt.
Bis zum 60. Jahrestag am 17. April 2005 soll zudem der neue zentrale Gedenkort, die Hinrichtungsstätte “Station Z”, umgestaltet werden.
In den KZ-Gedenkstätten werden in den kommenden Monaten mehrere Ausstellungen die SS-Verbrechen thematisieren. In den historischen Baracken des ehemaligen Krankenreviers wird im November eine großflächige Ausstellung über die grausamen medizinischen Experiment an Häftlingen gezeigt. Und in
der KZ-Gedenkstätte Ravensbrück wird am 17. Oktober 2004 die
Dauerausstellung “SS-Aufseherinnen im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück” eröffnet.
Gedenkstättenleiter Morsch bedauerte am Donnerstag, dass das Zuchthaus Brandenburg-Görden, in dem zur NS-Zeit auch Erich Honecker einsaß, nun doch nicht der Stiftung überlassen wird. Die neue Oberbürmeisterin Dieltind Tiemann (CDU) habe angekündigt, dass die Stadtverwaltung aus Spargründen nun
doch weiter in dem Gefängnisbau ihren Sitz haben werde. Jenes Gefängnis habe zu DDR-Zeiten eine größere Rolle als bisher bekannt, sagte Morsch.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg möchte Sie ganz herzlich zu einer Informationsveranstaltung zur aktuellen Bleiberechtssituation afghanischer Flüchtlinge in Deutschland einladen.
Wie Sie sicher wissen, ist die Lage afghanischer Flüchtlinge in unserem Land seit Jahren von weitgehender Rechtsunsicherheit und Rechtlosigkeit gekennzeichnet.
Lediglich in Schleswig-Holstein gibt es einen offiziellen Abschiebestopp bis Mai 2004 und der dortige Innenminister befürwortet auch ein generelles Bleiberecht für Afghanen. Die Stadt Hamburg ist hingegen — entgegen der Entscheidung der Innenministerkonferenz — bereit, massiv Afghanen abzuschieben. In einigen Bundesländern werden auch Widerrufsverfahren anerkannter Flüchtlinge diskutiert.
Auch in Brandenburg werden Anträge auf Aufenthaltsbefugnisse mit dem Hinweis abgelehnt, dass einer freiwilligen Ausreise nichts im Wege stünde, Menschen mit Duldung wird die Abschiebung angedroht. Aktuell gibt es ständig neue Meldungen und Gerüchte, die viele Menschen, die seit Jahren hier leben verunsichern und Angst vor einer möglichen Abschiebung machen.
Aus diesem Grund möchten wir mit dieser Informationsveranstaltung für mehr rechtliche Klarheit sorgen und nach Wegen und Möglichkeiten für ein Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge suchen.
Dazu haben wir die Rechtsanwältin Renate Ebrahaim aus Berlin eingeladen, die seit Jahren Afghanen im Asylverfahren vertritt sowie Vertreter von Flüchtlingsorganisationen (UNHCR, amnesty international, PRO ASYL) angefragt.
Ziel der Veranstaltung soll vor allem sein:
Aufzuzeigen, welche Möglichkeiten eines Bleiberechtes es gibt,
wie sicher welcher Aufenthaltsstatus ist;
wie Abschiebungen verhindert werden können und
welche rechtlichen und politischen Mittel es gibt, gemeinsam für ein Bleiberecht afghanischer Flüchtlinge zu kämpfen. Idee der Bildung einer Arbeitsgruppe für Aktionen und Informationsfluss.
Dafür sollen folgende Fragen diskutiert werden:
Wie wird die Lage vor Ort, die Rückkehrgefährdung, die Möglichkeiten med. Versorgung eingeschätzt?
Gibt es in Afghanistan eine staatliche Verfolgung und wer wird verfolgt?
Wer erhält derzeit überhaupt Asyl? Entscheidungspraxis des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte in Brandenburg;
Was geschieht mit Menschen, die eine „Duldung“ haben?
Was kann getan werden bei Flüchtlingen, die 2001 anerkannt wurden, der Bundesbeauftragte entgegen einer Übereinkunft dann aber doch geklagt hat?
Was ist zu tun bei Fällen von Widerrufsverfahren und Befugnisentzug?
Wie sehen die Chancen von Flüchtlingen aus, die nach dem Sturz des Talibanregimes geflüchtet sind?
Daher werden wir in diesem Rahmen leider keine Möglichkeit haben, die derzeitige politische Situation in Afghanistan, sowie unterschiedliche politische Positionen dazu zu diskutieren. Wir bitten bereits hier um Verständnis dafür.
Ort: Karl-Liebknecht-Str. 23, Hinterhaus, Erdgeschoss
14482 Potsdam Babelsberg
(zu erreichen mit S‑Bahn bis S‑Bahnhof Babelsberg oder Straßenbahn 94 bis
Rathaus Babelsberg, von dort einige Minuten zu Fuß)
Zeit: 08.05.2004, 14–18 Uhr
sowie der Möglichkeit anschließender Gespräche
Anmeldung: Wir bitten um eine kurze schriftliche oder mündliche Anmeldung, um
sicherzugehen, dass der Raum ausreicht:
Telefon: 0331 – 716 499
Fax: 0331 – 716 499
eMail: fluechtlingsratbrb@jpberlin.de
Kosten: keine
Sprache: Es werden Dolmetscher für die Sprachen dari und paschto vorhanden sein,
es wird simultan übersetzt.
Feiert mit uns die Befreiung der Konzentrationslager
Ravensbrück und Sachsenhausen Sonntag 18.04.04
Mahn-und Gedenkstätte Ravensbrück
Straße der Nationen
Fürstenberg/Havel
11.00 Uhr
mit der Bahn: 9:41h ab Berlin-Lichtenberg
Mahn-und Gedenkstätte Sachsenhausen
Oranienburg
14.00 Uhr
S1 oder mit der Bahn:12:41h ab Berlin-Lichtenberg
Die Teilnahme an den Gedenkveranstaltungen ist ein
Zeichen des Respekts und der Würdigung der Opfer des
Nationalsozialismus.
Bringt Blumen mit!
59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Ravensbrück
59 Jahre, nachdem das Frauenkonzen-trationslager Ravensbrück zusammen mit
dem Jugend- und Vernichtungslager
Uckermark und dem Männerlager durch die Rote Armee befreit worden ist,
wollen wir gemeinsam mit den Überlebenden dieser Konzentrationslager den Tag
der Befreiung begehen. 59 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations-lagers
Ravensbrück durch die Rote Armee scheint sich immer mehr die Vorstellung
durchzusetzen, alle Deutschen seien gleichsam Opfer gewesen.
Die Frage nach Verantwortung und damit
auch Schuld scheint sich nun endgültig erledigt zu haben. An die Stelle der
Erinn-
nerungsabwehr ist eine Form des Erinn-nerns getreten, in der alle ihren Platz
fin-
den: Vertriebene und Betroffene von alli-ierten Bombenangriffen stehen im
neuen
Diskurs gleichberechtigt neben den Opfern der nationalsozialistischen
Verfolgung und Vernichtung. “Leiden” ist das alle vereinende Stichwort. Zur
gleichen Zeit wird das Gedenken an die Opfer und die Überlebenden der
NS-Verbrechen in den Mahn- und Gedenkstätten zunehmend ästhetisiert,
individualisiert und einer politischen Bedeutung enthoben. Organisationen der
Überlebenden wird das Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Gedenkstätten
versagt. Aus der Vorbereitung und Mitarbeit der Befrei-ungsfeiern werden sie
hinauskomplimen-
tiert und die historischen Zeugnisse ihres
Gedenkens sollen beseitigt werden, wie
zum Beispiel die Gedenkräume im ehemaligen Zellenbau in der Mahn- und
Gedenkstätte Ravensbrück oder sind dem Verfall preisgegeben wie das ehemalige KZ
Schloß Lichtenburg. Um so wichtiger ist es, den Tag der Befreiung mit
denjenigen zu begehen, die die Vernichtungsmaschinerie des
National-sozialismus überlebten und die Erin-nerung an die Opfer, an die Frauen und
Männer des
politischen Widerstandes, an den millionenfachen Mord an Juden, Sinti, Roma,
Zeugen Jehovas, Behinderten, Unangepassten, Schwulen, an die
Zwangsarbeiterinnen und Zwangs-arbeiter zu bewahren, ohne die Mörder und ihre
Taten
zu verschweigen.
Die Lagergemeinschaft Ravens-
brück/Freundeskreis e. V. fordert:
— Die Überlebenden und ihre Organisationen müssen in den Gremien der
Gedenkstättenstiftungen tatsächliches Gehör finden.
— Bei der Gestaltung der KZ-Gedenkstätten dürfen die Voten der
Überlebenden nicht übergangen werden.
— Bewahrung der Zeugnisse an den Stätten ehemaliger Konzentrations-lager
— Zugang zu den Stätten der Konzentrationslager und ein würdiges
Gedenken an diejenigen, die Opfer der Verbrechen der Nationalsozialisten wurden.
Lagergemeinschaft Ravensbrück/
Freundeskreis e.V.
59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Sachsenhausen
Die CDU-Fraktion brachte Ende 2003 einen Gesetzentwurf in den Sächsischen
Landtag ein, in welchem die Gleichstell-ung der “Verfolgten des Stalinismus”
mit dem Status der Verfolgten und Opfer des Naziregimes festgeschrieben wird.
Daraufhin kündigen der Zentralrat der Roma und Sinti, der Zentralrat der
Juden, die Vereinigung der Wehrmachtsdeser-teure und Opfer der Nazijustiz
und der Bund der Antifaschisten der Sächsi-schen Landesregierung die
Zusammen-arbeit in den Gremien der Stiftung Sächsicher Gedenkstättten auf.
Seit 1990 werden die Gedenkstätten der DDR im Sinne des antitotalitären
Konsens umgestaltet und der Anti-faschismus der DDR als “instrumentell” und
“verordnet” denunziert. Ignoriert wird die Entschließung des Europäischen
Parlamentes über die Gedenkstätten des Nationalsozialismus, in der die räumliche
Trennung des Gedenkens an die Opfer der Nazis und an Gefangene der Alliierten und später der Sicherheitsorgane der Ostblockstaaten vorgeschrieben ist.
Diese räumliche Trenn-nung wurde in der Gedenkstätte Sachsenhausen schon mit der
Errichtung eines Gedenksteines für die Spezial-Lagerhäftlinge auf dem
ehemaligen KZ-Gelände angetastet. Ende letzten Jahres begann der lang geplante Umbau,
der von der Leitung der Stiftung Branden-burgische Gedenkstätten
“Antifaschistischer Tempel” genannten Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen. Dabei
verlieren schon zu Lebzeiten die ehemalige Häftlinge die Definitionsmacht
über ihre Geschichte und die Nachfahren der Täter eignen sich das Leiden der
Opfer an: enteignen dieses für
die Konstruktion positiver nationaler Iden-
tität.
Mit Darstellungen, die Menschen ohne
Ansehen von Person und Funktion zu
Opfern der Geschichte machen, sorgt die
deutsche Geschichtsschreibung dafür, dass die Opfer des Nationalsozialismus
und dessen Täter in einen Sarg gelegt werden. In diese Entwicklung passt
auch das Bejammern deutscher Opfer der alliierten Luftangriffe und der
gleichzeitig offener und aggressiver auftretende Antisemitismus. Dieses
gesellschaftliche Klima, in dem das behauptete Tabu, über deutsche Opfer nicht
reden zu können, endlich überwunden scheint, kommt auch den
Interessenvertretungen der Speziallagerhäftlinge zu Gute. Diese stützen sich auf
die in
Deutschland herrschende antitotalitäre Staatsideologie, die den
Nationalsozialismus mit dem Kommunismus gleichsetzt. So wird der kommunistische
Widerstand in Sachsen-hausen, die illegale Lagerleitung, als “rote Kapos” denunziert
und mit ihren Bewachern gleichgesetzt. Der bundesdeutsche Antitotalitarismus
dient seit 1945 der Relativierung der deutschen Barbarei, für die der Name
Auschwitz steht.
Angesichts des schwindenden Einflusses der Häftlingsverbände auf die
Gestaltung der Gedenkstätten in Deutschland sind wir gefordert, das
antifaschistische Gedenken gegenüber Deutschland zu verteidigen.
In der Nacht vom Freitag zum Samstag kam es vor der Diskothek FLASH in Belzig zu einem Konflikt zwischen alternativen Jugendlichen und rassistischen Besuchern der Diskothek. Dieser endete mit einem Polizeiaufgebot,
Strafanzeigen und der Gewissheit eines rechten Charakters des Flash.
Zur Vorgeschichte: Nachdem am Freitag des 26.03. vier Jugendliche die Diskothek Flash verließen, wurden sie von einem rechten
Mob von ca.20 Leuten zuerst bepöbelt und später sogar tätlich angegriffen. So kam es bei den vieren
zu Körperverletzungen und Sachbeschädigung. (Anzeigen wurden bereits erstattet.). Dabei sahen die Ordner
der Diskothek untätig zu. Schon an diesem Abend bemerkte man die Abneigung vieler Besucher und sogar
der Türsteher gegen linke Jugendliche.
Nun wollten in der Nacht vom 02.04. zum 03.04. erneut ca. 20 alternative Jugendliche die Diskothek Flash
besuchen, jedoch wurden sie diesmal bereits schon vor dem Eingang von der neonazistischen Szene Belzigs
(ca. 40 Personen) erwartet. Es kam zu heftigen Beschimpfungen seitens der Rechten, welche bei den
Jugendlichen jedoch fast nur auf Ignoranz stießen. Inmitten der beiden Gruppen standen zunächst zwei
Ordner des Flash, die permanent darauf beharrten, dass die links gerichteten Jugendlichen sich sofort entfernen.
Auf das Warum kam nur die unbegründete Antwort: “Ihr wollt doch nur Stress machen.”.
Obgleich mindestens zehn bekennende Belziger Nazis direkt hinter ihnen standen, stellten sie fest: “Es gibt
hier kein links oder rechts!”.
Letztendlich verließen die 20 Jugendlichen den Ort, aber nicht ohne Strafanzeigen gegen Hitlergrüße, “Heil
Hitler” ‑rufe, rechtswidrige Symbole auf Kleidungstücken, persönliche Bedrohungen und geworfene Flaschen,
zu erstatten.
Wieder einmal wurde deutlich, dass das Flash eine “No go area” für linke, alternative und ausländische
Personen, quasi eine “National befreite Zone”, ist!
Die Jugend Antifa Belzig will sich Reaktionen vorbehalten. Wir verweisen jedoch auf eine Kampagne “Für eine
progressive linke Jugendkultur — Nie wieder Faschismus!”, die in Belzig vom 15.04 bis zum 24.04 geplant
ist.
Nach Hitlergruß in der Zelle
(MAZ, 6.4.) Der Videoposten der Wache Mitte beobachtete in der Nacht zu Sonntag eine
vierköpfige Gruppe am Hauptbahnhof, einer daraus zeigte um 0.40 Uhr den
Hitlergruß. Später rief an der Haltestelle Kirschallee einer “Sieg Heil”.
Zivilkräfte der Polizei konnten die 21-jährigen Haupttäter aus
Teltow-Fläming und Potsdam ermitteln. Gegen sie wurden Anzeigen wegen des
Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
aufgenommen. Das Quartett kam in Polizeigewahrsam.
Bewährungsstrafe für Mittäter
Aus dem Gerichtssaal: Zweiter Prozeß wegen rechtsextremen Überfalls auf Azubi
(MAZ, 6.4.) Vor dem Amtsgericht endete gestern der zweite Prozess im Fall des
17-Jährigen, der am 23. März 2003 von Rechtsradikalen auf dem Bahnhof
Potsdam-Rehbrücke verprügelt und auf die Gleise geworfen wurde. Wegen
Beteiligung an gefährlicher Körperverletzung und wegen unerlaubten
Waffenbesitzes wurde Enrico P. zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf
drei Jahre Bewährung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit, verurteilt. Das
Gericht folgte weitestgehend dem Plädoyer der Staatsanwältin, die für diese
“völlig sinnlose Tat” allerdings 200 Stunden mehr gemeinnützige Arbeit
gefordert hatte. Einen “Mitläufer”, der sich mit einem Beitrag zu der Tat
habe bekennen wollen, nannte Richterin Birgit von Bülow den 25-Jährigen. In
seinem Teilgeständnis, das er gestern nach der Zeugenvernehmung ablegte,
erklärte er, das Opfer zwar festgehalten, gezogen und geschubst, aber nicht
geschlagen zu haben. Dies geschah zu einem Zeitpunkt als der mittlerweile zu
sechs Jahren Haft verurteilte Heiko G. sowie Jens F. das Opfer bereits mit
Tritten, Fausthieben und einem Totschläger malträtierten. Das Opfer hatte
ausgesagt, von dem Trio umringt gewesen und mit Fußtritten und Totschläger
verprügelt worden zu sein. Ob auch der Angeklagte zutrat, konnte er nicht
mit Bestimmtheit sagen. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er es war, der
dem Opfer auf die andere Bahnsteigseite half, nachdem ihn Heiko G. auf die
Gleise geworfen hatte. Nach der Tat, so der Angeklagte, habe ihm Heiko G.
den Totschläger gegeben, den die Polizei bei der Festnahme im Rucksack fand.
Den hätte er wegwerfen sollen, belehrte ihn die Richterin.
Auf die Frage nach dem Motiv antwortete der arbeitslose Straßen- und
Kanalbauer: “Ich hatte eigentlich keinen Grund.” Das Gericht attestierte ihm
klares Bewusstsein, auch wenn die Polizei knapp anderthalb Stunden nach der
Tat einen Blutalkohol von 2,2 Promille feststellte. Er habe zu der Zeit viel
getrunken, gestand der Angeklagte.
Bewährungsstrafe für rechte Schläger
17-Jähriger wurde angegriffen, weil er einen Antifa-Sticker trug
(Tagesspiegel, 6.4.) Potsdam. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das
Waffengesetz ist am Montag ein 25-Jähriger aus der rechten Szene zu einer
Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass sich der Angeklagte am 23. März 2003 mit zwei weiteren
Tätern an der Misshandlung eines 17-jährigen Auszubildenden beteiligt hatte.
Zusätzlich muss der 25-Jährige innerhalb eines Jahres 300 Stunden soziale
Arbeit ableisten.
Das Opfer trat im Prozess als Nebenkläger auf. Nach seinen Angaben hatte er
an diesem Tag um 2.20 Uhr am Bahnhof Rehbrücke alleine auf einen Zug
gewartet, als er mit einem Teleskopschlagstock auf Kopf, Arme und Beine
geschlagen sowie mit Füßen getreten wurde. Er trug unter anderem einen
Nasenbeinbruch, Platzwunden und Prellungen davon. Die Richterin bezeichnete
den Angeklagten als “Mittäter”. Besonders verwerflich sei, dass es für die
Misshandlungen keinen Anlass gegeben habe. Die Täter hätten den 17-Jährigen
der linken Szene zugeordnet, weil er auf seiner Jacke einen Aufnäher mit
durchgestrichenem Hakenkreuz getragen habe und ihn daraufhin attackiert. Als
mildernde Umstände wertete die Richterin ein Teilgeständnis des Angeklagten
und seine Entschuldigung beim Opfer. Der Haupttäter war bereits im Februar
vom Landgericht Potsdam zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt
worden.
Hassgesänge im Internet
(MAZ, 6.4., Ralf Stork) POTSDAM Zehdenick (Oberhavel), Ende Februar: Ein 20-Jähriger hält kurz vor
Mitternacht mit seinem Wagen an einer Tankstelle an, steigt aus, brüllt
“Heil Hitler” und fährt weiter. Der Tankstellenpächter verständigt die
Polizei, die das Auto kurze Zeit später stoppen kann. Der Fahrer und die
beiden Beifahrer sind betrunken. Die Anlage ist bis zum Anschlag aufgedreht.
Es läuft aggressive Skinheadmusik, Hassgesänge, in denen zu Gewalt gegen
Ausländer und Linke aufgerufen wird. 30 selbstgebrannte CDs stellen die
Polizisten in dem Auto sicher. Gegen die drei jungen Männer wird Anklage
wegen Volksverhetzung erhoben.
Rechtsextreme Musik zu beschlagnahmen gehört für die Brandenburger
Polizisten zum Alltagsgeschäft. Vor allem am Wochenende werden die Beamten
in Privatwohnungen und Autos fündig. “Die meisten Hinweise erhalten wir aus
der Bevölkerung”, sagt Rudi Sonntag, Sprecher des Potsdamer
Polizeipräsidiums: Nachbarn rufen die Polizei, weil aus der Wohnung oder vom
Parkplatz nebenan infernalisch laute Musik mit wummernden Bässen dröhnt. Die
Beamten rücken aus, um die nächtliche Ruhe wieder herstellen und stoßen
dabei immer wieder auf Tonträger, die auf dem Index des Verfassungsschutzes
oder der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen.
Musikalisch decken die Neonazibands das gesamte Spektrum ab, vom braunen
Liedermacher Frank Rennicke bis hin zur Heavy-Metal-Musik der Gruppen
“Landser” oder “Störkraft”. Obwohl die Produktion rechtsextremer Musik seit
Jahren rückläufig ist, werden die Tonträger in immer größerer Zahl über
Tauschportale im Internet unter das Gesinnungsvolk gebracht. Konkrete Zahlen
über die Häufigkeit der Tauschaktivität und der Menge der beschlagnahmten
Tonträger liegen nicht vor, weil die Funde nicht zentral gesammelt werden.
Das Grundprinzip der Internettauschbörsen ist simpel: Jeder Nutzer stellt
Dateien auf seiner eigenen Festplatte zur Verfügung, andere Nutzer können
auf diese Dateien zugreifen und sie direkt von PC zu PC herunterladen. Da
die großen Tauschbörsen jede Woche von einigen Millionen Menschen genutzt
werden, ist es sehr schwierig, die rechten Nutzer auszufiltern.
Erst vor einigen Tagen waren bei einer bundesweiten Razzia auch zehn
Brandenburger festgenommen worden, denen vorgeworfen wird, auf der
Internettauschbörse “Kazaa” unter Rubrik “National Folk” verbotene Titel
unter anderem von der Band “Zillerthaler Türkenjäger” zum Runterladen bereit
gestellt haben.
Mit Hilfe eines speziellen Computerprogramms war es Kriminalbeamten
gelungen, bundesweit 360 Datenverbindungen zu Anbietern
rechtsextremistischer Musiktitel im Internet zu verfolgen. Einige
Verbindungen führten nach Brandenburg. “Bei den Hausdurchsuchungen in
Brieselang, Mahlow, Zehdenick, Finsterwalde, Cottbus und Lübben wurden 13
Computer, ein Laptop, zwei Festplatten und zahlreiche CDs sichergestellt”,
sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus. Gegen die zehn
Brandenburger wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Im Falle einer
Verurteilung müssen sie wegen der Verbreitung rassistischer Schriften mit
einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
Im Jugendministerium kennt man die Gefahr, die von dem neuen Vertriebsweg
für Nazimusik resultiert. “Dieser Verbreitungsweg hat sich in den letzten
Jahren enorm entwickelt”, sagt der Sprecher des Ministeriums Thomas Hainz.
Eine vollkommene Kontrolle könne es nicht geben. Die erfolgreiche Razzia
zeige den Nutzern aber, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist
und der Verfolgungsdruck steige.
Im Kampf gegen rechtsextreme Musik im Internet setzt das Land vor allem auf
die Zusammenarbeit mit dem “jugendschutz.net”. Die bundesweite Organisation
wird von den Jugendministerien der Länder finanziert und hat zu den
Ermittlungserfolgen der jüngsten Razzia mit beigetragen. Unter der
E‑Mail-Adresse hotline@jugendschutz.net können Internet-Nutzer Beschwerden
über verfassungsfeindliche oder pornografische Inhalte im Internet aufgeben.