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Vier Verdächtige festgenommen

JÜTERBOG Mehrere Per­so­n­en im Alter von 23 bis 31 Jahren woll­ten Son­ntag­mor­gen in “Fränkis Tanzbar” in Jüter­bog. Weil ihnen der Zutritt ver­wehrt wurde, kam es zum Stre­it. Der Wirt rief die Polizei. Bei den Ermit­tlun­gen wurde fest­gestellt, dass diesel­ben Per­so­n­en zuvor im “Lod­der­leben” Lieder mit nation­al­sozial­is­tis­chem und frem­den­feindlichen Inhalt gesun­gen und “Heil Hitler” gerufen hat­ten. Vier Tatverdächtige wur­den Mon­tag vor­läu­fig festgenom­men, zwei davon waren geständig. Zu einem fünften
Verdächti­gen wird noch ermittelt.

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Überfall am Männertag

Bad Freien­walde. Das Schöf­fen­gericht hat einen 24-jähri­gen Eber­swalder wegen gemein­schaftlich began­gener gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Gefäng­nis­strafe von einem Jahr und drei Monat­en verurteilt. Dem jun­gen Mann wurde keine Bewährung eingeräumt. Zwei Mitangeklagte aus Bad Freienwalde
kamen mit sechs Monat­en bzw. einem Jahr Gefäng­nis auf Bewährung davon. Das Trio hat­te an Christi Him­melfahrt 2003 (Män­nertag) mehrere Jugendliche am Neuen­hagen­er Döbbe­lin­see ange­grif­f­en und verletzt. 

Rück­blende. Wie so manch andere Zeitgenossen haben im Vor­jahr auch drei junge Män­ner im Alter zwis­chen 22 und 24 Jahren an dem auch als Vater- oder Män­nertag bekan­nten Feiertag Christi Him­melfahrt im wahrsten Sinne des
Wortes eine Sauforgie ver­anstal­tet. Petrus zeigte sich von sein­er schön­sten Seite und so ließ das Trio den lieben Gott einen guten Mann sein. Gemein­sam mit einem Dutzend Gle­ichal­triger macht­en sie es sich am Hohenwutzener
Kreb­ssee bequem. Vier Kas­ten Bier und etliche Flaschen Hoch­prozentige sorgten schnell für gute Stimmung. 

Nach­dem das Trio bere­its stark angetrunk­en war, klin­gelte bei Mike M., dem 24-jähri­gen Eber­swalder, das Handy. Wie später die Polizei pro­tokol­lierte, habe sich sein Brud­er vom Döbbe­lin­see aus gemeldet und mit­geteilt, dass er
dort mit “eini­gen Lang­haari­gen” aneinan­der ger­at­en sei und Hil­fe benötige. Und zwar dringend. 

Kurzentschlossen macht­en sich Mike M. und seine zwei Kumpane Rich­tung Neuenhagen/Insel auf, um dem Brud­er Bei­s­tand zu leis­ten. Doch von diesem war am Döbbe­lin­see weit und bre­it nichts zu sehen. 

Das Trio nahm es gelassen. Es sorgte erst ein­mal für alko­holis­chen Nach­schub, damit der Promillepegel nicht allzu sehr absinkt. Während die Flaschen kreis­ten, ent­deck­ten sie am Ufer eine Gruppe junger Leute. “Lang­haarige”, wie sie sagten. Durch­weg Jugendliche, die sich dort zusam­menge­fun­den hat­ten, um sich zu unter­hal­ten, die Sonne zu genießen, zu
baden und zu grillen. Dass dieser schöne Tag ein blutiges Ende nehmen sollte, hätte sich kein­er von ihnen träu­men lassen. 

“Wir hat­ten zwar auch etwas getrunk­en, aber dur­chaus in Maßen. Als die Däm­merung here­in­brach, wollte ich ger­ade den Grill anzün­den, als einige Typen auf uns zuka­men”, erzählte ein 23-jähriger Stu­dent den Beginn des nach­fol­gen­den Dra­mas. “Ein­er der bei­den schlug einem Kumpel von mir die Faust ins Gesicht, während ein ander­er gegen mich trat und mir ins Gesicht schlug. Ich hat­te das Gefühl, dass mir die Beine weg­geris­sen wer­den. Als ich blu­tend am Boden lag, hat­te ich nur noch das Bedürf­nis, nicht das Bewusst­sein zu verlieren”. 

Ähn­lich erg­ing es einem weit­eren Stu­den­ten. Er erhielt einen Schlag mit ein­er Flasche auf den Hin­terkopf und musste danach mit Springer­stiefeln aus­ge­führte Tritte hin­nehmen. Ins­ge­samt wur­den vier junge Leute “aus nichtigem Anlass”, wie der Staat­san­walt aus­führte, verletzt. 

Vor Gericht wollte das Trio nicht mehr viel von all dem wis­sen. “Das kön­nen Sie Ihrer Oma erzählen”, kon­terte Sylvio Sei­del. “Offen­sichtlich haben Sie ähn­liche Gedächt­nis­störun­gen wie ein Greis, der sich nur noch vage an seine Kriegser­leb­nisse erin­nert”, fügte der Vor­sitzende Richter hinzu. 

Wobei der von Arbeit­slosen­hil­fe seinen Leben­sun­ter­halt bestre­i­t­ende Eber­swalder nicht zum ersten Male mit dem Gesetz in Kon­flik kam. Bere­its mit 14 Jahren musste er sich wegen einem Dieb­stahl ver­ant­worten. Danach ging es
Schlag auf Schlag. Von Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung bis hin zu schw­erem Raub reicht sein Strafreg­is­ter. Auch eine Haft­strafe kon­nte ihn nicht von weit­eren Straftat­en abhal­ten. Deshalb gab es für ihn auch keine Bewährung.

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Psychiatrisches Gutachten gefordert

(MAZ, Dag­mar Simons) RHEINSBERG Offen­sichtlich kön­nen Frank M. und Ron W. Aus­län­der nicht lei­den. Denn zweimal wurde der Rheins­berg­er Imbiss­be­sitzer Mehmet Cimendag Opfer der
bei­den jun­gen Män­ner. Laut Anklage belei­digten sie ihn am 7. August ver­gan­genen Jahres. Vier Tage später ver­sucht­en sie, den Imbis­s­wa­gen des Kur­den in Brand zu stecken. 

Wegen Belei­di­gung und ver­suchter Brand­s­tiftung musste sich gestern der arbeit­slose Frank M. aus Rheins­berg vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht ver­ant­worten. Der inzwis­chen 18-jährige Ron W. war im August kurz nach dem Bran­dan­schlag vor dem Jugen­drichter in einem beschle­u­nigten Ver­fahren zu
vier Wochen Dauer­ar­rest verurteilt wor­den. “Es war meine Idee, den Imbis­s­wa­gen anzuzün­den”, sagte Ron W. gestern. Bei­de mögen Türken nicht. Sie meinen, die hät­ten in Deutsch­land nichts zu suchen, lautete der Vor­wurf der
Staatsanwaltschaft. 

Gegen 23.20 Uhr zogen bei­de durch Rheins­berg. Nicht gezielt zum Dön­er — nur so. Als sie dort ange­langt waren, nahm sich Ron W. eine Plas­tetüte aus ein­er Müll­tonne, zün­dete sie mit einem Feuerzeug an und warf sie unter den Wagen.
Dann zogen bei­de ab. Was sie nicht wussten: Das Wage­nun­terteil war aus Met­all und bran­nte nicht. 

Noch bei der Polizei hat­te Ron W. seinen älteren Kom­plizen belastet. Frank M. habe auch mit seinem Feuerzeug eine Ecke angesteckt. “Das kann nicht sein”, bestritt der 21-Jährige vehe­ment. Er habe sog­ar noch ver­sucht, Ron abzuhal­ten: “Lass die Scheiße sein.” Dass er noch das Rück­licht eingetreten
habe, räumte Frank M. aber ein. Der Schaden belief sich auf 25 Euro. “Heute habe ich keine Ein­stel­lung zu Aus­län­dern”, nuschelte der 21-Jährige. Früher habe er anders gedacht. Dass er den Imbiss­be­sitzer mit “Scheiß-Dön­er” und
“Scheiß-Mehmo” beschimpft hat, daran kon­nte sich der Angeklagte gestern nicht mehr erinnern. 

Frank M. machte den Ein­druck, als wolle er die Fra­gen des Richters nicht ver­ste­hen. Dass das kein bös­er Wille war, zeigte eine ärztliche Stel­lung­nahme. Danach ist Frank M. “mit­tel­gr­a­dig schwachsin­nig”. Seit zwei Jahren ste­ht er unter Betreu­ung. Für alle Besorgun­gen wie Arztbesuche,
Behör­dengänge, Einkaufen braucht der ehe­ma­lige Förder­schüler einen Betreuer. Und der beschrieb seinen Schüt­zling als sehr leicht bee­in­fluss­bar. Grund genug für das Gericht, ein Gutacht­en über die Schuld­fähigkeit des Angeklagten einzu­holen. Das Ver­fahren wurde ausgesetzt.

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1.200 ehemalige KZ-Häftlinge wollen kommen

(Berlin­er Zeitung, Mar­tin Kles­mann) ORANIENBURG. Zum 60. Jahrestag der Befreiung der brandenburgischen
Konzen­tra­tionslager im April 2005 wer­den rund 1 200 ehe­ma­lige Häftlinge aus aller Welt in der Gedenkstätte Sach­sen­hausen erwartet. Dies sei wahrschein­lich für viele Zeitzeu­gen der let­zte Ter­min, zu dem sie an den Ort
ihrer Qualen während der NS-Zeit zurück­zukehren kön­nen, sagte Gün­ter Morsch, der Leit­er der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten, am Dien­stag in Oranien­burg. Er forderte die Län­der Berlin und Bran­den­burg sowie den Bund
auf, die Anreise der vie­len älteren Men­schen finanziell und organ­isatorisch zu unterstützen. 

Bere­its am 14. April 2004 wird in der Gedenkstätte Sach­sen­hausen in Anwe­sen­heit von Kul­turstaatsmin­is­terin Christi­na Weiß das neue Besucher­in­for­ma­tion­szen­trum eröffnet. Dann wird auch ein Besucherleitsystem
mit zwei Meter hohen Ste­len instal­liert sein und es wird an 37 Orten ein akustis­ches Infos­ys­tem geben.Morsch: “Es find­et ein Par­a­dig­men­wech­sel in der Gedenkstätte statt: Wir wollen nicht nur Fried­hof und Gedenko­rt sein, son­dern auch ein zei­this­torisches Muse­um mit Besuch­erser­vice sein.” Nach
Abschluss der Umbauar­beit­en sollen auch die südlich des KZ-Gelän­des gele­ge­nen SS-Trup­pen­lager stärk­er ins Blick­feld rück­en. Der Besuch­er wird­wieder ent­lang der alten Lager­straße in den ehe­ma­li­gen KZ-Kom­plex geführt.
Bis zum 60. Jahrestag am 17. April 2005 soll zudem der neue zen­trale Gedenko­rt, die Hin­rich­tungsstätte “Sta­tion Z”, umgestal­tet werden. 

In den KZ-Gedenkstät­ten wer­den in den kom­menden Monat­en mehrere Ausstel­lun­gen die SS-Ver­brechen the­ma­tisieren. In den his­torischen Barack­en des ehe­ma­li­gen Kranken­re­viers wird im Novem­ber eine großflächige Ausstel­lung über die grausamen medi­zinis­chen Exper­i­ment an Häftlin­gen gezeigt. Und in
der KZ-Gedenkstätte Ravens­brück wird am 17. Okto­ber 2004 die
Dauer­ausstel­lung “SS-Auf­se­herin­nen im Frauen-Konzen­tra­tionslager Ravens­brück” eröffnet. 

Gedenkstät­ten­leit­er Morsch bedauerte am Don­ner­stag, dass das Zuchthaus Bran­den­burg-Gör­den, in dem zur NS-Zeit auch Erich Honeck­er ein­saß, nun doch nicht der Stiftung über­lassen wird. Die neue Ober­bürmeis­terin Dieltind Tie­mann (CDU) habe angekündigt, dass die Stadtver­wal­tung aus Spar­grün­den nun
doch weit­er in dem Gefäng­nis­bau ihren Sitz haben werde. Jenes Gefäng­nis habe zu DDR-Zeit­en eine größere Rolle als bish­er bekan­nt, sagte Morsch.

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Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg möchte Sie ganz her­zlich zu ein­er Infor­ma­tionsver­anstal­tung zur aktuellen Bleiberechtssi­t­u­a­tion afghanis­ch­er Flüchtlinge in Deutsch­land einladen. 

Wie Sie sich­er wis­sen, ist die Lage afghanis­ch­er Flüchtlinge in unserem Land seit Jahren von weit­ge­hen­der Recht­sun­sicher­heit und Recht­losigkeit gekennzeichnet.
Lediglich in Schleswig-Hol­stein gibt es einen offiziellen Abschiebestopp bis Mai 2004 und der dor­tige Innen­min­is­ter befür­wortet auch ein generelles Bleiberecht für Afgha­nen. Die Stadt Ham­burg ist hinge­gen — ent­ge­gen der Entschei­dung der Innen­min­is­terkon­ferenz — bere­it, mas­siv Afgha­nen abzuschieben. In eini­gen Bun­deslän­dern wer­den auch Wider­rufsver­fahren anerkan­nter Flüchtlinge diskutiert.
Auch in Bran­den­burg wer­den Anträge auf Aufen­thalts­befug­nisse mit dem Hin­weis abgelehnt, dass ein­er frei­willi­gen Aus­reise nichts im Wege stünde, Men­schen mit Dul­dung wird die Abschiebung ange­dro­ht. Aktuell gibt es ständig neue Mel­dun­gen und Gerüchte, die viele Men­schen, die seit Jahren hier leben verun­sich­ern und Angst vor ein­er möglichen Abschiebung machen. 

Aus diesem Grund möcht­en wir mit dieser Infor­ma­tionsver­anstal­tung für mehr rechtliche Klarheit sor­gen und nach Wegen und Möglichkeit­en für ein Bleiberecht für afghanis­che Flüchtlinge suchen. 

Dazu haben wir die Recht­san­wältin Renate Ebra­haim aus Berlin ein­ge­laden, die seit Jahren Afgha­nen im Asylver­fahren ver­tritt sowie Vertreter von Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen (UNHCR, amnesty inter­na­tion­al, PRO ASYL) angefragt. 

Ziel der Ver­anstal­tung soll vor allem sein:
Aufzuzeigen, welche Möglichkeit­en eines Bleiberecht­es es gibt,
wie sich­er welch­er Aufen­thaltssta­tus ist;
wie Abschiebun­gen ver­hin­dert wer­den kön­nen und
welche rechtlichen und poli­tis­chen Mit­tel es gibt, gemein­sam für ein Bleiberecht afghanis­ch­er Flüchtlinge zu kämpfen. Idee der Bil­dung ein­er Arbeits­gruppe für Aktio­nen und Informationsfluss. 

Dafür sollen fol­gende Fra­gen disku­tiert werden:
Wie wird die Lage vor Ort, die Rück­kehrge­fährdung, die Möglichkeit­en med. Ver­sorgung eingeschätzt? 

Gibt es in Afghanistan eine staatliche Ver­fol­gung und wer wird verfolgt? 

Wer erhält derzeit über­haupt Asyl? Entschei­dung­sprax­is des Bun­de­samtes und der Ver­wal­tungs­gerichte in Brandenburg;
Was geschieht mit Men­schen, die eine „Dul­dung“ haben? 

Was kann getan wer­den bei Flüchtlin­gen, die 2001 anerkan­nt wur­den, der Bun­des­beauf­tragte ent­ge­gen ein­er Übereinkun­ft dann aber doch geklagt hat?

Was ist zu tun bei Fällen von Wider­rufsver­fahren und Befugnisentzug?

Wie sehen die Chan­cen von Flüchtlin­gen aus, die nach dem Sturz des Tal­iban­regimes geflüchtet sind? 

Daher wer­den wir in diesem Rah­men lei­der keine Möglichkeit haben, die derzeit­ige poli­tis­che Sit­u­a­tion in Afghanistan, sowie unter­schiedliche poli­tis­che Posi­tio­nen dazu zu disku­tieren. Wir bit­ten bere­its hier um Ver­ständ­nis dafür. 

Ort: Karl-Liebknecht-Str. 23, Hin­ter­haus, Erdgeschoss

14482 Pots­dam Babelsberg 

(zu erre­ichen mit S‑Bahn bis S‑Bahnhof Babels­berg oder Straßen­bahn 94 bis
Rathaus Babels­berg, von dort einige Minuten zu Fuß) 

Zeit: 08.05.2004, 14–18 Uhr
sowie der Möglichkeit anschließen­der Gespräche 

Anmel­dung: Wir bit­ten um eine kurze schriftliche oder mündliche Anmel­dung, um
sicherzuge­hen, dass der Raum ausreicht:

Tele­fon: 0331 – 716 499

Fax: 0331 – 716 499

eMail: fluechtlingsratbrb@jpberlin.de

Kosten: keine 

Sprache: Es wer­den Dol­metsch­er für die Sprachen dari und paschto vorhan­den sein,
es wird simul­tan übersetzt.

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59. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager Ravensbrück und Sachsenhausen

Feiert mit uns die Befreiung der Konzentrationslager
Ravens­brück und Sach­sen­hausen Son­ntag 18.04.04

Mahn-und Gedenkstätte Ravensbrück

Straße der Nationen

Fürstenberg/Havel

11.00 Uhr

mit der Bahn: 9:41h ab Berlin-Lichtenberg 

Mahn-und Gedenkstätte Sachsenhausen

Oranienburg

14.00 Uhr

S1 oder mit der Bahn:12:41h ab Berlin-Lichtenberg

Die Teil­nahme an den Gedenkver­anstal­tun­gen ist ein
Zeichen des Respek­ts und der Würdi­gung der Opfer des
Nationalsozialismus.
Bringt Blu­men mit!

59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Ravensbrück

59 Jahre, nach­dem das Frauenkonzen-tra­tionslager Ravens­brück zusam­men mit
dem Jugend- und Vernichtungslager
Uck­er­mark und dem Män­ner­lager durch die Rote Armee befre­it wor­den ist,
wollen wir gemein­sam mit den Über­leben­den dieser Konzen­tra­tionslager den Tag
der Befreiung bege­hen. 59 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations-lagers
Ravens­brück durch die Rote Armee scheint sich immer mehr die Vorstellung
durchzuset­zen, alle Deutschen seien gle­ich­sam Opfer gewesen. 

Die Frage nach Ver­ant­wor­tung und damit
auch Schuld scheint sich nun endgültig erledigt zu haben. An die Stelle der
Erinn-
nerungsab­wehr ist eine Form des Erinn-nerns getreten, in der alle ihren Platz
fin-
den: Ver­triebene und Betrof­fene von alli-ierten Bombe­nan­grif­f­en ste­hen im
neuen
Diskurs gle­ich­berechtigt neben den Opfern der nationalsozialistischen
Ver­fol­gung und Ver­nich­tung. “Lei­den” ist das alle vere­inende Stich­wort. Zur
gle­ichen Zeit wird das Gedenken an die Opfer und die Über­leben­den der
NS-Ver­brechen in den Mahn- und Gedenkstät­ten zunehmend ästhetisiert,
indi­vid­u­al­isiert und ein­er poli­tis­chen Bedeu­tung enthoben. Organ­i­sa­tio­nen der
Über­leben­den wird das Mitbes­tim­mungsrecht bei der Gestal­tung der Gedenkstätten
ver­sagt. Aus der Vor­bere­itung und Mitar­beit der Befrei-ungs­feiern wer­den sie
hinauskomplimen-
tiert und die his­torischen Zeug­nisse ihres
Gedenkens sollen beseit­igt wer­den, wie
zum Beispiel die Gedenkräume im ehe­ma­li­gen Zel­len­bau in der Mahn- und
Gedenkstätte Ravens­brück oder sind dem Ver­fall preis­gegeben wie das ehe­ma­lige KZ
Schloß Licht­en­burg. Um so wichtiger ist es, den Tag der Befreiung mit
den­jeni­gen zu bege­hen, die die Ver­nich­tungs­maschiner­ie des
Nation­al-sozial­is­mus über­lebten und die Erin-nerung an die Opfer, an die Frauen und
Män­ner des
poli­tis­chen Wider­standes, an den mil­lio­nen­fachen Mord an Juden, Sin­ti, Roma,
Zeu­gen Jeho­vas, Behin­derten, Unangepassten, Schwulen, an die
Zwangsar­bei­t­erin­nen und Zwangs-arbeit­er zu bewahren, ohne die Mörder und ihre
Taten
zu verschweigen. 

Die Lagerge­mein­schaft Ravens-
brück/Freundeskreis e. V. fordert: 

— Die Über­leben­den und ihre Organ­i­sa­tio­nen müssen in den Gremien der
Gedenkstät­ten­s­tiftun­gen tat­säch­lich­es Gehör finden. 

— Bei der Gestal­tung der KZ-Gedenkstät­ten dür­fen die Voten der
Über­leben­den nicht über­gan­gen werden. 

— Bewahrung der Zeug­nisse an den Stät­ten ehe­ma­liger Konzentrations-lager 

— Zugang zu den Stät­ten der Konzen­tra­tionslager und ein würdiges
Gedenken an diejeni­gen, die Opfer der Ver­brechen der Nation­al­sozial­is­ten wurden. 

Lagerge­mein­schaft Ravensbrück/
Fre­un­deskreis e.V.

59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Sachsenhausen

Die CDU-Frak­tion brachte Ende 2003 einen Geset­zen­twurf in den Sächsischen
Land­tag ein, in welchem die Gle­ich­stell-ung der “Ver­fol­gten des Stalinismus”
mit dem Sta­tus der Ver­fol­gten und Opfer des Naziregimes fest­geschrieben wird.
Daraufhin kündi­gen der Zen­tral­rat der Roma und Sin­ti, der Zen­tral­rat der
Juden, die Vere­ini­gung der Wehrma­chts­deser-teure und Opfer der Nazijustiz
und der Bund der Antifaschis­ten der Säch­si-schen Lan­desregierung die
Zusam­men-arbeit in den Gremien der Stiftung Säch­sich­er Gedenkstätt­ten auf. 

Seit 1990 wer­den die Gedenkstät­ten der DDR im Sinne des antitotalitären
Kon­sens umgestal­tet und der Anti-faschis­mus der DDR als “instru­mentell” und
“verord­net” denun­ziert. Ignori­ert wird die Entschließung des Europäischen
Par­la­mentes über die Gedenkstät­ten des Nation­al­sozial­is­mus, in der die räumliche
Tren­nung des Gedenkens an die Opfer der Nazis und an Gefan­gene der Alli­ierten und später der Sicher­heit­sor­gane der Ost­block­staat­en vorgeschrieben ist.
Diese räum­liche Trenn-nung wurde in der Gedenkstätte Sach­sen­hausen schon mit der
Errich­tung eines Gedenksteines für die Spezial-Lager­häftlinge auf dem
ehe­ma­li­gen KZ-Gelände ange­tastet. Ende let­zten Jahres begann der lang geplante Umbau,
der von der Leitung der Stiftung Bran­den-bur­gis­che Gedenkstätten
“Antifaschis­tis­ch­er Tem­pel” genan­nten Mahn- und Gedenkstätte Sach­sen­hausen. Dabei
ver­lieren schon zu Lebzeit­en die ehe­ma­lige Häftlinge die Definitionsmacht
über ihre Geschichte und die Nach­fahren der Täter eignen sich das Lei­den der
Opfer an: enteignen dieses für
die Kon­struk­tion pos­i­tiv­er nationaler Iden-
tität. 

Mit Darstel­lun­gen, die Men­schen ohne
Anse­hen von Per­son und Funk­tion zu
Opfern der Geschichte machen, sorgt die
deutsche Geschichtss­chrei­bung dafür, dass die Opfer des Nationalsozialismus
und dessen Täter in einen Sarg gelegt wer­den. In diese Entwick­lung passt
auch das Bejam­mern deutsch­er Opfer der alli­ierten Luftan­griffe und der
gle­ichzeit­ig offen­er und aggres­siv­er auftre­tende Anti­semitismus. Dieses
gesellschaftliche Kli­ma, in dem das behauptete Tabu, über deutsche Opfer nicht
reden zu kön­nen, endlich über­wun­den scheint, kommt auch den
Inter­essen­vertre­tun­gen der Spezial­lager­häftlinge zu Gute. Diese stützen sich auf
die in
Deutsch­land herrschende anti­to­tal­itäre Staat­side­olo­gie, die den
Nation­al­sozial­is­mus mit dem Kom­mu­nis­mus gle­ich­set­zt. So wird der kommunistische
Wider­stand in Sach­sen-hausen, die ille­gale Lager­leitung, als “rote Kapos” denunziert
und mit ihren Bewach­ern gle­ichge­set­zt. Der bun­des­deutsche Antitotalitarismus
dient seit 1945 der Rel­a­tivierung der deutschen Bar­barei, für die der Name
Auschwitz steht. 

Angesichts des schwinden­den Ein­flusses der Häftlingsver­bände auf die
Gestal­tung der Gedenkstät­ten in Deutsch­land sind wir gefordert, das
antifaschis­tis­che Gedenken gegenüber Deutsch­land zu verteidigen. 

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Es gibt hier kein links oder rechts!”

In der Nacht vom Fre­itag zum Sam­stag kam es vor der Diskothek FLASH in Belzig zu einem Kon­flikt zwis­chen alter­na­tiv­en Jugendlichen und ras­sis­tis­chen Besuch­ern der Diskothek. Dieser endete mit einem Polizeiaufgebot,
Strafanzeigen und der Gewis­sheit eines recht­en Charak­ters des Flash. 

Zur Vorgeschichte: Nach­dem am Fre­itag des 26.03. vier Jugendliche die Diskothek Flash ver­ließen, wur­den sie von einem rechten
Mob von ca.20 Leuten zuerst bepö­belt und später sog­ar tätlich ange­grif­f­en. So kam es bei den vieren
zu Kör­per­ver­let­zun­gen und Sachbeschädi­gung. (Anzeigen wur­den bere­its erstat­tet.). Dabei sahen die Ordner
der Diskothek untätig zu. Schon an diesem Abend bemerk­te man die Abnei­gung viel­er Besuch­er und sogar
der Türste­her gegen linke Jugendliche. 

Nun woll­ten in der Nacht vom 02.04. zum 03.04. erneut ca. 20 alter­na­tive Jugendliche die Diskothek Flash
besuchen, jedoch wur­den sie dies­mal bere­its schon vor dem Ein­gang von der neon­azis­tis­chen Szene Belzigs
(ca. 40 Per­so­n­en) erwartet. Es kam zu hefti­gen Beschimp­fun­gen seit­ens der Recht­en, welche bei den
Jugendlichen jedoch fast nur auf Igno­ranz stießen. Inmit­ten der bei­den Grup­pen standen zunächst zwei
Ord­ner des Flash, die per­ma­nent darauf behar­rten, dass die links gerichteten Jugendlichen sich sofort entfernen.
Auf das Warum kam nur die unbe­grün­dete Antwort: “Ihr wollt doch nur Stress machen.”. 

Obgle­ich min­destens zehn beken­nende Belziger Nazis direkt hin­ter ihnen standen, stell­ten sie fest: “Es gibt
hier kein links oder rechts!”. 

Let­z­tendlich ver­ließen die 20 Jugendlichen den Ort, aber nicht ohne Strafanzeigen gegen Hit­ler­grüße, “Heil
Hitler” ‑rufe, rechtswidrige Sym­bole auf Klei­dungstück­en, per­sön­liche Bedro­hun­gen und gewor­fene Flaschen,
zu erstatten.

Wieder ein­mal wurde deut­lich, dass das Flash eine “No go area” für linke, alter­na­tive und ausländische
Per­so­n­en, qua­si eine “Nation­al befre­ite Zone”, ist!
Die Jugend Antifa Belzig will sich Reak­tio­nen vor­be­hal­ten. Wir ver­weisen jedoch auf eine Kam­pagne “Für eine
pro­gres­sive linke Jugend­kul­tur — Nie wieder Faschis­mus!”, die in Belzig vom 15.04 bis zum 24.04 geplant
ist.

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Nach Hitlergruß in der Zelle

(MAZ, 6.4.) Der Video­posten der Wache Mitte beobachtete in der Nacht zu Son­ntag eine
vierköp­fige Gruppe am Haupt­bahn­hof, ein­er daraus zeigte um 0.40 Uhr den
Hit­ler­gruß. Später rief an der Hal­testelle Kirschallee ein­er “Sieg Heil”.
Zivilkräfte der Polizei kon­nten die 21-jähri­gen Haupt­täter aus
Tel­tow-Fläming und Pots­dam ermit­teln. Gegen sie wur­den Anzeigen wegen des
Ver­dachts der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen
aufgenom­men. Das Quar­tett kam in Polizeigewahrsam.

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Bewährungsstrafe für Mittäter

Aus dem Gerichtssaal: Zweit­er Prozeß wegen recht­sex­tremen Über­falls auf Azubi

(MAZ, 6.4.) Vor dem Amts­gericht endete gestern der zweite Prozess im Fall des
17-Jähri­gen, der am 23. März 2003 von Recht­sradikalen auf dem Bahnhof
Pots­dam-Rehbrücke ver­prügelt und auf die Gleise gewor­fen wurde. Wegen
Beteili­gung an gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und wegen unerlaubten
Waf­fenbe­sitzes wurde Enri­co P. zu 18 Monat­en Frei­heitsstrafe, aus­ge­set­zt auf
drei Jahre Bewährung und 300 Stun­den gemein­nütziger Arbeit, verurteilt. Das
Gericht fol­gte weitest­ge­hend dem Plä­doy­er der Staat­san­wältin, die für diese
“völ­lig sinnlose Tat” allerd­ings 200 Stun­den mehr gemein­nützige Arbeit
gefordert hat­te. Einen “Mitläufer”, der sich mit einem Beitrag zu der Tat
habe beken­nen wollen, nan­nte Rich­terin Bir­git von Bülow den 25-Jähri­gen. In
seinem Teilgeständ­nis, das er gestern nach der Zeu­gen­vernehmung ablegte,
erk­lärte er, das Opfer zwar fest­ge­hal­ten, gezo­gen und geschub­st, aber nicht
geschla­gen zu haben. Dies geschah zu einem Zeit­punkt als der mit­tler­weile zu
sechs Jahren Haft verurteilte Heiko G. sowie Jens F. das Opfer bere­its mit
Trit­ten, Fausthieben und einem Totschläger mal­trätierten. Das Opfer hatte
aus­ge­sagt, von dem Trio umringt gewe­sen und mit Fußtrit­ten und Totschläger
ver­prügelt wor­den zu sein. Ob auch der Angeklagte zutrat, kon­nte er nicht
mit Bes­timmtheit sagen. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er es war, der
dem Opfer auf die andere Bahn­steig­seite half, nach­dem ihn Heiko G. auf die
Gleise gewor­fen hat­te. Nach der Tat, so der Angeklagte, habe ihm Heiko G.
den Totschläger gegeben, den die Polizei bei der Fes­t­nahme im Ruck­sack fand.
Den hätte er weg­w­er­fen sollen, belehrte ihn die Richterin. 

Auf die Frage nach dem Motiv antwortete der arbeit­slose Straßen- und
Kanal­bauer: “Ich hat­te eigentlich keinen Grund.” Das Gericht attestierte ihm
klares Bewusst­sein, auch wenn die Polizei knapp anderthalb Stun­den nach der
Tat einen Blutalko­hol von 2,2 Promille fest­stellte. Er habe zu der Zeit viel
getrunk­en, ges­tand der Angeklagte. 

Bewährungsstrafe für rechte Schläger

17-Jähriger wurde ange­grif­f­en, weil er einen Antifa-Stick­er trug

(Tagesspiegel, 6.4.) Pots­dam. Wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Ver­stoßes gegen das
Waf­fenge­setz ist am Mon­tag ein 25-Jähriger aus der recht­en Szene zu einer
Bewährungsstrafe von 18 Monat­en verurteilt wor­den. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass sich der Angeklagte am 23. März 2003 mit zwei weiteren
Tätern an der Mis­shand­lung eines 17-jähri­gen Auszu­bilden­den beteiligt hatte.
Zusät­zlich muss der 25-Jährige inner­halb eines Jahres 300 Stun­den soziale
Arbeit ableisten. 

Das Opfer trat im Prozess als Neben­kläger auf. Nach seinen Angaben hat­te er
an diesem Tag um 2.20 Uhr am Bahn­hof Rehbrücke alleine auf einen Zug
gewartet, als er mit einem Teleskop­schlag­stock auf Kopf, Arme und Beine
geschla­gen sowie mit Füßen getreten wurde. Er trug unter anderem einen
Nasen­bein­bruch, Platzwun­den und Prel­lun­gen davon. Die Rich­terin bezeichnete
den Angeklagten als “Mit­täter”. Beson­ders ver­w­er­flich sei, dass es für die
Mis­shand­lun­gen keinen Anlass gegeben habe. Die Täter hät­ten den 17-Jährigen
der linken Szene zuge­ord­net, weil er auf sein­er Jacke einen Aufnäher mit
durchgestrich­en­em Hak­enkreuz getra­gen habe und ihn daraufhin attack­iert. Als
mildernde Umstände wertete die Rich­terin ein Teilgeständ­nis des Angeklagten
und seine Entschuldigung beim Opfer. Der Haupt­täter war bere­its im Februar
vom Landgericht Pots­dam zu ein­er Frei­heitsstrafe von sechs Jahren verurteilt
worden.

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Hassgesänge im Internet

(MAZ, 6.4., Ralf Stork) POTSDAM Zehdenick (Ober­hav­el), Ende Feb­ru­ar: Ein 20-Jähriger hält kurz vor
Mit­ter­nacht mit seinem Wagen an ein­er Tankstelle an, steigt aus, brüllt
“Heil Hitler” und fährt weit­er. Der Tankstel­len­pächter ver­ständigt die
Polizei, die das Auto kurze Zeit später stop­pen kann. Der Fahrer und die
bei­den Beifahrer sind betrunk­en. Die Anlage ist bis zum Anschlag aufgedreht.
Es läuft aggres­sive Skin­head­musik, Has­s­gesänge, in denen zu Gewalt gegen
Aus­län­der und Linke aufgerufen wird. 30 selb­st­ge­bran­nte CDs stellen die
Polizis­ten in dem Auto sich­er. Gegen die drei jun­gen Män­ner wird Anklage
wegen Volksver­het­zung erhoben. 

Recht­sex­treme Musik zu beschlagnah­men gehört für die Brandenburger
Polizis­ten zum All­t­ags­geschäft. Vor allem am Woch­enende wer­den die Beamten
in Pri­vat­woh­nun­gen und Autos fündig. “Die meis­ten Hin­weise erhal­ten wir aus
der Bevölkerung”, sagt Rudi Son­ntag, Sprech­er des Potsdamer
Polizeiprä­sid­i­ums: Nach­barn rufen die Polizei, weil aus der Woh­nung oder vom
Park­platz nebe­nan infer­nalisch laute Musik mit wum­mern­den Bässen dröh­nt. Die
Beamten rück­en aus, um die nächtliche Ruhe wieder her­stellen und stoßen
dabei immer wieder auf Ton­träger, die auf dem Index des Verfassungsschutzes
oder der Bun­de­sprüf­stelle für jugendge­fährdende Schriften stehen. 

Musikalisch deck­en die Neon­az­ibands das gesamte Spek­trum ab, vom braunen
Lie­der­ma­ch­er Frank Ren­nicke bis hin zur Heavy-Met­al-Musik der Gruppen
“Landser” oder “Störkraft”. Obwohl die Pro­duk­tion recht­sex­tremer Musik seit
Jahren rück­läu­fig ist, wer­den die Ton­träger in immer größer­er Zahl über
Tausch­por­tale im Inter­net unter das Gesin­nungsvolk gebracht. Konkrete Zahlen
über die Häu­figkeit der Tauschak­tiv­ität und der Menge der beschlagnahmten
Ton­träger liegen nicht vor, weil die Funde nicht zen­tral gesam­melt werden. 

Das Grund­prinzip der Inter­net­tauschbörsen ist sim­pel: Jed­er Nutzer stellt
Dateien auf sein­er eige­nen Fest­plat­te zur Ver­fü­gung, andere Nutzer können
auf diese Dateien zugreifen und sie direkt von PC zu PC herun­ter­laden. Da
die großen Tauschbörsen jede Woche von eini­gen Mil­lio­nen Men­schen genutzt
wer­den, ist es sehr schwierig, die recht­en Nutzer auszufiltern. 

Erst vor eini­gen Tagen waren bei ein­er bun­desweit­en Razz­ia auch zehn
Bran­den­burg­er festgenom­men wor­den, denen vorge­wor­fen wird, auf der
Inter­net­tauschbörse “Kazaa” unter Rubrik “Nation­al Folk” ver­botene Titel
unter anderem von der Band “Zillerthaler Türken­jäger” zum Run­ter­laden bereit
gestellt haben. 

Mit Hil­fe eines speziellen Com­put­er­pro­gramms war es Kriminalbeamten
gelun­gen, bun­desweit 360 Daten­verbindun­gen zu Anbietern
recht­sex­trem­istis­ch­er Musik­ti­tel im Inter­net zu ver­fol­gen. Einige
Verbindun­gen führten nach Bran­den­burg. “Bei den Haus­durch­suchun­gen in
Briese­lang, Mahlow, Zehdenick, Fin­ster­walde, Cot­tbus und Lübben wur­den 13
Com­put­er, ein Lap­top, zwei Fest­plat­ten und zahlre­iche CDs sichergestellt”,
sagte ein Sprech­er der Staat­san­waltschaft Cot­tbus. Gegen die zehn
Bran­den­burg­er wird wegen Volksver­het­zung ermit­telt. Im Falle einer
Verurteilung müssen sie wegen der Ver­bre­itung ras­sis­tis­ch­er Schriften mit
ein­er Frei­heitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. 

Im Jugend­min­is­teri­um ken­nt man die Gefahr, die von dem neuen Vertriebsweg
für Naz­imusik resul­tiert. “Dieser Ver­bre­itungsweg hat sich in den letzten
Jahren enorm entwick­elt”, sagt der Sprech­er des Min­is­teri­ums Thomas Hainz.
Eine vol­lkommene Kon­trolle könne es nicht geben. Die erfol­gre­iche Razzia
zeige den Nutzern aber, dass auch das Inter­net kein rechts­freier Raum ist
und der Ver­fol­gungs­druck steige. 

Im Kampf gegen recht­sex­treme Musik im Inter­net set­zt das Land vor allem auf
die Zusam­me­nar­beit mit dem “jugendschutz.net”. Die bun­desweite Organisation
wird von den Jugend­min­is­te­rien der Län­der finanziert und hat zu den
Ermit­tlungser­fol­gen der jüng­sten Razz­ia mit beige­tra­gen. Unter der
E‑Mail-Adresse hotline@jugendschutz.net kön­nen Inter­net-Nutzer Beschwerden
über ver­fas­sungs­feindliche oder pornografis­che Inhalte im Inter­net aufgeben.

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