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Antifaschismus

Feierlichkeiten in Biesenthal

Pin­now — Das ehe­ma­lige Stasigelände in Biesen­thal ist das erste Mal von der NPD und Kam­er­ad­schaften im größeren Stil genutzt wor­den. Am 21. März 2009 fand dort ein Tre­f­fen von 80 bis 100 Recht­sex­trem­is­ten statt. Das Tre­f­fen wurde im Bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­um bestätigt. Zu weit­eren Einzel­heit­en wollte man dort allerd­ings keine Angaben machen.

Nach Infor­ma­tio­nen von „gegenrede.info“ wurde dort das zwei­jährige Beste­hen der „Kam­er­ad­schaft Märkisch Oder Barn­im“ (KMOB) gefeiert. Als Gäste sollen Kam­er­aden aus dem Barn­im, Berlin und der Uck­er­mark geladen gewe­sen sein.

Beobachter wollen neben den Dober­män­nern von Ex-NPD-Kreis­chef Mike Sandow, den aktuellen Kreisvor­sitzen­den der NPD Barn­im-Uck­er­mark, Mar­co Rohde, Roy Grass­mann ehe­mals Nationales Bünd­nis Preußen aus Bernau und den DVUler Klaus Mann mit Frau aus­gemacht haben.

Mit­glieder des Motor­rad­klubs Ger­ma­nia, der Van­dalen und der Hate­core War­riors Uck­er­mark, sollen den Geburt­stagskindern eben­falls die Ref­erenz erwiesen haben.

Das Gelände, das früher von der Stasi und nach der Wende durch den Kreis Barn­im als Asyl­be­wer­ber­heim genutzt wurde, gilt schon seit let­ztem Jahr als Opjekt recht­sex­trem­istis­ch­er Begier­den. Möglich­er Pächter oder zukün­ftiger Eigen­tümer wird nach jet­zigem Wis­sens­stand allerd­ings nicht die NPD sein. „Das Gelände ist von ein­er Dev­as­ta GmbH in Grün­dung gepachtet wor­den. Geschäfts­führer ist der ehe­ma­lige NPD-Kreis­chef von Barn­im-Uck­er­mark Mike Sandow”, so Biesen­thals Bürg­er­meis­ter André Stahl. Man ver­suche hier Neben­struk­turen aufzubauen, um so bei einem zukün­fti­gen Ver­botsver­fahren der NPD das Gelände außen vor zu hal­ten, ver­mutet der Bürgermeister.

Rechtliche Hand­haben gegen die Nutzung des Gelän­des durch die NPD oder Kam­er­ad­schaften gibt es kaum. Lediglich über das Bau­recht hat hier der Kreis Barn­im Ein­flussmöglichkeit­en, die er mit regelmäßi­gen Bege­hun­gen des Gelän­des auch nutzt.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Neonazi-Schläger festgenommen

Gegen drei Straus­berg­er, die einen 18-Jähri­gen, viet­name­sis­ch­er Herkun­ft, in Wriezen belei­digt und gewalt­tätig ange­grif­f­en haben, ist Haft­be­fehl erlassen wor­den. Dem Jugendlichen wurde von drei Neon­azis am Fre­itag, den 20.03.2009 in der Krausen­straße aufge­lauert. Er wurde sofort als “Fid­schi“ beschimpft. Im weit­eren Tatver­lauf wurde er von hin­ten gepackt und sein rechter Arm wurde nach hin­ten gedreht, wobei er weit­ere frem­den­feindliche Äußerun­gen ver­nahm. Erst als die Täter, welche ihre Gesichter hin­ter Schals ver­bar­gen, weit­ere Per­so­n­en auf der Straße wahrnah­men, ließen sie von ihrem Opfer ab und ergrif­f­en die Flucht.

Der Jugendliche hat­te schon mehrmals in der Ver­gan­gen­heit Prob­leme mit örtlichen Neon­azis. So kam es am frühen Abend des 08. Dezem­ber 2008 zu mehreren Belei­di­gun­gen und einem tätlichen Angriff am Wriezen­er Bahn­hofsvor­platz. Als er diesen passieren wollte, wurde eine Glas­flasche nach ihm gewor­fen, welche ihn zum Glück verfehlte.

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Beleidigung Templiner Bürger indischer Herkunft konnte nicht verhandelt werden

Pren­zlau — Am Don­ner­stag dieser Woche wurde der zur recht­en Tem­plin­er Szene zäh­lende Ron­ny Fred M. wegen mehrerer Gewalt­tat­en zu ein­er Gesamt­strafe von 18 Monat­en Haft verurteilt. Die Strafe wird zu drei Jahren auf Bewährung aus­ge­set­zt. Hinzu kom­men noch Schmerzens­geldzahlun­gen in Höhe von 250 und 500 Euro. Die Belei­di­gung ein­er Tem­plin­er Bürg­erin mit indis­ch­er Herkun­ft als „Scheiß Aus­län­der!“ kon­nte wegen eines Form­fehlers nicht ver­han­delt werden.

Das Gericht sah es als Erwiesen an, dass der 18-jährige Ron­ny Fred M., der während der Ver­hand­lung auf einen Rechts­bei­s­tand verzichtete, am 13. Okto­ber 2008 sowohl eine junge Frau vor dem Ede­ka-Markt in Tem­plin geschla­gen als auch zwei der Frau zur Hil­fe eilende junge Män­ner geschla­gen, getreten und erhe­blich ver­let­zt hatte.

Der Angeklagte, der sich recht patzig gegenüber dem Gericht äußerte, stellte seine Tat­en als Notwehr dar und wurde in dieser Hal­tung lediglich von sein­er 15-jähri­gen Fre­undin unter­stützt. Alle anderen Zeu­gen – inklu­sive der Opfer – behaupteten, dass die Aggres­sion von Ron­ny Fred M. ausging.

Hin­ter­grund der Tat­en war ein Beziehungstratsch. Das eine Opfer, Man­ja K. (20), hat­te über einen Seit­en­sprung von Ron­ny Fred M. in ihrem Bekan­ntenkreis berichtet. Ron­ny Fred. M. wollte sie daraufhin zur Rede stellen, was dann in eine doch recht ein­seit­ige Schlägerei ausartete.

Während der Ver­hand­lung wurde mit Zus­tim­mung des Angeklagten eine weit­ere Anklage ver­han­delt. Die Öffentlichkeit wurde daraufhin von der Ver­hand­lung nach Ver­lesung der Anklageschrift aus­geschlossen, da Ron­ny Fred M. zum Zeit­punkt dieser Tat noch ein Jugendlich­er war.

Gemein­schaftliche schwere Kör­per­ver­let­zung wurde hier Ron­ny Fred M. und dem zweit­en geson­dert ver­fol­gten Mike B. vorge­wor­fen. Dabei soll das Opfer in den Schwitzkas­ten genom­men wor­den und mit Faustschlä­gen und Trit­ten an den Kopf trak­tiert wor­den sein. Das Opfer soll dann am Boden liegend mit Stahlkap­pen­schuhen an den Hin­terkopf getreten und dazu mit einem Besen geprügelt wor­den sein.

Die Belei­di­gung ein­er Tem­plin­er Bürg­erin indis­ch­er Herkun­ft kon­nte gar nicht erst ver­han­delt wer­den, da man bei der Anklage davon aus­ging, dass nicht sie son­dern ihr Ehe­mann als „Scheiß Aus­län­der!“ belei­digt wor­den war. Er war es auch, der die Anzeige bei der Polizei unter­schrieben hat­te. Damit war die Anzeige hin­fäl­lig. Im Zeu­gen­stand erkan­nte Rajit R. die 15-jährige Fre­undin von Ron­ny Fred M. als diejenige wieder, die sein Kinder vor dem Haus beschimpft und bedro­ht hat­te. Der Richter forderte Rajit R. auf umge­hend Anzeige zu erstatten.

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Law & Order

Prozess wegen Brandanschlag auf alternativen Jugendclub

Am 02. April 2009 find­et vor dem Amts­gericht Bad Freien­walde ein Prozess wegen ein­er Brand­s­tiftung statt. Angeklagt ist laut der Opfer­per­spek­tive ein 20-jähriger Recht­sextmist aus dem Ort.

In der Nacht zum 13. Juni 2008 war in dem selb­stver­wal­teten Jugend­klub Maquis in Bad Freien­walde ein Brand gelegt wor­den. Der Tre­ff­punkt bran­nte fast voll­ständig nieder. Die dort verkehren­den Jugendlichen hat­ten zuvor mehrfach auf Dro­hun­gen hingewiesen. In den Monat­en vor dem Brand waren dem Bericht zufolge Clubbe­such­er mehrmals durch Mit­glieder der örtlichen Neon­azi-Szene eingeschüchtert wor­den, die gedro­ht hat­ten, dass sie die “Baracke abfack­eln” würden.

Seit dem Jahr 2000 hat die Opfer­per­spek­tive mehr als 1000 recht­sex­treme Gewalt­tat­en in Bran­den­burg doku­men­tiert: Chronolo­gie 2008, Chronolo­gie 2008 als rss2, Chronolo­gie nach Jahren, Kom­munen, Land­kreisen Im ver­gan­genen Jahr sank die Zahl der Gewalt­tat­en in dem Bun­des­land nach offiziellen Angaben um 22 Delik­te auf 71.

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Templiner Mord vor Gericht: Weiterer Zeuge für Montag erwartet

Neu­rup­pin — Im Mord­prozess gegen Sven P. und Chris­t­ian W., die im Som­mer 2008 den arbeit­slosen Bernd K. bru­tal mis­shan­delt und ermordet haben sollen, wies das Landgericht Neu­rup­pin den Befan­gen­heit­santrag gegen seine 1. Große Strafkam­mer zurück. Die Vertei­di­gung reagierte auf die Ablehnung mit weit­eren Beweisanträgen.

Eine andere Kam­mer des Gericht­es befand die Ein­wände der Vertei­di­gung für unzuläs­sig. Die Anwälte ver­fol­gten ver­fahrens­fremde Zwecke mit den Anträ­gen, hieß es zur Begrün­dung. Prozess­beobachter hat­ten schon zuvor die Mei­n­ung geäußert, dass es dem Vertei­di­ger von Sven P. mit seinem Befan­gen­heit­santrag nicht um die Vertei­di­gung seines Man­dan­ten, son­dern vielmehr darum gehe, Revi­sion­s­gründe zu schaffen.

Immer­hin set­zte sich der Vertei­di­ger mit seinem Antrag durch, einen weit­eren Zeu­gen zu hören, der bele­gen soll, dass sich Sven P. am 22. Juli 2008 bis 22.00 Uhr bei ihm aufge­hal­ten habe. Allerd­ings fand die Tat in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli statt. Der Vor­sitzende Richter wies mit Recht darauf hin, dass der Vertei­di­ger hier wohl im Datum geir­rt habe.

Weit­er hieß es in dem Beweisantrag, dass der zu lan­dende Zeuge bele­gen könne, dass Sven P. ein ganz ruhiger Men­sch und kein austick­ender Recht­sex­trem­ist sei, dass er sich lediglich für deutsche Geschichte inter­essiere und die son­st bei Recht­en beliebte Klei­dung nur trage, weil sie ihm gefalle.

Diese Aus­sagen des Vertei­di­gers von Sven P. führten zum ersten Mal zu ein­er gewis­sen Heit­erkeit im Gerichtssaal, erin­nerten sich doch einige Zuschauer an das Hess-T-Shirt in der Tat­nacht und an Geschicht­en über Sven P., wie der schreiend und um sich schla­gend von Polizis­ten zur Ruhe gebracht wer­den musste.

Inforiot