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Afrodeutscher Jugendlicher freigesprochen — Rechtsextremisten verheddern sich in Falschaussagen

Rathenow — Am Amts­gericht fand gestern, Dien­stag den 20.01.2009, ein Gericht­sprozess gegen den afrodeutschen Jugendlichen M. aus Rathenow statt. Die stadt­bekan­nte Recht­sex­trem­is­ten Sil­vio W. und Fabi­an H. hat­ten den Jugendlichen bewusst falsch beschuldigt, einen von ihnen getreten, geschla­gen und mit Pfef­fer­spray ange­grif­f­en zu haben. Dabei war M. in den Mor­gen­stun­den des 8. Sep­tem­ber 2007 selb­st zweifach Opfer eines recht­sex­tremen Angriffs geworden.

M. war mit sein­er Fre­undin vom Rathenow­er Stadt­fest auf dem Weg nach Hause, als er inner­halb weniger Minuten unmit­tel­bar vor sein­er Woh­nung zweimal ange­grif­f­en wurde. Zur sel­ben Zeit kam es auf dem Stadt­fest zu mehreren Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen recht­en und antifaschis­tis­chen Jugendlichen, an denen M. jedoch nicht beteiligt war.

Wie sich nun her­ausstellte, kon­nten die ver­let­zten Recht­sex­trem­is­ten keinen ihrer Angreifer erken­nen. Dies gaben sie auch am sel­ben Abend bei der Polizei so an. In der drei Wochen später stat­tfind­en­den Nachvernehmung kon­nten sich die Recht­en jedoch plöt­zlich sehr genau erin­nern – sie benan­nten M. namentlich als den ver­meintlichen Schläger. Im Gerichtssaal fie­len ihre Lügengeschicht­en jedoch wie Karten­häuser in sich zusam­men. Ihre Aus­sagen waren offen­sichtlich schlecht abge­sprochen und sowohl untere­inan­der als auch gegenüber denen, die bei der Polizei gemacht wur­den, so wider­sprüch­lich, dass die falschen Beschuldigun­gen für alle Beteiligten offenkundig wur­den. Fol­gerichtig lautete das Urteil für M: Freispruch.

Diese Falschaus­sagen zeigen eine per­fide, wenn auch dilet­tan­tisch durchge­führte Strate­gie der organ­isierten Kam­er­ad­schaft­szene in Rathenow. Der Jugendliche M. wurde bere­its mehrfach von ihnen ange­grif­f­en und auf­grund sein­er Haut­farbe ver­let­zt. Ihn als ver­meintlichen Schläger zu denun­zieren und dies bis in den Gerichtssaal durchzuziehen, zeugt von einem Men­schen­bild, in welchem nichtweiße Deutsche oder Ander­s­denk­ende keinen Platz haben und ihnen das Recht auf ein unversehrtes Leben abge­sprochen wird. Die Zeu­ge­naus­sagen des Sil­vio W. und Fabi­an H. wer­den wohl noch ein gerichtlich­es Nach­spiel haben. Wir gehen davon aus, dass nach dem Freis­pruch für M. eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung und Zeu­genkom­plott fol­gen muss.

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Antifaschismus

Viel Gewalt in einen Prozess gepackt

Pren­zlau — Seit Dien­stag dieser Woche müssen sich vier Män­ner aus Tem­plin und Lychen im Alter von 23 bis 40 Jahren wegen dreier Gewalt­de­lik­te vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten. Der Über­fall auf einen jun­gen Punk gilt dabei als poli­tisch motiviert. Die anderen bei­den Straftat­en wur­den von der Staat­san­waltschaft als Kör­per­ver­let­zung angeklagt.

Zum Ersten …

Als Erster im Zeu­gen­stand sitzt ein 20-jähriger junger Mann im dun­klen Anzug mit Krawat­te und „ordentlich“ geschnit­ten­em Haar. Er ist aus dem Harz zu dieser Ver­hand­lung angereist. Vor einem Jahr lebte der Auszu­bildende noch in der Umge­bung Tem­plins und war mit dem Abitur beschäftigt. Am 24. April war er länger in der Stadt geblieben und hat­te den let­zten Bus ver­passt. Gegen 21:30 Uhr befand er sich im Stadtzen­trum auf dem Weg zu einem Fre­und bei dem er über­nacht­en kon­nte. Er schildert mit präzisen Worten den Tather­gang. Er habe Schritte hin­ter sich gehört, wurde mit „komm her, du Scheiß Zecke“ beschimpft, drehte sich um und bekam die Faust des Angreifers ins Gesicht. Er habe auszuwe­ichen ver­sucht und sei hin­ter dem recht­en Ohr getrof­fen wor­den. Sein Gegenüber schub­ste ihn zu Boden und begann auf ihn einzutreten. Eine Frau ver­suchte den Angreifer wegzuziehen, was ihr auch gelang. Er habe sich erheben wollen, da sei der Schläger erneut auf ihn los gegan­gen. Die Frau habe den Angeklagten wieder wegge­zo­gen. Er sei liegen geblieben bis die Bei­den abge­zo­gen waren. Weil die Frau etwas gerufen habe wie „Patrick hör doch auf. Du hast doch schon ein Ding am Laufen.“ und er den Täter habe beschreiben kön­nen, war es ihm und seinen Fre­un­den ein Leicht­es gewe­sen, Patrick K. zu iden­ti­fizieren. Patrick K. hat zuvor dem Richter die Tat ges­tanden. Allerd­ings hat er bestrit­ten, sein Opfer getreten zu haben.

Rechter Schläger Patrick K.

Patrick K. gehört zur gewalt­täti­gen recht­sex­tremen Szene Tem­plins auch wenn er sich am Dien­stag von seinen ehe­ma­li­gen Kam­er­aden dis­tanzierte. Derzeit sitzt er wegen eines weit­eren Gewalt­de­lik­ts, das eben­falls am Dien­stag ver­han­delt wurde, in Unter­suchung­shaft. Im Novem­ber 2008 stellte das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er Beru­fungsver­hand­lung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herb­st 2007 maßge­blich beteiligt war und bestätigte eine zehn­monatige Frei­heitsstrafe. Hier wurde Revi­sion ein­gelegt. Par­al­lel läuft in Pren­zlau ein Ver­fahren gegen ihn und drei weit­eren Kumpa­nen wegen gemein­schaftlich­er schw­er­er Kör­per­ver­let­zung, die von den vier Män­nern Ende Mai let­zten 2008 in Pren­zlau began­gen wurde. Hier wird am Fre­itag dieser Woche ein Urteil erwartet. Spätestens im März wird er sich in seinem näch­sten Ver­fahren gemein­sam mit den Brüdern M. und Tino G. vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten müssen, weil die vier jun­gen Män­ner im Dezem­ber 2007 zwei Punks in der Sparkasse am Tem­plin­er „Pub“ übel zugerichtet hatten.

Angst — Räume

Inter­es­sant für das Ver­ständ­nis des Kli­mas in Tem­plin im let­zten Früh­jahr ist die Schilderung von Chris­t­ian J. über den Zeitraum bis zur Attacke. Er war zuvor bere­its ein­mal an dieser Gruppe Rechter vor­beige­gan­gen. Es roch für ihn nach Ärg­er. Chris­t­ian J. spricht im Zeu­gen­stand von Angst. Er war Punk, gek­lei­det wie ein Punk mit einem flam­menden roten Iroke­sen. Er wusste, dass Punks begehrtes Opfer der Recht­en waren. Als er erneut an dieser Gruppe vor­bei musste, wech­selte er etwa 100 Meter zuvor die Straßen­seite, ging zügig an den Leuten vor­bei, ohne hinzublick­en. Er bog in eine Seit­en­straße ab. Sie ließen ihn nicht entwischen.

Patrick K. und Chris­t­ian J. kan­nten sich nicht. Punks waren Frei­wild für die Tem­plin­er Recht­en. Der rechte Schläger Mar­tin M. wurde jüngst von einem Punk gefragt, warum er denn Zielscheibe sein­er Aggres­sion gewor­den war? Mar­tin M. soll geant­wortet haben: „Weil euer Ausse­hen so provoziert.“

Der Prozess wird am 30. Jan­u­ar 2008 fortgeführt.

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Antifaschismus

Will die “Stiftung Kontinent Europa” den “Fuchsbau” kaufen?

Fürsten­walde — Der geplante Verkauf des ein­sti­gen Mil­itär­bunkers “Fuchs­bau” bei Fürsten­walde (Oder-Spree) durch die Bun­de­sanstalt für Immo­bilien­auf­gaben (BIMA) an einen pri­vat­en Investor hat den Ver­fas­sungss­chutz des Lan­des Bran­den­burg auf den Plan gerufen. Nach einem Bericht der Berlin­er Mor­gen­post ver­muten Sicher­heit­skreise einen verdeck­ten Schachzug von NPD-Funktionären.

Nach Infor­ma­tio­nen der Mor­gen­post soll die 7500 Quadrat­meter große Immo­bilie mit 190 Hek­tar Wald­fläche für rund eine Mil­lion Euro an einen Holzhändler aus Solin­gen (Nor­drhein-West­falen) verkauft wer­den. Sicher­heit­skreise sehen dem­nach die “Stiftung Kon­ti­nent Europa” als Geldge­ber des Holzhändlers. Als soge­nan­nter “Deutsch­land-Beauf­tragter” der Stiftung fungiert der NPD-Funk­tionär Andreas Molau. Der ehe­ma­lige Wal­dor­flehrer wollte im nur drei Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Rauen­er Gut Johan­nes­berg ein NPD-Schu­lungszen­trum erricht­en. Molau hat­te zunächst das Gut erwer­ben kön­nen. Wegen eines Form­fehlers kon­nte der Kauf aber rück­gängig gemacht werden.

Bau sei mit brisan­ter Technik”

Eine genaue Prü­fung des Sachver­halts sieht der SPD-Bun­destagsab­ge­ord­nete Peter Danck­ert dem Bericht zufolge “als zwin­gend geboten an. Der Bunker sei keine x‑beliebige Immo­bilie, so Danck­ert. Der Bau sei mit brisan­ter Tech­nik vollgestopft. Zu DDR-Zeit­en war dem­nach hier die streng geheime Luftab­wehr-Zen­trale des Warschauer Pak­tes unterge­bracht. Viele tech­nis­che Anla­gen seien noch voll funktionsfähig.

BIMA-Sprecherin Melanie Matz wollte auf Anfrage der Mor­gen­post wed­er bestäti­gen noch demen­tieren, dass es sich beim Inter­essen­ten um den Holzhändler han­delt: “Der Kaufin­ter­essent mit dem besten Kau­fange­bot ist der Bun­de­sanstalt aus anderen Grund­stücks­geschäften bekan­nt und lediglich an der Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen inter­essiert, die den Bunker umgeben und die den eigentlichen Kaufge­gen­stand ausmachen.”

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Antifaschismus

Angriff in Templin: Neonazi vor Gericht

Pren­zlau — Am 20. Jan­u­ar 2009 muss sich laut Angaben der Opfer­per­spek­tive der Neon­azi Patrick K. vor dem Amts­gericht Pren­zlau ver­ant­worten. Dem 23-Jähri­gen werde Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Am 24. April 2008 war dem­nach das Opfer Chris­t­ian J. in der Innen­stadt von Tem­plin unter­wegs. Patrick K., der in ein­er Gruppe von Recht­sex­tremen auf einem Park­platz stand, soll ihm unver­mit­telt gefol­gt sein und als “Scheiß-Zecke” beschimpft haben. Chris­t­ian J. erhielt den Angaben zufolge einen Schlag ins Gesicht und wurde geschub­st, so dass er zu Boden ging. Eine Bekan­nte von Patrick K. wollte ihn von weit­eren Gewalt­tätigkeit­en abhal­ten, der aber trat und schlug aber­mals auf Chris­t­ian J. ein.

Patrick K. gehört laut Opfer­per­spek­tive zur gewalt­täti­gen recht­sex­tremen Szene Tem­plins. Derzeit ver­büßt er wegen ver­schieden­er Kör­per­ver­let­zun­gen und ander­er Delik­te eine Haft­strafe. Im Novem­ber 2008 stellte das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er Beru­fungsver­hand­lung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herb­st 2007 maßge­blich beteiligt war. Eine Gruppe Recht­sex­tremer hat­te die bei­den Jugendlichen ver­fol­gt und einen von ihnen geschla­gen und getreten.

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Antifaschismus

Lonsdaleklamotten und Palästinensertuch — Autonome Nationalisten im Gerichtssaal

Neu­rup­pin — Seit Mon­tag Nach­mit­tag müssen sich zwei Ange­hörige der recht­en Szene Tem­plins vor dem Landgericht Neu­rup­pin wegen gemein­schaftlichen Mordes ver­ant­worten. Die bei­den Angeklagten Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) sollen vor einem hal­ben Jahr den 55-jähri­gen arbeit­slosen Melio­ra­tionstech­niker Bernd K. auf­grund ihrer recht­en Gesin­nung ver­achtet, mis­shan­delt und getötet haben. Sven P. wird zudem das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen vorgeworfen.

Schon vor Prozess­be­ginn wurde klar, dass sich Ange­hörige des Opfers, Jour­nal­is­ten und Autonome Nation­al­is­ten aus der recht­en Szene Tem­plins die Sitz­plätze im Gericht wer­den teilen müssen. Zu erken­nen waren die Nazis an ihrer schwarzen Klei­dung der Marken Lons­dale, alpha indus­tries und Palästi­nenser­tuch. Als schwarz­er Block saßen die sechs jun­gen Män­ner dann auch im Gericht­saal und fol­gten schweigend der Ver­hand­lung. Warum sie genau gekom­men waren, war ihnen nicht zu ent­lock­en. Einige von ihnen hat­ten schon Auftritte in anderen Gewalt­prozessen zu absolvieren als Täter und als Zeugen.

Als die bei­den Angeklagten in den Gerichtssaal geführt wur­den, mussten sie aus­giebiges Blit­zlicht­ge­wit­ter über sich erge­hen lassen. Zwei schmale Ker­le, denen man einen der­ar­ti­gen bru­tal­en Mord gar nicht zutrauen würde.

Das Vor­spiel

Der Prozess begann mit zwei Anträ­gen des Vertei­di­gers von Sven P., Dr. René Börn­er aus Pots­dam. Er ersuchte, seinem Man­dan­ten aus „Fair­ness­grün­den“ einen zweit­en Pflichtvertei­di­ger beizuord­nen wie es bei Chris­t­ian W. bere­its der Fall sei. In seinem zweit­en Antrag ver­langte der Recht­san­walt die Aus­set­zung des Prozessen, weil sein­er Ansicht nach noch nicht alle Ergeb­nisse der Spure­nauswer­tung durch das Lan­deskrim­i­nalamt dem Gericht vor­lä­gen, was die Vertei­di­gung behindere.

Der Vor­sitzende Richter am Landgericht Weg­n­er gab nach ein­er 20 Minuti­gen Ver­hand­lung­sun­ter­brechung bekan­nt, dass Antrag eins abgelehnt sei. Beim zweit­en Antrag gab er der Staat­san­waltschaft eine Frist von drei Tagen, eine Erk­lärung des LKA vorzule­gen, dass sich durch die Spure­n­analyse keine weit­eren Beweis­mit­tel als bish­er bekan­nt ergeben hät­ten. Zu Beginn des näch­sten Prozesstages werde man dann eine Entschei­dung über die Aus­set­zung des Prozess­es fällen.

Die Anklage

Nach diesem juris­tis­chen Vorge­plänkel kon­nte dann Staat­san­walt Clement die Anklageschrift ver­lesen. Sie zeich­net den Weg des Opfers und sein­er ver­meintlichen Mörder an diesem Som­mertag nach. Bernd K., der mit seinem Fahrrad unter­wegs war, hat­te seinen Peiniger Chris­t­ian W. bere­its am Nach­mit­tag des 21. Juli 2008 in der Innen­stadt Tem­plins getrof­fen . Gemein­sam waren sie zum Obdachlosen­heim der Stadt gewan­dert, und Bernd K. hat­te wohl dort im Kreis sein­er obdachlosen Kumpels noch eine für ihn angenehme Zeit beim Bier.

Gegen 21:00 Uhr mussten Chris­t­ian W. und Bernd K., die bei­de nicht obdach­los waren, das Heim auf Anord­nung des Leit­ers ver­lassen und wan­derten zurück ins Stadtzen­trum von Tem­plin. Am Markt trafen sie auf Sven P. und tranken dort gemein­sam mit ihm Bier. Gegen 22:00 Uhr soll Sven P. auf dem Markt lau­thals „Sieg Heil“ gegrölt haben. Die drei Män­ner macht­en sich gemein­sam auf den Weg.

Als sich Bernd K. auf sein Fahrrad schwang und los fuhr, kippte die Stim­mung. Es war wohl zuvor vere­in­bart wor­den, dass man zu Fuß gehen wollte. Bern K. wurde daraufhin von zumin­d­est einem Angeschuldigten getreten. Chris­t­ian W. beschimpfte Bernd K. Es sollen Worte wie „Du Pen­ner!“, „Du Vieh!“, „Drecksvieh!“, „Du alter Sack, beweg deinen Arsch!“ Gefall­en sein. Als Bernd K. über einen Bor­d­stein stolperte und zu Boden fiel, soll Chris­t­ian W. geschrien haben: „Du blöde Sau, du Drecksvieh, steh auf!“ Die Staat­san­waltschaft bew­ertet das als eine bewusste Erniedri­gung des Opfers.

Die Sit­u­a­tion muss sich wieder entspan­nt haben, weil ein junger Mann, der den am Boden liegen­den Bernd K. bemerkt hat­te, hinzu kam und fragte, ob er helfen könne. Chris­t­ian C. verneinte das, brachte Bernd K. wieder auf die Beine und zog mit ihm und Sven P. in Rich­tung Müh­len­tor davon. Dort betrat man ein altes Werk­stadt­ge­bäude, dass dem Opfer gehörte und wo er ab und zu nächtigte.

Von dort woll­ten die drei Män­ner weit­er ins 10 Kilo­me­ter ent­fer­nte Pet­znick, dem Wohnort von Chris­t­ian W. Bernd K. war zu diesem Zeit­punkt auf­grund des starken Alko­holkon­sums nach Ansicht der Staat­san­waltschaft wed­er Wil­lens noch in der Lage, sich irgend­wohin zu bewegen.

Weil Bernd K. den Anord­nun­gen sein­er bei­den Trinkkumpa­nen zum wieder­holten Male an diesem Abend nicht Folge leis­tete, sollen sie wütend gewor­den sein. Auf­grund ihrer recht­en Gesin­nung – so sieht es die Staat­san­waltschaft — sollen sie ihr Opfer, das am Rande der Gesellschaft lebte, das seit Jahren als Arbeit­slos­er Sozialleis­tun­gen empf­ing, alko­ho­lab­hängig war und enge Kon­tak­te zu Per­so­n­en aus dem Obdachlosen­m­i­lieu pflegte, ver­achtet haben. Bernd K. musste für seinen „Befehlsver­weigerung“ bestraft wer­den. Aus Sicht der Staat­san­waltschaft sollen die bei­den Män­ner ihr Opfer arbeit­steilig mis­shan­delt haben „im bewussten und gewoll­ten Zusam­men­wirken auf bru­tale und men­schen­ver­ach­t­ende Weise, wobei sie seinen Tod zumin­d­est bil­li­gend in Kauf nahmen.“

Sven P. trat mehrfach mit großer Wucht auf den am Boden liegen­den, wehrlosen Men­schen ein und zertrüm­merte dessen Gesicht. Zusät­zlich wurde es mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals trak­tiert. Damit nicht genug. Über mehrere Minuten hin­weg wurde Bernd K. gewürgt. Irgend­wann war tot. Zulet­zt hät­ten die Angeklagten den schon toten Bernd K. mit Abfällen bewor­fen und angezün­det, um ihn „weit­er zu erniedrigen“.

Die Staat­san­waltschaft ist überzeugt, dass Sven P. Bernd K. auch deshalb tötete, weil er sehen wollte, wie ein Men­sch stirbt.

Kleines Nach­spiel

Zum Abschluss des Prozesstages bat Anwalt um die Zusendung der Ablehnungs­be­grün­dung gegen seinen Antrag per Fax, was Richter Weg­n­er mit Hin­weis auf die Möglichkeit der Aktenein­sicht ener­gisch ver­weigerte. Dies hat­te den näch­sten Antrag auf Zusendung ein­er schriftlichen Begrün­dung zur Folge. Entsch­ieden wurde darüber allerd­ings nicht mehr.

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Mordprozess gegen Templiner Rechte

Neu­rup­pin — Am Mon­tag, den 19. Jan­u­ar 2009, wird vor dem Landgericht Neu­rup­pin der Prozess gegen Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) eröffnet. Die bei­den Män­ner wer­den beschuldigt, am 22. Juli 2008 den 55-jähri­gen Bernd K. in sein­er Werk­statt im uck­er­märkischen Tem­plin bru­tal ermordet zu haben.

Die Staat­san­waltschaft wirft den Angeklagten, die seit Jahren Mit­glieder der recht­sex­tremen Szene sind, gemein­schaftlich began­genen Mord aus niedri­gen Beweg­grün­den vor. Sven P. wird darüber hin­aus das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zur Last gelegt.

Laut Anklage war die rechte Gesin­nung ein entschei­den­des Tat­mo­tiv. So sollen die bei­den Angeklagten den gel­ern­ten Melio­ra­tionstech­niker auf dem Weg zu dessen Werk­statt als »blöde Sau« und »Drecksvieh« erniedrigt und geschla­gen haben. In der Werk­statt war Bernd K. anschließend ver­mut­lich eingeschlafen. Die Täter emp­fan­den dies als ein Akt des Wider­set­zens gegen ihren Plan, die Werk­statt gemein­sam zu ver­lassen. Sie schlu­gen auf Bernd K. ein und mis­shan­del­ten ihn bru­tal. Die Staat­san­waltschaft spricht von ein­er großen Aggres­siv­ität und einem men­schen­ver­ach­t­en­den Ver­nich­tungswillen der Angeklagten.

Der Mord löste bun­desweit große Betrof­fen­heit aus. Empörung rief hinge­gen die Reak­tion des Tem­plin­er Bürg­er­meis­ters her­vor. Kurz nach der Tat hat­te er die Exis­tenz ein­er recht­en Szene in sein­er Stadt bestrit­ten, obwohl es in den vor­ange­gan­genen Monat­en viele Über­griffe auf Punks, Linke und ver­meintliche Aus­län­der durch rechte Schläger gegeben hatte.

Im Namen der Hin­terbliebe­nen bit­ten wir darum, dass keine Film- und Fotoauf­nah­men von den Ange­höri­gen des Toten gemacht werden.

Für Pressean­fra­gen ste­ht ihnen zur Verfügung:

Recht­san­walt Ulrich von Kling­gräff, Neben­klagev­ertreter, Tele­fon: 030 25293336

Johan­na Kretschmann, Opfer­per­spek­tive, Tele­fon: 0151 59100086

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Rechter Schläger aus Templin erneut vor Gericht

Pren­zlau — Am Dien­stag, den 20. Jan­u­ar 2009 muss sich Patrick K. vor dem Amts­gericht Pren­zlau ver­ant­worten. Dem 23-Jähri­gen wird eine Kör­per­ver­let­zung an einem Linken vorgeworfen.

Am 24. April 2008 war Chris­t­ian J. in der Innen­stadt von Tem­plin unter­wegs. Patrick K., der in ein­er Gruppe von Recht­en auf einem Park­platz stand, soll ihm unver­mit­telt gefol­gt sein und ihn als »Scheiß-Zecke« beschimpft haben. Chris­t­ian J. erhielt einen Schlag ins Gesicht und wurde geschub­st, so dass er zu Boden ging. Eine Bekan­nte von Patrick K. wollte ihn von weit­eren Gewalt­tätigkeit­en abhal­ten, der aber trat und schlug aber­mals auf Chris­t­ian J. ein.

Patrick K. gehört zur gewalt­täti­gen recht­en Szene Tem­plins. Derzeit ver­büßter wegen ver­schieden­er Kör­per­ver­let­zun­gen und ander­er Delik­te eine Haft­strafe. Im Novem­ber 2008 stellte das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er Beru­fungsver­hand­lung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herb­st 2007 maßge­blich beteiligt war. Eine Gruppe Recht­sex­tremer hat­te die bei­den Jugendlichen ver­fol­gt und einen von ihnen geschla­gen und getreten.

Infor­ma­tio­nen Johan­na Kretschmann

Tele­fon 0151 59100086

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Antifaschismus

Verfahren gegen Lokalpolitiker vorläufig eingestellt

Pren­zlau — Das Ver­fahren gegen den Pren­zlauer Lokalpoli­tik­er Hen­drik Dittmann wegen ver­suchter Strafvere­itlung ist am Dien­stag dieser Woche vom Strafrichter des Pren­zlauer Amts­gericht­es gegen Zahlung ein­er Geld­buße vor­läu­fig eingestellt wor­den, berichtet die Pren­zlauer Zeitung.

Hen­drik Dittmann war am 19. Jan­u­ar 2007 Zeuge ein­er kör­per­lichen Auseinan­der­set­zung zwis­chen dem Iran­er Said M. und den bei­den Uck­er­märk­ern Mike S. und Heiko P. im Pren­zlauer Pub „Overdick“ geworden.

Der seit 14 Jahren in Deutsch­land lebende Said M. war durch die Hand­grei­flichkeit­en ver­let­zt wor­den und musste im Kranken­haus behan­delt wer­den und litt auch in der Fol­gezeit unter Sehstörun­gen. Er stellte sich am Fol­ge­tag in ein­er Pressekon­ferenz als Opfer eines aus­län­der­feindlichen Über­griffs dar. Seine Ver­sion der Ereignisse wurde durch Hen­drik Dittmann bestätigt.

Hen­drik Dittmann, der gern Bürg­er­meis­ter von Pren­zlau wer­den würde und deshalb vor den Kom­mu­nal­wahlen im let­zten Jahr zur Wäh­lerini­tia­tive „Wir Pren­zlauer“ gewech­selt war, musste von den ein­sti­gen und jet­zi­gen Parteifre­undIn­nen wegen der ver­meintlichen Falschaus­sage schon einige Kri­tik und eini­gen Spott einstecken.

Zum Ersten

Bei ein­er ersten Gerichtsver­hand­lung im Jan­u­ar 2008 (siehe auch) wur­den die Ver­fahren gegen die bei­den Uck­er­märk­er gegen die Zahlung eine Geld­buße in Höhe von 500 beziehungsweise 300 Euro vor­läu­fig eingestellt. Ein aus­län­der­feindlich­er Hin­ter­grund wurde vom Gericht verneint. Das führte nun zu weit­eren Ver­fahren gegen Said M. und Hen­drik Dittmann.

Said M. wurde von der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin vorge­wor­fen nach ver­balem Stre­it einen Barhock­er gegen einen Mann gewor­fen haben, der dadurch eine Schädel­prel­lung erlit­ten haben sollte. Gegen Polizeibeamte, die in der Gast­stätte zu schlicht­en ver­sucht­en, sollte sich M. gewehrt und einen Beamten leicht ver­let­zt haben. Hen­drik Dittmann wurde zur Last gelegt, bei der Polizei zugun­sten des Iran­ers falsche Angaben zum Tatver­lauf gemacht zu haben. Da bei­de Ver­fahren in ein­er Gerichtsver­hand­lung abgear­beit­et wer­den soll­ten, stand Said M. plöt­zlich ohne Ent­las­tungszeu­gen da (siehe auch).

Der erste Prozess brachte wenig Klarheit über den Tather­gang, förderte aber einige inter­es­sante Aspek­te zu Tage: Heiko P. soll lediglich über das Bein des knien­den Iran­ers gestolpert sein. Said M. soll einen Barhock­er geschmis­sen haben. Heiko P. hat Said M. per Kopf­s­toß niedergestreckt, und Mike S. soll auf ihn eingeschla­gen haben nach­dem sich die Sit­u­a­tion bere­its beruhigt hat­te. Das war die höfliche Umschrei­bung dafür, dass zwei Polizis­ten ihn bere­its fes­thiel­ten als er getrof­fen wurde.

Zum Zweit­en

Während Said M. sich Ende Okto­ber 2008 dem Gericht stellte, ließ Hen­drik Dittmann erst 15 Minuten vor Prozess­be­ginn eine voraus­sichtliche ein­tägige Dien­stun­fähigkeit schriftlich mit­teilen. Gle­ichzeit­ig gab das Gericht bekan­nt, dass sein Vertei­di­gerin das Man­dat niedergelegt hatte.

Wie auch im ersten Ver­fahren schlug der Strafrichter in der Hauptver­hand­lung die vor­läu­fige Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen eine Gel­dau­flage von 500 Euro vor, was vom Staat­san­walt und dem Angeklagten Said M. schließlich akzep­tiert wurde. Der Geld­be­trag ist in sechs Monat­srat­en zahlbar. Erst dann wird das Ver­fahren endgültig eingestellt.

Und zum Dritten

Die kurzfristig ein­gere­ichte Dien­stun­fähigkeits­bescheini­gung für einen Tag durch Hen­drik Dittmann erkan­nte der Strafrichter als nicht aus­re­ichend an. Die Staat­san­waltschaft beantragte deshalb den Erlass eines Straf­be­fehles in Höhe von 1800 Euro. Dage­gen legte Dittmann Wider­spruch ein, und hat­te let­z­tendlich auch Erfolg damit. Dittmann muss bis zum 28. Feb­ru­ar eine Gel­dau­flage in Höhe von 300 Euro an eine gemein­nützige Ein­rich­tung zahlen, dann wird das Ver­fahren endgültig eingestellt.

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Antifaschismus Law & Order

Überfall auf Jugendklub: Drei Cottbuser Rechte angeklagt

Cot­tbus — Am 13. Jan­u­ar 2009 um 10.00 Uhr wird der »Frageze­ichen-Prozess« am Landgericht Cot­tbus fort­ge­set­zt. Sebas­t­ian K., Maik L. und Udo L. wird vorge­wor­fen, sich maßge­blich an der Pla­nung und Durch­führung eines Angriff von Recht­en auf den Jugend­klub Frageze­ichen beteiligt zu haben.

Am 14. Mai 2005 sollte im Jugend­klub in Cot­tbus-Sach­sendorf eine Infor­ma­tionsver­anstal­tung zum The­ma Recht­sex­trem­is­mus stat­tfind­en. Gegen 17 Uhr ver­langten zwei bekan­nte Recht­sex­trem­is­ten Ein­lass, der ihnen ver­wehrt wurde. Daraufhin stürmten etwa 20 zum Teil ver­mummte und mit Schlagstöck­en bewaffnete Per­so­n­en den Klub. Sie ver­let­zten mehrere Besuch­er, zer­störten Mobil­iar und Musikinstrumente.

Zwei Angreifer, die einzi­gen Tatverdächti­gen, die ihre Beteili­gung ges­tanden haben, sind bere­its in erster Instanz zu Haft­strafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und 6 Monat­en verurteilt worden.

Ungek­lärt ist bis­lang, wer die Jugendlichen, die zum Teil als Neben­kläger auftreten, ver­let­zte. Die Rekon­struk­tion der Tat­beteili­gun­gen wird durch die lange Zeit seit der Tat und das Schweigen der Angeklagten erschw­ert. Möglicher­weise kann der am 13. Jan­u­ar als Zeuge geladene Felix W. – er ist recht­skräftig verurteilt und kann sich nicht länger auf ein Zeug­nisver­weigerungsrecht berufen – aufk­lären, was am 14. Mai 2005 genau vorge­fall­en ist.

Weit­ere Prozesstermine:

20.01.2009, 10.00 Uhr (Fort­set­zung)

27.01.2009, 10.00 Uhr (Fort­set­zung)

10.02.2009, 10.00 Uhr (Fort­set­zung)

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Antifaschismus

Fauxpas und bösartige Manipulation

Uck­er­mark — “Nationales Net­z­tage­buch” und Spiegel TV-online pro­duzieren für ihre LeserIn­nen kleine “Ostereier” zur Weihnachtszeit.

Seit dem 20. Dezem­ber 2008 kann man auf der Web­site des Spiegels in einem Bericht über Pot­zlow -“Das Dorf, der Mord und das Schweigen” — nach­le­sen: “Sebas­t­ian F., der dritte Täter, ist schon lange wieder auf freiem Fuß. Und treibt als stadt­bekan­nter rechter Schläger im nahen Tem­plin sein Unwesen.”

Was Unwe­sen ist und wer es treibt, muss erst noch gek­lärt wer­den. Sebas­t­ian F. treibt es jeden­falls nicht mehr. Er sitzt wegen zweier Gewalt­de­lik­te seit mehr als einem hal­ben Jahr wieder im Knast. Seine Verurteilung Anfang August 2008 war im Sog des Mordes an dem 55-jähri­gen Bernd K. in Tem­plin dur­chaus ein über­re­gionales Presseereig­nis gewe­sen. Für so ein renom­miertes Mag­a­zin schon mehr als nur ein klein­er Fauxpas

Am 21. Dezem­ber 2008 lässt es ein Autor des “Nationalen Net­z­tage­buch­es” der NPD-BUM allerd­ings so richtig krachen. Stinkig, weil die Polizei die Win­ter­son­nen­wend­feier in Althüt­ten­dorf wegen eines Kel­tenkreuzes auf dem Feuer­holzhaufen gesprengt hat, wird sie von den Nazis verspot­tet und dif­famiert. “Übrigens…während den Repres­sion­s­maß­nah­men gegen die Feiern­den hat­te der Triebtäter Wern­er K. im Nach­barort Joachim­sthal alle Möglichkeit­en seine Triebe auszuleben. Seine Dauer­be­wachung wurde in dieser Zeit abge­zo­gen.”, wurde in dem Erleb­nisauf­satz über die Polizeiak­tion in Althüt­ten­dorf behauptet.

Auf Nach­frage hieß es dazu bei der Press­es­telle des Schutzbere­ich­es Barn­im: “Zu keinem Zeit­punkt wur­den die Ein­satzkräfte, die an diesem Tag für Wern­er K. zuständig waren, von ihrer Auf­gabe ent­bun­den. Herr K. stand somit zu jed­er Zeit unter polizeilich­er Beobachtung.”

Vielle­icht danach auch das “NN”. Jeden­falls ist seit Jahres­be­ginn der Erleb­nisauf­satz über Althüt­ten­dorf aus dem “Nationalen Net­z­tage­buch” ver­schwun­den. Stattdessen empfängt man den Welt­net­z­be­tra­chter so richtig undeutsch: “Not Found. Sor­ry, but you are look­ing for some­thing that isn’t here.”, getreu dem Mot­to des NN: “Wenn Lüge Wahrheit ist, wird Aufk­lärung zur Pflicht”.

Inforiot